Fragen und Antworten zum Leitungsbauprojekt.

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Fragen und
Antworten
zur geplanten Höchstspannungsleitung
Reutlingen-Herbertingen
Übergeordnete Fragen
Wer oder was ist das Unternehmen Amprion? Welche Rolle hat RWE?
Amprion ist einer der vier deutschen Stromnetzbetreiber für die Höchstspannungsebene (220 / 380 Kilovolt) und verantwortlich
für den Betrieb, die Instandhaltung und den bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes. Das Netzgebiet von Amprion erstreckt
sich von Niedersachsen bis zu den Alpen. Amprion ist ein unabhängiger Netzbetreiber und nur noch zu 25 Prozent im Eigentum
von RWE. Insofern spielt RWE keine Rolle bei dem Projekt Reutlingen-Herbertingen.
Warum wird die bestehende Leitung ausgebaut?
Der Ausbau des bestehenden Höchstspannungsnetzes zwischen Reutlingen-Rommelsbach und Herbertingen von 220 auf 380 kV
– im vorhandenen Trassenkorridor – soll einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland leisten. Immer
mehr Windenergie wird in Küstennähe und auf See erzeugt. Die Windenergie muss in die Verbrauchszentren im Süden Deutschlands transportiert werden. Außerdem muss der Strom neuer herkömmlicher Kraftwerke in Nord- und Westdeutschland ebenfalls
in den Süden geleitet werden. Dafür und für den weiter wachsenden Stromhandel in Europa sind neue Übertragungs­leitungen
notwendig. Eine der neuen 380-kV-Leitungsverbindungen beginnt im Reutlinger Stadtteil Rommelsbach und führt über Herbertingen bis zu den Wasserspeicherkraftwerken in den nördlichen Alpen. Für den Bau und Betrieb der Leitung ist die Amprion
GmbH zuständig.
Warum ist der Bau der Leitung notwendig?
Die Leitung hat einerseits besondere überregionale und energiewirtschaftliche Bedeutung mit einer Anknüpfung an die Netze
Österreichs und der Schweiz und andererseits eine wichtige regionale Aufgabe mit der Versorgung über die lokalen Umspannan­
lagen. Der vordringliche Bedarf einer leistungsstärkeren Stromleitung zwischen Reutlingen-Rommelsbach und Herbertingen
wurde deshalb vom Deutschen Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz, kurz BBPlG, festgeschrieben und beschlossen.
Wie sieht die Trassenführung aus?
Die Erneuerung der Leitung wird wegen des geringeren Eingriffs in Natur und Landschaftsbild in der vorhandenen Trasse geplant.
Optimierungen werden noch geprüft. So kann es Anpassungen geben, weil bestimmte Kriterien beim Bau der Trasse vor über 80
Jahren noch nicht vorhanden waren.
Wie hoch sind die Baukosten und wer finanziert diese?
Die reinen Baukosten belaufen sich auf ca. 90 Millionen Euro. Amprion finanziert das Projekt zu 100 Prozent.
Bezahlen nicht die Stromkunden diesen Netzausbau?
Ja, wie alle Erweiterungsinvestitionen ins Stromnetz wird auch diese letztlich auf die Netzentgelte umgelegt. Die Investitionen
in den Netzausbau sind im Interesse aller Stromverbraucher, die von einer sicheren und stabilen Stromversorgung profitieren.
Amprion GmbH | Reutlingen–Herbertingen | Fragen und Antworten | Stand: Juni 2014
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Technische Aspekte
Räumliche Planung
Wie ist der momentane Stand der Planungen?
Im Scopingtermin Anfang Februar 2014 ist unter Leitung des Regierungspräsidiums Tübingen Art und Umfang der Umwelt­
verträglichkeitsstudie für dieses Leitungsbauprojekt festgelegt worden. Hier wird jetzt umfänglich untersucht, welche Auswirkungen das Leitungsbauprojekt auf alle Schutzgüter wie Mensch und Natur haben wird. Diese Umweltverträglichkeitsstudie ­
wird fester Bestandteil der späteren Antragsunterlagen sein. Durch das RP Tübingen erfolgte eine vereinfachte Prüfung zu den
Fragen der Raumordnung, die in einem raumordnerischen Bescheid die vorhandene Trasse bestätigte. Jetzt können als nächster
Schritt die Antragsunterlagen für das eigentliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Trassierung?
Es gilt das Gebot der Nutzung bestehender Trassenräume nach dem Vorbelastungsgrundsatz und gleichzeitig das Gebot der
Eingriffsminimierung (Inanspruchnahme der Landschaft, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts). Die Nutzung der bestehenden
Trasse hat einen weitgehend gradlinigen, technisch sinnvollen Verlauf (kurze Verbindung). Dabei wollen wir wenn möglich die
Abstände zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden optimieren. Außerdem soll die Trassenführung auch alle anderen Schutzgüter
berücksichtigen.
Was versteht man unter dem Bundesbedarfsplan(gesetz)?
Mindestens alle drei Jahre übermittelt die Bundesnetzagentur die bestätigten Netzentwicklungspläne an die Bundesregierung.
Sie dienen als Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Die Bundesregierung ist ihrerseits dazu verpflichtet, mindestens alle drei Jahre
einen solchen Entwurf dem Bundesgesetzgeber (Deutscher Bundestag) zur Abstimmung vorzulegen.
Wesentlicher Teil des Bundesbedarfsplans ist eine Liste von Vorhaben, insbesondere künftiger Höchstspannungsleitungen.
Für alle diese Vorhaben sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf durch das Gesetz verbindlich
festgestellt. Die Leitung Reutlingen–Herbertingen ist im Bundesbedarfsplangesetz als Projekt Nr. 24 festgeschrieben.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das dazu dient, die genehmigungsrechtliche Grundlage für den
Bau eines raumbedeutenden Vorhabens zu schaffen. Im Unterschied zu anderen Plänen (Landesentwicklungspläne, Landschaftsprogramm, Bebauungspläne u. a.) bezieht sich das Planfeststellungsverfahren auf ein konkretes Vorhaben. Der Hauptunterschied
zum gewöhnlichen Verwaltungsverfahren besteht in der umfassenden Beteiligung von Bürgern und Behörden, deren Lebensoder Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden.
Wie funktioniert die Genehmigung in Baden-Württemberg?
Für die Genehmigung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei diesem Leitungsbauprojekt ist das Regierungspräsidium in Tübingen zuständig. Das Genehmigungsverfahren besteht aus zwei Stufen, dem Raumordnungsverfahren (ROV)
und dem Planfeststellungsverfahren. In diesem Fall hat das RP Tübingen beschlossen, dass kein ROV notwendig ist. Für das Plan­feststellungsverfahren erarbeiten wir zunächst die Detailplanung, prüfen vor Ort die Gegebenheiten im Gelände und nehmen
Kontakt zu Grundstückseigentümern auf. Wenn die Planunterlagen erstellt und die erforderlichen Umweltuntersuchungen durchgeführt sind, wird das Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Behörde beantragt.
Amprion GmbH | Reutlingen–Herbertingen | Fragen und Antworten | Stand: Juni 2014
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Während des Verfahrens werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Dann können alle Betroffenen ihre Anregungen und Bedenken
vortragen (Anhörungsverfahren). Anschließend wägt die Behörde die öffentlichen und privaten Belange ab und erlässt bei
rechtlicher Zulässigkeit des Vorhabens einen Planfeststellungsbeschluss. Der Bescheid der Behörde bündelt alle für das Vorha-­
ben erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Auflagen.
Können die Bürger Einsicht in die Unterlagen bekommen?
Wir möchten die Öffentlichkeit über den Planungsfortschritt auf dem Laufenden halten. Noch bevor wir die Antragsunterlagen
bei den Behörden einreichen, informieren wir über das Vorhaben auf unseren Internetseiten und bei Veranstaltungen.
Ab wann kann man die Unterlagen einsehen?
Der Zeitraum, in dem die Unterlagen ausliegen, wird nach Einreichung der Unterlagen durch die zuständige Behörde bekannt
gegeben. Die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens wird frühestens Anfang 2015 erfolgen.
In welchem Zeitraum sollen die Arbeiten stattfinden und um welche Streckenlänge handelt es sich?
Der Baustart ist frühestens für 2017 vorgesehen. Die Streckenlänge beträgt 61 Kilometer.
Masten / Leitung
Wird die Leitung oberirdisch oder unterirdisch realisiert?
Das Leitungsbauprojekt Reutlingen-Herbertingen ist als oberirdische Freileitung geplant.
Ist eine Erdverkabelung nicht auch möglich?
Eine Erdverkabelung ist nur möglich, wenn für das Projekt im Bundesbedarfsplangesetz eine entsprechende Kennzeichnung
erfolgt wäre. Dies ist im Bereich Reutlingen-Herbertingen nicht der Fall. Für eine Erdverkabelung des Vorhabens gibt es derzeit
keine gesetzliche Grundlage. Im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sind vier Kabelpilotprojekte in Deutschland festgelegt
worden. Nur auf diesen Leitungsabschnitten kann die Verkabelungstechnik überhaupt getestet werden. Des Weiteren ist eine
Erdverkabelung auch nicht für jede Geländeart geeignet, insbesondere in bergigen Regionen und Naturschutzgebieten stellt eine
Erdverkabelung einen massiven Eingriff in die Landschaft dar.
Welche Beeinträchtigungen sind bei einer Netzverstärkung zu befürchten?
Die Auswirkungen auf Menschen, Natur und weitere Umweltschutzgüter werden in den Umweltgutachten im Rahmen der
Plan­feststellung umfassend dargestellt. Die Planung beinhaltet bereits zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Bewältigung von möglichen Konflikten mit allen Schutzgütern von Mensch bis Natur.
Was geschieht mit den Masten?
Derzeit stehen auf diesem Streckenabschnitt 220 Masten aus den 1920er Jahren, die alle abgebaut werden. Geplant ist ein
Neubau von zukünftig nur noch rund 190 Masten. Die derzeitige Masthöhe beträgt im Mittel ca. 43 Meter, die neuen Masten
werden im Schnitt etwa 12 Meter höher.
Was geschieht mit den Leitungen?
Derzeit leiten die Masten einen 220-kV- und einen 380-kV-Stromkreis. Zukünftig soll die Leitung mit zwei 380-kV-Stromkreisen
betrieben werden.
Amprion GmbH | Reutlingen–Herbertingen | Fragen und Antworten | Stand: Juni 2014
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Umweltauswirkungen
Welche Lärmemissionen gehen von der Trasse aus?
Bei der Erneuerung der bestehenden Trasse verwendet Amprion modernste Materialien und Technik. Dadurch können die
Geräuschbelastungen minimiert werden. Darüber hinaus ist es grundsätzlich so, dass Freileitungen unter gewissen Witterungsumständen (Feuchtigkeit, Regen etc.) Geräusche wie ein Knistern (sogenannte Korona-Entladungen) verursachen können.
Welche Felder erzeugen Stromleitungen?
Leitungen erzeugen genau wie jedes elektrische Gerät zwei Arten von Feldern: elektrische und magnetische Felder. Das elektrische Feld entsteht bereits, wenn die Leitung unter Spannung steht, und sobald Strom fließt, entsteht zusätzlich das magnetische
Feld. Die Stärke des magnetischen Felds ist abhängig von der Auslastung der Leitung. Beim Stromtransport treten diese Felder
nur in der un­mittelbaren Umgebung der Höchstspannungsleitung auf. Grundsätzlich verringert sich die Stärke sowohl elektrischer als auch magnetischer Felder mit der zunehmenden Entfernung von der Leitung sehr stark.
Ändert sich die Stärke der Felder durch die Verstärkung der Stromkreise?
Grundsätzlich werden alle gesetzlichen Grenzwerte gemäß der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung auch in Zukunft deutlich
unterschritten. Die Werte sind stark abhängig von der Entfernung zur Leitung. Das elektrische Feld bleibt nahezu unverändert.
Das magnetische Feld kann sich leicht erhöhen, weil zukünftig mehr Strom durch die Leitungen fließen wird.
Birgt eine 380-kV-Leitung gesundheitliche Risiken?
Gesundheitsrisiken durch elektrische und magnetische Felder an Stromleitungen werden von Experten seit Langem untersucht.
Bislang konnte jedoch kein kausaler Zusammenhang zwischen bestimmten Krankheitsbildern und schwachen elektrischen und
magnetischen Feldern der Energieversorgung hergestellt werden. Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt
die Grenzwerte zum Schutz vor Gefahren durch die Einwirkung elektrischer und magnetischer Felder genau fest. Das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) sowie nationale und internationale Strahlenschutzkommission (SSK und ICNIRP) haben diese Grenzwerte zuletzt am 22. August 2013 erneut bestätigt. Amprion berücksichtigt die 26. BImSchV und die betreffenden Grenzwerte
schon bei der Planung aller Leitungsbauprojekte.
Warum können Neonröhren in unmittelbarer Nähe von Hochspannungsleitungen schwach leuchten?
Dieses Phänomen nennt sich Elektrolumineszenz. Bewegt man eine Leuchtstoffröhre in ein elektrisches Feld, wie es in unmittelbarer Nähe von Hochspannungsleitungen auftreten kann, wird diese dazu angeregt, elektromagnetische Strahlung in Form von
Licht zu emittieren. Sogenannte Neonröhren sprechen relativ leicht auf elektrische Felder an. So lässt sich der gleiche Effekt
erzielen, wenn man mit einem Wolltuch an der Leuchtstoffröhre reibt: Durch die erzeugte statische Elektrizität fängt das Gas an
zu leuchten.
Amprion GmbH | Reutlingen–Herbertingen | Fragen und Antworten | Stand: Juni 2014
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Entschädigungen
Wie regelt Amprion das Thema Entschädigungen?
Entschädigungen werden an alle Grundstückseigentümer gezahlt, die direkt vom Leitungsbau und der Trasse samt Schutzstreifen betroffen sein werden. Hierzu werden zur dinglichen Sicherung der Leitung mit den Grundstückseigentümern Dienstbarkeitsverträge über Bau, Betrieb und Unterhaltung einer elektrischen Freileitung abgeschlossen und ins Grundbuch eingetragen.
Wie läuft ein Entschädigungsverfahren ab?
Amprion schreibt zunächst alle betroffenen Grundstückseigentümer an und wird in persönlichen Gesprächen ein Angebot nach
Maßgabe der Bauerverbandsrichtlinie vorlegen. Die Höhe der Entschädigung sowie die Zahlungsmodalitäten sind im sogenannten Dienstbarkeitsvertrag festgeschrieben.
Projektkommunikation
Wann und wem gegenüber können Bürger ihre Meinungen und Sorgen mitteilen?
Wer erteilt Auskünfte bei Fragen?
Zusätzlich zu der im Genehmigungsverfahren vorgeschriebenen Beteiligung der Bürger und Kommunen führt Amprion von
Beginn an eine umfassende Projektkommunikation durch, die schon vor den eigentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren beginnt. Unser Ziel: transparente, verständliche Informationen und ein persönlicher Dialog mit den Menschen in der Region
sowie Austausch mit den kommunalen Vertretern, Fachbehörden, Verbänden und Medien.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören zum Beispiel:
■
Amprion vor Ort – Bürgersprechstunden
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Info-Mobil-Tour
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Wanderausstellung
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Projektflyer
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Kostenlose Hotline 0800 - 5895 2474
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regelmäßig erscheinender Projektnewsletter
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Informationen in Gemeinderäten / Ausschüssen
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Gespräche mit den Eigentümern
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Infomärkte nach der Trassierung
Wir nehmen die Menschen mit in der Projektregion und halten sie mit regelmäßigen Informationen über den aktuellen Sachstand auf dem Laufenden. Für weitere Fragen rund um das Leitungsbauprojekt Reutlingen-Herbertingen steht Ihnen Jörg Weber
als Ihr persönlicher Ansprechpartner von der Projektkommunikation zur Verfügung:
Ihr Ansprechpartner:
Vorhabenträger:
Jörg Weber
Amprion GmbH
Projektkommunikation
Rheinlanddamm 24
Telefon 0800 - 5895 2474
44139 Dortmund
[email protected]
www.amprion.net
Amprion GmbH | Reutlingen–Herbertingen | Fragen und Antworten | Stand: Juni 2014
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