Möglichkeiten, die bewegen. Mediadaten Verkehrsmittelwerbung für Lippe Gültig ab Januar 2010 Menschen verbinden. Ziele erreichen. Bitte einsteigen! Mobilität kommt an, Beweglichkeit Ihren Kunden entgegen: Wir machen Ihre Werbung sichtbar und mobil, wir bringen Sie den Menschen in Lippe näher. Die Stadtund Regionalbusse im Lippemobil-Design bewegen nicht nur zuverlässig die Menschen unseres Kreises, sie nehmen auch Ihre Werbebotschaft mit. Und das dorthin, wo sie wahrgenommen wird, nicht selten sogar in sonst werbefreie Zonen. Steigen Sie ein! Lippemobil – Die Marke Die Qualität Der Name hat es in sich: Lippemobil steht und sorgt für Mobilität in ganz Lippe. Intra- und interkommunale ÖPNV-Netze werden nach außen durch das gemeinsame Dach Lippemobil zusammengefasst. Beim Fahrgast steht Lippemobil immer für Qualität und Flexibilität, Beweglichkeit und Service. Lippemobil ist erkennbar an der in wesentlichen Merkmalen einheitlichen Außendarstellung. Als Werbekunde profitieren Sie vom hohen Wiedererkennungswert und vom positiven Image des belegten Verkehrsmittels. Erfolg auf ganzer Linie. Ein flächendeckendes Verkehrsnetz, das sich durch ein Höchstmaß an Flexibilität und Kundenorientierung auszeichnet, soll die Menschen in Lippe verbinden. Das Erscheinungsbild Der markenstarke Außenauftritt von Lippemobil signalisiert Zuverlässigkeit, Qualität und Lokalverbundenheit. Fest definierte Corporate-Design-Elemente, Farben und Formen sorgen für einen professionellen, wiedererkennbaren Rahmen, individualisierte Komponenten für willkommene regionale Bezüge und Ihre Werbung für wirksame Akzente. Lippemobil in Zahlen Einwohner Kreis Lippe: ca. 370.000 Fahrgäste (Busnutzungen) im Kreis Lippe pro Jahr: ca. 22.400.000 Anzahl Schüler ca. 21.000 Kilometerleistung pro Jahr, Sprinter ca. 80.000 Kilometerleistung pro Jahr, Standard-Bus ca. 60.000 Kilometerleistung pro Jahr, Gelenk-Bus ca. 25.000 Die Anzahl der Lippemobil-Flotte wird ständig erweitert. Daten dazu und weitere aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.lippemobil.de Werbung in Form. Die Werbeformen Werberegion Werbeplatzierung Mit Lippemobil bieten sich Ihnen zahlreiche individuelle Werbeformen. Sie haben die Wahl: Mit Lippemobil stehen Ihnen buchbare Regionen in Lippe zur Verfügung. Bestimmen Sie, welche Ihnen wichtig sind, damit wir Ihnen ein optimales Angebot zusammenstellen können. Was wollen Sie kommunizieren, welche Botschaft möchten Sie transportieren? Lippemobil bietet für jede Kampagne die passende Plattform: Großformatige Außenflächen für hohe Kontaktzahlen, kleinere, aber dafür länger wirkende Innenflächen für die intensivere Auseinandersetzung während einer Busfahrt. Werbeträger Unterschiedliche Fahrzeuge machen Lippe mobil. Ob Standard-Omnibus, Gelenkbus oder Sprinter: Sämtliche Personentransporter entsprechen den hohen sicherheits-, verkehrs- und komforttechnischen Standards, die Lippemobil definiert hat. Ihre Werbung fährt also immer gut mit Lippemobil. Werbezeitraum Die Technik macht es möglich und Lippemobil erst recht. Die Werbeträgermaterialien für Outdoor-Beklebungen sind heute bis zu 10 Jahre haltbar. Demzufolge lassen sich Werbekampagnen auf Verkehrsmitteln für langfristige Zeiträume gestalten. Lippemobil bietet Ihnen die Buchung einer Verkehrsmittelfläche für einen Zeitraum ab 1 Jahr an. Plakatwerbung innerhalb eines Busses für die Dauer ab 1 Monat. Kalletal Bad Salzuflen Extertal Lemgo Leopoldshöhe Lage Barntrup Lippe Detmold Oerlinghausen Dörentrup Blomberg Augustdorf SchiederSchwalenberg HornBad Meinberg Schlangen Lügde Großer Auftritt in Lippe! Die Platzierungen Außenflächen Die Platzierung auf den Außenflächen macht Ihre Werbung zum Eyecatcher. Hier sind Ihre Botschaften auch auf größere Distanz sichtbar und sprechen vor allem Passanten sowie weitere Verkehrsteilnehmer an – während der Fahrt oder an Haltestellen und Ampeln. Besonders langfristige Werbekampagnen eignen sich für Außenflächen. Standard-Bus-Exklusivbelegung Ca. 1/3 der gesamten Fläche, inkl. Seiten und Heck, jeweils mit Fensterflächen, exklusive Belegung (Ausnahme: Sprechblasen auf Fensterflächen) Komplettpreis inkl. Gestaltung, Produktion, Montage, Miete und Demontage 12 Monate c 8.890,00 24 Monate E 13.680,00 36 Monate E 17.780,00 Preis für Wechsel des Motivs innerhalb des gebuchten Zeitraums auf Anfrage. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Verfügbare Werbeflächen Menschen verbinden. Ziele erreichen. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Sprinter-Exklusivbelegung Ca. 1/3 bei Sprinter-Bus, inkl. Seiten und Heck, jeweils mit Fensterflächen, exklusive Belegung (Ausnahme: Sprechblasen auf Fensterflächen) Gelenk-Bus-Exklusivbelegung Ca. 1/3 der gesamten Fläche, inkl. Seiten und Heck, jeweils mit Fensterflächen, exklusive Belegung (Ausnahme: Sprechblasen auf Fensterflächen) Komplettpreis inkl. Gestaltung, Produktion, Montage, Miete und Demontage 12 Monate E 6.100,00 24 Monate E 9.300,00 36 Monate E 12.100,00 Preis für Wechsel des Motivs innerhalb des gebuchten Zeitraums auf Anfrage. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Komplettpreis inkl. Gestaltung, Produktion, Montage, Miete und Demontage 12 Monate c 9.770,00 24 Monate E 14.140,00 36 Monate E 18.180,00 Preis für Wechsel des Motivs innerhalb des gebuchten Zeitraums auf Anfrage. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Einsatztage der Lippemobil-Flotte Einsatztage pro Jahr, Sprinter ca. 300 Einsatztage pro Jahr, Standard-Bus ca. 300 Einsatztage pro Jahr, Gelenk-Bus ca. 200 Werden die Einsatztage durch einen Unfall oder Ausfall reduziert, wird eine Gutschrift über die entsprechenden Fehltage erteilt. Menschen verbinden. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Ziele erreichen. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Die kleineren Extras! Bus-Plakat Sprechblase auf Fensterflächen Durchmesser ca. 70 cm, s/w-Druck, Typo und Layout angepasst an Corporate Design Lippemobil, Belegung ausschließlich auf Standard- und Gelenk-Bus möglich. Komplettpreis inkl. Gestaltung, Produktion, Montage, Miete und Demontage 12 Monate pro Sprechblase E 980,00 24 Monate pro Sprechblase E 1.710,00 36 Monate pro Sprechblase E 2.330,00 Preis für Wechsel des Motivs innerhalb des gebuchten Zeitraums E 250,00 Wir machen den Weg frei. Ihre Volksbank Wir machen den Weg frei. Ihre Volksbank Maximal 4 Sprechblasen pro Bus buchbar. Innenflächen Eyecatcher und Informationsplattform zugleich. Wegen der relativ langen Verweildauer lassen sich auf Innenraumflächen umfangreiche und komplexere Inhalte kommunizieren. Kontaktdaten, z. B. Adressen, Telefonnummern oder Domains können von den Fahrgästen notiert werden. Selbst Aktionen und Veranstaltungshinweise lassen sich auf Plakate im Inneren eines Busses optimal kommunizieren. Bus-Innenplakat Platzierung hinter der Fahrerkabine und im hinteren Eingangsbereich. (nur als Doppelauflage buchbar) DIN A2-Format, digitaler Farbdruck, freie Gestaltung Komplettpreis inkl. Produktion, Montage, Miete und Demontage Gestaltung nicht enthalten 1 Monat für 2 Plakate E 190,00 3 Monate für 2 Plakate E 250,00 6 Monate für 2 Plakate E 300,00 Die Preise gelten bei Anlieferung druckfertiger Daten Bei Anlieferung produzierter Plakate abzüglich E 50,00 Preis für Wechsel des Motivs innerhalb des gebuchten Zeitraums Bei Anlieferung druckfertiger Daten E 100,00 Bei Anlieferung produzierter Plakate E 50,00 Falls gewünscht, können wir für Sie auch die Gestaltung der Plakate realisieren. Preise auf Anfrage. Preise und Buchungen aller Werbeflächen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mindestmietdauer beträgt für die Außenflächen 1 Jahr, für die Innenflächen 1 Monat. Die Untervermietung von gebuchten Flächen ist nicht möglich. Zahlungsweise: Grundsätzlich erfolgt die Zahlung für 12 Monate mit dem Beginn der Laufzeit des Vertrages. Bei längeren Laufzeiten werden die Restbeträge dann jährlich fällig. Abhängig vom gewünschten Layout können die Gesamtkosten für die BusTeilgestaltung durch den Mehraufwand für Gestaltung, Produktion und Montage variieren. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Komplettangebot. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KVG Lippe mbH. Auf dem Weg ist das Ziel. Die lippemobilen Werbeträger kommen viel rum. Und Ihre Werbebotschaft nehmen sie mit. In ganz Lippe und zu Ihren Zielgruppen: Fahrgäste Pendler, Schüler, Rentner, Familien: Das Spektrum der Fahrgäste ist riesengroß. Wer auf und mit Lippemobil abfährt, nimmt Ihre Werbebotschaft an der Haltestelle beim Ein- und Aussteigen oder im Fahrzeug wahr. Passanten Lippemobil-Fahrzeuge gehören zum Stadt- und Landbild in Lippe. Die Botschaft Ihrer Lippemobil-Außenwerbung kommt damit nicht nur Fahrgästen, sondern auch Passanten und Anwohnern sehr entgegen. Verkehrsteilnehmer Die Größe machts. Busse des öffentlichen Nahverkehrs genießen nicht nur durch gesetzliche Bestimmungen eine Sonderstellung im Straßenverkehr. Auf der Straße fallen sie auf und somit auch Ihre Werbebotschaft. Kontaktfreudig: Haben Sie Fragen zu Lippemobil und seinen Möglichkeiten? Wir stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung. Anfragen und Buchungen KVG Lippe mbH Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold Tel. 05231 6279-50 E-Mail: [email protected] Datenversand oder Gestaltung Um eine hohe Qualität Ihrer Werbung zu erreichen, benötigen wir Ihre Logos etc. als Vektorgrafik (z. B. Adobe Illustrator). Eventuell verwendete Schriften schicken Sie im Opentype-Format mit oder wandeln sie vorher in Pfade um. Zu berücksichtende Farben definieren Sie bitte (z. B. RAL, Pantone, HKS etc). Die Abbildungen bitte in größtmöglicher Auflösung (mindestens 72 dpi bei Endgröße) in Photoshop als tiff, eps oder jpg gespeichert. Ganz gleich, ob Sie fertige Vorlagen haben oder bei der Gestaltung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an unsere Partner-Agentur: k-konzept Agentur für Werbung GmbH Heidenoldendorfer Straße 51 32758 Detmold Tel. 05231 9272-0 E-Mail [email protected] Unterwegs in Lippe. Menschen verbinden. Ziele erreichen. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung 3. Auftragsdurchführung Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Verkehrsmittelwerbung gelten für sämtliche Werbemöglichkeiten in und an Verkehrsmitteln der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (im Folgenden: KVG). · Die KVG ist verpflichtet, den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen, insbesondere für die ordnungsgemäße Anbringung und Beaufsichtigung der Werbung Sorge zu tragen sowie die zur Ausbesserung oder Auswechslung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. · Der Auftraggeber liefert die erforderlichen Entwürfe, Plakate, Schilder usw. fristgemäß und kostenfrei an die von der KVG angegebene Anschrift. Text und Ausführung der Werbung unterliegen den Richtlinien der KVG; soweit erforderlich sind maßgebliche Entwürfe vorzulegen. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen, welche vereinbarungsgemäß von der KVG oder deren Vertreter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers beauftragt sind, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. · Die Kosten für die Anbringung und Unterhaltung der Werbung sowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem vereinbarten Vertragsablauf gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenfalls notwendige Ausbesserungen während der Laufzeit. Die Kosten für notwendig werdende Ausbesserungen in Folge von Schäden während der Vertragslaufzeit sind durch die Miete abgegolten; dies gilt nicht für Schäden durch normale Abnutzung oder infolge höherer Gewalt. · Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Auswechseln, Ausbessern oder Neubemalen von unansehnlich gewordenen Werbemitteln. Dies gilt auch bei einer Beschädigung von Werbemitteln, sofern der Schaden nicht durch Dritte ersetzt worden ist. · Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Schilder usw. werden, sofern nicht anders vereinbart, nur zurückgegeben, wenn sie von ihm binnen einer Woche nach Ende des Vertrages abgeholt werden. · Wünsche betreffend Linien und Platzvorschriften oder die Begrenzung des Fahrzeugeinsatzes auf bestimmte Bereiche können aus betriebstechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. · Die KVG behält sich vor, Werbung aus polizeilichen oder betrieblich notwendigen Gründen zu ändern. Ein Ersatzanspruch entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. · Die KVG übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Werbematerial einschließlich von Ausstellungsstücken während der Werbung sowie beim Transport, Entfernen oder Lagern keine Haftung. · Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebseinschränkungen, Betriebsunterbrechungen, behördliche Anordnungen usw.), welche die KVG an der Erfüllung der übernommenen Pflichten hindern, sowie vorübergehende Ausfälle durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung (ausgenommen Unfallschäden) befreien beide Teile für die Dauer der Einwirkung von ihren Verpflichtungen, wobei der vereinbarte Mietpreis bis zum Ende des Monats zu entrichten ist, in welchem die Einwirkung eingetreten ist. · Für Stillstandszeiten von Fahrzeugen – mit Ausnahme von vorgenannten Fällen höherer Gewalt – ist in den Komplettpreisen ein Ausfallsatz enthalten. Dieser dient dem Auftraggeber als Entschädigung dafür, dass Verkehrsmittel aus Gründen, die in der Eigenart eines Verkehrsunternehmens liegen oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen Unfallschäden, vorübergehend nicht im Verkehr sind, ebenso für einen reduzierten Einsatz der Fahrzeuge an Sonnund Feiertagen sowie in den Ferien. Wegen solcher Veränderungen kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten noch die Zahlung verweigern oder das vereinbarte Entgelt kürzen. · Für den Fall eines Totalausfalls eines Fahrzeuges wird sich die KVG im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten bemühen, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen. Kann ein Ersatzfahrzeug gleicher Art gestellt werden, gehen die Kosten der Beschriftung zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem solchen Fahrzeugwechsel kann ein Teil dieser Beschriftungskosten von der KVG übernommen werden. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Zeit, die an der Vertragszeit fehlt. 4. Laufzeit des Vertrages 6. Zahlungsbedingungen 8. Sonstige Bestimmungen · Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vereinbarten Termin bzw. mit dem Tag des Einsatzes der Werbung. Der Auftraggeber erhält unmittelbar nach Anbringung der Werbung Nachricht über den Beginn der Laufzeit. · Wird der Beginn der Laufzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung die Lieferung des Werbematerials um mehr als 4 Wochen verzögert, ist die KVG berechtigt, die Aushanggebühren auch ohne Anbringung der Werbung zu berechnen. · Im Übrigen richtet sich die Laufzeit nach den Vereinbarungen im Vertrag. · Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig. Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. · Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Totalausfall eines Fahrzeuges oder die Ausmusterung bzw. der Verkauf eines Fahrzeuges vor Vertragsablauf. Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages ist dann das Ausscheiden des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbestand der KVG. · Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind etwaige, noch nicht verbrauchte Vorauszahlungen zurückzugewähren. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. · Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bei einem ununterbrochenen Ausfall eines Werbeträgers von mehr als vier Wochen für den Auftraggeber um die Dauer des Ausfalls. · Der vereinbarte Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten sind jeweils im Voraus fällig und ohne Abzug an die KVG zu zahlen. · Verzug und Ansprüche wegen Verzuges richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist die KVG berechtigt, Mahnkosten pauschal zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden sind. · Die KVG ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers, die Durchführung des Vertrages zu unterbrechen bzw. zurückzustellen. Zahlt der Auftraggeber auch auf eine Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist die KVG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat der KVG dann alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. · Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf Konten der KVG. · Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der KVG. Ein Übergang auf einen Rechtsnachfolger bleibt davon unberührt. · Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. · Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Detmold. · Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Vertragspartner diese Bestimmung bzw. Bestimmungen durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine etwaige Lücke in diesen Bedingungen. 2. Auftragsannahme · Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche, in Textform vorzulegende Annahmeerklärung seitens der KVG zustande. · Der Auftrag wird durch den Auftraggeber schriftlich mittels eines Bestellscheins verbindlich erteilt. · Die KVG ist verpflichtet, sich unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung eines Auftrages zu erklären. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur für namentlich bezeichnete Kunden. · Die KVG ist berechtigt, nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen Aufträge abzulehnen und Werbung zurückzuweisen, wenn die Werbung gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder die jeweils gültigen Werberichtlinien der KVG verstößt und damit im Hinblick auf die geschäftlichen Belange der KVG unzumutbar oder nicht tragbar ist. Die Werberichtlinien sind auf Anfrage erhältlich. · Die Verantwortung für Form, Inhalt und Gestaltung der Werbung trägt allein der Auftraggeber. · Eine Untervermietung der Werbeflächen ist nicht gestattet. Ein Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. 5. Preis · Vom Auftraggeber sind ab dem Beginn der Laufzeit des Vertrages der Mietpreis sowie die Kosten für die Anbringung der Werbung sowie für deren Beseitigung bzw. Neutralisierung bei Vertragsbeendigung zu tragen. · Für die zu zahlenden Preise sowie die einmalig zu entrichtenden Beträge ist die jeweils geltende Preisliste verbindlich. · Änderungen der zu zahlenden Preise teilt die KVG dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich mit. Ist der Auftraggeber mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat ab dem Zugang der Benachrichtigung schriftlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Auftraggeber von der KVG in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 7. Haftung · Die Haftung der KVG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei a.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b.) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). · Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die KVG bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die die KVG kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden. · Der Geschädigte hat der KVG einen Schaden unverzüglich mitzuteilen. Stand: 15. März 2010 Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH Felix-Fechenbach-Straße 5 · 32756 Detmold Interessiert? 05231 6279-50 Menschen verbinden. Ziele erreichen. Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold Tel. 05231 6279-50