AGB Werbekunde - SMG Screen Media GmbH.

Werbung
AGB Werbekunde
1. Gegenstand
Für Verträge über die Schaltung von Werbung auf Screens
gelten ausschließlich die nachfolgenden angeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Als Screens im Sinne dieser AGB´s gelten
jene Bildschirm-Werbenetze, die auf der Website: www.smg-austria.at
angeboten werden. Alle Abweichungen müssen ausdrücklich von der
SMG Screen Media GmbH - infolge kurz SMG genannt - anerkannt werden.
2. Werbematerialeingang/-qualität
Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Auftraggeber
verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 1 Monat vor Schaltbeginn
bei SMG per Post mittels CD-Rom oder per Mail einzugehen. Ungeeignete oder
beschädigte Vorlagen werden von SMG unverzüglich an den Auftraggeber retourniert,
welcher umgehend für Ersatz zu sorgen hat. Sollte dieser Ersatz nicht rechtzeitig
eintreffen so ist die SMG von seiner Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber
bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. SMG bewahrt das Werbematerial des Auftraggebers bis zur
Beendigung der Werbemaßnahme. Hat der Auftraggeber danach das Werbematerial nicht schriftlich eingefordert so ist
SMG berechtigt diese zu vernichten.
3. Laufzeit und Platzierung
Die Werbemaßnahmen der Auftraggeber erfolgen gemäß der vereinbarten Schaltzeit innerhalb der Öffnungszeiten der
jeweiligen Branche an welchen die Screens platziert sind. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder auf eine
konkrete tageszeitliche Platzierung besteht nicht. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes mit dem
Auftraggeber vereinbart wurde, wird die Schaltung grundsätzlich im Gesamtnetz der vereinbarten Branche und zum
vereinbarten Schalttermin vorgenommen.
4. Gewährleistung und Sicherstellung
Die SMG gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen. Aufgrund von kurzfristigen
technischen Störungen an Standorten kann es bis zu 3-5 % Ausfall der vereinbarten Werbemaßnahme kommen.
Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Schaltbeginn der SMG
bekannt zu geben. Für den Fall einer mangelhaften Schaltung, die den Wert oder die Tauglichkeit der Werbemaßnahme
nicht unerheblich mindert, ist der Auftraggeber zunächst berechtigt eine ersatzweise Schaltung zu verlangen, sofern der
mit der Werbung verfolgte Zweck erreichbar ist.
5. Stornierung
Der Auftraggeber kann jederzeit bis 20 Tage vor Schaltbeginn von dem Vertrag zurücktreten sofern er dies schriftlich
mittels einer Rücktrittserklärung SMG bekannt gibt. Im Falle eines Rücktritts ist SMG berechtigt, dem Auftraggeber eine
angemessene Entschädigung zu berechnen. Maßgeblich für die Berechnung einer angemessenen Entschädigung ist der
Eingang der Rücktrittserklärung, welche wie folgt berechnet wird: 5 Wochen vor Schaltbeginn 10%, 4 Wochen vor
Schaltbeginn 15%, 20 Tage vor Schaltbeginn 30% des vereinbarten Schaltpreises.
6. Haftung
Die SMG leistet Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung auf den Werbescreens. Sollten die Werbespots ganz
oder teilweise unrichtig oder unvollständig sein, hat die AuftraggeberIn in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Werbeschaltung beeinträchtigt wurde, Anspruch auf eine Ersatzwerbeschaltung. Sofern die Schaltung unmöglich ist, hat
sie Anspruch auf Zahlungsminderung.
Es besteht keinerlei Haftung, wenn die von der AuftraggeberIn gelieferten Datenvorlagen mangelhaft waren. Eventuelle
Schadenersatzansprüche der AuftraggeberIn sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung ist auf
das für die betreffende Schaltung zu zahlende Entgelt beschränkt. Der Ersatz des Erfüllungsinteresses oder eines
Vertrauensschadens sind ausgeschlossen.
7. Konkurrenz
Es kann kein Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern gewährt werden.
8. Exklusivitätsvereinbarung lt. Auftragsbestätigung
Sobald eine Exklusivitätsklausel im Auftrag angeführt und vom Auftraggeber gezeichnet wurde, ist eine Stornierung des
Auftrages nicht möglich.
9. Verpflichtungen des Auftraggebers
Die Verantwortung für den Inhalt der Werbeschaltung trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber
garantiert, dass durch die Schaltung Rechte Dritter nicht verletzt werden; im Falle von Ansprüchen Dritter aus diesem
Sachverhalt wird SMG schad- und klaglos gehalten.
Der Auftraggeber haftet darüber hinaus für jegliche Schäden und Kosten, die der SMG aus Verstößen gegen das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen
gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen) durch Schaltung der Werbung
entstehen könnten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet,
die SMG schad- und klaglos zu halten.
Mit der Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber der SMG auch
das Recht, den Auftrag sowie die Werbespots über den Zeitraum
der Kampagne hinaus in der SMG- Clipgalerie und in den von SMG
betreuten newslettern zu präsentieren.
Für Fälle der Unmöglichkeit der Leistung und höherer Gewalt oder des
gänzlichen oder teilweisen Ausfalls der Schaltung aufgrund von nicht im
Bereich der SMG liegenden technischen Mängeln wird jegliche Gewährleistung
und Haftung ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere der Rechnerausfall des
Adservers oder sämtliche andere Störungen der Kommunikationsnetze außerhalb
des Bereiches der SMG. SMG wird in diesem Fall die Leistung innerhalb
angemessener Zeit nachholen.
10. Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
Ausgehend von dem in der Auftragsbestätigung genannten Werbetarif zzgl. der geltenden Werbeabgabe von 5% und
20% Ust. Die vereinbarte Vergütung wird vor Beginn der Werbemaßnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist
vor Schaltbeginn vom Auftraggeber ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in
Verzug, ist SMG vorbehaltlich seiner weiteren Rechte befugt die Werbemaßnahme nicht durchzuführen und aufgrund
fehlender Stornierung den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen von 8 % p.a. über dem jeweiligen
Diskontsatz der EZB zu berechnen. Allfällige Mahnspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11. Datenbearbeitung
Für den Dispoaufwand sowie den Aufwand der Datenkonvertierung werden von der SMG einmalige Pauschalbeträge
verrechnet, welche im Offert angeführt sein.
12. Inhalt der Werbung
Die Werbemaßnahme der Auftraggeber dürfen weder gegen gesetzliche noch behördenrechtliche Bestimmungen
verstoßen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahmen und
stellt SMG ausdrücklich von allen Ansprüchen an Dritten frei, insbesondere von solchen aus Urheberrechts- oder
Wettbewerbsverletzungen. SMG ist berechtigt im Zweifelsfall den schriftlichen Nachweis auf Nutzungsrecht und
Urheberrechte von allen Materialen, welche der SMG zur Verwendung und Bearbeitung übergeben wurden zu verlangen.
13. Urheberrecht
Alle computergrafischen Umsetzungen sowie entwickelten Werbeideen, welche vom Auftraggeber an SMG in Auftrag
gestellt wurden sind geschützte Werke nach den Urheberrechtsbestimmungen. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen
Zahlung einer Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in anderen Medien zu nutzen.
14. Ablehnungsrecht
SMG hat das Recht, Werbung und Werbeinhalte, ohne Nennung von Gründen abzulehnen, und diese Schaltungen
unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem
Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der SMG.
Bei verspäteter oder nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung des Werbematerials, kann die SMG nicht fü r
eine vereinbarungskonforme Schaltung garantieren.
15. Höhere Gewalt
Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Stromausfälle bzw. Störungen an gebuchten Standorten lt. Auftrag
wird die SMG von ihrer Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche
stellen. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber kann
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
16. Allgemeine Bestimmungen
Reporting an Focus: Der Auftraggeber stimmt mit der Beauftragung zu, dass SMG den Bruttomediawert des Auftrags lt.
Listenpreis an die Media FOCUS Research Ges.m.b.H. berichtet.
Preisänderungen: Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ebenso wie Änderungen der Preisliste
dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt.
Salvatorische Klausel: Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der
AGB von einem Gericht oder sonst einer Behörde als nicht durchsetzbar oder ungültig erkannt, so beeinträchtigt dies die
Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall
werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst
nahekommende Bestimmung ersetzen.
Landesgericht Korneuburg, es gilt das österreichische Recht.
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