Kinder mit besonderen sportlichen oder musikalischen

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Amt für Volksschule
Kinder mit besonderen sportlichen oder musikalischen Begabungen
in der Primarschule
Die Förderprogramme für Sporttalente in Amriswil, Bürglen, Erlen und Frauenfeld oder
an der Nationalen Elitesportschule NET in Kreuzlingen wie auch die Schulen für Musikbegabte in Kreuzlingen und Weinfelden sind für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe vorgesehen. Für Primarschülerinnen und -schüler gibt es keine vergleichbaren
Programme und sind auch nicht vorgesehen.
Es gibt jedoch Schülerinnen und Schüler an der Primarschule, die für ihre sportliche
oder musikalische Entwicklung schon sehr viel Zeit investieren. Für diese werden in den
Schulen auch immer wieder Gesuche für Dispensationen für Training oder sportliche
Wettkämpfe gestellt.
Die Kompetenz für Dispensationen oder die Bewilligung anderer schulorganisatorischer
Massnahmen liegen bei den Schulbehörden/Schulleitungen.
Im Sinne einer Vereinheitlichung der Praxis empfiehlt das Amt für Volksschule:
1. Schülerinnen und Schüler, die im Sport oder in der Musik eine besondere Begabung
zeigen und sich dafür besonders einsetzen, sollen dabei unterstützt werden.
2. Die besondere sportliche oder musikalische Förderung ist Sache der Eltern, der
Sportorganisationen und der Musikschulen. Die Schule kann begabte Kinder allenfalls
durch schulorganisatorische Massnahmen unterstützen, wenn Trainingszeiten, Musikstunden, Sportanlässe oder Konzerte mit dem Stundenplan kollidieren.
3. Auf der Basis von § 46 des Volksschulgesetzes können von den Schulbehörden/Schulleitungen für spezielle Anlässe oder über eine gewisse Zeit für einzelne Lektionen auch Dispensationen ausgesprochen werden. Über längere oder wiederholte
Dispensationen ist die Schulaufsicht zu informieren.
4. Voraussetzung für eine Dispensation oder andere unterstützende Massnahmen ist,
dass sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler auch im schulischen Bereich besonders einsetzen und gute Leistungen erbringen. Im Vordergrund steht im Primarschulalter die schulische Entwicklung.
5. Schülerinnen und Schüler im Primarschulalter brauchen auch Freizeit, das heisst
Zeit, die nicht durch eine bestimmte Aktivität vorbestimmt ist und die sie selber zu gestalten lernen müssen. Werden Kinder durch schulorganisatorische Massnahmen bei ihrem sportlichen und musikalischen Einsatz unterstützt, ist dies zu berücksichtigen.
6472 2006
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6. Insbesondere bei Dispensationen für ausserschulische Aktivitäten sind die Eltern auf
ihre Verantwortung für die schulische Entwicklung und das Wohlergehen ihrer Kinder
aufmerksam zu machen. Es empfiehlt sich, dazu schriftliche Vereinbarungen abzuschliessen.
25. Mai 2010
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