2.1 Risikoanalyse im Compliance Management

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III.2 Risikoanalyse
2.1 Risikoanalyse im Compliance Management
2.1
Risikoanalyse im Compliance Management
Ein wesentlicher Schritt bei der Erstellung eines Food Compliance Management Systems ist die Risikoanalyse, d. h. die Identifizierung und Bewertung von Food Compliance-Risiken. Die Definitionen der im ISO-Standard 19600 und darin referenzierten
ISO-Standards 31000 Risk management – principles and guidelines und 31010 Risk
management – Risk assessment techniques verwendeten Begrifflichkeiten sind nicht
immer mit den Definitionen im Lebensmittelrecht identisch.
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Das europäische Lebensmittelrecht definiert in Artikel 3 Punkt 9 bis 14 der EG-BasisVerordnung 178/2002 die Begriffe Risiko, Risikoanalyse (bestehend aus Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation) und Gefahr wie folgt:
— „Risiko“ eine Funktion der Wahrscheinlichkeit einer die Gesundheit beeinträchtigenden Wirkung und der Schwere dieser Wirkung als Folge der Realisierung einer
Gefahr;
— „Risikoanalyse“ einen Prozess aus den drei miteinander verbundenen Einzelschritten Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation;
— „Risikobewertung“ einen wissenschaftlich untermauerten Vorgang mit den vier
Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrenbeschreibung, Expositionsabschätzung
und Risikobeschreibung;
— „Risikomanagement“ den von der Risikobewertung unterschiedenen Prozess der
Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit den Beteiligten unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer berücksichtigenswerter Faktoren
und gegebenenfalls der Wahl geeigneter Präventions- und Kontrollmöglichkeiten;
— „Risikokommunikation“ im Rahmen der Risikoanalyse den interaktiven Austausch
von Informationen und Meinungen über Gefahren und Risiken, risikobezogene
Faktoren und Risikowahrnehmung zwischen Risikobewertern, Risikomanagern,
Verbrauchern, Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen, Wissenschaftlern und
anderen interessierten Kreisen einschließlich der Erläuterung von Ergebnissen der
Risikobewertung und der Grundlage für Risikomanagemententscheidungen;
— „Gefahr“ ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens in einem Lebensmittel oder Futtermittel oder einen Zustand eines Lebensmittels oder Futtermittels,
der eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann.
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III.2 Risikoanalyse
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Gleichzeitig wird im Lebensmittelrecht streng zwischen den Verantwortlichen und
Verantwortlichkeiten für die Risikobewertung (z. B. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA) und das Risikomanagement (z. B. die Europäische Kommission) getrennt. In einem Compliance Management System hingegen liegen die
Verantwortlichkeiten für Identifizierung, Bewertung und Management von Risiken
alle in der Hand des Unternehmens, selbst wenn die Bereiche auf mehrere Verantwortliche im Unternehmen aufgeteilt wurden.
Im ISO-Standard 19600 wird Risiko als die „Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele,
Tätigkeiten und Anforderungen“ definiert und dementsprechend definiert sich das
(Food) Compliance-Risiko als die „Auswirkung von Unsicherheit auf (Food) Compliance-Anforderungen“.
— Die Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen (diese können positiv
oder negativ sein)
— Die Unsicherheit bzw. Ungewissheit, mit der Wahrscheinlichkeiten geschätzt bzw.
ermittelt werden
— Die Ziele der Organisation erstrecken sich auf die strategische Entwicklung (z. B.
Kundenbedürfnisse, Innovation, Marktstellung).
— Die Tätigkeiten umfassen die operativen Aktivitäten (z. B. Beschaffung, Produktion
und Dienstleistung sowie Vertrieb).
— Die Anforderungen beziehen sich insbesondere auf Gesetze, Normen sowie weitere
externe oder interne (freiwillige) Vorgaben, auch betreffend die Sicherheit von
Menschen, Sachen und der Umwelt (siehe auch Definition Compliance-Anforderungen)
— Das Risiko ist eine Folge von Ereignissen (plötzlicher Eintritt einer bestimmten
Kombination von Umständen) oder von Entwicklungen (allmähliche Veränderung
von Umständen)
Im Rahmen der Etablierung eines Food Compliance Management System sind die relevanten Food Compliance-Risiken zu identifizieren (ermitteln), zu analysieren und
zu bewerten (beurteilen).
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Generell umfasst der Begriff „Risiko“ folgende Aspekte:
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Zur Identifizierung sind die Food Compliance-Anforderungen mit den Zielen, Tätigkeiten und Anforderungen des Unternehmens in Beziehung zu setzen, um Situationen
möglicher Food Compliance-Verstöße, deren Ursachen und mögliche Konsequenzen
festzustellen.
Beispiel:
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Für ein bestimmtes Produkt soll in der Werbung die nährwertbezogene Angabe „ballaststoffreich“ verwendet werden. Kommt bei der Produktion eine Zutat zum Einsatz,
deren Zusammensetzung für diesen Claim wichtig ist aber gleichzeitig im Ballaststoffanteil stark schwanken kann, besteht somit die Möglichkeit eines Food ComplianceVerstoßes.
Die Risikoidentifizierung ist daher der Prozess des Suchens, Erkennens und Aufzeichnens von Risiken. Zweck ist es, zu ermitteln, was geschehen könnte oder
welche Situationen eintreten könnten, durch die das Erreichen der Ziele des Unternehmens, seine Tätigkeiten oder die Erfüllung aller relevanten Compliance-Anforderungen beeinträchtigt werden könnten. Sobald ein Risiko ermittelt und erkannt wird, hat das Unternehmen etwaige bestehende Eingriffsmöglichkeiten wie
Konstruktionsmerkmale, Personen, Prozesse und Systeme zu ermitteln und zu
benennen. Dies kann geschehen durch
— vergleichende Verfahren (z. B. Checklisten),
— die systematische Vorgehensweise eines Teams von Fachleuten, die systematisch
und strukturiert (z. B. durch Fragebögen) ermitteln,
— induktive Überlegungen wie beispielsweise die Gefährdungs- und Betreibbarkeitsuntersuchung (HAZOP) oder Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte
(HACCP),
— unterstützende Techniken, die die Genauigkeit und Vollständigkeit der Risikoidentifizierung verbessern (z. B. Brainstorming, Delphi-Methode).
Unabhängig von den angewendeten Techniken ist es wichtig, bei der Identifizierung
von Risiken den menschlichen und organisatorischen Einflüssen ausreichend Beachtung zu schenken. Folglich sollte eine Abweichung der menschlichen und organisatorischen Faktoren vom erwarteten Wert ebenfalls mit in den Risikoidentifizierungsprozess aufgenommen werden.
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Bei der Analyse der Food Compliance-Risiken soll ein Verständnis für diese Risiken
entwickelt werden. Dabei werden die Folgen und die zugehörigen Wahrscheinlichkeiten ermittelter und erkannter Risikoereignisse bestimmt. Es wird berücksichtigt, ob
Gegenmaßnahmen vorhanden und wie wirksam diese gegebenenfalls sind. Die Folgen
und deren Wahrscheinlichkeiten werden dann kombiniert und bestimmen so das Risikoniveau (z. B. „hoch“, „mittel“ oder „niedrig“).
Für die Produktion einer Knabbermischung wird für Nüsse und Pistazien auf eine größere Anzahl von Lieferanten aus dem Mittleren Osten zurückgegriffen. Angenommen,
in den letzten Monaten haben sich Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem
für Lebens- und Futtermittel (RASFF) über erhöhte Aflatoxinwerte in diesen Zutaten
aus dem Mittleren Osten gehäuft. Wenn dem Unternehmen diese Meldungen bekannt
sind (Kenntnis der erhöhten Wahrscheinlichkeit), kann es – z. B. durch entsprechende
Analysen (Gegenmaßnahme) – das Risikoniveau der Verwendung nicht sicherer Pistazien niedrig halten. Sollte das Unternehmen das Risiko jedoch nicht einmal identifiziert
haben – z. B. weil es die RASFF-Meldungen nicht kennt und auch nicht von sich aus
Rohstoffanalysen durchführt oder Analysenzertifikate vom Lieferanten verlangt – dann
wird das Risiko als mittel bis hoch zu bewerten sein.
Im Detail: Die Risikoanalyse stellt eine Eingangsgröße für die Risikobewertung dar
und bildet die Grundlage für Entscheidungen, ob Risiken behandelt werden müssen.
Sie liefert Hinweise über die am besten geeigneten Behandlungsstrategien und Verfahren.
Für ermittelte und erkannte Risikoereignisse werden die Folgen und die zugehörigen
Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Dabei wird berücksichtigt, ob Gegenmaßnahmen vorhanden und wie wirksam diese gegebenenfalls sind. Die Folgen und deren Wahrscheinlichkeiten werden dann kombiniert und bestimmen so das Risikoniveau.
Die Risikoanalyse beinhaltet die Betrachtung der Risikoursachen und Risikoquellen,
deren Folgen und die Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Folgen auch eintreten können. Dabei sind alle Faktoren mit Auswirkung auf die Folgen und Wahrscheinlichkeit
zu bestimmen und bestehende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken (Risikokontrolle)
zu berücksichtigen.
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Beispiel:
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Für diese Analyseverfahren sind eine Reihe von verschiedenen Methoden beschrieben
worden, die in komplexen Fällen auch kombiniert werden können. Diese können qualitativer, semi-quantitativer oder quantitativer Art sein, wobei der erforderliche Detaillierungsgrad von der jeweiligen Anwendung, der Verfügbarkeit zuverlässiger Daten
und den Bedürfnissen der Entscheidungsprozesse im Unternehmen abhängt.
Bei der qualitativen Beurteilung werden die Folgen, die Wahrscheinlichkeit und das
Risikoniveau durch Signifikanzniveaus wie „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ angegeben.
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Bei den semi-quantitativen Verfahren werden numerische Klassifizierungsskalen für
die Folgen und die Wahrscheinlichkeit verwendet, die dann kombiniert werden und
mittels einer Formel ein Risikoniveau ergeben. Die dabei verwendeten Skalen können
linear oder logarithmisch sein oder andere Bezüge haben.
Bei den quantitativen Verfahren werden aussagekräftige Werte für die Folgen und deren Wahrscheinlichkeiten geschätzt. Bei der Entwicklung des Kontexts werden Zahlenwerte für das Risikoniveau in spezifischen Einheiten produziert. Eine vollständige
quantitative Analyse ist nicht immer möglich, z. B. wegen unzureichender Informationen über das zu untersuchende System oder die untersuchte Tätigkeit, fehlender Daten,
menschlicher Einflüsse usw. oder weil der Aufwand einer quantitativen Analyse nicht
gerechtfertigt oder erforderlich ist. In solchen Fällen kann eine vergleichende semiquantitative oder qualitative Einstufung der Risiken durch auf ihrem Arbeitsgebiet erfahrene Spezialisten dennoch angebracht sein. Selbst wenn eine vollständige Quantifizierung durchgeführt wurde, muss beachtet werden, dass die berechneten Risikoniveaus
nur Schätzwerte sind. Daher kann ihnen keine mit der Genauigkeit der Grunddaten und
Methoden unvereinbare Genauigkeit und Aussagekraft zugeschrieben werden.
Letztlich werden in der Risikobewertung bzw. Risikobeurteilung geschätzte Risikoniveaus mit denjenigen Risikokriterien verglichen, die bei der Erarbeitung des Kontexts definiert wurden, um die Signifikanz sowie das Niveau und die Art des Risikos
zu bestimmen.
Bei der Risikobewertung verwendet man das Risikoverständnis, das man während der
Risikoanalyse gewonnen hat, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bei dieser
Entscheidung sind auch ethische, rechtliche, finanzielle und andere Erwägungen einschließlich der Risikowahrnehmung mit zu berücksichtigen.
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Mögliche Entscheidungen sind:
— ob ein Risiko überhaupt behandelt werden muss
— welche Prioritäten für die Behandlungen gelten
— ob und welche Tätigkeiten durchgeführt werden sollten
— welche Vorgehensweise(n) bei Vorhandensein mehrerer Optionen eingeschlagen
werden sollte(n)
Die Entscheidung, ob und wie gegebenenfalls ein Risiko zu behandeln ist, kann
von den Kosten und Nutzen abhängen, dieses Risiko einzugehen, bzw. den Kosten
und Nutzen, verbesserte Maßnahmen zur Abwehr dieses Risikos umzusetzen.
— Gruppe 1: hier ist das Risikoniveau nicht hinnehmbar, gleichgültig welcher Nutzen
aus dieser Tätigkeit entsteht, und in dem eine Risikobehandlung ohne Rücksicht auf
die Kosten unerlässlich ist;
— Gruppe 2: Kosten und Nutzen fließen in die Entscheidung mit ein und Vorteile werden gegenüber potentiellen Konsequenzen abgewogen;
— Gruppe 3: das Risikoniveau ist vernachlässigbar oder derart, dass keine Risikobehandlungsmaßnahmen notwendig sind.
Beispiele
(die Einreihung in die genannten Gruppen wird immer von der Risikoeinstellung, d. h.
der Risikoaversion bzw. dem Risikoappetit, eines Unternehmens und der handelnden
Personen mitbestimmt!):
Gruppe 1: Im Rahmen der Einführung eines Food Compliance Management Systems
wird bei der Risikoanalyse festgestellt, dass durch die Undichtigkeit einer Produktionsmaschine Mineralöl in produzierte Lebensmittel gelangen kann. Das Risikoniveau ist
nicht hinnehmbar und die defekte Maschine ist umgehend zu reparieren bzw. zu ersetzen.
Gruppe 2: Trotz etablierter Verfahren zur Etikettenkontrolle im Unternehmen wird in
der Zutatenliste eines Produkts statt der rechtlich vorgeschriebenen Zusatzstoffkategoriebezeichnung „Konservierungsstoff“ der Begriff „Konservierungsmittel“ verwendet. Bei Vernichtung der mit der falschen Deklaration versehenen Verpackungen und
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Eine übliche Vorgehensweise ist es, Risiken in drei Gruppen einzuteilen:
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Neuproduktion mit korrekter Kennzeichnung entstehen hohe Kosten, allerdings mit
dem Nutzen einer 100%-igen Food Compliance. Demgegenüber steht der finanzielle
Vorteil der Weiterverwendung der Verpackungen mit falscher Deklaration gepaart mit
dem Risiko z. B. einer behördlichen Beanstandung. Welche Entscheidung würden Sie
treffen und warum?
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Gruppe 3: Im Rahmen eines Lieferanten-Audits stellen Sie fest, dass die an ihr Unternehmen gelieferten Etiketten, die normalerweise mit einer Größe von maximal 78 cm2
spezifiziert sind, durch Produktionsschwankungen beim Lieferanten auch größer als
80 cm2 sein können. Als Konsequenz der Überschreitung der 80 cm2 würde sich die
gesetzlich vorgeschriebene Mindestschriftgröße für die Pflichtangaben auf dem Etikett
von 0,9 mm auf 1,2 mm erhöhen. Da sich ihr Unternehmen aber bereits vor einiger Zeit
eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm für Pflichtangaben auf allen Produkten als Food
Compliance-Selbstverpflichtung auferlegt hat, ist das Risikoniveau vernachlässigbar
und etwaige Risikobehandlungsmaßnahmen sind nicht notwendig.
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Literatur
Literatur
Weiterführende Literatur zum Thema Risikomanagement und Verfahren zur Risikobeurteilung finden sich in den entsprechenden Dokumenten der International Organization
for Standardization ISO:
— ISO Guide 73:2009 Risk management – Vocabulary
— ISO 31000:2009 Risk management – Principles and guidelines
— ISO/TR 31004:2013 Risk management – Guidance for the implementation of ISO
31000
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— IEC 31010:2009 Risk management – Risk assessment techniques
Während sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) entschlossen hat, den ISOStandard 31000 nicht in eine deutsche DIN-Norm zu übersetzen, hat das Austrian
Standards Institute sowohl eine deutschsprachige Übersetzung als ÖNORM herausgegeben und eine Reihe weitere Dokumente zur ISO 31000 veröffentlicht, u. a.
— ÖNORM ISO 31000:2010 Risikomanagement – Grundsätze und Richtlinien (ISO
31000:2009)
— ONR 49000:2014 01 01 Risikomanagement für Organisationen und Systeme – Begriffe und Grundlagen – Umsetzung von ISO 31000 in die Praxis
— ONR 49002-1:2014 01 01 Risikomanagement für Organisationen und Systeme –
Teil 1: Leitfaden für die Einbettung des Risikomanagements ins Managementsystem
– Umsetzung von ISO 31000 in die Praxis
— ONR 49002-2:2014 01 01 Risikomanagement für Organisationen und Systeme –
Teil 2: Leitfaden für die Methoden der Risikobeurteilung – Umsetzung von ISO 31000
in die Praxis
— ONR 49002-3:2014 01 01 Risikomanagement für Organisationen und Systeme –
Teil 3: Leitfaden für das Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement – Umsetzung
von ISO 31000 in die Praxis
— ONR 49003:2014 01 01 Risikomanagement für Organisationen und Systeme – Anforderungen an die Qualifikation des Risikomanagers – Umsetzung von ISO 31000 in
die Praxis
Weitere Informationen finden sich unter www.austrian-standards.at
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