Lippemobil Mediadaten

Werbung
Möglichkeiten, die
bewegen.
Mediadaten
Verkehrsmittelwerbung
für Lippe
Gültig ab Januar 2010
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Bitte einsteigen!
Mobilität kommt an, Beweglichkeit Ihren
Kunden entgegen: Wir machen Ihre Werbung sichtbar und mobil, wir bringen Sie
den Menschen in Lippe näher. Die Stadtund Regionalbusse im Lippemobil-Design
bewegen nicht nur zuverlässig die
Menschen unseres Kreises, sie nehmen
auch Ihre Werbebotschaft mit. Und das
dorthin, wo sie wahrgenommen wird,
nicht selten sogar in sonst werbefreie
Zonen. Steigen Sie ein!
Lippemobil – Die Marke
Die Qualität
Der Name hat es in sich: Lippemobil
steht und sorgt für Mobilität in ganz
Lippe.
Intra- und interkommunale ÖPNV-Netze
werden nach außen durch das gemeinsame Dach Lippemobil zusammengefasst. Beim Fahrgast steht Lippemobil
immer für Qualität und Flexibilität,
Beweglichkeit und Service. Lippemobil
ist erkennbar an der in wesentlichen
Merkmalen einheitlichen Außendarstellung. Als Werbekunde profitieren Sie vom
hohen Wiedererkennungswert und vom
positiven Image des belegten Verkehrsmittels. Erfolg auf ganzer Linie.
Ein flächendeckendes Verkehrsnetz, das
sich durch ein Höchstmaß an Flexibilität
und Kundenorientierung auszeichnet, soll
die Menschen in Lippe verbinden.
Das Erscheinungsbild
Der markenstarke Außenauftritt von
Lippemobil signalisiert Zuverlässigkeit,
Qualität und Lokalverbundenheit.
Fest definierte Corporate-Design-Elemente, Farben und Formen sorgen für einen professionellen, wiedererkennbaren
Rahmen, individualisierte Komponenten
für willkommene regionale Bezüge und
Ihre Werbung für wirksame Akzente.
Lippemobil in Zahlen
Einwohner Kreis Lippe: ca. 370.000
Fahrgäste (Busnutzungen) im Kreis Lippe pro Jahr: ca. 22.400.000
Anzahl Schüler
ca. 21.000
Kilometerleistung pro Jahr, Sprinter
ca. 80.000
Kilometerleistung pro Jahr, Standard-Bus
ca. 60.000
Kilometerleistung pro Jahr, Gelenk-Bus
ca. 25.000
Die Anzahl der Lippemobil-Flotte wird ständig erweitert. Daten dazu und weitere
aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.lippemobil.de
Werbung in Form.
Die Werbeformen
Werberegion
Werbeplatzierung
Mit Lippemobil bieten sich Ihnen
zahlreiche individuelle Werbeformen.
Sie haben die Wahl:
Mit Lippemobil stehen Ihnen buchbare
Regionen in Lippe zur Verfügung. Bestimmen Sie, welche Ihnen wichtig sind,
damit wir Ihnen ein optimales Angebot
zusammenstellen können.
Was wollen Sie kommunizieren, welche
Botschaft möchten Sie transportieren?
Lippemobil bietet für jede Kampagne
die passende Plattform: Großformatige
Außenflächen für hohe Kontaktzahlen,
kleinere, aber dafür länger wirkende
Innenflächen für die intensivere Auseinandersetzung während einer Busfahrt.
Werbeträger
Unterschiedliche Fahrzeuge machen
Lippe mobil. Ob Standard-Omnibus,
Gelenkbus oder Sprinter: Sämtliche
Personentransporter entsprechen den
hohen sicherheits-, verkehrs- und komforttechnischen Standards, die Lippemobil definiert hat. Ihre Werbung fährt
also immer gut mit Lippemobil.
Werbezeitraum
Die Technik macht es möglich und
Lippemobil erst recht. Die Werbeträgermaterialien für Outdoor-Beklebungen
sind heute bis zu 10 Jahre haltbar.
Demzufolge lassen sich Werbekampagnen auf Verkehrsmitteln für langfristige
Zeiträume gestalten. Lippemobil bietet
Ihnen die Buchung einer Verkehrsmittelfläche für einen Zeitraum ab 1 Jahr an.
Plakatwerbung innerhalb eines Busses
für die Dauer ab 1 Monat.
Kalletal
Bad Salzuflen
Extertal
Lemgo
Leopoldshöhe
Lage
Barntrup
Lippe
Detmold
Oerlinghausen
Dörentrup
Blomberg
Augustdorf
SchiederSchwalenberg
HornBad Meinberg
Schlangen
Lügde
Großer Auftritt in Lippe!
Die Platzierungen
Außenflächen
Die Platzierung auf den Außenflächen
macht Ihre Werbung zum Eyecatcher.
Hier sind Ihre Botschaften auch auf größere Distanz sichtbar und sprechen vor
allem Passanten sowie weitere Verkehrsteilnehmer an – während der Fahrt oder
an Haltestellen und Ampeln. Besonders
langfristige Werbekampagnen eignen
sich für Außenflächen.
Standard-Bus-Exklusivbelegung
Ca. 1/3 der gesamten Fläche, inkl. Seiten
und Heck, jeweils mit Fensterflächen,
exklusive Belegung (Ausnahme: Sprechblasen auf Fensterflächen)
Komplettpreis
inkl. Gestaltung, Produktion,
Montage, Miete und Demontage
12 Monate c 8.890,00
24 Monate E 13.680,00
36 Monate
E 17.780,00
Preis für Wechsel des Motivs innerhalb
des gebuchten Zeitraums auf Anfrage.
Menschen
verbinden.
Ziele
erreichen.
Menschen
verbinden.
Ziele
erreichen.
Verfügbare Werbeflächen
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Sprinter-Exklusivbelegung
Ca. 1/3 bei Sprinter-Bus, inkl. Seiten und
Heck, jeweils mit Fensterflächen, exklusive Belegung (Ausnahme: Sprechblasen
auf Fensterflächen)
Gelenk-Bus-Exklusivbelegung
Ca. 1/3 der gesamten Fläche, inkl. Seiten
und Heck, jeweils mit Fensterflächen,
exklusive Belegung (Ausnahme: Sprechblasen auf Fensterflächen)
Komplettpreis
inkl. Gestaltung, Produktion,
Montage, Miete und Demontage
12 Monate E 6.100,00
24 Monate E 9.300,00
36 Monate
E 12.100,00
Preis für Wechsel des Motivs innerhalb
des gebuchten Zeitraums auf Anfrage.
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Komplettpreis
inkl. Gestaltung, Produktion,
Montage, Miete und Demontage
12 Monate c 9.770,00
24 Monate E 14.140,00
36 Monate
E 18.180,00
Preis für Wechsel des Motivs innerhalb
des gebuchten Zeitraums auf Anfrage.
Menschen
verbinden.
Ziele
erreichen.
Menschen
verbinden.
Ziele
erreichen.
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Einsatztage der Lippemobil-Flotte
Einsatztage pro Jahr, Sprinter ca. 300
Einsatztage pro Jahr, Standard-Bus ca. 300
Einsatztage pro Jahr, Gelenk-Bus ca. 200
Werden die Einsatztage durch einen Unfall
oder Ausfall reduziert, wird eine Gutschrift über die
entsprechenden Fehltage erteilt.
Menschen verbinden.
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Ziele erreichen.
Menschen
verbinden.
Ziele
erreichen.
Die kleineren Extras!
Bus-Plakat Sprechblase
auf Fensterflächen
Durchmesser ca. 70 cm, s/w-Druck, Typo
und Layout angepasst an Corporate Design Lippemobil, Belegung ausschließlich
auf Standard- und Gelenk-Bus möglich.
Komplettpreis
inkl. Gestaltung, Produktion,
Montage, Miete und Demontage
12 Monate pro Sprechblase E 980,00
24 Monate pro Sprechblase E 1.710,00
36 Monate pro Sprechblase E 2.330,00
Preis für Wechsel des Motivs innerhalb
des gebuchten Zeitraums E 250,00
Wir machen
den Weg frei.
Ihre Volksbank
Wir machen
den Weg frei.
Ihre Volksbank
Maximal 4 Sprechblasen pro Bus buchbar.
Innenflächen
Eyecatcher und Informationsplattform
zugleich. Wegen der relativ langen
Verweildauer lassen sich auf Innenraumflächen umfangreiche und komplexere
Inhalte kommunizieren. Kontaktdaten,
z. B. Adressen, Telefonnummern oder
Domains können von den Fahrgästen
notiert werden. Selbst Aktionen und
Veranstaltungshinweise lassen sich auf
Plakate im Inneren eines Busses optimal
kommunizieren.
Bus-Innenplakat
Platzierung hinter der Fahrerkabine und
im hinteren Eingangsbereich.
(nur als Doppelauflage buchbar)
DIN A2-Format, digitaler Farbdruck, freie
Gestaltung
Komplettpreis inkl. Produktion,
Montage, Miete und Demontage
Gestaltung nicht enthalten
1 Monat für 2 Plakate E 190,00
3 Monate für 2 Plakate E 250,00
6 Monate für 2 Plakate E 300,00
Die Preise gelten bei Anlieferung
druckfertiger Daten
Bei Anlieferung produzierter
Plakate abzüglich E 50,00
Preis für Wechsel des Motivs innerhalb des gebuchten Zeitraums
Bei Anlieferung druckfertiger Daten
E 100,00
Bei Anlieferung produzierter Plakate
E 50,00
Falls gewünscht, können wir für Sie auch
die Gestaltung der Plakate realisieren.
Preise auf Anfrage.
Preise und Buchungen aller
Werbeflächen:
Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Mindestmietdauer beträgt für die
Außenflächen 1 Jahr, für die Innenflächen 1 Monat. Die Untervermietung von
gebuchten Flächen ist nicht möglich.
Zahlungsweise: Grundsätzlich erfolgt die
Zahlung für 12 Monate mit dem Beginn
der Laufzeit des Vertrages. Bei längeren
Laufzeiten werden die Restbeträge dann
jährlich fällig.
Abhängig vom gewünschten Layout
können die Gesamtkosten für die BusTeilgestaltung durch den Mehraufwand
für Gestaltung, Produktion und Montage
variieren. Wir unterbreiten Ihnen gern ein
individuelles Komplettangebot.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KVG Lippe mbH.
Auf dem Weg ist das Ziel.
Die lippemobilen Werbeträger kommen
viel rum. Und Ihre Werbebotschaft nehmen sie mit. In ganz Lippe und zu Ihren
Zielgruppen:
Fahrgäste
Pendler, Schüler, Rentner, Familien: Das
Spektrum der Fahrgäste ist riesengroß.
Wer auf und mit Lippemobil abfährt,
nimmt Ihre Werbebotschaft an der Haltestelle beim Ein- und Aussteigen oder im
Fahrzeug wahr.
Passanten
Lippemobil-Fahrzeuge gehören zum
Stadt- und Landbild in Lippe. Die Botschaft Ihrer Lippemobil-Außenwerbung
kommt damit nicht nur Fahrgästen,
sondern auch Passanten und Anwohnern
sehr entgegen.
Verkehrsteilnehmer
Die Größe machts. Busse des öffentlichen Nahverkehrs genießen nicht nur
durch gesetzliche Bestimmungen eine
Sonderstellung im Straßenverkehr. Auf
der Straße fallen sie auf und somit auch
Ihre Werbebotschaft.
Kontaktfreudig:
Haben Sie Fragen zu Lippemobil und
seinen Möglichkeiten?
Wir stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Anfragen und Buchungen
KVG Lippe mbH
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Tel. 05231 6279-50
E-Mail: [email protected]
Datenversand oder Gestaltung
Um eine hohe Qualität Ihrer Werbung zu
erreichen, benötigen wir Ihre Logos etc.
als Vektorgrafik (z. B. Adobe Illustrator).
Eventuell verwendete Schriften schicken
Sie im Opentype-Format mit oder wandeln sie vorher in Pfade um.
Zu berücksichtende Farben definieren Sie
bitte (z. B. RAL, Pantone, HKS etc).
Die Abbildungen bitte in größtmöglicher
Auflösung (mindestens 72 dpi bei Endgröße) in Photoshop als tiff, eps oder jpg
gespeichert.
Ganz gleich, ob Sie fertige Vorlagen
haben oder bei der Gestaltung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an
unsere Partner-Agentur:
k-konzept
Agentur für Werbung GmbH
Heidenoldendorfer Straße 51
32758 Detmold
Tel. 05231 9272-0
E-Mail [email protected]
Unterwegs in Lippe.
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltung
3. Auftragsdurchführung
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Verkehrsmittelwerbung gelten für sämtliche Werbemöglichkeiten in und an
Verkehrsmitteln der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH
(im Folgenden: KVG).
· Die KVG ist verpflichtet, den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen,
insbesondere für die ordnungsgemäße Anbringung und Beaufsichtigung der Werbung Sorge zu tragen sowie die zur Ausbesserung
oder Auswechslung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
· Der Auftraggeber liefert die erforderlichen Entwürfe, Plakate, Schilder usw. fristgemäß und kostenfrei an die von der KVG angegebene
Anschrift. Text und Ausführung der Werbung unterliegen den Richtlinien der KVG; soweit erforderlich sind maßgebliche Entwürfe vorzulegen. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen, welche vereinbarungsgemäß von der KVG oder deren Vertreter im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers beauftragt sind, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
· Die Kosten für die Anbringung und Unterhaltung der Werbung
sowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem vereinbarten Vertragsablauf gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenfalls
notwendige Ausbesserungen während der Laufzeit. Die Kosten für
notwendig werdende Ausbesserungen in Folge von Schäden während der Vertragslaufzeit sind durch die Miete abgegolten; dies gilt
nicht für Schäden durch normale Abnutzung oder infolge höherer
Gewalt.
· Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Auswechseln, Ausbessern
oder Neubemalen von unansehnlich gewordenen Werbemitteln.
Dies gilt auch bei einer Beschädigung von Werbemitteln, sofern der
Schaden nicht durch Dritte ersetzt worden ist.
· Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Schilder usw. werden, sofern
nicht anders vereinbart, nur zurückgegeben, wenn sie von ihm binnen einer Woche nach Ende des Vertrages abgeholt werden.
· Wünsche betreffend Linien und Platzvorschriften oder die Begrenzung des Fahrzeugeinsatzes auf bestimmte Bereiche können aus
betriebstechnischen Gründen nicht gewährleistet werden.
· Die KVG behält sich vor, Werbung aus polizeilichen oder betrieblich
notwendigen Gründen zu ändern. Ein Ersatzanspruch entsteht dem
Auftraggeber hieraus nicht.
· Die KVG übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von
Werbematerial einschließlich von Ausstellungsstücken während
der Werbung sowie beim Transport, Entfernen oder Lagern keine
Haftung.
· Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebseinschränkungen, Betriebsunterbrechungen, behördliche Anordnungen usw.), welche die KVG
an der Erfüllung der übernommenen Pflichten hindern, sowie vorübergehende Ausfälle durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
(ausgenommen Unfallschäden) befreien beide Teile für die Dauer
der Einwirkung von ihren Verpflichtungen, wobei der vereinbarte
Mietpreis bis zum Ende des Monats zu entrichten ist, in welchem
die Einwirkung eingetreten ist.
· Für Stillstandszeiten von Fahrzeugen – mit Ausnahme von vorgenannten Fällen höherer Gewalt – ist in den Komplettpreisen ein
Ausfallsatz enthalten. Dieser dient dem Auftraggeber als Entschädigung dafür, dass Verkehrsmittel aus Gründen, die in der Eigenart
eines Verkehrsunternehmens liegen oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen Unfallschäden, vorübergehend nicht im Verkehr
sind, ebenso für einen reduzierten Einsatz der Fahrzeuge an Sonnund Feiertagen sowie in den Ferien. Wegen solcher Veränderungen
kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten noch die
Zahlung verweigern oder das vereinbarte Entgelt kürzen.
· Für den Fall eines Totalausfalls eines Fahrzeuges wird sich die
KVG im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten bemühen, ein
Ersatzfahrzeug einzusetzen. Kann ein Ersatzfahrzeug gleicher Art
gestellt werden, gehen die Kosten der Beschriftung zu Lasten des
Auftraggebers. Bei einem solchen Fahrzeugwechsel kann ein Teil
dieser Beschriftungskosten von der KVG übernommen werden. Die
Höhe des Anteils richtet sich nach der Zeit, die an der Vertragszeit
fehlt.
4. Laufzeit des Vertrages
6. Zahlungsbedingungen
8. Sonstige Bestimmungen
· Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vereinbarten Termin
bzw. mit dem Tag des Einsatzes der Werbung. Der Auftraggeber
erhält unmittelbar nach Anbringung der Werbung Nachricht über
den Beginn der Laufzeit.
· Wird der Beginn der Laufzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung die Lieferung des
Werbematerials um mehr als 4 Wochen verzögert, ist die KVG
berechtigt, die Aushanggebühren auch ohne Anbringung der
Werbung zu berechnen.
· Im Übrigen richtet sich die Laufzeit nach den Vereinbarungen im
Vertrag.
· Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigem
Einvernehmen zulässig. Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf
der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Recht
auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
· Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Totalausfall eines Fahrzeuges oder die Ausmusterung bzw. der Verkauf eines Fahrzeuges
vor Vertragsablauf. Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages ist
dann das Ausscheiden des Fahrzeuges aus dem Fahrzeugbestand
der KVG.
· Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind etwaige, noch
nicht verbrauchte Vorauszahlungen zurückzugewähren. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
· Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bei einem ununterbrochenen Ausfall eines Werbeträgers von mehr als vier Wochen für
den Auftraggeber um die Dauer des Ausfalls.
· Der vereinbarte Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten sind jeweils
im Voraus fällig und ohne Abzug an die KVG zu zahlen.
· Verzug und Ansprüche wegen Verzuges richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist die KVG berechtigt,
Mahnkosten pauschal zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder nicht in der
pauschalierten Höhe entstanden sind.
· Die KVG ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers, die
Durchführung des Vertrages zu unterbrechen bzw. zurückzustellen.
Zahlt der Auftraggeber auch auf eine Mahnung mit Fristsetzung
nicht, ist die KVG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der
Auftraggeber hat der KVG dann alle daraus entstehenden Schäden
zu ersetzen.
· Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos auf Konten der KVG.
· Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bedarf
der vorherigen Zustimmung der KVG. Ein Übergang auf einen
Rechtsnachfolger bleibt davon unberührt.
· Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Von diesem Erfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung
abgewichen werden.
· Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Detmold.
· Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall
werden die Vertragspartner diese Bestimmung bzw. Bestimmungen
durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen
Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine etwaige Lücke in diesen Bedingungen.
2. Auftragsannahme
· Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche, in Textform
vorzulegende Annahmeerklärung seitens der KVG zustande.
· Der Auftrag wird durch den Auftraggeber schriftlich mittels eines
Bestellscheins verbindlich erteilt.
· Die KVG ist verpflichtet, sich unverzüglich über die Annahme
oder Ablehnung eines Auftrages zu erklären. Eine Annahme von
Aufträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur für
namentlich bezeichnete Kunden.
· Die KVG ist berechtigt, nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen
Aufträge abzulehnen und Werbung zurückzuweisen, wenn die
Werbung gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen,
die guten Sitten oder die jeweils gültigen Werberichtlinien der KVG
verstößt und damit im Hinblick auf die geschäftlichen Belange der
KVG unzumutbar oder nicht tragbar ist. Die Werberichtlinien sind
auf Anfrage erhältlich.
· Die Verantwortung für Form, Inhalt und Gestaltung der Werbung
trägt allein der Auftraggeber.
· Eine Untervermietung der Werbeflächen ist nicht gestattet. Ein
Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
5. Preis
· Vom Auftraggeber sind ab dem Beginn der Laufzeit des Vertrages
der Mietpreis sowie die Kosten für die Anbringung der Werbung
sowie für deren Beseitigung bzw. Neutralisierung bei Vertragsbeendigung zu tragen.
· Für die zu zahlenden Preise sowie die einmalig zu entrichtenden
Beträge ist die jeweils geltende Preisliste verbindlich.
· Änderungen der zu zahlenden Preise teilt die KVG dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen
schriftlich mit. Ist der Auftraggeber mit der mitgeteilten Änderung
nicht einverstanden, hat er das Recht den Vertrag mit einer Frist
von 1 Monat ab dem Zugang der Benachrichtigung schriftlich zu
kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die
Änderungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Auftraggeber
von der KVG in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
7. Haftung
· Die Haftung der KVG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei
a.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
b.) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(sog. Kardinalpflichten).
· Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche
auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die
KVG bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung
der Umstände, die die KVG kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten
einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-,
Körper- oder Gesundheitsschäden.
· Der Geschädigte hat der KVG einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
Stand: 15. März 2010
Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH
Felix-Fechenbach-Straße 5 · 32756 Detmold
Interessiert?
05231 6279-50
Menschen verbinden.
Ziele erreichen.
Kommunale Verkehrsgesellschaft
Lippe mbH
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Tel. 05231 6279-50
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