Schritt für Schritt zur energetischen Sanierung

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Renovierungsarbeiten an
Ihrem Haus –
Nutzen Sie die Chance zur
energetischen Sanierung
Bei der Erneuerung von Bauteilen bietet sich immer die Chance auch die
energetische Qualität zu verbessern. Das erhöht die Behaglichkeit in den
Räumen und spart Kosten für Heizenergie. Besonders günstig kann eine
energetische Sanierung im Zuge von ohnehin anstehenden Arbeiten
durchgeführt werden.
Wichtige Voraussetzung:
Ein Sanierungskonzept
Teilweise ist die Verbesserung des Wärmeschutzes im Zuge der
Sanierung von Bauteilen durch die Energieeinsparverordnung(EnEV)
verpflichtend vorgegeben.
Unkoordinierte Sanierungsmaßnahmen sind in der Summe
teurer als die Umsetzung eines stimmigen Konzeptes.
1 Was ist über das Gebäude bekannt?
Der erste Schritt besteht darin, Informationen und Unterlagen zu Ihrem
Gebäude zu sammeln und zu ordnen. Wenn Sie selbst keine Unterlagen
besitzen, können Sie ggf. im Bauarchiv der Stadt Detmold Pläne zu Ihrem
Gebäude finden.
Stellen Sie zusammen, was Sie über Ihr Gebäude wissen.
Wann wurde das Gebäude errichtet?
Wann erfolgten Umbauten, Erweiterungen
oder größere Sanierungen?
Gibt es Pläne und Bauunterlagen (Genehmigungen,
Handwerkerrechnungen etc. ) vom Gebäude?
Welchen Energieverbrauch hat das Gebäude ?
Wurde ein Energieausweis im Rahmen von Verkauf
oder Mieterwechsel erstellt?
Welche Mängel am Gebäude sind Ihnen bekannt?
und ganz wichtig:
Welche Wünsche und Ziele verfolgen Sie mit dem Umbau/ der Sanierung?
Wie wird das Gebäude jetzt genutzt und wie soll es zukünftig genutzt
werden?
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Die Rahmenbedingungen
Im zweiten Schritt ist es sehr wichtig die Rahmenbedingungen zu
erfassen:
Neben bautechnischen Regeln sind auch rechtliche Vorgaben zu
beachten, z.B. Energieeinsparverordnung, Bauordnung, Bebauungspläne
und Satzungen.
Wird eine Behörde frühzeitig im Planungsprozess
kontaktiert, können Informationen ausgetauscht und
Fehlplanungen vermieden werden.
Welche Maßnahmen sind genehmigungsfrei?
Welche Maßnahmen sind genehmigungspflichtig
oder benötigen eine Erlaubnis?
Welche städtischen Satzungen gelten für das Gebäude?
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
Auch im Denkmal sind viele energetische Sanierungsmaßnahmen möglich.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis und die vorherige Abstimmung mit der
unteren Denkmalbehörde ist Voraussetzung für die steuerliche
Abschreibungsmöglichkeit nach § 40 DenkmalschutzgesetzNRW.
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Die eingehende Untersuchung
Im dritten Schritt folgt die bautechnische und bauphysikalische
Untersuchung des Gebäudes durch Fachleute.
Ein Architekt kann beraten, welche Sachverständigen hinzugezogen
werden müssen und entlastet den Bauherrn bei der Koordination
zwischen Sachverständigen, Fachplanern, Bauämtern,
Handwerkern.
Die Stärken und Schwächen des Gebäudes werden analysiert.
Genauere Informationen über die vorhandene Bausubstanz und
auch bestehende Mängel oder gar Schäden sind von großer
Bedeutung für die Sanierungsplanung. Reparaturbedürftige
Bauteile werden erfasst. Bei Denkmalen gibt die Anamnese eines
Hausforschers hilfreiche Hinweise für die weitere Planung.
Der Energieberater erstellt die Energiebilanz des bestehenden
Gebäudes. Daraus wird erkennbar, durch welche Bauteile
besonders viel Energie verloren geht und welche Einsparung künftig
realistisch ist.
4 Die Kosten und die Wirtschaftlichkeit
Besonders wirtschaftlich ist die Kombination von ohnehin
anstehenden Baumaßnahmen mit Energiesparmaßnahmen.
Ohnehin anfallende Kosten, die für regelmäßige Instandhaltung oder
die Beseitigung von Bauschäden anfallen, werden von den Kosten
der energetischen Maßnahmen getrennt erfasst.
Muss eine Fassade beispielsweise neu verputzt und gestrichen
werden, sind diese Kosten der Gebäudeerhaltung geschuldet. Die
Fassadensanierung ist aber eine gute Gelegenheit auch die
Wärmedämmung zu verbessern. Den Mehrkosten der zusätzlichen
Wärmedämmung gegenüber der einfachen Sanierung von Putz und
Anstrich steht die zukünftige Energieeinsparung gegenüber. Für
viele Energiesparmaßnahmen gibt es zusätzlich Fördermittel.
Aus den zu erwartenden Einsparungen und den Bauteilkosten kann
die Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme errechnet und verschiedene
Varianten können verglichen werden.
5 Die Fördermöglichkeiten
Die Stadt Detmold bietet Ihren Bürgern nicht nur eine
kostenlose Energieberatung, sondern fördert die energetische
Sanierung mit einem eigenen Förderprogramm.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige
unabhängige Beratung, deren Ergebnis und Empfehlungen
dem Förderantrag beizufügen sind. Die Vorab-Beratung kann
durch qualifizierte Energieberater und Architekten sowie
kostenlos durch die Detmolder Energieberatung erfolgen.
www.energieberatung-dt.de
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Weitere Fördermöglichkeiten bieten
zum Beispiel:
Förderbank des Bundes: www.kfw.de
Förderbank des Landes: www.nrwbank.de
www.bafa.de
www.stadtwerke-detmold.de
Energiepolitisches Förderprogramm des
Landes NRW: www.progress.nrw.de
Der Energieberater kann auf der Grundlage seiner Analysen ausrechnen,
welche Förderprogramme in welcher Höhe in Frage kommen.
6 Die Auswahl der Maßnahmen
Die Entscheidung welche der vorgeschlagenen Maßnahmen an Ihrem
Gebäude umgesetzt werden, treffen Sie als Gebäudeeigentümer.
Entscheidungsgrundlagen sind dabei:
Welche Reparaturen oder Bauteilerneuerungen sind fällig?
Was kostet die Maßnahme?
Welche Energieeinsparung ist damit verbunden?
Welche technischen oder rechtlichen Auflagen sind zu beachten?
Mit der energetischen Sanierung ist immer auch die Chance zur
Aufwertung der Gestaltung des Gebäudes verbunden. Auch die
optische Gestaltung hat Einfluss auf den Wert eines Gebäudes. Ein
schönes Gebäude findet mehr Interessenten als ein hässliches. Eine
rein technisch einfach mit Dämmpaketen ausgeführte Sanierung sollte
vermieden werden.
Eine ganzheitliche Planung berücksichtigt auch die jetzige und
zukünftige Nutzung.
Die detaillierte Planung
Sind die Entscheidungen getroffen, kann mit der Planung begonnen
werden. Liegen keine genauen Pläne des Gebäudes vor, müssen
manchmal noch Aufmaße des Gebäudes erstellt werden.
Bauteilanschlüsse werden im Detail geplant und Zeichnungen für die
Ausführung angefertigt.
Je nach Baumaßnahme wird ein Bauantrag gestellt oder eine
denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt. Die Behörde prüft die
eingereichten Unterlagen und erteilt die Genehmigung, wenn alle
Rahmenbedingungen eingehalten werden. Oft werden dieselben
Unterlagen parallel für die Förderanträge verwendet.
Sind die erforderlichen Genehmigungen erteilt und die Fördergelder
bewilligt, können die Bauaufträge vorbereitet und erteilt werden.
Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen. In einer Ausschreibung
werden alle Leistungen vom Architekten detailliert beschrieben, so
dass sichergestellt ist, dass alle Firmen dieselben Leistungen anbieten.
Nur dann können auch die Preise verglichen werden. Erfahrung,
Fachkunde und Zuverlässigkeit der Firmen sollten bei der Auswahl
auch eine Rolle spielen.
Mangelhaft ausgeführte Bauleistungen verursachen viel Ärger und oft
zusätzliche Kosten.
Qualitätskontrolle bei der Bauausführung
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Eine erfahrene, qualifizierte Bauleitung kontrolliert
die Bauausführung in der vertraglich vereinbarten
Qualität, koordiniert den zeitlichen Ablauf, prüft die
Abrechnungen und dokumentiert den Bauablauf.
Das bewahrt vor unangenehmen Überraschungen.
Bild 1: Thermographie
Bei Denkmalen ist zusätzlich die untere
Denkmalbehörde regelmäßig in den Bauablauf
eingebunden. Der Schwierigkeitsgrad ist bei
Denkmalen oft höher als bei normalen
Bauvorhaben. Deshalb muss auch die Bauleitung
im Umgang mit Denkmalen erfahren sein.
Bei der energetischen Sanierung empfiehlt sich
eine zusätzliche Qualitätssicherung, die z.B. bereits
während der Bauphase die Vermeidung von
Wärmebrücken oder den Einbau und sorgfältigen
Anschluss luftdichtender Schichten überwacht.
Dafür werden z.B. Wärmebildkameras und
sogenannte Blower-Door-Verfahren eingesetzt.
Ergebnisse und Nachbesserungsmöglichkeiten
werden in kurzen Protokollen dokumentiert. Die
Baubegehungen werden in der Regel pro Stunde
abgerechnet.
Bild 2: Beim Blower-Door-Test können durch leichten Über- und
Unterdruck undichte Stellen am Gebäude erkennbar gemacht werden.
Qualitätssicherung kostet zwar auf den ersten Blick
zusätzliches Geld, Mangelhaft ausgeführte Bauleistungen
verursachen aber viel Ärger und oft viel höhere
unerwartete zusätzliche Kosten.
9 Wohnen und Wohlfühlen
Eine energetische Sanierung verbessert auch stets die
Behaglichkeit im Gebäude. Der Wärmebedarf in den
einzelnen Räumen hat sich geändert. Manchmal wird
vergessen, die Technik an die geänderten Bedingungen
anzupassen. Lüftungsanlagen müssen einreguliert werden.
Heizung und Lüftung sollten regelmäßig gewartet werden. Die
Energieverbräuche sollten auch nach der Sanierung
regelmäßig erfasst werden, um ungewollten Verlusten durch
fehlerhafte Einstellungen auf die Spur zu kommen.
Auch persönliche Vorlieben spielen eine erhebliche Rolle im
Behaglichkeitsempfinden. Dazu ist es wichtig, dass Sie sich
nach Abschluss der Baumaßnahme von den Spezialisten in die
eingebaute Technik einweisen lassen.
Stadt Detmold
Fachbereich Stadtentwicklung
Rosental 21
32756 Detmold
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
www.detmold.de
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