tragende vor

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Paragrafendschungel
leicht
gemacht.
Übersicht
Verordnung
2013
Inhaltsverzeichnis
Sauenhaltung................................................... 3
Deckbereich.............................................................. 4
Wartebereich............................................................ 6
Abferkelbereich....................................................... 13
Weitere Änderungen.......................................14
2013
Am 31. Dezember 2012 enden fast alle Übergangsfristen der seit 2006 geltenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die wichtigsten Änderungen für den
Sauenbereich erläutern wir Ihnen in übersichtlichen
technischen Zeichnungen, kurz und bündig
beschrieben.
2
Verordnung 2013
Sauenhaltung
Übersicht
Die größten Veränderungen kommen auf die Sauenhalter zu. Aus diesem Grunde haben wir uns in dieser Broschüre auf diesen Produktionsbereich beschränkt.
Eber
B
A
D
Wartebereich
Deckbereich
C
Abferkelbereich
A
Die Gruppenhaltung wird für tragende Sauen zur Pflicht. Die Einzelhaltung ist nur während der ersten vier Wochen nach dem
Belegen und eine Woche vor dem Abferkeltermin gestattet. Dazwischen sind die Tiere in Gruppen zu halten. Die einzige Ausnahme bilden kranke und gruppenuntaugliche Tiere. Diese dürfen einzeln gehalten werden, müssen sich aber jederzeit ungehindert in
ihren Buchten umdrehen können.
Wir haben eine Gliederung in den Deckbereich (rot), den Wartebereich (gelb), und den Abferkelbereich (grün) vorgenommen. Die
eingetragenen Maße sind der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entnommen. Die skizzierten „Lupen“ zeigen an, dass es eine
entsprechende Detailzeichnung zum besseren Verständnis gibt. Die textlichen Erläuterungen halten wir so knapp wie möglich.
Für alle Bereiche der Produktion, also auch der Mast und Ferkelaufzucht gelten jedoch einige Änderungen gleichermaßen. Auf
diese gehen wir am Ende der Broschüre ab S.14 ein.
Die wichtigsten Veränderungen in der Sauenhaltung sind:
Bereich
Gesetzliche Anforderung
Gruppenhaltung
Für tragende Sauen gilt ab dem Stichtag, die Pflicht zur Gruppenhaltung. Tragende Sauen müssen ab der vierten Woche
nach Trächtigkeit bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. Die Möglichkeiten
haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet.
Gültig ab
2013
Flächenanspruch
Der Flächenanspruch pro Schwein steigt. Die Mindestflächen richten sich auch nach dem Gewicht der Tiere.
2013
Schlitzweiten
Ab dem Stichtag gelten veränderte Schlitz – und Auftrittsbreiten.
2013
Liegebereiche
Die Stallungen für die Jung – und Altsauen müssen mit einem Liegebereich ausgestattet sein. Der Perforationsgrad der
Liegefläche beträgt maximal 15%
2013
Bodengestaltung
Im Liegebereich dürfen nur Teilflächen perforiert sein.
2013
Tränken
Für die Schweine in Gruppenhaltung müssen genügend Zusatztränken zur Verfügung stehen. Diese sind räumlich getrennt
von der Futterstelle anzubringen.
2013
Klima
Es müssen Vorrichtungen vorhanden sein die, die Wärmebelastung der Tiere reduzieren. Dies können unterschiedliche
Systeme sein, wie Befeuchtungssysteme (z.B.: Hochdruckkühlung) oder Belüftungssysteme (z.B.: Nasenlüftung)
2013
3
Verordnung 2013
Sauenhaltung
Deckbereich
Der Deckbereich muss den allgemeingültigen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechen. Einschneidende
bauliche Investitionen sind im Deckbereich nicht zu erwarten, da sich die Haltungsform nicht ändert.
Eber
1
B
A
D
2
Wartebereich
Deckbereich
C
Abferkelbereich
A
Bezeichnung
Gesetzliche Anforderung
Gültig ab
A
Mind. Breite der Kastenstände für Jungsauen: 650mm (lichtes Maß)
Mind. Breite der Kastenstände für Altsauen: 700mm (lichtes Maß)
2013
B
Gesamtfläche pro Eber (ab 24 Monaten): 6m2. Wenn Eber auch zum Decken verwendet wird, dann 10m2 pro Tier.
2013
»» Beachte: Sauen dürfen maximal 4 Wochen nach der Belegung fixiert werden. Ansonsten gelten die auf Seite 3 genannten
Voraussetzungen
Mindestanforderungen für Neu- und Umbauten an Kastenstände im Deckzentrum wie folgt:
»» für Jungsauen und „kleinere“ Sauen 1,30m2 (200cm x 65cm lichtes Maß), siehe Tabelle
»» für Sauen 1,40m2 (200cm x 70cm lichtes Maß), siehe Tabelle
»» Länge gemessen ab Hinterkante Trog = mindestens 200cm. Bei hochgelegtem Trog kann die Länge ab Hinterkante Trog auf bis
zu 180cm reduziert werden, sofern die Sau ihre Schnauze ungehindert unter den Trog (mindestens 15cm Bodenabstand) schieben und trotzdem ungehindert Futter aufnehmen kann.
»» mindestens 50% der Kastenstände müssen für Sauen ausgelegt sein.
»» Kastenstände müssen eine lichte, für die Schweine nutzbare Höhe von mindestens 110cm aufweisen, empfohlen werden 115cm.
4
Verordnung 2013
1100mm
150mm
1800mm
1
Die Gesamtfläche für den Eber vergrößert sich entsprechend. Hier sind
die Flächenansprüche nach Gewicht
des Tieres entsprechend einzuhalten.
Die Länge der Bucht orientiert sich am
Bodenabstand des Troges. Der Trog
muss mindestens 15cm Bodenabstand
haben. Bei ebenerdigen Trögen gilt
ein Mindestmaß von 2m bis zum Ende
der Bucht.
Bei hochgelegtem Trog kann die
Länge ab Hinterkante Trog auf bis zu
180cm reduziert werden
Die Gangbreite für den Eber muss
dem Tier eine entsprechende Bewegungsfreiheit erlauben.
2
5
Verordnung 2013
Sauenhaltung
Wartebereich mit Kastenständen und Absperrtor
Eine der drei möglichen Varianten zur Gruppenhaltung tragender Sauen stellt die Haltung mit offenen Selbstfangsystemen dar.
Eber
B
1
A
C
Wartebereich
Deckbereich
Gesetzliche Anforderung Breiten:
2
Gesetzliche Anforderung Mindestfläche (nach Gruppengröße):
Bezeichnung
Gültig ab
A
2013
Kastenstand
D
Abferkelbereich
A
Mind. Breite der Kastenstände für
Jungsauen: 650mm (lichtes Maß)
Tiere je Gruppe
bis 5
2
Mindestfläche für Jungsauen (m /Tier)
2
Mindestfläche für Altsauen (m /Tier)
6-39
>39
Gültig ab
1,85
1,65
1,5
2013
2,5
2,25
2,05
2013
Mind. Breite der Kastenstände für
Altsauen: 700mm (lichtes Maß)
C*
Gang
Mind. 2m (bei Doppelreihe)
2019
D
Gang
Mind. 1,60m (bei Einzelreihe)
2019
* Das Maß C muss größer als 2m gewählt werden, da sonst die Mindestfläche
pro Tier nicht erreicht wird.
Gestaltung von Fress-Liegebuchten für die Gruppenhaltung von Sauen / Jungsauen:
»» selbsttätige Bedienung der Zugangsvorrichtung
»» Aufsuchen und Verlassen jederzeit möglich
»» Boden ab buchtenseitiger Kante des Futtertroges mind. 1m als Liegebereich (max. 15% Spaltenanteil) gestaltet
»» Die Gangbreiten entnehmen Sie bitte der Tabelle oben links. Auch hier gelten die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Mindestfläche nach m2/Tier (siehe Tabelle oben rechts).
Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in
Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.
»» Weiterhin gilt, dass die Tiere in frei zugänglichen Buchten oder Fress-Liegebuchten gehalten werden. Breite beziehungsweise
lichtes Maß der Boxen siehe Tabelle oben.
6
Verordnung 2013
Die Fress-Liegebucht SF ist mit einem selbstschließenden Schwenktor
ausgestattet. Die Füße sind höhenverstellbar und die Breite individuell
zwischen 600 und 700mm frei festlegbar. Mit dem Verschluss kann das
Tor in einen der drei verfügbaren Modi (offen, geschlossen, Selbstfang)
gestellt werden. Über einen federlosen Spezialmechanismus (pneumatisch oder manuell) können die Verschlüsse einer Buchtenreihe gleichzeitig auf die gewünschte Position gestellt werden. Dies ist auch problemlos möglich, wenn das Tor in einigen Buchten gerade durch die darin
befindliche Sau blockiert wird.
1
Optional kann die SF mit einer Spezialklappe ausgestattet werden (Version SF2), die
das Schwenktor automatisch hinter der Sau
verriegelt. Die in der Bucht stehende Sau
kann die Verriegelung durch Rückwärtsgehen
selbstständig lösen und die Bucht verlassen.
Diese Version ist konform mit der TierschutzNutztierhaltungsverordnung.
1
Die einfache Konstruktion des Absperrgitters erlaubt eine einfache Gruppeneinteilung zwischen den einzelnen Kastenständen. Die Tür ist einhändig zu öffnen, so dass eine Kontrolle der Tiere einfach zu Händeln ist.
2
7
Verordnung 2013
Sauenhaltung
Wartebereich mit Abrufstation
Abrufstationen im Wartebereich stellen die technisch anspruchsvollste Variante in der Gruppenhaltung dar. Die technischen Systeme
ermöglichen ein sehr gutes Management der Herden.
Eber
Deckbereich
Wartebereich
A
Abferkelbereich
1
B
Gesetzliche Anforderung Mindestfläche:
Tiere je Gruppe
2
Mindestfläche für Jungsauen (m /Tier)
2
Mindestfläche für Altsauen (m /Tier)
6-39
>39
Gültig ab
1,65
1,5
2013
2,25
2,05
2013
»» Beachte: Bei Abruffütterung muss gewährleistet sein, dass auch rangniedere Schweine tagsüber (max. 16h Aktivitätsphase)
ausreichend Futter aufnehmen können (durchschnittliche Aufenthaltsdauer an der Station ca. 15 Min/Tier und Tag; d.h. max. 64
Tiere pro Station).
8
Verordnung 2013
Folgende Vorteile im Sinne der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bieten Abrufstationen:
»» individuelle, bedarfsgerechte Fütterung der Sauen
»» Auch für große Gruppen geeignet
»» beim Einsatz von Selektionssystemen können mit 6 Stationen bis zu 300 Tiere gemanagt werden
»» Abrufsysteme sind flexibel und damit Raum sparend
»» Stressfreies und ruhiges Fressen der Tiere
1
9
Verordnung 2013
Sauenhaltung
Wartebereich mit Fressplatzteiler oder Trögen
Die dritte Variante im Wartebereich ist die Haltung in kleinen Gruppen. Die Tiere befinden sich in Buchten. Die Fütterung findet klassisch
am Längstrog statt. Drei Beispiele zur Erläuterung stellen wir Ihnen im Detail vor.
Eber
4
Deckbereich
Wartebereich
1
3
2
Gesetzliche Anforderung Buchtenlänge:
Gesetzliche Anforderung Mindestfläche:
bis 5
6-39
ab 40
Gültig ab
ab 6
Gültig ab
Mindestfläche für
Jungsauen (m2/Tier)
1,85
1,50
2013
Gruppengröße
(Sauen je Bucht)
bis 5
1,65
2,40
2,80
2013
Mindestfläche für
Altsauen (m2/Tier)
2,5
2013
Mind. Buchtenlänge
bei Jungsauen (m)
Mind. Buchtenlänge
bei Altsauen (m)
2,40
2,80
2013
Tiere je Gruppe
2,25
2,05
»» Mindestfläche der Buchtenwände beträgt 2,8m. Wenn <6 Schweine, dann 2,4m.
»» Liegeflächen dürfen in der Gruppenhaltung maximal 15% perforiert sein.
10
Abferkelbereich
B
A
Verordnung 2013
1
Kleingruppenhaltung. Hier sind auf die zusätzlichen
Tränken, die Bodengestaltung sowie auf die Vorschriten
für den Flächenbedarf zu achten.
Bei acht bis zehn Tieren sind 2,25m2 gefordert. Experten raten hier allerdings zu 3m2 pro Sau.
Die Buchtenlänge beträgt ab sechs Tieren 2,8m. Bei
weniger Tieren reichen 2,4m aus.
3
Längstrog mit Fressplatzteiler. Diese Variante empfiehlt
sich bei kleineren Gruppen. Sorgt für ruhigeres Füttern.
2
Die Variante Quertrog ermöglicht eine größere Anzahl
von Tieren pro Gruppe. Es ist auf eine ausreichende
Troglänge zu achten.
4
Der Rundtrog (Rohrautomat) mit Fressplatzplatzteiler ist
eine weitere Variante für die Kleingruppenhaltung.
11
Verordnung 2013
Sauenhaltung
Abferkelbereich
Abferkelbuchten müssen so angelegt sein, dass hinter dem Liegeplatz der Sau genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte
Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht.
1
Eber
B
A
D
Wartebereich
Deckbereich
C
Abferkelbereich
A
»» Käfige in Abferkelbuchten sind entsprechend zu gestalten, es sei denn sie sind in Breite und Länge verstellbar und werden
jeweiliger Größe der Sau angepasst.
»» Buchtenfläche mind. 4m2.
12
Verordnung 2013
Für den Abferkelbereich sind die Abferkelkäfige so gestaltet,
dass Sie in Breite und Höhe dem Sauenbedarf entsprechend
eingestellt werden können. Dies gilt gleichermaßen für die
gerade als auch die diagonale Aufstellung. Die Fläche muss pro
Bucht mindestens 4m2 betragen.
Aufenthaltsbereich der Saugferkel muss so beschaffen sein,
dass alle Saugferkel jeweils gleichzeitig ungehindert saugen
und sich ausruhen können. Liegebereich muss entweder
wärmegedämmt und beheizbar oder mit geeigneter Einstreu
bedeckt sein, perforierter Boden im Liegebereich der Saugferkel
muss abgedeckt sein.
1
13
Verordnung 2013
Weitere Änderungen
Übersicht über weitere Gesetzesänderungen
In der untenstehende Tabelle haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen zu den Bereichen Klima, Boden, Wasser, Spielzeug und
Licht tabellarisch zusammengefasst.
Gesetzliche Anforderung
Spaltenböden
Bei der Verwendung von Spaltenböden müssen die Auftrittsbreiten mindestens denen der Spaltenweiten entsprechen.
Allerdings ist zu beachten, dass die Forderung Auftrittsbreite größer / gleich Spaltenweite nicht für Betonspalten gilt, die
Hinweise zu den Schlitzweiten allerdings für alle verwendeten Materialien. Also damit auch für Beton. Man beachte weiterhin, dass die Mindestauftrittsbreite nur für Betonspalten gilt. Die Betonspaltenkanten müssen grundsätzlich entgratet
sein.
2013
Perforierung
Perforationsverbot bei Einzelhaltung von Sauen, ausgenommen im Fütterungsbereich (Restfutter) und im Kotbereich
(Deckstall, Abferkelstall). Für Altbauten ab 1.1.2013
2013
Schlitzweiten
(mm)
Saugferkel: 11
Absatzferkel: 14
Zuchtläufer, Mastschweine: 18
Jungsauen, Altsauen, Eber: 20
2013
Klima
Hier gilt, dass für alle Schweine funktionierende Systeme vorhanden sein müssen, die die Wärmebelastung der Tiere bei
hohen Stalllufttemperaturen mindern können.
Hier können verschiedene Techniken eingesetzt werden. Dies ist im Einzelfall von den baulichen Gegebenheiten des
Stalles abhängig.
2013
Licht
Es muss für artgerechte Lichtverhältnisse gesorgt werden. Eine Lichtmenge von 80 Lux, acht Stunden täglich sind vorgeschrieben. Außerhalb der acht Stunden muss ausreichend Licht für den Orientierungsbedarf der Tiere vorhanden sein.
2013
Wasser
Jedes Schwein (ab dem ersten Lebenstag) muss jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität haben.
Bei Haltung in Gruppen sind räumlich getrennt von der Futterstelle zusätzliche Tränken in ausreichender Anzahl vorzuhalten. „Räumlich getrennt von der Futterstelle“ gilt in Verbindung mit einem Breiautomaten, der als Tränkestelle anerkannt
werden kann, dann als erfüllt, wenn die zusätzliche Tränke mindestens eine „Schweinelänge“ Abstand vom Automaten
aufweist.
2013
In Verbindung mit §28 Abs. 2, Nr. 5 (bei Verwendung von Selbsttränken muss für höchstens 12 Absatzferkel eine Tränkstelle vorhanden sein), §29 Abs. 3 (Mastschweine) und §30 Abs. 8 (Sauen).
2013
Gilt für Ferkel ab dem ersten Lebenstag. Flüssigfütterung ist als alleinige Wasserversorgung nicht ausreichend. Breiautomaten können nur dann als Tränkestelle anerkannt werden, wenn Schweine bei ordnungsgemäßer Einstellung und
bestimmungsgemäßem Gebrauch des Automaten an diesem tatsächlich Wasser in ausreichender Qualität unabhängig
vom Futter aufnehmen können.
2013
Befinden sich mehrere Tränkestellen räumlich nah beieinander (z.B. zwei Tränkenippel an einem T-Stück oder zwei an
einer Zuleitung unterschiedlich hoch und im 90° Winkel zueinander angebrachte Tränkenippel), können nur so viele
Tränkestellen anerkannt werden, wie gleichzeitig von den Tieren in normaler Körperhaltung zur Wasseraufnahme nutzbar
sind.
2013
Es muss in allen Produktionsbereichen ausreichendes Beschäftigungsmaterial für alle Schweine zur Verfügung stehen.
Das Material soll „veränderbar“ sein. Die ausschließliche Verwendung von Metallketten ist nicht ausreichend.
2013
Jedes Schwein muss jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Beschäftigungsmaterial haben, dass vom
Schwein untersucht und bewegt werden kann, sowie von diesem veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten
dient. Bei Sauen in Einzelhaltung wird die Gabe von organischem Material vorgeschlagen.
2013
Mindestlösung bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse: Ketten kombiniert mit Gegenständen aus veränderbarem Material (z.B. Holz oder Hartgummi), die Ketten sollten dabei freihängend, im Vormaststall ca. 25cm, im Maststall ca. 40cm
über dem Boden angebracht werden. Bei Sauen in Einzelhaltung kann dem jederzeitigen Angebot von Beschäftigungsmaterial beispielsweise durch die Gabe von organischem Material Rechnung getragen werden.
2013
Empfehlung: Strohraufen mit Auffangschale, Scheuerpfähle mit Kette, dickere Seile etc.
2013
Bei allen eingesetzten Materialien ist auf gesundheitliche Unbedenklichkeit zu achten. Beschäftigungsmaterial sollte aus
hygienischen Gründen nicht am Buchtenboden angeboten werden.
2013
Reine Ketten, Salzlecksteine, Nippeltränken und Futterautomaten erfüllen diese Vorgabe NICHT.
2013
Boden
Spielzeug
14
Gültig ab
Verordnung 2013
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Grafiken und Erläuterungen um kurze Ausschnitte, eigene
Zusammenfassungen aus den entsprechenden gesetzlichen Vorlagen der EU und den uns vorliegenden gesetzlichen Verordnung des Landes Niedersachsen handelt. Die Gesetze bzw. länderspezifischen Ausführungsverordnungen können aufgrund der
Menge und den im Einzelfall länderspezifischen Besonderheiten nicht eins zu eins abgebildet werden. Wir können für unsere
Ausführungen keinerlei Gewährleistung übernehmen. Die im Detail erläuterten Paragrafen / Änderungen entnehmen Sie bitte
direkt den Gesetzestexten und Ausführungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung!
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