wap-billing

Werbung
II
Übersichtliche und
interaktive
Navigation durch
zu allen
ÜBERSICHT INHALTSREGELUNGEN DES KODEX UND TShortcuts
EXT
abgedeckten
Themengebien
1
RUFNUMMERN / MWD-RUFNUMMERN
S. 4-22
2
KOMMUNIKATIONSGRUNDSÄTZE UND INFORMATIONSPFLICHTEN
Seite 2-5
S. 22-27
3
DIENSTE
S. 28-37
4
BEZAHLSYSTEME
S. 38-47
5
JUGENDSCHUTZ
S. 48-49
6
DATENSCHUTZ
S. 50-50
3
RUFNUMMERN INKL. MWD-RUFNUMMERN –
RUFNUMMERNBEZOGENE VERHALTENSREGELN
1.2
0180 – S ERVICE -D IENSTE R UFNUMMERN
1.2.1
D EFINITIONEN
Als Service-Dienste werden nach § 3 Nr. 8b TKG Dienste bezeichnet, die (aus dem Festnetz)
bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt, im Folgenden als Anruferpreis bezeichnet, zu erreichen sind, insbesondere solche des Nummernbereichs 0180. Einzelheiten zum Anruferpreis
ergeben sich nachfolgend.
Hyperlinks zu wichtigen
im
1.2.2 P REISANGAB E IN DER W ERB UNG – VGL . §§ 66a Gesetzesnovellen
TKG
Internet - vertiefende
In der Werbung bzw. bei dem Angebot von 0180 Service-Diensten
muss der für die InanspruchInformationsmöglichkeiten
nahme des Dienstes zu zahlende Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme als Bruttopreis inkl. sonstiger Bestandteile angegeben werden. Die Währung darf
dabei nur wie folgt dargestellt sein: „EURO“, „EUR“ oder „€“. Die Preisangabe selbst erfolgt mit
2 Dezimalstellen hinter dem Komma. Ausnahme hiervon sind runde Euro-Beträge. Beträge < 1
Euro dürfen in Cent unter Verwendung von „Cent“ oder „Ct“. angegeben werden.
Bei Anzeige der 0180 Rufnummer, z.B. in der TV-Werbung darf die Preisangabe nicht zeitlich
kürzer als die Rufnummer selbst angezeigt werden.
Da für die Inanspruchnahme eines 0180 Service-Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen
vom festgelegten Festnetzpreis abweichende Preise gelten können, ist bei der Bewerbung von
0180 Service-Diensten neben dem Festnetzpreis auch der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben,
vgl. § 66a TKG.
Angabe des Festnetzpreises
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 TKG hat die BNetzA den Festnetzpreis für die einzelnen Teilgassen im
Bereich 0180 festgelegt, s. Amtsblatt der BNetzA Nr. 10, Vfg. Nr. 19/2009 vom 03.06.2009.
0180-Teilgassen
0180-1
Festnetz-Preis
pro Minute
3,9 ct.
6 ct.
0180-2
0180-3
9 ct.
20 ct.
0180-4
0180-5
Festnetz-Preis
pro Anruf
14 ct.
6
RUFNUMMERN INKL. MWD-RUFNUMMERN –
RUFNUMMERNBEZOGENE VERHALTENSREGELN
Weitere Angabe des Mobilfunkhöchstpreises
Ferner hat die BNetzA gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 im Bereich der Service-Dienste festgelegt, dass
der Anruf aus dem Mobilfunk bezogen auf bestimmte Nummernteilbereiche pro Minute abgerechnet wird und somit für Service-Dienste aus dem Mobilfunk ausschließlich Minutentarife
abrechnet werden, s. Amtsblatt der BNetzA Nr. 14, Vfg. 26/2009 vom 29.07.2009. Danach
ergibt sich ein Mobilfunkhöchstpreis für alle 0180 Service-Dienste (alle Teilgassen) von 42 Cent
pro Minute.
1.2.3
F ORM
UND
S CHRIFTGRÖßEN
FÜR DIE
P REISA NGA BEN
IN DER
W ERBUNG
Bei Angabe des Preises in der Werbung ist der Preis, d.h. der Brutto-Endkunden-Preis inkl. aller
Preisbestandteile, gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Rufnummer anzugeben, s. § 66a TKG. Alles Nähere ergibt sich nachfolgend:
Print-Werbung
Klar strukturiert und
medienübergreifend
Die Preisangaben sind in Printmedien gut lesbar, deutlich sichtbar und in einer Mindestschriftgröße von 8 Punkt in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Plakatwerbung o.ä. erhöht sich die Mindestschriftgröße der Preisangabe entsprechend so, dass bei
der Bewerbung nicht nur die betroffene Rufnummer, sondern auch der Preis für deren Inanspruchnahme im vorgenannten Sinne deutlich erkennbar anzugeben ist.
Abweichend davon sind in der Printwerbung für Telefonmehrwertdienste mit der Zielgruppe
Minderjährige (< 18 J.) die Preisangaben in der in einer Mindestschriftgröße von 10 Punkt anzugeben. Im Übrigen gelten die vorstehend aufgeführten Maßgaben.
TV-Werbung
In der Fernsehwerbung müssen die Preisangaben in unmittelbarem Zusammenhang mit der
beworbenen Rufnummer erfolgen, gut lesbar, deutlich sichtbar, in horizontaler Schriftrichtung
und während der Dauer der Einblendung der Rufnummer dauerhaft dargestellt sein. Die Preisangaben müssen dabei vollständig im 16:9 - 90% Title-save-Bereich platziert sein.
Teletext-Werbung
Im Teletext müssen die Preisangaben gut lesbar, deutlich und dauerhaft sichtbar, in horizontaler Schriftrichtung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer auf derselben Videotextseite vorgehalten werden.
Internet- bzw. Online-Werbung
Im Internet – einschließlich von Anwendungen, die für mobiles Internet, z.B. WAP, zur Nutzung
über mobile Endgeräte bestimmt sind – stellen die Diensteanbieter sicher, dass die Preise auch
in Abhängigkeit von den verschiedenartigen Endgeräten stets gut lesbar, deutlich und dauerhaft
7
KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN –
Ü
BERSICHT KAPITEL 2FÜR WERBUNG UND DIREKTMARKETING
VERHALTENSREGELN
2
K OMMUNIKATIONS - UND I NFORMATIONSPFLICHTEN - V ERHALTENSREGELN FÜR W ERBUNG UND D IREKTMARKETING
2.1
Werbung für Telekommunikations- oder telekommunikationsgestützte Dienste und
Mediendienste – Allgemeine Vorgaben .................................................................. 22
2.2
Werbung in Apps.................................................................................................... 23
2.3
Informationspflichten fürinteraktive
Diensteanbieter - insbesondere im elektronischen
Kapitelübersichten
Geschäftsverkehr .......................................................................................................
........................................................................................................................... 23
2.4
Direktmarketing – Verhaltensgrundsätze im Direktmarketing ................................. 24
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.5
2.1
Allgemeine Verhaltensregeln im Direktmarketing ................................................. 24
Post - Werbung ....................................................................................................... 24
Telefonwerbung – outbound – telefonmarketing - Call-Center u.a. ...................... 24
Fax-/E-Mail-/SMS-Werbung u.a. – Werbung mittels automatischer AnrufMaschinen, Fax-Geräten oder elektronischer Post - z.B. E-Mails, SMS, MMS ....... 26
Darstellung von Vanity-Rufnummern in der Werbung ............................................. 27
W ERBUNG FÜR T ELEKOMMUNIKATIONS - ODER TELEKOMMUNIKATIONSGESTÜTZTE D IENSTE UND M EDIENDIENSTE – A LLGEMEINE
V ORGABEN
Die Begriffe Werbung oder Werbemaßnahmen im Sinne dieses Branchenkodex bezeichnen alle
Maßnahmen, die den Absatz oder den Kauf von Waren, die Erbringung oder den Bezug von
Dienstleistungen fördern. Direktmarketing im Sinne dieses Branchenkodex bezeichnet alle
Werbemaßnahmen, die sich gezielt an einen bestimmten Adressaten richten.
Die Diensteanbieter stellen stets sicher, dass die sich auf ihre Angebote beziehende Werbung
und Direktmarkting-Maßnahmen in Einklang mit den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den
Vorschriften des Wettbewerbsrechts nach dem UWG, dem TKG und diesem Branchenkodex
stehen. Die Diensteanbieter achten die Interessen der Verbraucher bzw. sonstigen Marktteilnehmer als Adressaten von Werbemaßnahmen.
22
KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN –
VERHALTENSREGELN FÜR WERBUNG UND DIREKTMARKETING
Werbemaßnahmen dürfen keine volksverhetzende, kriegsverherrlichende, herabsetzende oder
entwürdigende Wirkung haben. Werbematerial darf weiterhin keine Bilder oder Formulierungen enthalten, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeiten zeigen bzw. beschreiben, oder die
anderweitig widerwärtiger Natur sind. Insbesondere dürfen die Werbemaßnahmen nicht geeignet sein, Rassenprobleme auszulösen oder zu fördern, politisch extremistisches Gedankengut zu verbreiten oder jemanden aufgrund seines Geschlechtes, seiner Religion, seiner politischen Meinung oder seiner sexuellen Orientierung zu diskriminieren.
Werbemaßnahmen dürfen nicht so gestaltet werden, dass der Anrufer/Nutzer bezüglich des
Inhalts oder der Kosten der Angebote irregeführt wird. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass dem Anrufer/Nutzer ein Eindruck vermittelt wird,
der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt.
Aktuellste Themen
Bei der Bewerbung von Diensten sind die Preise gemäß der PreisangabenVO anzugeben, sofern
keine spezialgesetzliche Regelung für die Preisangaben besteht, s. z.B. § 66a TKG.
2.2
W ERBUNG IN A PPS
Sofern im Branchenkodex die Begriffe „Applikationen“ oder „Apps“ verwendet werden, sind
damit Anwendungsprogramme zur Nutzung in mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones) gemeint, die über einen meist in das Betriebssystem integrierten Onlineshop bezogen und direkt
auf dem mobilen Endgerät installiert werden können und die Funktionen des Endgerätes erweitern.
Die Anbieter von Apps bzw. die Betreiber von Online-Portalen zum Erwerb von Apps wirken im
Rahmen ihrer vertraglichen Möglichkeiten darauf hin, dass die in Apps ein-gebundene oder
hieraus initiierte Werbung (insb. Banner-Werbung) wettbewerbsrechtskonform und verbrauchergerecht so gestaltet ist, dass nicht unbewusst bzw. ohne eindeutige Hinweise gegenüber
den Nutzern durch Anklicken der Werbung kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen
werden können. Näheres hierzu ergibt sich dazu unter 4. Bezahlsysteme/ Mobile Payment via
WAP-Billing.
2.3
I NFORMATIONSPFLICHTEN FÜR D IENSTEANBIETER - INSBESONDERE
IM ELEKTRONISCHEN G ESCHÄFTSVERKEHR
Anbieter von Dienstleistungen bzw. Telekommunikationsdiensten und Telemedien stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung und weiteren Informationspflichten (vgl. z.B. Impressumpflicht §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG); §§ 312b ff. BGB i.V.m.
BGB-Informationspflichten-Verordnung
(BGB-InfoV);
§§
2,
3
DienstleistungsInformationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)) eingehalten werden.
23
ADD-ON | WAP-BILLING
BEZAHLSYSTEME – WAP-BILLING
1
D EFINITION – WAP-A NWENDUNGEN / WAP-B ILLING ( S . 4.5.1
R EGELUNGEN DES K ODEX )
WAP-Anwendungen sind über das WAP-Protokoll auf mobilen Endgeräten auf speziellen Seiten
(WAP-Seiten) dargestellte Internetinhalte. Das WAP-Billing ermöglicht es dabei, dem Kunden
die Nutzung bzw. den Bezug der über die aufgerufene(n) WAP-Seite(n) dargestellten oder dort
per Download abrufbaren digitalen Güter in Rechnung zu stellen.
2
C HECKLISTE
D IFFERENZ IERUNG


T RANSPA RENZGEB OT
Einzeldienste < xxxxx Euro
Bestätigung/ Bestellung durch den Endkunden im
Wege eines Einfach-Opt-ins
Einzeldienste >= xxxxxx Euro sowie ABO-Diensten
Bestätigung/ Bestellung durch den Endkunden im
Wege eines Double-Opt-ins
IM
R A HMEN
DER
B ESTELL -/B ESTÄTIGUNGSFENSTER
 Klar verständliche Leistungsbeschreibung. Es werden keine irreführenden Informationen auf der WAP-Seite dargestellt
 Preisangabe mit allen xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx
xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx mobilen Endgeräten auf einen Blick zu erkennen ist
 Preisangabe in unmittelbarem Zusammenhang mit xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 Bei WAP-basierten Abonnements xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ Anzahl
Transaktionen jexxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx diese Informationen
gehören mit zur xxxxxxxxxxxxxxxxxx
 Beschriftung der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Rechtsgeschäfts
 Double Opt-in xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx eines Einfach-Opt-ins
 xxxxxxxxxxxxxxxxx automatische Identifikation zurxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Mobilfunkkunden
 grafische und funktionale Kodex-Maßgaben beachtet: (siehe Regelungen 4.5.2 ff des
Kodex)
 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx WAP-Seite, über die die endgültige Bestellung erfolgt – in unmittelbarer Nähe xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
1
BEZAHLSYSTEME – WAP-BILLING
3
P OSITIVE P RAXISBEISPIELE
ABO-D IENST (D OUB LE -O PT - IN )
3
ADD-ON |TV-FORMATE
|GEWINNSPIEL
GEWINNSPIEL IM RUNDFUNK ODER VERGLEICHBAREN TELEMEDIEN
1
D EFINITION
Ein Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist ein Bestandteil eines Rundfunkprogramms oder eines Telemedienangebotes, das den Nutzerinnen und
Nutzern im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.
2
C HECKLISTE ( S . R EGELUNGEN DER G EWINNSPIELSATZUNG )
J UGENDSCHUTZ
 Teilnahme unter xxxxxxx nicht gestattet
T RANSPA RENZ
 Teilnahmebedingungen auf xxxxxxxxxxxx vorgehalten
 Anzahl der Nutzer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
XXXXXXXXXXXXXX
 xxxxxxxxxxxxxxxxx Aussagen getroffen
 xxxxxxxxxxxxxxxx Zeitdruck xxxxxxx
 Keine Aufforderung xxxxxxxxxxxxxxxxxx
A UFLÖSUNG
 Auflösung mindestens xxxxxxxxxxx veröffentlicht
I NFORMA TIONSPFLICHTEN
IM
R A HMEN
DER
B EWERB UNG
BZ W . DEM
A NGEBOT
 Höhe des Teilnahmeentgeltes (max. xxxxxxx)
 Ausschluss der Teilnahme xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx veröffentlicht
1
GEWINNSPIEL IM RUNDFUNK ODER VERGLEICHBAREN TELEMEDIEN
T EILNA HME
PER
A NRUF
3
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