das kfw-effizienzhaus denkmal 160 0371 815640

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SONDERINFORMATION
für die Denkmalpflege
DAS KFW-EFFIZIENZHAUS
DENKMAL 160
FÖRDERMÖGLICHKEIT FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG
Ob Vierseitenfachwerk, Gründerzeitvilla oder Bauhausbungalow – Häuser in aufwendiger Bauweise haben
Flair. Damit Ihr Flair für Generationen erhalten bleibt,
stehen viele von ihnen unter Denkmalschutz. Stolze
Besitzer lassen Ihre Häuser gern bewundern, doch ist
nicht alles Gold, was glänzt. Historische Wohnhäuser
sind mit viel Aufwand zu unterhalten, die Heizkosten
häufig sehr hoch.
Neueste Dämmtechnik
Ein denkmalgeschütztes Haus mit reich verzierter Fassade kann
man nicht, wie sonst bei Altbauten üblich, rundum im Dämmstoff
einpacken, um den Energieverbrauch zu senken. Energiesparmaßnahmen, wie die perfekt gedämmte Gebäudehülle oder der
Tausch alter Fenster sind jedoch beim Baudenkmal nicht
grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings müssen immer die
regional unterschiedlichen Vorgaben des Denkmalschutzes
beachtet und die baulichen Maßnahmen genehmigt werden.
Eigentümer sollten vor einer Modernisierung so frühzeitig wie
möglich Kontakt zur Denkmalschutzbehörde aufnehmen.
Wärmeschutz
Denkmalschutz ist sehr facettenreich und bezieht sich auch nur
auf Teilbereiche eines Hauses, So kann womöglich an der Hofseite
eine dicke Holzfaserdämmung angebracht werden, wenn nur die
schönen Stuckelemente der Vorderfassade betroffen sind. Ein
Fachwerkhaus lässt sich von innen dämmen. Unter dem Dach und
zum Kellergeschoss ist eine Dämmung meist problemlos möglich.
Bild: Energie + Haus Darmstadt
Geld vom Staat
Wer ein Haus unter Denkmalschutz modernisiert, kann allerdings
meist nicht auf billige Standardlösungen zurückgreifen. Doch es
gibt Finanzierungshilfen: Im Rahmen des Programms
Energieeffizient Sanieren fördert die staatliche KfW-Förderbank
die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal mit zinsgünstigen
Krediten oder Investitionszuschüssen.
Bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es seit
2012 für die energetische Sanierung von Baudenkmälern
und erhaltenswerter Bausubstanz, gute Möglichkeiten,
Förderungen zu erhalten.
Damit lohnen sich Bemühungen zusätzlich, wenn
feinfühlig gedämmt wird, um besondere Fassaden zu
erhalten, ohne die Gebäudesubstanz bauphysikalisch zu
gefährden.
Die Erforschung und Entwicklung solcher Speziallösungen gehört seit vielen Jahren zu den Stärken von
UNGER-DIFFUTHERM. Die Beantragung und Ab-wicklung
der neuen Förderung unterscheidet sich von gewohnten
KfW-Förderungen. So ist die Begleitung durch einen
besonders legitimierten Sachverständigen
Voraussetzung. Bei der Ermittlung notwendiger Daten
und Vermittlung zu den Sachverständigen stellen wir
natürlich unsere Hilfe bereit! Fragen Sie uns!
Bild: Oehms Bausanierung
0371 815640
Die Möglichkeiten im Einzelnen
Seit April 2012 fördert die KfW die energetische Sanierung von
Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz. Gewährt wird
die Förderung speziell für das
KFW Effizienzhaus Denkmal 160.
1. Einzelmaßnahme Außenwand:
Neuer U-Wert für Fachwerk < 0,8 W/m2K
(wird mit UdiIN RECO® oder UdiIN®--Innendämmung leicht
erreicht)
Neuer U-Wert für bestehende Massivwände < 0,45 W/m2K
(wird meist mit UdiIN RECO® in 80 oder 100 mm Dämmstärke
erreicht)
2. Gesamtmaßnahme:
160 % Primärenergiebedarf eines Referenzneubaus Diese 160 %
sind gut erreichbar. UdiIN RECO® in 80 mm Stärke leistet dabei
den wesentlichen Anteil. Wichtig ist die Luftwechselrate. Diese
Zahl gibt an, wie oft das gesamte Luftvolumen eines Gebäudes je
Stunde sich aufgrund von Undichtigkeiten austauscht (z.B. Türund Fensterfugen). Die Zahl soll also möglichst klein sein. Eine
Luftwechselrate von 0,7 ist für das alte Gebäude unterstellt. Bei
Neubauten wird von 0,6 ausgegangen. 0,6 bis sogar 0,5 sind
jedoch auch beim Altbau möglich. Mit dem Blower Door
Verfahren kann man diese Werte nachweisen. Diese können
helfen, den Aufwand der Baumaßnahmen zu minimieren.
Ebenfalls können sich Wandflächenheizungen entlastend
auswirken, besonders wenn sie zum Teil mit regenerativer Energie
betrieben werden. Die Art der Energieerzeugung und des
Primärenergieträgers spielt dabei eine große Rolle.
3. Sondermöglichkeiten bei sehr einschränkenden
Denkmalschutzauflagen Förderarten und Fördersummen
1. Zuschuss als Tilgung des KfW-Kredites
Die KfW übernimmt die vereinbarte Tilgung. Davon abgesehen
wird der Kredit nicht getilgt, es fallen lediglich Zinsen von aktuell
1% an.
Nach 10 tilgungsfreien Jahren soll der Kredit abgelöst werden.
Der Kredit wird über die Hausbank vermittelt.
1.1 Einzelmaßnahme: 2,5% von maximal EUR 50.000,anrechenbarer Kosten
1.2 Gesamtmaßnahme: 2,5% von maximal EUR 75.000,anrechenbarer Kosten
2. Investitionszuschuss
Ein Zuschuss ist nur für private Bauherren möglich. Er wird direkt
bei der KFW beantragt.
2.1 Einzelmaßnahme: 7,5% von maximal EUR 50.000,anrechenbarer Kosten
2.2 Gesamtmaßnahme: 7,5% von maximal EUR 75.000,anrechenbarer Kosten
Über 1. und 2. hinaus können die Planung und Baubegleitung
separat bezuschusst werden.
Beantragung
Die Beantragung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Der
Zuschuss für Planung und Begleitung (siehe unten) kann später
beantragt werden. Es ist üblich, die Förderung möglichst
vollumfänglich zu beantragen. Wenn einzelne Maßnahmen
abgelehnt wurden, gilt die Förderung der verbleibenden
Maßnahmen automatisch als genehmigt. Nachträge sind sehr
aufwändig zu beantragen.
Begleitung durch den Sachverständigen
In jedem Fall muss ein Sachverständiger für energetische
Maßnahmen im Denkmalschutz eingeschaltet werden. Die Zahl
der zugelassenen Gutachter ist zurzeit noch recht begrenzt.
Die Gutachterliste wird von der Wissenschaftlich-Technischen
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
(WTA) geführt. Im Durchschnitt muss man ca. EUR 1.500,kalkulieren. Die Förderung kann zu einem Teil von den
Gutachterkosten verbraucht werden. Es ist jedoch zu bedenken,
dass mit dem Antrag stets eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der
geplanten Maßnahmen geliefert wird. Diese sollte Grundlage der
Entscheidung sein, nicht die Fördermöglichkeit. Der Bauherr erhält
einen angepassten, energetischen Optimierungsplan unter
Berücksichtigung des Gebäudecharakters, beispielsweise eines
Baudenkmals. Bei nicht denkmalgeschützten Altbauten würde mit
Hilfe des Gutachters immer auch die Anerkennung als besonders
erhaltenswerte Bausubstanz geklärt.
Was kann UNGER-DIFFUTHERM für Sie tun?
Wir begleiten Sie mit Ihrem Bauvorhaben, vermitteln Sie an den
richtigen Sachverständigen. Vom Anfang bis zum Schluss. Senden
Sie uns dazu einfach die Maße des Gebäudes, detaillierte
Beschreibungen und Fotos dazu.
Wir beraten Sie gern:
Unger-Diffutherm GmbH
Blankenburgstr. 81
09114 Chemnitz
Tel: +49 (0) 371 - 81 56 40
Fax : +49 (0) 371 - 81 56 4 64
E-Mail: [email protected]
Natürlich dämmen. Das Original
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