1. Inklusives Sportfest 21.06.2017

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der Sport- und Spielverein für Menschen
mit geistiger Behinderung Erfurt e.V.
1. Inklusives Sportfest 21.06.2017
Veranstalter/Ausrichter:
„OTTO 10“ – der Sport- und Spielverein für Menschen mit geistiger Behinderung Erfurt e.V.
(SSV „OTTO 10“) in Kooperation mit Special Olympics in Thüringen e.V. und
Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
„OTTO 10“ – der Sport- und Spielverein für Menschen mit geistiger Behinderung Erfurt e.V.
Ansprechpartnerin: Susan Grosser · Tel. 03 61-51 15 93 12 · E-Mail: [email protected]
Postanschrift: Postfach 90 02 62 · 99105 Erfurt
www.lebenshilfe-erfurt.de
Einwilligungserklärung
Anmeldedaten
Mit der Teilnahme am 1. Inklusiven Sportfest des SSV „OTTO 10“ erklärt der Teilnehmer seine
Einwilligung in die hier beschriebene Datenverarbeitung.
Von jedem Teilnehmer werden u. a. folgende Daten erhoben und gespeichert:
– Vor- und Nachname
– Firma, Verein, Institution, Behörde oder Organisation
– Geschlecht und Geburtsdatum
– Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Mobilnummer
Der SSV „OTTO 10“ erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten ausschließlich zur Durchführung der
Veranstaltung und zur Information der Teilnehmer über die Veranstaltung.
Zu den Anmeldedaten werden auch die Ergebnisse gespeichert, die der Schüler erreicht hat. Ergebnislisten werden vom SSV „OTTO 10“ ggf. im Internet und in der Presse veröffentlicht.
1. Inklusives Sportfest · Einwilligungserklärung · Seite 1
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG und RECHTEEINRÄUMUNG für Film- und Fotoaufnahmen
Wir erklären mit der Anmeldung unser Einverständnis mit nachfolgend aufgeführten Rechten:
Der SSV „OTTO 10“ darf Fotos und Interviews für Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
verwenden und veröffentlichen, die im Rahmen des 1. Inklusiven Sportfestes produziert werden und
auf denen Teilnehmer/-innen erkennbar sind (nachfolgend ‚Aufnahmen‘).
Eine veränderte Aufnahme darf der SSV „OTTO 10“ nur nach Rücksprache und Freigabe mit
der Einrichtung und/oder dem/der Teilnehmer/-in bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in wie
vorgenannt veröffentlichen.
Wir sind mit der Erkennbarkeit der Teilnehmer/-innen auf den Aufnahmen ausdrücklich einverstanden.
Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
Der SSV „OTTO 10“ erhält zum Zwecke der Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verwendung auf den Webseiten und das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht
an den Aufnahmen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung,
Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe in allen Medien.
Jede werbewirksame Verwendung (z.B. als Teil einer Kampagne oder als Titelmotiv von Drucksachen
mit einzelnen Teilnehmern) ist dem SSV „OTTO 10“ nur nach Rücksprache mit der Einrichtung und/
oder dem/der Teilnehmer/-in bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in gestattet.
Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht. Jegliche Ansprüche
gegen den SSV „OTTO 10“ und/oder gegen Dritte im Zusammenhang mit dieser Einwilligung und
Rechteübertragung bestehen nicht.
Wir bestätigen mit der Anmeldung, dass eine Einverständniserklärung der Eltern/gesetzlichen
Vertreter aller Teilnehmer/-innen, die für das 1. Inklusive Sportfest des SSV „OTTO 10“ gemeldet
wurden, vorliegt.
1. Inklusives Sportfest · Einwilligungserklärung · Seite 2
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