AGB Werbekunde 1. Gegenstand Für Verträge über die Schaltung von Werbung auf Screens gelten ausschließlich die nachfolgenden angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Screens im Sinne dieser AGB´s gelten jene Bildschirm-Werbenetze, die auf der Website: www.smg-austria.at angeboten werden. Alle Abweichungen müssen ausdrücklich von der SMG Screen Media GmbH - infolge kurz SMG genannt - anerkannt werden. 2. Werbematerialeingang/-qualität Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 1 Monat vor Schaltbeginn bei SMG per Post mittels CD-Rom oder per Mail einzugehen. Ungeeignete oder beschädigte Vorlagen werden von SMG unverzüglich an den Auftraggeber retourniert, welcher umgehend für Ersatz zu sorgen hat. Sollte dieser Ersatz nicht rechtzeitig eintreffen so ist die SMG von seiner Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. SMG bewahrt das Werbematerial des Auftraggebers bis zur Beendigung der Werbemaßnahme. Hat der Auftraggeber danach das Werbematerial nicht schriftlich eingefordert so ist SMG berechtigt diese zu vernichten. 3. Laufzeit und Platzierung Die Werbemaßnahmen der Auftraggeber erfolgen gemäß der vereinbarten Schaltzeit innerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Branche an welchen die Screens platziert sind. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder auf eine konkrete tageszeitliche Platzierung besteht nicht. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde, wird die Schaltung grundsätzlich im Gesamtnetz der vereinbarten Branche und zum vereinbarten Schalttermin vorgenommen. 4. Gewährleistung und Sicherstellung Die SMG gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen. Aufgrund von kurzfristigen technischen Störungen an Standorten kann es bis zu 3-5 % Ausfall der vereinbarten Werbemaßnahme kommen. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Schaltbeginn der SMG bekannt zu geben. Für den Fall einer mangelhaften Schaltung, die den Wert oder die Tauglichkeit der Werbemaßnahme nicht unerheblich mindert, ist der Auftraggeber zunächst berechtigt eine ersatzweise Schaltung zu verlangen, sofern der mit der Werbung verfolgte Zweck erreichbar ist. 5. Stornierung Der Auftraggeber kann jederzeit bis 20 Tage vor Schaltbeginn von dem Vertrag zurücktreten sofern er dies schriftlich mittels einer Rücktrittserklärung SMG bekannt gibt. Im Falle eines Rücktritts ist SMG berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Entschädigung zu berechnen. Maßgeblich für die Berechnung einer angemessenen Entschädigung ist der Eingang der Rücktrittserklärung, welche wie folgt berechnet wird: 5 Wochen vor Schaltbeginn 10%, 4 Wochen vor Schaltbeginn 15%, 20 Tage vor Schaltbeginn 30% des vereinbarten Schaltpreises. 6. Haftung Die SMG leistet Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung auf den Werbescreens. Sollten die Werbespots ganz oder teilweise unrichtig oder unvollständig sein, hat die AuftraggeberIn in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbeschaltung beeinträchtigt wurde, Anspruch auf eine Ersatzwerbeschaltung. Sofern die Schaltung unmöglich ist, hat sie Anspruch auf Zahlungsminderung. Es besteht keinerlei Haftung, wenn die von der AuftraggeberIn gelieferten Datenvorlagen mangelhaft waren. Eventuelle Schadenersatzansprüche der AuftraggeberIn sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung ist auf das für die betreffende Schaltung zu zahlende Entgelt beschränkt. Der Ersatz des Erfüllungsinteresses oder eines Vertrauensschadens sind ausgeschlossen. 7. Konkurrenz Es kann kein Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern gewährt werden. 8. Exklusivitätsvereinbarung lt. Auftragsbestätigung Sobald eine Exklusivitätsklausel im Auftrag angeführt und vom Auftraggeber gezeichnet wurde, ist eine Stornierung des Auftrages nicht möglich. 9. Verpflichtungen des Auftraggebers Die Verantwortung für den Inhalt der Werbeschaltung trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Schaltung Rechte Dritter nicht verletzt werden; im Falle von Ansprüchen Dritter aus diesem Sachverhalt wird SMG schad- und klaglos gehalten. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus für jegliche Schäden und Kosten, die der SMG aus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen) durch Schaltung der Werbung entstehen könnten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die SMG schad- und klaglos zu halten. Mit der Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber der SMG auch das Recht, den Auftrag sowie die Werbespots über den Zeitraum der Kampagne hinaus in der SMG- Clipgalerie und in den von SMG betreuten newslettern zu präsentieren. Für Fälle der Unmöglichkeit der Leistung und höherer Gewalt oder des gänzlichen oder teilweisen Ausfalls der Schaltung aufgrund von nicht im Bereich der SMG liegenden technischen Mängeln wird jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere der Rechnerausfall des Adservers oder sämtliche andere Störungen der Kommunikationsnetze außerhalb des Bereiches der SMG. SMG wird in diesem Fall die Leistung innerhalb angemessener Zeit nachholen. 10. Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung Ausgehend von dem in der Auftragsbestätigung genannten Werbetarif zzgl. der geltenden Werbeabgabe von 5% und 20% Ust. Die vereinbarte Vergütung wird vor Beginn der Werbemaßnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist vor Schaltbeginn vom Auftraggeber ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist SMG vorbehaltlich seiner weiteren Rechte befugt die Werbemaßnahme nicht durchzuführen und aufgrund fehlender Stornierung den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen von 8 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Allfällige Mahnspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 11. Datenbearbeitung Für den Dispoaufwand sowie den Aufwand der Datenkonvertierung werden von der SMG einmalige Pauschalbeträge verrechnet, welche im Offert angeführt sein. 12. Inhalt der Werbung Die Werbemaßnahme der Auftraggeber dürfen weder gegen gesetzliche noch behördenrechtliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahmen und stellt SMG ausdrücklich von allen Ansprüchen an Dritten frei, insbesondere von solchen aus Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzungen. SMG ist berechtigt im Zweifelsfall den schriftlichen Nachweis auf Nutzungsrecht und Urheberrechte von allen Materialen, welche der SMG zur Verwendung und Bearbeitung übergeben wurden zu verlangen. 13. Urheberrecht Alle computergrafischen Umsetzungen sowie entwickelten Werbeideen, welche vom Auftraggeber an SMG in Auftrag gestellt wurden sind geschützte Werke nach den Urheberrechtsbestimmungen. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in anderen Medien zu nutzen. 14. Ablehnungsrecht SMG hat das Recht, Werbung und Werbeinhalte, ohne Nennung von Gründen abzulehnen, und diese Schaltungen unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der SMG. Bei verspäteter oder nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung des Werbematerials, kann die SMG nicht fü r eine vereinbarungskonforme Schaltung garantieren. 15. Höhere Gewalt Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Stromausfälle bzw. Störungen an gebuchten Standorten lt. Auftrag wird die SMG von ihrer Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche stellen. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 16. Allgemeine Bestimmungen Reporting an Focus: Der Auftraggeber stimmt mit der Beauftragung zu, dass SMG den Bruttomediawert des Auftrags lt. Listenpreis an die Media FOCUS Research Ges.m.b.H. berichtet. Preisänderungen: Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ebenso wie Änderungen der Preisliste dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt. Salvatorische Klausel: Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der AGB von einem Gericht oder sonst einer Behörde als nicht durchsetzbar oder ungültig erkannt, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst nahekommende Bestimmung ersetzen. Landesgericht Korneuburg, es gilt das österreichische Recht.