WIRTSCHAFTSPOLITIK Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen der Staat regelnd und gestaltend in die Wirtschaft eingreift. Die Wirtschaftspolitik legt die Spielregeln fest, innerhalb derer die weitgehend privat organisierte Wirtschaft sich mit all ihren verschiedenen Akteu‐ ren entfalten kann ARTEN VON WIRTSCHAFTSPOLITIK Grundsätzlich wird Wirtschaftspolitik eingeteilt in Ordnungspolitik, Strukturpolitik und Pro‐ zesspolitik. Erstere zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Wirtschaftssubjek‐ te ihre Entscheidungen fällen, zweitere beinhaltet Eingriffe auf die regionale und Branchen‐ struktur, letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat aktiv in die Marktprozesse ein‐ greift. ORDNUNGSPOLITIK Beinhaltet alle staatlichen Maßnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, besonders der Aufrechterhaltung und der Regelung der inneren und äußeren Ordnung und der (Rechts‐)Sicherheit, die Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsord‐ nung gerichtet sind. Dazu gehören insbesondere: die Eigentumsordnung die rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung wirtschaftlichen Wettbewerbs (Ver‐ bot von Kartellen, Absprachen etc., Kontrolle der Werbe‐ und Verkaufspraktiken etc.) (Wettbewerbspolitik) die Regelung des Vertrags‐ und Haftungsrechts Tarif‐ und Arbeitsmarktordnung STRUKTURPOLITIK Die Strukturpolitik ist ein Oberbegriff für die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Maß‐ nahmen zur Gestaltung der Struktur der Volkswirtschaft eines Staates. Ziel der Strukturpoli‐ tik ist die Vermeidung bzw. Überwindung von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht stören. Mit Strukturpolitik werden Veränderungen in der Wirtschaft, die durch neue Produkte, Globalisierung oder Strukturwandel hervorgerufen werden, abge‐ schwächt oder sozial verträglich gestaltet. Strukturpolitik wird in folgenden Formen umge‐ setzt: als regionale Strukturpolitik, die durch Maßnahmen der Investitionsförderung die An‐ siedlung von Industrien in Fördergebieten unterstützt oder als sektorale Strukturpolitik, die durch Subventionen und Steuervergünstigun‐ gen bestimmte Wirtschaftszweige aus politischen Gründen erhält, Anpassungen an den Strukturwandel erleichtert oder bestimmte zukunftsträchtige Technologien und Wirtschaftszweige und u. a. besonders den Einsatz von künstlicher Intelligenz in modernen Industrieregionen bewusst fördert. BIBU TLBB012014 ‐ 1 ‐ 18.11.2015 PROZESSPOLITIK Prozesspolitik bezeichnet eine bestimmte Form der Wirtschaftspolitik. Sie ist dadurch ge‐ kennzeichnet, dass der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert. Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik (siehe auch antizyklische Finanzpolitik) und die Geldpolitik. Ihr kommt die Aufgabe zu, innerhalb der gewählten Wirtschaftsordnung die Abläufe sowie die Ergebnisse der arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesse zu beeinflussen. Hierunter fallen folg‐ lich sämtliche wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche innerhalb des durch die Ord‐ nungspolitik gesetzten Rahmens durchgeführt werden. Zur Prozesspolitik zählen ferner die Strukturpolitik, die Verteilungspolitik und die Stabilisierungspolitik. Es handelt sich bei der Prozesspolitik um eine quantitative Politik, die bei gegebenen Rah‐ menbedingungen in den Ablauf eingreift. Damit unterscheidet sie sich von der Ordnungspoli‐ tik. Zu den Instrumenten der Prozesspolitik zählen: Geldpolitik Fiskalpolitik Einkommenspolitik Preispolitik Arbeitsmarktpolitik Handelspolitik Konjunkturpolitik ZIELSYSTEM DER WIRTSCHAFTSPOLITIK Im Zielsystem der Wirtschaftspolitik bestehen viele unterschiedlichen Ziele: Das wirtschaftspolitische Endziel, z. B. das Gemeinwohl, die Maximierung der gesell‐ schaftlichen Wohlfahrt o Die wirtschaftspolitischen Hauptziele Maximierung der ökonomischen Wohlfahrt Stabilitätsziel Wachstumsziel BIBU TLBB012014 Steigerung des realen Pro‐Kopf‐Einkommens ("quanti‐ tatives Wachstum") Verbesserte Versorgung mit Kollektivgütern ("qualitati‐ ves Wachstum") Strukturziel Hoher Beschäftigungsstand Preisniveaustabilität Förderung der Anpassungsflexibilität des Angebots Angleichung regionaler Lohn‐, Wohn und Freizeitwerte Verteilungsziel ‐ 2 ‐ 18.11.2015 o Leistungsgerechtigkeit der Verteilung von Einkommen und Vermögen soziale Gerechtigkeit der Verteilung von Einkommen und Vermögen Die wirtschaftspolitische Detailziele Die gesellschaftspolitische Grundziele, z. B. die Freiheit, die Gerechtigkeit, die Sicher‐ heit und der Fortschritt WIRTSCHAFTSPOLITIK UND ZIELBEZIEHUNGEN Im Stabilitätsgesetz wird das gleichzeitige Erreichen der vier wirtschaftspolitischen Ziele ver‐ langt (siehe auch Magische Viereck). Da die genannten Ziele untereinander in Wechselbezie‐ hungen stehen, kann ein bestimmter Eingriff auf irgendeine Weise alle Ziele berühren, was zu einem kaum überschaubaren Wirkungsgefüge führt. Zwischen den Zielen bestehen je‐ doch unterschiedliche Beziehungen: Zielkonflikt (Trade‐off) oder Zielkonkurrenz liegt vor, wenn eine Maßnahme einem wirtschaftspolitischen Ziel dient, jedoch ein anderes benachteiligt oder ihm abträglich ist. Eine Förderung des einen Ziels geht also auf Kosten eines anderen (siehe auch Phillips‐Kurve). Zielharmonie liegt vor, wenn eine bestimmte Wirtschaftspolitische Maßnahme zwei oder mehreren Zielen gleichzeitig dient. Ob ein Zielkonflikt oder Zielharmonie vorliegt hängt unter anderem auch von der Zeitper‐ spektive (kurz‐ vs. langfristig) ab. So scheint das Nachhaltigkeitsziel kurzfristig einen Zielkon‐ flikt mit den anderen Zielen zu haben, da Umweltschutzmaßnahmen Geld kosten. Langfristig ergeben sich jedoch Zielharmonien. Die 4 quantitativen Ziele der Wirtschaftspolitik sind: hoher Beschäftigungsstand Preisniveaustabilität Wirtschaftswachstum außenwirtschaftliches Gleichgewicht Qualitative Ziele der Wirtschaftspolitik sind: Verteilungsgerechtigkeit Umweltschutz BIBU TLBB012014 ‐ 3 ‐ 18.11.2015