Allgemeine Geschäftsbedingungen für online Werbung auf Internetseiten der ELMUG eG (AGB online - Werbung) Die AGB online - Werbung der Elektronischen Mess- und Gerätetechnik Thüringen (ELMUG) eG (im Folgenden – ELMUG eG) regeln das Vertragsverhältnis zur Schaltung eines Werbebanners zwischen Auftraggeber und der ELMUG eG. Für das Schalten eines Werbebanners auf den Internetseiten der ELMUG eG gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach schriftlicher Zustimmung der ELMUG eG. 1. Auftragserteilung/-bestätigung Die Beauftragung des Schaltens eines Werbebanners erfolgt durch das jeweils aktuell gültige Anmeldeformular. Dabei sind folgenden Angaben unabdingbar: Anzeige bzw. Inhalt der beauftragten Anzeige, gewünschte Größe der Anzeige, gewünschte Platzierung der Anzeige, gewünschter Zeitraum der Anzeigenschaltung, die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift, Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer sowie Email-Adresse. Die ELMUG eG behält sich vor, Anzeigen, auf Grund ihres Inhaltes wie z.B. dem fehlenden fachlichen Bezug zur Branche der elektronischen Mess- und Gerätetechnik, abzulehnen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung durch die ELMUG eG. 2. Leistungen der ELMUG eG Das Werbebanner wird entsprechend dem Anmeldeformular auf einer oder mehrerer Internetseiten der ELMUG eG entsprechend des vereinbarten Zeitraums aufgenommen. Die ELMUG eG verpflichtet sich das Werbebanner täglich 24 Stunden abrufbar zu halten. Werden mehrere Banner auf einer Seite geschaltet, erscheinen diese im Rotationsverfahren. Das Werbebanner wird über einen Hyperlink mit der Internetseite des Auftraggebers (Zielseite) verknüpft. Die vorbezeichnete Internetseite wird aufgerufen, wenn das Werbebanner mit einem Mausklick aktiviert wird. Die Verlinkung erfolgt in einem neuen Browserfenster. Im Falle der zeitlichen Unterlieferung wird die ELMUG eG - soweit möglich und angemessen - eine Nachlieferung entsprechend des vereinbarten zeitlichen Umfangs vornehmen. Die Nachlieferung wird grundsätzlich im Anschluss an den ursprünglich vereinbarten Werbezeitraum abgewickelt. 3. Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt der ELMUG eG das Werbebanner als Datei zur Verfügung, die nicht größer als 30 Kilobyte sein darf. Gegen einen Aufpreis unterstützt die ELMUG eG der Auftraggeber bei der Herstellung des Banners. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ELMUG eG das Werbebanner bis spätestens 5 Tage vor dem Starttermin per Datenfernübertragung (auch E-Mail) oder auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen. Wenn die Schaltung des Werbebanners nicht oder nur falsch durchgeführt werden kann, weil das Werbebanner vom Auftraggeber nicht rechtzeitig bzw. mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden ist, werden die Gebühren unabhängig davon fällig. Der Auftraggeber ist während der gesamten vereinbarten Werbezeitraums verpflichtet, die vereinbarte Zielseite abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners zur vereinbarten Zielseite feststellen, so wird er die ELMUG eG von der Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. 4. Anforderungen an das Werbebanner Das Werbebanner darf nicht so gestaltet sein, dass eine Windows-Systemmeldung vorgetäuscht wird. Das Werbebanner ist so zu gestalten, dass jegliche Irreführung über den Werbezweck des Banners ausgeschlossen wird. Das Werbebanner darf keine gestalterischen Funktionselemente wie Auswahlboxen, Suchmasken, PullDown-Menüs) enthalten. Das Werbebanner darf keine sittenwidrige, rassistische Inhalte bzw. Abbildungen beinhalten. Ausgeschlossen ist Werbung für Alkohol, Sex, Partnerbörsen und Tabak. 5. Rechte der ELMUG eG Die ELMUG eG ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes umzuplatzieren, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbebanners ausgeübt wird. Die ELMUG eG hat die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über ihre Webseiten. Die ELMUG eG ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen. Die ELMUG eG ist berechtigt, einen Werbebanner, welcher nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort “Anzeige” als solches zu kennzeichnen bzw. den Werbebanner vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen. 6. Nutzungsrechte Der Auftraggeber räumt der ELMUG eG ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf den vereinbarten Werbezeitraum beschränktes sowie inhaltlich auf den Schaltung des Werbebanners begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbebanner ein. Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen. Der Auftraggeber garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein. Insbesondere garantiert der Auftraggeber: (a) über die im Rahmen oben eingeräumten Rechte und gewährten Rechtspositionen zu verfügen, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Rechten an Datenbanken oder wesentlichen Teilen von Datenbanken und insbesondere im Verhältnis zu Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes sowie Verwertungsgesellschaften, (b) von vorgenannten Rechteinhabern oder sonstigen Berechtigten an den Werbemitteln, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Rechtserklärungen und sonstigen Mitwirkungsakte (einschließlich Zustimmungen und Verzichte auf Rechte oder auf die Ausübung von Rechten) eingeholt zu haben, welche zur uneingeschränkten Nutzung der Werbemittel nach diesem Vertrag erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Gestaltung und Herstellung des Werbebanners geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Sollte der Auftraggeber nachträglich feststellen, dass das Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Auftraggeber die ELMUG eG unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ELMUG eG von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtwidrigkeit des vertragsgegenständlichen Werbebanners und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die ELMUG eG von Rechtsverteidigungskosten (z. B.) Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Die ELMUG eG ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass das Werbebanner und/oder die Zielseite und/oder das Umfeld der Zielseite rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtwidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen die ELMUG eG und/oder den Auftraggebern ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtwidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. 7. Fälligkeit und Zahlung Die Gebühr für die Schaltung des Werbebanners wird mit Vertragsabschluss, d.h. mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Für Verzugseintritts und Verzugszinsen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die ELMUG eG ist berechtigt das Werbebanner zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 14 Tage in Verzug ist. 8. Haftung Für Mängel seiner Leistungen haftet die ELMUG eG nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die ELMUG eG haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitung zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ELMUG eG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der ELMUG eG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der ELMUG eG. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Ilmenau. Ilmenau, den 11.01.2011