AG 5 - Sachverhalt

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5. AG:
I.
FALL 1: DAS NICHT BESTELLTE BUCH
Lehrer L erhält von dem ihm fremden Verlag V ein Buch; im beigefügten Schreiben heißt es: „Sollten
Sie das Buch nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschicken, so gehen wir davon aus, dass Sie es
zum Einführungspreis von 45,- € kaufen.“ L will das Buch nicht. Da er aber das Rückporto nicht
zahlen will, verschließt er das Buch in seinem Schreibtisch. Als er nach vier Wochen eine Rechnung
erhält, teilt L dem Verlag mit, dass er nicht zahlen werde.
1. Muss L zahlen?
2. Wie wäre der Fall zu entscheiden, wenn L das Buch liest und mit Anmerkungen versieht?
II.
FALL 2: DIE JUGENDSTILUHR
K sieht im Schaufenster des Antiquitätenhändlers A eine Jugendstiluhr zum Preis von 75,- €. Wegen
des günstigen Preises betritt er den Laden und sagt, er wolle die Uhr für 75,- € kaufen. A erklärt, es
handele sich um einen Schreibfehler. Die Uhr koste in Wirklichkeit 750,- €. K bietet daraufhin 75,- €.
A will jedoch nur für 600,- € verkaufen, was K ausdrücklich zurückweist. Am nächsten Tag ruft K
bei A an und erklärt, er sei mit 600,- € einverstanden. A aber erwidert, er werde die Uhr nunmehr
seiner Freundin schenken.
Kann K die Uhr verlangen?
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