26.BImSchV - Anwendungsfragen Dr. Christoph Dörnemann, Amprion GmbH Essen, 05.12.2014 Frühere 26. Verordnung zum BundesimmissionsSchutzgesetz (26. BImSchV) (Fassung 01.01.1997) Regelungen zu Schutz (§3) und Vorsorge (§4) Stromversorgungsanlagen (> 1kV) unterliegen den Anforderungen der 26. BImSchV Schutz- und Vorsorgewerte sind nur an den Orten einzuhalten, die dem nicht nur vorübergehendem Aufenthalt von Personen dienen Schutzwerte (50 Hz): elektrisches Feld: 5 kV/m, kleinräumige Überschreitungen bis zu 100% möglich magnetisches Feld: 100 µT, kurzzeitige Überschreitungen bis zu 100% möglich Vorsorgewerte (50 Hz): elektrisches Feld: 5 kV/m magnetisches Feld: 100 µT (Mikrotesla) Die Einhaltung der o.g. Anforderungen bezieht sich auf maximale Anlagenauslastung! Durchführungsbestimmungen: siehe „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), in NRW Ministererlass von 2004 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Veröffentlichungen der SSK „Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern der Energieversorgung und – anwendung“, 21./22.02.2008 Hinweis in dieser Empfehlung zur Vorsorge: Grenzwerte nicht ausschöpfen, Forschungsbedarf 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Bisherige Erfahrungen der ÜNB zu EMF Die 26. BImSchV hat ab 1997 zur Beruhigung der öffentlichen Diskussion im Niederfrequenzbereich beigetragen. Differenzierung zwischen Schutz und Vorsorge in der öffentlichen Diskussion bleibt kommunikative Herausforderung Festhalten am bisherigen Grenzwertkonzept wiederholt zu vermitteln (Vorwurf: Andere Anforderungen in den Ländern Europas) Situation in anderen Ländern nicht direkt vergleichbar – Bedingungen in den Ländern beachten, gleiche Herangehensweisen (z.B. Wintrack in NL)? – Keine Beschleunigung des Netzausbaus in diesen Ländern – Niedrigere Vorsorgewerte helfen nicht in der öffentlichen Diskussion (s. auch Akzeptanz-Studie 2013/2014) 5 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Neue Fassung 26. BImSchV, August 2013 1/3 Anwendungsbereich Stromversorgungsanlagen (50 Hz, > 1kV; Gleichstrom, > 2kV) unterliegen den Anforderungen der 26. BImSchV Regelungen zum Schutz (§ 3 für 50 Hz) Bestandsanlagen (Errichtung vor Inkrafttreten der Novelle): – Schutzwerte sind nur an den Orten einzuhalten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen. – elektrisches Feld: 5 kV/m, kleinräumige Überschreitungen bis zu 100% möglich – magnetisches Feld: 100 µT (Mikrotesla), kurzzeitige Überschreitungen bis zu 100% möglich Neue Anlagen (Errichtung nach Inkrafttreten der Novelle, bestehende Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse bleiben unberührt) – Schutzwerte sind nur an den Orten einzuhalten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen. – elektrisches Feld: 5 kV/m – magnetisches Feld: 100 µT (Mikrotesla) Berücksichtigung anderer NF-Anlagen sowie HF-Anlagen zwischen 9 kHz und 10 MHz Vermeidung von erheblichen Belästigungen durch Funkenentladungen 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Neue Fassung 26. BImSchV, August 2013 2/3 Regelungen zum Schutz (§ 3a für Gleichstrom) Schutzwerte sind an Orten einzuhalten, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind. elektrisches Feld: -- kV/m magnetisches Feld: 500 µT (Mikrotesla) Berücksichtigung aller relevanten Immissionen Vermeidung von erheblichen Belästigungen durch Funkenentladungen Alle Werte in §§ 3 und 3a beziehen sich auf die maximale Anlagenauslastung. 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Neue Fassung 26. BImSchV, August 2013 3/3 Regelungen zur Vorsorge (§4) Vorsorgewerte (bei wesentlicher Änderung von NF-Anlagen) in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen: elektrisches Feld: magnetisches Feld: 5 kV/m 100 µT (Mikrotesla) Die Einhaltung der o.g. Werte bezieht sich auf maximale Anlagenauslastung! Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von NF- und Gleichstromanlagen sind die Möglichkeiten auszuschöpfen, die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift nach § 48 BImSchG. Überspannungsverbot von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, durch 50-Hz-Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität und einer Nennspannung von 220 kV und mehr, die in einer neuen Trasse errichtet werden. Bestehende Genehmigungen, PF-Beschlüsse oder beantragte PF- und Plangenehmigungsverfahren mit vollständigem Antrag bleiben unberührt. 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Anwendungsfragen - Einschätzung der ÜNB (1) Berücksichtigung von HF-Anlagen bis 10 MHz Materiell nicht von Bedeutung, da diese Anlagen wenig Beitrag hinsichtlich Grenzwertausschöpfung liefern In diesem Frequenzbereich befinden sich auch Anlagen der Geheimdienste und des Behördenfunks, Feldstärkewerte nicht zugänglich Praktische Regelung der BNetzA: Genauere Betrachtung nur von Funk-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 300m erforderlich. Wenn Abstand kleiner ist als 300m, muss die BNetzA durch ggf. Aufnahme neuer Messwerte eine Bewertung vornehmen (s. auch Beispiel auf der nächsten Seite). Bis zur Regelung der BNetzA im April 2014 Projektverzögerungen, insgesamt hilft sie für viele Netzausbauten im Transportnetz weiter. Im Verteilnetz wegen der Vielzahl der Anlagen und größerer Flächenverteilung hilft sie vielfach nicht. Die Karten im Online-Portal mit den Funkstandorten reichen hinsichtlich der genauen Antennenstandorte in der Darstellung (Auflösung) für die erforderliche Bewertung nicht aus. 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Beispiel: Projekt Wehrendorf – St. Hülfe und HF-Anlagen bis 10 MHz Geplante Freileitung Wehrendorf – St. Hülfe Nächstgelegene zu betrachtende Standorte 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Anwendungsfragen - Einschätzung der ÜNB (2) Minimierung als Hauptpunkt mit Potenzial zur Verzögerungen im Netzausbau: "Minimieren" anstelle "Vermindern": mögliche Verzögerung oder Behinderung des Netzausbaus für die Energiewende je nach Ausgestaltung der AVV Nach Aussagen des BMU dauert es etwa zwei Jahre bis zur AVV-Inkraftsetzung; Länder haben andere Rechtsauffassung als der Bund: Minimierung greift sofort, nicht erst mit der AVV. Folge: In jedem Projekt Diskussion über "Minimierung", die bei den Behörden wegen fehlender konkreter Abwägungspunkte zu Unsicherheiten bei der Beschlussfassung führen kann. Außerdem kann hier eine neue Begründungslinie für Klagen hinsichtlich fehlerhafter Abwägung gesehen werden. Beides führt im Ergebnis zur Verzögerung der Projekte. Netzbetreiber beziehen sich auf einen technischen Hinweis des „Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)“ vom Dez. 2013, das den Stand der Technik beschreibt. 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Abwägung verschiedener Maßnahmen (TH FNN) 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 +12 Beispiele bedarfsgerechter Netzmaßnahmen zur Erfüllung der Transportaufgaben Quelle: Netzentwicklungsplan 2014, 2. Entwurf der ÜNB; www.netzentwicklungsplan.de N V 380/220-kV-Übertragungs- O PTIMIERUNG ETZ ERSTÄRKUNG A USBAU Leistungsflusssteuerung Upgrade auf höhere Spannungen (220 380 kV) Freileitung 380-kV-Leitungen Temperaturabhängiger Leitungsbetrieb Hochstrom- bzw. Hochtemperaturleiterseile Overlay (Perspektive) Minimierung?? 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 SZENARIO B 2024* INKLUSIVE STARTNETZ DC-Übertragungskorridore Neubau in Deutschland • • • Länge: Übertragungskapazität: nach Belgien, Dänemark, Norwegen: 2.300 km 12 GW 200 km AC-Netz Neubau • Länge: 1.300 km DC/AC-Netz Verstärkung • Länge: 5.300 km Investitionsvolumen: 23 Mrd. € Quelle: Netzentwicklungsplan 2014, 2. Entwurf der ÜNB www.netzentwicklungsplan.de Zusammenfassung Anwendung knüpft an die bisherige Praxis an, siehe auch neue Durchführungshinweise der LAI vom Sep. 2014 Missverständliche Darstellungen sollen derzeit geklärt werden Minimierung wirft weiterhin Fragen auf (Transport- und Verteilnetz) Minimierungsmaßnahmen EMF und Berücksichtigung des NOVA-Prinzips Stand der Technik niedergelegt in einem technischen Hinweis des FNN Derzeit teilweise überzogene Forderungen in Verfahren (0,1 µT!) Offene Fragen zur Beurteilung der elektrischen Gleichfelder und deren Wahrnehmbarkeit Forschungsvorhaben zur Wahrnehmbarkeit gestartet Berücksichtigung von Hochfrequenzanlagen bis 10 MHz Für Netzausbau im Transportnetz mit der 300m-Regelung der BNetzA handhabbar Berücksichtigung im Aus- und Umbau von Verteilnetzen wirft Probleme auf 26. BImSchV - Anwendungsfragen | C. Dörnemann (Amprion), Symposium Essen, 05.12.2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das starke Netz für Energie | www.amprion.net