M A N A G E M E N T S T E U E R FA L L D E S M O N AT S HAU S HALT S N A H E D IEN S TL EIS TU N G E N Private Ausgaben steuerlich absetzen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Pflegeleistungen können bereits seit dem 1. Januar 2006 steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe der Steuerermäßigung hat sich zuletzt zum 1. September 2009 zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert. Da derzeit die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2009 anstehen, gibt dieser Artikel einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten. Welche Leistungen lassen sich absetzen? Handwerkerleistungen Die Leistungen eines Handwerkers für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt sowie möglicherweise in von Kindern genutzten Wohnungen am Ausbildungs- oder Studienort können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht wer- 38 den. Zu beachten ist dabei, dass ledigsind also Aufwendungen in Höhe von lich die Lohnkosten, nicht jedoch Auf6000 Euro notwendig. wendungen für Material und Ersatzteile gefördert werden. Der Lohnkostenanteil Haushaltsnahe Dienstleistung ist in der Rechnung also getrennt ausZu den haushaltsnahen Dienstleistungen zuweisen. Der Steuererklärung sollten gehören die Zubereitung von Mahlzeiten, die entsprechenden Rechnungen, aber Gartenarbeiten, Umzugsleistungen, Reiniauch die Zahlungsnachweise auf das gung und Pflege der Wohnung. Diese ArKonto des Rechnungsausstellers beigebeiten müssen, damit man sie steuerlich fügt werden. Ab dem Jahre 2009 könKann sinnvoll sein: splitten nen für solche HandwerSeit 2009 können für Handwerkerleistungen jährlich 1200 Euro kerleistungen mindestens 20 steuermindernd berücksichtigt werden. Dazu sind Aufwendungen in Prozent des Brutto-LohnkosHöhe von 6000 Euro notwendig. Besteht die Möglichkeit, Aufwentenanteiles, jedoch höchsdungen, die den Betrag von 6000 Euro überschreiten, über einen tens jährlich 1200 Euro steuermindernd eingebracht Zeitraum von zwei Jahren zu verteilen, so würde dies zu einer werden. Damit der Höchstoptimalen Ausnutzung des Höchstbetrages führen. Es ist also zu betrag von 1200 Euro gelüberlegen, ob eine Handwerkerrechnung gesplittet werden kann. tend gemacht werden kann, © fotolia.com Grundsätzlich unterscheidet man bei den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen neben der Kategorie Handwerkerleistungen auch haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistung sowie haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Hier ein Überblick im Detail. apotheke +marketing 08.2010 S T E U E R FA L L D E S M O N AT S M A N A G E M E N T geltend machen kann, von selbstständigen Unternehmen durchgeführt werden. Wichtig: Übernehmen nahe Angehörige wie Ehegatte oder Kinder die Dienstleistungen, so werden diese Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt. Pflege- und Betreuungsleistungen Zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören z. B. folgende Bereiche: die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die Leistungen der Unterbringung in einem Heim oder der dauernden Pflege, soweit die Kosten auf eine Hilfe im Haushalt entfallen. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet man grundsätzlich zwei Kategorien: erstens geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, zweitens sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann ein Betrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch von 510 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. In diesem so genannten Haushaltsscheckverfahren betragen die pauschalen Lohnnebenkosten 14,27 Prozent der Lohnkosten. Die Lohnkosten dürfen einen Betrag von 400 Euro pro Monat nicht übersteigen. Wichtig: Für das Jahr 2009 werden die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse zusammengefasst und einem einheitlichen Höchstbetrag unterworfen. Für alle drei Leistungsbereiche zusammen können insgesamt 20 Prozent der Gesamtaufwendungen, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Abzug direkt von der Steuerschuld Beim Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug erfolgt die Berücksichtigung der Kosten bei der Ermittlung des zu ver- Praxistipp Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen, so sollten Sie ihm alle diesbezüglichen Belege und Kontoauszüge vorlegen. Nur so kann Ihr Steuerberater eine Einordnung in die einzelnen Kategorien vornehmen, um eine höchstmögliche Steuererstattung für Sie herauszuholen. steuernden Einkommens, also der Bemessungsgrundlage, auf die der persönliche Steuersatz berechnet wird. Anders ist dies bei der steuerlichen Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier erfolgt eine Kostenberücksichtigung durch direkte Kürzung der sich ergebenden Einkommensteuer. Nelson Cremers | Der Autor ist Dozent des Studiums Apothekenbetriebswirtschaft der Fachhochschule Schmalkalden und Inhaber der Steuerberaterkanzlei Cremers & Partner | Kontakt: [email protected] Anzeige apotheke+marketing 08.2010 39