Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 1 Auszug aus der Norm VDE 0100-420:2016-02 „verpflichtender Einsatz“ Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen sind wie folgt zu berücksichtigen: a) Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) sind vorzusehen in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A: − in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z. B. Kindertagesstätten, Seniorenheime); − in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2 − in Räumen oder Orten − mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien nach 422.3, − mit brennbaren Baustoffen nach 422.4, − mit Gefährdungen für unersetzbare Güter nach 422.6. ANMERKUNG 1 Ein Material wird als nichtbrennbar angesehen, wenn es nach DIN EN ISO 1182 und DIN EN ISO 1716 feuerhemmend ist. Verpflichtender Einsatz! Seite 2 Quelle: Originaltext Norm Auszug aus der Norm VDE 0100-420:2016-02 „empfohlener Einsatz“ Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen sind wie folgt zu berücksichtigen: b) In einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A wird der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) empfohlen für: – Räume mit Schlafgelegenheiten; – Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen nach 422.5. ANMERKUNG Auch für Endstromkreise, die über Steckdosen Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung (z. B. Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler) versorgen, ist eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) aus Brandschutzgründen zu empfehlen. empfohlener Einsatz! Seite 3 Quelle: Originaltext Norm Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 4 422.3 422.3 Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko – Feuergefährdete Betriebsstätten Feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10, Tabelle ZA.1 (BE2) sind gekennzeichnet durch: – Feuergefahren, die sich durch Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung von brennbarem Material einschließlich Vorhandensein von Staub, z. B. in Scheunen, Werkstätten für Holzbearbeitung, Papierfabriken, ergeben. Besondere Brandrisiken (feuergefährdete Betriebsstätten) sind z. B. solche, bei denen das Brandrisiko durch die Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien, Verarbeitung oder Lagerung von brennbaren Materialien einschließlich der Ansammlung von Staub, wie in Scheunen, holzverarbeitenden Betrieben, Papier- und Textilfabriken oder Ähnlichem, verursacht. Verpflichtender Einsatz! Seite 5 Quelle: Originaltext Norm 422.4 422.4 Räume oder Orte mit brennbaren Baustoffen Die Bedingungen dieses Abschnitts gelten für Gebäude, die hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen hergestellt sind, z. B. Holzhäuser (CA2 nach DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10, Tabelle ZA.1). Verpflichtender Einsatz! Seite 6 Quelle: Originaltext Norm 422.6 422.6 Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter ANMERKUNG 1 Die Orte schließen Gebäude oder Räume mit Gütern von hohem Wert ein. Beispiele sind: Nationaldenkmäler, Museen und andere öffentliche Gebäude. Gebäude wie Bahnhöfe und Flughäfen, Gebäude oder Einrichtungen wie Laboratorien, Rechenzentren und bestimmte industrielle Einrichtungen sowie Einrichtungen zum Lagern. . . . . ANMERKUNG Die folgenden Empfehlungen gelten für Räume oder Orte mit unersetzbaren Gütern mit hohem Wert, z. B. Gebäude, Räume, Orte, Stellen in Räumen oder im Freien, in denen unwiederbringliche Kulturgüter vorhanden sind, wie Museen, Galerien, Archive und Baudenkmäler. Darüber hinaus wird auf die geforderten Maßnahmen an Baudenkmälern nach den jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzen hingewiesen. Verpflichtender Einsatz! Seite 7 Quelle: Originaltext Norm Übersicht der Gebäude und Räume mit verpflichtenden Einsatzgebiete nach DIN VDE 0100-420 Schlaf- oder Aufenthaltsräume von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z.B. Kindertagesstätten, Seniorenwohnheime) Schlaf- oder Aufenthaltsräume von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2 Feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-510 (422.3) Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung von brennbaren Material Scheunen Holzverarbeitende Betriebe Papierfabriken Textilfabriken Räume und Orte mit brennbaren Baustoffen (422.4), Holzhäuser Seite 8 Übersicht der Gebäude und Räume mit verpflichtenden Einsatzgebiete nach DIN VDE 0100-420 Räume und Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter (422.6) andere öffentliche Gebäude (422.6) Nationaldenkmäler Polizei* Museen Gericht* Bahnhöfe Rathaus* Flughäfen Gefängnis* Laboratorien Stadthallen* Rechenzentren bestimmte industrielle Einrichtungen Einrichtungen zum Lagern Galerien Archive Baudenkmäler * Interpretation Siemens Seite 9 422.5 422 .5 Feuerausbreitende Gebäudeausrüstungen und Gebäudestrukturen Aspekte bezüglich der Ausbreitung von Feuer in Bauten (CB2 nach DIN VDE 0100-510(VDE 01 0-510):2014-10; Tabelle ZA.1) können sein: - Gebäude, bei denen die Form und Ausdehnung die Ausbreitung von Feuer erleichtert (z. B. Kamineffekt bei Hochhäusern), - anlagentechnische Einrichtungen, z. B. Zwangsbelüftung, – Betriebsmittel aus Materialien, die die Ausbreitung eines Brandes hemmen, auch bei Bränden, die nicht durch die elektrische Anlage verursacht sind, – Brandschottungen. empfohlener Einsatz! Seite 10 Quelle: Originaltext Norm Übersicht der empfohlene Einsatzgebiete Gebäude und Räume mit empfohlenen Einsatz Räume mit Schlafgelegenheiten Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung Waschmaschine Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen nach (422.5.) Trockner Kamineffekt bei Hochhäusern Geschirrspüler Zwangsbelüftung Seite 11 Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 12 Auszug aus der DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 Anhang A (informativ) Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) ANMERKUNG : Umgangssprachlich werden Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs, Arc Fault Detection Device) als „Brandschutzschalter“ bezeichnet. Seite 13 Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 14 Was sind barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040? Es wird unterschieden zwischen: DIN 18040-1 DIN 18040-2 öffentliche Gebäude Wohngebäude Woran erkennt man, dass barrierefrei gebaut wird? - Aufwendung von öffentlichen Geldern - Nach Fertigstellung muss eine technische Abnahme erfolgen - wichtigstes Merkmal: die Schalterhöhe ist auf 85cm definiert (nicht 105cm)! - nach entsprechender Landesbauordnung sind Mehrfamilienhäuser bis zu 20% barrierefrei auszuführen. (Einsatzgebiete: Alten WG´s, diverse Wohnungsbaugesellschaften, etc.) Quellen: Fachverband für Krankenhaustechnik & Bundesverband barrierefreies Bauen Seite 15 Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 16 Ein Richter bezieht sich auf Definitionen im Gesetz: EEWärmeG § 2, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz öffentliches Gebäude ist: jedes Nichtwohngebäude, das a) sich im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand befindet und b) genutzt wird aa) für Aufgaben der Gesetzgebung, (Gericht) bb) für Aufgaben der vollziehenden Gewalt, (Polizei, Gefängnis) cc) für Aufgaben der Rechtspflege oder (Rathaus) dd) als öffentliche Einrichtung. (Stadthallen) Ausgenommen sind Gebäude von öffentlichen Unternehmen, wenn sie Dienstleistungen im freien Wettbewerb mit privaten Unternehmen erbringen, insbesondere öffentliche Unternehmen zur Abgabe von Speisen und Getränken, zur Produktion, zur Lagerung und zum Vertrieb von Gütern, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie Unternehmen zur Versorgung mit Energie oder Wasser. Auch Gebäude der Bundeswehr, die der Lagerung von militärischen oder zivilen Gütern dienen, sind von Satz 1 ausgenommen. Wer diese Definition zu Grunde legt, liegt im Rahmen des Gesetztes! Interpretation Siemens: Gericht, Polizei, Gefängnis, Rathaus, Stadthalle Seite 17 Quelle: Rückmeldung Legal and Compliance Energy Management Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 18 Definition: „Stand der Technik“ Definition: Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar. Quelle: Wikipedia Beispiel: Ø Durch ein Alternativangebot mit Verweis auf die gültige IEC-Norm wird der Installateur von der Schuldfrage entbunden, da diese im Schadensfall auf den Kunden übergeht. Zum Zeitpunkt der Installation hat der Kunde bewusst auf die Lösung verzichtet. Ø Bietet der Installateur dem Kunden keine Lösung gemäß „Stand der Technik“ an und der Schadensfall tritt ein, besteht die Möglichkeit, dass der Installateur für den Schaden haftbar gemacht werden kann, da zum Zeitpunkt der Installation eine technische Lösung realisierbar gewesen wäre. Quelle: Feedback eines Rechtsanwaltes des ZVEH Seite 19 Wissen Sie oder Ihre Kunden, was „Stand der Technik“ / „anerkannte Regel der Technik“ bedeutet? Definition: Die anerkannten Regeln der Technik werden häufig mit dem „Stand der Technik“ sowie dem „Stand der Wissenschaft und Technik“ verwechselt. Definiert werden diese Begriffe wie folgt: Stand der Wissenschaft und Technik sind technische Regeln, welche wissenschaftlich richtig und unanfechtbar sind. Stand der Technik sind Regeln, welche den entsprechenden ausgebildeten Fachleuten bekannt sind und ebenfalls wissenschaftlich richtig und unanfechtbar sind. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, welche sowohl die Voraussetzungen für „Stand der Wissenschaft und Technik“ als auch „Stand der Technik“ erfüllen und sich zudem über einen ausreichend langen Zeitraum bewährt haben. Dabei ist zu beachten, dass als die wichtigste Eigenschaft der anerkannten Regeln der Technik ihre lange Bewährung ist, wobei es keinen festgelegten Zeitraum gibt, der für die Erfüllung dieser Langzeitbewährung notwendig ist. Die anerkannten Regeln der Technik gelten als der Soll-Zustand einer vertraglichen Leistung, wobei Abweichungen von diesen von beiden Vertragspartnern durchaus vereinbart werden dürfen – und zwar schriftlich. Liegt eine entsprechende Vereinbarung jedoch nicht vor und entspricht die vertragliche Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik, so besteht in der Regel ein Mangel. Ansonsten ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu verfahren. Wenn beispielsweise eine Fachwerkstatt schadensersatzpflichtig gegenüber einem Fahrzeughalter, wenn sie bei Wartungsarbeiten am Motor des betreffenden Pkw die vom Hersteller vorgegebenen anerkannten Regeln der Technik missachtet und dadurch ein Schaden am Motor entsteht [BGH, 23.07.2009, VII ZR 164/08]. Quelle: JuraForum Seite 20 Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 21 Zitate und Stellungnahmen zur Übergangsfrist Die Übergangsfrist ist im Strafrecht irrelevant! (Zitat eines Richters OLG München) Der Strom weiß nicht das er erst in einem Jahr gefährlich ist! (Zitat Landesfachbereichsleiter Elektrotechnik Bayern) Die Übergangsfrist ist nur sinnvoll bei bereits beplanten und in Ausführung befindlichen Projekten. Grund: Die vorherige Ausgabe der DIN VDE 0100-420 wurde zurückgezogen und ist nicht mehr gültig. (Zitat Produkt Business Developer Siemens) Seite 22 Jeder ist verantwortlich für sein tun! Auszug aus dem Strafgesetzbuch StGB § 319 Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Seite 23 Agenda Auszug DIN VDE 0100-420 Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" – "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 24 FAQ 1. Durchführen der Isolationsmessung, bei eingesetzten Brandschutzschalter? - Messung problemlos bei Prüfspannungen bis 500V ( BS löst aus), - bei Prüfspannungen bis 1000V muss der BS abgeklemmt werden. 2. Bsp.: Schreinerei, Sägewerk Absichern von 3-phasigen Verbrauchern (400V)? - Eine Absicherung mit dem Brandschutzschalter entspricht nicht den Stand der Technik, da noch keine Produktnorm existiert. 3. Besteht eine Nachrüstpflicht? - Nein - Jedoch, bei Erweiterungen um einen Endstromkreis ist nach den derzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik zu installieren, diese sind ebenfalls anzuwenden bei Nutzungsänderungen in Gebäuden (Bsp.: Büro à Labor etc.). In diesem Fall ist der Brandschutzschalter nachzurüsten. Seite 25