Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik

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- KWMBl II Nr. 5/1989
221021.0156 WK
· Studienordnung für den Diplom-Studiengang
Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg
Vom 10. April 1989
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des
Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die
Universität Augsburg folgende Satzung:
Studienordnung für den Diplom-Studiengang
Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg
(StOWiMathe)
I.
Allgemeine Bestimmungen
(
§ 1
Geltungsbereich
· Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter
Berücksichtigung der derzeit gültigen Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des .Studienganges
Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg.
§2
Regelstudienzeit, Studienbeginn
(1) Das Studium einschließlich der Anfertigung der
Diplomarbeit soll in der Regel nach neun Semestern
abgeschlossen werden:
(2) Die Studienpläne sind für die Aufnahme des
Studiums jeweils zum Wintersemester konzipiert. Ein
Studienbeginn zum Sommersemester führt daher in
der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit.
.
(
§3
Stundenzahlen
· Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind
zu verstehen als Semesterwochenstunden.
§4
Studienvoraussetzungen
(1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach
den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Fremdsprachenkenntnisse, besonders im Englischen, sind für ein erfolgreiches Studium sehr nützlich,
jedoch keine Studienvoraussetzung.
§5
Berufliche Tätigkeitsfelder
(1) Diplom-Wirtschaftsmathematiker werden beschäftigt zum Beispiel
a) in den Planungsabteilungen der Industrie und der
übrigen gewerblichen Wirtschaft, der Versicherungen, Banken und staatlicher Behörden, .
159
b) als Berater und Verkaufsrepräsentanten von Firmen
der EDV-Branche,
c) als Unternehmensberater,
ci) in Forschungsinstituten
sowie in vielen anderen Bereichen.
(2) Die Tätigkeit eines Diplom-Wirtschaftsmathematikers ist von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz unterschiedlich. Typische Gemeinsamkeiten der beruflichen
Anforderungen lassen sich in folgende Teilschritte bei
Problemlösungen itrukturieren :
·
a) Bei Beschäftigung in einer Planungsabteilung:
1. Formulierung eines meist von Nichtmathematikern vorgegebenen wirtschaftlichen Problems
und Festlegung des Problemanteils, den der Mathematiker bewältigen soll; ·
2. Umsetzung des Problems in ein mathematisches
Modell;
3. Mathematische Lösung des Problems überwiegend mit den Methoden von Statistik / Stochastik
bzw. Optimierung/Oper(l.tions Research;
· 4. Konkrete Berechnung der Lösung des Problems
mit den in Nummer 3 entwickeltenAigorithmen;
5. Rückübersetzang der gewonnenen Lösung in die
Sprache der WirtschaftsWissenschaften und
eventuelle Korrektur des Modells;
6. Vermittlung der Ergebnisse.
In der Regel arbeitet der Wirtschaftsmathematiker
dabei in einem Team, das die Arbeit aufteilt, so daß
der Wirtschaftsmathematiker nur einen, höchstens
zwei Schritte (z. B. 2. und 3.) eigenverantwortlich zu
bewältigen hat.
b) Bei Beschäftigung als Berater oder Verkaufsrepräsentant von Firmen der EDV-Branche
1. Marktforschung und Marktkommunikation für
die von der EDV~Firma angebotenen Software /
Hardware oder Dienstleistungen;
2. Besuch des Kunden, der sich für Software / Hardware oder Dienstleistungen der EDV-Firma interessiert, um ein innerbetriebliches Problem
(z. B. Umstellung der Buchhaltung auf EDV) zu
lösen, und genaue Erkundung des Kundenbedarfs;
3. Erstellung eines auf den Kundenbedarf zugeschnittenen Angebots;
4. Verkaufsverhandlungen mit dem Kunden und
eventuelle Revision des Angebots;
5. Installierung der Software / Hardware beim Kunden;
6. Betreuung und Wartung nach der Installation.
In der Regel hat der Wirtschaftsmathematiker dabei
mehrere dieser Schritte (z. B. Schritt 2., 3. und 4.)
eigenverantwortlich zu bewältigen.
c) Bei der Beschäftigung' als Unternehmensberater
un'd in Forschungsinstituten hat der Wirtschaftsmathematiker häufig mehrere der unter Buchstabe a)
und b) genannten Teilschritte eigenverantwortlich
zu bewältigen.
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160
§6
Ziele des Studiengangs
(1) Das Studium der Wirtschaftsmathematik soll den
Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Diplom-Wirtschaftsmathematiker in den in§ 5 genannten
Tätigkeitsfeldern vorbereiten. Da der Diplom-Wirtschaftsmathematiker besonders anpassungsfähig an
·neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß er ein solides Grundwissen in
Mathematik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften erwirbt, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. Die Mathematikausbildung im Rahrp_en des Studienganges Wirtschaftsmathematik setzt Schwerpunkte in den Bereichen Stochastik und Optimierung.
Im wirtschaftswissenschaftlichen Fach ist eine Vertiefung in einem Spezialgebiet der Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre möglich. Der Student
·soll die Kernbereiche der Mathematik und der Wirtschaftswissenschaften kennenlernen und sich so mit
den verschiedenartigen Denkweisen einer idealisierenden, abstrakten Wissenschaft und einer an der Praxis und der Erfahrung orientierten Wissenschaft ver. traut machen. Ein wesentliches Ziel des Studiums an
der Universität Augsburg ist die Fähigkeit, beide
Denkweisen zu verstehen und anwenden zu können:
Die Ausbildung während des Wirtschaftsmathematikstudiums umfaßt:
-
-
-
-
(
die Bereitstellung eines soliden Grundwissens in
Mathematik, Informatik, Betriebswirtschaftslehre
und Volkswirtschaftslehre
·
das Erlernen mathematischer Methoden, die in der
Praxis eingesetzt werden können
das Erkennen der qualitativen und quantitativen
Struktur bei Problemen aus der Ökonomie und die
. Untersuchung, ob mathematische Methoden darauf
angewendet werden können
die mathematische Modellbildung und die Übersetzung von Problemen und Resultaten von der Sprache der Wirtschaftswissenschaft in die Sprache der
Mathematik und umgekehrt
die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von
Rechen anlagen.
(2) Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewußtem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. Der Student soll Fähigkeiten fortentwickeln,
die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich
sind, wie
- Abstraktionsvermögen;
- exakte Arbeitstechnik;
- Einfallsreichtum;
t
- selbständiges Arbeiten (auch .mit Literatur);
- Kommunikationsvermögen;
- Kooperationsvermögen;
- aktives und passives Kritikvermögen .
§ 7
Studium des Faches Wirtschaftsmathematik an der
Universität Augsburg
(1) Das Fach Wirtschaftsmathematik wird an der
Universität Augsburg am Institut für Mathematik der
Naturwissenschaftlichen Fakultät studiert.
(2) · Nach bestandener Abschlußprüfung wird gemäß § 18 DiplPOWiMathe der Grad eines DiplomWirtschaftsmathematikers Univ bzw. einer DiplomWirtschaftsmathematikerin Univ verliehen.
(3) Das Bestehen der Diplomprüfung ersetzt nicht
die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen
Schulen.
IL
Studieninhalte und -aufbau
§ 8
Gliederung des Studiums
Da:s Studium gliedert sich in ein viersemestriges
Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an das sich eine
Prüfungszeit anschließt.
§9
Inhalte von Grund- und Hauptstudium im Teilfach
Mathematik und Informatik
(1) Im Grundstudium wird mathematisches Grundwissen in Analysis und Linearer Algebra, in Informatik
und der Programmierung elektronischer Rechenanlagen vermittelt. Weitere Bestandteile sind einführende
Vorlesungen in die Stochastik oder Optimierung sowie
eine der Vorlesungen Funktionalanalysis, Funktionentheorie oder Differentialgleichungen.
(2) Das Hauptstudium hat zum Ziel, in den Bereichen Stochastik, Optimierung un9 im wirtschaftswissenschaftlichen Fach vertiefte Kenntnisse zu erwerben .
Ferner werden die Fähigkeiten in Informatik erweitert
und Grundkenntnisse in Numerischer Mathematik
· vermittelt. Ein obligatorisches Berufspraktikum von
mindestes zwei Monaten dient der Verbindung zur
beruflichen Praxis und macht mit der Denkweise der
Praxis vertraut.
(3) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende
Hauptgebiete:
1. Stochastik
(Beispiele für Vorlesungstitel:
· Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik I, II, Stochastische Prozesse, Markov-Prozesse,
Martingal-Theorie, Optimale Versuchsplanung, Regressionsmodelle, Statistische Qualitätskontrolle,
Warteschlangentheorie, Entscheidungstheorie)
2. Optimierung .
(Beispiele für Vorlesungstitel:
Optimierungsmethoden I, II, Operations Research I,
II, Graphentheorie, Ganzzahlige Optimierung, Optimale Steuerung, Netzplantechnik, Spieltheorie,
stochastische Optimierung)
3. Informatik/EDV
(Beispiele für Vorlesungstitel:
Systemprogrammierung / Betriebssysteme, Graphische Datenverarbeitung, Algorithmische Sprachen,
Software-Engineering, Rechnernetze, Dateristrukturen, Datenbanksysteme, Informationssysteme,
Expertensysteme, Textverarbeitungssysteme, Com-
161
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puter-Aided-Design,Bürokommunikationssysteme,
Komplexitätstheorie)
1
4. Numerische Mathematik
(Beispiele für Vorlesungstitel:
Numerische Mathematik I, II, Numerische Behandlung partieller Differentialgleichungen, Kontrolltheorie, Approximationstheorie)
5. Reine Mathematik
(Beispiele für Vorlesungstitel:
Funktionalanalysis, Funktionentheorie, Gewöhnliche Differentialgleichungen, Algebra, Zahlentheorie, Differentialgeometrie, Topologie, Variationsrechnung, Integralgleichungen)
6. Wirtschaftswissenschaften
Falls im Grundstudium Betriebswirtschaftslehre gewählt wurde:
Vertiefung in einem der folgenden Bereiche:
a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
b) -Marketing
· c) Unternehmensführung I Organisation
d) Finanz-/BankwirtschaJt
e) Wirtschaftsprüfung und Controlling
Falls im Grundstudium Volkswirtschaftslehre ge wählt wurde:
Vertiefung in eine.m der folgenden Bereiche:
a) Allgemeine VolksWirtschaftslehre
b) Ökonometrie/Mathematische Wirtschaftstheorie.
§ 10
Aufbau des -Studiums im Teilfach Mathematik und
Informatik
(1) Der Student soll im Laufe seines Studiums folgende Vorlesungen (V), übungen (Ü), Seminare (S),
Programmierkurse (P) mit den angebenen Stundenzahlen besuchen
a) Analysis I, II, III
b) Lineare Algebra I, II
c) Wahrscheinlichkeitstheorie,
Statistik I, II,
Stochastische Prozesse
d) Optimierungsmethoden I, II,
Operatiqns Research I, II
12V 6Ü
8V 4Ü
16V 6Ü
16V 6ü
e) Informatik I und II
mit integriertem Programmierkurs
f) Numerische Mathematik I
g) Zwei sechsstündige Veranstaltungen aus der Reinen Mathematik
(§ 9, Abs. 3, Nr. 5), insbesondere
werden empfohlen Funktionalanalysis, Funktionentheorie,
Gewöhnliche Differentialgleichungen
h) Weitere Lehrveranstaltungen -aus
der Informatik im Umfang von
8 Stunden (§ 9, Abs. 3, Nr. 3)
und aus Informatik oder Numerik
im Umfang von 2 Stunden
i) Je ein Seminar in Stochastik und
in Optimierung
8V 4 Ü 2P
4V 2Ü
8V 4Ü
10V
4S
(2) Die in Absatz 1 aufgelisteten Veranstaltungen
werden in der Regel im angegebenen Umfang angeboten. Abweichungen bis zu zwei Stundenpro Veranstaltung sind möglich.
·
(3) An folgenden Veranstaltungen aus Absatz 1 soll
bereits im Grundstudium teilgenommen werden
Analysis I, II, III aus Buchstabe a)
Lineare Algebra I, II aus Buchstabe b)
entweder Wahrscheinlichkeitstheorie und Staitstik I
aus Buchstabe c) oder Optimierungsmethoden I, II aus
Buchstabe d)
Informatik I, II aus e) mit integriertem Programmierkurs
eine Vorlesung der Reinen Mathematik aus g).
(4) Die genannten Veranstaltungen stellen einen
Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren VeranstaltungEm aus den Katalogen 1.-4. aus§ 10 (2) wird
- insbesondere für das Hauptstudium - dringend
empfohlen. Zum Verständnis mathematischer Vorle_s ungen ist die Teilnahme an den zugehörigen übungen in der Regel unerläßlich.
(5) Im Laufe der Hauptstudiums ist ein mindestens
zweimonatiges Praktikum (insbesondere in Industrie,
Wirtschaft, Ver-Waltung) vorgeschrieben.
(6) Empfohlen wird ein Aufbau des Grund- und
Hauptstudiums im Teilfach Mathematik lind Informatik folgender Art
162
l
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1I
I
Reine Mathematik
1. Studien-
semester
Analysis I
4+2
Lineare Algebra 4+2
2. Studiensemester
Analysis II
4+2
Lineare Algebra 4 + 2
3. Studiensemester
Analysis III
.-·
4+2
'
4. Studiensemester
Vorlesung aus
Reiner Mathematik
Stochastik •)
Optimierung •)
Informatik und
Numerik
Wahrscheinlichkeitstheorie')
Optimierungsmethoden I •)
Informatik I
mit integriertem
Programmierkurs
- . 4+2+2
-
Statistik I
4+2
5. Studiensemester
c
_4+2
4+2
Optimierungsmethoden II
4+2
Statistik II
6. Studiensemester
Numerik-r
Operations
Research II
..
4+2
4+2
4
7. Studiensemester
Informatik II
Operations
Research I
Stochastische
Prozesse
-
4+2
4+2
4+2
Vorlesung aus
Informatik oder
Numerik
4
..
)
)
Seminar
2
Vorlesung aus
Informatik
2
8. Studiensemester
Prüfungs- .
zeit
Vorlesung aus
Reiner Mathematik
4+2
..
..
)
I
4+2
)
Seminar
2
Vorlesung aus
Informatik
2
Diplomarbeit
') Der Student entscheidet, ob er im dritten Semester mit den Vorlesungen zur Stochastik oder mit denen zur Optimierung begint. Das
verschobene Gebiet beginnt dann mit dem fünften Semester.
·
'') Im 7. und 8. Studiensemester ·werden Vorlesungen aus dem später begonnenen Gebiet belegt.
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163
§11
Inhalte des Studiums im Teilfach Wirtschaftswissenschaften
(1) Im Grundstudium erwirbt der Student Grundkenntnisse in den Fächern Betriebswirtschaftslehre
und Volkswirtschaftslehre, in der Technik der Buchführung und wird in die Bereiche Marketing, Finanzierung, Kostenrechnung, Jahresabschluß oder Makroökonomie und Wirtschaftspolitik eingefühl:t.
(2) Der Student entscheidet sich nach dem 2. Studiensemester für ein Studium des Teilfaches Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder VolkswirtschaRslehre
(VWL) .
i
.
(
(3) Zu Beginn des Hauptstudiums wählt der Student
der Betriebswirtschaftslehre ein Vertiefungsgebiet aus
a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre .
b) Marketing
c) Unternehmensführung und Organisation
d) Finanz- und Bankwirtschaft
e) Wirtschaftsprüfung und Controlling.
(4) Der Student mit Teilfach Volkswirtschaftslehre
wählt ein Vertiefungsgebiet aus:
a) Allgemeine VolkswirtschaftslehrE~
b) Okonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie .
§ 12
Aufbau des Studiums im Teilfach Wirtschaftswissenschaften
(1) Empfohlener Aufbau des Grundstudiums für
beide Teilfächer
1. Studien-
semester
2. Studiensemester
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (4)
Einführung in die Volkswirtschaftslehre (2)
Buchführung (3)
Mikroökonomie (3)
wahlweise: Marketing (2), Finanzierung (2), Jahresabschluß (2)
BWL - Entscheidung für - VWL
l
3. Studiensemester
Kosten- und
Leistungsrechnung (2)
Makroökonomie (4)
4. Studiensemester
Die im 2. Semester noch nicht
gehörten Vorlesungen aus Marketing (2), Finanzierung (2), Jahresabschluß (2)
Einführung
in die Wirt•
schaftspolitik (3) ,
164
T
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(2) Bei Wahl des Teilfaches Betriebswirtschaftslehre wird folgender Studienaufbau für das Hauptstudium
empfohlen.
.
Gewähltes
Vertiefungsgebiet
Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre
Marketing
5. Studiensemester
Grundzüge der
Besteuerung I
Marktforschung
und Programmerstellung
Betriebliche
Planungs- und
Kontrollrechnung
Finanzwirtschaft I
6. Studiensemester
Betriebliche
Entscheidungstheorie
Marktbearbeitungs_ systeme
der Hersteller,
des Handels und
der Dienstleister
(
7. Studiensemester
Mathematische
Planungsverfahren
Betriebswirtschaftliehe
Organisationslehre
8. Studiensemester
Unternehmensführungund
Organisation
Finanz- und
Bankwirtschaft
Wirtschaftsprüfung
und Controlling
COBOL
Bankstruktur
Unternehmensrechnung I
Finanzwirtschaft I
Marktkommunikation
(Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit)
Marktbearbeitungssysteme
der Hersteller,
des Handels und
der Dienstleister
Portefeuille- und
Kapitalmarkttheorie
Personalorganisation
Diplomanden_seminar I
_Abschluß
Marktvertrag
Realisierung des
Leistungsaustausches
Zwei Vorlesungen
aus:
Bankmanagement
Finanzwirtschaft II
Empirische
Untersuchungen
zur Funktionsweise der
Kapital- und
Devisenmärkte
Unternehmensrechnung II
Einführung in
die Wirtschaftsprüfung
Unternehmensrechnung III
Handelsmarketing
Führungsorganisation
Industrielles
Marketing
Diplomandenseminar II
Internationales
Finanzmanagement
Diplomandenseminar
Dienstleistungsmarketing
Informationssysteme _
Fallstudienseminar
Personal- und
Sozialpolitik
empfohlen:
Betriebswirtschaftliehe Planungs- und _
Kontrollrechnung
Hauptseminar
Proseminar I
Proseminar II
In allen Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenzahl ca. 14 Semesterwochenstunden.
Die in obiger Tabelle aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil turnusmäßig nur alle 4 Semester
angeboten. Deshalb kann es gegenüber diesem Plan zu Vertauschungen der Reihenfolge und zu geringfügigen inhaltlichen Verschiebungen kommen.
I
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165
(3) Bei Wahl des Teilfaches Volkswirtschaftslehre wird folgender Studienaufbau für das Hauptstudium
empfohlen.
Vertiefungsgebiet
Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Ökonometrie und
Mathematische Wirtschaftstheorie
5. Studiensemester
Mikroökonomie
(Markt- und Wettbewerbstheorie)
Ökonometrie I
Mathematische Wirtschaftstheorie I
(Mikroökonomische Theorie und
Elemente der Gleichgewichtstheorie)
Wirtschaftsordnungs- und
Prozeßpolitik in der
Bundesrepublik Deutschfand
.6. Studiensemester
7. Studiensemester
Makroökonomie
Informations- und Kontroll. problerne der Finanzpolitik
Ökorwmetrie II
•)
Mathematische Wirtschaftstheorie II
(monetäre Außenwirtschaftstheorie)
Ökonometrie III
Sozialpolitik
-
..
(
Mathematische Wirtschaftstheorie III
(Ungleichgewichtstheorie)
Ökonometrie_und
Mathematische Wirtschaftstheorie
I
8. Studiensemester
Wirtschaftlichkeitsanalyse
Projekt oder Seminar
In beiden Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenzahl ca. 14 Semesterwochenstunden.
Die in obiger Tabelle aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil turnusmäßig nur alle 4 Semester
angeboten. Deshalb kann es gegenüber diesem Plan zu Vertauschungen der Reihenfolge und zu geringfügigen inhaltlichen Verschiebungen kommen.
(4) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen wird dringend empfohlen.
III.
Durchführung des Studiums
(
§ 13
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Vom Institut für Mathematik wird jedes Semester
ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben
folgender Art macht:
1. Themenkreis der angebotenen Lehrveranstaltungen;
2. Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungen, aufgeteilt nach Semestern;
3. Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen mit
Scheinerwerb;
4. gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen;
5. Angaben über das wirtschaftswissenschaftliche
Fach.
§ 14
Studienfachberatung
Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Instituts für Mathematik
durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. Der Student sollte
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166
eine Studienfachberatu~g insbesondere in folgenden
Fällen in Anspruch nehmen:
- zu Beginn des Studiums;
- nach nichtbestandenen Prüfungen;
- im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder
HochschulwechseL
.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 22. Februar 1989 und nach der Anzeige beim
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom
28. Februar 1989.
Augsburg, den 10. April 1989
Prof. Dr. Josef Becker
Präsident
§ 15
Leistungsnachweise
'
(1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
Lehrveranstaltungen gemäß § 7 Abs. 2 Buchst g und
§ 12 Abs. 2 Buchst. g DiplPOWiMathe wird je nach
Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate,
Berichte oder Hausarbeiten geführt Die Form des
Nachweises wird zu Beginn der Veranstaltung vom
Lehrenden bekanntgegeben. Der Nachweis gemäß
§ 12 Abs. 2 Buchst h DiplPOWiMathe wird durch eine
Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht
(2) Eine nichterbrachte Studienleistung kann inner-
c
halb der allgemeinen Fristen wiederholt werden.
Die~e Satzung wurde am 10. April 1989 in der Universität
niedergelegt. Die Niederlegung wui:de am 10. April 1989 durch
Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachur:g ist daher der 10. April 1989.
KWMBl II 1989 S. 159
221021.0655 WK
Fü:rifte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität
München für den Grad des Dr. phil.
Vom 10. April 1989
§ 16
Prüfungen
(1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll spätestens am Ende des vierten Fachsemesters erfolgen. Die
Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden,
wenn· sich der Student aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht bis zum Ende des sechsten Fachsemesters meldet (vgl. § 14 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 der
Allgemeinen Prüfungsordnung),
(2) Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß die Diplomprüfung bis zum Ende
des neunten Fachsemesters abgeschlossen sein kann . .
(3) Für die Bestellung der Prüfer in mündlich abzu-
prüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfer besteht nicht.
(4) Das Thema der Diplomarbeit kann nach Maßgabe VOJ:l § 14 DiplPOWiMathe von jedem Prüfer gemäß § 7 APrüfO im Fach Mathematik und von jedem
Prüfer gemäß § 7 APrüfO in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgegeben werden.
Sie soll Bezüge sowohl zu mathematischen als auch zu
wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen aufweisen.
Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 83 des
Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die
Ludwig-Maximilians-Universität München folgende
Satzung:
§1
Der Anhang zur Promotionsordnung der LudwigMaxirnilians-Universität München für den Grad des
Dr. phil. vom 18. März 1980 (KMBl II S. 94), zuletzt
geändert durch die Satzung vom 19. September 1984
(KMBl II S. 361), wird wie folgt geändert:
Der Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt:
"Wird das Fach Nr. 7 als Hauptfach gewählt, so
kann mit Genehmigung des Promotionsausschusses
die obige Festlegung des ersten Nebenfaches abgeändert werden und eine Verbindung mit einer speziellen
Ost- oder Südosteuropawissenschaft - etwa mit Slawischer Philologie, Geschichte und Kultur des Nahen
Orients sowie Turkologie, Byzantinistik und.Neugriechische Philologie, Finnougristik, Romanische Philologie (Rumänisch) - an ihre Stelle treten. Wird das Fach
Nr. 5 oder das Fach Nr. 6 als Hauptfach gewählt, so·
kann das jeweils andere Fach nicht als Nebenfach
genommen werden. Die Fächer Nr. 5 und Nr. 6 können
nicht gleichzeitig als Nebenfächer gewählt werden."
IV . .
Schlußbestimmung
§ 2
Irrkrafttreten
§ 17
· Irrkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg vom 17. September
1982 (KMBl II 1983, S. 128), geändert durch Satzung
vom 31. Dezember 1982 (KMBl II 1983, S. 628, ber.
S. 670), aufgehoben.
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Soweit die Möglichkeiten, die Fächer Bayerische Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte
als Haupt- und Nebenfach bzw. als Nebenfächer zu
kombinieren, eingeschränkt werden, gilt diese Satzung erst für diejenigen Promotionsverfah,ren, für die
der Zulassungsantrag drei Jahre nach Irrkrafttreten
dieser Satzung oder später gestellt wird.
~
!
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