Haushaltsnahe Dienstleistungen Private Ausgaben steuerlich

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M A N A G E M E N T S T E U E R FA L L D E S M O N AT S
HAU S HALT S N A H E D IEN S TL EIS TU N G E N
Private Ausgaben steuerlich absetzen
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Pflegeleistungen können bereits seit dem 1. Januar 2006 steuerlich geltend gemacht werden.
Die Höhe der Steuerermäßigung hat sich zuletzt zum 1. September 2009 zu Gunsten der
Steuerpflichtigen geändert. Da derzeit die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2009
anstehen, gibt dieser Artikel einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten.
Welche Leistungen lassen sich
absetzen?
Handwerkerleistungen
Die Leistungen eines Handwerkers für
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten
Haushalt sowie möglicherweise in von
Kindern genutzten Wohnungen am Ausbildungs- oder Studienort können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht wer-
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den. Zu beachten ist dabei, dass ledigsind also Aufwendungen in Höhe von
lich die Lohnkosten, nicht jedoch Auf6000 Euro notwendig.
wendungen für Material und Ersatzteile
gefördert werden. Der Lohnkostenanteil
Haushaltsnahe Dienstleistung
ist in der Rechnung also getrennt ausZu den haushaltsnahen Dienstleistungen
zuweisen. Der Steuererklärung sollten
gehören die Zubereitung von Mahlzeiten,
die entsprechenden Rechnungen, aber
Gartenarbeiten, Umzugsleistungen, Reiniauch die Zahlungsnachweise auf das
gung und Pflege der Wohnung. Diese ArKonto des Rechnungsausstellers beigebeiten müssen, damit man sie steuerlich
fügt werden.
Ab dem Jahre 2009 könKann sinnvoll sein: splitten
nen für solche HandwerSeit 2009 können für Handwerkerleistungen jährlich 1200 Euro
kerleistungen mindestens 20
steuermindernd berücksichtigt werden. Dazu sind Aufwendungen in
Prozent des Brutto-LohnkosHöhe von 6000 Euro notwendig. Besteht die Möglichkeit, Aufwentenanteiles, jedoch höchsdungen, die den Betrag von 6000 Euro überschreiten, über einen
tens jährlich 1200 Euro
steuermindernd eingebracht
Zeitraum von zwei Jahren zu verteilen, so würde dies zu einer
werden. Damit der Höchstoptimalen Ausnutzung des Höchstbetrages führen. Es ist also zu
betrag von 1200 Euro gelüberlegen, ob eine Handwerkerrechnung gesplittet werden kann.
tend gemacht werden kann,
© fotolia.com
Grundsätzlich unterscheidet man
bei den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen neben der Kategorie Handwerkerleistungen auch haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich
Pflege- und Betreuungsleistung sowie haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Hier ein Überblick im Detail.
apotheke +marketing 08.2010
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geltend machen kann, von selbstständigen Unternehmen durchgeführt werden.
Wichtig: Übernehmen nahe Angehörige
wie Ehegatte oder Kinder die Dienstleistungen, so werden diese Aufwendungen
steuerlich nicht berücksichtigt.
Pflege- und Betreuungsleistungen
Zu den Pflege- und Betreuungsleistungen
gehören z. B. folgende Bereiche: die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes,
die Leistungen der Unterbringung in einem Heim oder der dauernden Pflege,
soweit die Kosten auf eine Hilfe im Haushalt entfallen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Bei den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet man grundsätzlich zwei Kategorien: erstens geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, zweitens sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann ein Betrag in Höhe von
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens
jedoch von 510 Euro pro Jahr von der
Steuerschuld abgezogen werden. In diesem so genannten Haushaltsscheckverfahren betragen die pauschalen Lohnnebenkosten 14,27 Prozent der Lohnkosten.
Die Lohnkosten dürfen einen Betrag von
400 Euro pro Monat nicht übersteigen.
Wichtig: Für das Jahr 2009 werden die
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse zusammengefasst und einem einheitlichen Höchstbetrag unterworfen.
Für alle drei Leistungsbereiche zusammen können insgesamt 20 Prozent
der Gesamtaufwendungen, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Abzug direkt von der
Steuerschuld
Beim Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug erfolgt die Berücksichtigung
der Kosten bei der Ermittlung des zu ver-
Praxistipp
Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung vom
Steuerberater erstellen lassen, so sollten Sie ihm alle
diesbezüglichen Belege und Kontoauszüge vorlegen.
Nur so kann Ihr Steuerberater eine Einordnung in die
einzelnen Kategorien vornehmen, um eine höchstmögliche Steuererstattung für Sie herauszuholen.
steuernden Einkommens, also der Bemessungsgrundlage, auf die der persönliche Steuersatz berechnet wird. Anders
ist dies bei der steuerlichen Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier erfolgt eine
Kostenberücksichtigung durch direkte
Kürzung der sich ergebenden Einkommensteuer.
Nelson Cremers | Der Autor ist Dozent des
Studiums Apothekenbetriebswirtschaft der
Fachhochschule Schmalkalden und Inhaber der
Steuerberaterkanzlei Cremers & Partner |
Kontakt: [email protected]
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