ZVEI_Flyer_Serie Niederspannung Nr. 6_6.08.15.indd

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Vorwort
Kernpunkt der Bewertung eines Anlagenumbaus ist die
Frage ob eine Anpassungspflicht nach neuer DIN EN
61439 besteht. Diese liegt in der Regel immer dann vor,
wenn die Anlage für eine geänderte Nutzung umgebaut
werden soll.
Umbau und Erweiterung
bestehender NiederspannungsSchaltgerätekombinationen
in Übereinstimmung mit der
Normenreihe DIN EN 61439
Die nachstehenden Fallbeispiele (1.–3.) zeigen denkbare
Erweiterungs- und Umbauszenarien und die zu prüfenden Kriterien, um über notwendige Änderungen der
Anlagendokumentationen zu entscheiden.
Umbau und
Erweiterung
bestehender
Anlagen
1. Austausch von Schaltgeräten oder Funktionseinheiten
in einer Schaltanlage.
2. Austausch eines kompletten Feldes in einer Schaltanlage.
3. Erweiterung einer bestehenden Schaltanlage durch
ein Feld oder Funktionseinheiten.
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e. V.
Fachverband Automation
Fachbereich Schaltgeräte,
Schaltanlagen, Industriesteuerung
Fachkreis Niederspannungs-Schaltanlagen
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6302-426
Fax: +49 69 6302-386
E-Mail: [email protected]
www.zvei.org/automation
September 2015
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Fallbeispiele:
ZVEI-Leitfaden für Schaltanlagenbauer
und Elektro-Installateure / Elektroniker
Energie- und Gebäudetechnik
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen sind wichtige Schnittstellen im Niederspannungsverteilnetz, in
gewerblichen und industriellen Anwendungsbereichen.
Sie bilden mit dem Kabelnetz die Grundlage der
elektrischen Infrastruktur und sind in der Regel für eine
Nutzungsdauer von 20–30 Jahren konzipiert.
Es ist offensichtlich, dass über diesen langen Zeitraum
die Notwendigkeit besteht, Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen an veränderte Betriebsbedingungen
anzupassen, wie z. B. durch:
• den Ausbau der elektrischen Leistung. (Erweiterung)
• Zubau von Photovoltaik (PV), BHKW oder elektrischer Speicher
• Veränderung der Abgangsstromkreise in der Anzahl
und der Leistung (z. B. bedingt durch eine Änderung
des Maschinenparks).
• die Integration neuer Geräte mit modernen Steuerungs- und Kommunikationstechnologien.
• den notwendigen Austausch von Schaltgeräten nach
Schadensfällen oder im Rahmen der üblichen Wartung.
Nachstehende Fragen sind bei Umbau
und Erweiterung einer bestehenden
Schaltanlage von Bedeutung:
Fallbeispiel 1
Austausch von Schaltgeräten oder
Funktionseinheiten in einer Schaltanlage.
Liegt eine Nutzungsänderung für eine
erweiterte / umgebaute Schaltanlage vor?
Eine Nutzungsänderung besteht z. B., wenn:
• die Bemessungs- bzw. Kurzschlussströme der Anlage erhöht
wurden.
• größere Schaltgeräte zum Einsatz kamen
(mit höheren Bemessungs- bzw. Kurzschlussströmen).
• PV, BHKW oder elektrischer Speicher hinzugebaut werden.
Fallbeispiel 2
Fallbeispiel 3
Austausch eines kompletten Feldes
in einer Schaltanlage
Erweiterung einer bestehenden Schaltanlage
durch ein Feld oder Funktionseinheiten
(Vorhandenes wird durch Neues ersetzt)
+F02
+F01
+F03
+F01
+F01
0
I
0
+F01
+F02
+F01
I
0
0
I
0
I
0
I
0
+F02
+F03
+F01
+F02
+F03
I
0
I
0
I
0
I
0
I
0
I
I
0
NH00
NH00
NH00
2000/5A
2000/5A
+F04
+F03
1500/5A
NH1
2000/5A
1500/5A
2000A
65kA
1600A
65kA
1500/5A
I
800/5A
NH1
Besteht eine Anpassungspflicht nach DIN EN 61439
für eine erweiterte / umgebaute Schaltanlage?
1600A
65kA
NH1
NH2
1600A
65kA
NH2
800A
NH2
NH2
NH3
N
L1
L2
L3
NH3
NH3
N
L1
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L3
N
L1
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NH3
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NH3
PE
L3
N
L2
L3
PE
L1
N
L2
PE
L1
PE
N
NH3
N
N
Eine Anpassungspflicht besteht, wenn:
• die Schaltanlage keiner zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
gültigen Schaltanlagennorm entspricht
(z. B. DIN VDE 0660 Teil 500).
• die Schaltanlage eine Nutzungsänderung erfährt.
NH1
2000A
65kA
2000A
65kA
N
NH3
NH3
PE
PE
PE
PE
PE
PE
PE
..
PE
PE
PE
PE
PE
PE
PE
PE
..
..
..
..
..
Was ist bei einer Änderung einer Schaltanlage zu
beachten?
Es muss geprüft werden ob:
• für alle Neubauten die aktuell gültige Norm verwendet wird.
• die Vorgaben des Herstellers der Schaltanlage beachtet
werden.
• für Ersatzgeräte / Funktionseinheiten Bauartnachweise
existieren.
Hinweise hierzu:
• Falls alle Geräte / Einheiten durch den ursprünglichen
Hersteller der Schaltanlage als Variante berücksichtigt
wurden, existieren ggf. Bauartnachweise.
• Existieren keine Nachweise, wird der Ausführende für die
Änderungen zum Hersteller und muss die nötigen Bauartnachweise erbringen.
• sich durch den Umbau / die Erweiterung eine Nutzungsänderung der Schaltanlage ergibt.
• die Stückprüfprotokolle ergänzt bzw. erneuert wurden und
die CE-Konformität bezüglich der Änderung bewertet und
erklärt wurde.
• eine abschließende Dokumentation erstellt und die
Beschriftungen überarbeitet wurden.
Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten?
• Nachweis über die Normenkonformität der Schaltanlage ist zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorhanden
(in der Regel nach DIN VDE 0660 Teil 500).
• Nach Möglichkeit Original-Ersatzgeräte verwenden.
• Die Summe der Abgangsströme darf den Bemessungsstrom der Sammelschienen nicht übersteigen.
• Liegt eine Nutzungsänderung vor?
• Nachweis über die Normenkonformität der Schaltanlage ist zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorhanden
(in der Regel nach DIN VDE 0660 Teil 500).
• Das neue Feld muss nach neuer Norm (DIN EN 61439)
ausgeführt werden.
• Überprüfung der Kurzschlussströme und Bemessungswerte der gesamten Schaltanlage
• Liegt eine Nutzungsänderung vor?
• Nachweis über die Normenkonformität der Schaltanlage ist zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorhanden.
(in der Regel nach DIN VDE 0660 Teil 500)
• Das neue, zusätzliche Feld muss nach neuer Norm
(DIN EN 61439) ausgeführt werden.
• Überprüfung der Kurzschlussströme und Bemessungswerte der gesamten Schaltanlage
• Liegt eine Nutzungsänderung vor?
u
Liegt keine Nutzungsänderung vor, besteht
u
Liegt keine Nutzungsänderung vor, besteht
keine Anpassungspflicht nach neuer Norm
DIN EN 61439
keine Anpassungspflicht nach neuer Norm
DIN EN 61439
u
Liegt keine Nutzungsänderung vor, besteht
keine Anpassungspflicht nach neuer Norm
DIN EN 61439
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