Ethische Aspekte der Suizidalität im Alter von Hans Wedler (Vortrag beim Satellitensymposium "Suizidalität im Alter" im Rahmen des Fachkongress Gerontologica am 3.06.2004) Suizid ist in Deutschland nicht "verboten", suizidales Handeln wird nicht bestraft. Dennoch erfährt der Suizid im vorherrschenden moralischen Empfinden unserer Gesellschaft eine negative Wertung, wird allenfalls als (bedauerliches) Randphänomen betrachtet. Bemühungen um Suizidprävention wird hingegen mehrheitlich mit Respekt begegnet, - wenn auch oft mit unübersehbarem Zweifel an deren Wirksamkeit. Allerdings zeigen sich Unterschiede in der ethischen Wertung des Suizids junger und alter Menschen. Merkmale der Einstellung zum Alterssuizid Der Alterssuizid wird generell eher akzeptiert als der Suizid jüngerer Menschen. So akzeptierten in einer eigenen Befragung (Paschenda et al. 1993) von 164 befragten, zufällig im Krankenhaus anwesenden Patienten und Krankenhausmitarbeitern den Suizid als Lösungsweg in schwierigen oder aussichtslosen Lebenssituationen etwa doppelt so häufig, wenn alte Menschen - im Gegensatz zu jungen - betroffen waren (67% vs. 38%) (Abb. 1). Der Alterssuizid wird verständnisvoller betrachtet, häufiger auch verschleiert bzw. umdefiniert (so auch in den Statistiken). Nicht selten wird er als "Erlösung" eines alten Menschen betrachtet. 1 In der "neuen" Euthanasie-Debatte sehen die Befürworter den ärztlich assistierten Suizid bei schwer leidenden Menschen am Lebensende als das ethisch höherwertige Gut gegenüber den Alternativen, entweder in Qual zu sterben oder unter Inkaufnahme der Schädigung anderer (Sprung aus der Höhe, Eisenbahn-Suizid) oder in Heimlichkeit oder Verlassenheit (Horten von Tabletten, Erhängen) sein Leben zu beenden. Eine analoge ethische Begründung erfährt die aktive Sterbehilfe bei Menschen, die aufgrund ihres Leidens zur selbsttätigen Lebensbeendigung nicht mehr in der Lage sind. Ärztliche Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland juristisch nicht sanktioniert, wird von Standesorganisationen jedoch als "ärztlich unethisch" abgelehnt. So heißt es in der Präambel der „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" vom 11.09.1998 (erneuert am 7.05.2004): „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein". (Gemeint ist hier die schmale Grenze zur unterlassenen Hilfeleistung und Tötung durch Unterlassen). 2 Dagegen schreibt der englische Philosoph Simon Blackburn in seiner soeben auch auf deutsch erschienenen Einführung in die Ethik: „Sollen wir wirklich den Arzt bewundern, der darauf wartet, dass die Natur ihren Gang geht, und nicht den, der dabei hilft, dass der Vorhang fällt? Sollte es nicht wirklich einfach nur darum gehen, sicherzustellen, dass das Leben einschließlich seines letzten Abschnitts angenehmer verläuft?" Auch in der Öffentlichkeit ist die Meinung zu dieser Thematik äußerst ambivalent. Ein Beispiel: Im April 2001 gab es in den deutschen Medien einen kurzen, heftigen Proteststurm gegen die Freigabe der Euthanasie in den Niederlanden. In der Wochenzeitschrift „Die Zeit" erschien (am 19.04.2001) auf der ersten Seite ein Leitartikel unter dem Titel „Der Tod in weiß". Der Autor Robert Leicht begründet darin mit überzeugenden Worten und Argumenten, dass Ärzte auf Suizid- und Sterbewünsche ihrer Patienten niemals so reagieren sollten, dass sie Leben beenden. Am Ende allerdings fügt Leicht seinem Aufsatz ein - wie er sagt - „persönliches Nachwort zu einem philosophischen Thema" an. Er berichtet darin, wie soeben einer seiner philosophischen Lehrer, der lebenslang gegen die aktive Sterbehilfe „vehement gestritten" habe, nun „seinen Tod gesucht und gefunden habe" - was auch immer wir als Leser darunter verstehen sollen. Und der Journalist Leicht ergänzt: „Wenn es ans Sterben geht, hoffe wohl auch ich, nicht zuletzt, auf einen gnädigen Arzt. Aber leben in einem Land, in dem daraus ein Gesetz wird? Nein." Klassischer kann man die Ambivalenz kaum ausdrücken, die das Thema Euthanasie umgibt und die uns ebenso begegnet, wenn alte Menschen Suizid- und Sterbewünsche äußern. In einer kürzlich (am 16.04.2004) im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Studie von Müller-Busch et al. über die Einstellung deutscher Ärzte zu Themen der Euthanasie plädierten zwar nur 25% der Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin für eine gesetzliche Regelung ärztlicher Suizidbeihilfe am Lebensende (gegenüber 40% der nichtorganisierten Ärzte). Doch stieg diese Zustimmung um jeweils einige Prozentpunkte an (ca. 5%), wenn die tödliche Krankheit die Ärzte selber beträfe. 3 Die größere Toleranz gegenüber dem Alterssuizid findet sich in den meisten Gesellschaften und Zeitepochen. Alterssuizid war in bestimmten Gesellschaften (z. B. bei den Eskimos) sogar eine Art ethische Verpflichtung, um die Gesellschaft von der Last der Versorgung alter Menschen zu befreien. Tatsächlich steigt auch heute in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern) die Suizidrate mit dem Alter, bei Männern im höchsten Lebensalter sogar sehr steil, an. Die Gründe für die steigende Suizid-Tendenz im Alter sind nicht so sehr die mit Alter und Krankheit einhergehenden Beschwerden und Symptome, sondern in erster Linie der daraus folgende Autonomieverlust, die soziale Isolierung, die Unfähigkeit zur Teilnahme an lebenswerten Aktivitäten und auch der Kontrollverlust körperlicher Funktionen. Eben diese Motive zeigten sich auch als entscheidende Motive für ärztlich assistierte Suizide im US-Staat Oregon bei einer im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der dortigen gesetzlichen Regelung erfolgten Nachbefragung von Hausärzten und Angehörigen (Sullivan et al. 2000) (Abb. 2). 4 Kollision ethischer Grundprinzipien Ethik befasst sich mit der Prüfung von Handlungen jeweils mit der Frage, was unter moralischem Gesichtspunkt verboten, was erlaubt, was geboten ist. Als hochrangige ethische Grundprinzipien unserer Gesellschaft gelten einerseits die Lebenserhaltung, andererseits die freie Selbstbestimmung. Mit zunehmendem Lebensalter und vor allem nahe am Lebensende können diese beiden Prinzipien dann in Kollision geraten, wenn sich für den alten Menschen mit zunehmender, unumkehrbarer Einschränkung der Freiheitsgrade in wachsendem Maße die Sinnfrage des Weiterlebens stellt. Hier gibt es keine einheitliche ethische Position, sondern ein ganzes Spektrum mehr oder weniger begründeter, einander häufig widersprechender Meinungen. Es gibt fundamentalistisch anmutende Extrempositionen, die uneingeschränkt entweder die Lebensbewahrung oder die Autonomie des Menschen zum obersten Prinzip erklären. Während vor allem bestimmte kirchliche Kreise das unbedingte Prinzip der Lebenserhaltung betonen, tendieren die meisten philosophischen Stimmen dazu, der Selbstbestimmung einen höheren Rang zuzusprechen. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Ernst Ankermann (in besonderem Maße vertraut mit den juristischen Problemen der Suizidprävention) schreibt in seinem soeben erschienenen Buch „Sterben zulassen" zu dieser Frage: „Der Lebensschutz stößt dann an seine Grenzen, wenn er nur noch dazu dient, Sterben zu verhindern und Leiden zu verlängern". Eine sinnlose Lebensverlängerung und Verhinderung des Sterbens sei vielmehr eine unerlaubte Manipulation des Patienten. Ankermann votiert für eine gesetzliche Neuregelung der bisher in Deutschland weder eindeutig verbotenen noch eindeutig erlaubten ärztlichen Beihilfe zum Suizid am Lebensende und begründet, weshalb der ärztlich assistierte Suizid aus seiner Sicht ethisch nicht „unärztlich" sei. Weite Teile der Ärzteschaft suchen hingegen einen Ausweg, indem sie den beschriebenen Konflikt zwischen Lebenserhaltungsgebot und Selbstbestimmungsanspruch zu leugnen oder zumindest zu entschärfen suchen. Sie argumentieren etwa wie folgt: 5 Entsprechend dem heute in unserer Gesellschaft gültigen Konsens besteht prinzipiell die Forderung, dem Leben in jedem Lebensabschnitt den gleichen unantastbaren - Wert zuzumessen. Konsequenterweise hat die Gemeinschaft deshalb auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um Einschränkungen und Belastungen im Alter durch medizinische, soziale und kulturelle Maßnahmen soweit auszugleichen, dass jedem einzelnen Alten der Lebenssinn möglichst bis zum Lebensende erhalten bleibt. (Denn es wäre absurd, einem existentiellen Zustand einen so hohen Wert beizumessen, wenn der einzelne Betroffene in ihm keinen Sinn mehr finden kann.) In einer Gesellschaft mit zunehmender Vereinzelung ihrer Mitglieder lässt sich eine solche ethische Forderung allerdings allenfalls punktuell erfüllen. In der Regel erweist sie sich als Utopie. Mit dem Primat der Selbstbestimmung ist das Primat der Selbstverantwortung, auf die der Einzelne zurückverwiesen wird, untrennbar verbunden. Selbstverantwortung am Lebensende Die ethische Selbstverantwortung des Einzelnen lässt sich als Aufgabe beschreiben, in dem alle Lebensphasen überdauernden Spannungsfeld zwischen Autonomie- und Geborgenheitswünschen (Abb. 3) jeweils eine individuelle, sich notwendigerweise mit der Lebensphase wandelnde Position zu finden. Kein Mensch kann länger dauernd weder in völliger Autonomie noch in absoluter Abhängigkeit leben. Stets ist als Gegengewicht ein gewisses Maß an gemeinschaftlicher Zugehörigkeit bzw. an selbstständigem Entscheidungsspielraum erforderlich, selbst wenn - im äußersten Fall - das eine oder das andere nur noch in der Phantasie gelebt werden kann. Autonomie bedeutet -gerade im Alter - oft auch ein Auf-sich-selbstzurückgeworfen-sein, Geborgenheit bedeutet fast immer auch unerwünschte Abhängigkeit. 6 Wer in diesem lebenslang bestehenden Antagonismus zwischen Autonomie und Geborgenheitswünschen eine gewisse Freiheit erlangt hat, wer die Untrennbarkeit dieser beiden siamesischen Zwillinge akzeptiert, wird auch das Sterben in seinem natürlichen Verlauf annehmen können. Die Akzeptanz des Lebens erfordert ebenso wie die seiner Endlichkeit eine Ausgeglichenheit und Balance der Autonomie- und Abhängigkeitsbedürfnisse. Wie lässt sich diese innere Freiheit erreichen? Es stehen dem eine ganze Reihe von Defiziten und Hindernissen entgegen (Abb. 4, identisch mit folgender Aufzählung): ¾ Unzureichende Auseinandersetzung mit dem Altern ¾ Ignorierung der Endlichkeit des Lebens ¾ Mangelnde Einsicht in die Verbundenheit von Autonomie und Abhängigkeit ¾ Einseitige Präferenz der Selbstbestimmung in der säkularen Gesellschaft (utilitaristisches Denken) ¾ Einseitige Präferenz des Lebenserhaltungsgebotes in der Medizin ¾ Unklare und widersprüchliche Rechtsprechung. 7 Natürlich kann man etwas dagegen tun, auch als einzelner Mensch. Eine große Hilfe ist beispielsweise die Beschäftigung mit einer Patientenverfügung, die mich zwingt, mir meinen eigenen Standpunkt wirklich klar zu machen. Ein ähnlicher Klärungsprozess kann in einer Psychotherapie erfolgen (Abb. 5). Worum es hier eigentlich geht, hat - für mich am deutlichsten - einmal Jan Philipp Reemtsma in einem Interview ausgedrückt. (Reemtsma war bekanntlich von Erpressern 33 Tage lang in Gefangenschaft gehalten und erst nach Zahlung eines Lösegeldes von 30 Mio. Mark freigelassen worden. Er hat seine diesbezüglichen Erlebnisse und Erfahrungen in einem Buch eindrücklich niedergelegt). Auf die Frage des Journalisten „Hat sich Ihre Einstellung zum Tod verändert?"" antwortete Reemtsma wie folgt: „Auf einer Tagung wurde ich von einem Mann angesprochen, der aus einem osteuropäischen Land kam. Er war dort früher als Dissident zum Tode verurteilt und 8 dann in die Psychiatrie gesteckt worden. Später war er freigekauft worden. Er hatte mein Buch gelesen und sprach mich darauf an, wie es sich denn so lebt - danach. Wir versuchten, gemeinsam eine Formulierung für das Leben danach zu finden. Er erzählte, dass er sich oft völlig fremd fühle, als habe er mit anderen Menschen nichts mehr zu tun. Ich sagte: Das kenne ich auch. Was mag das sein, das uns von ihnen trennt? Ich schlug vor: Die wissen alle nicht, dass sie sterben müssen. Er sagte: Ich glaube, das stimmt. Also: Nicht meine Einstellung zum Tod hat sich verändert, sondern die Art des Wissens um den Tod. Jeder weiß, dass er sterben muss, und jeder weiß es irgendwie auch nicht. Besser: jeder weiß, dass er es muss, und keiner glaubt es. Es sei denn, man hat durch ein Erlebnis wie eine schwere Krankheit und vor allem solche, wo das eigene Leben abhängig war von der Willkür eines anderen, das Wissen, dass das Leben von einem Augenblick auf den anderen zu Ende sein kann." Wer in diesem Sinne seine ethische Selbstverantwortung wahrzunehmen versteht, kann auch unter den einschränkenden Bedingungen des Alters eine andauernde Akzeptanz des Lebens vorbereiten und gewährleisten. Dieser Aufgabe aber kann der Einzelne nur in einem Umfeld gerecht werden, das seinerseits im Konflikt der genannten ethischen Grundprinzipien keine einseitigen Präferenzen setzt, das also weder den Zwang zum Weiterleben unter Einengung der Selbstbestimmung als ethisch höherwertig betrachtet, noch den Menschen in Alter und Hilflosigkeit sich selbst überlässt unter Inkaufnahme der Selbsttötung. Suizidprävention ohne Berücksichtigung der dargestellten ethischen Problematik gewinnt einen ähnlich inhumanen Charakter wie die bloße, herzlose Toleranz des Alterssuizids. Die zahlreichen Fragen, die sich bei jeder Beschäftigung mit der Ethik des Alterssuizids auftun und weitgehend unbeantwortet bleiben müssen, hat die schwedische Historikerin Birgitta Oden in ihrem Vortrag beim 6. Europäischen Symposium über „Suicid and Suicidal behaviour" (Lund/Schweden, 1996) folgendermaßen zusammengefasst: 9 Anders als bei jungen Menschen sei der Alterssuizid - zumindest in sprachlicher Terminologie - kein „cry for help", sondern eine Anklage, eine Anklage aber gegen wen? „Richtet sich diese Anklage gegen die Angehörigen, die dem alten Menschen seine Einsamkeit nicht nehmen? Richtet sie sich gegen die Gesellschaft, die viel verspricht, aber sehr wenig bereit stellt? Richtet sie sich gegen die Ärzte, die es bei „technischen Lösungen" bewenden lassen? Oder richtet sie sich gegen die Seelsorger, die sich nicht mehr wirklich um das Seelenheil der Menschen kümmern? Richtet sich die Anklage gegen die jungen Menschen, die die Lebenssituation alter Menschen einfach ignorieren? Ist sie gegen die Wissenschaftler gerichtet, die es versäumt haben, rechtzeitig eine Psychologie des Alters zu entwickeln, und die so viel Zeit für die Entwicklung geriatrischer Wissenschaften benötigen? Oder richtet sie sich gegen die Philosophen, die unser Recht zu sterben nicht auf ihre Agenda gesetzt haben? Oder richtet sich die Anklage gegen uns alle, die wir die emotionalen Bedürfnisse von Menschen nicht befriedigen, für die der Sinn des Lebens zunehmend zweifelhaft geworden ist?" Oder, fragt Birgitta Oden, ist der Alterssuizid gar keine Anklage, sondern stattdessen ein kodierter Ausdruck der Solidarität mit der jüngeren Generation im Sinne des altruistischen Suizids der Eskimos? Oder ist der Alterssuizid weder ein Hilfeschrei noch eine Anklage, sondern ein freiwillig gewähltes Verstummen, der egoistische Schritt eines alten Menschen, der müde geworden ist und genug vom Leben gehabt hat? Und welche Folgerungen ergeben sich aus allen diesen Fragen für die Prävention des Alterssuizids, - und für seine ethische Wertung? 10 Literaturverzeichnis 1. ANKERMANN, E.: Sterben zulassen München, Basel: Reinhardt-Verlag (2004) 2. BLACKBURN, S.: Gut sein - eine kurze Einführung in die Ethik. Damstadt: Primus-Verlag (2004) 3. BUNDESÄRZTEKAMMER: Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung Deutsches Ärzteblatt 95 (1998), B-1851-1853; Deutsches Ärzteblatt 101 (2004), B-1075-1077 4. LEICHT, R.: Der Tod in Weiß. Die Zeit Nr. 17 vom 19.04.2001, 1 5. MÜLLER-BUSCH, C., KLASCHIK, E., WOSKANJAN, S.: Eine Alternative zur aktiven Euthanisie Deutsches Ärzteblatt 101 (2004), A-1077-1088 6. ODEN, B.: The Elderly as a Suicidal Risk-Group. (Vortragsmanuskript) Europäisches Symposium „Suicide and Suicidal Behavior", Lund, Schweden, 12.-15.06.1996 7. PASCHENDA, K., WEDLER, H.: Suicide amongst the aged: Is it generally accepted in our society? In: K. BÖHME et al. (Eds.) Suicidal behavior. Roderer, Regensburg (1993) 8. RÜCKERT, S.: Der Karneval des Bösen (Interview mit Jan Philipp Reemtsma) Die Zeit Nr. 5 vom 25.01.2001, 11-13 9. SULLIVAN, A.D., HEDBERG, K., FLEMING, D.W.: Legalized physician-assisted suicide in Oregon - the second year. New England Journal Med. 342 (2000), 598-604 10. WEDLER, H.: Sprechende und technische Medizin Zentralbi. Gynakol. 124 (2002), 350-355 11