1 Ethik in der Wirtschaftsprüfung „Bereit sein, nein zu sagen“ fordert wp.net. Von 2005 bis 2008 prüfte das BigFour-Mitglied KPMG gleichzeitig die IKB und die Deutsche Bank (DB). Die Deutsche Bank war der Großhändler für den Vertrieb der strukturierten Produkte in Europa, die IKB war einer der Abnehmer dieser „Müllprodukte“ der Deutschen Bank. Auch die Finanzierung wurde von der Deutschen Bank gleich 2 Ob diese mitgeliefert. Doppelprüfung mit den Einige Monate vorher schrieb uns ein Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer, dass bei Vorliegen einer Pflichtenkollision ein Mandat abgelehnt werden müsse. Der Vollständigkeit halber sei daraufhin gewiesen, dass dieser Fall kein Mitglied aus dem BigFour-Verbund, sondern „nur“ einen kleineren Abschlussprüfer betraf. Wendet die Wirtschaftsprüfer in der Berufsaufsicht zweierlei Maß bei der Prüfung der Einhaltung von Berufspflichten an? WP/StB Regina Vieler, Gesellschafterin der Dr. Vieler & Partner in Chemnitz Berufspflichten im Einklang stehen würde, fragte im Januar 2010 wp.net die beiden wichtigsten Leute in der Berufsaufsicht bei der Wirtschaftsprüferkammer. Das von der KPMG zu lösende Problem lautete: Wie kann ich zwei widerstreitende WP/StB Michael Gschrei Berufspflichten, auch als gf. Vorstand wp.net Pflichtenkollision bekannt, (Verschwiegenheit bei der DB und Berichtspflicht bei der IKB) auflösen? Der Abschlussprüfer, die KPMG, muss im Rahmen seiner 3 Prüfung alles Wissen verwerten. Doch mit den bei der Prüfung der Deutschen Bank gewonnenen Erkenntnissen unterliegt die KPMG der Verschwiegenheit und darf das Wissen über die „verbrieften Müllpapiere“ bei der IKBPrüfung nicht verwerten. Bei der IKB hat der Abschlussprüfer aber die handelsrechtliche Pflicht, über die vorhandenen Risiken gegenüber dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten. 1 Eine überraschende Antwort dazu gab uns die Wirtschaftsprüferkammer: „Die Verschwiegenheitspflicht geht der Redepflicht vor, das heißt, die Redepflicht besteht insoweit nicht, als ihr die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht 4 entgegensteht .“ Autoren: WP/StB Regina Vieler, Leiterin des wp.net-Arbeitskreises Prüfung und WP/StB Michael Gschrei, geschäftsführender Vorstand wp.net. 2 Im Sommer 2007 weigerte sich die DB die Finanzierung weiter zu stellen und die IKB war die erste deutsche Bank, die staatlicherseits gerettet werden musste. 3 Vgl. § 1 Berufssatzung: WP/vBP haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufes unvereinbar ist. Bei unvereinbaren Handlungszielen ist moralische, also ethische Verantwortung gefragt. Im Vorwort zur Dissertation von Catharina Schmiele macht Prof. Ruhnke deutlich: „dass der Wirtschaftsprüfer einer normativen und einer moralischen Verpflichtung unterliegt, im Interesse der gesellschaftlich relevanten Gruppen zu handeln. Wir sind uns damit einig, kein Wirtschaftsprüfer 5 darf sein Eigeninteresse über die Sache stellen .“ Bei Pflichtenkollision muss der Satz gelten: „Im Zweifel den Auftrag ablehnen“. Wenn aber nicht einmal die obersten WP-Berufsaufseher erkennen, wo Moral beginnt und die Ethik auf der Strecke bleibt, wie soll solche Lösungen der Wirtschaftsprüfer vor Ort erkennen? Too big to fail! Seit einem Jahrzehnt stolpert die „Große Wirtschaftsprüfung“ von einem Skandal in den nächsten. Unter „Große Wirtschaftsprüfung“ versteht man seit dem Verschwinden von Arthur Andersen 2002 die „final 6 BigFour“ . Seit dem Verschwinden von Arthur Andersen besteht scheinbar in den politischen Etagen die Übereinkunft, dass von den „Final-Four“ keine Gesellschaft mehr verschwinden darf. Too big to fail! Unter diesem staatlichen Schutzschirm gedeiht das Beratungsgeschäft, die Umsatzzahlen belegen dies: Kamen die BigFour vor einigen Jahren auf 100 Mrd. $ Umsatz, so beträgt deren Umsatz 2011/12 rund 110 Mrd. $. Dahinter verbirgt sich nicht nur eine gewaltige Marktmacht, mit den Erlösen lassen sich auch hunderte von Lobbyisten bezahlen, die sich für das Big4Geschäftsmodell einsetzen. Diese Macht hat auch Binnenkommissar Barnier erfahren müssen, als er 2010 4 Die Herren WPK-Geschäftsführer RA Peter Maxl und der Abteilungsleiter der anlaßabhängigen Berufsaufsicht, WP/StB/RA Rudolf Krauß im Schreiben vom 10.2.2010 an wp.net. 5 Diss. von Catharina Schmiele 2011 „Möglichkeiten und Grenzen der Förderung verantwortlichen Handelns von Wirtschaftsprüfern in moralisch relevanten Situationen“, Gabler 2012. 6 Deloitte, PWC, KPMG und Ernst & Young München, Mai 2013 Ethik in der Wirtschaftsprüfung mit seiner geplanten Big4-Regulierung als stolzer Löwe gesprungen ist. 2013, am Ende seines Fluges, zeichnet sich leider ab, dass die Öffentlichkeit den Löwen nur noch 7 als „Kätzchen“ erleben darf . An den Machtstrukturen im Prüfungsgeschäft haben auch die Beiratswahlen 2011 in der Wirtschaftsprüferkammer nichts geändert. Wie in der großen Politik ziehen in der WPK im Hintergrund die Big4 und deren Freunde weiter die Fäden. Die freiberufliche Ausübung des Prüferberufs wird immer mehr ein austauschbares und „verderbliches“ Produkt. Im Zusammenhang mit Bilanz- und WP-Skandalen werden immer noch die Namen ENRON und Worldcom genannt. Aber diese waren schon Anfang 2000 nur die Spitze des Eisberges. 2002 kam mit der Parmalatpleite Seite 2 99,9% guten Prüfungen machen die Wirtschaftsprüfer unglaubwürdig, sondern es sind die 0,1% Testate, die trotz mangelhafter Transparenz der strukturierten Produkte uneingeschränkt erteilt wurden. Diese MängelTestate bleiben im Gedächtnis der Öffentlichkeit haften. „Wundertestate“ ab 2007 unter den Bankbilanzen trotz mangelhafter Transparenz! Und uneingeschränkte Testate trotz mangelhafter Transparenz haben nichts mit der sog. Erwartungslücke zu tun. Diese weit schlimmeren Prüfungs- und Berichtsmängel, die mitverantwortlich an der aktuellen Finanz- und Schuldenkrise sind, haben sechs Jahren nach dem Ausbruch 2008 mit der Rettung der HRE die Öffentlichkeit immer noch nicht erreicht. Die mit den intransparenten Produkten „vollgestopften“ Aktivseiten der Bankbilanzen und mangelhafte Risikomanagementsysteme wurden von 2005 bis 2007 stets uneingeschränkt testiert. Unglaublich, denn die Analyse der Bankenprüfer war richtig: Der heutige KPMG-Chef und damals für die Bankenprüfungen verantwortliche KPMG-Vorstand hatte diesen Produkten den Stempel „mangelhaft transparent“ aufgedrückt. Für jeden „normalen“ Wirtschaftsprüfer hätte diese „negative Auszeichnung“ eine Einschränkung des Testats zur Folge gehabt (Wesentlichkeit des Bilanzpostens vorausgesetzt). Bei 110 Mrd. $ Erlösen tritt scheinbar die ethische Grundhaltung in den Hintergrund. Es geht um den ethischen „Graubereich“, der dort beginnt, wo die Linie zum Gesetzesbruch noch nicht deutlich überschritten ist. Ex-HRE Vorstand Funke auf der HV 2008: “Gott-sei-Dank, der HRE-JA 2007 bekam - trotz mangelhafter Vermögenstransparenz – wieder ein uneingeschränktes Testat.” die große „Bilanz- und Prüferkrankheit“ auch in Europa 8 an . Brüssel wurde aktiv, aber nur halbherzig. Nicht die Ethische Graubereiche in der Wirtschaftsprüfung 7 Die aktuellen Meldungen aus dem Juri-Ausschuss über die konkreten Maßnahmen bei den Unternehmen von öffentlichen Interesse belegen: Kein Verbot der Beratung und Prüfung, keine Gebührenordnung, keine Joint Audit, keine (sinnvolle) Rotation. Eine Rotation, die nicht mal nach 14 Jahren enden muss, ist keine echte Rotation. Bekanntlich wurde dieses Ergebnis 2011 von Big4Vorständen schon angekündigt. 8 Wer sich über diese Fälle nochmals unterrichten lassen möchte, sei auf das Buch „Bilanzskandale“ von Peemöller/Hofmann aus 2005 verwiesen. 33 nationale und internationale Fälle sind nachzulesen, auch ENRON, Worldcom und Parmalat. Eine weitere gute Übersicht über die Bilanzskandale liefern die Folien des Vortrags von Prof. Dr. Ballwieser bei der Akademie der Bayerischen Wissenschaften vom 9.1.2007: Etwas unspektakulär werden die Bilanzmanipulationen nur „Bilanzkorrekturen“ genannt. http://www.rwp.bwl.unimuenchen.de/files/download/bilanzskandale.pdf Für den ethisch handelnden, Prinzipien verpflichteten Wirtschaftsprüfer muss gelten: Es ist nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. In moralisch relevanten Situationen ist verantwortungsvolles Handeln erforderlich. Über Aktivitäten von Wirtschaftsprüfern in dieser Grauzone konnte man im März/April 2013 wieder Einiges erfahren: Die Welt der „Großen Wirtschaftsprüfung“ wird in einem Atemzug mit Steuerhinterziehern und Steuerverschiebern genannt. Der Stern gewährte im Heft 12/2013 unter dem Titel: „Legale Staatsfeinde“ einen Blick in die Beratungswelt der vier Prüfungskonzerne. Der Journalist Walter Wüllenweber beschreibt die willfährige Unterstützung der großen Weltkonzerne zur Minimierung der Steuerlast durch die Big4-Gesellschaften. Dabei geht es nicht um München, Mai 2013 Ethik in der Wirtschaftsprüfung Steuergestaltung, sondern laut OECD um „Aggressive Tax Planning“. Fast zeitgleich wird weltweit das Offshore-Leaks bekannt. 9 Die englisch sprachige Website ICIJ bringt hierzu den Artikel „Lawyers and Accountants Help Rich Manage Their Money“. Die investigative Abteilung der Süddeutschen Zeitung berichtete am 5.4.2013, S. 21, über Wirtschaftsprüfer, die als Mittelsmänner im „Offshore-Leaks-Unwesen“ involviert sind und zusammen mit Banken, Vermögensberatern und Rechtsanwälten diesen Teil der weltweiten Nachfrage bedien(t)en. Seite 3 Wirtschaftsprüferbestellung ohne WP-Examen Dass die Wirtschaftsprüferkammer 2005 Wirtschaftsprüferbestellungen vorgenommen hat, obwohl die Bewerber kein Wirtschaftsprüfungsexamen abgelegt hatten, erscheint uns mehr als grenzwertig. Den Hinweis, die Eignung der Bewerber mittels einer sog. halbstündigen Eignungsprüfung über Berufsrecht geprüft zu haben, kommt einer Verhöhnung aller Wirtschaftsprüfer gleich, die sich über ein Jahr lang auf das schwere WP-Examen vorbereiteten und vorbereiten. Die Kammer erkennt nicht, dass sich hinter dem nackten Berufstitel „Revisore Contabile“ kein deutscher Wirtschaftsprüfer verbirgt. Die Neue Züricher Zeitung berichtet über den hoffnungslosen Zustand der englischen Steuerverwaltung, die sich durch die BigFour-Steuerberatungsaktivitäten in 10 einer aussichtlosen Lage befindet . Solcherlei Geschäftsgebaren birgt die Gefahr, dass daraus auch kriminelles Handeln werden kann: Ethik ist mehr als ein Wort Von Unternehmenslenkern erwartet man heute stärker 2007 wurde die KPMG USA von den Behörden mit einer Strafe von 465 Mio. $ wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belegt. Anfang April 2013 wurde bekannt, dass ein Partner der amerikanischen KPMG der Mittelpunkt eines Insiderskandals ist, der interne Unternehmensinformationen seiner von ihm geprüften Klientel gegen Geschenke und Geldzuwendungen weiter gab. Diese Fälle zeigen, dass die Gefahr zum Gesetzesverstoß latent vorhanden ist. Ethikverstöße in der Wirtschaftsprüferkammer GF-Vertragsänderung nach Abwahl! Neben großen ethischen Sünden, wie Prüfung trotz Pflichtenkollision, haben wir auch in Deutschland etwas kleinere Ethikverstöße zu vermelden. Der Wahlsieger der Beiratswahlen 2011 war ganz schön überrascht, als ihm im November des Jahres „versteckt“ zugetragen wurde, dass im August 2011, einen Monat vor dem Amtsantritt der neu gewählten Gremien, der abgewählte WPPräsident Prof. Pfitzer (Ernst & Young) und sein WPKVorstand die Kündigungsfristen der hauptamtlichen Geschäftsführer von einem Jahr auf fünf Jahre verlängerten und damit den neu gewählten Gremien dem wichtigen berufspolitischen Gestaltungsspielraum genommen hat, zu entscheiden, wen sie mit der operativen Führung der Geschäfte der Wirtschaftsprüferkammer betrauen wollen. denn je, ethische Grundsätze in ihr Handeln 11 integrieren . Dies wird gerade wieder deutlich im Hoeneß, bei dem es darum geht, ob mit bekanntgewordenen Vita eines Steuerhinterziehers Funktion als Aufsichtsrat noch vereinbar ist. zu Fall der die Nach Prüfung seiner fachlichen Eignung (überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten praktische Erfahrungen auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung) und seiner und der persönlichen Eignung (die Erfüllung der Pflichten des Wirtschaftsprüfers unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und 9 Siehe http://www.icij.org/offshore http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/reflexe/taten-stattworte-im-kampf-gegen-die-steuerflucht-1.18072013: 10 Allein im Bereich der Transferpreise, die von Unternehmen zur Verschiebung von Gewinnen in Gebiete mit tieferen Steuersätzen genutzt werden, hätten die vier Firmen viermal mehr Leute im Einsatz als das Steueramt. Zwar hätten die Firmen versprochen, keine Beratung zur aggressiven Steuervermeidung mehr zu leisten, doch die Parlamentarier zweifeln: “Wir glauben, sie sind einfach zur Beratung über andere Formen der Steuervermeidung übergegangen”. 11 Vgl. Leyendecker, Die große Gier, Korruption, Kartelle, Lustreisen: Warum unsere Wirtschaft eine neue Moral braucht. Die medialen Beispiele Leyendeckers zeigen, dass unmoralisches Handeln im Strafrecht münden kann. Im Interview mit dem Harvard-Psychologen Howard Gardner, in Havard Business Manager Mai 2007, S. 2 wird deutlich: Der Mensch verfüge über multiple Intelligenzen, darunter ist auch die ethische Intelligenz. Dabei unterscheidet Gardener die ethische Intelligenz von den vier anderen. Die ethische Intelligenz muss entwickelt werden, wenn das Individuum, die Gemeinschaft und auch die gesamte Menschheit vorankommen will. München, Mai 2013 Ethik in der Wirtschaftsprüfung beruflichen Umfeldes Öffentlichkeit) aus dem Seite 4 Blickwinkel der legt jeder Wirtschaftsprüfer aus Anlass seiner Bestellung folgenden Berufseid (nach § 17 der Wirtschaftsprüferordnung, auch ohne religiöse Beteuerung möglich) ab: Zwei Geburtsfehler erkennen wiederaufgenommenen Absatz: wir in dem 1 . Die hohen ethischen Anforderungen ergeben sich danach nur aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Standards und 2 . Die Wirtschaftsprüfer unterliegen einer berufsstandsunabhängigen Aufsicht. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit. Der viel versprechende Schwur des Wirtschaftsprüfers Aus diesem Eid abgeleitete Rechte und Pflichten des Wirtschaftsprüfers hat der Beirat und Vorstand der "Ich schwöre, dass ich die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllen, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten werde,(so wahr mir Gott helfe)." Wirtschaftsprüferkammer 2008 bis 2011 im „Leitbild Ein WP-Leitbild 2011, das 2012 zum „Leidbild“ mutierte! Wirtschaftsprüfer“ erfasst. Der im Sommer 2011 neu gewählte Beirat und Vorstand hatten dieses Leitbild nochmals überarbeitet, weil man sich insbesondere an folgenden Aussagen störte, die nach ihrer Überzeugung mit dem Bild des freiberuflichen Wirtschaftsprüfers nicht im Einklang standen: „WP/vBP erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben. WP/vBP unterliegen einer berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit.“ Nach dem Wechsel im Amt des Präsidenten im März 2012 wurde das Leitbild wiederum überarbeitet und die alte Formulierung war wieder „en vogue“. In der Nachlaufbeiratssitzung im Juli 2012 wurde dann unter geringer Beteiligung der Beiräte der freiberufliche Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer zu Grabe getragen. Auf dieser „relativierten Ethik“ und „institutionalisierten Gewerbeaufsicht“ soll also das Vertrauen der Stakeholder ruhen. Wie kann ein mittelständisch geprägter Beirat aus freiberuflichen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern diesem Zivilisationsbruch zustimmen? Die Vorstellung, dass der WP-Berufsstand mit der Überwachung durch die (berufsstandsunabhängige) Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wieder das Vertrauen der Stakeholder gewinnen kann, muss kritisch hinterfragt werden. Die Feststellung der IDW-Führung, die WPK mache eine gute Berufsaufsicht (Tagesspiegel vom 17.4.2013) bleibt eine Behauptung. Die Beweisführung ist mangels Öffentlichkeit und durch die Geheimhaltungspflicht innerhalb der Gremien der Wirtschaftsprüferkammer nicht überprüfbar. Genauso gut könnte man behaupten, dass es schlecht um die Berufsaufsicht bestellt ist, wenn man die Abläufe und Ergebnisse geheim hält. Mit Geheimhaltung hat noch niemand Vertrauen schaffen können. Jedenfalls müssen wir in wp.net konstatieren, dass das öffentliche Ansehen der Wirtschaftsprüfer seit der Gründung der APAK im Jahre 2005 nicht gestiegen ist. Die vielen offensichtlichen Mängel bei den Bankentestaten deuten eher darauf hin, dass die Bankenprüfer die Aufsicht nicht fürchteten, sonst hätten sie wohl bei mangelhafter Transparenz der CDOs statt uneingeschränkter, auch mal eingeschränkte Testate vergeben. Die Aufsicht, dazu eine berufsstandsunabhängige, kann also nicht die Lösung für den neuen Weg zur Vertrauensbildung sein. Die aktuelle Aufgabe für die Wirtschaftsprüfer lautet daher: Wir Wirtschaftsprüfer müssen selbst dazu beitragen, dass wir uns des uns entgegengebrachten Vertrauens würdig erweisen. Wir dürfen uns nicht auf externe Kontrollinstitutionen, wie die APAK, verlassen. Wir müssen unsere Fähigkeiten weiter schärfen, Fehler in der Rechenschaftslegung der Unternehmen 12 nicht nur zu erkennen . Wir müssen auch unsere Bereitschaft stärken, über diese Fehler zu berichten. 12 Einzelfallprüfungen statt Plausibilisierungen. Dazu wären aber auskömmliche Honorare erforderlich. München, Mai 2013 Ethik in der Wirtschaftsprüfung Die Öffentlichkeit muss sich jederzeit auf unser verantwortungsvolles und moralisches Handeln in ethisch relevanten Situationen verlassen können, auch ohne zusätzliche Überwachung und überbordende berufsfremde Kontrollinstitutionen. Der internationale Verband der Wirtschaftsprüfer IFAC kümmert sich vermeintlich intensiv um ethische Fragen im WP-Berufsstand. IFAC´s Handbuch aus IFAC´s „Ethik-Leerbuch“ 2012 umfasst immerhin 154 Seiten. Wer so viel Papier braucht, um zu sagen, was der Wirtschaftsprüfer besser nicht tun soll, also besser lassen soll, scheint seine Aufgabe nicht erkannt zu haben. Dieses umfangreiche IFAC-Werk kann man eher ein „Leerbuch“ nennen. Schon in der Begründung für dieses Handbuch finden die Verfasser keinen Bezug 13 und Eingang zur WP-Ethik . Das Wort Ethik taucht in der Erläuterung gar nicht auf. Seite 5 die man von außen in sein Über-Ich hineinstopfen möchte, kann der Mensch mit Hilfe seines einsichtigen Ichs überprüfen. Der wahrhaft freie Mensch handelt stets aus eigener Einsicht in die Richtigkeit seines Handelns, niemals aufgrund irgendeiner Autorität. Denn wer auf Autorität hin 14. handelt, handelt sonach notwendig gewissenlos“ . Auf einen kurzen Nenner gebracht, lautet die Aussage Hagels: Jeder Mensch - auch ein Wirtschaftsprüfer - weiß, wann er richtig handelt und wann nicht. Ethik und die dt. BigFour-Welt Für zwei der BigFour-Gesellschaften ist Ethik nichts 15 Unbekanntes. PWC schreibt auf Ihrer deutschen Website, dass „die Ethikgrundsätze Bestandteil des Geschäftsverständnisses von PwC sind. Sie enthalten über die Gesetze, Vorschriften und Jedem Wirtschaftsprüfer sollte eigentlich bewusst sein, dass er in ethischen Fragen niemandem die Verantwortung für seine Entscheidungen und seine Handlungen abgeben kann. Mit diesem Handbuch setzt das IFAC ein falsches Zeichen. Das IFAC-Handbuch will Standards entwickeln helfen und nach Lösungen suchen. Besser wäre es, wenn der Wirtschaftsprüfer auf sein „Einsichtiges Ich“ hören würde. Dr. Hagel brachte es 2001 auf dem Oberammergauer IDW-Tag auf den Punkt: Der Mensch ist ein freies und autonomes Wesen, und alle Normen, Gebote, und Vorschriften, 13 Darauf deutet der Zweck des Handbuchs „des Ethik Code für Wirtschaftsprüfer“ hin: Its mission is to serve the public interest by: contributing to the development, adoption and implementation of high-quality international standards and guidance; contributing to the development of strong professional accountancy organizations and accounting firms, and to high-quality practices by professional accountants; promoting the value of professional accountants worldwide; speaking out on public interest issues where the accountancy profession’s expertise is most relevant. This publication may be downloaded free of charge for personal use only from the IESBA website Deutsch (ohne Anspruch auf Richtigkeit): Der Zweck des Handbuchs ist es, dem öffentlichen Interesse zu dienen, einen Beitrag zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung von hochwertigen internationalen Standards und Leitlinien zu leisten; Beitrag zur Entwicklung von starken professionellen Buchhaltungsfirmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und hochwertige Anwendungsregeln für Wirtschaftsprüfer; weltweite Förderung des Wertes einer professionellen Buchhaltung; betreffend Themen für Unternehmen von öffentlichen Interesse, wo für den Berufsstand Rechnungslegungskenntnisse besonders relevant sind. Standards des Geschäftsalltags hinaus Regeln für unser Auftreten und professionelles Verhalten“. Bei den konkreten Ethikmaßnahmen legt PWC doch wieder den Rückwärtsgang ein. „In der täglichen Arbeit orientieren wir uns an den Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards, die für unseren Berufsstand gelten. (siehe Leitbild WPK, Anm. Verf.) Und wir sind uns bewusst, dass diese Regelungen nicht unbedingt unseren gesamten Tätigkeitsbereich abdecken. Deshalb hat PwC für alle Beschäftigten zusätzlich die Ethik-Grundsätze entwickelt. "Wir halten, was wir versprechen und sind bestrebt, die Erwartungen unserer Kunden zu 14 Der Vortrag von Dr. Hagel wurde abgedruckt in der WPG 2002, S. 1359., unter dem Titel: „Die Unabhängigkeit als ethisch-moralische Herausforderung“. 15 http://www.pwc.de/de/unternehmensinformationen/e thikgrundsaetze.jhtml München, Mai 2013 Ethik in der Wirtschaftsprüfung Seite 6 übertreffen" ist nur ein Beispiel der Grundsätze, die unser Handeln bestimmen sollen.“ Wir wollen ganz bewusst Handlungsmaximen, wie Wer ist Kunde von PWC? Ist es wirklich der Anleger, der auf einen von einem PWC-Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss und Lagebericht vertrauen muss? Der Zweck heiligt die Mittel oder Was nicht illegal ist, ist erlaubt Ist Kunde das zu prüfende Unternehmen, das vielleicht auch Informationen zurückhalten möchte und dafür mit einem gut honorierten Beratungsauftrag lockt? unsere gelebte WP-Selbstverantwortung als freier Beruf mit öffentlichem Auftrag entgegensetzen. Oder ist neuerdings der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Kunde? Da treten Interessenskollisionen auf, die nur durch Ethik gelöst werden können. Dazu findet der InternetLeser der PWC-Website aber nichts. Deloitte hat bereits einen Ethik-Beauftragten und erklärt in einer zehnseitigen Broschüre aus 2012 der Öffentlichkeit, ihre Ethik- und Verhaltensgrundsätze. Bei Deloitte ist guter Wille erkennbar. Auffallend ist, dass die Broschüre-Bilder zur Ethikbroschüre nur die „WP-Jugend“ abbildet. Auf der deutschen KPMG-Homepage findet der geneigte Leser nichts zur und über eine im Unternehmen verankerte KPMG-Ethik. Die Suche auf der KPMG.de brachte unter Ethik nur drei Artikel, die keinen Ethikbezug hatten. Bei der vierten deutschen Big4, der deutschen Ernst & Young, findet man bei der Suche nach Ethik Magazine zur Nachhaltigkeit. Auch deren Transparenzbericht 2013 findet man unter Ethik oder die unsägliche Entrepreneur-Story. Man wird wohl sagen können, dass WP-Ethik von der deutschen Ernst & Young noch nicht so richtig entdeckt worden ist. Nun wäre noch zu ermitteln: Welche Big4Gesellschaft gehörte nicht zum Kreis der OffshoreLeaks-Berater und –Mittelsmänner? Zusammenfassend kann man konstatieren, dass es der dokumentierten Ethik noch stark an Grundlagenforschung mangelt. Da auch die übrige Wirtschaftsprüfung Defizite aufweist, nur dass die Versuchungen nicht so stark ausgeprägt sind, wollen wir eine Diskussion über die Ethik in der Wirtschaftsprüfung anstoßen und dabei helfen, dieses Defizit abzubauen. Der wp.net-Arbeitskreis Prüfung hat in seiner Märzsitzung 2013 die Einhaltung der Ethikgrundsätze als besonders wichtigen Baustein für die Vertrauensbildung eingeordnet. so beliebten Das ethische Anforderungsprofil hat zum WP-Start 1932 Dr. Grund, damals Präsident des DIHK, und eines der Aufsichtsorgane über die damaligen Wirtschaftsprüfer formuliert und dem neu geschaffenen Beruf einen eigenen Handlungs16 wegweiser aufgezeigt : „Offenheit, die, wenn es erforderlich (ist), vor Niemandem Halt macht, Schonungslosigkeit, wenn offenbare Verfehlungen festgestellt werden. Sie (die Öffentlichkeit, Anm. Verfasser) erwartet die völlige Unabhängigkeit des Denkens und Urteilens, die Niemandem zuliebe und Niemandem zuleide wie eine Magnetnadel sich stets selbsttätig auf den Pol der 4 Lauterkeit und Ehrbarkeit einstellt“ . Die Ethik soll den Menschen, also auch dem Wirtschaftsprüfer, Hilfestellung leisten bei seinen sittlichen Entscheidungen oder Handlungsmaximen. Unsere Abschlussprüferexistenz steht auf dem Spiel, wenn wir nicht in der Lage sind, das Vertrauen in unsere Arbeit und in unseren Berufsstand zurückzugewinnen. Liegt ein Ethik-Schisma vor? Gibt es in der Wirtschaftsprüfung unterschiedliche Ethik-Grenzwerte, gibt es eine Ethik-Spaltung? Werden ethische Bedenken zu oft einfach übergangen – weggewischt? Müssen wir differenzieren in eine Beraterethik und in eine Prüferethik? Auch die Steuerberater setzen sich 5 mit ethischen Fragen auseinander . Aufgrund des Expertenwissens der Steuerberater müssen die Mandanten dieser Gruppe vertrauen können. Auch hier ist wieder das Vertrauen der Dreh- und Angelpunkt der Ethik. Für die Steuerberater fordert Hommerich eine Abkehr von der Verengung der EthikPerspektive auf das Marktprinzip. Der freie Beruf braucht einen ethischen Ordnungsrahmen. Nur gesetzestreu zu handeln reicht nicht, der Steuerberater muss auch darüber hinaus moralisch 17 handeln. Sonst gibt es kein Vertrauen . Kann es also unterschiedliche Ethikformen geben, ist Ethik teilbar? 16 zitiert nach Prof. Ludewig, WPg 2002, S. 613-615: Ein Apell, nicht nur an die Wirtschaftsprüfer“ 17 Hommerich, Ethik des steuerberatenden Berufs als Freier Beruf, DStR 2006, S. 1161ff. München, Mai 2013 Ethik in der Wirtschaftsprüfung Seite 7 Lässt man das Leitbild der Wirtschaftsprüferkammer gelten, könnte man dieser Schisma-Ethik nahetreten. Denn Ethik, die sich nur aus Standards und Gesetzen ableitet, ist flexibel einsetzbar. Am Ende wäre Ethik nicht mehr als Compliance, also die Treue zum Gesetz. Kurzum: Alles was nicht verboten ist, wäre erlaubt. Der Arbeitskreis Prüfung des wp.net sucht in einem ersten Schritt Antworten auf die Frage, mit welchen Begriffen sich Ethik bzw. ethisches Handeln umschreiben lässt, wo Ethik im Berufsalltag des Wirtschaftsprüfers zu Tage tritt. wp.net sucht die gelebte WP-Ethik Hier einige Begriffe und Beispiele zur Auswahl, die mit ethischen Verhalten in Zusammenhang gebracht werden können. „Charakterbildung, Integrität, moralisch, sittlich, vernünftiges Handeln, Rückgrat, tugend(haft), Pflichtbewusstsein, grundanständig, unbescholten, untadelig, ehrenhaft, anständig, verlässlich, rechtschaffen, solide, .... Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn Abschlussprüfer trotz mangelhafter Transparenz über Inhalte, Laufzeit, Wert, Eigentum, Zusammensetzung der strukturierten Produkte uneingeschränkte Testate erteilen? Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn der Prüfer die Werthaltigkeit eines Bilanzpostens zwar rechnerisch, aber nicht inhaltlich bestimmen kann, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht verstanden wird? Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn Wirtschaftsprüfer die Öffentlichkeit über inhaltliche Mängel der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften nicht aufklären? So bei den rein rechnerisch ermittelten Marktwerten. Betriebswirtschaftlich ist der Marktwert nicht ein einzelner berechneter Entscheidungswert, sondern der Verhandlungspreis aus der Vielzahl ermittelter Entscheidungswerte einer Vielzahl von Marktteilnehmern. (Verschwiegenheit trifft auf Redepflicht) 18 Prüfungsmandat nicht ablehnen ? ein Welches ethische Verhalten liegt vor, als die Prüfungsgesellschaften nicht auf die Gefährlichkeit der IFRS-Bewertungsregeln hinweisen? Wer außer den WPs kannte die Anfälligkeit gegen Gestaltungsmissbrauch des IFRS? Welches ethische Verhalten verbirgt sich hinter Dumpingpreisprüfungen? Welches ethische Verhalten verbirgt sich hinter der Auftragserlangung durch nützliche Aufwendungen? Hat der Abschlussprüfer denn nicht etwas Gutes getan, da durch den Auftrag Arbeitsplätze gesichert wurden. Kann man in der Ethik aufrechnen? Welches ethische Verhalten liegt bei den WPKandidaten, bei der WPK und bei der Prüfungsstelle in der WPK vor, wenn Bestellungen zum Wirtschaftsprüfer eingefordert und gewährt werden, ohne dass ein Wirtschaftsprüferexamen gemäß §§ 5 ff., § 14 § WPO abgelegt wurde. Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn Wirtschaftsprüfer in hohen WPK-Ämtern privat Daten ausspähen und dieser Wirtschaftsprüfer sein Amt nicht aufgibt? Der WP selbst räumte in einem Mail an andere Berufskollegen ein, den eMailzugang eines Berufskollegen „geknackt“ zu haben. Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn nach verlorener Beiratswahl die abgewählten Kammervorstände den hauptamtlichen Geschäftsführern der WPK statt den bislang einjährigen Kündigungsfristen fünfjährige Kündigungsschutzfristen einräumten? Welches ethische Verhalten liegt einer Berufsgerichtsbarkeit zugrunde, die sich auf die totale Geheimhaltung zurückzieht, wenn das Herz der Rechtskultur, die Öffentlichkeit eines Prozesses, im somit Verborgenen bleiben muss? Welches ethische Verhalten liegt bei Abschlussprüfern vor, die in den Aufsichtsratschefsessel ihres vorherigen Prüfungsmandats wechseln, ohne die geforderte Cooling-off-Periode einzuhalten? Schreiben Sie uns Ihre realen Beispiele und kommentieren Sie uns unsere Beispiele unter [email protected] Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn Abschlussprüfer die Abwesenheit eines funktionierenden IKS negieren (HRE, IKB 2007) und sowohl uneingeschränkt testieren und die Aufsichtsorgane nicht unterrichten? Welches ethische Abschlussprüfer Verhalten trotz liegt vor, wenn Pflichtenkollision 18 So Prüfer KPMG 2005 bis 2007 bei der Prüfung der Deutschen Bank und der IKB. München, Mai 2013