FB Gk BGB I (Haberl/Schmid/Dr. Suyr), WS 15/16 FB 5 – Das nicht bestellte Buch, Die Jugendstiluhr – Sachverhalt 5. FB: Fall 1: Das nicht bestellte Buch Lehrer L erhält von dem ihm fremden Verlag V ein Buch; im beigefügten Schreiben heißt es: „Sollten Sie das Buch nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschicken, so gehen wir davon aus, dass Sie es zum Einführungspreis von 45,- € kaufen.“ L will das Buch nicht. Da er aber das Rückporto nicht zahlen will, verschließt er das Buch in seinem Schreibtisch. Als er nach vier Wochen eine Rechnung erhält, teilt L dem Verlag mit, dass er nicht zahlen werde. Bearbeitervermerk: 1. Muss L zahlen? 2. Wie wäre der Fall zu entscheiden, wenn L das Buch liest und mit Anmerkungen versieht? Fall 2: Die Jugendstiluhr K sieht im Schaufenster des Antiquitätenhändlers A eine Jugendstiluhr zum Preis von 75,- €. Wegen des günstigen Preises betritt er den Laden und sagt, er wolle die Uhr für 75,- € kaufen. A erklärt, es handele sich um einen Schreibfehler. Die Uhr koste in Wirklichkeit 750,- €. K bietet daraufhin 75,- €. A will jedoch nur für 600,- € verkaufen, was K ausdrücklich zurückweist. Am nächsten Tag ruft K bei A an und erklärt, er sei mit 600,- € einverstanden. A aber erwidert, er werde die Uhr nunmehr seiner Freundin schenken. Bearbeitervermerk: Kann K die Uhr verlangen?