SONDERINFORMATION für die Denkmalpflege DAS KFW-EFFIZIENZHAUS DENKMAL 160 FÖRDERMÖGLICHKEIT FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG Ob Vierseitenfachwerk, Gründerzeitvilla oder Bauhausbungalow – Häuser in aufwendiger Bauweise haben Flair. Damit Ihr Flair für Generationen erhalten bleibt, stehen viele von ihnen unter Denkmalschutz. Stolze Besitzer lassen Ihre Häuser gern bewundern, doch ist nicht alles Gold, was glänzt. Historische Wohnhäuser sind mit viel Aufwand zu unterhalten, die Heizkosten häufig sehr hoch. Neueste Dämmtechnik Ein denkmalgeschütztes Haus mit reich verzierter Fassade kann man nicht, wie sonst bei Altbauten üblich, rundum im Dämmstoff einpacken, um den Energieverbrauch zu senken. Energiesparmaßnahmen, wie die perfekt gedämmte Gebäudehülle oder der Tausch alter Fenster sind jedoch beim Baudenkmal nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings müssen immer die regional unterschiedlichen Vorgaben des Denkmalschutzes beachtet und die baulichen Maßnahmen genehmigt werden. Eigentümer sollten vor einer Modernisierung so frühzeitig wie möglich Kontakt zur Denkmalschutzbehörde aufnehmen. Wärmeschutz Denkmalschutz ist sehr facettenreich und bezieht sich auch nur auf Teilbereiche eines Hauses, So kann womöglich an der Hofseite eine dicke Holzfaserdämmung angebracht werden, wenn nur die schönen Stuckelemente der Vorderfassade betroffen sind. Ein Fachwerkhaus lässt sich von innen dämmen. Unter dem Dach und zum Kellergeschoss ist eine Dämmung meist problemlos möglich. Bild: Energie + Haus Darmstadt Geld vom Staat Wer ein Haus unter Denkmalschutz modernisiert, kann allerdings meist nicht auf billige Standardlösungen zurückgreifen. Doch es gibt Finanzierungshilfen: Im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren fördert die staatliche KfW-Förderbank die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal mit zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen. Bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es seit 2012 für die energetische Sanierung von Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz, gute Möglichkeiten, Förderungen zu erhalten. Damit lohnen sich Bemühungen zusätzlich, wenn feinfühlig gedämmt wird, um besondere Fassaden zu erhalten, ohne die Gebäudesubstanz bauphysikalisch zu gefährden. Die Erforschung und Entwicklung solcher Speziallösungen gehört seit vielen Jahren zu den Stärken von UNGER-DIFFUTHERM. Die Beantragung und Ab-wicklung der neuen Förderung unterscheidet sich von gewohnten KfW-Förderungen. So ist die Begleitung durch einen besonders legitimierten Sachverständigen Voraussetzung. Bei der Ermittlung notwendiger Daten und Vermittlung zu den Sachverständigen stellen wir natürlich unsere Hilfe bereit! Fragen Sie uns! Bild: Oehms Bausanierung 0371 815640 Die Möglichkeiten im Einzelnen Seit April 2012 fördert die KfW die energetische Sanierung von Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz. Gewährt wird die Förderung speziell für das KFW Effizienzhaus Denkmal 160. 1. Einzelmaßnahme Außenwand: Neuer U-Wert für Fachwerk < 0,8 W/m2K (wird mit UdiIN RECO® oder UdiIN®--Innendämmung leicht erreicht) Neuer U-Wert für bestehende Massivwände < 0,45 W/m2K (wird meist mit UdiIN RECO® in 80 oder 100 mm Dämmstärke erreicht) 2. Gesamtmaßnahme: 160 % Primärenergiebedarf eines Referenzneubaus Diese 160 % sind gut erreichbar. UdiIN RECO® in 80 mm Stärke leistet dabei den wesentlichen Anteil. Wichtig ist die Luftwechselrate. Diese Zahl gibt an, wie oft das gesamte Luftvolumen eines Gebäudes je Stunde sich aufgrund von Undichtigkeiten austauscht (z.B. Türund Fensterfugen). Die Zahl soll also möglichst klein sein. Eine Luftwechselrate von 0,7 ist für das alte Gebäude unterstellt. Bei Neubauten wird von 0,6 ausgegangen. 0,6 bis sogar 0,5 sind jedoch auch beim Altbau möglich. Mit dem Blower Door Verfahren kann man diese Werte nachweisen. Diese können helfen, den Aufwand der Baumaßnahmen zu minimieren. Ebenfalls können sich Wandflächenheizungen entlastend auswirken, besonders wenn sie zum Teil mit regenerativer Energie betrieben werden. Die Art der Energieerzeugung und des Primärenergieträgers spielt dabei eine große Rolle. 3. Sondermöglichkeiten bei sehr einschränkenden Denkmalschutzauflagen Förderarten und Fördersummen 1. Zuschuss als Tilgung des KfW-Kredites Die KfW übernimmt die vereinbarte Tilgung. Davon abgesehen wird der Kredit nicht getilgt, es fallen lediglich Zinsen von aktuell 1% an. Nach 10 tilgungsfreien Jahren soll der Kredit abgelöst werden. Der Kredit wird über die Hausbank vermittelt. 1.1 Einzelmaßnahme: 2,5% von maximal EUR 50.000,anrechenbarer Kosten 1.2 Gesamtmaßnahme: 2,5% von maximal EUR 75.000,anrechenbarer Kosten 2. Investitionszuschuss Ein Zuschuss ist nur für private Bauherren möglich. Er wird direkt bei der KFW beantragt. 2.1 Einzelmaßnahme: 7,5% von maximal EUR 50.000,anrechenbarer Kosten 2.2 Gesamtmaßnahme: 7,5% von maximal EUR 75.000,anrechenbarer Kosten Über 1. und 2. hinaus können die Planung und Baubegleitung separat bezuschusst werden. Beantragung Die Beantragung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Der Zuschuss für Planung und Begleitung (siehe unten) kann später beantragt werden. Es ist üblich, die Förderung möglichst vollumfänglich zu beantragen. Wenn einzelne Maßnahmen abgelehnt wurden, gilt die Förderung der verbleibenden Maßnahmen automatisch als genehmigt. Nachträge sind sehr aufwändig zu beantragen. Begleitung durch den Sachverständigen In jedem Fall muss ein Sachverständiger für energetische Maßnahmen im Denkmalschutz eingeschaltet werden. Die Zahl der zugelassenen Gutachter ist zurzeit noch recht begrenzt. Die Gutachterliste wird von der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) geführt. Im Durchschnitt muss man ca. EUR 1.500,kalkulieren. Die Förderung kann zu einem Teil von den Gutachterkosten verbraucht werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass mit dem Antrag stets eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Maßnahmen geliefert wird. Diese sollte Grundlage der Entscheidung sein, nicht die Fördermöglichkeit. Der Bauherr erhält einen angepassten, energetischen Optimierungsplan unter Berücksichtigung des Gebäudecharakters, beispielsweise eines Baudenkmals. Bei nicht denkmalgeschützten Altbauten würde mit Hilfe des Gutachters immer auch die Anerkennung als besonders erhaltenswerte Bausubstanz geklärt. Was kann UNGER-DIFFUTHERM für Sie tun? Wir begleiten Sie mit Ihrem Bauvorhaben, vermitteln Sie an den richtigen Sachverständigen. Vom Anfang bis zum Schluss. Senden Sie uns dazu einfach die Maße des Gebäudes, detaillierte Beschreibungen und Fotos dazu. Wir beraten Sie gern: Unger-Diffutherm GmbH Blankenburgstr. 81 09114 Chemnitz Tel: +49 (0) 371 - 81 56 40 Fax : +49 (0) 371 - 81 56 4 64 E-Mail: [email protected] Natürlich dämmen. Das Original WWW.UNGER-DIFFUTHERM.COM Änderungen und Irrtum vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Unger Diffutherm GmbH.