Peter F. Kramml: Neuordnung der Stadtverwaltung

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Österreichischer Zeitgeschichtetag 2016 Graz
Stadtverwaltung und Parteiherrschaft im Nationalsozialismus
am Beispiel der Stadt Salzburg
Peter F. Kramml
Die Neuordnung der Stadtverwaltung Salzburg nach dem
„Führerprinzip“
Die Stadt Salzburg arbeitet seit dem Jahr 2008 im Rahmen des Projekts
„Die Stadt Salzburg im Nationalsozialismus“ gemeinsam mit der
Universität Salzburg diese nicht erforschte Periode ihrer Geschichte auf.
Bislang konnten sechs Bände in der gleichnamigen Reihe vorgelegt
werden. Insgesamt sind neun Bände konzipiert, die bis zum Projektende
2018 erscheinen werden. Im vergangenen Jahr wurde zum
Themenkomplex „Stadtverwaltung und Kommunalpolitik“ das bislang
umfangreichste Buch präsentiert. Ausgewählte Ergebnisse, die für
Salzburg nun erstmals einen österreichweiten Vergleich ermöglichen,
stellen wir heute vor.
Aufgrund der schlechten Quellenlage war diese Periode der
Stadtgeschichte bislang ein Forschungsdesiderat. In den letzten Jahren
in Dienststellen gemachte Aktenfunde und vor allem die Auswertung der
Personalakten ermöglichen nun konkrete Aussagen, so erstmals auch
zum Ablauf der Neuordnung der Stadtverwaltung, worüber ich heute
berichte, bevor in zwei Referaten das Verhältnis von Bürokratie und
Parteienherrschaft in Salzburg generell und danach am konkreten
Beispiel der Sozialpolitik dargestellt werden.
Die Geschichte von Stadtpolitik und Verwaltung der Gauhauptstadt
Salzburg gliedert sich in drei Perioden, die zum Teil auch mit personellen
Veränderungen an der Führungsspitze in Verbindung stehen, 1) die Zeit
von der „Machtübernahme“ bis zur Umsetzung der Deutschen
Gemeindeordnung, 2) die Zeit von der Konstituierung der
Gemeindeverwaltung bis zum Ende der Kriegseuphorie und 3) die Zeit
von 1943 bis zum Kriegsende, die im Zeichen eines unumschränkten
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Weisungsrechtes des Gauleiters als „Reichsverteidigungskommissar“
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Lediglich in der ersten Phase, also dem Jahr 1938, können Versuche
einer eigenständigen Kommunalpolitik und größere
Handlungsspielräume konstatiert werden. Zentrale Figuren waren dabei
zwei Magistratsbeamte, der illegale Gauleiterstellvertreter Anton Giger,
der am Abend des 11. März 1938 mit zwei SA-Stürmen das Rathaus
besetzte, und der Jurist Dr. Franz Lorenz, der 1934 nach Deutschland
geflohen war und nunmehr als rechtskundiger Bürgermeister
zurückkehrte. Er wurde zur zentralen Figur der Verwaltungsorganisation,
während sich der Oberbürgermeister immer mehr
Repräsentationsaufgaben zuwandte. Hinzu kamen der hauptamtliche
Stadtkämmerer und ein ehrenamtlicher Baustadtrat.
An der Spitze der Stadt stand damit eine Gruppe einheimischer illegaler
Nationalsozialisten, die alle der Formation der SA angehörten,
Weltkriegsteilnehmer und „Alte Herren“ deutschnationaler
Studentenverbindungen gewesen waren. Sie begannen vom ersten Tag
an mit dem Umbau der Stadtverwaltung und der Neubesetzung von
Spitzenpositionen. Sofort wurden zwölf prononcierte Vertreter des
Ständestaates des Dienstes enthoben. Zum Teil infolge von
Denunziationen wurden gegen 32 Beamte Verfahren im Zuge der
„Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums“ eingeleitet. 20
Zwangspensionierungen bzw. Entlassungen sind dokumentiert. Dies
entspricht drei Prozent des Personalstandes, also in etwa wie in Linz
bzw. deutlich weniger als in Wien.
Im Gegenzug wurden entlassene Nationalsozialisten wiedereingestellt
und sechs Beamte erhielten Wiedergutmachungsbeträge. Ohne bzw.
nach Scheinausschreibungen wurden junge Nationalsozialisten,
besonders Vertreter der SA, neu in Dienst genommen, rasch befördert
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bzw. pragmatisiert und bei „politischen Vorrückungen“ bevorzugt, bevor
der von der Aufsichtsbehörde zu genehmigende Stellenplan dies
unmöglich machte. Neben jungen „Kämpfern“, von denen vor allem
Akademiker sehr rasch Karriere machen konnten, schafften es alte
Opportunisten, zum Teil durch die vom Oberbürgermeister geförderte
Vordatierung des Beitritts zur NSDAP, in Spitzenpositionen und auch zu
höheren SA-Rängen. Die Stadtspitze bildete den Kern der Salzburger
SA und stilisierte Salzburg zur „Geburtsstadt des Braunhemds“.
Selbstbewusst versuchten die „Alten Kämpfer“ der SA als Gegenpol zur
SS-dominierten Gauleitung zu fungieren.
Der Magistrat war aber nicht, wie im „Ständestaat“ befürchtet, massiv
von der NSDAP unterwandert. Lediglich rund 20 Beamte waren bereits
vor dem Verbot 1933 der NSDAP beigetreten. Der Großteil der
Beamtenschaft passte sich aber sehr rasch an und bildete einen
kooperationsbereiten und loyalen Beamtenapparat, der die
Funktionstüchtigkeit der Verwaltung bis zuletzt sicherstellte. Der
Beamtenapparat wurde „gleichgeschaltet“, die Mitarbeiter durch
Gefolgschaftsapelle indoktriniert und mit materiellen Vorteilen mobilisiert.
Pflichtorganisationen für Beamte waren der Reichsbund Deutscher
Beamter, für die Arbeiter die DAF, deren Betriebsführer der
Oberbürgermeister war. Der Beitritt zur NSV wurde als Zeichen für
politisches Wohlverhalten von allen „Gefolgschaftsmitgliedern“ erwartet.
Viele Beamte, vor allem in höheren Positionen, suchten Anschluss an
die NSDAP, zahlreiche Mitgliedsnummern im sog. Illegalenblock
belegen, dass es gelang, Verdienste um die Partei in der „Kampfzeit“
glaubhaft zu machen. Alle Juristen stellten Aufnahmeanträge, einige
wurden abgelehnt, so dass „lediglich“ 80 % der Akademiker
Parteimitglieder waren. Auch fast alle Amtsleiter, zumeist B-Beamte,
waren Mitglieder der Partei, 25 % davon auch der SA. Widerstand ist nur
in wenigen Fällen, besonders bei Arbeitern städtischer Betriebe,
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dokumentiert. 1945 wurden rund 500 ehemalige Parteigenossen
entlassen, darunter 47 % der Beamten, 31 % der Angestellten und 10 %
der Arbeiterschaft, insgesamt knapp ein Viertel der rund 2.000
Magistratsmitarbeiter.
Der Personalstand hatte sich durch die Einführung der
Verwaltungsorganisation nach reichsdeutschem Vorbild verdreifacht, die
Zahl der Ämter auf bis zu 23 erhöht. Zahlreiche kommunale Aufgaben
waren neu hinzugekommen, wie das Standesamt und die Gesundheitsund Fürsorgeagenden, die kommunalisierte Feuerwehr oder die
personalintensiven Kriegswirtschaftsämter. Auch die Eigenbetriebe
mussten nach der DGO neu aufgestellt werden. Dies machte die völlige
Neuorganisation der Verwaltung notwendig.
1938 wurde von der Stadtspitze ein gewaltiges Aufbauprogramm
verkündet, dem jedoch jegliche finanzielle Bedeckung fehlte.
Infrastrukturmaßnahmen und Wohnbauvorhaben wurden in Angriff
genommen. Durch die 1939 vollzogene zweite Große Eingemeindung
entstand „Groß-Salzburg“, dies fand auch in der Organisation der
Stadtverwaltung der „Gauhauptstadt“ – bis hin in der Zahl der Ratsherren
– einen Niederschlag. Die Kommunalpolitik war Teil der
nationalsozialistischen Selbstinszenierung und Erneuerungspolitik,
besonders der Stadtplanung wurde daher auch personell große
Bedeutung beigemessen. Salzburg, der „Vorort“ der Führerresidenz am
Obersalzberg, sollte zur Kulturmetropole ausgebaut und von
„Führerbauten“ geprägt werden.
Durch die Einreihung Salzburgs unter die „Neugestaltungsstädte“ wurde
allerdings die Entscheidungsebene von der kommunalen
Planungsbehörde auf Reichsebene gehoben und der Gauleiter zum
obersten Verantwortlichen für sämtliche städtebaulichen Maßnahmen.
Auch Visionen, Salzburg als moderne Touristenstadt auszubauen,
mussten rasch militärischen Erwägungen weichen. Und über
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Prestigeobjekte, wie den Ausbau des nunmehrigen Landestheaters oder
des Festspielhauses, entschieden übergeordnete Stellen.
Handlungsspielräume waren gering, auch mediale Möglichkeiten,
Kommunalpolitik zu artikulieren, wurden vom übermächtigen
Gaupresseamt verhindert. Die Stadtspitze zeigte sich einerseits
mehrfach vorauseilend, etwa wenn nach Juden benannte Straßen gleich
nach dem Anschluss umbenannt und die Gewerbeberechtigung
jüdischer Mitbürger sofort eingezogen wurden. Sie versuchte aber auch
den Handlungsspielraum, etwa in Personalfragen, auszunutzen. Zwei
jüdische „Mischlinge“ sowie ein durch ein rassisches Gutachten als
„vorwiegend jüdisch“ eingestufter Akademiker wurden als benötigte
Verwaltungsexperten entgegen Aufträgen des Gauleiters zunächst im
Dienststand belassen. Schließlich mussten die zwei Stadtinspektoren
aber in den Ruhestand versetzt und der Chemiker nach Weisung des
Gaupersonalamts noch Ende 1943 entlassen werden.
Mit der Umsetzung der Deutschen Gemeindeordnung im Jänner 1939
beginnt der zweite Zeitabschnitt. Das Stadtrecht wurde nach DGO durch
eine „Hauptsatzung“ ersetzt. Die Gemeindeautonomie blieb nur als
Floskel erhalten und das „Führerprinzip“ wurde auf die kommunale
Ebene übertragen. Die Gemeindevertretung war zum Scheinparlament
degradiert, der Oberbürgermeister zwar unumschränkter Führer der
Stadtgemeinde, aber in wichtigen Entscheidungen an den Willen der
Partei, vertreten durch den „Beauftragten der NSDAP“, gebunden. In
Salzburg fungierte bei sämtlichen wichtigen Entscheidungen der
Gauleiter selbst als „Beauftragter der NSDAP“, der Oberbürgermeister
hatte seine Entscheidungen gemäß Führerprinzip uneingeschränkt
umzusetzen.
Der Gauleiter bestellte am 11. Januar 1939 die bislang kommissarischen
Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadtkämmerer definitiv. Sie
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standen gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Baustadtrat der in
Dezernaten gegliederten Verwaltung vor und berieten in wöchentlichen
Beigeordneten-Sitzungen die wichtigsten Entscheidungen. Sie alle
waren Experten, lediglich für Oberbürgermeister Giger kann von einer
erstklassigen Verwaltungskarriere bei zweitklassigen Voraussetzungen
gesprochen werden. Der Bautechniker ohne Matura avancierte zum
höchsten B-Beamten, erhielt die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und
einen Offiziersrang der SA.
Ebenfalls vom Gauleiter als Beauftragter der NSDAP ausgewählt wurden
die 30 Ratsherren der Gauhauptstadt, Ehrenbeamte, deren Wirken auf
die gemeindliche Selbstverwaltung beschränkt war. Sie hatten primär die
Aufgabe, gesetzten Maßnahmen in der Bevölkerung Verständnis zu
verschaffen. Fast alle Ratsherren blieben bis 1945 im Amt, obwohl
bisweilen bis zu 18 von ihnen eingerückt waren. Lediglich vier
Nachbesetzungen wurden durchgeführt.
Die erstmals biografisch aufgearbeiteten Ratsherren zeigen das übliche
Bild der Vertretung „Alter Kämpfer“ und verdienter Parteisoldaten. Zwei
Gründungsmitglieder der NSDAP, Putschisten von 1934, WöllersdorfInternierte und Mitglieder der Österreichischen Legion waren vertreten,
ebenso die Gliederungen der Partei, fünf Ortsgruppenobmänner und
auffallend wenige Interessensvertreter aus der Wirtschaft. Anders als in
Linz waren auch Handwerk und Arbeiterschaft, bis hin zu Gesellen und
Hilfsarbeitern, repräsentiert. Der Akademikeranteil war verschwindend.
Besondere Rücksicht genommen wurde auf die regionale Verteilung und
die Zuständigkeit für Stadtteile. Mehr als die Hälfte der Ratsherren waren
zum Teil hochrangige Mitglieder der SA, fast alle „gottgläubig“ und zwei
Drittel unter 40 Jahren. Kommunale Erfahrung fehlte fast allen,
angesichts der „Nullkompetenz“ der Ratsherren und von lediglich acht
Sitzungen pro Jahr war diese wohl entbehrlich.
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Wie weit die Theorie der Deutschen Gemeindeordnung und die Realität
auseinanderklafften, zeigen auch die zwölf eingerichteten Beiräte für
bestimmte Verwaltungszweige, nach DGO dritte Säule der
Gemeindeverwaltung. Die bestellten Beiräte wurden erst ab 1940 und
nur selten einberufen. Der Stadtdirektor attestierte ihnen „vollständige
Belanglosigkeit“.
Der Gauleiter als Beauftragter der NSDAP griff in wichtige
Entscheidungen ein, sei es in Personalfragen, bei Straßenbenennungen
oder etwa auch bei der Vergabe des neu gestifteten Kulturpreises der
Gauhauptstadt Salzburg, den er entgegen dem Vorschlag des
Oberbürgermeisters und dem klaren Votum eines Expertenrates zweimal
an seine Wunschkandidaten vergab.
Vor allem nach dem Abgang von Gauleiter Rainer, der alten
„Kampfgenossen“ wie Giger und Lorenz offensichtlich persönliche
Achtung entgegenbrachte, nahm Gauleiter Dr. Scheel, ein hochrangiges
SS-Mitglied, auf die Vorstellungen der Stadtspitze keinerlei Rücksicht
mehr. Er wechselte seine Rolle je nach seinen machtpolitischen
Vorhaben zwischen Gauleiter und Beauftragten der NSDAP,
Reichsstatthalter als Aufsichtsbehörde, Beauftragter für die
Neugestaltung der Gauhauptstadt oder aber
Reichsverteidigungskommissar für den Reichsverteidigungsbezirk
Salzburg.
Ab Mai 1943 – und damit beginnt der dritte und letzte Abschnitt der
Geschichte der „Gauhauptstadt“ – bot Scheel ein Korruptionsskandal
eine zusätzliche rechtliche Handhabe, die SA-Spitze zu beseitigen und
die Stadt nach DGO quasi unter Kuratel zu stellen. Der Leiter des
Ernährungsamtes hatte in großen Mengen Lebensmittelmarken
hinterzogen und wurde inhaftiert. Im Zuge der Erhebungen belastete er
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seinen direkten Vorgesetzten, den Bürgermeister, sowie andere Spitzen
der Stadt und führende Beamte massiv.
Der Gauleiter machte daraufhin vom schärfsten Mittel der Staatsaufsicht
Gebrauch. Er enthob Dr. Lorenz seiner Dienstgeschäfte und setzte
Regierungsrat Dr. Harald Lettner von der Behörde des Reichsstatthalters
als Staatskommissar und kommissarischen rechtskundigen
Bürgermeister ein, der sich auch die Leitung der Stadtdirektion vorbehielt
und damit alle entscheidenden Funktionen in sich vereinigte.
Zeitgleich wurde auch die Neuordnung der Stadtverwaltung im „totalen“
Krieg verkündet. Alle nichtkriegswichtigen Leistungen der Verwaltung
wurden eingestellt und die 23 Ämter auf sechs Abteilungen abgespeckt.
Ihnen standen aus Personalmangel zum Teil aus ideologischen Gründen
zuvor abgelehnte Parteianwärter vor. Die Ratsherren sollten künftig nur
mehr in Ausnahmefällen einberufen werden.
Die Gerichtsverfahren gegen Bürgermeister und auch den
Oberbürgermeister, der sich zeitweilig beurlauben ließ, zogen sich bis
Februar 1944 hin. Beide wurden freigesprochen, der Leiter des
Ernährungsamtes verurteilt und im März 1944 hingerichtet. Es folgten
vom Gauleiter als Reichsstatthalter eingeleitete förmliche
Dienststrafverfahren auf Beamtenebene gegen Oberbürgermeister,
Bürgermeister und auch die beiden Stadträte, die erst im Mai 1944
eingestellt wurden.
Der Gauleiter nützte diese Destabilisierung der Stadtspitze zur
Realisierung mehrerer Vorhaben. Die städtischen Elektrizitätswerke
wurden trotz stärksten Widerstandes aus Gründen der
Reichsverteidigung mit jener des Reichsgaus zu einer
Betriebsgemeinschaft zusammengefasst und das städtische Museum
unter Berufung auf das Ostmarkgesetz in den Zweckverband
„Salzburger Museum“ eingebracht.
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Mit der Einstellung sämtlicher Verfahren endete der Grund für die
Einsetzung des Regierungskommissars. Da Bürgermeister Lorenz aber
inzwischen eingerückt und in Kriegsgefangenschaft geraten war, wurde
er weiter von Dr. Lettner vertreten. Dieser wurde nun durch
Reformierung der Hauptsatzung zum neu eingeführten zweiten
ehrenamtlichen Stadtrat, zum Stadtrechtsrat. Kurz darauf wurde er –
entgegen der DGO und dem Widerstand des Gauleiters – zudem
Stadtdirektor, also höchster Verwaltungsbeamter, – übrigens eine
Position, die der Jurist, SA-ler und „Alte Herr“ einer schlagenden
Verbindung 1962 – nun als Mitglied des BSA – erneut erhalten sollte.
Die Aufgaben der Stadtverwaltung beschränkten sich in den letzten
Monaten der NS-Herrschaft auf Kernaufgaben der Ver- und Entsorgung
sowie den Luftschutz. Die Infrastruktur konnte weitgehend
aufrechterhalten und Normalität suggeriert werden.
Am 4. Mai 1945 wurde die Stadt kampflos den US-Streitkräften
übergeben. Der Oberbürgermeister wählte den Freitod, seine
„Gefolgschaft“ blieb weiterhin im Dienst. Die Beamtenschaft rechtfertigte
sich damit, lediglich geltende Gesetze und Vorschriften eingehalten zu
haben. Prononcierte Nationalsozialisten wurden vom Schreibtisch weg
verhaftet, die Mehrzahl der ehemaligen „Parteigenossen“ Ende Mai 1945
formell entlassen. Viele kehrten nach Jahren in den Dienst zurück und
erlangten wieder Spitzenpositionen, wie der ehemalige Bürgermeister,
sein kommissarischer Nachfolger, die meisten Juristen und führende
technische Bedienstete. Weder die eigenen Verstrickungen, noch die
Rolle der Stadtverwaltung als Systemstabilisator wurden hinterfragt und
die Teilhabe der Stadtgemeinde am NS-Unrechtsregime für Jahrzehnte
verdrängt.
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