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Presse
mitteilung
ams gibt Gerichtsurteil in Verfahren zu geistigem
Eigentum gegen US-amerikanischen Wettbewerber
über USD 77 Mio. bekannt
Gericht verfügt dauerhafte einstweilige Verfügung und hält Entscheidung
in Verfahren zu Geschäftsgeheimnissen und Patentverletzung aufrecht
Premstätten, Österreich (26. April 2016) - ams AG (SIX: AMS), ein führender Anbieter hochwertiger
Sensoren und Analog-ICs, gibt die Verkündung eines endgültigen Urteils durch U.S. District Judge
Richard A. Schell am 26. April 2016 bekannt, durch das der hundertprozentigen Tochtergesellschaft
ams-TAOS USA Inc., zuvor Texas Advanced Optoelectronic Solutions, Inc., USD 77.021.593 in
Schadensersatz, darunter USD 10.000.000 Strafschadensersatz, von Seiten der Intersil
Corporation mit Sitz in den USA zuerkannt wird.
Die Entscheidung ist das Ergebnis einer vierwöchigen Gerichtsverhandlung im Jahr 2015, in der die
Jury des Bundesbezirks Eastern District of Texas bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Intersil
zugunsten von ams-TAOS entschied: widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen von
ams-TAOS, Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien, unerlaubte
Einflussnahme auf voraussichtliche Geschäftsbeziehungen von ams-TAOS sowie vorsätzliche
Verletzung des U.S. Patents Nr. 6,596,981.
Das endgültige Urteil, das auf der bereits bekanntgegebenen Jury-Entscheidung basiert, kann
jedoch in einer Berufung angefochten werden. ams ist daher nicht in der Lage, einen Zeitpunkt für
den vollständigen Abschluss des Verfahrens oder den Erhalt des im endgültigen Urteil
zugesprochenen Schadensersatzes abzuschätzen.
Jann H. Siefken, Leiter Rechtsabteilung bei ams, betont: “Wir begrüßen die Entscheidung des
Gerichts, die mit dem geistigen Eigentum unseres Unternehmen verbundenen Rechte gegen einen
Wettbewerber durchzusetzen, der versucht, sich dieses geistige Eigentum zur Erlangung eines
unfairen Wettbewerbsvorteils anzueignen.“
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Pressemitteilung
Urteil zu geistigem Eigentum gegen US-amerikanischen Wettbewerber
Über ams
ams ist international führend in der Entwicklung und Herstellung von Sensorlösungen und analogen ICs.
Unsere Mission ist es, die Welt mit Sensorlösungen zu gestalten und so die nahtlose Verbindung zwischen
Mensch und Technologie zu ermöglichen.
Die Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision, Empfindlichkeit und
Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das
Produktportfolio umfasst Sensoren, Sensorschnittstellen, Power Management-ICs und Wireless-ICs für
Kunden in den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und Automotive.
ams mit Hauptsitz in Österreich, beschäftigt global über 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist ein
wichtiger Partner für mehr als 8.000 Kunden weltweit. ams ist an der SIX Swiss Stock Exchange börsennotiert
(Tickersymbol: AMS). Weitere Informationen über ams unter www.ams.com.
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Das Verfahren ist Texas Advanced Optoelectronic Solutions Inc. gegen Intersil Corp., No. 4:08-cv-451. ams
wird durch die Kanzlei Munck Wilson Mandala, LLP mit Sitz in Dallas, Texas (USA) vertreten. Die Partner im
Gerichtsverhandlungsteam sind Jamil N. Alibhai, Michael A. McCabe, Robert D. McCutcheon, William A.
Munck und Michael C. Wilson.
Für weitere Informationen
Media Relations
Legal
ams AG
Ulrike Anderwald
Head of Marketing Communications
T +43 (0) 3136 500 31200
[email protected]
www.ams.com
ams AG
Jann Siefken
General Counsel
T +43 (0) 3136 500 0
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