II Übersichtliche und interaktive Navigation durch zu allen ÜBERSICHT INHALTSREGELUNGEN DES KODEX UND TShortcuts EXT abgedeckten Themengebien 1 RUFNUMMERN / MWD-RUFNUMMERN S. 4-22 2 KOMMUNIKATIONSGRUNDSÄTZE UND INFORMATIONSPFLICHTEN Seite 2-5 S. 22-27 3 DIENSTE S. 28-37 4 BEZAHLSYSTEME S. 38-47 5 JUGENDSCHUTZ S. 48-49 6 DATENSCHUTZ S. 50-50 3 RUFNUMMERN INKL. MWD-RUFNUMMERN – RUFNUMMERNBEZOGENE VERHALTENSREGELN 1.2 0180 – S ERVICE -D IENSTE R UFNUMMERN 1.2.1 D EFINITIONEN Als Service-Dienste werden nach § 3 Nr. 8b TKG Dienste bezeichnet, die (aus dem Festnetz) bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt, im Folgenden als Anruferpreis bezeichnet, zu erreichen sind, insbesondere solche des Nummernbereichs 0180. Einzelheiten zum Anruferpreis ergeben sich nachfolgend. Hyperlinks zu wichtigen im 1.2.2 P REISANGAB E IN DER W ERB UNG – VGL . §§ 66a Gesetzesnovellen TKG Internet - vertiefende In der Werbung bzw. bei dem Angebot von 0180 Service-Diensten muss der für die InanspruchInformationsmöglichkeiten nahme des Dienstes zu zahlende Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme als Bruttopreis inkl. sonstiger Bestandteile angegeben werden. Die Währung darf dabei nur wie folgt dargestellt sein: „EURO“, „EUR“ oder „€“. Die Preisangabe selbst erfolgt mit 2 Dezimalstellen hinter dem Komma. Ausnahme hiervon sind runde Euro-Beträge. Beträge < 1 Euro dürfen in Cent unter Verwendung von „Cent“ oder „Ct“. angegeben werden. Bei Anzeige der 0180 Rufnummer, z.B. in der TV-Werbung darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer selbst angezeigt werden. Da für die Inanspruchnahme eines 0180 Service-Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen vom festgelegten Festnetzpreis abweichende Preise gelten können, ist bei der Bewerbung von 0180 Service-Diensten neben dem Festnetzpreis auch der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, vgl. § 66a TKG. Angabe des Festnetzpreises Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 TKG hat die BNetzA den Festnetzpreis für die einzelnen Teilgassen im Bereich 0180 festgelegt, s. Amtsblatt der BNetzA Nr. 10, Vfg. Nr. 19/2009 vom 03.06.2009. 0180-Teilgassen 0180-1 Festnetz-Preis pro Minute 3,9 ct. 6 ct. 0180-2 0180-3 9 ct. 20 ct. 0180-4 0180-5 Festnetz-Preis pro Anruf 14 ct. 6 RUFNUMMERN INKL. MWD-RUFNUMMERN – RUFNUMMERNBEZOGENE VERHALTENSREGELN Weitere Angabe des Mobilfunkhöchstpreises Ferner hat die BNetzA gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 im Bereich der Service-Dienste festgelegt, dass der Anruf aus dem Mobilfunk bezogen auf bestimmte Nummernteilbereiche pro Minute abgerechnet wird und somit für Service-Dienste aus dem Mobilfunk ausschließlich Minutentarife abrechnet werden, s. Amtsblatt der BNetzA Nr. 14, Vfg. 26/2009 vom 29.07.2009. Danach ergibt sich ein Mobilfunkhöchstpreis für alle 0180 Service-Dienste (alle Teilgassen) von 42 Cent pro Minute. 1.2.3 F ORM UND S CHRIFTGRÖßEN FÜR DIE P REISA NGA BEN IN DER W ERBUNG Bei Angabe des Preises in der Werbung ist der Preis, d.h. der Brutto-Endkunden-Preis inkl. aller Preisbestandteile, gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben, s. § 66a TKG. Alles Nähere ergibt sich nachfolgend: Print-Werbung Klar strukturiert und medienübergreifend Die Preisangaben sind in Printmedien gut lesbar, deutlich sichtbar und in einer Mindestschriftgröße von 8 Punkt in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Plakatwerbung o.ä. erhöht sich die Mindestschriftgröße der Preisangabe entsprechend so, dass bei der Bewerbung nicht nur die betroffene Rufnummer, sondern auch der Preis für deren Inanspruchnahme im vorgenannten Sinne deutlich erkennbar anzugeben ist. Abweichend davon sind in der Printwerbung für Telefonmehrwertdienste mit der Zielgruppe Minderjährige (< 18 J.) die Preisangaben in der in einer Mindestschriftgröße von 10 Punkt anzugeben. Im Übrigen gelten die vorstehend aufgeführten Maßgaben. TV-Werbung In der Fernsehwerbung müssen die Preisangaben in unmittelbarem Zusammenhang mit der beworbenen Rufnummer erfolgen, gut lesbar, deutlich sichtbar, in horizontaler Schriftrichtung und während der Dauer der Einblendung der Rufnummer dauerhaft dargestellt sein. Die Preisangaben müssen dabei vollständig im 16:9 - 90% Title-save-Bereich platziert sein. Teletext-Werbung Im Teletext müssen die Preisangaben gut lesbar, deutlich und dauerhaft sichtbar, in horizontaler Schriftrichtung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer auf derselben Videotextseite vorgehalten werden. Internet- bzw. Online-Werbung Im Internet – einschließlich von Anwendungen, die für mobiles Internet, z.B. WAP, zur Nutzung über mobile Endgeräte bestimmt sind – stellen die Diensteanbieter sicher, dass die Preise auch in Abhängigkeit von den verschiedenartigen Endgeräten stets gut lesbar, deutlich und dauerhaft 7 KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN – Ü BERSICHT KAPITEL 2FÜR WERBUNG UND DIREKTMARKETING VERHALTENSREGELN 2 K OMMUNIKATIONS - UND I NFORMATIONSPFLICHTEN - V ERHALTENSREGELN FÜR W ERBUNG UND D IREKTMARKETING 2.1 Werbung für Telekommunikations- oder telekommunikationsgestützte Dienste und Mediendienste – Allgemeine Vorgaben .................................................................. 22 2.2 Werbung in Apps.................................................................................................... 23 2.3 Informationspflichten fürinteraktive Diensteanbieter - insbesondere im elektronischen Kapitelübersichten Geschäftsverkehr ....................................................................................................... ........................................................................................................................... 23 2.4 Direktmarketing – Verhaltensgrundsätze im Direktmarketing ................................. 24 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.5 2.1 Allgemeine Verhaltensregeln im Direktmarketing ................................................. 24 Post - Werbung ....................................................................................................... 24 Telefonwerbung – outbound – telefonmarketing - Call-Center u.a. ...................... 24 Fax-/E-Mail-/SMS-Werbung u.a. – Werbung mittels automatischer AnrufMaschinen, Fax-Geräten oder elektronischer Post - z.B. E-Mails, SMS, MMS ....... 26 Darstellung von Vanity-Rufnummern in der Werbung ............................................. 27 W ERBUNG FÜR T ELEKOMMUNIKATIONS - ODER TELEKOMMUNIKATIONSGESTÜTZTE D IENSTE UND M EDIENDIENSTE – A LLGEMEINE V ORGABEN Die Begriffe Werbung oder Werbemaßnahmen im Sinne dieses Branchenkodex bezeichnen alle Maßnahmen, die den Absatz oder den Kauf von Waren, die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen fördern. Direktmarketing im Sinne dieses Branchenkodex bezeichnet alle Werbemaßnahmen, die sich gezielt an einen bestimmten Adressaten richten. Die Diensteanbieter stellen stets sicher, dass die sich auf ihre Angebote beziehende Werbung und Direktmarkting-Maßnahmen in Einklang mit den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Vorschriften des Wettbewerbsrechts nach dem UWG, dem TKG und diesem Branchenkodex stehen. Die Diensteanbieter achten die Interessen der Verbraucher bzw. sonstigen Marktteilnehmer als Adressaten von Werbemaßnahmen. 22 KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN – VERHALTENSREGELN FÜR WERBUNG UND DIREKTMARKETING Werbemaßnahmen dürfen keine volksverhetzende, kriegsverherrlichende, herabsetzende oder entwürdigende Wirkung haben. Werbematerial darf weiterhin keine Bilder oder Formulierungen enthalten, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeiten zeigen bzw. beschreiben, oder die anderweitig widerwärtiger Natur sind. Insbesondere dürfen die Werbemaßnahmen nicht geeignet sein, Rassenprobleme auszulösen oder zu fördern, politisch extremistisches Gedankengut zu verbreiten oder jemanden aufgrund seines Geschlechtes, seiner Religion, seiner politischen Meinung oder seiner sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Werbemaßnahmen dürfen nicht so gestaltet werden, dass der Anrufer/Nutzer bezüglich des Inhalts oder der Kosten der Angebote irregeführt wird. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass dem Anrufer/Nutzer ein Eindruck vermittelt wird, der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt. Aktuellste Themen Bei der Bewerbung von Diensten sind die Preise gemäß der PreisangabenVO anzugeben, sofern keine spezialgesetzliche Regelung für die Preisangaben besteht, s. z.B. § 66a TKG. 2.2 W ERBUNG IN A PPS Sofern im Branchenkodex die Begriffe „Applikationen“ oder „Apps“ verwendet werden, sind damit Anwendungsprogramme zur Nutzung in mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones) gemeint, die über einen meist in das Betriebssystem integrierten Onlineshop bezogen und direkt auf dem mobilen Endgerät installiert werden können und die Funktionen des Endgerätes erweitern. Die Anbieter von Apps bzw. die Betreiber von Online-Portalen zum Erwerb von Apps wirken im Rahmen ihrer vertraglichen Möglichkeiten darauf hin, dass die in Apps ein-gebundene oder hieraus initiierte Werbung (insb. Banner-Werbung) wettbewerbsrechtskonform und verbrauchergerecht so gestaltet ist, dass nicht unbewusst bzw. ohne eindeutige Hinweise gegenüber den Nutzern durch Anklicken der Werbung kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen werden können. Näheres hierzu ergibt sich dazu unter 4. Bezahlsysteme/ Mobile Payment via WAP-Billing. 2.3 I NFORMATIONSPFLICHTEN FÜR D IENSTEANBIETER - INSBESONDERE IM ELEKTRONISCHEN G ESCHÄFTSVERKEHR Anbieter von Dienstleistungen bzw. Telekommunikationsdiensten und Telemedien stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung und weiteren Informationspflichten (vgl. z.B. Impressumpflicht §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG); §§ 312b ff. BGB i.V.m. BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV); §§ 2, 3 DienstleistungsInformationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)) eingehalten werden. 23 ADD-ON | WAP-BILLING BEZAHLSYSTEME – WAP-BILLING 1 D EFINITION – WAP-A NWENDUNGEN / WAP-B ILLING ( S . 4.5.1 R EGELUNGEN DES K ODEX ) WAP-Anwendungen sind über das WAP-Protokoll auf mobilen Endgeräten auf speziellen Seiten (WAP-Seiten) dargestellte Internetinhalte. Das WAP-Billing ermöglicht es dabei, dem Kunden die Nutzung bzw. den Bezug der über die aufgerufene(n) WAP-Seite(n) dargestellten oder dort per Download abrufbaren digitalen Güter in Rechnung zu stellen. 2 C HECKLISTE D IFFERENZ IERUNG T RANSPA RENZGEB OT Einzeldienste < xxxxx Euro Bestätigung/ Bestellung durch den Endkunden im Wege eines Einfach-Opt-ins Einzeldienste >= xxxxxx Euro sowie ABO-Diensten Bestätigung/ Bestellung durch den Endkunden im Wege eines Double-Opt-ins IM R A HMEN DER B ESTELL -/B ESTÄTIGUNGSFENSTER Klar verständliche Leistungsbeschreibung. Es werden keine irreführenden Informationen auf der WAP-Seite dargestellt Preisangabe mit allen xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx mobilen Endgeräten auf einen Blick zu erkennen ist Preisangabe in unmittelbarem Zusammenhang mit xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Bei WAP-basierten Abonnements xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ Anzahl Transaktionen jexxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx diese Informationen gehören mit zur xxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschriftung der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Rechtsgeschäfts Double Opt-in xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx eines Einfach-Opt-ins xxxxxxxxxxxxxxxxx automatische Identifikation zurxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Mobilfunkkunden grafische und funktionale Kodex-Maßgaben beachtet: (siehe Regelungen 4.5.2 ff des Kodex) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx WAP-Seite, über die die endgültige Bestellung erfolgt – in unmittelbarer Nähe xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1 BEZAHLSYSTEME – WAP-BILLING 3 P OSITIVE P RAXISBEISPIELE ABO-D IENST (D OUB LE -O PT - IN ) 3 ADD-ON |TV-FORMATE |GEWINNSPIEL GEWINNSPIEL IM RUNDFUNK ODER VERGLEICHBAREN TELEMEDIEN 1 D EFINITION Ein Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist ein Bestandteil eines Rundfunkprogramms oder eines Telemedienangebotes, das den Nutzerinnen und Nutzern im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet. 2 C HECKLISTE ( S . R EGELUNGEN DER G EWINNSPIELSATZUNG ) J UGENDSCHUTZ Teilnahme unter xxxxxxx nicht gestattet T RANSPA RENZ Teilnahmebedingungen auf xxxxxxxxxxxx vorgehalten Anzahl der Nutzer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxxxxxxxxxxxx Aussagen getroffen xxxxxxxxxxxxxxxx Zeitdruck xxxxxxx Keine Aufforderung xxxxxxxxxxxxxxxxxx A UFLÖSUNG Auflösung mindestens xxxxxxxxxxx veröffentlicht I NFORMA TIONSPFLICHTEN IM R A HMEN DER B EWERB UNG BZ W . DEM A NGEBOT Höhe des Teilnahmeentgeltes (max. xxxxxxx) Ausschluss der Teilnahme xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx veröffentlicht 1 GEWINNSPIEL IM RUNDFUNK ODER VERGLEICHBAREN TELEMEDIEN T EILNA HME PER A NRUF 3