Gestaltungshandbuch

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Der Bauberater für Goslar
Gestaltungshandbuch
Richtlinien für die
Erhaltung und Gestaltung des
UNESCO-Weltkulturerbes
„Altstadt Goslar“
Stadt Goslar – Denkmalschutzbehörde, Heft 1
Der Bauberater
für Goslar
Gestaltungshandbuch
Richtlinien für die Erhaltung und Gestaltung des
UNESCO-Weltkulturerbes
“Altstadt Goslar”
Stadt Goslar - Denkmalschutzbehörde
Heft 1
1
2
Zum Geleit
Zum Geleit
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!
Goslar als mittelalterliche Reichs- und Hansestadt zeichnet sich durch
seine noch erhaltene Altstadt aus. Geprägt durch die Handelsbeziehungen Goslars und die ehemalige Wirtschaftskraft des Erzbergwerks
Rammelsberg entwickelte sich in unserer Stadt eine besondere Baukultur, die sich neben der Kaiserpfalz und den vielfältigen sakralen
Bauten vor allem in einer baugeschichtlich bedeutsamen
Bügerhausarchitektur zeigt.
Der kunst- und baugeschichtliche Stellenwert der Altstadt Goslars
führte dazu, dass diese im Jahr 1991 als „Gruppe baulicher Anlagen“
insgesamt unter Denkmalschutz gestellt wurde. 1992 wurde die Altstadt neben dem Erzbergwerk Rammelsberg als UNESCO-Weltkulturerbe ausgewiesen. Dieser international anerkannte Status fordert die Stadt Goslar, aber auch ihre Bürgerinnen und Bürger, Handwerker und Architekten dazu auf, einen aktiven Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Altstadt zu leisen.
Das vorliegende Handbuch soll die Prinzipien für einen denkmalgerechten Umgang mit der historischen Bausubstanz darlegen und
Handlungsspielräume aufzeigen. Es versteht sich als Heft 1 einer geplanten Reihe mit dem Titel „Der Bauberater in Goslar“. Auf seiner
Grundlage folgen weitere Hefte mit detaillierten bautechnischen Vorgaben etwa zur Ausführung von Fassadenanstrichen, Fensterrestaurierungen bzw. Fensternachbauten oder zu ortstypischen Dacheindeckungen.
Denkmalpflege in Goslar kann sich nicht auf reine Verwaltungsaufgaben beschränken. Vielmehr sollen die Bürgerinnen und Bürger der
Publikationsreihe für Fragen der Denkmalpflege sensibilisiert und für
die Erhaltung historischer Bausubstanz mit ihren Details und Facetten begeistert werden.
Dr. Otmar Hesse
Oberbürgermeister
Stadt Goslar
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4
Inhalt
Inhalt
Einführung
1. Räumlicher Geltungsbereich
2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
3. Dachlandschaft
4. Dachaufbauten
5. Fassadengestaltung
6. Farbigkeit
7. Fenster und Türen
8. Schaufenstergestaltung
9. Werbeanlagen
10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren
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Quellen/Literatur
Ansprechpartner
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Einführung
Einführung
Die Stadt Goslar hat – wie auch die meisten anderen Städte in Deutschland - seit Beginn des 20. Jahrhunderts Satzungen besessen, die der
Erhaltung und Pflege der historischen Altstadt dienten. Diese mussten
mehrfach den sich ändernden Rechtsgrundlagen angepasst werden. Zuletzt wurde die Satzung im Jahre 1979 nach der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung von 1973 und der Schaffung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) von 1978 überarbeitet.
Seit dieser Zeit traten jedoch Veränderungen im Sinne des amtlichen Goslarer Altstadt ist denkDenkmalschutzes ein: So erfolgte im Jahre 1991 die offizielle Auswei- malgeschütztes Ensemble
sung der gesamten Goslarer Altstadt als “Gruppe baulicher Anlagen” nach § 3.3 NDSchG
nach § 3 Abs. 3 NDSchG. Weiterhin wurde eine exakte Auflistung und
Wertung des Denkmalbestandes nach geschichtlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen und städtebaulichen Kriterien durchgeführt. Damit
unterliegt die Erhaltung und Gestaltung der Altstadt Goslar mit ihren
Gebäuden, Straßen und Freiflächen dem öffentlichen Interesse.
Darüber hinaus wurde die Altstadt Goslar in Verbindung mit dem Erz- UNESCO-Weltkulturerbe
bergwerk Rammelsberg im Jahre 1992 als UNESCO-Weltkulturerbe
anerkannt und somit dem Schutz der Menschheit unterstellt. Hierbei
sind nach Vorgaben der UNESCO die Kriterien der Bewahrung der Einzigartigkeit und der Authentizität (historische Echtheit) der Altstadt Goslars in besonderem Maße zu erfüllen. Als rechtliche Grundlage dient
hier wiederum das Landesrecht in Form des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes.
Von zentraler Bedeutung für die Erhaltung und Gestaltung der Altstadt Instandhaltungsgebot
Goslars ist § 6 des Denkmalschutzgesetzes. Nach § 6.1 besteht grund- Beeinträchtigungsverbot
sätzlich die Pflicht, Kulturdenkmale in ihrer Gesamtheit instandzuhalten
(sog. Instandhaltungsgebot). Darüber hinaus dürfen nach § 6.2 Kulturdenkmale nicht zerstört, gefährdet oder so verändert werden, dass ihr
Denkmalwert beeinträchtigt wird (sog. Beeinträchtigungsverbot). Im
Falle Goslars bedeutet dies, dass sowohl die Altstadtstrukturen in ihrer
Gesamtheit, als auch die einzelnen Gebäude mit ihren baulichen Details zu erhalten sind und durch bauliche Maßnahmen oder unsachgemäß angebrachte Gegenstände nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Deshalb bedürfen nach § 10 dieses Gesetzes alle baulichen Maßnah- Denkmalrechtliche Genehmen, die ein Kulturdenkmal verändern, instand setzen oder wiederher- migung
stellen, einer Genehmigung. Auch Umnutzungen oder das Anbringen
von Werbeanlagen benötigen eine Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
7
Einführung
Materialgerechtigkeit
Werkgerechtigkeit
Formgerechtigkeit
Bei allen baulichen Maßnahmen im Rahmen des “Gruppendenkmals
Altstadt” bzw. an den einzelnen Kulturdenkmälern sind insbesondere
die Grundsätze der Materialgerechtigkeit, der Werkgerechtigkeit und
der Formgerechtigkeit als allgemein anerkannte denkmalfachliche
Entscheidungsmaßstäbe anzuwenden:
Materialgerechtigkeit bedeutet zum Beispiel, dass Kunststoffmaterialien an historischen Fachwerk- oder Steingebäuden, die aus
natürlichen und ortsüblichen Materialien errichtet wurden, nicht materialgerecht und damit auch nicht denkmalverträglich sind.
Werkgerechtigkeit im historischen Ensemble stellt besondere Anforderungen an das Bauhandwerk, das hier unter Berücksichtigung
traditioneller Handwerkstechniken Maßnahmen durchzuführen hat.
Formgerechtigkeit fordert vor allem bei Ersatz- oder Ergänzungsmaßnahmen eine Rücksichtnahme auf vorhandene Maße und Proportionen. So müssen sich etwa neue Dachgauben der vorhandenen
Dachfläche unterordnen und sich in ihrer Form dem vorhandenen
Baustil anpassen.
Erhalt ortstypischer Merkma- Darüber hinaus gilt es, ortstypische Merkmale der Baugestaltung als
le der Baugestaltung
Ausdruck der Unverwechselbarkeit und Authentizität der Stadt zu erhalten. Hierzu gehören insbesondere Straßenführungen und Parzellenstrukturen, die sich bereits im Mittelalter herausbildeten und heute
noch weitgehend unverändert vorhanden sind. Ebenso tragen die Dachlandschaft mit ihren charakteristischen Dachneigungen und Dacheindeckungen sowie die Fassadengestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser zur spezifischen Eigenart Goslars bei.
Richtlinien sollen denkmal- Die im Folgenden dargestellten Richtlinien und Erläuterungen solgerechtes Vorgehen gewähr- len einen denkmalgerechten Umgang mit der historischen Altstadt
Goslars gewährleisten. Sie bilden die fachliche Grundlage für Entleisten
scheidungen im Rahmen von denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren.
8
Einführung
Abbildung 1:
Luftaufnahme Altstadt Goslar
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1. Räumlicher Geltungsbereich
1. Räumlicher Geltungsbereich
Richtlinien
Der Geltungsbereich dieser Richtlinien umfasst im Wesentlichen die
von den ehemaligen Wallanlagen umschlossene Altstadt, die von folgenden Straßen und Wegen begrenzt wird:
Bismarckstraße, Brückenstraße, Wallpromenade, Reiseckenweg,
Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Wallgasse
und Vititorwall.
Der Geltungsbereich findet sich im Übersichtsplan dargestellt.
Erläuterungen
Richtlinien beziehen sich auf Die Richtlinien des vorliegenden Gestaltungshandbuches beziehen sich
denkmalgeschütztes Ensem- auf die Altstadt Goslars, die nach 3.3. NDSchG als schützenswerte
ble innerhalb der histori- “Gruppe baulicher Anlagen” ausgewiesen ist.
schen Stadtbefestigung
Diese “Gruppe baulicher Anlagen” wird im Wesentlichen durch die noch
vorhandene mittelalterliche Stadtbefestigung begrenzt. Diese wohl bereits im 12. Jahrhundert vorhandene und im 15. bzw. 16. Jahrhundert
verstärkte Wehranlage ist heute noch zum großen Teil erhalten. Sie besteht aus einer Stadtmauer als innerem Befestigungsring, die nach außen durch einen Wall, einen Graben und eine niedrigere Feldmauer geschützt wurde.
Die Goslarer Altstadt zeichnet sich durch eine im frühen bzw. hohen
Mittelalter gewachsene und dann im 13. Jh. planmäßig zusammengefasste Siedlungsstruktur aus. Die Bauweise innerhalb der
Altstadt wird vor allem durch Fachwerkbauten des 15.-19. Jahrhunderts dominiert, die vielfach niederdeutsch geprägtes Schnitzwerk aufweisen. Daneben finden sich aber auch Zeugnisse einer ausgeprägten
Steinbaukunst des späten 14. und 16. Jahrhunderts, die Goslar einen
besonderen Charakter verleihen.
Der Geltungsbereich umfasst also die gesamte Siedlungsstruktur der
mittelalterlich geprägten Altstadt mit den Steinbauwerken der Spätgotik und der Renaissance sowie der insbesondere niedersächsisch
beeinflussten Fachwerkbauweise.
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1. Räumlicher Geltungsbereich
Abbildung 2:
Räumlicher Geltungsbereich
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2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
Richtlinien
(1) Die historischen, straßenseitigen Baufluchten sind einzuhalten bzw.
wieder herzustellen.
(2) Die in der Regel traufständige Bebauung sowie die historischen
Parzellenstrukturen sind grundsätzlich beizubehalten.
(3) Größere oder aneinandergrenzende Baukörper müssen die typischen historischen Parzellenstrukturen aufgreifen, indem sie
Versprünge von Firstlinie, Traufe, Dach, Sockel- und Wandhöhe
aufweisen und dadurch eine rhythmische Gliederung der Fassaden erhalten.
(4) An- und Neubauten müssen sich in ihrer Maßstäblichkeit sowie
in ihrer horizontalen und vertikalen Gliederung der Nachbarbebauung anpassen.
(5) Dem gestalterischen Zusammenfassen von Teilen vorhandener Fassaden und aneinander grenzender Gebäude zu einer Einheit kann
nicht zugestimmt werden.
Erläuterungen
Merkmale eines Ensembles,
die seinen Denkmalwert begründen, dürfen nicht beeinträchtigt werden (§ 6.2
NDSchG)
Durch die Ausweisung der Altstadt Goslars als schützenswerte “Gruppe baulicher Anlagen” nach § 3.3 des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes und durch die Anerkennung desselben Areals als UNESCO-Weltkulturerbe ist eine besondere Verpflichtung zur
Erhaltung der Siedlungsstruktur gegeben. Nach § 6.2 NDSchG dürfen Merkmale eines Ensembles, die seinen Denkmalwert begründen,
nicht beeinträchtigt werden. Hierzu gehören in der Altstadt Goslar
insbesondere die historischen Straßenfluchten und Parzellenstrukturen,
die zu erhalten sind. Etwa notwendige Neubauten müssen sich durch
ihre Maßstäblichkeit und Proportionen in die vorhandene Umgebung
einfügen.
Die Goslarer Altstadt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass
die gegenwärtig vorhandenen Baufluchten und Parzellenstrukturen
zumeist noch mittelalterlichen Ursprungs sind und sich über Jahrhunderte hinweg bewahren konnten. So lässt sich heute anhand von Karten gut erkennen, dass die Stadt einst vermutlich aus mehreren
Siedlungskernen heraus entstand und wohl im 12. Jahrhundert planmäßig zusammengefasst wurde. Diese Siedlungskerne zeigen sich
noch immer als deutlich unterscheidbare Stadtquartiere.
12
2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
Als solche erhaltenen Stadtquartiere mit jeweils charakteristischen Erhalt historischer StadtStraßenverläufen, Parzellenstrukturen und Bauweisen lassen sich der quartiere
Marktbezirk, der Frankenberger Bezirk (Oberstadt), der Jakobibezirk
(Handwerkerviertel) und der Stephanibezirk (Unterstadt) herauskristallisieren:
Der historische Marktbezirk hebt sich durch die mittelalterlichen Han- Marktbezirk
delsplätze des Marktplatzes und des Schuhhofs deutlich hervor. Hier
konzentrierten sich die öffentlichen Gebäude, wie das Rathaus und die
Gildehäuser. Darüber hinaus zeigen sich am Schuhhof noch die
kleinteiligen Parzellenstrukturen ehemaliger Marktbuden.
Der Frankenberger Bezirk (Oberstadt), am Weg zum Rammelsberg ge- Frankenberger Bezirk/
legen, verkörpert die traditionelle Siedlung der im Bergbau Beschäf- Oberstadt
tigten. Die Siedlungsstruktur zeichnet sich durch leicht gekrümmte, sich
an den historischen Wasserverläufen orientierende Straßenführungen
mit immer wiederkehrenden platzartigen Erweiterung an den Verkehrsknotenpunkten aus. Die Parzellenstrukturen in der Oberstadt sind vielfach kleinteilig. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Peterstraße, die eine typische Reihenbebauung ehemaliger Bergarbeiterhäuser
aufweist.
In unmittelbarer Nähe zur Oberstadt liegt der Jakobibezirk mit der Pfarr- Jakobibezirk/Handwerkerkirche St. Jakob, in dem vor allem Handwerker wohnten und arbeite- viertel
ten. Noch heute finden sich hier zahlreiche typische Handwerkerhäuser
mittlerer Größe, aber auch Nebengebäude des Handwerks aus jüngerer
Zeit. Die rasterartige Anordnung von Längs- und Querstraßen deutet
auf eine planmäßige Ansiedlung hin.
Das Gleiche gilt für den Stephanibezirk (Unterstadt), der sich vor Stephanibezirk/Unterstadt
allem entlang der Breiten Straße mit dem “Breiten Tor” im Osten der
Altstadtbefestigung erstreckt. Auch hier findet man ein regelmäßiges
Straßennetz. Nach einem Brand im Jahre 1728 mussten die Gebäude
der Unterstadt weitestgehend wieder aufgebaut werden, wobei die
alten Parzellenstrukturen bewahrt wurden. Entlang der Breiten Straße reihen sich nun zwei- und dreigeschossige, traufseitig erschlossene Fachwerkbauten mit typisch barocken Stilelementen. Parallel- und
Seitenstraßen ordnen sich durch ihre meist zweigeschossige Bauweise der repräsentativ gestalteten Breiten Straße unter.
In der gesamten Altstadt dominieren traufständige, sich aneinander rei- In der Regel traufständige,
hende Bauten mit parallel zur Straße errichteten Satteldächern. Eine geschlossene Bauweise
Ausnahme bilden jedoch einige Eckhäuser, die mit ihren Giebeln in die
Verkehrsknotenpunkte hineinragen.
Dieses spezifische Stadtbild Goslars mit seinen historischen Straßenführungen, Parzellenstrukturen und traditionellen Gebäudeaus-
13
2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
richtungen ist zu erhalten. Eventuell notwendige Neubauten haben
sich grundsätzlich an den vorhandenen Straßenfluchten und Parzellenstrukturen zu orientieren. Je nach Stadtquartier können hier unterschiedliche Gebäudebreiten und -höhen notwendig sein. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, dass die maximale Traufhöhe der
Neu- und Umbauten nicht mehr als 9 m betragen durfte, da die Enge
Neue Bauten müssen sich in der Straßen in Goslar kaum eine größere Höhe zulässt und auch hidie Umgebung einfügen
storische Gebäude nicht mehr als drei Geschosse aufweisen.
Insofern ist es bei allen Baumaßnahmen erforderlich, die jeweilige
Parzellenstruktur des Areals zu erfassen und die Bauausführung darauf abzustimmen. Vertikale und horizontale Gliederungen der Nachbarbebauung sind so aufzugreifen, dass sich ein neues Bauwerk in die
vorhandene Umgebung einfügt (vgl. auch § 34 BauBG und § 8
NDSchG).
Größere oder aneinandergrenzende Baukörper müssen sich an den
typischen historischen Parzellenstrukturen orientieren, indem sie
Versprünge von Firstlinie, Traufe, Dach, Sockel- und Wandhöhe aufweisen und dadurch eine rhythmische Gliederung der Straßenfronten
erhalten. Dadurch soll der Errichtung von großvolumigen, ungegliederten Baukörpern und langen einheitlichen Straßenfronten entgegengewirkt werden.
Gleichzeitig ist auch die farbliche und gestalterische Zusammenfassung von vorhandenen Nachbargebäuden zu unterlassen, um die traditionelle Kleinteiligkeit der städtischen Bebauung zu bewahren.
Abbildung 3:
Historische Stadtquartiere in
der Altstadt Goslars
1=Marktbezirk
2=Frankenberger Bezirk/
Oberstadt
3=Jakobibezirk/Handwerkerviertel
4= Stephanibezirk/Unterstadt
14
2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
Abbildung 4:
Historischer Marktbezirk mit
Marktplatz, Rathaus und sog.
Schuhhof.
Abbildung 5:
Oberstadt mit platzartigen
Erweiterungen an Verkehrsknotenpunkten (z.B. Worthsatenwinkel)
15
2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen
Abbildung 6:
Oberstadt und typisches
Bergarbeiterhaus
Abbildung 7:
Jakobi- bzw. Handwerkerbezirk und typisches Handwerkerhaus
Abbildung 8:
Unterstadt und dreigeschossige Bauten an der
Breiten Straße
16
3. Dachlandschaft
3. Dachlandschaft
Richtlinien
(1) Historische Dächer und Dachformen (vor allem steil geneigte Satteldächer, daneben Krüppelwalmdächer, Mansarddächer, Vollwalmdächer und “Goslarer Giebel”) sind grundsätzlich zu erhalten.
(2) Neue Dächer sind als symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 45° auszuführen. Für hofseitige An- oder
Nebenbauten können Pultdächer zugelassen werden. Drempel
(Kniestöcke) sind dagegen in der Altstadt Goslars nicht
genehmigungsfähig.
(3) Die noch vorhandenen Schieferdächer sind zu erhalten bzw. bei
Bedarf in Schiefer zu erneuern.
(4) Die anderen geneigten Dächer sind mit Tonziegeln zu decken. Zu
bevorzugen ist hier der Krempziegel (“Linkskremper”). Gebäude, die nach 1900 errichtet wurden, können in Abstimmung mit
dem Denkmalschutz auch mit Doppelmuldenfalzziegeln gedeckt
werden. Daneben sind – insbesondere für Neubauten - Hohlfalzziegel zugelassen.
(5) Bei einer Dacheindeckung mit Tonziegeln können First, Grat und
Ortgang mit Schiefer versehen werden.
(6) Dachziegel sollen grundsätzlich eine “naturrote” Farbe (analog
zu RAL-Farb-Nr. 2012, 2016 und 3022) aufweisen. Ausnahmen
können zugelassen werden, wenn sie denkmalpflegerisch begründbar sind.
(7) Glasierte Ziegel werden nicht genehmigt.
Erläuterungen
Zu den charakteristischen Merkmalen des “Gruppendenkmals Alt- Erhaltungsgebot für historistadt Goslar”, die entsprechend dem denkmalrechtlichen Erhaltungs- sche Dachformen und Dachgebot nicht geändert werden dürfen, gehören ohne Zweifel die histori- eindeckungen
schen Dachformen und Dacheindeckungen, die in ihrer Gesamtheit
eine spezifische Dachlandschaft ergeben.
Kennzeichnend in Goslar sind die steilen Satteldächer mit einer Dachneigung von teilweise mehr als 50°. Auch die Schieferdächer, die vom
ehemaligen Schieferabbau in dieser Region zeugen, sind wesentliche
17
3. Dachlandschaft
Elemente des unverwechselbaren städtischen Erscheinungsbildes.
Weiterhin ordnet die Verwendung des naturroten Krempziegels die
Stadt Goslar in eine kulturräumliche Besonderheit der Region Ostniedersachsens und des Westens von Sachsen-Anhalt ein, die es zu
bewahren gilt.
Hieraus ergeben sich die denkmalfachlichen Grundsätze, dass sich Neubauten in ihrer Dachneigung dem vorhandenen Bestand anpassen und
traditionelle Dacheindeckungen möglichst bewahrt werden sollen.
Steile Satteldächer sind ty- Dies bedeutet, dass auch neue Gebäude im Gebiet der Altstadt mit den
für Goslar typischen symmetrischen Satteldächern versehen werden
pisch
sollen. Entsprechend der traditionell dominierenden traufständigen Ausrichtung der Gebäude sind die Häuser mit parallel zur Straße stehenden Satteldächern auszuführen. Aber auch rückwärtige Gebäude sollten Satteldächer erhalten. Eine Ausnahme bilden hier lediglich hofseitige
An- oder Nebenbauten, die eventuell an Grenzmauern angefügt sind.
Dort können auch Pultdächer zur Ausführung kommen. Drempel oder
sog. Kniestockkonstruktionen zur Vergrößerung des Dachraumes waren in Goslar zu keinem Zeitpunkt üblich und können deshalb nicht
genehmigt werden.
Besondere Dachformen Krüppelwalmdächer, Mansarddächer und Vollwalmdächer sind in Goslar auf wenige Bauten, insbesondere des Barocks und des Historismus,
müssen bewahrt werden
beschränkt. Diese Dachformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben,
spielen jedoch für den Neubau keine Rolle. Ebenso verhält es sich mit
dem typischen “Goslarer Giebel”, einem im oberen Teil verschieferten
Steilgiebel mit abgewalmtem Fußbereich. Diese Dächer sind als eine
Besonderheit der Stadt ebenfalls bewahrenswert.
Neben der Dachform besitzt auch die Dachneigung eine wesentliche,
das Stadtbild prägende Bedeutung. Grundsätzlich gehört Goslar in dieser Hinsicht zum Verbreitungsgebiet des steil geneigten Satteldaches.
Historische Gebäude, wie das Brusttuchhaus oder das Bäckergildehaus,
weisen Dachneigungen von bis zu 50° auf. Deshalb wird auch bei Neubauten in der Regel eine Dachneigung von mindestens 45° gefordert.
Erhalt der Schieferdächer
Ein weiteres Merkmal der Altstadt Goslars bilden die Schieferdächer
zahlreicher Gebäude. Das regionaltypische Material wurde in unmittelbarer Nähe von Goslar (z. B. in der Ratsschiefergrube) abgebaut.
Um das charakteristische Stadtbild zu bewahren, sind die historischen
Schieferdächer zu erhalten und bei Schadhaftigkeit entsprechend mit
Schiefer neu einzudecken.
Krempziegel ist dominieren- Wie oben bereits erwähnt, zählte Goslar prinzipiell zum Verbreitungsde Ziegelart
gebiet des sog. Krempziegels (vgl. Karte der historischen Dachdeckungsarten in Deutschland), einer Kombination von Flach- und Hohlziegel.
18
3. Dachlandschaft
1. Satteldach
2. Krüppelwalmdach
3. Mansarddach
4. Vollwalmdach
Abbildung 9:
Historische Dachformen
Abbildung 10:
„Goslarer Giebel“ mit
Schiefereindeckung
19
3. Dachlandschaft
Die Grundform bildet eine Platte, die rechts einen erhöhten Rand
und links eine meist konisch verlaufende Krempe besitzt. Aufgrund
seiner traditionellen Dominanz in der hiesigen Region ist der
Krempziegel bevorzugt anzuwenden.
In begründeten Fällen Hohl- Bei Gebäuden des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts wurden die
bzw. Hohlfalzziegel und Dächer vielfach auch mit Doppelmuldenfalzziegeln eingedeckt, so dass
dieser Ziegelform ebenfalls eine historische Bedeutung in Goslar zugeDoppelmuldenfalzziegel
sprochen werden muss. Gebäude, die ursprünglich diese Ziegelart aufwiesen, können bei einer notwendigen Neueindeckung wieder mit
Doppelmuldenfalzziegeln versehen werden.
Daneben kann auch der Hohl- bzw. Hohlfalzziegel zur Anwendung
kommen, der sich insbesondere für Gebäude des 20. Jahrhunderts sowie für Neu- und Ersatzbauten eignet.
Viele historische Tonziegeldächer weisen an First, Grat und Ortgang
eine Verschieferung auf. Dies hat den Vorteil, dass die ortstypischen
Schieferdächer und die so gestalteten Tonziegeldächer eine harmonische Einheit bilden. Diese Tradition soll auch bei neuen Dacheindeckungen fortgeführt werden.
Naturrote Tonziegel
Schließlich ist die prinzipielle Verwendung “naturroter” Dachziegel
besonders hervorzuheben. Lediglich Gebäude, die nach 1900 errichtet
wurden, weisen zuweilen dunkle Dachziegel auf. Häufig handelt es
sich dabei um durch Rußpartikel nachgedunkelte, ursprünglich jedoch
naturrote Dachziegel. Zum Teil wurden auch engobierte Ziegel in braunen oder schwarzen Farbtönen eingesetzt. Bei solchen Gebäuden können Ausnahmen von der Regel zur Verwendung des naturroten Dachziegels zugelassen werden.
. Goslar
Abbildung 11:
Verbreitungskarte historischer Dachdeckungsformen
in Deutschland
20
3. Dachlandschaft
Abbildung 12:
Linkskremper ist traditionelle Dachdeckungsart in Goslar
Abbildung 13:
Hohl- bzw. Hohlfalzziegel sind
in begründeten Fällen neben
Krempziegel anwendbar
Abbildung 14:
Doppelmuldenfalzziegel der
um 1900 errichteten Gebäude sollen erhalten oder in gleicher Art erneuert werden
21
4. Dachaufbauten
4. Dachaufbauten
Richtlinien
(1) Gauben und Dachaufbauten müssen sich in ihrer Anzahl, Größe
und Gestaltung der Dachfläche, der Architektur bzw. der Bauweise des jeweiligen Gebäudes anpassen.
(2) Genehmigungsfähig sind insbesondere Gaubentypen, die sich an
den ortstypischen, historischen Formen orientieren. Hierzu gehören die einfenstrige Satteldachgaube und die in der Regel
zweifenstrige Schleppdachgaube.
(3) Gauben sollen die gleiche Eindeckung wie das Hauptdach erhalten.
(4) Die Seitenwangen der Dachgauben sollen in der Regel mit Schiefer verkleidet werden. Der Anschluss zur Dachfläche ist als
Schieferkehle oder als Schieferabdeckung über Bleiband auszubilden.
(5) Liegende Dachfenster und Dacheinschnitte sind nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen bilden Dachluken für den Schornsteinfeger.
Erläuterungen
Keine Beeinträchtigungen Zu große und/oder zu viele Dachgauben, Dachflächenfenster und
durch zu große oder zu viele Dacheinschnitte können historische Gebäude in ihrem ErscheinungsDachgauben
bild stark beeinträchtigen und sind deshalb nach dem sog.
Beeinträchtigungsverbot nicht genehmigungsfähig.
Historische Gebäude in Goslar zeichnen sich vielfach durch ihre steilen Satteldächer mit großen Dachflächen aus. In früheren Jahrhunderten dienten die großvolumigen Dächer vor allem als Speicherräume;
zur Belüftung dieser Räume wurden nur kleine Gauben aufgesetzt,
die jedoch häufig eine aufwändige Gestaltung zeigten. Bei Ackerbürgerhäusern finden sich auch fassadenbündige Zwerchhäuser mit
Ladeluke und Lastenaufzug.
In jüngerer Zeit wurden und werden zahlreiche Dachräume zu
Wohnzwecken ausgebaut, die eine Belichtung benötigen. Dabei hat
es sich in der Vergangenheit bewährt, den Einbau von Dachflächenfenstern und Dacheinschnitte nicht zu genehmigen, um das Erscheinungsbild der Goslarer Dachlandschaft zu bewahren.
22
4. Dachaufbauten
Abbildung 15:
Traditionelle Satteldachgauben (Einzelgaube)
Abbildung 16:
Traditionelle Schleppdachgaube (Doppelgaube)
Abbildung17:
Besondere historische Dachgauben mit Spitzhelm
23
4. Dachaufbauten
Form- und Werkgerechtig- Etwa notwendige neue Dachgauben müssen sich in ihrer Form, Größe
keit neuer Dachgauben
und handwerklichen Ausführung dem vorhandenen Gebäude anpassen.
Dabei ist es naheliegend, sich an historischen Gaubenformen zu orientieren:
Satteldachgauben
Schleppdachgauben
und Als traditionelle Gaubenformen der Altstadt Goslars können sowohl
Satteldach- als auch Schleppdachgauben angeführt werden, wobei die
Satteldachgauben nur jeweils ein hochkant stehendes Fenster aufwiesen, während die breiteren Schleppdachgauben oftmals mit zwei Fenstern ausgestattet wurden.
Analog zu diesen herkömmlichen Gaubentypen können auch bei neuen
Dachaufbauten entsprechende Formen aufgegriffen werden. Satteldachgauben sollen dabei als Einzelgauben in hochrechteckigem Format ausgeführt werden. Schleppgauben, die sich vor allem für Dachneigungen
über 45° eignen, können in einer Breite von zwei nebeneinander liegenden Fenstern von quadratischem Format ausgebildet werden.
Anpassung neuer Gauben Grundsätzlich sind Dachgauben so klein wie möglich zu gestalten, daan Fassade und Dachfläche mit sie sich dem jeweiligen Gebäude und der Dachfläche unterordnen.
Anzahl, Größe und Gestaltung der Dachgauben sind im Einzelfall mit
der Bauordnungsbehörde (z.B. Berücksichtigung des 2. Rettungsweges)
und der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Eine weitere optische Einbindung neuer Dachgauben in historische
Dachflächen kann gewährleistet werden, wenn Hauptdachfläche und
Gauben mit dem gleichen Material eingedeckt werden. Die Seitenwangen sollen in der Regel jedoch der örtlichen Tradition entsprechend
mit Schiefer verkleidet werden. Der Anschluss zur Dachfläche ist als
Schieferkehle oder als Schieferabdeckung über Bleiband auszubilden.
Schiefergauben werden in der Regel ohne Dachüberstand ausgeführt,
während mit Ziegel gedeckte Gauben einen Dachüberstand von 15-20
cm aufweisen können.
24
4. Dachaufbauten
Abbildungen 18 und 19:
Satteldachgaube - Einzelgaube mit hochrechteckigem
Fenster und Schleppdachgaube mit zwei quadratischen Fenstern
Satteldachgaube
Schleppdachgaube
Kehle
Abbildungen 20:
Schieferkehle bei Schieferdach
Abbildung 21:
Schieferkehle bei Ziegeldach
25
5. Fassadengestaltung
5. Fassadengestaltung
Richtlinien
(1) Fassaden sind grundsätzlich mit ortsüblichen, natürlichen Materialien zu gestalten.
(2) Vorhandenes Sichtfachwerk ist freizuhalten.
(3) Verputztes oder verkleidetes Fachwerk darf nur freigelegt werden,
wenn es nach Material und Verarbeitung als Sichtfachwerk konzipiert war und die Verkleidung keine historischen Gründe besitzt.
(4) Bei der Erneuerung von Schieferverkleidungen sind traditionelle
Schablonenformen anzuwenden.
(5) Haussockel sollen in der Regel natursteinsichtig sein, können aber
auch geschlämmt oder geputzt werden.
(6) Außenstufen von Hauseingängen sollen aus ortstypischen Natursteinen (z.B. Granit) hergestellt werden.
(7) Balkone sind in Ausnahmefällen nur auf der Hofseite eines Gebäudes zulässig und bei historischen Gebäuden in selbstständiger Konstruktion vor die Hauswand zu setzten.
Erläuterungen
Material- und Werkgerech- Bei der Gestaltung der Fassaden und der von öffentlichen Flächen aus
tigkeit in der Fassaden- sichtbaren baulichen Anlagen (Einfriedungen, Außentreppen usw.) ist
die Wahrung der Material- und Werkgerechtigkeit von besonderer Begestaltung
deutung, um das typische Stadtbild zu erhalten.
Verwendung ortsüblicher Das heute dem Einheimischen und dem Besucher sich präsentierende
Materialien
Stadtbild Goslars wird wesentlich bestimmt durch die Verwendung ortsüblicher Materialien. In früheren Jahrhunderten fanden vor allem Baustoffe aus der nächsten Umgebung (Holz, Schiefer, Ton, mineralische
Putze und Farbpigmente) ihre Nutzung, so dass jeder Ort durch die
jeweiligen geographischen und geologischen Gegebenheiten einen unverwechselbaren Charakter erhielt. Um diesen zu bewahren, sollen auch
in der Gegenwart bei Renovierungen, Sanierungen und Neubauten ortsübliche Materialien verwendet werden. Dabei handelt es sich in Goslar
vor allem um Sandsteine, Granit, Holz, Naturschiefer und Putz ohne
Kunststoffzusätze. Imitationen dieser natürlichen Baustoffe würde zu
einer Verfälschung dieses authentischen Gesamteindrucks führen.
26
5. Fassadengestaltung
Darüber hinaus “lebt” die Stadt Goslar vor allem durch das vorhandene Repräsentatives, niederSichtfachwerk mit überwiegend niederdeutsch geprägten Fachwerk- sächsisches Sichtfachwerk
schmuckformen. Das von den Vorfahren repräsentativ errichtete Fach- prägt das Stadtbild
werk darf nicht nachträglich verkleidet werden. Dies bedeutet, dass auch
Maßnahmen im Sinne eines verbesserten Wärmeschutzes nicht im Außenbereich vorgenommen werden können. Hier steht eine Vielzahl von
Möglichkeiten der effektiven Innendämmung zur Verfügung.
Abbildung 22:
Schmuckfachwerk mit sog.
Fächerrosetten und Inschrift
Abbildung 23:
Schmuckfachwerk
mit
Schiffskehlen zwischen den
Balkenköpfen und sog. Beschlagwerk
in
den
Brüstungsgefachen
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5. Fassadengestaltung
Historische Schieferver- Gleichzeitig genießen jedoch die bereits ursprünglich mit Schiefer verkleidungen genießen Be- kleideten Goslarer Gebäude Bestandsschutz. Bei der Erneuerung dieser
standsschutz
Wandverkleidungen sollen die traditionellen Schablonenformen aufgegriffen werden. Als ortstypisch darf insbesondere die altdeutsche
Schiefereindeckung gelten, wobei noch vorhandene ältere Verkleidungen sog. aufgelegte Orte aufweisen und somit zur Belebung der Wandfläche beitragen.
Diese ortstypische Tradition der Schieferverkleidung, die sich durch
handwerkliches Können und Kunstfertigkeit in der Fassadengestaltung
auszeichnet, soll beibehalten werden. Dagegen tragen großflächige Spareindeckungen zur Störung des Ortsbildes bei und sollen deshalb an den
von öffentlichen Stellen aus sichtbaren baulichen Anlagen nicht genehmigt werden.
Abbildung 24:
Historische Schieferverkleidung mit Bord und aufgelegtem Ort
Abbildungen 25 + 26:
Nicht ortstypisch:
Großflächige Spareindeckungen
Ortstypisch:
Altdeutsche Schiefereindeckung
28
5. Fassadengestaltung
Ein besonderes Augenmerk beansprucht auch die Gestaltung der Haus- Gebäudesockel und Außensockel von Fachwerk- und Massivbauten, die traditionell aus orts- treppen aus Naturstein
typischem Sandstein errichtet wurden. Um diese Verbundenheit mit der
unmittelbaren geologischen Umgebung Goslars zu dokumentieren, sollen Sockel aus Natursteinen steinsichtig bleiben. In Bedarfsfällen dürfen sie auch geschlämmt oder verputzt werden; die Verwendung von
Verblendmaterialien ist dagegen auszuschließen.
Schließlich sollen auch bei der Gestaltung der Hauseingänge ortsübliche Materialien (wie z. B. Granit) verwendet werden.
Abbildungen 27 + 28:
Historische Türen mit Granit- und Sandsteinaußentreppen
Abbildung 29:
Sandsteinsockel und Sandsteinmauerwerk im Stadtbild
29
5. Fassadengestaltung
Balkone an den Rückseiten Balkone gehörten ursprünglich nicht zum Erscheinungsbild der
von Gebäuden sind genehmi- Goslarer Altstadt, stattdessen dienten Innenhöfe und die zahlreich
vorhandenen Gärten als Freisitz. Durch die Nutzung zahlreicher Häugungsfähig
ser als Mietwohngebäude entstand der Wunsch nach einer vermehrten Errichtung von Balkonen. Diese sind jedoch nur an den Rückseiten der Gebäude anzubringen, um im Stadtbild nicht in Erscheinung
zu treten. Selbstständige, selbsttragende Konstruktionen in Holz oder
Stahl sollen die Balkone dabei an historischen Gebäuden als moderne Zutat erkennbar werden lassen.
Abbildung 30:
Hinterhofsituation in Goslar
mit nachträglich angebautem
Balkon
30
6. Farbigkeit
6. Farbigkeit
Richtlinien
(1) Bei der Erneuerung von Anstrichen an Außenfassaden und Ausbauteilen, wie Fenster oder Türen, sind Farben in den für das Ortsbild und jeweiligen Baustil charakteristischen Tönen zu verwenden.
(2) Die Denkmalschutzbehörde ist zur Farbabstimmung in jedem Fall
hinzuzuziehen.
Erläuterungen
Die Farbigkeit von Gebäuden in der Altstadt Goslars ist von entschei- Bewahrung ortstypischer
dend das Stadtbild prägender Bedeutung. Zu grelle oder ortsuntypische Farbigkeit
Farben eines Gebäudes können zu einer Beeinträchtigung eines
einzelnen Kulturdenkmals bzw. eines ganzen Straßenzuges führen.
Deshalb ist die Farbgebung eines Gebäudes mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Bei herausragenden Kulturdenkmälern geben restauratorische Untersuchungen der vorhandenen Farbschichten Anhaltspunkte über historische Farbgebungen eines Gebäudes. Darüber hinaus kann für Goslar
aufgrund der hier traditionell vorhandenen mineralischen Farbpigmente
eine Palette ortstypischer Farben erstellt werden.
Grundsätzlich lassen sich hier für Fachwerkbauten folgende Farben be- Fachwerkfarbigkeit
nennen: Das Holzwerk wurde - je nach Bauphase – braun-rötlich (Pigment Kupfervitriol), ocker (Pigment z.B. Eisenoxid) oder steingrau bis
blaugrau (Pigmente Smalte und/oder Ruß) gestrichen. Erst im Zeitalter der Industrialisierung (vor allem seit 1900) setzte sich braun gestrichenes Fachwerk durch.
Die Lehmgefache waren meist nur mit einem hellen Kalkanstrich versehen. Zu betonen ist auch, dass vielfach sog. Begleitstriche (z.B.
ockerfarbene Fachwerkstäbe mit schwarzen Begleitstrichen zwischen
Fachwerk und hellen Gefachen) zur Anwendung kamen.
Die vorhandenen Massivbauten und Massivbauteile aus Natursandstein Farbigkeit von Massivwaren in früheren Zeiten meist mit Putz und Farbe versehen. Analog zu bauten
vielfach noch nachweisbaren historischen Farbanstrichen sind die Wandflächen dieser Bauten in der Regel mit einem hellen Farbanstrich zu
versehen (RAL 1013, 1014, 1015, 9001, 9002). Die Sandsteingewände
von Fenstern und Türen können dabei steinsichtig bleiben oder farblich
behandelt werden. Hier lassen sich bei historischen Vorbildern sowohl
beige Farbtöne als auch graue Fassungen nachweisen.
31
6. Farbigkeit
Abbildung 31:
Beispiel Fachwerkfarbigkeit
des 16. und 17. Jahrhunderts:
Rötliches Fachwerk, helle
Gefache
Abbildung 32:
Beispiel Fachwerkfarbigkeit
des späten 17. und frühen 18.
Jahrhunderts:
Ockerfarbene Fachwerkhölzer, schwarze Begleitstriche und weiße Gefache
32
6. Farbigkeit
Abbildung 33:
Dominierende Fachwerkfarbigkeit des späten 17. bis
19. Jahrhunderts:
Graue Fachwerkhölzer,
schwarze Begleitstriche und
weiße Gefache
Abbildung 34:
Bevorzugte
Fachwerkfarbigkeit des späten 19. Jahrhunderts bis heute:
Braunes Fachwerk mit hellen
Gefachen und farbiges Absetzen der Schmuckhölzer
33
6. Farbigkeit
Abbildung 35:
Bevorzugte Farbigkeit von
Massivbauten und Massivbauteilen (17./18.Jh.)
Helle Wandfläche, graue Absetzung der Ecklisenen und
Werksteingewände (Restauratorischer Befund des Zustandes Ende 17. Jahrhundert)
Farbpalette für Fachwerk- und Massivbauten nach
RAL
Zusammenstellung der mög- Massivbau
lichen Farben und Farbkombinationen für historische Wandfläche
Fachwerk- und Massivbauten
RAL 1013 Perlweiß
RAL 1014 Elfenbein
RAL 1015 Hellelfenbein
RAL 9001 Cremeweiß
RAL 9002 Grauweiß
Tür- und
Fenstergewände
RAL 1001 Beige
RAL 1002 Sandgelb
RAL 1019 Graubeige
RAL 7030 Steingrau
Fachwerkbau
34
Holzkonstruktion
Gefache
RAL 3009 Oxydrot
RAL 5008 Graublau
RAL 6006 Grauoliv
RAL 7011 Eisengrau
RAL 7015 Schiefergrau
RAL 7021 Schwarzgrau
RAL 7024 Graphitgrau
RAL 7031 Blaugrau
RAL 8019 Graubraun
RAL 8008 Olivbraun
RAL 8014 Sepiabraun
RAL 9005 Tiefschwarz (Lasur/Leinöl)
RAL 1013 Perlweiß
RAL 1015 Elfenbein
RAL 9010 Reinweiß
7. Fenster und Türen
7. Fenster und Türen
Richtlinien
(1) Bauhistorisch wertvolle Fenster und Türen sollen nach Maßga-
be des Denkmalschutzes erhalten werden.
(2) Neue Fenster erhalten ein hochrechteckiges, stehendes Format
und werden außenbündig eingesetzt.
(3) Neue Fenster können – nach historischem Vorbild - mit nach
außen aufgehenden Fensterflügeln ausgestattet werden.
(4) Fenster sollen einen weißen Farbton aufweisen. In begründeten
Ausnahmefällen sind auch graue Farbanstriche der Fenster möglich.
(5) Fenster sollen aus möglichst einheimischem Holz gefertigt sein.
Kunststoff-Fenster für historische Fachwerk- oder Massivbauten
sind nicht genehmigungsfähig.
Erläuterungen
Fenster und Türen als wesentliche Ausstattungselemente historischer
Gebäude spielen aus denkmalpflegerischer Sicht eine herausragende Rolle. Vielfach werden die Fenster als “Augen des Hauses” bezeichnet, um ihren Stellenwert im Rahmen einer Fassadengestaltung
zu verdeutlichen. Deshalb besteht hier nach dem Denkmalschutzgesetz grundsätzlich ein Erhaltungsgebot für historische Fenster.
Können historische Fenster aufgrund eines schlechten Erhaltungszustandes nicht mehr restauriert werden, so hat sich der Nachbau
historischer Fenstertypen bewährt, wobei die Prinzipien der Form-,
Material- und Werkgerechtigkeit gewahrt werden müssen, um die
Ansicht eines Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.
Erhaltungsgebot für historische Fenster
Fensternachbauten müssen
den Prinzipien der Form-,
Material- und Werkgerechtigkeit entsprechen
Grundsätzlich zeigen sich im Stadtbild Goslars – je nach Haustyp
und Erbauungszeit – durchaus unterschiedliche Fensterarten. So besitzen zahlreiche Häuser noch große, fest verglaste Dielenfenster
von besonderer kunstgeschichtlicher Bedeutung. Aber auch horizontale Schiebefenster, die von der Harzer Bauweise beeinflusst
waren, fanden im 17. Jahrhundert eine zunehmende Anwendung
im Goslarer Stadtgebiet und sind noch heute an einigen Gebäuden
nachweisbar.
Mitte des 18. Jahrhunderts setzten sich jedoch endgültig die Drehflügelfenster (Zargenfenster) durch. Alle Fenster wurden nun außenbündig eingesetzt; äußere Bekleidungen oder Deckleisten fehlen.
35
7. Fenster und Türen
Diese in Norddeutschland typische Fensterform besitzt nach außen
aufgehende Drehflügel, die bündig an den Rahmen schlagen (sog.
Außenanschlag). Sie errang in Goslar eine ortsbildprägende Bedeutung und reihte die Stadt somit in die Tradition der niedersächsischen
Städte ein.
Die nachweisbaren Fenster des 17. und frühen 18. Jahrhunderts waren insbesondere bei kleineren Fachwerkbauten in der Regel zweiflügelig und mit jeweils einer Sprosse geteilt. Im Zeitalter des Barocks
(18. Jahrhundert) gewannen Kreuzstockfenster mit vier Fensterflügeln und Sprossenteilen eine herausragende Bedeutung. Im 19. Jahrhundert setzten sich die sog. Galgenfenster mit zwei sprossengeteilten
Drehflügeln und Oberlicht durch.
Abbildung 36:
Typischer Straßenzug in Goslar mit nach außen aufgehenden Fenstern
Abbildung 37:
Fest stehendes Dielenfenster
Abbildung 38:
Horizontale Schiebefenster im
Harzer Stil
36
7. Fenster und Türen
Abbildung 39:
Historische Zweiflügelfenster mit Außenanschlag
und Sprossenteilung
Abbildung 40:
Barocke Vierflügelfenster
mit Außenanschlag und
Sprossenteilung (18. Jahrhundert)
Abbildung 41:
Galgenfenster mit Drehflügel und Oberlicht (19./20.
Jahrhundert)
37
7. Fenster und Türen
In den letzten Jahren wurden viele historische Fenster durch neue
Fenster ersetzt, wobei die für Goslar typischen Fenster mit Außenanschlag zunehmend durch Fenstertypen mit Innenanschlag (d. h., die
Fenster sind nach innen zu öffnen) verdrängt wurden.
Um jedoch die niedersächsische Tradition der nach außen aufschlagenden Fenster zu bewahren, sollen diese Fenster möglichst erhalten bleiben. Auch beim Einbau von neuen Fenstern insbesondere kleineren Formats (z. B. bei Fachwerkbauten des 16.-18. Jahrhunderts) kann diese
Fensterkonstruktion aufgegriffen werden. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob die Fenster gefahrlos zu reinigen sind (vgl. § 37
Abschn. 1 NBauO).
Umbau historischer Fenster Bauhistorisch wertvolle Fenster sollen grundsätzlich erhalten werden.
mit Einfachverglasung zu Sie können modernen Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz gerecht werden, indem z. B. ein einfach verglastes Zargenfenster zu einem
Kastenfenstern
Kastenfenster umgebaut wird. Darüber hinaus zeigen einige gelungene
Beispiele in Goslar, dass es möglich ist, die traditionelle Fensterform
mit nach außen aufschlagenden Flügeln auch als neue Fenster mit
Isolierverglasung nachzubauen.
Gleichzeitig hat sich der Einbau neuer Fenster, die sich am historischen
Erscheinungsbild orientieren, jedoch nach innen aufgehende Flügel besitzen, insbesondere beim Ersatz von jüngeren Einscheibenfenstern bewährt.
In der Regel weißer Farban- Fenster sollen im Regelfall einen weißen Farbton erhalten. Diese helle
strich der Fenster
Gestaltung der Fensteröffnungen konnte sich spätestens im 19. Jahrhundert weitestgehend durchsetzen und bestimmt bis heute das Erscheinungsbild der Stadt. In begründeten Ausnahmefällen können auch graue
Farbanstriche der Fenster erfolgen. Dies betrifft insbesondere Gebäude
des 16. und 17. Jahrhunderts mit noch vorhandenen historischen Fenstern. Aber auch bei neuen Putzbauten, die insgesamt einen hellen Farbanstrich aufweisen, ist ein grauer Farbanstrich zulässig .
Holzfenster entsprechen den
Forderungen nach Materialgerechtigkeit und Wärmeschutz
38
Grundsätzlich müssen bei historischen Fachwerk- und Massivbauten
Holzfenster zum Einsatz kommen, da diese der Forderung nach Materialgerechtigkeit entsprechen. Darüber hinaus erlaubt der Werkstoff Holz
Profilierungen von Kämpfern und Sprossen, die mit Kunststoff nicht zu
erreichen sind. Auch aus bauphysikalischer Sicht bieten Holzfenster
optimale Bedingungen zur Erfüllung von Anforderungen des Wärmeschutzes, so dass diese nicht nur bei Alt- sondern auch bei Neubauten
durchaus zur sinnvollen Anwendung kommen können.
7. Fenster und Türen
Abbildung 42:
Restaurierte historische
Fenster mit Außenanschlag
Abbildung 43:
Nachbau eines historischen
Zweiflügelfensters mit Oberlicht und Außenanschlag
Abbildung 44:
Neue, nach außen aufgehende Zweiflügelfenster mit
Isolierverglasung und dem
historischen Vorbild nachempfundenen Beschlägen
39
7. Fenster und Türen
Abbildung 45:
Konstruktion eines Vierflügelfensters mit Innenanschlag
Abbildung 46:
Nachgebaute Vierflügelfenster mit Innenanschlag
(ähnlich den barocken
Kreuzstockfenstern)
40
7. Fenster und Türen
Im Rahmen der Fassadengestaltung spielen neben den Fenstern auch
die Haustüren und -tore eine große Rolle. Gerade Goslar zeichnet sich
dabei durch das Vorhandensein zahlreicher historischer Haustüren aus.
Vor allem die Haustüren des Barocks und des Klassizismus sind an
vielen Gebäuden erhaltenswert. Auch bei deren evtl. Schadhaftigkeit
ist in vielen Fällen eine Restaurierung möglich. Aufgedoppelte Türen
können durch den Einsatz eines neuen Innenfutters ertüchtigt werden.
Rahmenfüllungstüren mit Glaseinsatz entsprechen z.B. nach dem Austausch der Einfachverglasung durch eine Isolierverglasung der neuen
Wärmeschutzanforderung.
Nachrüstung historischer
Türen z.B. durch Aufdoppelung oder Einsatz von
Isolierverglasung
Aufdoppelung
Abbildung 47 + 48:
Historische, ehemals zweiteilige Tür des Barocks - zur
Stabilisierung nachträglich
innen aufgedoppelt (Prinzip
entsprechend Konstruktionszeichnung).
41
7. Fenster und Türen
Abbildung 49:
Restaurierte Rahmenfüllungstür mit wiederverwendeten Schmuckelementen und
Ersatz der Einfachverglasung
durch Isolierverglasung
42
8. Schaufenster
8. Schaufenster
Richtlinien
(1) Schaufenster müssen sich in ihrer Größe und Gestaltung den vorhandenen Gebäuden anpassen.
(2) In der Regel ist der Einbau von Schaufenstern nur im Erdgeschoss
genehmigungsfähig. Der Einbau von Übereckschaufenstern in Form
von Glaskästen kann nicht gestattet werden.
Erläuterungen
Historische Gebäude in der Altstadt Goslars wurden meist erst nachträglich durch Schaufenstereinbauten verändert, wobei es in den meisten Fällen zu einer funktionalen und optischen Trennung zwischen Erdund Obergeschoss kam. Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist jedoch
stets als Einheit zu sehen - eine Unterscheidung zwischen Erd- und
Obergeschoss kann nach Denkmalrecht nicht vollzogen werden. Insofern sind auch Schaufenstereinbauten im Erdgeschoss auf die Gesamtheit der jeweils historischen Fassadengliederung abzustimmen.
Gestalterische Einheit zwischen Erd- und Obergeschoss auch bei Geschäftshäusern des denkmalgeschützten Ensembles
Während seit dem Mittelalter mit Holzläden verschließbare Fensteröffnungen im Erdgeschoss zum Verkauf von Waren dienten (daher der
Name “Laden”), setzten sich erst im späten 19. Jahrhundert großflächige
Schaufenster durch. Dabei lassen sich in den letzten ca. 100 Jahren verschiedene Modetrends herauskristallisieren: Während um die Wende
des 19. zum 20. Jh. geschnitzte und modellierte Tür- und Fensterrahmen aus Holz die Ladeneingänge und Schaufenster schmückten, erfreuten sich in den 1960er und 70er Jahren große Schaufensterfronten
(“Glaskastenprinzip”) besonderer Beliebtheit. Seit den 1980er Jahren
ist hier ein gegenläufiger Trend erkennbar: die Schaufenster werden
wieder kleiner und sind stärker gegliedert (“Schmuckkästchenprinzip”).
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich Größe und Gestaltung der Anpassung der Schaufenster
Schaufenster den vorhandenen Gebäuden anpassen müssen. Hierbei sind an Fassadengliederung
jeweils individuelle Lösungen zu finden. Allerdings hat sich eine Beschränkung der Schaufenster auf das Erdgeschoss bewährt, um das
traditionelle Erscheinungsbild der Fachwerkstadt Goslar zu erhalten .
Darüber hinaus erfüllen Schaufenster nur im Erdgeschoss ihren Zweck
der Präsentation von Waren. Auch bei Neu- und Ersatzbauten bleiben
Schaufenster dem Erdgeschoss vorbehalten, wobei die Obergeschosse
durchaus gegliederte Glaselemente aufweisen können.
Bei der Gestaltung der Schaufenster in historischen Gebäuden müssen
grundsätzlich die Proportionen und architektonischen Gliederungselemente bewahrt bleiben. Der beste Gesamteindruck wird erzielt, wenn
43
8. Schaufenster
die Schaufenstergestaltung auf die jeweilige Architektur abgestimmt
ist, wie die Abbildungen 48-50 zeigen. Aber auch beim Rückbau von
großen Schaufensterflächen sind die vorhandenen horizontalen und
vertikalen Gliederungselemente (z. B. Fensterachsen) des Gebäudes
zu berücksichtigen. Hierdurch wird eine Wiederherstellung der Einheit von Erd- und Obergeschoss der jeweiligen Gebäude herbeigeführt .
Abbildung 50:
Dem Fachwerk angepasste
Schaufenster
Abbildung 51:
Neugotisches Haus mit historischen Schaufensteröffnungen
44
8. Schaufenster
Abbildung 52:
Ladengestaltung im Stil des
Neoklassizismus
Abbildung 53:
Haus und Ladengestaltung
im Stil des Barocks
45
9. Werbeanlagen
9. Werbeanlagen
Richtlinien
(1) Eine Häufung von Werbeanlagen, die das Fassaden- und Straßenbild beeinträchtigen, ist unzulässig.
(2) Art, Form, Lage, Material und Farbe der Werbeanlage müssen
sich der Architektur anpassen. Wesentliche Bauglieder oder wichtige Architekturteile dürfen nicht in störender Weise verdeckt oder
überschnitten werden.
(3) Den traditionellen Bauformen der Altstadt entsprechend können
Werbeanlagen nur im Erdgeschoss zugelassen werden; in Ausnahmefällen bis zur Brüstung des 1. Obergeschosses.
(4) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.
(5) An diesen Orten und Bauteilen können Werbeanlagen nicht genehmigt werden :
a) auf Grün- und Freiflächen,
b) an Einfriedungen und Brandgiebeln,
c) an Türen und Toren,
d) an Fensterläden,
e) in Gestalt von Werbefahnen über 1m2.
(6) Altstadtgerechte Werbeformen sind:
a) aufgemalte Buchstaben,
b) nach vorn leuchtende Einzelbuchstaben,
c) Einzelbuchtaben, die hinterleuchtet werden (Schattenschriften),
d) kleinformatige Leuchtkästen mit ausgestrahlten Einzelbuchstaben,
e) Werbeschild, angestrahlt,
f) Werbeträger im Schaufenster (unter 10% der Schaufensterfläche),
g) künstlerisch gestaltete Ausleger.
(8) Ausleger sollen folgende Merkmale aufweisen:
a) Die Gesamtauskragung darf nicht mehr als 1 m betragen.
b) Auslegerabspannungen können auch oberhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses angebracht werden.
c) Das Auslegergerüst ist aus Metall herzustellen.
d) Das Werbeschild kann aus Metall, Holz oder Acrylglas
bestehen.
46
9. Werbeanlagen
(9) Im Sinne von § 6.2 NDSchG (Beeinträchtigungsverbot) sind folgende Werbeformen in der Altstadt nicht genehmigungsfähig:
a) Werbeanlagen in Form von senkrecht untereinander angeordneten Buchstaben,
b) Werbeanlagen in grellen Farben,
c) Blinkende oder bewegliche Werbeanlagen,
d) Bekleben oder Bemalen von mehr als 10% der Schaufensterfläche durch Werbeträger,
e) Werbeschriften mit einer Auskragung von mehr als 30 cm
über den Außenputz,
f) Werbeanlagen, bei denen Fremdwerbung (Markenreklame)
überwiegt,
g) Werbeanlagen in Form eines Verteilens von Buchstaben
eines Wortes auf verschiedene Fenster.
(10) Auf der Grundlage von § 8 NDSchG (Umgebungsschutz) kann
im Bereich der nachstehenden Straßenteile nur weißes Licht
zugelassen werden:
Bäringerstraße 1-6 und 23-25
Bäckerstraße 1-3
Breite Straße 80-83
Frankenberger Plan 1-11
Hoher Weg
Jakobikirchhof
Kaiserbleek
Marktstraße 1-7, 15,16, 24-27, 37-42, 44, 45
Markt
Marktkirchhof
Obere Kirchstraße 1-6
Rosentorstraße 21-27
Schilderstraße 1-6
Stephanikirchhof 1-5
Untere Kirchstraße 1-7
Worthstraße
Erläuterungen
Nach §§ 6 und 8 NDSchG sind an Baudenkmalen, an Gebäuden, die Werbeanlagen dürfen die Anzu einem Ensemble mit Denkmalcharakter gehören, und in der Um- sicht von Kulturdenkmälern
gebung von Baudenkmalen Werbeanlagen unzulässig, die den nicht beeinträchtigen
Denkmalwert bzw. das Erscheinungsbild eines Baudenkmals beeinträchtigen.
Schon seit 1907 gab es auf der Grundlage eines „Preußischen Geset- Lange Tradition des Verbotes
zes gegen die bauliche Verunstaltung“ von 1907 in den meisten Städ- von Verunstaltungen durch
ten Deutschlands - wie auch in Goslar - Satzungen zur Regulierung Außenwerbung
47
9. Werbeanlagen
Werbung in der Altstadt Goslars um 1900 - vor Einführung
des „Preußischen Gesetzes gegen die bauliche Verunstaltung“
von 1907
Abbildung 54:
Außenwerbung über sämtliche Stockwerke dieses Fachwerkhauses in Goslar (um
1900)
Abbildung 55:
Werbetransparent im Giebelfeld des historischen Gebäudes am Worthsatenwinkel (um
1900)
48
9. Werbeanlagen
der Außenwerbung. Damit sollte eine „Verunstaltung“ der historischen Auswüchse des 19. Jh.s bewirStadtkerne durch eine im Zuge der Industrialisierung stattfindende ken Vorschriften zur BegrenÜberhäufung durch Außenwerbung verhindert werden. Heute regeln zung von Außenwerbung
die o.g. Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes, dass die Fassaden
von Kulturdenkmälern nicht durch zu viel Werbung beeinträchtigt
werden dürfen.
Dabei ist zu betonen, dass schon in den ersten Ortssatzungen für die
Stadt Goslar die Begrenzung von Werbeanlagen auf die Erdgeschosszone der Häuser gefordert wurde. Grund für diese Maßregel war, dass
um 1900 viele historische Fassaden der Altstadt vom Erdgeschoss bis
zum Dach mit Werbetafeln oder -aufschriften überhäuft wurden (vgl.
Abbildungen auf nebenstehender Seite). Um dies zu vermeiden, enthält auch das aktuelle Gestaltungshandbuch die Richtlinie der Beschränkung von Werbung auf das Erdgeschoss. Nur in begründeten
Ausnahmefällen , z.B. bei der Anbringung eines Werbeauslegers oder
zur Wahrung der Fassadenproportionen, kann hier eine Ausweitung
auf die Zone unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses
erfolgen.
Während in früheren Jahrzehnten bei der Anbringung von Außen- Abstimmung der Außenwerbung häufig nicht auf eine insgesamt harmonische Fassaden- werbung auf Fassadengestaltung geachtet wurde, ist derzeit vielerorts eine Trendwende er- gliederung
kennbar. So werden die Wahl des Werbeträgers, seine Größe und Beleuchtung in verstärktem Maße auf die vorhandene Bausubstanz abgestimmt. Hierzu kann im Einzelfall eine Fassadenanalyse vorgenommen werden.
Abbildung 56:
Beispiel für die Durchführung
einer Fassadenanalyse zur
richtigen Platzierung der Werbetransparente: hier symmetrische Fassade mit horizontalen Gliederungen zwischen
Erdgeschoss, Obergeschoss
und Giebeldreieck.
49
9. Werbeanlagen
Altstadtgerechte Außenwer- Grundsätzlich hat es sich jedoch in Altstädten bewährt, an historische
bung:
Formen der Werbung anzuknüpfen bzw. diese neu zu interpretieren.
In diesen Bereich gehören vor allem die Werbeausleger sowie die
Verwendung von Einzelbuchstaben und von Werbetafeln.
Einzelbuchstaben
Einzelbuchstaben eignen sich besonders gut für historische Fachwerkgebäude. Der Vorteil besteht darin, dass die Fassaden nicht zergliedert werden und der dahinter liegende Wandaufbau noch erkennbar
bleibt.
Werbetafeln
Werbetafeln passen vor allem zu verputzten oder verschieferten Gebäuden, an denen keine konstruktiven oder gestalterischen Fassadenelemente verdeckt werden. Eine für historische Gebäude empfehlenswerte Lösung kann die Verwendung von Werbetafeln aus transparentem Acrylglas bieten, die das Gebäude optisch nicht allzu sehr zergliedern. Werbetafeln werden in der Regel durch Strahler angeleuchtet.
Ausleger
Aber auch sog. Ausleger spielen in der Altstadt traditionell eine bedeutende Rolle. In früheren Zeiten wurde auf die künstlerische Gestaltung des Werbeauslegers ein besonderer Wert gelegt. Kunstvolle
schmiedeeiserne Arbeiten und die aufwändige Gestaltung des Werbeschildes legten Zeugnis ab von der Qualität der angebotenen Ware
bzw. des jeweiligen Handwerks.
Moderne Ausleger knüpfen an das historische Vorbild der Ausleger
an. Dabei werden - wie in den vergangenen Jahrhunderten - vielfach
Symbole verwendet, die den Kunden auf das jeweilige Produkt bereits hinweisen. Die in diesem Handbuch enthaltenen Richtlinien für
die Gestaltung und die Materialwahl von Werbeauslegern sollen u.a.
zu deren Qualitätssicherung beitragen.
Die Möglichkeiten der Montage eines Auslegers hängen im Einzelfall von den gegebenen örtlichen und baulichen Verhältnissen ab.
Soweit durch die Inanspruchnahme des Straßenraums eventuell Belange des Straßenverkehrs berührt werden, ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Abbildung 57:
Historische Werbung mit Einzelbuchstaben auf Fassadenputz
50
9. Werbeanlagen
Abbildung 58:
Historische Einzelbuchstaben mit Ausleger
Abbildung 59:
Historischer Ausleger mit
Handwerksemblem
Abbildung 60:
Kunstvoll geschmiedeter,
historischer Ausleger
51
9. Werbeanlagen
Abbildung 61:
Neue Einzelbuchstaben auf
Schieferfassade
Abbildung 62:
Einzelbuchstaben, selbstleuchtend
Abbildung 63:
Einzelbuchstaben, hinterleuchtet
52
9. Werbeanlagen
Abbildung 64:
Schmiedeeiserner Ausleger
mit Symbol
Abbildung 65:
Ausleger mit Werbeschild
Abbildung 66:
Moderner Ausleger mit
Symbol
53
9. Werbeanlagen
Abb. 67:
Historische Werbetafel
Abbildung 68:
Neue Werbetafel nach historischem Vorbild
Abbildung 69:
Moderne Werbetafel aus
Acrylglas
54
10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden
10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden
Richtlinien
(1) Markisen dienen ausschließlich dem Sonnenschutz. Sie und andere Sonnenschutzanlagen dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Gestattet werden können nur Einzelmarkisen über
den Schaufenstern im Erdgeschoss, wobei die Markisenbreite
gleich der Schaufensterbreite zu sein hat. Markisenbespannungen
müssen einen textilen Charakter besitzen und aufrollbar bzw. einklappbar sein. Grelle Farben sowie glänzende Materialien sind
von der Genehmigung ausgeschlossen.
(2)Vordächer können nur an Neubauten genehmigt werden, wenn sie
dem Witterungsschutz dienen und in transparenter Glaskonstruktion ausgeführt sind.
(3) Antennen und Freileitungen aller Art über öffentlichen Flächen
können nicht gestattet werden.
(4) Antennen und Satellitenschüsseln dürfen nur angebracht werden,
wenn sie von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar sind.
(5) Sonnenkollektoren können nur zugelassen werden, wenn sie von
öffentlichen Bereichen aus nicht einsehbar sind und sich organisch
in die Dachlandschaft einfügen.
(6) Das nachträgliche Anbringen von Rollladenkästen an historischen
Gebäuden kann nicht gestattet werden.
Erläuterungen
Im Bereich der denkmalgeschützten Altstadt stellen sich häufig Pro- Technische Ausrüstungen
bleme der Vereinbarkeit von historischer Bausubstanz und technischen müssen sich in den historiVorrichtungen, die einer Verbesserung des Lebensstandards dienen sol- schen Baubestand einfügen
len. Auch in diesen Fällen gilt, dass das denkmalgeschützte Gebäude
bzw. Ensemble nach § 6.2 NDSchG nicht beeinträchtigt werden darf.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise Markisen über den Schau- Markisen nur in Ausnahmefenstern von Geschäften. Grundsätzlich ist hierbei zu bemerken, dass fällen
Markisen in Goslar nicht ortstypisch sind und vielfach zu einer Verengung des Straßenraumes führen. Markisen werden deshalb nur ausnahmsweise zugelassen, wenn sie ausdrücklich dem Sonnen- bzw.
Witterungsschutz dienen und aufrollbar bzw. einklappbar sind. Sie
dürfen nicht als Werbeträger fungieren und/oder durch glänzende
Materialien auffallen.
55
10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden
Abbildungen 70 + 71:
Gebäude mit Korbmarkise
(vorher) und ohne Markise
(nachher)
Gläserne Vordächer für Neu- Gläserne Vordächer, die einen großen Teil der Fassade überspannen,
bauten
sollen auf Neubauten beschränkt bleiben. Hier können Vordächer als
architektonisches Element integriert werden. Im Gegensatz dazu bewirken nachträglich angebrachte Vordächer bei historischen Gebäuden häufig eine Trennung zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss
und sollen deshalb unterbleiben.
Satellitenanlagen
Hinsichtlich der Anbringung von Satellitenanlagen hat es sich in der
Vergangenheit bewährt, diese nur dort anzubringen, wo sie nicht
von öffentlicher Stelle aus sichtbar sind, um dem Stadtbild nicht zu
schaden.
Solaranlagen dürfen im hi- Das Gleiche muss auch für die Montage von Solaranlagen gelten.
storischen Stadtbild nicht in Um das denkmalgeschützte Stadtbild nicht zu beeinträchtigen, könErscheinung treten
nen Sonnenkollektoren nur zugelassen werden, wenn sie von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind. Als solche gelten sämtliche
Straßen, Plätze und Wege innerhalb der Altstadt Goslars sowie die
sie umgrenzenden Straßen Bismarckstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Clausthaler Straße und Nonnenweg. Für die Beurteilung der
Fernwirkung von Solaranlagen dient der Standort Rammelsberg/
Drachenfliegerplatz, da dieser für Goslar eine besondere touristische Bedeutung besitzt.
Solaranlagen müssen sich in
die Dachlandschaft orga- Darüber hinaus müssen sich auch die nicht von öffentlichen Flächen
nisch einfügen
aus einsehbaren Solaranlagen organisch in die Dachlandschaft einfügen. Da Sonnenkollektoren durch ihre notwendige Größe und ihre leicht
reflektierende, dunkle Beschaffenheit im Kontrast zu den häufig naturroten Dächern der Altstadt stehen, sind hier besondere Anforderungen
an die Gestaltung und den Ort der Montage zu stellen. Grundsätzlich
ist zunächst zu prüfen, ob geeignete Flächen auf Nebengebäuden (Hintergebäude, Garagen, Terrassenüberdachungen usw.) zur Verfügung
stehen. Auch ist die In-Dach-Montage einer Aufständerung auf dem
Dach vorzuziehen.
56
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch der Einbau von
Rollladenkästen eine Beeinträchtigung von Fassaden nach sich ziehen
kann. Deshalb kann das nachträgliche Anbringen von Rollläden bzw.
Rolladenkästen an historischen Gebäuden der Altstadt Goslar nicht
genehmigt werden.
10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden
Flachkollektoren der
solaren Warmwasseranlage
Abbildung 72:
Montage von Sonnenkollektoren auf Nebengebäuden
Abbildung 73:
Montage von Flachkollektoren auf einem Anbau
(Terrassenüberdachung auf
der Rückseite eines Gebäudes)
57
Quellen/Literatur
Literatur
Borchers, Carl / Weigel, Karl Theodor: Goslar. Alte Wohnbauten und
Sinnbilder. Goslar 1935.
Geber, Freihält, Goslar damals (1839-1939) Die ersten 100 Jahre
Photographie in Goslar, Goslar 1992.
Griep, Hans-Günther, Weltkulturerbe Goslar, Goslar 1998.
Griep, Hans-Günther: Goslars mittelalterliche Patrizierhäuser aus
Stein, Goslar 1998.
Griep, Hans-Günther: Das Bürgerhaus in Goslar, Tübingen 1984 (=
Das deutsche Bürgerhaus, Bd. 1).
Griep, Hans-Günther: Ausgrabungen und Bodenfunde im Stadtgebiet Goslar, Goslar 1958.
Kohl, Ernst-Detlev: Die Stadt Goslar als Montandenkmal und der
Umgang mit ihm, in: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen,
Heft 4/1992, S. 204 ff.
Roseneck, Reinhard: Der Rammelsberg, Hannover 1992 (= Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, Bd. 9).
Roseneck, Reinhard / Semmler, Eberhard: Stadtgestalt und Außenwerbung. Schutz historischer Altstädte und Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, Düsseldorf o. J.
(1991).
Roseneck, Reinhard / Fischer, Fritz: Keiner wirbt für sich allein. Modellhafte Außenwerbung für unsere (historischen) Innenstädte. Stralsund 1996.
Stoob, Heinz: Die Wachstumsphasen der Stadt Goslar bis zur Mitte
des 13. Jahrhunderts. Sonderdruck aus Harz-Zeitschrift, Jg. 22/23
(1972), hrsg. vom Geschichts- und Heimatschutzverein Goslar e. V.
Gutachten
Bauer, Christine: Stadtbildanalyse Goslar. Durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Handwerk und Denkmalpflege (Fulda) im Auftrag der Stadt Goslar. Fulda 2000.
58
Quellen/Literatur
Heitfeldt, Ulrich: Goslar: Frankenberger Straße 11. Restauratorische
Untersuchung des Gebäudes auf die historische Polychromie, Untersuchungsbericht Febr. 2002.
Stadler, Anja: Farbtechnische Untersuchung der Fassade des Kleinen
Heiligen Kreuzes in Goslar, im Auftrag der Stadt Goslar, Februar 1998.
Abbildungsnachweis
Abb. 1: Stadtarchiv Goslar, Abb. 11: Bender, W., / Schrader, M.,
Dachziegel als historisches Baumaterial, 1999, S. 252. Abb. 18-20:
Übersicht über Dachdeckungs- und Wandverkleidungsmaterialien Schieferdeckerarbeiten, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Historische
Fachwerkstädte in Hessen und Niedersachsen, 1992, S. 19. Abb. 36:
Griep, H.-G., Das Bürgerhaus in Goslar, Tübingen 1984, Tafel 2.
Abb. 48: Tischlerei Dreyer, Goslar. Abb. 54: Geyer., Goslar damals,
Goslar 1992, S. 53, Abb. 55: Geyer, ebd., S. 51. Abb. 56: Roseneck/
Semmler, Stadtgestalt und Außenwerbung, Düsseldorf 1991, S. 130
ff. Abb. 72-73: Solare Warmwasseranlagen in denkmalgeschützten
Gebäuden, hrsg. vom Hessischem Ministerium für Umwelt, Energie,
Jugend, Familie und Gesundheit.
Alle übrigen Fotos stammen von der Stadt Goslar, Denkmalschutzbehörde.
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Ansprechpartner
Ansprechpartner:
Stadt Goslar
Fachbereich Planen und Bauen
Abteilung Bauordnungswesen, Denkmalschutz
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar
Städtische Denkmalpflege und denkmalfachliche Beratung
Tel.: 05321/704-418
Denkmalrechtliche Genehmigungsprüfung und -beratung
Tel.: 05321/704-509
Denkmalrechtliche Kontrolle
Tel.: 05321/704-411
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Impressum
Impressum
Herausgeber:
Stadt Goslar - Der Oberbürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Abteilung Bauordnungswesen/Denkmalschutz
Verfasserin:
Dr. Christine Bauer,
Denkmalpflegerin Stadt Goslar
Druck:
creaktiv print+more, Goslar
Goslar 2003
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