Der Bauberater für Goslar Gestaltungshandbuch Richtlinien für die Erhaltung und Gestaltung des UNESCO-Weltkulturerbes „Altstadt Goslar“ Stadt Goslar – Denkmalschutzbehörde, Heft 1 Der Bauberater für Goslar Gestaltungshandbuch Richtlinien für die Erhaltung und Gestaltung des UNESCO-Weltkulturerbes “Altstadt Goslar” Stadt Goslar - Denkmalschutzbehörde Heft 1 1 2 Zum Geleit Zum Geleit Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger! Goslar als mittelalterliche Reichs- und Hansestadt zeichnet sich durch seine noch erhaltene Altstadt aus. Geprägt durch die Handelsbeziehungen Goslars und die ehemalige Wirtschaftskraft des Erzbergwerks Rammelsberg entwickelte sich in unserer Stadt eine besondere Baukultur, die sich neben der Kaiserpfalz und den vielfältigen sakralen Bauten vor allem in einer baugeschichtlich bedeutsamen Bügerhausarchitektur zeigt. Der kunst- und baugeschichtliche Stellenwert der Altstadt Goslars führte dazu, dass diese im Jahr 1991 als „Gruppe baulicher Anlagen“ insgesamt unter Denkmalschutz gestellt wurde. 1992 wurde die Altstadt neben dem Erzbergwerk Rammelsberg als UNESCO-Weltkulturerbe ausgewiesen. Dieser international anerkannte Status fordert die Stadt Goslar, aber auch ihre Bürgerinnen und Bürger, Handwerker und Architekten dazu auf, einen aktiven Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Altstadt zu leisen. Das vorliegende Handbuch soll die Prinzipien für einen denkmalgerechten Umgang mit der historischen Bausubstanz darlegen und Handlungsspielräume aufzeigen. Es versteht sich als Heft 1 einer geplanten Reihe mit dem Titel „Der Bauberater in Goslar“. Auf seiner Grundlage folgen weitere Hefte mit detaillierten bautechnischen Vorgaben etwa zur Ausführung von Fassadenanstrichen, Fensterrestaurierungen bzw. Fensternachbauten oder zu ortstypischen Dacheindeckungen. Denkmalpflege in Goslar kann sich nicht auf reine Verwaltungsaufgaben beschränken. Vielmehr sollen die Bürgerinnen und Bürger der Publikationsreihe für Fragen der Denkmalpflege sensibilisiert und für die Erhaltung historischer Bausubstanz mit ihren Details und Facetten begeistert werden. Dr. Otmar Hesse Oberbürgermeister Stadt Goslar 3 4 Inhalt Inhalt Einführung 1. Räumlicher Geltungsbereich 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen 3. Dachlandschaft 4. Dachaufbauten 5. Fassadengestaltung 6. Farbigkeit 7. Fenster und Türen 8. Schaufenstergestaltung 9. Werbeanlagen 10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren 7 10 12 17 22 26 31 35 43 46 55 Quellen/Literatur Ansprechpartner 58 60 5 6 Einführung Einführung Die Stadt Goslar hat – wie auch die meisten anderen Städte in Deutschland - seit Beginn des 20. Jahrhunderts Satzungen besessen, die der Erhaltung und Pflege der historischen Altstadt dienten. Diese mussten mehrfach den sich ändernden Rechtsgrundlagen angepasst werden. Zuletzt wurde die Satzung im Jahre 1979 nach der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung von 1973 und der Schaffung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) von 1978 überarbeitet. Seit dieser Zeit traten jedoch Veränderungen im Sinne des amtlichen Goslarer Altstadt ist denkDenkmalschutzes ein: So erfolgte im Jahre 1991 die offizielle Auswei- malgeschütztes Ensemble sung der gesamten Goslarer Altstadt als “Gruppe baulicher Anlagen” nach § 3.3 NDSchG nach § 3 Abs. 3 NDSchG. Weiterhin wurde eine exakte Auflistung und Wertung des Denkmalbestandes nach geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Kriterien durchgeführt. Damit unterliegt die Erhaltung und Gestaltung der Altstadt Goslar mit ihren Gebäuden, Straßen und Freiflächen dem öffentlichen Interesse. Darüber hinaus wurde die Altstadt Goslar in Verbindung mit dem Erz- UNESCO-Weltkulturerbe bergwerk Rammelsberg im Jahre 1992 als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt und somit dem Schutz der Menschheit unterstellt. Hierbei sind nach Vorgaben der UNESCO die Kriterien der Bewahrung der Einzigartigkeit und der Authentizität (historische Echtheit) der Altstadt Goslars in besonderem Maße zu erfüllen. Als rechtliche Grundlage dient hier wiederum das Landesrecht in Form des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Von zentraler Bedeutung für die Erhaltung und Gestaltung der Altstadt Instandhaltungsgebot Goslars ist § 6 des Denkmalschutzgesetzes. Nach § 6.1 besteht grund- Beeinträchtigungsverbot sätzlich die Pflicht, Kulturdenkmale in ihrer Gesamtheit instandzuhalten (sog. Instandhaltungsgebot). Darüber hinaus dürfen nach § 6.2 Kulturdenkmale nicht zerstört, gefährdet oder so verändert werden, dass ihr Denkmalwert beeinträchtigt wird (sog. Beeinträchtigungsverbot). Im Falle Goslars bedeutet dies, dass sowohl die Altstadtstrukturen in ihrer Gesamtheit, als auch die einzelnen Gebäude mit ihren baulichen Details zu erhalten sind und durch bauliche Maßnahmen oder unsachgemäß angebrachte Gegenstände nicht beeinträchtigt werden dürfen. Deshalb bedürfen nach § 10 dieses Gesetzes alle baulichen Maßnah- Denkmalrechtliche Genehmen, die ein Kulturdenkmal verändern, instand setzen oder wiederher- migung stellen, einer Genehmigung. Auch Umnutzungen oder das Anbringen von Werbeanlagen benötigen eine Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. 7 Einführung Materialgerechtigkeit Werkgerechtigkeit Formgerechtigkeit Bei allen baulichen Maßnahmen im Rahmen des “Gruppendenkmals Altstadt” bzw. an den einzelnen Kulturdenkmälern sind insbesondere die Grundsätze der Materialgerechtigkeit, der Werkgerechtigkeit und der Formgerechtigkeit als allgemein anerkannte denkmalfachliche Entscheidungsmaßstäbe anzuwenden: Materialgerechtigkeit bedeutet zum Beispiel, dass Kunststoffmaterialien an historischen Fachwerk- oder Steingebäuden, die aus natürlichen und ortsüblichen Materialien errichtet wurden, nicht materialgerecht und damit auch nicht denkmalverträglich sind. Werkgerechtigkeit im historischen Ensemble stellt besondere Anforderungen an das Bauhandwerk, das hier unter Berücksichtigung traditioneller Handwerkstechniken Maßnahmen durchzuführen hat. Formgerechtigkeit fordert vor allem bei Ersatz- oder Ergänzungsmaßnahmen eine Rücksichtnahme auf vorhandene Maße und Proportionen. So müssen sich etwa neue Dachgauben der vorhandenen Dachfläche unterordnen und sich in ihrer Form dem vorhandenen Baustil anpassen. Erhalt ortstypischer Merkma- Darüber hinaus gilt es, ortstypische Merkmale der Baugestaltung als le der Baugestaltung Ausdruck der Unverwechselbarkeit und Authentizität der Stadt zu erhalten. Hierzu gehören insbesondere Straßenführungen und Parzellenstrukturen, die sich bereits im Mittelalter herausbildeten und heute noch weitgehend unverändert vorhanden sind. Ebenso tragen die Dachlandschaft mit ihren charakteristischen Dachneigungen und Dacheindeckungen sowie die Fassadengestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser zur spezifischen Eigenart Goslars bei. Richtlinien sollen denkmal- Die im Folgenden dargestellten Richtlinien und Erläuterungen solgerechtes Vorgehen gewähr- len einen denkmalgerechten Umgang mit der historischen Altstadt Goslars gewährleisten. Sie bilden die fachliche Grundlage für Entleisten scheidungen im Rahmen von denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren. 8 Einführung Abbildung 1: Luftaufnahme Altstadt Goslar 9 1. Räumlicher Geltungsbereich 1. Räumlicher Geltungsbereich Richtlinien Der Geltungsbereich dieser Richtlinien umfasst im Wesentlichen die von den ehemaligen Wallanlagen umschlossene Altstadt, die von folgenden Straßen und Wegen begrenzt wird: Bismarckstraße, Brückenstraße, Wallpromenade, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Wallgasse und Vititorwall. Der Geltungsbereich findet sich im Übersichtsplan dargestellt. Erläuterungen Richtlinien beziehen sich auf Die Richtlinien des vorliegenden Gestaltungshandbuches beziehen sich denkmalgeschütztes Ensem- auf die Altstadt Goslars, die nach 3.3. NDSchG als schützenswerte ble innerhalb der histori- “Gruppe baulicher Anlagen” ausgewiesen ist. schen Stadtbefestigung Diese “Gruppe baulicher Anlagen” wird im Wesentlichen durch die noch vorhandene mittelalterliche Stadtbefestigung begrenzt. Diese wohl bereits im 12. Jahrhundert vorhandene und im 15. bzw. 16. Jahrhundert verstärkte Wehranlage ist heute noch zum großen Teil erhalten. Sie besteht aus einer Stadtmauer als innerem Befestigungsring, die nach außen durch einen Wall, einen Graben und eine niedrigere Feldmauer geschützt wurde. Die Goslarer Altstadt zeichnet sich durch eine im frühen bzw. hohen Mittelalter gewachsene und dann im 13. Jh. planmäßig zusammengefasste Siedlungsstruktur aus. Die Bauweise innerhalb der Altstadt wird vor allem durch Fachwerkbauten des 15.-19. Jahrhunderts dominiert, die vielfach niederdeutsch geprägtes Schnitzwerk aufweisen. Daneben finden sich aber auch Zeugnisse einer ausgeprägten Steinbaukunst des späten 14. und 16. Jahrhunderts, die Goslar einen besonderen Charakter verleihen. Der Geltungsbereich umfasst also die gesamte Siedlungsstruktur der mittelalterlich geprägten Altstadt mit den Steinbauwerken der Spätgotik und der Renaissance sowie der insbesondere niedersächsisch beeinflussten Fachwerkbauweise. 10 1. Räumlicher Geltungsbereich Abbildung 2: Räumlicher Geltungsbereich 11 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen Richtlinien (1) Die historischen, straßenseitigen Baufluchten sind einzuhalten bzw. wieder herzustellen. (2) Die in der Regel traufständige Bebauung sowie die historischen Parzellenstrukturen sind grundsätzlich beizubehalten. (3) Größere oder aneinandergrenzende Baukörper müssen die typischen historischen Parzellenstrukturen aufgreifen, indem sie Versprünge von Firstlinie, Traufe, Dach, Sockel- und Wandhöhe aufweisen und dadurch eine rhythmische Gliederung der Fassaden erhalten. (4) An- und Neubauten müssen sich in ihrer Maßstäblichkeit sowie in ihrer horizontalen und vertikalen Gliederung der Nachbarbebauung anpassen. (5) Dem gestalterischen Zusammenfassen von Teilen vorhandener Fassaden und aneinander grenzender Gebäude zu einer Einheit kann nicht zugestimmt werden. Erläuterungen Merkmale eines Ensembles, die seinen Denkmalwert begründen, dürfen nicht beeinträchtigt werden (§ 6.2 NDSchG) Durch die Ausweisung der Altstadt Goslars als schützenswerte “Gruppe baulicher Anlagen” nach § 3.3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und durch die Anerkennung desselben Areals als UNESCO-Weltkulturerbe ist eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung der Siedlungsstruktur gegeben. Nach § 6.2 NDSchG dürfen Merkmale eines Ensembles, die seinen Denkmalwert begründen, nicht beeinträchtigt werden. Hierzu gehören in der Altstadt Goslar insbesondere die historischen Straßenfluchten und Parzellenstrukturen, die zu erhalten sind. Etwa notwendige Neubauten müssen sich durch ihre Maßstäblichkeit und Proportionen in die vorhandene Umgebung einfügen. Die Goslarer Altstadt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die gegenwärtig vorhandenen Baufluchten und Parzellenstrukturen zumeist noch mittelalterlichen Ursprungs sind und sich über Jahrhunderte hinweg bewahren konnten. So lässt sich heute anhand von Karten gut erkennen, dass die Stadt einst vermutlich aus mehreren Siedlungskernen heraus entstand und wohl im 12. Jahrhundert planmäßig zusammengefasst wurde. Diese Siedlungskerne zeigen sich noch immer als deutlich unterscheidbare Stadtquartiere. 12 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen Als solche erhaltenen Stadtquartiere mit jeweils charakteristischen Erhalt historischer StadtStraßenverläufen, Parzellenstrukturen und Bauweisen lassen sich der quartiere Marktbezirk, der Frankenberger Bezirk (Oberstadt), der Jakobibezirk (Handwerkerviertel) und der Stephanibezirk (Unterstadt) herauskristallisieren: Der historische Marktbezirk hebt sich durch die mittelalterlichen Han- Marktbezirk delsplätze des Marktplatzes und des Schuhhofs deutlich hervor. Hier konzentrierten sich die öffentlichen Gebäude, wie das Rathaus und die Gildehäuser. Darüber hinaus zeigen sich am Schuhhof noch die kleinteiligen Parzellenstrukturen ehemaliger Marktbuden. Der Frankenberger Bezirk (Oberstadt), am Weg zum Rammelsberg ge- Frankenberger Bezirk/ legen, verkörpert die traditionelle Siedlung der im Bergbau Beschäf- Oberstadt tigten. Die Siedlungsstruktur zeichnet sich durch leicht gekrümmte, sich an den historischen Wasserverläufen orientierende Straßenführungen mit immer wiederkehrenden platzartigen Erweiterung an den Verkehrsknotenpunkten aus. Die Parzellenstrukturen in der Oberstadt sind vielfach kleinteilig. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Peterstraße, die eine typische Reihenbebauung ehemaliger Bergarbeiterhäuser aufweist. In unmittelbarer Nähe zur Oberstadt liegt der Jakobibezirk mit der Pfarr- Jakobibezirk/Handwerkerkirche St. Jakob, in dem vor allem Handwerker wohnten und arbeite- viertel ten. Noch heute finden sich hier zahlreiche typische Handwerkerhäuser mittlerer Größe, aber auch Nebengebäude des Handwerks aus jüngerer Zeit. Die rasterartige Anordnung von Längs- und Querstraßen deutet auf eine planmäßige Ansiedlung hin. Das Gleiche gilt für den Stephanibezirk (Unterstadt), der sich vor Stephanibezirk/Unterstadt allem entlang der Breiten Straße mit dem “Breiten Tor” im Osten der Altstadtbefestigung erstreckt. Auch hier findet man ein regelmäßiges Straßennetz. Nach einem Brand im Jahre 1728 mussten die Gebäude der Unterstadt weitestgehend wieder aufgebaut werden, wobei die alten Parzellenstrukturen bewahrt wurden. Entlang der Breiten Straße reihen sich nun zwei- und dreigeschossige, traufseitig erschlossene Fachwerkbauten mit typisch barocken Stilelementen. Parallel- und Seitenstraßen ordnen sich durch ihre meist zweigeschossige Bauweise der repräsentativ gestalteten Breiten Straße unter. In der gesamten Altstadt dominieren traufständige, sich aneinander rei- In der Regel traufständige, hende Bauten mit parallel zur Straße errichteten Satteldächern. Eine geschlossene Bauweise Ausnahme bilden jedoch einige Eckhäuser, die mit ihren Giebeln in die Verkehrsknotenpunkte hineinragen. Dieses spezifische Stadtbild Goslars mit seinen historischen Straßenführungen, Parzellenstrukturen und traditionellen Gebäudeaus- 13 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen richtungen ist zu erhalten. Eventuell notwendige Neubauten haben sich grundsätzlich an den vorhandenen Straßenfluchten und Parzellenstrukturen zu orientieren. Je nach Stadtquartier können hier unterschiedliche Gebäudebreiten und -höhen notwendig sein. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, dass die maximale Traufhöhe der Neu- und Umbauten nicht mehr als 9 m betragen durfte, da die Enge Neue Bauten müssen sich in der Straßen in Goslar kaum eine größere Höhe zulässt und auch hidie Umgebung einfügen storische Gebäude nicht mehr als drei Geschosse aufweisen. Insofern ist es bei allen Baumaßnahmen erforderlich, die jeweilige Parzellenstruktur des Areals zu erfassen und die Bauausführung darauf abzustimmen. Vertikale und horizontale Gliederungen der Nachbarbebauung sind so aufzugreifen, dass sich ein neues Bauwerk in die vorhandene Umgebung einfügt (vgl. auch § 34 BauBG und § 8 NDSchG). Größere oder aneinandergrenzende Baukörper müssen sich an den typischen historischen Parzellenstrukturen orientieren, indem sie Versprünge von Firstlinie, Traufe, Dach, Sockel- und Wandhöhe aufweisen und dadurch eine rhythmische Gliederung der Straßenfronten erhalten. Dadurch soll der Errichtung von großvolumigen, ungegliederten Baukörpern und langen einheitlichen Straßenfronten entgegengewirkt werden. Gleichzeitig ist auch die farbliche und gestalterische Zusammenfassung von vorhandenen Nachbargebäuden zu unterlassen, um die traditionelle Kleinteiligkeit der städtischen Bebauung zu bewahren. Abbildung 3: Historische Stadtquartiere in der Altstadt Goslars 1=Marktbezirk 2=Frankenberger Bezirk/ Oberstadt 3=Jakobibezirk/Handwerkerviertel 4= Stephanibezirk/Unterstadt 14 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen Abbildung 4: Historischer Marktbezirk mit Marktplatz, Rathaus und sog. Schuhhof. Abbildung 5: Oberstadt mit platzartigen Erweiterungen an Verkehrsknotenpunkten (z.B. Worthsatenwinkel) 15 2. Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen Abbildung 6: Oberstadt und typisches Bergarbeiterhaus Abbildung 7: Jakobi- bzw. Handwerkerbezirk und typisches Handwerkerhaus Abbildung 8: Unterstadt und dreigeschossige Bauten an der Breiten Straße 16 3. Dachlandschaft 3. Dachlandschaft Richtlinien (1) Historische Dächer und Dachformen (vor allem steil geneigte Satteldächer, daneben Krüppelwalmdächer, Mansarddächer, Vollwalmdächer und “Goslarer Giebel”) sind grundsätzlich zu erhalten. (2) Neue Dächer sind als symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 45° auszuführen. Für hofseitige An- oder Nebenbauten können Pultdächer zugelassen werden. Drempel (Kniestöcke) sind dagegen in der Altstadt Goslars nicht genehmigungsfähig. (3) Die noch vorhandenen Schieferdächer sind zu erhalten bzw. bei Bedarf in Schiefer zu erneuern. (4) Die anderen geneigten Dächer sind mit Tonziegeln zu decken. Zu bevorzugen ist hier der Krempziegel (“Linkskremper”). Gebäude, die nach 1900 errichtet wurden, können in Abstimmung mit dem Denkmalschutz auch mit Doppelmuldenfalzziegeln gedeckt werden. Daneben sind – insbesondere für Neubauten - Hohlfalzziegel zugelassen. (5) Bei einer Dacheindeckung mit Tonziegeln können First, Grat und Ortgang mit Schiefer versehen werden. (6) Dachziegel sollen grundsätzlich eine “naturrote” Farbe (analog zu RAL-Farb-Nr. 2012, 2016 und 3022) aufweisen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn sie denkmalpflegerisch begründbar sind. (7) Glasierte Ziegel werden nicht genehmigt. Erläuterungen Zu den charakteristischen Merkmalen des “Gruppendenkmals Alt- Erhaltungsgebot für historistadt Goslar”, die entsprechend dem denkmalrechtlichen Erhaltungs- sche Dachformen und Dachgebot nicht geändert werden dürfen, gehören ohne Zweifel die histori- eindeckungen schen Dachformen und Dacheindeckungen, die in ihrer Gesamtheit eine spezifische Dachlandschaft ergeben. Kennzeichnend in Goslar sind die steilen Satteldächer mit einer Dachneigung von teilweise mehr als 50°. Auch die Schieferdächer, die vom ehemaligen Schieferabbau in dieser Region zeugen, sind wesentliche 17 3. Dachlandschaft Elemente des unverwechselbaren städtischen Erscheinungsbildes. Weiterhin ordnet die Verwendung des naturroten Krempziegels die Stadt Goslar in eine kulturräumliche Besonderheit der Region Ostniedersachsens und des Westens von Sachsen-Anhalt ein, die es zu bewahren gilt. Hieraus ergeben sich die denkmalfachlichen Grundsätze, dass sich Neubauten in ihrer Dachneigung dem vorhandenen Bestand anpassen und traditionelle Dacheindeckungen möglichst bewahrt werden sollen. Steile Satteldächer sind ty- Dies bedeutet, dass auch neue Gebäude im Gebiet der Altstadt mit den für Goslar typischen symmetrischen Satteldächern versehen werden pisch sollen. Entsprechend der traditionell dominierenden traufständigen Ausrichtung der Gebäude sind die Häuser mit parallel zur Straße stehenden Satteldächern auszuführen. Aber auch rückwärtige Gebäude sollten Satteldächer erhalten. Eine Ausnahme bilden hier lediglich hofseitige An- oder Nebenbauten, die eventuell an Grenzmauern angefügt sind. Dort können auch Pultdächer zur Ausführung kommen. Drempel oder sog. Kniestockkonstruktionen zur Vergrößerung des Dachraumes waren in Goslar zu keinem Zeitpunkt üblich und können deshalb nicht genehmigt werden. Besondere Dachformen Krüppelwalmdächer, Mansarddächer und Vollwalmdächer sind in Goslar auf wenige Bauten, insbesondere des Barocks und des Historismus, müssen bewahrt werden beschränkt. Diese Dachformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, spielen jedoch für den Neubau keine Rolle. Ebenso verhält es sich mit dem typischen “Goslarer Giebel”, einem im oberen Teil verschieferten Steilgiebel mit abgewalmtem Fußbereich. Diese Dächer sind als eine Besonderheit der Stadt ebenfalls bewahrenswert. Neben der Dachform besitzt auch die Dachneigung eine wesentliche, das Stadtbild prägende Bedeutung. Grundsätzlich gehört Goslar in dieser Hinsicht zum Verbreitungsgebiet des steil geneigten Satteldaches. Historische Gebäude, wie das Brusttuchhaus oder das Bäckergildehaus, weisen Dachneigungen von bis zu 50° auf. Deshalb wird auch bei Neubauten in der Regel eine Dachneigung von mindestens 45° gefordert. Erhalt der Schieferdächer Ein weiteres Merkmal der Altstadt Goslars bilden die Schieferdächer zahlreicher Gebäude. Das regionaltypische Material wurde in unmittelbarer Nähe von Goslar (z. B. in der Ratsschiefergrube) abgebaut. Um das charakteristische Stadtbild zu bewahren, sind die historischen Schieferdächer zu erhalten und bei Schadhaftigkeit entsprechend mit Schiefer neu einzudecken. Krempziegel ist dominieren- Wie oben bereits erwähnt, zählte Goslar prinzipiell zum Verbreitungsde Ziegelart gebiet des sog. Krempziegels (vgl. Karte der historischen Dachdeckungsarten in Deutschland), einer Kombination von Flach- und Hohlziegel. 18 3. Dachlandschaft 1. Satteldach 2. Krüppelwalmdach 3. Mansarddach 4. Vollwalmdach Abbildung 9: Historische Dachformen Abbildung 10: „Goslarer Giebel“ mit Schiefereindeckung 19 3. Dachlandschaft Die Grundform bildet eine Platte, die rechts einen erhöhten Rand und links eine meist konisch verlaufende Krempe besitzt. Aufgrund seiner traditionellen Dominanz in der hiesigen Region ist der Krempziegel bevorzugt anzuwenden. In begründeten Fällen Hohl- Bei Gebäuden des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts wurden die bzw. Hohlfalzziegel und Dächer vielfach auch mit Doppelmuldenfalzziegeln eingedeckt, so dass dieser Ziegelform ebenfalls eine historische Bedeutung in Goslar zugeDoppelmuldenfalzziegel sprochen werden muss. Gebäude, die ursprünglich diese Ziegelart aufwiesen, können bei einer notwendigen Neueindeckung wieder mit Doppelmuldenfalzziegeln versehen werden. Daneben kann auch der Hohl- bzw. Hohlfalzziegel zur Anwendung kommen, der sich insbesondere für Gebäude des 20. Jahrhunderts sowie für Neu- und Ersatzbauten eignet. Viele historische Tonziegeldächer weisen an First, Grat und Ortgang eine Verschieferung auf. Dies hat den Vorteil, dass die ortstypischen Schieferdächer und die so gestalteten Tonziegeldächer eine harmonische Einheit bilden. Diese Tradition soll auch bei neuen Dacheindeckungen fortgeführt werden. Naturrote Tonziegel Schließlich ist die prinzipielle Verwendung “naturroter” Dachziegel besonders hervorzuheben. Lediglich Gebäude, die nach 1900 errichtet wurden, weisen zuweilen dunkle Dachziegel auf. Häufig handelt es sich dabei um durch Rußpartikel nachgedunkelte, ursprünglich jedoch naturrote Dachziegel. Zum Teil wurden auch engobierte Ziegel in braunen oder schwarzen Farbtönen eingesetzt. Bei solchen Gebäuden können Ausnahmen von der Regel zur Verwendung des naturroten Dachziegels zugelassen werden. . Goslar Abbildung 11: Verbreitungskarte historischer Dachdeckungsformen in Deutschland 20 3. Dachlandschaft Abbildung 12: Linkskremper ist traditionelle Dachdeckungsart in Goslar Abbildung 13: Hohl- bzw. Hohlfalzziegel sind in begründeten Fällen neben Krempziegel anwendbar Abbildung 14: Doppelmuldenfalzziegel der um 1900 errichteten Gebäude sollen erhalten oder in gleicher Art erneuert werden 21 4. Dachaufbauten 4. Dachaufbauten Richtlinien (1) Gauben und Dachaufbauten müssen sich in ihrer Anzahl, Größe und Gestaltung der Dachfläche, der Architektur bzw. der Bauweise des jeweiligen Gebäudes anpassen. (2) Genehmigungsfähig sind insbesondere Gaubentypen, die sich an den ortstypischen, historischen Formen orientieren. Hierzu gehören die einfenstrige Satteldachgaube und die in der Regel zweifenstrige Schleppdachgaube. (3) Gauben sollen die gleiche Eindeckung wie das Hauptdach erhalten. (4) Die Seitenwangen der Dachgauben sollen in der Regel mit Schiefer verkleidet werden. Der Anschluss zur Dachfläche ist als Schieferkehle oder als Schieferabdeckung über Bleiband auszubilden. (5) Liegende Dachfenster und Dacheinschnitte sind nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen bilden Dachluken für den Schornsteinfeger. Erläuterungen Keine Beeinträchtigungen Zu große und/oder zu viele Dachgauben, Dachflächenfenster und durch zu große oder zu viele Dacheinschnitte können historische Gebäude in ihrem ErscheinungsDachgauben bild stark beeinträchtigen und sind deshalb nach dem sog. Beeinträchtigungsverbot nicht genehmigungsfähig. Historische Gebäude in Goslar zeichnen sich vielfach durch ihre steilen Satteldächer mit großen Dachflächen aus. In früheren Jahrhunderten dienten die großvolumigen Dächer vor allem als Speicherräume; zur Belüftung dieser Räume wurden nur kleine Gauben aufgesetzt, die jedoch häufig eine aufwändige Gestaltung zeigten. Bei Ackerbürgerhäusern finden sich auch fassadenbündige Zwerchhäuser mit Ladeluke und Lastenaufzug. In jüngerer Zeit wurden und werden zahlreiche Dachräume zu Wohnzwecken ausgebaut, die eine Belichtung benötigen. Dabei hat es sich in der Vergangenheit bewährt, den Einbau von Dachflächenfenstern und Dacheinschnitte nicht zu genehmigen, um das Erscheinungsbild der Goslarer Dachlandschaft zu bewahren. 22 4. Dachaufbauten Abbildung 15: Traditionelle Satteldachgauben (Einzelgaube) Abbildung 16: Traditionelle Schleppdachgaube (Doppelgaube) Abbildung17: Besondere historische Dachgauben mit Spitzhelm 23 4. Dachaufbauten Form- und Werkgerechtig- Etwa notwendige neue Dachgauben müssen sich in ihrer Form, Größe keit neuer Dachgauben und handwerklichen Ausführung dem vorhandenen Gebäude anpassen. Dabei ist es naheliegend, sich an historischen Gaubenformen zu orientieren: Satteldachgauben Schleppdachgauben und Als traditionelle Gaubenformen der Altstadt Goslars können sowohl Satteldach- als auch Schleppdachgauben angeführt werden, wobei die Satteldachgauben nur jeweils ein hochkant stehendes Fenster aufwiesen, während die breiteren Schleppdachgauben oftmals mit zwei Fenstern ausgestattet wurden. Analog zu diesen herkömmlichen Gaubentypen können auch bei neuen Dachaufbauten entsprechende Formen aufgegriffen werden. Satteldachgauben sollen dabei als Einzelgauben in hochrechteckigem Format ausgeführt werden. Schleppgauben, die sich vor allem für Dachneigungen über 45° eignen, können in einer Breite von zwei nebeneinander liegenden Fenstern von quadratischem Format ausgebildet werden. Anpassung neuer Gauben Grundsätzlich sind Dachgauben so klein wie möglich zu gestalten, daan Fassade und Dachfläche mit sie sich dem jeweiligen Gebäude und der Dachfläche unterordnen. Anzahl, Größe und Gestaltung der Dachgauben sind im Einzelfall mit der Bauordnungsbehörde (z.B. Berücksichtigung des 2. Rettungsweges) und der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Eine weitere optische Einbindung neuer Dachgauben in historische Dachflächen kann gewährleistet werden, wenn Hauptdachfläche und Gauben mit dem gleichen Material eingedeckt werden. Die Seitenwangen sollen in der Regel jedoch der örtlichen Tradition entsprechend mit Schiefer verkleidet werden. Der Anschluss zur Dachfläche ist als Schieferkehle oder als Schieferabdeckung über Bleiband auszubilden. Schiefergauben werden in der Regel ohne Dachüberstand ausgeführt, während mit Ziegel gedeckte Gauben einen Dachüberstand von 15-20 cm aufweisen können. 24 4. Dachaufbauten Abbildungen 18 und 19: Satteldachgaube - Einzelgaube mit hochrechteckigem Fenster und Schleppdachgaube mit zwei quadratischen Fenstern Satteldachgaube Schleppdachgaube Kehle Abbildungen 20: Schieferkehle bei Schieferdach Abbildung 21: Schieferkehle bei Ziegeldach 25 5. Fassadengestaltung 5. Fassadengestaltung Richtlinien (1) Fassaden sind grundsätzlich mit ortsüblichen, natürlichen Materialien zu gestalten. (2) Vorhandenes Sichtfachwerk ist freizuhalten. (3) Verputztes oder verkleidetes Fachwerk darf nur freigelegt werden, wenn es nach Material und Verarbeitung als Sichtfachwerk konzipiert war und die Verkleidung keine historischen Gründe besitzt. (4) Bei der Erneuerung von Schieferverkleidungen sind traditionelle Schablonenformen anzuwenden. (5) Haussockel sollen in der Regel natursteinsichtig sein, können aber auch geschlämmt oder geputzt werden. (6) Außenstufen von Hauseingängen sollen aus ortstypischen Natursteinen (z.B. Granit) hergestellt werden. (7) Balkone sind in Ausnahmefällen nur auf der Hofseite eines Gebäudes zulässig und bei historischen Gebäuden in selbstständiger Konstruktion vor die Hauswand zu setzten. Erläuterungen Material- und Werkgerech- Bei der Gestaltung der Fassaden und der von öffentlichen Flächen aus tigkeit in der Fassaden- sichtbaren baulichen Anlagen (Einfriedungen, Außentreppen usw.) ist die Wahrung der Material- und Werkgerechtigkeit von besonderer Begestaltung deutung, um das typische Stadtbild zu erhalten. Verwendung ortsüblicher Das heute dem Einheimischen und dem Besucher sich präsentierende Materialien Stadtbild Goslars wird wesentlich bestimmt durch die Verwendung ortsüblicher Materialien. In früheren Jahrhunderten fanden vor allem Baustoffe aus der nächsten Umgebung (Holz, Schiefer, Ton, mineralische Putze und Farbpigmente) ihre Nutzung, so dass jeder Ort durch die jeweiligen geographischen und geologischen Gegebenheiten einen unverwechselbaren Charakter erhielt. Um diesen zu bewahren, sollen auch in der Gegenwart bei Renovierungen, Sanierungen und Neubauten ortsübliche Materialien verwendet werden. Dabei handelt es sich in Goslar vor allem um Sandsteine, Granit, Holz, Naturschiefer und Putz ohne Kunststoffzusätze. Imitationen dieser natürlichen Baustoffe würde zu einer Verfälschung dieses authentischen Gesamteindrucks führen. 26 5. Fassadengestaltung Darüber hinaus “lebt” die Stadt Goslar vor allem durch das vorhandene Repräsentatives, niederSichtfachwerk mit überwiegend niederdeutsch geprägten Fachwerk- sächsisches Sichtfachwerk schmuckformen. Das von den Vorfahren repräsentativ errichtete Fach- prägt das Stadtbild werk darf nicht nachträglich verkleidet werden. Dies bedeutet, dass auch Maßnahmen im Sinne eines verbesserten Wärmeschutzes nicht im Außenbereich vorgenommen werden können. Hier steht eine Vielzahl von Möglichkeiten der effektiven Innendämmung zur Verfügung. Abbildung 22: Schmuckfachwerk mit sog. Fächerrosetten und Inschrift Abbildung 23: Schmuckfachwerk mit Schiffskehlen zwischen den Balkenköpfen und sog. Beschlagwerk in den Brüstungsgefachen 27 5. Fassadengestaltung Historische Schieferver- Gleichzeitig genießen jedoch die bereits ursprünglich mit Schiefer verkleidungen genießen Be- kleideten Goslarer Gebäude Bestandsschutz. Bei der Erneuerung dieser standsschutz Wandverkleidungen sollen die traditionellen Schablonenformen aufgegriffen werden. Als ortstypisch darf insbesondere die altdeutsche Schiefereindeckung gelten, wobei noch vorhandene ältere Verkleidungen sog. aufgelegte Orte aufweisen und somit zur Belebung der Wandfläche beitragen. Diese ortstypische Tradition der Schieferverkleidung, die sich durch handwerkliches Können und Kunstfertigkeit in der Fassadengestaltung auszeichnet, soll beibehalten werden. Dagegen tragen großflächige Spareindeckungen zur Störung des Ortsbildes bei und sollen deshalb an den von öffentlichen Stellen aus sichtbaren baulichen Anlagen nicht genehmigt werden. Abbildung 24: Historische Schieferverkleidung mit Bord und aufgelegtem Ort Abbildungen 25 + 26: Nicht ortstypisch: Großflächige Spareindeckungen Ortstypisch: Altdeutsche Schiefereindeckung 28 5. Fassadengestaltung Ein besonderes Augenmerk beansprucht auch die Gestaltung der Haus- Gebäudesockel und Außensockel von Fachwerk- und Massivbauten, die traditionell aus orts- treppen aus Naturstein typischem Sandstein errichtet wurden. Um diese Verbundenheit mit der unmittelbaren geologischen Umgebung Goslars zu dokumentieren, sollen Sockel aus Natursteinen steinsichtig bleiben. In Bedarfsfällen dürfen sie auch geschlämmt oder verputzt werden; die Verwendung von Verblendmaterialien ist dagegen auszuschließen. Schließlich sollen auch bei der Gestaltung der Hauseingänge ortsübliche Materialien (wie z. B. Granit) verwendet werden. Abbildungen 27 + 28: Historische Türen mit Granit- und Sandsteinaußentreppen Abbildung 29: Sandsteinsockel und Sandsteinmauerwerk im Stadtbild 29 5. Fassadengestaltung Balkone an den Rückseiten Balkone gehörten ursprünglich nicht zum Erscheinungsbild der von Gebäuden sind genehmi- Goslarer Altstadt, stattdessen dienten Innenhöfe und die zahlreich vorhandenen Gärten als Freisitz. Durch die Nutzung zahlreicher Häugungsfähig ser als Mietwohngebäude entstand der Wunsch nach einer vermehrten Errichtung von Balkonen. Diese sind jedoch nur an den Rückseiten der Gebäude anzubringen, um im Stadtbild nicht in Erscheinung zu treten. Selbstständige, selbsttragende Konstruktionen in Holz oder Stahl sollen die Balkone dabei an historischen Gebäuden als moderne Zutat erkennbar werden lassen. Abbildung 30: Hinterhofsituation in Goslar mit nachträglich angebautem Balkon 30 6. Farbigkeit 6. Farbigkeit Richtlinien (1) Bei der Erneuerung von Anstrichen an Außenfassaden und Ausbauteilen, wie Fenster oder Türen, sind Farben in den für das Ortsbild und jeweiligen Baustil charakteristischen Tönen zu verwenden. (2) Die Denkmalschutzbehörde ist zur Farbabstimmung in jedem Fall hinzuzuziehen. Erläuterungen Die Farbigkeit von Gebäuden in der Altstadt Goslars ist von entschei- Bewahrung ortstypischer dend das Stadtbild prägender Bedeutung. Zu grelle oder ortsuntypische Farbigkeit Farben eines Gebäudes können zu einer Beeinträchtigung eines einzelnen Kulturdenkmals bzw. eines ganzen Straßenzuges führen. Deshalb ist die Farbgebung eines Gebäudes mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Bei herausragenden Kulturdenkmälern geben restauratorische Untersuchungen der vorhandenen Farbschichten Anhaltspunkte über historische Farbgebungen eines Gebäudes. Darüber hinaus kann für Goslar aufgrund der hier traditionell vorhandenen mineralischen Farbpigmente eine Palette ortstypischer Farben erstellt werden. Grundsätzlich lassen sich hier für Fachwerkbauten folgende Farben be- Fachwerkfarbigkeit nennen: Das Holzwerk wurde - je nach Bauphase – braun-rötlich (Pigment Kupfervitriol), ocker (Pigment z.B. Eisenoxid) oder steingrau bis blaugrau (Pigmente Smalte und/oder Ruß) gestrichen. Erst im Zeitalter der Industrialisierung (vor allem seit 1900) setzte sich braun gestrichenes Fachwerk durch. Die Lehmgefache waren meist nur mit einem hellen Kalkanstrich versehen. Zu betonen ist auch, dass vielfach sog. Begleitstriche (z.B. ockerfarbene Fachwerkstäbe mit schwarzen Begleitstrichen zwischen Fachwerk und hellen Gefachen) zur Anwendung kamen. Die vorhandenen Massivbauten und Massivbauteile aus Natursandstein Farbigkeit von Massivwaren in früheren Zeiten meist mit Putz und Farbe versehen. Analog zu bauten vielfach noch nachweisbaren historischen Farbanstrichen sind die Wandflächen dieser Bauten in der Regel mit einem hellen Farbanstrich zu versehen (RAL 1013, 1014, 1015, 9001, 9002). Die Sandsteingewände von Fenstern und Türen können dabei steinsichtig bleiben oder farblich behandelt werden. Hier lassen sich bei historischen Vorbildern sowohl beige Farbtöne als auch graue Fassungen nachweisen. 31 6. Farbigkeit Abbildung 31: Beispiel Fachwerkfarbigkeit des 16. und 17. Jahrhunderts: Rötliches Fachwerk, helle Gefache Abbildung 32: Beispiel Fachwerkfarbigkeit des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts: Ockerfarbene Fachwerkhölzer, schwarze Begleitstriche und weiße Gefache 32 6. Farbigkeit Abbildung 33: Dominierende Fachwerkfarbigkeit des späten 17. bis 19. Jahrhunderts: Graue Fachwerkhölzer, schwarze Begleitstriche und weiße Gefache Abbildung 34: Bevorzugte Fachwerkfarbigkeit des späten 19. Jahrhunderts bis heute: Braunes Fachwerk mit hellen Gefachen und farbiges Absetzen der Schmuckhölzer 33 6. Farbigkeit Abbildung 35: Bevorzugte Farbigkeit von Massivbauten und Massivbauteilen (17./18.Jh.) Helle Wandfläche, graue Absetzung der Ecklisenen und Werksteingewände (Restauratorischer Befund des Zustandes Ende 17. Jahrhundert) Farbpalette für Fachwerk- und Massivbauten nach RAL Zusammenstellung der mög- Massivbau lichen Farben und Farbkombinationen für historische Wandfläche Fachwerk- und Massivbauten RAL 1013 Perlweiß RAL 1014 Elfenbein RAL 1015 Hellelfenbein RAL 9001 Cremeweiß RAL 9002 Grauweiß Tür- und Fenstergewände RAL 1001 Beige RAL 1002 Sandgelb RAL 1019 Graubeige RAL 7030 Steingrau Fachwerkbau 34 Holzkonstruktion Gefache RAL 3009 Oxydrot RAL 5008 Graublau RAL 6006 Grauoliv RAL 7011 Eisengrau RAL 7015 Schiefergrau RAL 7021 Schwarzgrau RAL 7024 Graphitgrau RAL 7031 Blaugrau RAL 8019 Graubraun RAL 8008 Olivbraun RAL 8014 Sepiabraun RAL 9005 Tiefschwarz (Lasur/Leinöl) RAL 1013 Perlweiß RAL 1015 Elfenbein RAL 9010 Reinweiß 7. Fenster und Türen 7. Fenster und Türen Richtlinien (1) Bauhistorisch wertvolle Fenster und Türen sollen nach Maßga- be des Denkmalschutzes erhalten werden. (2) Neue Fenster erhalten ein hochrechteckiges, stehendes Format und werden außenbündig eingesetzt. (3) Neue Fenster können – nach historischem Vorbild - mit nach außen aufgehenden Fensterflügeln ausgestattet werden. (4) Fenster sollen einen weißen Farbton aufweisen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch graue Farbanstriche der Fenster möglich. (5) Fenster sollen aus möglichst einheimischem Holz gefertigt sein. Kunststoff-Fenster für historische Fachwerk- oder Massivbauten sind nicht genehmigungsfähig. Erläuterungen Fenster und Türen als wesentliche Ausstattungselemente historischer Gebäude spielen aus denkmalpflegerischer Sicht eine herausragende Rolle. Vielfach werden die Fenster als “Augen des Hauses” bezeichnet, um ihren Stellenwert im Rahmen einer Fassadengestaltung zu verdeutlichen. Deshalb besteht hier nach dem Denkmalschutzgesetz grundsätzlich ein Erhaltungsgebot für historische Fenster. Können historische Fenster aufgrund eines schlechten Erhaltungszustandes nicht mehr restauriert werden, so hat sich der Nachbau historischer Fenstertypen bewährt, wobei die Prinzipien der Form-, Material- und Werkgerechtigkeit gewahrt werden müssen, um die Ansicht eines Gebäudes nicht zu beeinträchtigen. Erhaltungsgebot für historische Fenster Fensternachbauten müssen den Prinzipien der Form-, Material- und Werkgerechtigkeit entsprechen Grundsätzlich zeigen sich im Stadtbild Goslars – je nach Haustyp und Erbauungszeit – durchaus unterschiedliche Fensterarten. So besitzen zahlreiche Häuser noch große, fest verglaste Dielenfenster von besonderer kunstgeschichtlicher Bedeutung. Aber auch horizontale Schiebefenster, die von der Harzer Bauweise beeinflusst waren, fanden im 17. Jahrhundert eine zunehmende Anwendung im Goslarer Stadtgebiet und sind noch heute an einigen Gebäuden nachweisbar. Mitte des 18. Jahrhunderts setzten sich jedoch endgültig die Drehflügelfenster (Zargenfenster) durch. Alle Fenster wurden nun außenbündig eingesetzt; äußere Bekleidungen oder Deckleisten fehlen. 35 7. Fenster und Türen Diese in Norddeutschland typische Fensterform besitzt nach außen aufgehende Drehflügel, die bündig an den Rahmen schlagen (sog. Außenanschlag). Sie errang in Goslar eine ortsbildprägende Bedeutung und reihte die Stadt somit in die Tradition der niedersächsischen Städte ein. Die nachweisbaren Fenster des 17. und frühen 18. Jahrhunderts waren insbesondere bei kleineren Fachwerkbauten in der Regel zweiflügelig und mit jeweils einer Sprosse geteilt. Im Zeitalter des Barocks (18. Jahrhundert) gewannen Kreuzstockfenster mit vier Fensterflügeln und Sprossenteilen eine herausragende Bedeutung. Im 19. Jahrhundert setzten sich die sog. Galgenfenster mit zwei sprossengeteilten Drehflügeln und Oberlicht durch. Abbildung 36: Typischer Straßenzug in Goslar mit nach außen aufgehenden Fenstern Abbildung 37: Fest stehendes Dielenfenster Abbildung 38: Horizontale Schiebefenster im Harzer Stil 36 7. Fenster und Türen Abbildung 39: Historische Zweiflügelfenster mit Außenanschlag und Sprossenteilung Abbildung 40: Barocke Vierflügelfenster mit Außenanschlag und Sprossenteilung (18. Jahrhundert) Abbildung 41: Galgenfenster mit Drehflügel und Oberlicht (19./20. Jahrhundert) 37 7. Fenster und Türen In den letzten Jahren wurden viele historische Fenster durch neue Fenster ersetzt, wobei die für Goslar typischen Fenster mit Außenanschlag zunehmend durch Fenstertypen mit Innenanschlag (d. h., die Fenster sind nach innen zu öffnen) verdrängt wurden. Um jedoch die niedersächsische Tradition der nach außen aufschlagenden Fenster zu bewahren, sollen diese Fenster möglichst erhalten bleiben. Auch beim Einbau von neuen Fenstern insbesondere kleineren Formats (z. B. bei Fachwerkbauten des 16.-18. Jahrhunderts) kann diese Fensterkonstruktion aufgegriffen werden. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob die Fenster gefahrlos zu reinigen sind (vgl. § 37 Abschn. 1 NBauO). Umbau historischer Fenster Bauhistorisch wertvolle Fenster sollen grundsätzlich erhalten werden. mit Einfachverglasung zu Sie können modernen Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz gerecht werden, indem z. B. ein einfach verglastes Zargenfenster zu einem Kastenfenstern Kastenfenster umgebaut wird. Darüber hinaus zeigen einige gelungene Beispiele in Goslar, dass es möglich ist, die traditionelle Fensterform mit nach außen aufschlagenden Flügeln auch als neue Fenster mit Isolierverglasung nachzubauen. Gleichzeitig hat sich der Einbau neuer Fenster, die sich am historischen Erscheinungsbild orientieren, jedoch nach innen aufgehende Flügel besitzen, insbesondere beim Ersatz von jüngeren Einscheibenfenstern bewährt. In der Regel weißer Farban- Fenster sollen im Regelfall einen weißen Farbton erhalten. Diese helle strich der Fenster Gestaltung der Fensteröffnungen konnte sich spätestens im 19. Jahrhundert weitestgehend durchsetzen und bestimmt bis heute das Erscheinungsbild der Stadt. In begründeten Ausnahmefällen können auch graue Farbanstriche der Fenster erfolgen. Dies betrifft insbesondere Gebäude des 16. und 17. Jahrhunderts mit noch vorhandenen historischen Fenstern. Aber auch bei neuen Putzbauten, die insgesamt einen hellen Farbanstrich aufweisen, ist ein grauer Farbanstrich zulässig . Holzfenster entsprechen den Forderungen nach Materialgerechtigkeit und Wärmeschutz 38 Grundsätzlich müssen bei historischen Fachwerk- und Massivbauten Holzfenster zum Einsatz kommen, da diese der Forderung nach Materialgerechtigkeit entsprechen. Darüber hinaus erlaubt der Werkstoff Holz Profilierungen von Kämpfern und Sprossen, die mit Kunststoff nicht zu erreichen sind. Auch aus bauphysikalischer Sicht bieten Holzfenster optimale Bedingungen zur Erfüllung von Anforderungen des Wärmeschutzes, so dass diese nicht nur bei Alt- sondern auch bei Neubauten durchaus zur sinnvollen Anwendung kommen können. 7. Fenster und Türen Abbildung 42: Restaurierte historische Fenster mit Außenanschlag Abbildung 43: Nachbau eines historischen Zweiflügelfensters mit Oberlicht und Außenanschlag Abbildung 44: Neue, nach außen aufgehende Zweiflügelfenster mit Isolierverglasung und dem historischen Vorbild nachempfundenen Beschlägen 39 7. Fenster und Türen Abbildung 45: Konstruktion eines Vierflügelfensters mit Innenanschlag Abbildung 46: Nachgebaute Vierflügelfenster mit Innenanschlag (ähnlich den barocken Kreuzstockfenstern) 40 7. Fenster und Türen Im Rahmen der Fassadengestaltung spielen neben den Fenstern auch die Haustüren und -tore eine große Rolle. Gerade Goslar zeichnet sich dabei durch das Vorhandensein zahlreicher historischer Haustüren aus. Vor allem die Haustüren des Barocks und des Klassizismus sind an vielen Gebäuden erhaltenswert. Auch bei deren evtl. Schadhaftigkeit ist in vielen Fällen eine Restaurierung möglich. Aufgedoppelte Türen können durch den Einsatz eines neuen Innenfutters ertüchtigt werden. Rahmenfüllungstüren mit Glaseinsatz entsprechen z.B. nach dem Austausch der Einfachverglasung durch eine Isolierverglasung der neuen Wärmeschutzanforderung. Nachrüstung historischer Türen z.B. durch Aufdoppelung oder Einsatz von Isolierverglasung Aufdoppelung Abbildung 47 + 48: Historische, ehemals zweiteilige Tür des Barocks - zur Stabilisierung nachträglich innen aufgedoppelt (Prinzip entsprechend Konstruktionszeichnung). 41 7. Fenster und Türen Abbildung 49: Restaurierte Rahmenfüllungstür mit wiederverwendeten Schmuckelementen und Ersatz der Einfachverglasung durch Isolierverglasung 42 8. Schaufenster 8. Schaufenster Richtlinien (1) Schaufenster müssen sich in ihrer Größe und Gestaltung den vorhandenen Gebäuden anpassen. (2) In der Regel ist der Einbau von Schaufenstern nur im Erdgeschoss genehmigungsfähig. Der Einbau von Übereckschaufenstern in Form von Glaskästen kann nicht gestattet werden. Erläuterungen Historische Gebäude in der Altstadt Goslars wurden meist erst nachträglich durch Schaufenstereinbauten verändert, wobei es in den meisten Fällen zu einer funktionalen und optischen Trennung zwischen Erdund Obergeschoss kam. Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist jedoch stets als Einheit zu sehen - eine Unterscheidung zwischen Erd- und Obergeschoss kann nach Denkmalrecht nicht vollzogen werden. Insofern sind auch Schaufenstereinbauten im Erdgeschoss auf die Gesamtheit der jeweils historischen Fassadengliederung abzustimmen. Gestalterische Einheit zwischen Erd- und Obergeschoss auch bei Geschäftshäusern des denkmalgeschützten Ensembles Während seit dem Mittelalter mit Holzläden verschließbare Fensteröffnungen im Erdgeschoss zum Verkauf von Waren dienten (daher der Name “Laden”), setzten sich erst im späten 19. Jahrhundert großflächige Schaufenster durch. Dabei lassen sich in den letzten ca. 100 Jahren verschiedene Modetrends herauskristallisieren: Während um die Wende des 19. zum 20. Jh. geschnitzte und modellierte Tür- und Fensterrahmen aus Holz die Ladeneingänge und Schaufenster schmückten, erfreuten sich in den 1960er und 70er Jahren große Schaufensterfronten (“Glaskastenprinzip”) besonderer Beliebtheit. Seit den 1980er Jahren ist hier ein gegenläufiger Trend erkennbar: die Schaufenster werden wieder kleiner und sind stärker gegliedert (“Schmuckkästchenprinzip”). Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich Größe und Gestaltung der Anpassung der Schaufenster Schaufenster den vorhandenen Gebäuden anpassen müssen. Hierbei sind an Fassadengliederung jeweils individuelle Lösungen zu finden. Allerdings hat sich eine Beschränkung der Schaufenster auf das Erdgeschoss bewährt, um das traditionelle Erscheinungsbild der Fachwerkstadt Goslar zu erhalten . Darüber hinaus erfüllen Schaufenster nur im Erdgeschoss ihren Zweck der Präsentation von Waren. Auch bei Neu- und Ersatzbauten bleiben Schaufenster dem Erdgeschoss vorbehalten, wobei die Obergeschosse durchaus gegliederte Glaselemente aufweisen können. Bei der Gestaltung der Schaufenster in historischen Gebäuden müssen grundsätzlich die Proportionen und architektonischen Gliederungselemente bewahrt bleiben. Der beste Gesamteindruck wird erzielt, wenn 43 8. Schaufenster die Schaufenstergestaltung auf die jeweilige Architektur abgestimmt ist, wie die Abbildungen 48-50 zeigen. Aber auch beim Rückbau von großen Schaufensterflächen sind die vorhandenen horizontalen und vertikalen Gliederungselemente (z. B. Fensterachsen) des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierdurch wird eine Wiederherstellung der Einheit von Erd- und Obergeschoss der jeweiligen Gebäude herbeigeführt . Abbildung 50: Dem Fachwerk angepasste Schaufenster Abbildung 51: Neugotisches Haus mit historischen Schaufensteröffnungen 44 8. Schaufenster Abbildung 52: Ladengestaltung im Stil des Neoklassizismus Abbildung 53: Haus und Ladengestaltung im Stil des Barocks 45 9. Werbeanlagen 9. Werbeanlagen Richtlinien (1) Eine Häufung von Werbeanlagen, die das Fassaden- und Straßenbild beeinträchtigen, ist unzulässig. (2) Art, Form, Lage, Material und Farbe der Werbeanlage müssen sich der Architektur anpassen. Wesentliche Bauglieder oder wichtige Architekturteile dürfen nicht in störender Weise verdeckt oder überschnitten werden. (3) Den traditionellen Bauformen der Altstadt entsprechend können Werbeanlagen nur im Erdgeschoss zugelassen werden; in Ausnahmefällen bis zur Brüstung des 1. Obergeschosses. (4) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. (5) An diesen Orten und Bauteilen können Werbeanlagen nicht genehmigt werden : a) auf Grün- und Freiflächen, b) an Einfriedungen und Brandgiebeln, c) an Türen und Toren, d) an Fensterläden, e) in Gestalt von Werbefahnen über 1m2. (6) Altstadtgerechte Werbeformen sind: a) aufgemalte Buchstaben, b) nach vorn leuchtende Einzelbuchstaben, c) Einzelbuchtaben, die hinterleuchtet werden (Schattenschriften), d) kleinformatige Leuchtkästen mit ausgestrahlten Einzelbuchstaben, e) Werbeschild, angestrahlt, f) Werbeträger im Schaufenster (unter 10% der Schaufensterfläche), g) künstlerisch gestaltete Ausleger. (8) Ausleger sollen folgende Merkmale aufweisen: a) Die Gesamtauskragung darf nicht mehr als 1 m betragen. b) Auslegerabspannungen können auch oberhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses angebracht werden. c) Das Auslegergerüst ist aus Metall herzustellen. d) Das Werbeschild kann aus Metall, Holz oder Acrylglas bestehen. 46 9. Werbeanlagen (9) Im Sinne von § 6.2 NDSchG (Beeinträchtigungsverbot) sind folgende Werbeformen in der Altstadt nicht genehmigungsfähig: a) Werbeanlagen in Form von senkrecht untereinander angeordneten Buchstaben, b) Werbeanlagen in grellen Farben, c) Blinkende oder bewegliche Werbeanlagen, d) Bekleben oder Bemalen von mehr als 10% der Schaufensterfläche durch Werbeträger, e) Werbeschriften mit einer Auskragung von mehr als 30 cm über den Außenputz, f) Werbeanlagen, bei denen Fremdwerbung (Markenreklame) überwiegt, g) Werbeanlagen in Form eines Verteilens von Buchstaben eines Wortes auf verschiedene Fenster. (10) Auf der Grundlage von § 8 NDSchG (Umgebungsschutz) kann im Bereich der nachstehenden Straßenteile nur weißes Licht zugelassen werden: Bäringerstraße 1-6 und 23-25 Bäckerstraße 1-3 Breite Straße 80-83 Frankenberger Plan 1-11 Hoher Weg Jakobikirchhof Kaiserbleek Marktstraße 1-7, 15,16, 24-27, 37-42, 44, 45 Markt Marktkirchhof Obere Kirchstraße 1-6 Rosentorstraße 21-27 Schilderstraße 1-6 Stephanikirchhof 1-5 Untere Kirchstraße 1-7 Worthstraße Erläuterungen Nach §§ 6 und 8 NDSchG sind an Baudenkmalen, an Gebäuden, die Werbeanlagen dürfen die Anzu einem Ensemble mit Denkmalcharakter gehören, und in der Um- sicht von Kulturdenkmälern gebung von Baudenkmalen Werbeanlagen unzulässig, die den nicht beeinträchtigen Denkmalwert bzw. das Erscheinungsbild eines Baudenkmals beeinträchtigen. Schon seit 1907 gab es auf der Grundlage eines „Preußischen Geset- Lange Tradition des Verbotes zes gegen die bauliche Verunstaltung“ von 1907 in den meisten Städ- von Verunstaltungen durch ten Deutschlands - wie auch in Goslar - Satzungen zur Regulierung Außenwerbung 47 9. Werbeanlagen Werbung in der Altstadt Goslars um 1900 - vor Einführung des „Preußischen Gesetzes gegen die bauliche Verunstaltung“ von 1907 Abbildung 54: Außenwerbung über sämtliche Stockwerke dieses Fachwerkhauses in Goslar (um 1900) Abbildung 55: Werbetransparent im Giebelfeld des historischen Gebäudes am Worthsatenwinkel (um 1900) 48 9. Werbeanlagen der Außenwerbung. Damit sollte eine „Verunstaltung“ der historischen Auswüchse des 19. Jh.s bewirStadtkerne durch eine im Zuge der Industrialisierung stattfindende ken Vorschriften zur BegrenÜberhäufung durch Außenwerbung verhindert werden. Heute regeln zung von Außenwerbung die o.g. Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes, dass die Fassaden von Kulturdenkmälern nicht durch zu viel Werbung beeinträchtigt werden dürfen. Dabei ist zu betonen, dass schon in den ersten Ortssatzungen für die Stadt Goslar die Begrenzung von Werbeanlagen auf die Erdgeschosszone der Häuser gefordert wurde. Grund für diese Maßregel war, dass um 1900 viele historische Fassaden der Altstadt vom Erdgeschoss bis zum Dach mit Werbetafeln oder -aufschriften überhäuft wurden (vgl. Abbildungen auf nebenstehender Seite). Um dies zu vermeiden, enthält auch das aktuelle Gestaltungshandbuch die Richtlinie der Beschränkung von Werbung auf das Erdgeschoss. Nur in begründeten Ausnahmefällen , z.B. bei der Anbringung eines Werbeauslegers oder zur Wahrung der Fassadenproportionen, kann hier eine Ausweitung auf die Zone unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses erfolgen. Während in früheren Jahrzehnten bei der Anbringung von Außen- Abstimmung der Außenwerbung häufig nicht auf eine insgesamt harmonische Fassaden- werbung auf Fassadengestaltung geachtet wurde, ist derzeit vielerorts eine Trendwende er- gliederung kennbar. So werden die Wahl des Werbeträgers, seine Größe und Beleuchtung in verstärktem Maße auf die vorhandene Bausubstanz abgestimmt. Hierzu kann im Einzelfall eine Fassadenanalyse vorgenommen werden. Abbildung 56: Beispiel für die Durchführung einer Fassadenanalyse zur richtigen Platzierung der Werbetransparente: hier symmetrische Fassade mit horizontalen Gliederungen zwischen Erdgeschoss, Obergeschoss und Giebeldreieck. 49 9. Werbeanlagen Altstadtgerechte Außenwer- Grundsätzlich hat es sich jedoch in Altstädten bewährt, an historische bung: Formen der Werbung anzuknüpfen bzw. diese neu zu interpretieren. In diesen Bereich gehören vor allem die Werbeausleger sowie die Verwendung von Einzelbuchstaben und von Werbetafeln. Einzelbuchstaben Einzelbuchstaben eignen sich besonders gut für historische Fachwerkgebäude. Der Vorteil besteht darin, dass die Fassaden nicht zergliedert werden und der dahinter liegende Wandaufbau noch erkennbar bleibt. Werbetafeln Werbetafeln passen vor allem zu verputzten oder verschieferten Gebäuden, an denen keine konstruktiven oder gestalterischen Fassadenelemente verdeckt werden. Eine für historische Gebäude empfehlenswerte Lösung kann die Verwendung von Werbetafeln aus transparentem Acrylglas bieten, die das Gebäude optisch nicht allzu sehr zergliedern. Werbetafeln werden in der Regel durch Strahler angeleuchtet. Ausleger Aber auch sog. Ausleger spielen in der Altstadt traditionell eine bedeutende Rolle. In früheren Zeiten wurde auf die künstlerische Gestaltung des Werbeauslegers ein besonderer Wert gelegt. Kunstvolle schmiedeeiserne Arbeiten und die aufwändige Gestaltung des Werbeschildes legten Zeugnis ab von der Qualität der angebotenen Ware bzw. des jeweiligen Handwerks. Moderne Ausleger knüpfen an das historische Vorbild der Ausleger an. Dabei werden - wie in den vergangenen Jahrhunderten - vielfach Symbole verwendet, die den Kunden auf das jeweilige Produkt bereits hinweisen. Die in diesem Handbuch enthaltenen Richtlinien für die Gestaltung und die Materialwahl von Werbeauslegern sollen u.a. zu deren Qualitätssicherung beitragen. Die Möglichkeiten der Montage eines Auslegers hängen im Einzelfall von den gegebenen örtlichen und baulichen Verhältnissen ab. Soweit durch die Inanspruchnahme des Straßenraums eventuell Belange des Straßenverkehrs berührt werden, ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Abbildung 57: Historische Werbung mit Einzelbuchstaben auf Fassadenputz 50 9. Werbeanlagen Abbildung 58: Historische Einzelbuchstaben mit Ausleger Abbildung 59: Historischer Ausleger mit Handwerksemblem Abbildung 60: Kunstvoll geschmiedeter, historischer Ausleger 51 9. Werbeanlagen Abbildung 61: Neue Einzelbuchstaben auf Schieferfassade Abbildung 62: Einzelbuchstaben, selbstleuchtend Abbildung 63: Einzelbuchstaben, hinterleuchtet 52 9. Werbeanlagen Abbildung 64: Schmiedeeiserner Ausleger mit Symbol Abbildung 65: Ausleger mit Werbeschild Abbildung 66: Moderner Ausleger mit Symbol 53 9. Werbeanlagen Abb. 67: Historische Werbetafel Abbildung 68: Neue Werbetafel nach historischem Vorbild Abbildung 69: Moderne Werbetafel aus Acrylglas 54 10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden 10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden Richtlinien (1) Markisen dienen ausschließlich dem Sonnenschutz. Sie und andere Sonnenschutzanlagen dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Gestattet werden können nur Einzelmarkisen über den Schaufenstern im Erdgeschoss, wobei die Markisenbreite gleich der Schaufensterbreite zu sein hat. Markisenbespannungen müssen einen textilen Charakter besitzen und aufrollbar bzw. einklappbar sein. Grelle Farben sowie glänzende Materialien sind von der Genehmigung ausgeschlossen. (2)Vordächer können nur an Neubauten genehmigt werden, wenn sie dem Witterungsschutz dienen und in transparenter Glaskonstruktion ausgeführt sind. (3) Antennen und Freileitungen aller Art über öffentlichen Flächen können nicht gestattet werden. (4) Antennen und Satellitenschüsseln dürfen nur angebracht werden, wenn sie von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar sind. (5) Sonnenkollektoren können nur zugelassen werden, wenn sie von öffentlichen Bereichen aus nicht einsehbar sind und sich organisch in die Dachlandschaft einfügen. (6) Das nachträgliche Anbringen von Rollladenkästen an historischen Gebäuden kann nicht gestattet werden. Erläuterungen Im Bereich der denkmalgeschützten Altstadt stellen sich häufig Pro- Technische Ausrüstungen bleme der Vereinbarkeit von historischer Bausubstanz und technischen müssen sich in den historiVorrichtungen, die einer Verbesserung des Lebensstandards dienen sol- schen Baubestand einfügen len. Auch in diesen Fällen gilt, dass das denkmalgeschützte Gebäude bzw. Ensemble nach § 6.2 NDSchG nicht beeinträchtigt werden darf. Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise Markisen über den Schau- Markisen nur in Ausnahmefenstern von Geschäften. Grundsätzlich ist hierbei zu bemerken, dass fällen Markisen in Goslar nicht ortstypisch sind und vielfach zu einer Verengung des Straßenraumes führen. Markisen werden deshalb nur ausnahmsweise zugelassen, wenn sie ausdrücklich dem Sonnen- bzw. Witterungsschutz dienen und aufrollbar bzw. einklappbar sind. Sie dürfen nicht als Werbeträger fungieren und/oder durch glänzende Materialien auffallen. 55 10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden Abbildungen 70 + 71: Gebäude mit Korbmarkise (vorher) und ohne Markise (nachher) Gläserne Vordächer für Neu- Gläserne Vordächer, die einen großen Teil der Fassade überspannen, bauten sollen auf Neubauten beschränkt bleiben. Hier können Vordächer als architektonisches Element integriert werden. Im Gegensatz dazu bewirken nachträglich angebrachte Vordächer bei historischen Gebäuden häufig eine Trennung zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss und sollen deshalb unterbleiben. Satellitenanlagen Hinsichtlich der Anbringung von Satellitenanlagen hat es sich in der Vergangenheit bewährt, diese nur dort anzubringen, wo sie nicht von öffentlicher Stelle aus sichtbar sind, um dem Stadtbild nicht zu schaden. Solaranlagen dürfen im hi- Das Gleiche muss auch für die Montage von Solaranlagen gelten. storischen Stadtbild nicht in Um das denkmalgeschützte Stadtbild nicht zu beeinträchtigen, könErscheinung treten nen Sonnenkollektoren nur zugelassen werden, wenn sie von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind. Als solche gelten sämtliche Straßen, Plätze und Wege innerhalb der Altstadt Goslars sowie die sie umgrenzenden Straßen Bismarckstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Clausthaler Straße und Nonnenweg. Für die Beurteilung der Fernwirkung von Solaranlagen dient der Standort Rammelsberg/ Drachenfliegerplatz, da dieser für Goslar eine besondere touristische Bedeutung besitzt. Solaranlagen müssen sich in die Dachlandschaft orga- Darüber hinaus müssen sich auch die nicht von öffentlichen Flächen nisch einfügen aus einsehbaren Solaranlagen organisch in die Dachlandschaft einfügen. Da Sonnenkollektoren durch ihre notwendige Größe und ihre leicht reflektierende, dunkle Beschaffenheit im Kontrast zu den häufig naturroten Dächern der Altstadt stehen, sind hier besondere Anforderungen an die Gestaltung und den Ort der Montage zu stellen. Grundsätzlich ist zunächst zu prüfen, ob geeignete Flächen auf Nebengebäuden (Hintergebäude, Garagen, Terrassenüberdachungen usw.) zur Verfügung stehen. Auch ist die In-Dach-Montage einer Aufständerung auf dem Dach vorzuziehen. 56 Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch der Einbau von Rollladenkästen eine Beeinträchtigung von Fassaden nach sich ziehen kann. Deshalb kann das nachträgliche Anbringen von Rollläden bzw. Rolladenkästen an historischen Gebäuden der Altstadt Goslar nicht genehmigt werden. 10. Markisen, Antennen, Sonnenkollektoren, Rollläden Flachkollektoren der solaren Warmwasseranlage Abbildung 72: Montage von Sonnenkollektoren auf Nebengebäuden Abbildung 73: Montage von Flachkollektoren auf einem Anbau (Terrassenüberdachung auf der Rückseite eines Gebäudes) 57 Quellen/Literatur Literatur Borchers, Carl / Weigel, Karl Theodor: Goslar. Alte Wohnbauten und Sinnbilder. Goslar 1935. Geber, Freihält, Goslar damals (1839-1939) Die ersten 100 Jahre Photographie in Goslar, Goslar 1992. Griep, Hans-Günther, Weltkulturerbe Goslar, Goslar 1998. Griep, Hans-Günther: Goslars mittelalterliche Patrizierhäuser aus Stein, Goslar 1998. Griep, Hans-Günther: Das Bürgerhaus in Goslar, Tübingen 1984 (= Das deutsche Bürgerhaus, Bd. 1). Griep, Hans-Günther: Ausgrabungen und Bodenfunde im Stadtgebiet Goslar, Goslar 1958. Kohl, Ernst-Detlev: Die Stadt Goslar als Montandenkmal und der Umgang mit ihm, in: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, Heft 4/1992, S. 204 ff. Roseneck, Reinhard: Der Rammelsberg, Hannover 1992 (= Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, Bd. 9). Roseneck, Reinhard / Semmler, Eberhard: Stadtgestalt und Außenwerbung. Schutz historischer Altstädte und Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, Düsseldorf o. J. (1991). Roseneck, Reinhard / Fischer, Fritz: Keiner wirbt für sich allein. Modellhafte Außenwerbung für unsere (historischen) Innenstädte. Stralsund 1996. Stoob, Heinz: Die Wachstumsphasen der Stadt Goslar bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Sonderdruck aus Harz-Zeitschrift, Jg. 22/23 (1972), hrsg. vom Geschichts- und Heimatschutzverein Goslar e. V. Gutachten Bauer, Christine: Stadtbildanalyse Goslar. Durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Handwerk und Denkmalpflege (Fulda) im Auftrag der Stadt Goslar. Fulda 2000. 58 Quellen/Literatur Heitfeldt, Ulrich: Goslar: Frankenberger Straße 11. Restauratorische Untersuchung des Gebäudes auf die historische Polychromie, Untersuchungsbericht Febr. 2002. Stadler, Anja: Farbtechnische Untersuchung der Fassade des Kleinen Heiligen Kreuzes in Goslar, im Auftrag der Stadt Goslar, Februar 1998. Abbildungsnachweis Abb. 1: Stadtarchiv Goslar, Abb. 11: Bender, W., / Schrader, M., Dachziegel als historisches Baumaterial, 1999, S. 252. Abb. 18-20: Übersicht über Dachdeckungs- und Wandverkleidungsmaterialien Schieferdeckerarbeiten, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Historische Fachwerkstädte in Hessen und Niedersachsen, 1992, S. 19. Abb. 36: Griep, H.-G., Das Bürgerhaus in Goslar, Tübingen 1984, Tafel 2. Abb. 48: Tischlerei Dreyer, Goslar. Abb. 54: Geyer., Goslar damals, Goslar 1992, S. 53, Abb. 55: Geyer, ebd., S. 51. Abb. 56: Roseneck/ Semmler, Stadtgestalt und Außenwerbung, Düsseldorf 1991, S. 130 ff. Abb. 72-73: Solare Warmwasseranlagen in denkmalgeschützten Gebäuden, hrsg. vom Hessischem Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit. Alle übrigen Fotos stammen von der Stadt Goslar, Denkmalschutzbehörde. 59 Ansprechpartner Ansprechpartner: Stadt Goslar Fachbereich Planen und Bauen Abteilung Bauordnungswesen, Denkmalschutz Charley-Jacob-Straße 3 38640 Goslar Städtische Denkmalpflege und denkmalfachliche Beratung Tel.: 05321/704-418 Denkmalrechtliche Genehmigungsprüfung und -beratung Tel.: 05321/704-509 Denkmalrechtliche Kontrolle Tel.: 05321/704-411 60 Impressum Impressum Herausgeber: Stadt Goslar - Der Oberbürgermeister Fachbereich Planen und Bauen Abteilung Bauordnungswesen/Denkmalschutz Verfasserin: Dr. Christine Bauer, Denkmalpflegerin Stadt Goslar Druck: creaktiv print+more, Goslar Goslar 2003 61 62 63 64