Baugrunduntersuchung für ein Baugebiet an der Blockstraße in

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Dr. Torsten Böcke
Thyssenstraße 123 - 125
46535 Dinslaken
Tel.: 0 20 64 / 470 420
Fax: 0 20 64 / 470 421
e-mail: [email protected]
Baugrunduntersuchung für ein
Baugebiet an der Blockstraße
in Oberhausen
Auftraggeber: GR Verwaltungs GmbH für Vermietung & Co. KG, Meerbusch
Projekt-Nr.:
i 1677
Dinslaken,
14.12.12
Inhaltsverzeichnis
1
Vorgang und Veranlassung .........................................................................................1
2
Verwendete Unterlagen................................................................................................1
3
Angaben zum Bauvorhaben ........................................................................................1
4
Durchgeführte Untersuchungen..................................................................................2
5
Ergebnisse .....................................................................................................................3
5.1
Geländehöhen .................................................................................................................3
5.2
Bodenaufbau...................................................................................................................3
5.3
Bodenwasserverhältnisse................................................................................................4
5.4
Bodenmechanische Kennwerte.......................................................................................5
5.5
Bodenklassen nach DIN 18300 ......................................................................................6
5.6
Frostempfindlichkeit.......................................................................................................6
6
Schlussfolgerungen zu den Baugrundverhältnissen ..................................................6
6.1
Hinweise zur Gründung..................................................................................................6
6.2
Hinweise zur Trockenhaltung der Kellerräume..............................................................9
6.3
Hinweise zu den Erdarbeiten..........................................................................................9
7
Verwendete Karten und Schriften ............................................................................12
Anlage 1:
Lageplan im Maßstab von 1 : 500
Anlage 2:
Bohr- und Rammprofile RKS/DPH 1 – RKS/DPH 7 im Maßstab der Höhe von 1: 50
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1 Vorgang und Veranlassung
Die GR Verwaltungs GmbH für Vermietung & Co. KG, Meerbusch, beabsichtigt, die Flurstücke
640, 870 und 21 an der Blockstraße 37 in Oberhausen zu veräußern. In diesem Rahmen beauftragte
die Fa. Kiel Immobilien Management, Meerbusch, das unterzeichnende Büro im Namen und für
Rechnung der GR Verwaltungs GmbH damit, die Baugrundverhältnisse zu beurteilen. Die hierfür
erforderlichen Untersuchungen erfolgten auf Grundlage eines Angebotes vom 26.11.12.
2 Verwendete Unterlagen
Herr Kiel stellte die folgenden Unterlagen als pdf-Datei zur Verfügung:
•
Bodengutachten des Büros Geokom als Vorabzug: Grundstück Blockstraße 37 in Oberhausen-Alstaden – Ergebnisse einer orientierenden Boden- und Bodenluftuntersuchung. Proj. a
859/12, 27.06.2012
•
Kartei eines Höhenfestpunktes der Bezirksregierung Köln Abteilung 7 – GEObasis.nrw
Die SWF Projektbau GmbH & Co. KG übermittelte am 21.11.12 einen Lageplan im Maßstab von
1 : 500 im pdf-Format.
Zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse wurden Messstellendaten der Stadt Oberhausen und
des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ausgewertet.
Die veröffentlichten Schriften und regionalgeologischen Karten, auf die im Rahmen der Gutachtenerstellung zurückgegriffen wurde, sind im Abschnitt 7 aufgeführt.
3 Angaben zum Bauvorhaben
Es ist vorgesehen, im Baugebiet an der Blockstraße 3 Reihenhäuser und 10 Doppelhaushälften zu
errichten (s. Anl. 1). Die Bauvorhaben schließen sich an das Wohnhaus Nr. 37 an. Auf dieses Gebäude folgt nach Südwesten ein ehemaliger Supermarkt, der abgerissen werden soll. Er besitzt nach
Mitteilung von Herrn Kiel im rückwärtigen Teil eine Unterkellerung. Nordwestlich dieses Gebäudes verläuft eine gepflasterte Zuwegung und im Südosten eine LkW-Zufahrt, an die sich eine Laderampe anschließt. Die Zuwegung führt zu einem ebenfalls gepflasterten Parkplatz des Supermarkts.
Südwestlich davon reicht eine Grünfläche bis an die Grundstücksgrenze. Südöstlich des Parkplatzes folgt ein Garten, der aufgrund eines dicht bewachsenen Geländesprungs augenscheinlich mehr
als 1 m tiefer als die befestigte Fläche liegt.
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Die Reihenhäuser 1 bis 3 sind im Bereich des Supermarkts geplant. Die DHH 4 bis 7 werden auf
dem ehemaligen Parkplatz errichtet. Die DHH 8 und 9 sind im Bereich der südwestlichen Grünfläche vorgesehen. Südöstlich des Parkplatzes sollen im Bereich des Gartens die DHH N 1 bis N 4
entstehen.
4 Durchgeführte Untersuchungen
Das unterzeichnende Büro führte die Geländearbeiten am 04. und 05.12.12 durch. Um den Bodenaufbau zu erkunden, erfolgten 7 Rammkernsondierungen RKS 1 bis RKS 7. Des Weiteren wurden 4 schwere Rammsondierungen (DPH nach DIN EN ISO 22476-2) niedergebracht, um Hinweise auf die Tragfähigkeit des Gesteins zu erhalten. Hierdurch wurde die Schlagzahl n10 ermittelt,
die jeweils notwendig ist, um die Sonde 10 cm tief in den Boden zu treiben. Sämtliche Sondierungen wurden bis 6 m unter Geländeoberkante (GOK) abgeteuft. Zu diesem Zweck musste die vorhandene Pflasterung an den Ansatzpunkten RKS 1 bis RKS 4 und DPH 1 aufgenommen werden.
Die Lage der Sondieransatzpunkte wurde mit Hilfe eines Maßbands und anhand des zur Verfügung
stehenden Lageplans eingemessen. Die Ansatzpunkthöhen ergaben sich aus einem Nivellement,
das sich an einen Kanaldeckel auf der Behrensstraße anschloss. Seine Höhe wurde einem Bodengutachten entnommen, welches das unterzeichnenden Büros im Jahre 2007 unweit des Bauvorhabens erstellt hat. Die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH teilten seinerzeit eine Kanaldeckelhöhe von 31,27 m ü. NN mit, die im Jahre 1993 eingemessen wurde. Die auf dem Nivellement basierenden Sondieransatzpunkthöhen sind der Anlage 2 zu entnehmen (s. a. Abschn. 5.1). Es wird empfohlen, die Höhenangaben zu überprüfen. Zu diesem Zweck kann ggf. auf eine Festpunkthöhe der
Bezirksregierung Köln zurückgegriffen werden (s. Abschn. 2), die Herr Kiel nach dem Abschluss
der Geländearbeiten des unterzeichnenden Büros übermittelte.
Die Sondieransatzpunkte sind in der Anlage 1 und die Baugrundverhältnisse in der Anlage 2 dargestellt. Darin sind die erbohrten Gesteine in Form von Säulenprofilen und die Schlagzahlen n10 in
Rammdiagrammen wiedergegeben.
Am Ansatzpunkt RKS 7, der sich im südöstlichen Garten außerhalb der Untersuchungsfläche des
Büros Geokom befand, wurde der erbohrten Auffüllung die Bodenprobe P 7.1 entnommen. Sie
wird im unterzeichnenden Büro für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Gutachtenvorlage zurückgestellt, um daran ggf. eine verwertungstechnische Analyse vorzunehmen.
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5 Ergebnisse
5.1 Geländehöhen
Dem Nivellement der Sondieransatzpunkte zufolge befindet sich die Umgebung des ehemaligen
Supermarkts zwischen rd. 30,0 und 30,3 m ü. NN. Lediglich der Ansatzpunkt RKS 2 liegt im Bereich der Laderampe in einer Höhe von rd. 29,4 m ü. NN. Der im Südosten gelegene Garten weist
an den Ansatzpunkten RKS 5 und RKS 7 ein Niveau von rd. 28,6 und 29,4 m ü. NN auf.
5.2 Bodenaufbau
Die Sondierungen RKS 5 bis RKS 7 trafen einen schwach humosen, schluffig-sandigen Oberboden an, der zum Teil aufgefüllt ist. Er reicht auf der südwestlichen Grünfläche bis 0,6 m u. GOK
(rd. 29,7 m ü. NN). Seine Basis liegt im südöstlichen Garten 0,5 und 0,6 m u. GOK (rd. 28,1 und
28,8 m ü. NN).
An den Ansatzpunkten der Sondierungen RKS 1 bis RKS 4 wurde zunächst eine jeweils 8 cm starke Pflasterung aufgenommen. Sie lagert einer Bettung aus Sanden und Glasasche der Bodengruppe [SE] nach DIN 18196 auf, die bis in Tiefen zwischen 0,11 und 0,25 m u. GOK reicht. Darunter
folgt eine Schlacke-Tragschicht der Bodengruppe [GW], die Mächtigkeiten zwischen rd. 0,1 und
0,3 m besitzt. Demnach wurde der Oberbau der Pflasterung im Bereich der nordwestlichen Zufahrt
und der Parkplatzfläche bis in Höhen zwischen rd. 29,6 und 29,9 m ü. NN erfasst. Im Bereich der
LKW-Rampe reicht das Material bis rd. 29,2 m ü. NN.
Zur Tiefe folgt eine Auffüllung, die lediglich im Bereich des Gartens am Ansatzpunkte RKS 5
fehlt. Das Material besteht aus Sanden, die zum Teil kiesig sowie zum Teil schluffig ausfallen, aus
Sand-Kies-Gemischen, sandigen Kiesen und (stark) feinsandigen und zum Teil tonigen, weichen
bis steifen Schluffen. Die Sondierung RKS 7 traf im Garten zudem ein Schluff-Sand-Kies-Gemisch
an. In der Auffüllung sind Beton- und Ziegelbruchstücke, Mörtelreste und Schlacke enthalten, die
in Anteilen von mehr als 10 Vol.-% auftreten. Das Material, das am Ansatzpunkt RKS 1 die Arbeitsraumverfüllung des Kellers wiedergibt, entspricht den Bodengruppen [UL], [UM], [SU*], [SE]
und [GW]. Sie sind den Rammsondierungen DPH 1 und DPH 7 zufolge sehr gering verdichtet, so
dass die Sonde wiederholt um 0,1 m durchfiel. Dagegen weist die Auffüllung am Ansatzpunkt
DPH 6 im Bereich der südwestlichen Grünfläche eine wechselhafte und zum Teil hohe Verdichtung auf.
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Die Sondierung RKS 1 des unterzeichnenden Büros hat die Arbeitsraumverfüllung des unterkellerten Supermarktabschnitts bis ca. 3,0 m u. GOK bzw. bis 27,2 m ü. NN erbohrt. Das Büro Geokom
teufte im nicht unterkellerten Abschnitt des Supermarkts 2 Sondierungen RKS 1 und RKS 2 im
Bereich der Arbeitsraumverfüllung ab, deren Basis jedoch aufgrund eines Bohrhindernisses und
eines Bohrverlusts nicht eingegrenzt werden konnte.
Die Auffüllungsbasis liegt unter dem Parkplatz und der Grünfläche in Tiefen zwischen 0,8 und
1,8 m u. GOK (rd. 28,2 - 29,5 m ü. NN). Dort hat das Büro Geokom das Material im Bereich der
geplanten Bebauung bis in Tiefen zwischen 1,6 und 2,7 m u. GOK erbohrt. Es tritt lediglich in der
Geokom-Sondierung RKS 12, die im äußersten Süden außerhalb der geplanten Bebauung angesetzt
wurde, bis 3,5 m u. GOK auf. Im südöstlichen Garten wurde das Material bis 0,95 m u. GOK erfasst (rd. 27,6 m ü. NN).
Der natürlich gewachsene Boden setzt mit Hochflutablagerungen ein, die unter mächtigen Auffüllungspartien und am Ansatzpunkt RKS 5 im Osten unter dem Oberboden fehlen. Das Büro Geokom erbohrte die diese Gesteine im nördlichen, nicht unterkellerten Supermarkttrakt unmittelbar
unter der Bodenplatte. Die Hochflutablagerungen bestehen überwiegend aus feinsandigen und tonigen Schluffen der Bodengruppe UM, die in steifer bis halbfester Konsistenz vorlagen. Darüber
hinaus können in den tieferen Partien stark schluffige Mittelsande anstehen (Bodengruppen SU*).
Die Basis der Hochflutablagerungen liegt in Tiefen zwischen 1,35 und 1,7 m u. GOK (rd. 27,8 bis
28,9 m ü. NN).
Den Abschluss der erbohrten Schichtenfolge bilden sandig-kiesige Terrassenablagerungen, die
untergeordnet schluffige Anteile führen (Bodengruppen GW und GU). Die nichtbindigen Gesteine
weisen in den höheren Partien eine lockere bis mitteldichte Lagerung auf, die bis in Tiefen zwischen 3,4 und 4,9 m u. GOK reicht (25,2 – 25,9 m ü. NN). Darunter folgen mitteldichte und dichte
Verhältnisse. Die Basis der Terrassenablagerungen wurde bei Sondierendteufen von 6,0 m u. GOK
nicht erfasst. Sie erstrecken sich den zur Verfügung stehenden Unterlagen zufolge bis etwa 10 m
unter Gelände, um zur Tiefe von bindigen Oberkreide-Gesteinen der Emscher Mergel abgelöst zu
werden.
5.3 Bodenwasserverhältnisse
In den meisten Sondierlöchern konnte die Grundwasseroberfläche im Dezember 2012 mit Hilfe
eines Lichtlots eingemessen werden. Sie lag demnach zwischen 3,85 und 5,13 m u. GOK. Hieraus
folgen absolute Grundwasserstände von 25,15 bis 25,52 m ü. NHN.
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Um den höchsten, in der Vergangenheit aufgetretenen Grundwasserstand zu bestimmen, wurden
Messstellendaten des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Stadt
Oberhausen ausgewertet. Da diese Pegel verschiedene und zum Teil sehr kurze Beobachtungszeiträume sowie unterschiedliche Abstände zum Plangebiet und zur Ruhr aufweisen, sind die Daten
nicht direkt miteinander zu vergleichen. Daher wurden zusätzlich die Grundwasserfließrichtungen
der zur Verfügung stehenden Gleichenkarten berücksichtigt (s. Abschn. 8). Aus diesen Bearbeitungsschritten lässt sich unter Berücksichtigung von Hochwasserereignissen der Ruhr ein höchster
Grundwasserstand von 28,8 m ü. NN ableiten.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich etwaige, nicht vorhersehbare Schwankungen des
Wasserhaushaltes und damit korrespondierende, zukünftige Änderungen der Grundwasserverhältnisse anhand zurückliegender Datenreihen nicht prognostizieren lassen.
Unabhängig von den Grundwasserverhältnissen sammeln sich versickernde Niederschläge in und
über den feinkörnigen Gesteinen der Auffüllung und der Hochflutablagerungen als Stauwässer.
5.4 Bodenmechanische Kennwerte
Wichte
erdfeucht γ
[kN/m3]
Wichte u. Auftrieb γ'
[kN/m3]
Kohäsion
c’
[kN/m2]
Reibungswinkel ϕ'
[°]
Steifemodul
Es
[MN/m2]
Auffüllung ([UL], [UM],
[SU*], [SE], [GW])
17 – 20
8 – 11
0
25 - 35
5 – 40
Hochflutablagerungen
(UM, SU*)
19 – 21
10 – 12
3 – 10
30 – 32
10 – 30
Terrassenablagerungen
(GW´, GU)
18 – 22
9 – 13
0
33 – 37
30 – 120
Bodenart
(Bodengruppe
n. DIN 18196)
Tabelle 1: Bodenmechanische Kennwerte
Die Kennwerte der Auffüllung haben lediglich orientierenden Charakter, da die Sondierungen
möglicherweise nicht das gesamte Spektrum der Materialzusammensetzung und -verdichtung erfasst haben.
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5.5 Bodenklassen nach DIN 18300
Gestein
DIN 18196
DIN 18300
[UL], [UM], [SU*], Klasse 3 – 4
[SE], [GW]
(leicht bis mittelschwer lösbar)
Auffüllung
Deckschichten
UM, SU*
Klasse 4 (mittelschwer lösbar)
Terrassenablagerungen
GW, GU
Klasse 3 (leicht lösbar)
Tabelle 2:Bodenklassen nach DIN 18300
Aufgefülltes Material, das Steine (Korngröße > 63 mm) mit einem Anteil von mehr als 30 %
und/oder mit einem Rauminhalt von mehr als 0,01 m3 enthält, ist höheren Klassen zuzuordnen
Die gemischtkörnigen bis bindigen Gesteine der Auffüllung und der Hochflutablagerungen können
infolge von Witterungseinflüssen aufweichen, so dass sie dann in eine flüssige bzw. breiige Beschaffenheit und somit in die Bodenklasse 2 übergehen (fließende Bodenart).
5.6 Frostempfindlichkeit
Gestein
DIN 18196
ZTVE-StB
[UL], [UM], [SU*], Klasse F1 – F3
[SE], [GW]
(nicht bis sehr frostempfindlich)
Auffüllung
Deckschichten
UM, SU*
Klasse F3 (sehr frostempfindlich)
Terrassenablagerungen
GW, GU
Klasse F1 - F2 (nicht bis mittel frostempfindlich)
Tabelle 3: Frostempfindlichkeit der Gesteine nach ZTVE-StB
6 Schlussfolgerungen zu den Baugrundverhältnissen
6.1 Hinweise zur Gründung
Angaben über die zukünftigen Geländehöhen waren zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung nicht
festgelegt. Daher wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Niveau der gepflasterten Flächen
mit 30,0 bis 30,3 m ü. NN in etwa beibehalten wird. Unter dieser Voraussetzung muss das Gelände
des südöstlichen Gartens angehöht werden, da es sich im Bereich der Sondierungen RKS 5 und
RKS 7 zwischen rd. 28,6 und 29,4 m ü. NN befindet.
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Für unterkellerte Gebäude wird eine Gründung über tragende Bodenplatten betrachtet, die eine
überschlägige Tiefe von 3 m unter zukünftigem Gelände erhalten. Hieraus folgen Höhen zwischen
ca. 27,0 und 27,3 m ü. NN. Die Arbeitsraumverfüllung des Supermarkts wurde bis 27,2 m ü. NN
erbohrt, so dass sie unter Umständen unter einer tragenden Bodenplatte der Reihenhäuser 1 bis 3
auftritt. Im Bereich der übrigen Bauvorhaben liegt die Auffüllungsbasis über der Gründungsebene.
Allerdings ist laut der Sondierung RKS 12 des Büros Geokom, die außerhalb der geplanten Bebauung angesetzt wurde, nicht gänzlich auszuschließen, dass das Material örtlich tiefer als die Bodenplatten reicht.
Die Auffüllung und die Arbeitsraumverfüllung sind inhomogen zusammengesetzt und wechselhaft
verdichtet, so dass empfohlen wird, das Material unter den neuen Gründungen vollständig zu entfernen. Hierdurch werden laut den Sondierergebnissen die nichtbindigen Terrassenablagerungen
freigelegt, die einen geeigneten Baugrund darstellen.
Die Setzungen und die Bettungsziffer zur Bemessung von elastisch gebetteten Bodenplatten können bestimmt werden, wenn die Planungshöhen festgelegt sind und Lastangaben vorliegen.
Im Folgenden wird zunächst davon ausgegangen, dass nicht unterkellerte Gebäude über Streifenfundamente gegründet werden. Da die Auffüllung für einen Lastabtrag nicht geeignet ist, ist das
Material unter den Fundamenten auszuheben. Dies gilt ebenfalls für die Arbeitsraumverfüllung des
unterkellerten Supermarkttrakts, die bis 3,0 m u. GOK erbohrt wurde und im Süden der Reihenhäuser 1 bis 3 zu erwarten ist. Dagegen stehen die Hochflutablagerungen im Norden der Reihenhäuser
unmittelbar unter der Bodenplatte des nicht unterkellerten Bestands bzw. unter geringmächtigen
Auffüllungen an. Sofern die Arbeitsraumverfüllung durch ein nichtbindiges, verdichtungsgeeignetes Gestein ersetzt wird, ist zu prüfen, ob sich zwischen diesem Austauschboden und den bindigen
Hochflutablagerungen im Norden der Reihenhäuser Setzungsdifferenzen einstellen können. Ggf.
sind daher auch die höheren Partien der Hochflutablagerungen durch ein Gründungspolster in einer
voraussichtlichen Mindeststärke von 0,3 m zu ersetzen. Über eine solche Maßnahme kann nach
dem Rückbau des Bestands auf der Basis eines Ortstermins bzw. ergänzender Sondierungen und
anhand der Lasten der nicht unterkellerten Reihenhäuser entschieden werden.
Aus den Sondierungen des Büros Geokom und des unterzeichnenden Büros folgt, dass die Auffüllung unter dem Parkplatz und der südwestlichen Grünfläche bis in wechselnde Tiefen zwischen 0,8
und 2,7 m u. GOK reicht. Da die Auffüllungsmächtigkeit offenbar stark schwankt, sollte anhand
der vorliegenden Datengrundlage einkalkuliert werden, dass im Bereich der jeweiligen Ausschachtungen relativ große Aushubtiefen von > 1,5 m notwendig werden, um das Material zu entfernen.
Aufgrund dieser Tiefen und weil die Auffüllung zum Teil nur gering verdichtet ist, werden sich
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keine senkrecht geschachteten Fundamentgräben realisieren lassen. Daher wird es voraussichtlich
notwendig sein, die Auffüllung unter nicht unterkellerten Gebäuden vollständig zu entfernen. Um
die tatsächlich erforderlichen Aushubvolumen für diese Bauvorhaben hinreichend genau eingrenzen zu können, sind ergänzende Sondierungen im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche zu
empfehlen.
Im südöstlichen Garten traf die Sondierung RKS 5 auf der Fläche der geplanten DHH N 1 – N 2
keine Auffüllung an. Das Material reicht am Ansatzpunkt RKS 7 (DHH N 3 – N 4) bis in eine Tiefe von 0,95 m u. GOK. Demnach wird ein Bodenaustausch einen vergleichsweise geringen Aufwand mit sich bringen, um einen Lastabtrag über Streifenfundamente zu realisieren.
Auf der Basis der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wird davon ausgegangen, dass unter
Fundamenten nicht unterkellerter Gebäude grundsätzlich eine Tragschicht zum Austausch der Auffüllung oder zur Geländeanhöhung einzubauen ist. Unter dieser Voraussetzung ergibt sich für Streifenfundamente mit Breiten von 0,4 bis 0,7 m und einer frostsicheren Einbindetiefe von 0,8 m eine
zulässige Bodenpressung von voraussichtlich > 200 kN/m2, die Setzungen von maximal 2 cm hervorruft. Es wird empfohlen, die zulässige Bodenpressung anhand der angesprochenen, ergänzenden
Sondierungen und der festzulegenden Planungshöhen überprüfen zu lassen.
Um den Auffüllungsaushub zu begrenzen, lässt sich zudem für nicht unterkellerte Gebäude eine
Brunnengründung in Erwägung ziehen. Zu diesem Zweck werden Schachtringe in den Baugrund
eingelassen und anschließend mit Magerbeton verfüllt. Sie müssen zumindest 0,5 m in den natürlich gewachsenen Boden einbinden. Hieraus folgen überschlägige Brunnentiefen zwischen 1,3 und
3,2 m unter vorhandenem Gelände Es wird empfohlen, die ergänzenden Sondierungen auch zur
Beurteilung von Brunnen vorzunehmen, um die erforderlichen Gründungstiefen und die davon
abhängigen zulässigen Bodenpressungen zu bestimmen. Auf dieser Basis lassen sich ggf. auch
Flächen voneinander abgrenzen, in denen entweder Brunnen oder Streifenfundamente hergestellt
werden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass unterkellerte Bauvorhaben über tragende Bodenplatten gegründet werden können, die in der Regel in die Terrassenablagerungen einbinden. Unter Umständen müssen geringfügige Tieferschachtungen erfolgen, um die vorhandene Auffüllung bzw. die
Arbeitsraumverfüllung des Bestands durch eine Tragschicht zu ersetzen. Eine Unterkellerung bietet
sich vermutlich für die Reihenhäuser 1 bis 3 an, da in ihrem südlichen Abschnitt ohnehin der Keller
des Supermarkts zurückgebaut werden muss.
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Nicht unterkellerte Gebäude können dann über Streifenfundamente gegründet werden, wenn die
Auffüllung durch eine Tragschicht ersetzt wird. Da das aufgefüllte Material örtlich vergleichsweise
große Tiefen aufweist, lässt sich auch eine Brunnengründung in Erwägung ziehen. Um den Aufwand der entsprechenden Erd- und Gründungsarbeiten eingrenzen zu können, wird empfohlen,
ergänzende Sondierungen vorzunehmen.
6.2 Hinweise zur Trockenhaltung der Kellerräume
Tragende Bodenplatten der Keller liegen in überschlägigen Höhen von 27,0 bis 27,3 m ü. NN. Der
Bemessungsgrundwasserstand wird mit 28,8 m ü. NN angesetzt. Daher wird empfohlen, die Keller
als weiße Wanne zum Schutz gegen drückendes Wasser herzustellen.
In den Arbeitsraumsohlen stehen nichtbindige, sandig-kiesige Terrassenablagerungen an, die eine
Durchlässigkeit K > 1 x 10-4 m/s besitzen. Es wird empfohlen, den Arbeitsraum mit einem Material
zu verfüllen, das ebenfalls eine Durchlässigkeit K > 1 x 10-4 m/s aufweist. Unter diesen Randbedingungen ist es entsprechend DIN 18195-6 ausreichend, eine Abdichtung gegen drückendes Wasser bis 0,3 m über den Bemessungsgrundwasserstand bzw. bis 29,1 m ü. NN zu führen. Sofern die
Brüstungen von Kellerfenstern tiefer liegen, sind die Lichtschächte druckwasserdicht auszulegen.
Falls die Arbeitsraumverfüllung und das Gestein in der Arbeitsraumsohle eine geringere Durchlässigkeit als 1 x 10-4 m/s aufweisen, muss der Schutz gegen drückendes Wasser bis 300 mm über der
zukünftigen Geländeoberkante reichen (vgl. DIN 18195-6).
6.3 Hinweise zu den Erdarbeiten
Im Zuge der Erdarbeiten werden Auffüllungen ausgehoben, auf die das Büro Geokom in einer Boden- und Bodenluftuntersuchung eingegangen ist.
Die Ausschachtungen für unterkellerte Gebäude werden größtenteils bis in überschlägige Tiefen
zwischen rd. 3,0 und 3,3 m reichen. Die Baugrubenwände werden bereichsweise durch gering verdichtete Auffüllungen und durch locker bis mitteldicht gelagerte Terrassenablagerungen aufgebaut.
Es wird empfohlen, Böschungen unter einem Winkel von nicht steiler als 45° anzulegen. Südöstlich der Reihenhäuser 1 bis 3 befindet sich auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung. Es wird
empfohlen, Informationen über deren Gründung einzuholen, um über ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen des Bestands zu befinden.
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In den gemischtkörnigen bis bindigen Gesteinen der Auffüllung und der Hochflutablagerungen
stellen sich infolge von Niederschlägen Stauwässer ein, die durch eine offene Wasserhaltung beherrschbar sind. Das Grundwasser lag im Dezember 2012 deutlich unter den voraussichtlichen
Baugrubensohlhöhen. Es kann die Erdarbeiten nur in seltenen Hochwasserphasen beeinflussen.
Die Ausschachtungen müssen bis in den natürlich gewachsenen Boden reichen. Sofern aufgefülltes
Material im Aushubziel vorhanden ist, muss es entfernt werden. Bei geringfügigen Tieferschachtungen kann der Mehraushub durch Magerbeton ausgeglichen werden. Anderenfalls ist als Ersatzboden ein weitgestuftes, nichtbindiges Material einzubauen. Geeignet sind Sand-Kies-Gemische (z.
B. der Körnung 0/32 mm) bzw. Schotter (z. B. 0/45 mm), deren Körnungslinie innerhalb des Sieblinienbereichs für Tragschichten nach ZTV SoB-StB liegt. RCL-Material muss laut dem Umweltministerium NRW einen Abstand zum höchsten Grundwasserstand von zumindest 0,1 m aufweisen. Sofern diese Bedingung eingehalten wird, ist zu empfehlen, den Einsatz von RCL-Material mit
der zuständigen Behörde abzustimmen.
Die Tragschicht ist im Spannungsausbreitungsbereich der Gründungskörper einzubauen, für den
ein Winkel von 45° angesetzt wird. Demnach muss das Material über die Gründung in einem Maß
hinausreichen, das der Stärke des eingebauten Gesteins entspricht. Es ist fachgerecht so einzubauen
und zu verdichten, dass ein Verdichtungsgrad von DPr > 98 % nachgewiesen wird.
Des Weiteren wird empfohlen, die anstehenden, sandig-kiesigen Gesteine, die in den Baugrubensohlen freigelegt werden, nachzuverdichten.
Auf den Flächen nicht unterkellerter Gebäude ist zunächst der Oberboden abzutragen, der sich
in erbohrten Stärken von 0,5 und 0,6 m auf der südwestlichen Grünfläche und im Bereich des südöstlichen Gartens befindet. Ein Mehr- oder Minderabtrag ist aufgrund von etwaigen nicht erfassten
Schwankungen in der Oberbodenmächtigkeit einzuplanen.
Zur Tiefe bzw. unter dem Pflaster und seiner Tragschicht folgen großflächig Auffüllungen, die
unter Streifenfundamenten vollständig zu entfernen sind. Hieran schließen sich bereichsweise die
bindigen Hochflutablagerungen an. Sofern sie in einem aufgeweichten Zustand angetroffen werden, sind die entsprechenden Partien ebenfalls auszuheben.
Voraussichtlich wird es aufgrund großer Auffüllungstiefen notwendig sein, das Material auf der
gesamten Fläche eines Bauvorhabens auszuheben. In diesem Fall kann bis maximal 1,25 m senkrecht und bis 2,0 m unter einem Winkel von nicht steiler als 50° geschachtet werden. Anderenfalls
sind Böschungsneigungen von bis zu 45° vorzusehen. Die Auffüllung ist im Spannungsausbrei-
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tungsbereich von Streifenfundamenten vollständig durch eine Tragschicht zu ersetzen, deren Zusammensetzung, Einbau und Verdichtung den o. g. Hinweisen entsprechen muss.
Falls eine Brunnengründung vorgenommen wird, ist ein witterungsunempfindliches und ausreichend standfestes Arbeitsplanum zu gewährleisten. Es ist im Bereich des Parkplatzes durch die
vorhandene Tragschicht unter der Pflasterung gegeben. Im Bereich der Grünfläche und des Gartens
wird durch den Oberbodenabtrag die Auffüllung freigelegt. Falls sie gemischtkörnige und bindige
Gesteine führt, ist zu empfehlen, eine nichtbindige Tragschicht als Arbeitsplanum herzurichten.
Die Brunnen können im Absenkverfahren niedergebracht werden. Zu diesem Zweck wird der Boden unter den Schachringen mit Hilfe eines Baggergreifers ausgehoben, so dass sie sich aufgrund
ihres Eigengewichts und unter Zusatzlast absenken. Sofern sich die Brunnen während des Absenkvorgangs aufgrund grobstückiger Auffüllungsbestandteile verkanten, sind diese manuell zu entfernen. Etwaige flächige Hindernisse können es erforderlich machen, die Brunnen in offenen Baugruben herzustellen.
Die Schachtringe müssen zumindest 0,5 m in ausreichend tragfähiges, natürlich gewachsenes Gestein einbinden. Um die entsprechenden Gründungstiefen festzulegen, sind nach Abschnitt 6.1 ergänzende Sondierungen notwendig.
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(Dr. Torsten Böcke, Dipl.-Geol.)
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7 Verwendete Karten und Schriften
DIN 1054-2005: Baugrund.- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Januar 2005
DIN 4022-1: Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne durchgehende Gewinnung von gekernten Proben im Boden und im Fels. September 1987
DIN 4023: Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse
von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen. Februar 2006
DIN 18195-6: Bauwerksabdichtungen.- Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser
und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung. August 2000
DIN 18123: Bestimmung der Korngrößenverteilung. November 1996
DIN 18196: Erd- und Grundbau.- Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke. Mai 2011
DIN 18300: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen „Erdarbeiten“. Oktober
2006
DIN EN ISO 22476-2: Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Felduntersuchungen. Teil 2:
Rammsondierungen
GLA, 1988: Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Ingenieurgeologische Karte 1 : 25.000,
Blatt 4506 Duisburg. Blatt 1, Blatt 2
GLA, 1991: Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen: Geologische Karte 1 : 25.000, Blatt 4506
Duisburg.
LWA, 1976a: Landesamt für Wasser und Abfall: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen im
Maßstab 1 : 25.000. Grundrisskarte. Blatt 4506 Duisburg
LWA, 1976b: Landesamt für Wasser und Abfall: Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen im
Maßstab 1 : 25.000. Profilkarte. Blatt 4506 Duisburg
LUA (1995): Landesumweltamt: Grundwassergleichenkarte 1 : 50.000, Stand: April 1988, Blatt
L 4506 Duisburg
ZTVE-StB 09: Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau.
Hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Ausgabe 2009
ZTV SoB-StB 04: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau. Hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen. Ausgabe 2004
Baugrunduntersuchung für ein Baugebiet an der Blockstraße Oberhausen
Pfla
ster
RKS/DPH 1
Pfla
ster
RKS 2
Gar
ten
Par
kpla
tz
Legende
RKS/DPH 5
RKS 3
RKS/DPH 1
Rammkern- und schwere
Rammsondierung
RKS 4
Par
kpla
tz
Rammkernsondierung
RKS 2
Anlage 1
RKS/DPH 6
Dezember 2012
läche
Grünf
Gar
ten
Lageplan
RKS/DPH 7
Maßnahme:
Bodenuntersuchung für ein
Baugebiet an der Blockstraße in
Oberhausen
Auftraggeber: GR Verwaltungs GmbH für
Vermietung & Co. KG, Meerbusch
Maßstab: 1 : 500
Proj.-Nr.: i 1677
m ü. NN
m ü. NN
31
DPH 1
RKS 1
30.19 m ü. NN
RKS 3
Schlagzahlen je 10 cm
30.03 m ü. NN
0
30
29
0.08 (30.11)
0.15 (30.04)
0.25 (29.94)
0.45 (29.74)
A
A
A
0.85 (29.34)
1.10 (29.09)
A
1.55 (28.64)
1.85 (28.34)
2.00 (28.19)
A
A
A
A
aufgenommen
Pflasterung
A, S, f, beigebraun
A, Glasasche, f, schwarz
A, Schlacke, f', grau
A, S, G, Betonbruchstücke,Mörtelreste, f, graubraun,
beigebraun
_
A, U, fs, Mörtelreste, wch, grau, hellbraun
_
A, S, g, Mörtelreste, Betonbruchstücke, f - f,
braun, beigebraun
_
A, U, fs, g', wch - stf, braun
A, G, s, f, dunkelbraun, braun
RKS 4
30,19 m ü. NN
10
20
30
aufgenommen
0.0
RKS 2
0.08 (29.95)
0.13 (29.90)
0.40 (29.63)
0.70 (29.33)
29,41 m ü. NN
A
A
A
A
0.08 (29.33)
0.11 (29.30)
0.20 (29.21)
0.45 (28.96)
1.0
0.70 (28.71)
1.00 (28.41)
Pflasterung
aufgenommen
A, S, f, beigebraun
_
A, Schlacke, f - f, graubraun, dunkelgrau
A, S, g', Schlacke, f, braun, beige,
_ graubraun
A, fS, mS, g', u, Schlacke, f - f, dunkelbraun,
graubraun
Bohrverlust
A
A
A
A
31
30.28 m ü. NN
A
A
0.08 (30.20)
0.10 (30.18)
0.15 (30.13)
0.40 (29.88)
0.80 (29.48)
aufgenommen
Pflasterung
A, Glasasche, f', schwarz
A, Schlacke,
_ f', dunkelgrau, grau
A, S, fg', f, beigebraun
aufgenommen
Pflasterung
A, S, f, beigebraun
A, Glasasche, f, schwarz
A, Schlacke, f', graublau
A, U, fs, fg', t', Ziegelbruch, stf, mittelbraun
A
U, fs, t', stf, braun, ockerbraun
_
mS, u, fs, f, braun
1.25 (29.03)
1.35 (28.93)
A, S, g, u', Schlacke, Schluff-, Sandsteinund Betonbruchstücke, f, schwarzgrau
30
29
1.80 (28.23)
2.0
28
U, t, fs', stf - hfst, grau, ockerbraun
28
1.65 (27.76)
A
A
3.00 (27.19)
3.0
_
G, s, f - f, ockerbraun
27
G, s, z.T. schwach schluffig, Einzelfunde
an Schlufflinsen, f, beigebraun, braun
3.50 (26.69)
G, s, z.T. schwach schluffig, Einzelfunde
an Schlufflinsen, f, braun, beigebraun
U, fs, t', g'', wch, braun, graubraun, grau
3.70 (26.49)
27
G, s, z. T. schwach schluffig, Einzelfunde
an Schlufflinsen, f, braun, beigebraun
4.0
26
26
G, s, z.T. schwach schluffig, Einzelfunde an
Schlufflinsen, f, braun, beigebraun
3.96 (25.45)
4.90 (25.29)
3.96 (25.45)
4.90 (25.29)
4.79 (25.24)
4.79 (25.24)
5.13 (25.15)
5.0
Legende
5.13 (25.15)
25
25
G, s, z.T. schwach schluffig, Einzelfunde an
Schlufflinsen, braun, beigebraun
Endteufe erreicht
6.00 (24.03)
Endteufe erreicht
Auffüllung (A)
A
steif - halbfest
6.00 (24.28)
6.0
Endteufe erreicht
24
G, s, z. T. schwach schluffig, Einzelfunde
an Schlufflinsen, braun, beigebraun
G, s, z.T. schwach schluffig, Einzelfunde
an Schlufflinsen, braun, beigebraun
6.00 (24.19)
halbfest
G, s, z.T. schwach schluffig, Einzelfunde
an Schlufflinsen, beigebraun, braun
24
Endteufe erreicht
humos (h)
steif
feinkiesig (fg)
weich - steif
6.00 (23.41)
Kies (G)
weich
Endteufe erreicht
23
naß
23
kiesig (g)
Mittelsand (mS)
m ü. NN
m ü. NN
31
RKS 6
RKS 5
30
29,37 m ü. NN
29.37 m ü. NN
0.30 (29.72)
Schlagzahlen je 10 cm
0
10
20
30
A
A
0.0
0.80 (29.22)
U, fs, t', h' (Oberboden), f, dunkelbraun
29
30.02 m ü. NN
30.02 m ü. NN
DPH 5
1.05 (28.97)
0.60 (28.77)
A
A
1.55 (28.47)
1.70 (28.32)
1.0
Feinsand (fS)
31
DPH 6
_
A, fS, mS, u, h' (Oberboden),
f, dunkelbraun
A, G, s, Ziegelbruch, Betonbruchstücke,
Mörtelreste, f, graubraun,rotbraun,
braun
A, U, s, Ziegelbruch, Betonbruchstücke,
Mörtelreste, stf - hfst, graubraun
A, G, s, Ziegelbruch, Betonbruchstücke,
Mörtelreste, f, graubraun, rot,
grau
U, t, fs', hfst, braun, ockerbraun
feinsandig (fs)
Schlagzahlen je 10 cm
0
10
20
30
sandig (s)
DPH 7
RKS 7
28.56 m ü. NN
28.56 m ü. NN
1.0
A
_
A, U, fs, h', g' (Oberboden),
f, dunkelbraun
A
A, U, S, G, Schlacke, f, dunkelgrau,
graubraun
10
20
0.95 (27.61)
schluffig (u)
30
0.0
tonig (t)
28
2.0
P 7.1 (0.50 - 0.95 m)
Schluff (U)
29
Schlagzahlen je 10 cm
0
0.50 (28.06)
28
Sand (S)
30
0.0
GW Bohrende
1.0
G, s, z. T. schwach schluffig,
Einzelfunde an Schlufflinsen, f,
braun, beigebraun
27
2.0
31
34
32
G, s, z.T. schwach schluffig,
Einzelfunde an Schlufflinsen, f,
braun, beigebraun
27
3.0
G, s, z. T. schwach schluffig,
Einzelfunde an Schlufflinsen, f,
beigebraun, braun
3.0
26
Nebenanteile
'' sehr schwach
'_ schwach
stark
Feuchtigkeit
f' schwach feucht
f_ feucht
f stark feucht
2.0
26
4.0
P 7.1 (0.50 - 0.95 m)
3.85 (25.52)
3.85 (25.52)
3.0
4.0
4.76 (25.26)
3.25 (25.31)
4.76 (25.26)
25
25
5.0
G, s, z. T. schwach schluffig,
Einzelfunde an Schlufflinsen, braun,
beigebraun
G, s, z.T. schwach schluffig,
Einzelfunde an Schlufflinsen, braun,
beigebraun
5.0
6.00 (24.02)
24
Endteufe erreicht
4.0
37
62
68
76
92
6.0
G, s, z. T. schwach schluffig, _
Einzelfunde an Schlufflinsen, f,
beigebraun, braun
Endteufe erreicht
24
Endteufe erreicht
Anlage 2
Dezember 2012
Bohr- und Rammprofile RKS 1 bis RKS/DPH 7
5.0
6.00 (23.37)
6.0
Endteufe erreicht
23
23
6.00 (22.56)
Endteufe erreicht
Maßnahme:
Bodenuntersuchung für ein Baugebiet
an der Blockstraße in
Oberhausen
6.0
Endteufe erreicht
Auftraggeber:
22
Bodenprobe
22
GR Verwaltungs GmbH
für Vermietung & Co. KG, Meerbusch
Maßstab: 1 : 50
Proj.-Nr.: i 1677
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