Presse mitteilung ams gibt Gerichtsurteil in Verfahren zu geistigem Eigentum gegen US-amerikanischen Wettbewerber über USD 77 Mio. bekannt Gericht verfügt dauerhafte einstweilige Verfügung und hält Entscheidung in Verfahren zu Geschäftsgeheimnissen und Patentverletzung aufrecht Premstätten, Österreich (26. April 2016) - ams AG (SIX: AMS), ein führender Anbieter hochwertiger Sensoren und Analog-ICs, gibt die Verkündung eines endgültigen Urteils durch U.S. District Judge Richard A. Schell am 26. April 2016 bekannt, durch das der hundertprozentigen Tochtergesellschaft ams-TAOS USA Inc., zuvor Texas Advanced Optoelectronic Solutions, Inc., USD 77.021.593 in Schadensersatz, darunter USD 10.000.000 Strafschadensersatz, von Seiten der Intersil Corporation mit Sitz in den USA zuerkannt wird. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer vierwöchigen Gerichtsverhandlung im Jahr 2015, in der die Jury des Bundesbezirks Eastern District of Texas bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Intersil zugunsten von ams-TAOS entschied: widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen von ams-TAOS, Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien, unerlaubte Einflussnahme auf voraussichtliche Geschäftsbeziehungen von ams-TAOS sowie vorsätzliche Verletzung des U.S. Patents Nr. 6,596,981. Das endgültige Urteil, das auf der bereits bekanntgegebenen Jury-Entscheidung basiert, kann jedoch in einer Berufung angefochten werden. ams ist daher nicht in der Lage, einen Zeitpunkt für den vollständigen Abschluss des Verfahrens oder den Erhalt des im endgültigen Urteil zugesprochenen Schadensersatzes abzuschätzen. Jann H. Siefken, Leiter Rechtsabteilung bei ams, betont: “Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die mit dem geistigen Eigentum unseres Unternehmen verbundenen Rechte gegen einen Wettbewerber durchzusetzen, der versucht, sich dieses geistige Eigentum zur Erlangung eines unfairen Wettbewerbsvorteils anzueignen.“ Seite 1 / 2 Pressemitteilung Urteil zu geistigem Eigentum gegen US-amerikanischen Wettbewerber Über ams ams ist international führend in der Entwicklung und Herstellung von Sensorlösungen und analogen ICs. Unsere Mission ist es, die Welt mit Sensorlösungen zu gestalten und so die nahtlose Verbindung zwischen Mensch und Technologie zu ermöglichen. Die Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision, Empfindlichkeit und Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das Produktportfolio umfasst Sensoren, Sensorschnittstellen, Power Management-ICs und Wireless-ICs für Kunden in den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und Automotive. ams mit Hauptsitz in Österreich, beschäftigt global über 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist ein wichtiger Partner für mehr als 8.000 Kunden weltweit. ams ist an der SIX Swiss Stock Exchange börsennotiert (Tickersymbol: AMS). Weitere Informationen über ams unter www.ams.com. ams social media: Follow us on twitter https://twitter.com/amsAnalog or Share with https://www.linkedin.com/company/ams-ag Das Verfahren ist Texas Advanced Optoelectronic Solutions Inc. gegen Intersil Corp., No. 4:08-cv-451. ams wird durch die Kanzlei Munck Wilson Mandala, LLP mit Sitz in Dallas, Texas (USA) vertreten. Die Partner im Gerichtsverhandlungsteam sind Jamil N. Alibhai, Michael A. McCabe, Robert D. McCutcheon, William A. Munck und Michael C. Wilson. Für weitere Informationen Media Relations Legal ams AG Ulrike Anderwald Head of Marketing Communications T +43 (0) 3136 500 31200 [email protected] www.ams.com ams AG Jann Siefken General Counsel T +43 (0) 3136 500 0 [email protected] www.ams.com Seite 2 / 2