Anlage zu Antrag Einführung Dauerkooperation Schule Verein_03

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Anlage zum Antrag Einführung einer Dauerkooperation Schule Verein
Frage 1: Welche Art der musikalischen Dauerkooperation
möchten Sie gemeinsam angehen und wie werden Sie sich als
Partner künftig im Rahmen der eigenen Möglichkeiten über die
beantragten Jahre hinweg gegenseitig musikalisch fördern?
Die gegenseitige Förderung ist folgendermaßen geplant:
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und
Vereinsführung ist eine gegenseitige Förderung zwingend gegeben. Die
Grundschule Hörden ermöglicht im Rahmen einer „Musik AG“, welche
zeitlich so in den Stundenplan eingefügt ist, dass es allen Klassenstufen
möglich ist diese „Musik AG“ zu besuchen, die Grundlagen der Musik zu
erlernen. Hierzu zählen z.B. das Notenlesen, Rhythmusgefühl und
Atemtraining. Die Schulleitung hat für die Leitung der „Musik AG“ eine
Lehrbeauftragten Stelle beim Schulamt beantragt und diese für das
Schuljahr 2013/2014 bewilligt bekommen. Geplant ist von schulischer
Seite für die kommenden Schuljahre die Mittel für einen Lehrbeauftragten
beim zuständigen staatlichen Schulamt zu beantragen. Darüber hinaus
wird eine Räumlichkeit in der Schule bereitgestellt.
In der angebotenen Unterrichtsform werden sowohl rhythmische
Elemente als auch ein Instrumentalunterricht im Gruppenverband
angeboten. Der Musikverein und Blasorchester Hörden e.V. übernimmt
durch ehrenamtliche Musiker/-innen des Vereins diesen Einzel- bzw.
Gruppenunterricht.
Sobald die Schüler/-innen Grundlagen und Kenntnisse über ihr gewähltes
Instrument besitzen, werden im Rahmen der „Musik AG“ gemeinsame
Orchesterproben stattfinden. Damit reiht sich die „Musik AG“ nahtlos in
weitere musikalische Angebote der Schule, wie z.B. Chorgesang ein, da
hier auch gemeinsame Auftritte z.B. am Schulfest geplant sind.
Gemeinsam genutzte Unterrichtsmaterialien (Bläserteam) gewährleisten
eine enge Vernetzung und gegenseitige Förderung von Verein und Schule
im gemeinsamen Ausbildungskonzept. Dadurch ist auch ein regelmäßiger
Leistungsabgleich möglich.
Frage 2: Durch Welche Maßnahmen entsteht eine dauerhafte
Gemeinschaft von Schule, Eltern und Vereinsmitgliedern und
wie wird künftig das Musikleben der Heimat durch die
Dauerkooperation bereichert?
Um die dauerhafte Gemeinschaft zwischen Verein, Schule und Eltern
darzustellen, wird im Folgenden das Konzept der Kooperation der
Grundschule Hörden und des Musikvereins und Blasorchester Hörden e.V.
grafisch visualisiert:
Kooperation
Gundschule Hörden
Musik AG
Musikverein und
Blasorchester Hörden e.V.
Einzel und
Gruppenunterricht
Lehrer, Eltern und Vereinsführung sind in ständigem Kontakt zueinander
und tauschen sich regelmäßig über Änderungen und
Verbesserungsvorschläge aus. So finden regelmäßige Elternabende statt,
um die Fragen und Sorgen der Eltern zeitnah und kompetent zu
beantworten. Das Konzept ist auf mehrere Jahre ausgelegt und soll die
Schüler/-innen während ihrer gesamten Grundschulzeit
jahrgangsübergreifend begleiten.
Für die Kulturlandschaft der Heimat ergeben sich folgende
Bereicherungen:
Die Eltern erhalten durch diese Kooperation die Möglichkeit, dass ihre
Kinder musikalisches Grundwissen erlangen können. Darüber hinaus
haben sie die Möglichkeit kostengünstig (10€ im Monat) ein
Blasinstrument zu erlernen. Das Konzept ist speziell dafür entwickelt
worden, es für alle Eltern, unabhängig vom sozialen Hintergrund, zu
ermöglichen ihren Kindern einen Zugang zu einem Blasinstrument zu
schaffen.
Insbesondere wurde diese „Musik AG“ ins Leben gerufen um die Lücke
zwischen musikalischer Früherziehung im Kindergarten und einer
Instrumentalausbildung in der Musikschule zu schließen. Damit wird die
geweckte Neugier der Kinder im Kindergarten während der Grundschule
fortgeführt.
Es wird nicht bestrebt, eine fundierte Instrumentalausbildung, z.B. der
Musikschule, zu ersetzen, sondern eher darauf hinzuführen.
Durch die dadurch entstehende Möglichkeit einer lückenlosen und
altersentsprechenden Ausbildung bis hin zum Mitwirken in Jugend/- bzw.
Gesamtkapelle sollen die Jugendlichen in Ihrer Entwicklung auf die Musik
hin geprägt werden.
Der Spaß an der Musik soll so nachhaltig vermittelt werden, dass die
Kinder und Jugendlichen auch im späteren Leben die Freude an der
Blasmusik beibehalten und somit die Wahrung der Tradition und
letztendlich auch das Überleben des Vereins gesichert ist.
Frage 3: Durch welche Maßnahmen werden die Kinder und
Jugendlichen an ein ehrenamtliches Engagement herangeführt?
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Durch das musikalische Mitwirken in der Musik AG
Durch das Übernehmen von Verantwortung über das Leihinstrument
Durch öffentliche Auftritte
Durch die vorgelebte Freude und dem Spaß an der Musik
Durch das Vorleben in den weiterführenden Orchestern (Jugendund Gesamtorchester)
 Durch Integration in den Verein und das Knüpfen von sozialen
Kontakten über Generationen hinweg
 Durch gemeinsame Vereinsaktivitäten
Frage 4: Welche jährlichen Gesamtkosten entstehen durch die
Dauerkooperation?
Gesamtkosten bei 15 Teilnehmern pro Jahr
Pos.
Kosten (€)
Notenschule
300
Noten
300
Drucken/ Papier/ sonst.
200
Instrumentenbeschaffung
5.250
Instrumentenreparatur und
Überholung
2.000
Polo-Shirts
300
Ausflug (z.B. Toccarino)
450
Weihnachtsfeier
200
Konzertbesuch
200
Betreuer „Musik AG“
0, Ehrenamtlich ohne Vergütung
Instrumentallehrer ca. 200 h/a
0, Ehrenamtlich ohne Vergütung
Summe
9.200
Gesamteinnahmen bei 15 Teilnehmern pro Jahr
Pos.
Betrag (€)
Elternbeitrag (15x 10€/Monat)
1.800
Summe
1.800
→ Gesamtkosten für den Verein: 7.400€ pro Jahr
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