Gastaufnahmevertrag für Beherbergungsbetriebe des

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Gastaufnahmevertrag für Beherbergungsbetriebe des Reservierungssystem der
Tourismus GmbH Gemeinde Dornum
1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Die Anmeldung (schriftlich, mündlich, fernmündlich) ist ein verbindlicher Auftrag zum Abschluss einer Buchung
mit dem Beherbergungsbetrieb (BHB), dieser durch die Tourismus GmbH Gemeinde Dornum (TG) als Vermittler
vertreten wird. Sie buchen auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung
kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die die TG als Vertreter des BHB vornimmt.
2. Bezahlung
Die Zahlung erfolgt direkt an den BHB. Bei einer Buchung über die Internetseite www.dornum.de zahlen Sie nach
erhalt der Online-Buchungsbestätigung wie folgt:
a) die ausgewiesene Anzahlung sofort per Einzugsermächtigung an die TG
b) die Restzahlung erfolgt an den BHB.
3. Preise
Alle Preise sind Endpreise (inkl. Endreinigung und pauschaler Nebenkosten), soweit nicht anders angegeben.
4. Rücktritt
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom BHB ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen
nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo/Haus) 10% bei Übernachtungen/Frühstück 20% des
Übernachtungspreises, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt Ihnen, der Nachweis eines höheren Schadens im
Einzelfall bleibt dem BHB vorbehalten.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. Diese kann direkt über die TG
abgeschlossen werden.
5. Leistungen
Die Darstellung der Unterkünfte beruht auf den Angaben der Vermieter des jeweiligen BHB, die TG übernimmt
keine Haftung für die Vollständig- und Richtigkeit der Angaben.
6. Haftung
Die TG haftet nicht für:
- Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger (Vermieter, etc.).
- Die Beeinträchtigung Ihrer Reise bzw. Ihres Aufenthaltes.
Sollten Sie trotzdem Grund zur Beschwerde haben, zögern Sie bitte nicht, den Leistungsträger umgehend davon
in Kenntnis zu setzen. Er wird sein Bestes tun, um sofort Abhilfe zu schaffen. Spätere Reklamationen können
nicht anerkannt werden. Schadensersatzforderungen sind unmittelbar mit dem Leistungsträger zu regeln.
7. Allgemeines
Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.
Wir wünschen eine gute Reise und einen schönen Aufenthalt. Für alle Fragen und nähere Informationen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Tourismus GmbH Gemeinde Dornum
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