Einladung des Klinischen Ethik-Komitees Selbstbestimmung und Anerkennung – zum ethischen Umgang mit demenziell Erkrankten Donnerstag, 29. September 2016 19 Uhr So finden Sie uns Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Von Stuttgart Hauptbahnhof mit den Stadtbahn-Linien U6 Richtung Gerlingen, U7 Richtung Mönchfeld oder U15 Richtung Stammheim bis zur Haltestelle Pragsattel. Oder vom Wilhelmsplatz Bad Cannstatt kommend mit der U13 Richtung Feuerbach/Giebel bis zur Haltestelle Pragsattel. Von der Haltestelle Pragsattel aus weiter mit der Buslinie 57 Richtung Burgholzhof bis zur Haltestelle Robert-Bosch-Krankenhaus. Robert-Bosch-Krankenhaus, Auerbachstraße 110 70376 Stuttgart, [email protected], www.rbk.de Eine Einrichtung der Robert Bosch Stiftung RBK 09.16 Mit dem Auto Über B 10 oder B 27 bis zur Kreuzung Pragsattel. Dort in die Siemensstraße/B 295 Richtung Calw/Leonberg abbiegen. Nach etwa 100 m an der ersten Ampel rechts in die Leitzstraße einbiegen und dem Straßenverlauf über die Auerbachbrücke folgen. Am Kreisverkehr rechts in das Klinikgelände einbiegen. Parkmöglichkeiten im klinikeigenen Parkhaus. Vortrag Referent Demenzielle Erkrankungen treffen den Kern per- Dieter Sturma war von 1997 bis 2007 ordentlicher Professor für Philosophie an der Universität Essen. 2007 trat er seine Professur für Philosophie unter besonderer Berücksichtigung der Ethik in den Biowissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn an. Zugleich ist er Direktor des Instituts für Wissenschaft und Ethik (IWE), Direktor des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE), Arbeitsstelle der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften sowie Direktor des Instituts für Ethik in den Neurowissenschaften (INM 8) am Forschungszentrum Jülich. sonalen Lebens. Das betrifft vor allem praktisches Wissen und die Fähigkeit der Selbstbestimmung. Diese Einschränkungen erzeugen für Patienten wie für Angehörige, behandelnde Ärzte und Pflegepersonal vielfältige ethische Herausforderungen. Bei der ethischen und rechtlichen Ausgestaltung von Selbstbestimmung muss zwischen verschiedenen Stufen normativer Anforderungen unterschieden werden. Sie reichen von formeller und situativer Zustimmung bis zu begründeten und rechtfertigungsfähigen Handlungsbewertungen. Mit dieser Differenzierung kann auf Fälle reagiert werden, in denen Personen nicht mehr auf der Höhe ihrer einmal erreichten epistemischen und praktischen Fähigkeiten agieren können, ohne auf den mit ethischem Schutz verbundenen Begriff der Selbstbestimmung verzichten zu müssen. Für die normative und praktische Ausgestaltung des Umgangs mit demenziell Erkrankten sind neu gefasste Konzeptionen des Fremdpsychischen und des natürlichen Willens sowie asymmetrischer Anerkennungen von entscheidender Bedeutung. Mit diesen Bestimmungen kann die ethische Berücksichtigung demenziell Erkrankter direkt in die konkrete Behandlung und Betreuung einbezogen werden. Prof. Dr. Dieter Sturma Titelbild: Anna Ingerfurth, Handlungsorte (Detail aus Wandmalerei im Robert-Bosch-Krankenhaus), 2011, Foto: Marc Gillardone Veranstaltungsort Robert-Bosch-Krankenhaus, Atrium Kongress- und Veranstaltungszentrum, Raum E.108 Auerbachstraße 120 70376 Stuttgart Organisation Prof. Dr. Mark Dominik Alscher Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees (KEK) des Robert-Bosch-Krankenhauses Kontakt Klinisches Ethik-Komitee Robert-Bosch-Krankenhaus Telefon0711/8101-3070 Telefax0711/8101-3079 [email protected]