- KWMBl II Nr. 5/1989 221021.0156 WK · Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg Vom 10. April 1989 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Augsburg folgende Satzung: Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg (StOWiMathe) I. Allgemeine Bestimmungen ( § 1 Geltungsbereich · Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des .Studienganges Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg. §2 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Das Studium einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit soll in der Regel nach neun Semestern abgeschlossen werden: (2) Die Studienpläne sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Wintersemester konzipiert. Ein Studienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit. . ( §3 Stundenzahlen · Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind zu verstehen als Semesterwochenstunden. §4 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Fremdsprachenkenntnisse, besonders im Englischen, sind für ein erfolgreiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Studienvoraussetzung. §5 Berufliche Tätigkeitsfelder (1) Diplom-Wirtschaftsmathematiker werden beschäftigt zum Beispiel a) in den Planungsabteilungen der Industrie und der übrigen gewerblichen Wirtschaft, der Versicherungen, Banken und staatlicher Behörden, . 159 b) als Berater und Verkaufsrepräsentanten von Firmen der EDV-Branche, c) als Unternehmensberater, ci) in Forschungsinstituten sowie in vielen anderen Bereichen. (2) Die Tätigkeit eines Diplom-Wirtschaftsmathematikers ist von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz unterschiedlich. Typische Gemeinsamkeiten der beruflichen Anforderungen lassen sich in folgende Teilschritte bei Problemlösungen itrukturieren : · a) Bei Beschäftigung in einer Planungsabteilung: 1. Formulierung eines meist von Nichtmathematikern vorgegebenen wirtschaftlichen Problems und Festlegung des Problemanteils, den der Mathematiker bewältigen soll; · 2. Umsetzung des Problems in ein mathematisches Modell; 3. Mathematische Lösung des Problems überwiegend mit den Methoden von Statistik / Stochastik bzw. Optimierung/Oper(l.tions Research; · 4. Konkrete Berechnung der Lösung des Problems mit den in Nummer 3 entwickeltenAigorithmen; 5. Rückübersetzang der gewonnenen Lösung in die Sprache der WirtschaftsWissenschaften und eventuelle Korrektur des Modells; 6. Vermittlung der Ergebnisse. In der Regel arbeitet der Wirtschaftsmathematiker dabei in einem Team, das die Arbeit aufteilt, so daß der Wirtschaftsmathematiker nur einen, höchstens zwei Schritte (z. B. 2. und 3.) eigenverantwortlich zu bewältigen hat. b) Bei Beschäftigung als Berater oder Verkaufsrepräsentant von Firmen der EDV-Branche 1. Marktforschung und Marktkommunikation für die von der EDV~Firma angebotenen Software / Hardware oder Dienstleistungen; 2. Besuch des Kunden, der sich für Software / Hardware oder Dienstleistungen der EDV-Firma interessiert, um ein innerbetriebliches Problem (z. B. Umstellung der Buchhaltung auf EDV) zu lösen, und genaue Erkundung des Kundenbedarfs; 3. Erstellung eines auf den Kundenbedarf zugeschnittenen Angebots; 4. Verkaufsverhandlungen mit dem Kunden und eventuelle Revision des Angebots; 5. Installierung der Software / Hardware beim Kunden; 6. Betreuung und Wartung nach der Installation. In der Regel hat der Wirtschaftsmathematiker dabei mehrere dieser Schritte (z. B. Schritt 2., 3. und 4.) eigenverantwortlich zu bewältigen. c) Bei der Beschäftigung' als Unternehmensberater un'd in Forschungsinstituten hat der Wirtschaftsmathematiker häufig mehrere der unter Buchstabe a) und b) genannten Teilschritte eigenverantwortlich zu bewältigen. KWMBl !I Nr. 5 / 1989 160 §6 Ziele des Studiengangs (1) Das Studium der Wirtschaftsmathematik soll den Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Diplom-Wirtschaftsmathematiker in den in§ 5 genannten Tätigkeitsfeldern vorbereiten. Da der Diplom-Wirtschaftsmathematiker besonders anpassungsfähig an ·neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß er ein solides Grundwissen in Mathematik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften erwirbt, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. Die Mathematikausbildung im Rahrp_en des Studienganges Wirtschaftsmathematik setzt Schwerpunkte in den Bereichen Stochastik und Optimierung. Im wirtschaftswissenschaftlichen Fach ist eine Vertiefung in einem Spezialgebiet der Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre möglich. Der Student ·soll die Kernbereiche der Mathematik und der Wirtschaftswissenschaften kennenlernen und sich so mit den verschiedenartigen Denkweisen einer idealisierenden, abstrakten Wissenschaft und einer an der Praxis und der Erfahrung orientierten Wissenschaft ver. traut machen. Ein wesentliches Ziel des Studiums an der Universität Augsburg ist die Fähigkeit, beide Denkweisen zu verstehen und anwenden zu können: Die Ausbildung während des Wirtschaftsmathematikstudiums umfaßt: - - - - ( die Bereitstellung eines soliden Grundwissens in Mathematik, Informatik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre · das Erlernen mathematischer Methoden, die in der Praxis eingesetzt werden können das Erkennen der qualitativen und quantitativen Struktur bei Problemen aus der Ökonomie und die . Untersuchung, ob mathematische Methoden darauf angewendet werden können die mathematische Modellbildung und die Übersetzung von Problemen und Resultaten von der Sprache der Wirtschaftswissenschaft in die Sprache der Mathematik und umgekehrt die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechen anlagen. (2) Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewußtem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. Der Student soll Fähigkeiten fortentwickeln, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie - Abstraktionsvermögen; - exakte Arbeitstechnik; - Einfallsreichtum; t - selbständiges Arbeiten (auch .mit Literatur); - Kommunikationsvermögen; - Kooperationsvermögen; - aktives und passives Kritikvermögen . § 7 Studium des Faches Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg (1) Das Fach Wirtschaftsmathematik wird an der Universität Augsburg am Institut für Mathematik der Naturwissenschaftlichen Fakultät studiert. (2) · Nach bestandener Abschlußprüfung wird gemäß § 18 DiplPOWiMathe der Grad eines DiplomWirtschaftsmathematikers Univ bzw. einer DiplomWirtschaftsmathematikerin Univ verliehen. (3) Das Bestehen der Diplomprüfung ersetzt nicht die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. IL Studieninhalte und -aufbau § 8 Gliederung des Studiums Da:s Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an das sich eine Prüfungszeit anschließt. §9 Inhalte von Grund- und Hauptstudium im Teilfach Mathematik und Informatik (1) Im Grundstudium wird mathematisches Grundwissen in Analysis und Linearer Algebra, in Informatik und der Programmierung elektronischer Rechenanlagen vermittelt. Weitere Bestandteile sind einführende Vorlesungen in die Stochastik oder Optimierung sowie eine der Vorlesungen Funktionalanalysis, Funktionentheorie oder Differentialgleichungen. (2) Das Hauptstudium hat zum Ziel, in den Bereichen Stochastik, Optimierung un9 im wirtschaftswissenschaftlichen Fach vertiefte Kenntnisse zu erwerben . Ferner werden die Fähigkeiten in Informatik erweitert und Grundkenntnisse in Numerischer Mathematik · vermittelt. Ein obligatorisches Berufspraktikum von mindestes zwei Monaten dient der Verbindung zur beruflichen Praxis und macht mit der Denkweise der Praxis vertraut. (3) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Hauptgebiete: 1. Stochastik (Beispiele für Vorlesungstitel: · Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik I, II, Stochastische Prozesse, Markov-Prozesse, Martingal-Theorie, Optimale Versuchsplanung, Regressionsmodelle, Statistische Qualitätskontrolle, Warteschlangentheorie, Entscheidungstheorie) 2. Optimierung . (Beispiele für Vorlesungstitel: Optimierungsmethoden I, II, Operations Research I, II, Graphentheorie, Ganzzahlige Optimierung, Optimale Steuerung, Netzplantechnik, Spieltheorie, stochastische Optimierung) 3. Informatik/EDV (Beispiele für Vorlesungstitel: Systemprogrammierung / Betriebssysteme, Graphische Datenverarbeitung, Algorithmische Sprachen, Software-Engineering, Rechnernetze, Dateristrukturen, Datenbanksysteme, Informationssysteme, Expertensysteme, Textverarbeitungssysteme, Com- 161 KWMBl II Nr. 5 / 1989 puter-Aided-Design,Bürokommunikationssysteme, Komplexitätstheorie) 1 4. Numerische Mathematik (Beispiele für Vorlesungstitel: Numerische Mathematik I, II, Numerische Behandlung partieller Differentialgleichungen, Kontrolltheorie, Approximationstheorie) 5. Reine Mathematik (Beispiele für Vorlesungstitel: Funktionalanalysis, Funktionentheorie, Gewöhnliche Differentialgleichungen, Algebra, Zahlentheorie, Differentialgeometrie, Topologie, Variationsrechnung, Integralgleichungen) 6. Wirtschaftswissenschaften Falls im Grundstudium Betriebswirtschaftslehre gewählt wurde: Vertiefung in einem der folgenden Bereiche: a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre b) -Marketing · c) Unternehmensführung I Organisation d) Finanz-/BankwirtschaJt e) Wirtschaftsprüfung und Controlling Falls im Grundstudium Volkswirtschaftslehre ge wählt wurde: Vertiefung in eine.m der folgenden Bereiche: a) Allgemeine VolksWirtschaftslehre b) Ökonometrie/Mathematische Wirtschaftstheorie. § 10 Aufbau des -Studiums im Teilfach Mathematik und Informatik (1) Der Student soll im Laufe seines Studiums folgende Vorlesungen (V), übungen (Ü), Seminare (S), Programmierkurse (P) mit den angebenen Stundenzahlen besuchen a) Analysis I, II, III b) Lineare Algebra I, II c) Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik I, II, Stochastische Prozesse d) Optimierungsmethoden I, II, Operatiqns Research I, II 12V 6Ü 8V 4Ü 16V 6Ü 16V 6ü e) Informatik I und II mit integriertem Programmierkurs f) Numerische Mathematik I g) Zwei sechsstündige Veranstaltungen aus der Reinen Mathematik (§ 9, Abs. 3, Nr. 5), insbesondere werden empfohlen Funktionalanalysis, Funktionentheorie, Gewöhnliche Differentialgleichungen h) Weitere Lehrveranstaltungen -aus der Informatik im Umfang von 8 Stunden (§ 9, Abs. 3, Nr. 3) und aus Informatik oder Numerik im Umfang von 2 Stunden i) Je ein Seminar in Stochastik und in Optimierung 8V 4 Ü 2P 4V 2Ü 8V 4Ü 10V 4S (2) Die in Absatz 1 aufgelisteten Veranstaltungen werden in der Regel im angegebenen Umfang angeboten. Abweichungen bis zu zwei Stundenpro Veranstaltung sind möglich. · (3) An folgenden Veranstaltungen aus Absatz 1 soll bereits im Grundstudium teilgenommen werden Analysis I, II, III aus Buchstabe a) Lineare Algebra I, II aus Buchstabe b) entweder Wahrscheinlichkeitstheorie und Staitstik I aus Buchstabe c) oder Optimierungsmethoden I, II aus Buchstabe d) Informatik I, II aus e) mit integriertem Programmierkurs eine Vorlesung der Reinen Mathematik aus g). (4) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren VeranstaltungEm aus den Katalogen 1.-4. aus§ 10 (2) wird - insbesondere für das Hauptstudium - dringend empfohlen. Zum Verständnis mathematischer Vorle_s ungen ist die Teilnahme an den zugehörigen übungen in der Regel unerläßlich. (5) Im Laufe der Hauptstudiums ist ein mindestens zweimonatiges Praktikum (insbesondere in Industrie, Wirtschaft, Ver-Waltung) vorgeschrieben. (6) Empfohlen wird ein Aufbau des Grund- und Hauptstudiums im Teilfach Mathematik lind Informatik folgender Art 162 l KWMBl II Nr. 5 / 1989 1I I Reine Mathematik 1. Studien- semester Analysis I 4+2 Lineare Algebra 4+2 2. Studiensemester Analysis II 4+2 Lineare Algebra 4 + 2 3. Studiensemester Analysis III .-· 4+2 ' 4. Studiensemester Vorlesung aus Reiner Mathematik Stochastik •) Optimierung •) Informatik und Numerik Wahrscheinlichkeitstheorie') Optimierungsmethoden I •) Informatik I mit integriertem Programmierkurs - . 4+2+2 - Statistik I 4+2 5. Studiensemester c _4+2 4+2 Optimierungsmethoden II 4+2 Statistik II 6. Studiensemester Numerik-r Operations Research II .. 4+2 4+2 4 7. Studiensemester Informatik II Operations Research I Stochastische Prozesse - 4+2 4+2 4+2 Vorlesung aus Informatik oder Numerik 4 .. ) ) Seminar 2 Vorlesung aus Informatik 2 8. Studiensemester Prüfungs- . zeit Vorlesung aus Reiner Mathematik 4+2 .. .. ) I 4+2 ) Seminar 2 Vorlesung aus Informatik 2 Diplomarbeit ') Der Student entscheidet, ob er im dritten Semester mit den Vorlesungen zur Stochastik oder mit denen zur Optimierung begint. Das verschobene Gebiet beginnt dann mit dem fünften Semester. · '') Im 7. und 8. Studiensemester ·werden Vorlesungen aus dem später begonnenen Gebiet belegt. KWMBl II Nr. 5 / 1989 163 §11 Inhalte des Studiums im Teilfach Wirtschaftswissenschaften (1) Im Grundstudium erwirbt der Student Grundkenntnisse in den Fächern Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, in der Technik der Buchführung und wird in die Bereiche Marketing, Finanzierung, Kostenrechnung, Jahresabschluß oder Makroökonomie und Wirtschaftspolitik eingefühl:t. (2) Der Student entscheidet sich nach dem 2. Studiensemester für ein Studium des Teilfaches Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder VolkswirtschaRslehre (VWL) . i . ( (3) Zu Beginn des Hauptstudiums wählt der Student der Betriebswirtschaftslehre ein Vertiefungsgebiet aus a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre . b) Marketing c) Unternehmensführung und Organisation d) Finanz- und Bankwirtschaft e) Wirtschaftsprüfung und Controlling. (4) Der Student mit Teilfach Volkswirtschaftslehre wählt ein Vertiefungsgebiet aus: a) Allgemeine VolkswirtschaftslehrE~ b) Okonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie . § 12 Aufbau des Studiums im Teilfach Wirtschaftswissenschaften (1) Empfohlener Aufbau des Grundstudiums für beide Teilfächer 1. Studien- semester 2. Studiensemester Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (4) Einführung in die Volkswirtschaftslehre (2) Buchführung (3) Mikroökonomie (3) wahlweise: Marketing (2), Finanzierung (2), Jahresabschluß (2) BWL - Entscheidung für - VWL l 3. Studiensemester Kosten- und Leistungsrechnung (2) Makroökonomie (4) 4. Studiensemester Die im 2. Semester noch nicht gehörten Vorlesungen aus Marketing (2), Finanzierung (2), Jahresabschluß (2) Einführung in die Wirt• schaftspolitik (3) , 164 T KWMBl II Nr. 5 / 1989 (2) Bei Wahl des Teilfaches Betriebswirtschaftslehre wird folgender Studienaufbau für das Hauptstudium empfohlen. . Gewähltes Vertiefungsgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Marketing 5. Studiensemester Grundzüge der Besteuerung I Marktforschung und Programmerstellung Betriebliche Planungs- und Kontrollrechnung Finanzwirtschaft I 6. Studiensemester Betriebliche Entscheidungstheorie Marktbearbeitungs_ systeme der Hersteller, des Handels und der Dienstleister ( 7. Studiensemester Mathematische Planungsverfahren Betriebswirtschaftliehe Organisationslehre 8. Studiensemester Unternehmensführungund Organisation Finanz- und Bankwirtschaft Wirtschaftsprüfung und Controlling COBOL Bankstruktur Unternehmensrechnung I Finanzwirtschaft I Marktkommunikation (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) Marktbearbeitungssysteme der Hersteller, des Handels und der Dienstleister Portefeuille- und Kapitalmarkttheorie Personalorganisation Diplomanden_seminar I _Abschluß Marktvertrag Realisierung des Leistungsaustausches Zwei Vorlesungen aus: Bankmanagement Finanzwirtschaft II Empirische Untersuchungen zur Funktionsweise der Kapital- und Devisenmärkte Unternehmensrechnung II Einführung in die Wirtschaftsprüfung Unternehmensrechnung III Handelsmarketing Führungsorganisation Industrielles Marketing Diplomandenseminar II Internationales Finanzmanagement Diplomandenseminar Dienstleistungsmarketing Informationssysteme _ Fallstudienseminar Personal- und Sozialpolitik empfohlen: Betriebswirtschaftliehe Planungs- und _ Kontrollrechnung Hauptseminar Proseminar I Proseminar II In allen Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenzahl ca. 14 Semesterwochenstunden. Die in obiger Tabelle aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil turnusmäßig nur alle 4 Semester angeboten. Deshalb kann es gegenüber diesem Plan zu Vertauschungen der Reihenfolge und zu geringfügigen inhaltlichen Verschiebungen kommen. I KWMBl II Nr. 5 / 1989 165 (3) Bei Wahl des Teilfaches Volkswirtschaftslehre wird folgender Studienaufbau für das Hauptstudium empfohlen. Vertiefungsgebiet Allgemeine Volkswirtschaftslehre Ökonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie 5. Studiensemester Mikroökonomie (Markt- und Wettbewerbstheorie) Ökonometrie I Mathematische Wirtschaftstheorie I (Mikroökonomische Theorie und Elemente der Gleichgewichtstheorie) Wirtschaftsordnungs- und Prozeßpolitik in der Bundesrepublik Deutschfand .6. Studiensemester 7. Studiensemester Makroökonomie Informations- und Kontroll. problerne der Finanzpolitik Ökorwmetrie II •) Mathematische Wirtschaftstheorie II (monetäre Außenwirtschaftstheorie) Ökonometrie III Sozialpolitik - .. ( Mathematische Wirtschaftstheorie III (Ungleichgewichtstheorie) Ökonometrie_und Mathematische Wirtschaftstheorie I 8. Studiensemester Wirtschaftlichkeitsanalyse Projekt oder Seminar In beiden Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenzahl ca. 14 Semesterwochenstunden. Die in obiger Tabelle aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil turnusmäßig nur alle 4 Semester angeboten. Deshalb kann es gegenüber diesem Plan zu Vertauschungen der Reihenfolge und zu geringfügigen inhaltlichen Verschiebungen kommen. (4) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen wird dringend empfohlen. III. Durchführung des Studiums ( § 13 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Vom Institut für Mathematik wird jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: 1. Themenkreis der angebotenen Lehrveranstaltungen; 2. Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungen, aufgeteilt nach Semestern; 3. Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen mit Scheinerwerb; 4. gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen; 5. Angaben über das wirtschaftswissenschaftliche Fach. § 14 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Instituts für Mathematik durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. Der Student sollte KWMBl II Nr. 5/1989 166 eine Studienfachberatu~g insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums; - nach nichtbestandenen Prüfungen; - im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder HochschulwechseL . Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 22. Februar 1989 und nach der Anzeige beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 28. Februar 1989. Augsburg, den 10. April 1989 Prof. Dr. Josef Becker Präsident § 15 Leistungsnachweise ' (1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß § 7 Abs. 2 Buchst g und § 12 Abs. 2 Buchst. g DiplPOWiMathe wird je nach Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder Hausarbeiten geführt Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Veranstaltung vom Lehrenden bekanntgegeben. Der Nachweis gemäß § 12 Abs. 2 Buchst h DiplPOWiMathe wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht (2) Eine nichterbrachte Studienleistung kann inner- c halb der allgemeinen Fristen wiederholt werden. Die~e Satzung wurde am 10. April 1989 in der Universität niedergelegt. Die Niederlegung wui:de am 10. April 1989 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachur:g ist daher der 10. April 1989. KWMBl II 1989 S. 159 221021.0655 WK Fü:rifte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Grad des Dr. phil. Vom 10. April 1989 § 16 Prüfungen (1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll spätestens am Ende des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn· sich der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bis zum Ende des sechsten Fachsemesters meldet (vgl. § 14 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung), (2) Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgeschlossen sein kann . . (3) Für die Bestellung der Prüfer in mündlich abzu- prüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfer besteht nicht. (4) Das Thema der Diplomarbeit kann nach Maßgabe VOJ:l § 14 DiplPOWiMathe von jedem Prüfer gemäß § 7 APrüfO im Fach Mathematik und von jedem Prüfer gemäß § 7 APrüfO in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgegeben werden. Sie soll Bezüge sowohl zu mathematischen als auch zu wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen aufweisen. Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung: §1 Der Anhang zur Promotionsordnung der LudwigMaxirnilians-Universität München für den Grad des Dr. phil. vom 18. März 1980 (KMBl II S. 94), zuletzt geändert durch die Satzung vom 19. September 1984 (KMBl II S. 361), wird wie folgt geändert: Der Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt: "Wird das Fach Nr. 7 als Hauptfach gewählt, so kann mit Genehmigung des Promotionsausschusses die obige Festlegung des ersten Nebenfaches abgeändert werden und eine Verbindung mit einer speziellen Ost- oder Südosteuropawissenschaft - etwa mit Slawischer Philologie, Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie, Byzantinistik und.Neugriechische Philologie, Finnougristik, Romanische Philologie (Rumänisch) - an ihre Stelle treten. Wird das Fach Nr. 5 oder das Fach Nr. 6 als Hauptfach gewählt, so· kann das jeweils andere Fach nicht als Nebenfach genommen werden. Die Fächer Nr. 5 und Nr. 6 können nicht gleichzeitig als Nebenfächer gewählt werden." IV . . Schlußbestimmung § 2 Irrkrafttreten § 17 · Irrkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 128), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 (KMBl II 1983, S. 628, ber. S. 670), aufgehoben. (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Soweit die Möglichkeiten, die Fächer Bayerische Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte als Haupt- und Nebenfach bzw. als Nebenfächer zu kombinieren, eingeschränkt werden, gilt diese Satzung erst für diejenigen Promotionsverfah,ren, für die der Zulassungsantrag drei Jahre nach Irrkrafttreten dieser Satzung oder später gestellt wird. ~ !