Informationen zu den Kommunalwahlen am 11. September 2016 Warum sollten wir wählen? Wahl des Rates Wahl der Stadtbezirksräte Wählen bedeutet, die Richtung der Politik zu bestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß wie auf kommunaler Ebene. Aufgabe des Rates ist es, bei Entscheidungen die Interessen der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Für die kommende Wahlperiode sind 54 Ratsvertreter zu wählen. Die 19 Stadtbezirksräte in Braunschweig sollen für mehr Bürgernähe bei kommunalen Entscheidungen sorgen. Sie sind für die speziellen örtlichen Angelegenheiten zuständig, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt und indirekt Einfluss aus, vertritt seine bürgerlichen Interessen, entscheidet ganz konkret, wie sich der Rat der Stadt oder die Stadtbezirksräte zusammensetzen. Die Größe der Stadtbezirksräte ist unterschiedlich. Je nach Einwohnerzahl bestehen sie aus 7 bis 19 Personen: Das Wahlrecht ist das wesentliche Element einer starken Demokratie. Deshalb am 11. September wählen gehen! Was wird gewählt? Rathaus Foto: K.Siedentop Rat der Stadt Braunschweig wählen Stadtbezirksräte Wahlberechtigte Die Wahl findet in so genannten Wahlbereichen statt. Braunschweig wurde für die Wahl in acht Bereiche eingeteilt. Die Bürgerinnen und Bürger können nicht alle Ratskandidaten wählen, sondern nur die, die in ihrem Wahlbereich aufgestellt sind. In jedem Wahlbereich kann eine Partei oder Wählergruppe bis zu zehn Personen aufstellen. Es können aber auch Einzelbewerber antreten. Stadtbezirk Mandate 112 Wabe-Schunter-Beberbach 17 113 Hondelage 7 114 Volkmarode 11 120 Östliches Ringgebiet 19 131 Innenstadt 15 132 Viewegsgarten-Bebelhof 15 211 Stöckheim-Leiferde 11 212 Heidberg-Melverode 15 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode 15 221 Weststadt 17 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien 7 223 Broitzem 9 224 Rüningen 7 310 Westliches Ringgebiet 19 321 Lehndorf-Watenbüttel 17 322 Veltenhof-Rhüme 9 323 Wenden-Thune-Harxbüttel 9 331 Nordstadt 17 332 Schunteraue 9 Herausgeber: Bei den Kommunalwahlen im September werden der Rat der Stadt und alle 19 Braunschweiger Stadtbezirksräte gewählt. Wie bei allen anderen Wahlen gelten auch bei kommunalen Wahlen die im Grundgesetz verankerten fünf Wahlrechtsgrundsätze: allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Wahl teilnehmen. unmittelbar: Die Kandidaten bzw. Parteien und Wählergruppen werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt. frei: Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, wen und ob sie wählt. Stadt Braunschweig Referat Stadtentwicklung und Statistik Stelle Wahlen Reichsstraße 3 38100 Braunschweig Bürgertelefon Wahlen (05 31) 4 70 - 41 14 E-Mail [email protected] Telefax (05 31) 4 70 - 41 41 Internet www.braunschweig.de/wahlen Newsletter wahlen-in-braunschweig Bestellung über www.braunschweig.de/wahlen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung Öffnungszeiten des Wahlamtes vom 15. August bis 8. September: gleich: Jede Wählerstimme hat den gleichen Wert. Montag Dienstag bis Freitag Samstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geheim: Jeder Wähler gibt seine Stimme unbeobachtet ab. Öffnungszeit am 9. September Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr Wer ist wahlberechtigt? Zu Kommunalwahlen sind Deutsche und die Staatsangehörigen aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 11. Juni 2016 in Braunschweig wohnen. Für Stadtbezirksratswahlen gilt außerdem: Zu diesen Wahlen ist nur wahlberechtigt, wer seit dem 11. Juni 2016 im jeweiligen Stadtbezirk wohnt. sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist. Teilnahme am Sitzverteilungsverfahren wie zu den Wahlen des Bundes- oder Landtags gibt es bei den Kommunalwahlen nicht. Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen. Die notwendigen Unterlagen müssen rechtzeitig schriftlich oder persönlich im Wahlamt angefordert werden. Einzelheiten hierzu können in der Wahlbenachrichtigung nachgelesen werden. Dort ist auch bereits ein Antrag für die Briefwahl beigefügt. Erläuterungen des Sitzverteilungsverfahrens in der niedersächsischen Kommunalwahl und weitergehendes Informationsmaterial finden Sie unter www.braunschweig.de/kommunalwahl. Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert? Alle wahlberechtigten Braunschweiger, Deutsche wie EU-Bürger, werden „von Amts wegen“ in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 19. August 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Kann ich bei der Durchführung der Wahlen auch helfen? Wie wird gewählt? Die Wähler erhalten für jede Wahl einen andersfarbigen Stimmzettel. So ist der Stimmzettel für die Ratswahl weiß und für die Wahlen zu den Stadtbezirksräten gelb. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen für die Stimmabgabe. Insbesondere die Hinweise, wo das zuständige Wahllokal liegt und zu welchen Wahlen jemand wahlberechtigt ist. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber meint, wahlberechtigt zu sein, darf nicht bis zum 11. September warten, sondern sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggf. am 11. September nicht wählen zu können. Jeder Braunschweiger, der zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist, kann in einen Wahlvorstand berufen werden. Wahlhilfe setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Und das ehrenamtliche Engagement wird sogar mit einem finanziellen Dankeschön belohnt. Wer bei Wahlen helfen möchte, kann sich gerne bei uns im Wahlamt informieren. Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgeführt. Wann und wo wird gewählt? Es ist ein guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Alle Wahllokale werden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet 11. Juni 2016 Wer erst nach diesem Termin Braunschweiger Bürger wird, kann leider nicht an den Wahlen in Braunschweig teilnehmen. 25. Juli 2016, 18.00 Uhr Bis zu diesem Termin können Wahlvorschläge bei der Gemeindewahlleitung eingereicht werden. 31. Juli 2016 An diesem Tag wird das Wählerverzeichnis aufgestellt. 15. August 2016, 9.00 Uhr Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 öffnet. 8. bis 19. August 2016 Alle Wahlberechtigten werden über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt. 22.-26. August 2016 Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. 9. September 2016, 13.00 Uhr Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 beendet die allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen. 11. September 2016, 8.00 bis 18.00 Uhr Wählen gehen – Treffpunkt Wahllokal. Wie viele Stimmen kann ich vergeben? Zieht sie innerhalb Braunschweigs von einem Stadtbezirk in einen anderen Stadtbezirk, so verliert sie ihre Wahlberechtigung für die Stadtbezirksratswahl, bleibt aber für die Wahl zum Rat weiterhin stimmberechtigt. 11. September 2000 Wer später geboren wurde, kann noch nicht an den Wahlen teilnehmen. 26. August 2016 Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, bis zu diesem Termin eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen. Was ist, wenn ich umziehe? Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 11. Juni 2016 aus Braunschweig weg, so ist sie für diese Wahlen in Braunschweig nicht mehr wahlberechtigt. Termine und Stichtage rund um die Kommunalwahlen 2016: Bei den Wahlen zum Rat und zu den Stadtbezirksräten haben Wahlberechtigte jeweils DREI Stimmen. 11. September 2016, 18.00 Uhr Für eine gültige Briefwahl müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle Unterlagen im Wahlamt eingegangen sein. Der Wähler kann alle drei Stimmen nur einer einzigen Partei oder Wählergruppe, oder nur einem einzigen Bewerber geben. Fachleute sprechen in diesem Fall von „kumulieren“. Bildnachweis Titelgrafik: © PictureP. - Fotolia.com, matthias21 - Fotolia.com Der Wähler kann seine drei Stimmen aber auch auf mehrere Parteien, Wählergruppen und/oder beliebige Bewerber verteilen. Diese Art zu wählen heißt „panaschieren“. Bitte haben Sie Verständnis... ...wenn in dieser Information nur „Bewerber“, „Wähler“, „Wahlberechtigter“ usw. geschrieben steht. Selbstverständlich sind auch immer weibliche Personen gemeint. Versuche, konsequent geschlechtsneutral oder in weiblicher und männlicher Form zu formulieren, führen aber größtenteils zur Unlesbarkeit des Textes. Dies widerspricht der Intention dieser Information. Wichtig ist, dass nicht mehr als drei Stimmen auf dem Stimmzettel vergeben werden. Wahlamt, Reichsstraße 3 Wie wird ausgezählt? Für die Berechnung der Sitzverteilung im Rat und in den Stadtbezirksräten wird das so genannte Proportionalverfahren nach „Hare-Niemeyer“ angewendet. Eine Sperr- oder 5%-Klausel für die Dieses Informationsblatt darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Stadt Braunschweig zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.