Anlage zum Antrag Einführung einer Dauerkooperation Schule Verein Frage 1: Welche Art der musikalischen Dauerkooperation möchten Sie gemeinsam angehen und wie werden Sie sich als Partner künftig im Rahmen der eigenen Möglichkeiten über die beantragten Jahre hinweg gegenseitig musikalisch fördern? Die gegenseitige Förderung ist folgendermaßen geplant: Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Vereinsführung ist eine gegenseitige Förderung zwingend gegeben. Die Grundschule Hörden ermöglicht im Rahmen einer „Musik AG“, welche zeitlich so in den Stundenplan eingefügt ist, dass es allen Klassenstufen möglich ist diese „Musik AG“ zu besuchen, die Grundlagen der Musik zu erlernen. Hierzu zählen z.B. das Notenlesen, Rhythmusgefühl und Atemtraining. Die Schulleitung hat für die Leitung der „Musik AG“ eine Lehrbeauftragten Stelle beim Schulamt beantragt und diese für das Schuljahr 2013/2014 bewilligt bekommen. Geplant ist von schulischer Seite für die kommenden Schuljahre die Mittel für einen Lehrbeauftragten beim zuständigen staatlichen Schulamt zu beantragen. Darüber hinaus wird eine Räumlichkeit in der Schule bereitgestellt. In der angebotenen Unterrichtsform werden sowohl rhythmische Elemente als auch ein Instrumentalunterricht im Gruppenverband angeboten. Der Musikverein und Blasorchester Hörden e.V. übernimmt durch ehrenamtliche Musiker/-innen des Vereins diesen Einzel- bzw. Gruppenunterricht. Sobald die Schüler/-innen Grundlagen und Kenntnisse über ihr gewähltes Instrument besitzen, werden im Rahmen der „Musik AG“ gemeinsame Orchesterproben stattfinden. Damit reiht sich die „Musik AG“ nahtlos in weitere musikalische Angebote der Schule, wie z.B. Chorgesang ein, da hier auch gemeinsame Auftritte z.B. am Schulfest geplant sind. Gemeinsam genutzte Unterrichtsmaterialien (Bläserteam) gewährleisten eine enge Vernetzung und gegenseitige Förderung von Verein und Schule im gemeinsamen Ausbildungskonzept. Dadurch ist auch ein regelmäßiger Leistungsabgleich möglich. Frage 2: Durch Welche Maßnahmen entsteht eine dauerhafte Gemeinschaft von Schule, Eltern und Vereinsmitgliedern und wie wird künftig das Musikleben der Heimat durch die Dauerkooperation bereichert? Um die dauerhafte Gemeinschaft zwischen Verein, Schule und Eltern darzustellen, wird im Folgenden das Konzept der Kooperation der Grundschule Hörden und des Musikvereins und Blasorchester Hörden e.V. grafisch visualisiert: Kooperation Gundschule Hörden Musik AG Musikverein und Blasorchester Hörden e.V. Einzel und Gruppenunterricht Lehrer, Eltern und Vereinsführung sind in ständigem Kontakt zueinander und tauschen sich regelmäßig über Änderungen und Verbesserungsvorschläge aus. So finden regelmäßige Elternabende statt, um die Fragen und Sorgen der Eltern zeitnah und kompetent zu beantworten. Das Konzept ist auf mehrere Jahre ausgelegt und soll die Schüler/-innen während ihrer gesamten Grundschulzeit jahrgangsübergreifend begleiten. Für die Kulturlandschaft der Heimat ergeben sich folgende Bereicherungen: Die Eltern erhalten durch diese Kooperation die Möglichkeit, dass ihre Kinder musikalisches Grundwissen erlangen können. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit kostengünstig (10€ im Monat) ein Blasinstrument zu erlernen. Das Konzept ist speziell dafür entwickelt worden, es für alle Eltern, unabhängig vom sozialen Hintergrund, zu ermöglichen ihren Kindern einen Zugang zu einem Blasinstrument zu schaffen. Insbesondere wurde diese „Musik AG“ ins Leben gerufen um die Lücke zwischen musikalischer Früherziehung im Kindergarten und einer Instrumentalausbildung in der Musikschule zu schließen. Damit wird die geweckte Neugier der Kinder im Kindergarten während der Grundschule fortgeführt. Es wird nicht bestrebt, eine fundierte Instrumentalausbildung, z.B. der Musikschule, zu ersetzen, sondern eher darauf hinzuführen. Durch die dadurch entstehende Möglichkeit einer lückenlosen und altersentsprechenden Ausbildung bis hin zum Mitwirken in Jugend/- bzw. Gesamtkapelle sollen die Jugendlichen in Ihrer Entwicklung auf die Musik hin geprägt werden. Der Spaß an der Musik soll so nachhaltig vermittelt werden, dass die Kinder und Jugendlichen auch im späteren Leben die Freude an der Blasmusik beibehalten und somit die Wahrung der Tradition und letztendlich auch das Überleben des Vereins gesichert ist. Frage 3: Durch welche Maßnahmen werden die Kinder und Jugendlichen an ein ehrenamtliches Engagement herangeführt? Durch das musikalische Mitwirken in der Musik AG Durch das Übernehmen von Verantwortung über das Leihinstrument Durch öffentliche Auftritte Durch die vorgelebte Freude und dem Spaß an der Musik Durch das Vorleben in den weiterführenden Orchestern (Jugendund Gesamtorchester) Durch Integration in den Verein und das Knüpfen von sozialen Kontakten über Generationen hinweg Durch gemeinsame Vereinsaktivitäten Frage 4: Welche jährlichen Gesamtkosten entstehen durch die Dauerkooperation? Gesamtkosten bei 15 Teilnehmern pro Jahr Pos. Kosten (€) Notenschule 300 Noten 300 Drucken/ Papier/ sonst. 200 Instrumentenbeschaffung 5.250 Instrumentenreparatur und Überholung 2.000 Polo-Shirts 300 Ausflug (z.B. Toccarino) 450 Weihnachtsfeier 200 Konzertbesuch 200 Betreuer „Musik AG“ 0, Ehrenamtlich ohne Vergütung Instrumentallehrer ca. 200 h/a 0, Ehrenamtlich ohne Vergütung Summe 9.200 Gesamteinnahmen bei 15 Teilnehmern pro Jahr Pos. Betrag (€) Elternbeitrag (15x 10€/Monat) 1.800 Summe 1.800 → Gesamtkosten für den Verein: 7.400€ pro Jahr