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FB Gk BGB I (Haberl/Schmid/Dr. Suyr), WS 15/16
FB 5 – Das nicht bestellte Buch, Die Jugendstiluhr – Sachverhalt
5. FB:
Fall 1: Das nicht bestellte Buch
Lehrer L erhält von dem ihm fremden Verlag V ein Buch; im beigefügten Schreiben heißt es: „Sollten
Sie das Buch nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschicken, so gehen wir davon aus, dass Sie es
zum Einführungspreis von 45,- € kaufen.“ L will das Buch nicht. Da er aber das Rückporto nicht zahlen
will, verschließt er das Buch in seinem Schreibtisch. Als er nach vier Wochen eine Rechnung erhält,
teilt L dem Verlag mit, dass er nicht zahlen werde.
Bearbeitervermerk:
1. Muss L zahlen?
2. Wie wäre der Fall zu entscheiden, wenn L das Buch liest und mit Anmerkungen versieht?
Fall 2: Die Jugendstiluhr
K sieht im Schaufenster des Antiquitätenhändlers A eine Jugendstiluhr zum Preis von 75,- €. Wegen
des günstigen Preises betritt er den Laden und sagt, er wolle die Uhr für 75,- € kaufen. A erklärt, es
handele sich um einen Schreibfehler. Die Uhr koste in Wirklichkeit 750,- €. K bietet daraufhin 75,- €.
A will jedoch nur für 600,- € verkaufen, was K ausdrücklich zurückweist. Am nächsten Tag ruft K bei
A an und erklärt, er sei mit 600,- € einverstanden. A aber erwidert, er werde die Uhr nunmehr seiner
Freundin schenken.
Bearbeitervermerk:
Kann K die Uhr verlangen?
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