Musikanbieter im Internet-Lizenzen gehören zum guten Ton

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Crowdfunding – Der virtuelle Klingelbeutel
sounds Right
von Thomas wallentin
Musikanbieter im Internet – Lizenzen gehören zum guten Ton
Die Musikindustrie steht seit jeher an vorderster Front
wenn es darum geht, neue Absatzwege zu ergründen.
Rechteinhaber wenden sich in Zeiten rückläufiger
Tonträgerverkäufe immer öfter digitalen Kanälen zu,
über die sie ihre Werke an den Konsumenten bringen
wollen. Der Onlinemarkt mit digitaler Musik boomt
– neben den Rechteinhabern drängen immer neue
Dienstleister ins Rampenlicht.
Das Anbieten digitaler Musik im Internet, sei es als
Download wie bei iTunes oder als Stream wie Spotify
ist ein Markt mit gewaltigem finanziellem Potenzial.
Die weltweite Musikindustrie konnte 2014 etwa 6,9
Milliarden US-Dollar allein aus digitalen Diensten
umsetzen, Tendenz steigend. Besonders gut verdienen
dabei bezahlte Musikstreamingdienste wie Spotify,
die Abonnements für den von ihnen angebotenen
Werkekatalog verkaufen.
Diese Dienste haben allesamt gemeinsam, dass auf
ihren Servern urheberrechtlich geschützter Content
liegt, den ihre Nutzer auf Knopfdruck über ihre Computer, Tablets und Smartphones abrufen können.
Das Business ist für diese Dienstanbieter alles andere
als einfach. Im rasanten digitalen Wettbewerb kann
nur bestehen, wer den Nutzern ein möglichst breites
Musikrepertoire in möglichst vielen Ländern der Welt
anbieten kann. Neben der Schaffung einer geeigneten technischen Infrastruktur ist es daher vor allem
notwendig, die entsprechenden Lizenzen von den
Urhebern zu erwerben, um deren Werke überhaupt
anbieten zu können („Clearance“).
Die Notwendigkeit für Dienstanbieter, zunächst die
rechtliche Situation abzusichern, wird daher speziell
bei Einführung neuer Geschäftsmodelle oft als wirtschaftliche Hürde wahrgenommen. Startet man aber
ohne nachhaltige Abklärung drauf los, droht ein bitteres Erwachen. In so einer Situation scheint sich der
Streamingdienst Soundcloud derzeit zu befinden.
Soundcloud hat sich vom Unternehmenssitz in Berlin
aus zu einem globalen Player entwickelt. Die Seite
ermöglicht neuen oder bereits etablierten Künstlern, ihre musikalischen Eigenkompositionen auf die
Online-Plattform zu laden, um sich so einem breiten
Publikum zu präsentieren und neue Fans zu gewinnen.
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Mit seinen bis zu 175 Millionen unterschiedlichen Hörern, die die Seite monatlich gratis und frei von Werbeunterbrechungen nutzen, hat Soundcloud schon
einigen Künstlern zum Durchbruch verholfen. Der
Erfolg der Plattform steht und fällt freilich mit dem
Repertoire, das den Konsumenten angeboten werden
kann. Soundcloud stellte seinen Nutzern aber offenbar
auch Content zur Verfügung, für das es keine Lizenzen
erworben hat.
International ist anerkannt, dass zunächst nur die
Urheber selbst bestimmen können, ob und auf welche Weise ihre Werke verbreitet werden sollen und
wem sie Lizenzen erteilen. Dieses Ausschlussrecht soll
dafür sorgen, dass die Künstler (etwa Komponisten,
Texter, Interpreten) gerecht entlohnt werden, egal ob
ihre Werke online oder offline genutzt werden. Dazu
kommen die jeweiligen nationalen Bestimmungen,
Österreich schützt die Rechte der Urheber umfassend
auch im Internet vor ökonomischen Trittbrettfahrern.
Nach nationalem Recht fallen sowohl Downloads von
Musik als auch der On Demand-Abruf von Werken über
Streaming-Technologie im Netz unter das Zurverfügungstellungsrecht (§ 18a UrhG). Dieses Recht steht
unabhängig von Zeit, Ort, oder verwendeter Technologie nur den Urhebern selbst zu.
Möchte ein Dienstanbieter wie Soundcloud also etwa
sicherstellen, dass seine Nutzer auf Knopfdruck die
für sie interessanten Lieder legal abrufen können (On
Demand-Nutzung), muss er sich daran das Zurverfügungstellungsrecht einräumen lassen. Andernfalls
drohen ihm empfindliche Schadenersatzforderungen
der Urheber. Oft verwalten die Künstler die Rechte an
ihren Werken aber nicht selbst, sondern haben sie bereits an Verwertungsgesellschaften und Musikverlage
übertragen. Die Verwertungsgesellschaften für Musik,
in Österreich AKM und austro mechana, erteilen dann
im Namen ihrer Mitglieder Lizenzen zur Werknutzung
an Dritte (zB Soundcloud) oder ergreifen rechtliche
Schritte bei Rechtsverletzungen.
Soundcloud überbindet seinen Nutzern zwar die
Pflicht, keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf
der Seite zu veröffentlichen, konnte dies aber in der
Vergangenheit nicht effektiv verhindern. Die Plattform wurde rasch auch von DJs als Promotionskanal
genutzt, Soundcloud schien das nicht zu stören. DJs
verwenden im Regelfall nicht nur eigene Kompositionen, sondern auch fremde musikalische Werke für ihre
Mixes und mischen diese individuell zusammen. Das
Zurverfügungstellungsrecht ist nur eines von vielen
Rechten, die durch so einen Mix beeinträchtigt werden
können, Soundcloud hatte aber offenbar nicht alle relevanten Lizenzen erworben.
Die unautorisierte Verwendung von Content auf
Soundcloud verärgerte viele der tatsächlichen Rechteinhaber und rief bald die Major Labels auf den Plan,
die die Plattform zumindest als Gehilfen bei den
Eingriffen zur Verantwortung ziehen wollten. Unter
steigendem Druck hat Soundcloud umfassende Maßnahmen eingeführt, um weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, inklusive der möglichen Sperre
von Nutzerkonten. Jetzt droht ein Exodus von DJs zu
anderen Dienstanbietern, die vorausschauend die entsprechenden Lizenzen für Mixes erworben haben. Produzenten, die Remixes bereits veröffentlichter Werke
auf Soundcloud hochladen, könnten folgen. Mit den
DJs und Produzenten wenden sich dann freilich aber
auch deren Fans von Soundcloud ab. Ein Verlust für die
Plattform, aber auch andere Musiker, die bisher vom
Traffic auf Soundcloud profitierten.
Ob Rechteinhaber es da nicht sogar vorziehen würden,
den Erwerb von Lizenzen (nachträglich) zu erleichtern,
als den Zugang zu Millionen potenzieller Konsumenten zu verlieren?
Patrick O. Kainz, LL.M
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