Allgemeine Vertragsbedingungen Naturstrombörse

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Allgemeine Vertragsbedingungen
Naturstrombörse
1.
Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen regeln in Ergänzung zu den jeweils gültigen Allgemeinen Vertrags- und
Geschäftsbedingungen der EKS AG den Erwerb von Naturstrom auf dem Portal der Naturstrombörse
(www.naturstromboerse.ch) und von entsprechenden Zertifikaten, welche einen Beschaffungsnachweis für den Naturstrom darstellen.
Mit dem Erwerb leisten Sie als Kunde einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Überdies fördern
Sie die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien in der entsprechenden Region.
Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der AGB und der vorliegenden AVB gehen die Bestimmungen der AVB vor. Die jeweils gültigen Dokumente finden Sie auf dem Portal der Naturstrombörse.
Die EKS AG behält sich vor, die AGB und AVB jederzeit ohne Notifikation anzupassen.
2. Produkt
Mit dem Kauf von Naturstrom aus der Naturstrombörse erwerben Sie den ökologischen Mehrwert
(Zertifikat) der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Produktion des Naturstroms erfolgt in
denjenigen Anlagen, welche Sie auf dem Portal ausgewählt haben. Naturstrom enthält diejenigen
Kosten, die im Gegensatz zum konventionell hergestelltem Strom bei der Produktion auf Basis erneuerbarer Energiequellen anfallen. Die Kosten für den Naturstrom unterscheiden sich je nach Produktionsart.
3. Vertragsabschluss und Widerruf
Die Bestellung erfolgt elektronisch durch Sie auf der Webseite der Naturstrombörse. Die minimale
Bestellmenge beträgt CHF 50.-. Sie können die Versorgung jeweils zu Beginn der laufenden Abrechnungsperiode ändern, indem Sie der EKS AG mindestens zwei (2) Monate im Voraus vorschriftlich
Mitteilung machen.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Sie von der EKS AG eine Auftragsbestätigung per Mail auf die
von Ihnen bei der Bestellung angegebene E-Mail Adresse erhalten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht, d.h. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestellung aktuell innerhalb von
14 Tagen seit Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Kostenfolge bei der EKS AG zu widerrufen. Aus
Gründen der Nachvollziehbarkeit empfehlen wir Ihnen, einen solchen Widerruf schriftlich oder per Mail
an die EKS AG abzusetzen.
Falls der von Ihnen gewählte Produzent die bestellte Menge im jeweiligen Kalenderjahr nicht liefern
kann, ist die EKS AG berechtigt, Ihnen die fehlende Menge aus einer anderen Produktionsanlage
gleicher Erzeugungsart zuzuweisen. Nicht produzierte aber bereits verkaufte Mengen werden im
Folgejahr kompensiert.
4. Garantie des ökologischen Mehrwerts
Die EKS AG garantiert Ihnen, dass die bestellte Menge Naturstrom produziert und in das Stromnetz
eingespeist wird. Diese Garantie umfasst insbesondere nicht die Zusage, dass der Naturstrom an
Ihrer Steckdose bezogen werden kann. Dies ist aus physikalischen Gründen nicht möglich. Für die
bestellte Menge Naturstrom erhalten Sie einen Beschaffungsnachweis in Form eines Zertifikates mit
der entsprechenden Erzeugungsart und Menge.
Die Beschaffung der entsprechenden Strommenge/Zertifikate durch die EKS AG erfolgt in der Regel
innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Bestellung. Kann die von Ihnen bestellte Menge nicht
oder nicht vollständig innerhalb dieser Periode beschafft werden, kann die EKS AG die Fehlmenge im
Folgejahr nachträglich für die entsprechende Periode bereit stellen. Die EKS AG garantiert Ihnen,
dass nicht mehr ökologischer Mehrwert in Form von Zertifikaten verkauft wird, als tatsächlich produziert wird.
5. Preis
Es gelten die jeweiligen Preisangaben der entsprechenden Erzeugungsart auf dem Portal der Naturstrombörse (www.naturstromboerse.ch). Diese Angaben erfolgen freibleibend.
6. Abrechnung
Der von Ihnen bestellte Naturstrom wird von der EKS AG nach Erzeugungsart ausgewiesen und separat in Rechnung gestellt.
7. Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Vertrags gemäss den Bestimmungen von Ziffer 3 vorstehend,
vorbehältlich fristgerechten Widerrufs. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei unter Einhaltung
einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der folgenden Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt werden.
8. Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Energiegesetz vom 26.6.1998, Stand 1. Januar 2011 (SR 730.0)
und den darauf basierenden Verordnungen und einschlägigen Bestimmungen enthalten. Diese gesetzlichen Bestimmungen finden auf die Bestellung von Naturstrom sinngemäss Anwendung.
9. Übrige Bestimmungen
Im Übrigen kommen die Bestimmungen der ABG der EKS AG zur Anwendung.
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