Too big to fail!

Werbung
1
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
„Bereit sein, nein zu sagen“ fordert wp.net.
Von 2005 bis 2008 prüfte
das BigFour-Mitglied KPMG
gleichzeitig die IKB und die
Deutsche Bank (DB). Die
Deutsche Bank war der
Großhändler für den Vertrieb
der strukturierten Produkte in
Europa, die IKB war einer
der
Abnehmer
dieser
„Müllprodukte“
der
Deutschen Bank. Auch die
Finanzierung wurde von der
Deutschen Bank gleich
2
Ob
diese
mitgeliefert.
Doppelprüfung mit
den
Einige Monate vorher schrieb uns ein Mitarbeiter der
Wirtschaftsprüferkammer, dass bei Vorliegen einer
Pflichtenkollision ein Mandat abgelehnt werden müsse.
Der Vollständigkeit halber sei daraufhin gewiesen, dass
dieser Fall kein Mitglied aus dem BigFour-Verbund,
sondern „nur“ einen kleineren Abschlussprüfer betraf.
Wendet die Wirtschaftsprüfer in der Berufsaufsicht
zweierlei Maß bei der Prüfung der Einhaltung von
Berufspflichten an?
WP/StB Regina Vieler,
Gesellschafterin der Dr.
Vieler & Partner in Chemnitz
Berufspflichten im Einklang
stehen würde, fragte im
Januar 2010 wp.net die
beiden wichtigsten Leute in
der Berufsaufsicht bei der
Wirtschaftsprüferkammer.
Das von der KPMG zu
lösende Problem lautete:
Wie
kann
ich
zwei
widerstreitende
WP/StB Michael Gschrei
Berufspflichten, auch als
gf. Vorstand wp.net
Pflichtenkollision
bekannt,
(Verschwiegenheit bei der DB und Berichtspflicht bei der
IKB) auflösen?
Der Abschlussprüfer, die KPMG, muss im Rahmen seiner
3
Prüfung alles Wissen verwerten. Doch mit den bei der
Prüfung der Deutschen Bank gewonnenen Erkenntnissen
unterliegt die KPMG der Verschwiegenheit und darf das
Wissen über die „verbrieften Müllpapiere“ bei der IKBPrüfung nicht verwerten. Bei der IKB hat der
Abschlussprüfer aber die handelsrechtliche Pflicht, über
die vorhandenen Risiken gegenüber dem Aufsichtsrat
Bericht zu erstatten.
1
Eine überraschende Antwort dazu gab uns die
Wirtschaftsprüferkammer: „Die Verschwiegenheitspflicht geht der Redepflicht vor, das heißt, die
Redepflicht besteht insoweit nicht, als ihr die
gesetzliche
Verschwiegenheitspflicht
4
entgegensteht .“
Autoren: WP/StB Regina Vieler, Leiterin des wp.net-Arbeitskreises
Prüfung und WP/StB Michael Gschrei, geschäftsführender
Vorstand wp.net.
2
Im Sommer 2007 weigerte sich die DB die Finanzierung weiter zu
stellen und die IKB war die erste deutsche Bank, die
staatlicherseits gerettet werden musste.
3
Vgl. § 1 Berufssatzung: WP/vBP haben sich jeder Tätigkeit zu
enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufes
unvereinbar ist.
Bei unvereinbaren Handlungszielen ist moralische, also
ethische Verantwortung gefragt. Im Vorwort zur
Dissertation von Catharina Schmiele macht Prof. Ruhnke
deutlich: „dass der Wirtschaftsprüfer einer normativen
und einer moralischen Verpflichtung unterliegt, im
Interesse der gesellschaftlich relevanten Gruppen zu
handeln. Wir sind uns damit einig, kein Wirtschaftsprüfer
5
darf sein Eigeninteresse über die Sache stellen .“
Bei Pflichtenkollision muss der Satz gelten: „Im Zweifel
den Auftrag ablehnen“. Wenn aber nicht einmal die
obersten WP-Berufsaufseher erkennen, wo Moral beginnt
und die Ethik auf der Strecke bleibt, wie soll solche
Lösungen der Wirtschaftsprüfer vor Ort erkennen?
Too big to fail!
Seit
einem
Jahrzehnt
stolpert
die
„Große
Wirtschaftsprüfung“ von einem Skandal in den nächsten.
Unter „Große Wirtschaftsprüfung“ versteht man seit dem
Verschwinden von Arthur Andersen 2002 die „final
6
BigFour“ . Seit dem Verschwinden von Arthur Andersen
besteht scheinbar in den politischen Etagen die
Übereinkunft, dass von den „Final-Four“ keine
Gesellschaft mehr verschwinden darf. Too big to fail!
Unter diesem staatlichen Schutzschirm gedeiht das
Beratungsgeschäft, die Umsatzzahlen belegen dies:
Kamen die BigFour vor einigen Jahren auf 100 Mrd. $
Umsatz, so beträgt deren Umsatz 2011/12 rund 110 Mrd. $.
Dahinter verbirgt sich nicht nur eine gewaltige
Marktmacht, mit den Erlösen lassen sich auch hunderte
von Lobbyisten bezahlen, die sich für das Big4Geschäftsmodell einsetzen. Diese Macht hat auch
Binnenkommissar Barnier erfahren müssen, als er 2010
4
Die Herren WPK-Geschäftsführer RA Peter Maxl und der
Abteilungsleiter der anlaßabhängigen Berufsaufsicht, WP/StB/RA
Rudolf Krauß im Schreiben vom 10.2.2010 an wp.net.
5
Diss. von Catharina Schmiele 2011 „Möglichkeiten und Grenzen
der Förderung verantwortlichen Handelns von Wirtschaftsprüfern
in moralisch relevanten Situationen“, Gabler 2012.
6
Deloitte, PWC, KPMG und Ernst & Young
München, Mai 2013
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
mit seiner geplanten Big4-Regulierung als stolzer Löwe
gesprungen ist. 2013, am Ende seines Fluges, zeichnet
sich leider ab, dass die Öffentlichkeit den Löwen nur noch
7
als „Kätzchen“ erleben darf .
An den Machtstrukturen im Prüfungsgeschäft haben auch
die Beiratswahlen 2011 in der Wirtschaftsprüferkammer
nichts geändert. Wie in der großen Politik ziehen in der
WPK im Hintergrund die Big4 und deren Freunde weiter
die Fäden. Die freiberufliche Ausübung des Prüferberufs
wird immer mehr ein austauschbares und „verderbliches“
Produkt.
Im Zusammenhang mit Bilanz- und WP-Skandalen
werden immer noch die Namen ENRON und Worldcom
genannt. Aber diese waren schon Anfang 2000 nur die
Spitze des Eisberges. 2002 kam mit der Parmalatpleite
Seite 2
99,9% guten Prüfungen machen die Wirtschaftsprüfer
unglaubwürdig, sondern es sind die 0,1% Testate, die
trotz mangelhafter Transparenz der strukturierten
Produkte uneingeschränkt erteilt wurden. Diese MängelTestate bleiben im Gedächtnis der Öffentlichkeit haften.
„Wundertestate“ ab 2007 unter den Bankbilanzen
trotz mangelhafter Transparenz!
Und uneingeschränkte Testate trotz mangelhafter
Transparenz haben nichts mit der sog. Erwartungslücke
zu tun.
Diese weit schlimmeren Prüfungs- und Berichtsmängel,
die mitverantwortlich an der aktuellen Finanz- und
Schuldenkrise sind, haben sechs Jahren nach dem
Ausbruch 2008 mit der Rettung der HRE die Öffentlichkeit
immer noch nicht erreicht. Die mit den intransparenten
Produkten „vollgestopften“ Aktivseiten der Bankbilanzen
und mangelhafte Risikomanagementsysteme wurden von
2005 bis 2007 stets uneingeschränkt testiert. Unglaublich,
denn die Analyse der Bankenprüfer war richtig: Der
heutige KPMG-Chef und damals für die Bankenprüfungen
verantwortliche KPMG-Vorstand hatte diesen Produkten
den Stempel „mangelhaft transparent“ aufgedrückt. Für
jeden „normalen“ Wirtschaftsprüfer hätte diese „negative
Auszeichnung“ eine Einschränkung des Testats zur Folge
gehabt (Wesentlichkeit des Bilanzpostens vorausgesetzt).
Bei 110 Mrd. $ Erlösen tritt scheinbar die ethische
Grundhaltung in den Hintergrund. Es geht um den
ethischen „Graubereich“, der dort beginnt, wo die Linie
zum Gesetzesbruch noch nicht deutlich überschritten ist.
Ex-HRE Vorstand Funke auf der HV 2008: “Gott-sei-Dank,
der HRE-JA 2007 bekam - trotz mangelhafter Vermögenstransparenz – wieder ein uneingeschränktes Testat.”
die große „Bilanz- und Prüferkrankheit“ auch in Europa
8
an . Brüssel wurde aktiv, aber nur halbherzig. Nicht die
Ethische Graubereiche
in der Wirtschaftsprüfung
7
Die aktuellen Meldungen aus dem Juri-Ausschuss über die
konkreten Maßnahmen bei den Unternehmen von
öffentlichen Interesse belegen: Kein Verbot der Beratung
und Prüfung, keine Gebührenordnung, keine Joint Audit,
keine (sinnvolle) Rotation. Eine Rotation, die nicht mal
nach 14 Jahren enden muss, ist keine echte Rotation.
Bekanntlich wurde dieses Ergebnis 2011 von Big4Vorständen schon angekündigt.
8
Wer sich über diese Fälle nochmals unterrichten lassen
möchte, sei auf das Buch „Bilanzskandale“ von
Peemöller/Hofmann aus 2005 verwiesen. 33 nationale und
internationale Fälle sind nachzulesen, auch ENRON,
Worldcom und Parmalat. Eine weitere gute Übersicht
über die Bilanzskandale liefern die Folien des Vortrags
von Prof. Dr. Ballwieser bei der Akademie der
Bayerischen Wissenschaften vom 9.1.2007: Etwas
unspektakulär werden die Bilanzmanipulationen nur
„Bilanzkorrekturen“ genannt.
http://www.rwp.bwl.unimuenchen.de/files/download/bilanzskandale.pdf
Für den ethisch handelnden, Prinzipien verpflichteten
Wirtschaftsprüfer muss gelten: Es ist nicht alles erlaubt,
was nicht ausdrücklich verboten ist. In moralisch
relevanten Situationen ist verantwortungsvolles Handeln
erforderlich.
Über Aktivitäten von Wirtschaftsprüfern in dieser Grauzone
konnte man im März/April 2013 wieder Einiges erfahren:
Die Welt der „Großen Wirtschaftsprüfung“ wird in einem
Atemzug mit Steuerhinterziehern und Steuerverschiebern
genannt.
Der Stern gewährte im Heft 12/2013 unter dem Titel:
„Legale Staatsfeinde“ einen Blick in die Beratungswelt der
vier Prüfungskonzerne. Der Journalist Walter Wüllenweber
beschreibt die willfährige Unterstützung der großen
Weltkonzerne zur Minimierung der Steuerlast durch die
Big4-Gesellschaften. Dabei geht es nicht um
München, Mai 2013
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
Steuergestaltung, sondern laut OECD um „Aggressive Tax
Planning“.
Fast zeitgleich wird weltweit das Offshore-Leaks bekannt.
9
Die englisch sprachige Website ICIJ bringt hierzu den
Artikel „Lawyers and Accountants Help Rich Manage
Their Money“.
Die investigative Abteilung der Süddeutschen Zeitung
berichtete am 5.4.2013, S. 21, über Wirtschaftsprüfer, die
als Mittelsmänner im „Offshore-Leaks-Unwesen“ involviert
sind und zusammen mit Banken, Vermögensberatern und
Rechtsanwälten diesen Teil der weltweiten Nachfrage
bedien(t)en.
Seite 3
Wirtschaftsprüferbestellung ohne WP-Examen
Dass
die
Wirtschaftsprüferkammer
2005
Wirtschaftsprüferbestellungen vorgenommen hat, obwohl
die Bewerber kein Wirtschaftsprüfungsexamen abgelegt
hatten, erscheint uns mehr als grenzwertig. Den Hinweis,
die Eignung der Bewerber mittels einer sog. halbstündigen
Eignungsprüfung über Berufsrecht geprüft zu haben,
kommt einer Verhöhnung aller Wirtschaftsprüfer gleich,
die sich über ein Jahr lang auf das schwere WP-Examen
vorbereiteten und vorbereiten. Die Kammer erkennt nicht,
dass sich hinter dem nackten Berufstitel „Revisore
Contabile“ kein deutscher Wirtschaftsprüfer verbirgt.
Die Neue Züricher Zeitung berichtet über den
hoffnungslosen Zustand der englischen Steuerverwaltung,
die sich durch die BigFour-Steuerberatungsaktivitäten in
10
einer aussichtlosen Lage befindet .
Solcherlei Geschäftsgebaren birgt die Gefahr, dass daraus
auch kriminelles Handeln werden kann:
Ethik ist mehr als ein Wort
Von Unternehmenslenkern erwartet man heute stärker
2007 wurde die KPMG USA von den Behörden mit einer
Strafe von 465 Mio. $ wegen Beihilfe zur
Steuerhinterziehung belegt.
Anfang April 2013 wurde bekannt, dass ein Partner der
amerikanischen
KPMG
der
Mittelpunkt
eines
Insiderskandals ist, der interne Unternehmensinformationen
seiner von ihm geprüften Klientel gegen Geschenke und
Geldzuwendungen weiter gab. Diese Fälle zeigen, dass die
Gefahr zum Gesetzesverstoß latent vorhanden ist.
Ethikverstöße in der Wirtschaftsprüferkammer
GF-Vertragsänderung nach Abwahl!
Neben großen ethischen Sünden, wie Prüfung trotz
Pflichtenkollision, haben wir auch in Deutschland etwas
kleinere Ethikverstöße zu vermelden. Der Wahlsieger der
Beiratswahlen 2011 war ganz schön überrascht, als ihm
im November des Jahres „versteckt“ zugetragen wurde,
dass im August 2011, einen Monat vor dem Amtsantritt
der neu gewählten Gremien, der abgewählte WPPräsident Prof. Pfitzer (Ernst & Young) und sein WPKVorstand die Kündigungsfristen der hauptamtlichen
Geschäftsführer von einem Jahr auf fünf Jahre
verlängerten und damit den neu gewählten Gremien dem
wichtigen
berufspolitischen
Gestaltungsspielraum
genommen hat, zu entscheiden, wen sie mit der
operativen
Führung
der
Geschäfte
der
Wirtschaftsprüferkammer betrauen wollen.
denn je, ethische Grundsätze in ihr Handeln
11
integrieren . Dies wird gerade wieder deutlich im
Hoeneß, bei dem es darum geht, ob mit
bekanntgewordenen Vita eines Steuerhinterziehers
Funktion als Aufsichtsrat noch vereinbar ist.
zu
Fall
der
die
Nach Prüfung seiner
fachlichen Eignung
(überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten
praktische
Erfahrungen
auf
dem
Gebiet
Wirtschaftsprüfung) und seiner
und
der
persönlichen Eignung
(die Erfüllung der Pflichten des Wirtschaftsprüfers unter
Berücksichtigung des gesamten persönlichen und
9
Siehe http://www.icij.org/offshore
http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/reflexe/taten-stattworte-im-kampf-gegen-die-steuerflucht-1.18072013:
10
Allein im Bereich der Transferpreise, die von Unternehmen zur
Verschiebung von Gewinnen in Gebiete mit tieferen Steuersätzen
genutzt werden, hätten die vier Firmen viermal mehr Leute im
Einsatz als das Steueramt. Zwar hätten die Firmen versprochen,
keine Beratung zur aggressiven Steuervermeidung mehr zu leisten,
doch die Parlamentarier zweifeln: “Wir glauben, sie sind einfach zur
Beratung
über
andere
Formen
der
Steuervermeidung
übergegangen”.
11
Vgl. Leyendecker, Die große Gier, Korruption, Kartelle,
Lustreisen: Warum unsere Wirtschaft eine neue Moral braucht.
Die medialen Beispiele Leyendeckers zeigen, dass
unmoralisches Handeln im Strafrecht münden kann.
Im Interview mit dem Harvard-Psychologen Howard Gardner, in
Havard Business Manager Mai 2007, S. 2 wird deutlich: Der
Mensch verfüge über multiple Intelligenzen, darunter ist auch die
ethische Intelligenz. Dabei unterscheidet Gardener die ethische
Intelligenz von den vier anderen. Die ethische Intelligenz muss
entwickelt werden, wenn das Individuum, die Gemeinschaft und
auch die gesamte Menschheit vorankommen will.
München, Mai 2013
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
beruflichen Umfeldes
Öffentlichkeit)
aus
dem
Seite 4
Blickwinkel
der
legt jeder Wirtschaftsprüfer aus Anlass seiner Bestellung
folgenden Berufseid (nach § 17 der Wirtschaftsprüferordnung, auch ohne religiöse Beteuerung möglich) ab:
Zwei
Geburtsfehler
erkennen
wiederaufgenommenen Absatz:
wir
in
dem
1 . Die hohen ethischen Anforderungen ergeben sich
danach nur aus Gesetzen, Satzungen, nationalen
und internationalen Standards und
2 . Die
Wirtschaftsprüfer
unterliegen
einer
berufsstandsunabhängigen Aufsicht. Auf diesen
Fundamenten
beruht
das
Vertrauen
der
Auftraggeber und der Öffentlichkeit.
Der viel versprechende Schwur des
Wirtschaftsprüfers
Aus diesem Eid abgeleitete Rechte und Pflichten des
Wirtschaftsprüfers hat der Beirat und Vorstand der
"Ich schwöre,
dass ich die Pflichten eines
Wirtschaftsprüfers verantwortungsbewusst
und sorgfältig erfüllen,
insbesondere Verschwiegenheit bewahren
und
Prüfungsberichte und Gutachten
gewissenhaft und unparteiisch erstatten
werde,(so wahr mir Gott helfe)."
Wirtschaftsprüferkammer 2008 bis 2011 im „Leitbild
Ein WP-Leitbild 2011, das 2012 zum
„Leidbild“ mutierte!
Wirtschaftsprüfer“ erfasst.
Der im Sommer 2011 neu gewählte Beirat und
Vorstand hatten dieses Leitbild nochmals überarbeitet,
weil man sich insbesondere an folgenden Aussagen
störte, die nach ihrer Überzeugung mit dem Bild des
freiberuflichen Wirtschaftsprüfers nicht im Einklang
standen:
„WP/vBP erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe
ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus
Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen
Regeln
ergeben.
WP/vBP
unterliegen
einer
berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch
die Abschlussprüferaufsichtskommission. Auf diesen
Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber
und der Öffentlichkeit.“
Nach dem Wechsel im Amt des Präsidenten im März
2012 wurde das Leitbild wiederum überarbeitet und
die alte Formulierung war wieder „en vogue“. In der
Nachlaufbeiratssitzung im Juli 2012 wurde dann unter
geringer Beteiligung der Beiräte der freiberufliche
Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer zu Grabe
getragen.
Auf dieser „relativierten Ethik“ und „institutionalisierten
Gewerbeaufsicht“ soll also das Vertrauen der
Stakeholder ruhen. Wie kann ein mittelständisch
geprägter Beirat aus freiberuflichen Wirtschaftsprüfern
und vereidigten Buchprüfern diesem Zivilisationsbruch
zustimmen?
Die Vorstellung, dass der WP-Berufsstand mit der
Überwachung durch die (berufsstandsunabhängige)
Abschlussprüferaufsichtskommission
(APAK)
wieder das Vertrauen der Stakeholder gewinnen
kann, muss kritisch hinterfragt werden. Die
Feststellung der IDW-Führung, die WPK mache
eine gute Berufsaufsicht (Tagesspiegel vom
17.4.2013)
bleibt
eine
Behauptung.
Die
Beweisführung ist mangels Öffentlichkeit und durch
die Geheimhaltungspflicht innerhalb der Gremien
der Wirtschaftsprüferkammer nicht überprüfbar.
Genauso gut könnte man behaupten, dass es
schlecht um die Berufsaufsicht bestellt ist, wenn man
die Abläufe und Ergebnisse
geheim hält. Mit
Geheimhaltung hat noch niemand Vertrauen
schaffen können.
Jedenfalls müssen wir in wp.net konstatieren, dass
das öffentliche Ansehen der Wirtschaftsprüfer seit der
Gründung der APAK im Jahre 2005 nicht gestiegen
ist. Die vielen offensichtlichen Mängel bei den
Bankentestaten deuten eher darauf hin, dass die
Bankenprüfer die Aufsicht nicht fürchteten, sonst
hätten sie wohl bei mangelhafter Transparenz der
CDOs
statt
uneingeschränkter,
auch
mal
eingeschränkte Testate vergeben. Die Aufsicht, dazu
eine berufsstandsunabhängige, kann also nicht die
Lösung für den neuen Weg zur Vertrauensbildung
sein.
Die aktuelle Aufgabe für die Wirtschaftsprüfer lautet
daher: Wir Wirtschaftsprüfer müssen selbst dazu
beitragen, dass wir uns des uns entgegengebrachten Vertrauens würdig erweisen. Wir dürfen
uns nicht auf externe Kontrollinstitutionen, wie die
APAK, verlassen.
Wir müssen unsere Fähigkeiten weiter schärfen,
Fehler in der Rechenschaftslegung der Unternehmen
12
nicht nur zu erkennen . Wir müssen auch unsere
Bereitschaft stärken, über diese Fehler zu berichten.
12
Einzelfallprüfungen statt Plausibilisierungen. Dazu wären
aber auskömmliche Honorare erforderlich.
München, Mai 2013
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
Die Öffentlichkeit muss sich jederzeit auf unser
verantwortungsvolles und moralisches Handeln in
ethisch relevanten Situationen verlassen können,
auch
ohne
zusätzliche
Überwachung
und
überbordende berufsfremde Kontrollinstitutionen.
Der internationale Verband der Wirtschaftsprüfer IFAC
kümmert sich vermeintlich intensiv um ethische
Fragen im WP-Berufsstand. IFAC´s Handbuch aus
IFAC´s „Ethik-Leerbuch“
2012 umfasst immerhin 154 Seiten. Wer so viel Papier
braucht, um zu sagen, was der Wirtschaftsprüfer
besser nicht tun soll, also besser lassen soll, scheint
seine Aufgabe nicht erkannt zu haben. Dieses
umfangreiche IFAC-Werk kann man eher ein
„Leerbuch“ nennen. Schon in der Begründung für
dieses Handbuch finden die Verfasser keinen Bezug
13
und Eingang zur WP-Ethik . Das Wort Ethik taucht in
der Erläuterung gar nicht auf.
Seite 5
die man von außen in sein Über-Ich hineinstopfen
möchte, kann der Mensch mit Hilfe seines
einsichtigen Ichs überprüfen. Der wahrhaft freie
Mensch handelt stets aus eigener Einsicht in die
Richtigkeit seines Handelns, niemals aufgrund
irgendeiner Autorität. Denn wer auf Autorität hin
14.
handelt, handelt sonach notwendig gewissenlos“ .
Auf einen kurzen Nenner gebracht, lautet die
Aussage Hagels: Jeder Mensch - auch ein
Wirtschaftsprüfer - weiß, wann er richtig handelt und
wann nicht.
Ethik und die dt. BigFour-Welt
Für zwei der BigFour-Gesellschaften ist Ethik nichts
15
Unbekanntes. PWC schreibt auf Ihrer deutschen
Website, dass „die Ethikgrundsätze Bestandteil des
Geschäftsverständnisses von PwC sind. Sie
enthalten über die Gesetze, Vorschriften und
Jedem
Wirtschaftsprüfer
sollte
eigentlich
bewusst sein, dass er in ethischen Fragen
niemandem die Verantwortung für seine
Entscheidungen und seine Handlungen abgeben
kann.
Mit diesem Handbuch setzt das IFAC ein falsches
Zeichen. Das IFAC-Handbuch will Standards
entwickeln helfen und nach Lösungen suchen.
Besser wäre es, wenn der Wirtschaftsprüfer auf sein
„Einsichtiges Ich“ hören würde. Dr. Hagel brachte es
2001 auf dem Oberammergauer IDW-Tag auf den
Punkt: Der Mensch ist ein freies und autonomes
Wesen, und alle Normen, Gebote, und Vorschriften,
13
Darauf deutet der Zweck des Handbuchs „des Ethik Code
für Wirtschaftsprüfer“ hin: Its mission is to serve the public
interest by: contributing to the development, adoption and
implementation of high-quality international standards and
guidance; contributing to the development of strong
professional accountancy organizations and accounting
firms, and to high-quality practices by professional
accountants; promoting the value of professional
accountants worldwide; speaking out on public interest
issues where the accountancy profession’s expertise is
most relevant. This publication may be downloaded free
of charge for personal use only from the IESBA website
Deutsch (ohne Anspruch auf Richtigkeit): Der Zweck des
Handbuchs ist es, dem öffentlichen Interesse zu dienen,
einen Beitrag zur Entwicklung, Einführung und
Umsetzung von hochwertigen internationalen Standards
und Leitlinien zu leisten; Beitrag zur Entwicklung von
starken professionellen Buchhaltungsfirmen und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und hochwertige
Anwendungsregeln für Wirtschaftsprüfer; weltweite
Förderung des Wertes einer professionellen Buchhaltung;
betreffend Themen für Unternehmen von öffentlichen
Interesse, wo für den Berufsstand
Rechnungslegungskenntnisse besonders relevant sind.
Standards des Geschäftsalltags hinaus Regeln für
unser Auftreten und professionelles Verhalten“.
Bei den konkreten Ethikmaßnahmen legt PWC doch
wieder den Rückwärtsgang ein. „In der täglichen
Arbeit orientieren wir uns an den Gesetzen,
Vorschriften, Richtlinien und Standards, die für
unseren Berufsstand gelten. (siehe Leitbild WPK,
Anm. Verf.) Und wir sind uns bewusst, dass diese
Regelungen nicht unbedingt unseren gesamten
Tätigkeitsbereich abdecken. Deshalb hat PwC für alle
Beschäftigten zusätzlich die Ethik-Grundsätze
entwickelt. "Wir halten, was wir versprechen und sind
bestrebt, die Erwartungen unserer Kunden zu
14
Der Vortrag von Dr. Hagel wurde abgedruckt in der WPG
2002, S. 1359., unter dem Titel: „Die Unabhängigkeit als
ethisch-moralische Herausforderung“.
15
http://www.pwc.de/de/unternehmensinformationen/e
thikgrundsaetze.jhtml
München, Mai 2013
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
Seite 6
übertreffen" ist nur ein Beispiel der Grundsätze, die
unser Handeln bestimmen sollen.“
Wir
wollen
ganz
bewusst
Handlungsmaximen, wie
Wer ist Kunde von PWC? Ist es wirklich der Anleger,
der auf einen von einem PWC-Wirtschaftsprüfer
geprüften Jahresabschluss und Lagebericht vertrauen
muss?
Der Zweck heiligt die Mittel
oder
Was nicht illegal ist, ist erlaubt
Ist Kunde das zu prüfende Unternehmen, das
vielleicht auch Informationen zurückhalten möchte und
dafür mit einem gut honorierten Beratungsauftrag
lockt?
unsere gelebte WP-Selbstverantwortung als freier
Beruf mit öffentlichem Auftrag entgegensetzen.
Oder ist neuerdings der Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrates der Kunde?
Da treten Interessenskollisionen auf, die nur durch
Ethik gelöst werden können. Dazu findet der InternetLeser der PWC-Website aber nichts.
Deloitte hat bereits einen Ethik-Beauftragten und
erklärt in einer zehnseitigen Broschüre aus 2012 der
Öffentlichkeit, ihre Ethik- und Verhaltensgrundsätze.
Bei Deloitte ist guter Wille erkennbar. Auffallend ist,
dass die Broschüre-Bilder zur Ethikbroschüre nur die
„WP-Jugend“ abbildet.
Auf der deutschen KPMG-Homepage findet der
geneigte Leser nichts zur und über eine im
Unternehmen verankerte KPMG-Ethik. Die Suche auf
der KPMG.de brachte unter Ethik nur drei Artikel, die
keinen Ethikbezug hatten.
Bei der vierten deutschen Big4, der deutschen Ernst
& Young, findet man bei der Suche nach Ethik
Magazine
zur
Nachhaltigkeit.
Auch
deren
Transparenzbericht 2013 findet man unter Ethik oder
die unsägliche Entrepreneur-Story. Man wird wohl
sagen können, dass WP-Ethik von der deutschen
Ernst & Young noch nicht so richtig entdeckt worden
ist.
Nun wäre noch zu ermitteln: Welche Big4Gesellschaft gehörte nicht zum Kreis der OffshoreLeaks-Berater und –Mittelsmänner?
Zusammenfassend kann man konstatieren, dass es
der
dokumentierten
Ethik
noch
stark
an
Grundlagenforschung mangelt. Da auch die übrige
Wirtschaftsprüfung Defizite aufweist, nur dass die
Versuchungen nicht so stark ausgeprägt sind, wollen
wir eine Diskussion über die Ethik in der
Wirtschaftsprüfung anstoßen und dabei helfen, dieses
Defizit abzubauen.
Der wp.net-Arbeitskreis Prüfung hat in seiner
Märzsitzung 2013 die Einhaltung der Ethikgrundsätze
als besonders wichtigen Baustein für die
Vertrauensbildung eingeordnet.
so
beliebten
Das ethische Anforderungsprofil hat zum WP-Start
1932 Dr. Grund, damals Präsident des DIHK, und
eines der Aufsichtsorgane über die damaligen
Wirtschaftsprüfer
formuliert
und
dem
neu
geschaffenen Beruf einen eigenen Handlungs16
wegweiser aufgezeigt :
„Offenheit, die, wenn es erforderlich (ist), vor
Niemandem Halt macht, Schonungslosigkeit, wenn
offenbare Verfehlungen festgestellt werden. Sie (die
Öffentlichkeit, Anm. Verfasser) erwartet die völlige
Unabhängigkeit des Denkens und Urteilens, die
Niemandem zuliebe und Niemandem zuleide wie eine
Magnetnadel sich stets selbsttätig auf den Pol der
4
Lauterkeit und Ehrbarkeit einstellt“ .
Die Ethik soll den Menschen, also auch dem
Wirtschaftsprüfer, Hilfestellung leisten bei seinen
sittlichen Entscheidungen oder Handlungsmaximen.
Unsere Abschlussprüferexistenz steht auf dem Spiel,
wenn wir nicht in der Lage sind, das Vertrauen in
unsere Arbeit und in unseren Berufsstand
zurückzugewinnen.
Liegt ein Ethik-Schisma vor? Gibt es in der
Wirtschaftsprüfung unterschiedliche Ethik-Grenzwerte,
gibt es eine Ethik-Spaltung? Werden ethische
Bedenken zu oft einfach übergangen – weggewischt?
Müssen wir differenzieren in eine Beraterethik und in
eine Prüferethik? Auch die Steuerberater setzen sich
5
mit ethischen Fragen auseinander . Aufgrund des
Expertenwissens der Steuerberater müssen die
Mandanten dieser Gruppe vertrauen können. Auch
hier ist wieder das Vertrauen der Dreh- und
Angelpunkt der Ethik. Für die Steuerberater fordert
Hommerich eine Abkehr von der Verengung der EthikPerspektive auf das Marktprinzip. Der freie Beruf
braucht einen ethischen Ordnungsrahmen. Nur
gesetzestreu zu
handeln reicht nicht, der
Steuerberater muss auch darüber hinaus moralisch
17
handeln. Sonst gibt es kein Vertrauen .
Kann es also unterschiedliche Ethikformen geben, ist
Ethik teilbar?
16
zitiert nach Prof. Ludewig, WPg 2002, S. 613-615: Ein
Apell, nicht nur an die Wirtschaftsprüfer“
17
Hommerich, Ethik des steuerberatenden Berufs als Freier
Beruf, DStR 2006, S. 1161ff.
München, Mai 2013
Ethik in der Wirtschaftsprüfung
Seite 7
Lässt man das Leitbild der Wirtschaftsprüferkammer
gelten, könnte man dieser Schisma-Ethik nahetreten.
Denn Ethik, die sich nur aus Standards und Gesetzen
ableitet, ist flexibel einsetzbar. Am Ende wäre Ethik
nicht mehr als Compliance, also die Treue zum
Gesetz. Kurzum: Alles was nicht verboten ist, wäre
erlaubt.
Der Arbeitskreis Prüfung des wp.net sucht in einem
ersten Schritt Antworten auf die Frage, mit welchen
Begriffen sich Ethik bzw. ethisches Handeln
umschreiben lässt, wo Ethik im Berufsalltag des
Wirtschaftsprüfers zu Tage tritt.
wp.net sucht die gelebte WP-Ethik
Hier einige Begriffe und Beispiele zur Auswahl, die mit
ethischen Verhalten in Zusammenhang gebracht
werden können.
„Charakterbildung, Integrität, moralisch, sittlich,
vernünftiges
Handeln,
Rückgrat,
tugend(haft),
Pflichtbewusstsein, grundanständig, unbescholten,
untadelig,
ehrenhaft,
anständig,
verlässlich,
rechtschaffen, solide, ....
Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn
Abschlussprüfer trotz mangelhafter Transparenz über
Inhalte, Laufzeit, Wert, Eigentum, Zusammensetzung
der strukturierten Produkte uneingeschränkte Testate
erteilen?
Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn der Prüfer
die
Werthaltigkeit
eines
Bilanzpostens
zwar
rechnerisch, aber nicht inhaltlich bestimmen kann, weil
das zugrunde liegende Geschäft nicht verstanden
wird?
Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn
Wirtschaftsprüfer die Öffentlichkeit über inhaltliche
Mängel der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften nicht
aufklären? So bei den rein rechnerisch ermittelten
Marktwerten. Betriebswirtschaftlich ist der Marktwert
nicht ein einzelner berechneter Entscheidungswert,
sondern der Verhandlungspreis aus der Vielzahl
ermittelter Entscheidungswerte einer Vielzahl von
Marktteilnehmern.
(Verschwiegenheit
trifft
auf
Redepflicht)
18
Prüfungsmandat nicht ablehnen ?
ein
Welches ethische Verhalten liegt vor, als die
Prüfungsgesellschaften nicht auf die Gefährlichkeit der
IFRS-Bewertungsregeln hinweisen? Wer außer den
WPs
kannte
die
Anfälligkeit
gegen
Gestaltungsmissbrauch des IFRS?
Welches ethische Verhalten verbirgt sich hinter
Dumpingpreisprüfungen?
Welches ethische Verhalten verbirgt sich hinter der
Auftragserlangung durch nützliche Aufwendungen?
Hat der Abschlussprüfer denn nicht etwas Gutes
getan, da durch den Auftrag Arbeitsplätze gesichert
wurden. Kann man in der Ethik aufrechnen?
Welches ethische Verhalten liegt bei den WPKandidaten, bei der WPK und bei der Prüfungsstelle in
der
WPK
vor,
wenn
Bestellungen
zum
Wirtschaftsprüfer eingefordert und gewährt werden,
ohne dass ein Wirtschaftsprüferexamen gemäß §§ 5
ff., § 14 § WPO abgelegt wurde.
Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn
Wirtschaftsprüfer in hohen WPK-Ämtern privat Daten
ausspähen und dieser Wirtschaftsprüfer sein Amt nicht
aufgibt? Der WP selbst räumte in einem Mail an
andere Berufskollegen ein, den eMailzugang eines
Berufskollegen „geknackt“ zu haben.
Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn nach
verlorener
Beiratswahl
die
abgewählten
Kammervorstände den hauptamtlichen Geschäftsführern der WPK statt den bislang einjährigen
Kündigungsfristen fünfjährige Kündigungsschutzfristen
einräumten?
Welches
ethische
Verhalten
liegt
einer
Berufsgerichtsbarkeit zugrunde, die sich auf die totale
Geheimhaltung zurückzieht, wenn das Herz der
Rechtskultur, die Öffentlichkeit eines Prozesses, im
somit Verborgenen bleiben muss?
Welches ethische Verhalten liegt bei Abschlussprüfern
vor, die in den Aufsichtsratschefsessel ihres
vorherigen Prüfungsmandats wechseln, ohne die
geforderte Cooling-off-Periode einzuhalten?
Schreiben Sie uns Ihre realen Beispiele und kommentieren
Sie uns unsere Beispiele unter [email protected]
Welches ethische Verhalten liegt vor, wenn
Abschlussprüfer
die
Abwesenheit
eines
funktionierenden IKS negieren (HRE, IKB 2007) und
sowohl
uneingeschränkt
testieren
und
die
Aufsichtsorgane nicht unterrichten?
Welches ethische
Abschlussprüfer
Verhalten
trotz
liegt vor, wenn
Pflichtenkollision
18
So Prüfer KPMG 2005 bis 2007 bei der Prüfung der Deutschen
Bank und der IKB.
München, Mai 2013
Herunterladen