EU-Wochenspiegel Nr. 27/11 vom 07.07.2011

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EU-Wochenspiegel
Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. /11 2011
In dieser Woche hat die Polen die
œ Aus den Institutionen (S. 2-4)
EU-Ratspräsidentschaft übernom-
¾
KOM (I) Ö Konsultation zu Umweltinformationen
men. Damit hat das größte Bei-
¾
KOM (II) Ö Neuer Aktionsplan Verkehr
trittsland
EU-
¾
Eurostat Ö Rückgang der Steuerquote in der EU
Erweiterungsrunde im Jahr 2004
¾
Präsidentschaft Ö Webseite frei geschaltet
der
großen
erstmals den Vorsitz übernommen.
œ Aus den Fachbereichen (S. 5-9)
¾
Agrarabsatz Ö Förderung für Deutschland
¾
Berufsqualifikationen Ö Konsultation
¾
Euro-Münzen-Wettbewerb Ö Gewinner benannt
spielsweise im Hinblick auf die Be-
¾
Europäischer Freiwilligenkorps Ö Gestartet
ziehungen der EU nach Osten oder
¾
Gewährleistung Ö Händler für defekte Ware verantwortlich
den Beitritt Kroatiens zur EU zu
¾
Jump- Schultour 2011 Ö Gewinner aus Coswig
beschließen.
¾
Verbraucher Ö Roaming-Gebühren erneut gesunken
¾
Unterhalt Ö EU erleichtert Regeln
Die Präsidentschaft hat sich deshalb auch ein ambitioniertes Programm vorgenommen, um bei-
Ein zentrales Thema der Präsidentschaft ist die Solidarität. Dies
betonte Präsident Tusk mehrfach
in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament in dieser Woche.
Dies ist nicht verwunderlich, da Po-
œ Was - Wann - Wo (S. 10-12)
¾
„Einar, warum schreibst du nicht“ Ö Lesung in der LV
¾
TEN-T Ö Informationstag
¾
Biologische Vielfalt Ö Informationstour
œ Ausschreibungen (S. 13-24)
len selbst eines der größten Emp-
¾
EP Ö Parteien und Stiftungen
fängerländer für Hilfen aus der Eu-
¾
KOM Ö ESPON, MEDIA und LLP
ropäischen Union ist.
¾
Wettbewerb f. Journalisten Ö Gegen Diskriminierung
Deshalb
wird
auch
interessant
œ Kontaktbörse (S. 25-27)
¾
Erasmus Ö Partnersuche in Zypern
¾
FP7 Ö Partnergesuch aus Spanien
die von der Kommission am 29.06.
¾
Leonardo da Vinci Ö Partnersuche in Frankreich
beschlossenen
zum
¾
Leben und Umwelt Ö Partnergesuch aus Spanien
Finanz-
¾
Leonardo da Vinci Ö Partnersuche in Schweden
sein, wie in den nächsten Wochen
und Monaten die Beratungen über
nächsten
Vorschläge
mehrjährigen
rahmen verlaufen werden.
Thomas Wobben
œ Büro intern - TIPP (S. 28)
¾
Tipp Ö Europe Direct
¾
Besuchergruppen Öijgd in Brüssel
œ So erreichen Sie uns (S. 29-31)
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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Aus den Institutionen
®
¾
Europäische Kommission (I) Ö Konsultation zur Harmonisierung
von Umweltinformationen (EAG)
Im Mai 2007 ist die INSPIRE- Richtlinie (Richtlinie 2007/2/EG) zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in Kraft getreten. Mit ihr sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der
Verfügbarkeit, Qualität, Organisation, Zugänglichkeit und gemeinsamen Nutzung von Geodaten
geschaffen werden. Durchführungsbestimmungen sollen sicherstellen, dass die Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten zueinander kompatibel sind und gemeinschaftsweit sowie grenzüberschreitend genutzt werden können. Die Datenspezifikationen zu 25 der
in den Anhängen II und III der Richtlinie genannten Themen, die
von der Bodenbedeckung, Gebäuden, Böden, der Landnutzung
oder Energie bis zur Gesundheit und Sicherheit reichen, sind
Gegenstand einer laufenden öffentlichen Konsultation.
Beiträge können bis zum 21.10.11 eingereicht werden.
Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier
Teilnahme an der Konsultation unter: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/index.cfm/pageid/201/consultation/45851
Nähere Einzelheiten finden Sie hier: http://inspire.ec.europa.eu
¾
Europäische Kommission (II) Östellt neuen Aktionsplan für
Zusammenarbeit mit den Nachbarländern im Verkehrsbereich vor
(Cbn)
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 7. Juli
2011einen neuen Aktionsplan für die Zusammenarbeit mit
den
Nachbarländern
im
Verkehrsbereich,
um
die
Verkehrsverbindungen mit den Nachbarregionen im Osten
und Süden der EU auszubauen. In diesem Plan werden
mehr als 20 kurz- und längerfristige konkrete Maßnahmen
für reibungslosere, sicherere und zuverlässigere Verkehrsverbindungen vorgeschlagen. Gleichzeitig wird die
Marktintegration gestärkt, was sowohl für die EU als auch für die Nachbarregionen von Vorteil ist.
Der Plan wurde am 7. Juli 2011 von Vizepräsident Siim Kallas, der für den Bereich Verkehr zuständig ist, und dem für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik verantwortlichen Kommissionsmitglied Stefan Füle vorgestellt.
Die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen der EU im Verkehrsbereich erfolgte bislang im Rahmen bilateraler und regionaler Initiativen - es gibt beispielsweise bereits eine regionale Verkehrsinitiative für die Nachbarn im Süden. Dieser neue Aktionsplan baut auf den bisher erzielten Ergebnis-
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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sen auf und soll insbesondere die Verbindungen mit dem Osten stärken und die regionale Verkehrszusammenarbeit in einem einzigen Konzept bündeln.
Zu den wichtigsten Maßnahmen, um die Verkehrssysteme der EU und ihrer Nachbarn miteinander
zu verbinden, gehören:
• Ausweitung des EU-Binnenmarktes im Luftverkehr und des einheitlichen europäischen Luftraums auf die Nachbarregionen;
•
Durchführung vorrangiger Verkehrsvorhaben, um die Infrastruktur der Nachbarländer der EU mit
den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) zu verbinden;
•
Bessere Nutzung des Potenzials des Schienengüterverkehrs durch Öffnung der Märkte und
Abbau der technischen Hemmnisse, beispielsweise unterschiedliche Spurweiten;
•
Abstimmung der Maßnahmen zur Umsetzung der regionalen Zusammenarbeit im Verkehrsbereich durch Einrichtung eines Panels „Verkehr“ für die Östliche Partnerschaft, das die Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern überwacht;
•
Steigerung der Effizienz des Seeverkehrs mit den Nachbarländern, auch langfristig, durch ihre
Einbeziehung in den „Blauen Gürtel“ für ungehinderten Seeverkehr in und um Europa;
•
Unterstützung der Nachbarländer bei der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Diese für den Zeitraum bis 2013 vorgesehenen Aktionen werden aus vorhandenen Mitteln finanziert,
indem vorrangige Projekte und Maßnahmen festgelegt werden. In ihrer unlängst veröffentlichten
Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ schlug die Kommission zusätzliche Flexibilität für die mögliche Finanzierung strategischer Infrastrukturprojekte vor, die die EU und ihre Nachbarn verbinden.
Dies wird in den Verhandlungen über den künftigen Finanzrahmen berücksichtigt.
Als Nächstes wird der Plan der Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.
Im Oktober 2011 wird im Rahmen einer Ministerkonferenz, die der polnische Vorsitz organisiert
(24./25. Oktober 2011 in Krakau) das neue Panel „Verkehr“ für die Östliche Partnerschaft eingesetzt,
das die Umsetzung der Maßnahmen im Osten überwacht.
Weitere Informationen über die Verkehrszusammenarbeit mit den Nachbarländern finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/transport/international/regional_cooperation/european-neighbourhood_en.htm
¾
Eurostat Ö Rückgang der Steuerquote in der EU (EAG)
Die Steuereinnahmen in den
EU-Staaten
sind
2009
gemessen
an
der
Wirtschaftsleistung um knapp
einen Prozentpunkt gesunken.
Sie lagen mit 38,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) knapp hinter den 39,3 des Vorjahres.
Dies geht aus dem aktuellen Bericht „Steuertrends" des Statistischen Amtes der EU, Eurostat, hervor.
Von der Wirtschafts- und Finanzkrise waren vor allem die Konsumsteuern betroffen. Nachdem diese
von 2000 bis 2008 nur leicht angestiegen sind, erhöhte sich der Normalsteuersatz der MwSt zwis-
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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chen 2008 und 2011 in der EU stark. 2008 hatte noch die Hälfte der EU-Länder ihren Mehrwertsteuersatz um 1,3 Punkte erhöht. Im Jahr 2008 betrug er 19,4% und erreichte 20,7% im Jahr 2011.
Deutschland liegt mit 19 Prozent im oberen Drittel. Zypern und Luxemburg liegen mit 15 Prozent
Mehrwertsteuer auf der untersten Skala.
Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es jedoch erhebliche Unterschiede bei den Abgabenbelastungen. So liegt Schweden mit 56,4 Prozent beim Einkommensteuerspitzensatz an der oberster
Stelle gefolgt von Belgien mit 53,7 Prozent. Auch hierbei liegt Deutschland mit 47,5 Prozent im mittleren Bereich. Die wenigsten Einkommensteuern zahlen die Slowaken mit 19 Prozent.
Der Eurostat-Bericht enthält eine detaillierte statistische und ökonomische Analyse der Steuersysteme der Mitgliedstaaten der EU sowie Islands und Norwegens, welche Mitglieder des Europäischen
Wirtschaftsraums sind. Die Daten werden in einem einheitlichen statistischen Rahmen vorgestellt.
Dadurch wird es möglich, die heterogenen nationalen Steuersysteme zu vergleichen und zu bewerten.
Mehr Informationen dazu gibt es in der vollständigen Pressemitteilung.
Den Bericht können Sie hier herunterladen.
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/publications/other_publications
¾
EU-Ratspräsidentschaft Ö Polnische Webseite frei geschaltet
(EAG)
Am 1. Juli hat Polen die Ratspräsidentschaft der Europäischen
Union übernommen. Das heißt, die Mitglieder der polnischen
Regierung bestimmen bis zum Jahresende die Tagesordnung
der EU-Ministerratstreffen und führen dort den Vorsitz, mit
Ausnahme der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs,
die von Herman Van Rompuy geleitet werden.
Informationen über die Aktivitäten der Ratspräsidentschaft finden sich auf der jetzt frei geschalteten
Internetseite.
Das Präsidentschaftslogo soll Gemeinschaft, Integration, Handeln und Solidarität symbolisieren.
„Die miteinander verbundenen Pfeile sind Synonyme für Entwicklung und Wachstum. Die verwendeten Farben stammen aus den Nationalflaggen der EU-Mitgliedstaaten“, so die Präsidentschaft. „Das
Logo unserer Präsidentschaft soll Polen als einen modernen und im Geiste jung gebliebenen Staat
zeigen, der positive Änderungen in ganz Europa in die Wege leitet“, sagte Polens Ministerpräsident
Donald Tusk.
www.pl2011.eu/de
Quelle:
19/11
EU
Nachrichten
Ungarn übergab die turnusmäßige Ratspräsi‐
dentschaft symbolisch am 1. Juli 2011 an Polen. Der ungarische Regierungschef Viktor Orbán überreichte in Warschau seinem polnischen Partner, Donald Tusk, die Flagge der EU und den Staffelstab, der die Ratsprä‐
sidentschaft symbolisiert
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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Aus den Fachbereichen
®
¾
Agrarabsatz Ö Förderung für Deutschland (EAG)
Die EU will die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse und ihre Qualität besser unterrichten und hat für Informationskampagnen zum Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse insgesamt
37,6 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Kommission genehmigte 26 Programme zur Information
über
Agrarerzeugnisse
aus
13
Mitgliedstaaten.
Aus
Deutschland wurden drei Programme zur Absatzförderung
ausgewählt, die von 2011 bis 2014 eine Summe von 2,4
Millionen Euro erhalten. Agrarkommissar Dacian Cioloş
sagte: "Auf einem globalen Markt, der sich immer weiter
öffnet, reicht es nicht aus, Speisen und Getränke von
hervorragender Qualität zu produzieren. Wir müssen uns stärker bemühen, den Verbrauchern die
Standards und die Qualität der Erzeugnisse, die die europäische Landwirtschaft auf dem Tisch
bringt, näher zu bringen."
Insgesamt stehen für die Programme rund 75 Millionen Euro zur Verfügung, die Kommission beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten. Im Hinblick auf die EHEC-Krise hat Kommissar Cioloş eine
Änderung der Rechtsvorschriften vorgeschlagen, damit die Branchenverbände bis zum 15. August
zusätzliche Förderprogramme für frisches Obst und Gemüse für den Binnenmarkt und Drittländer
einreichen können. Für diese Initiative schlägt der Kommissar weitere 15 Millionen Euro vor. Diese
Förderkampagnen könnten bereits im Herbst beginnen. Ein zweiter Beschluss über Förder- und
Informationsprogramme in Drittländern folgt bis Jahresende.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier
¾
Berufsqualifikationen Ö EU-Berufsausweis soll Anerkennung
erleichtern – Konsultation (EAG)
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will die Mobilität der Berufstätigen fördern. Er stellte jetzt
Pläne zur Überarbeitung der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen vor und bat um Stellungnahmen bis zum 20. September. „Wir müssen es Berufstätigen erleichtern, dorthin zu gehen, wo es freie Stellen gibt“, sagte Barnier.
Einen Gesetzesvorschlag kündigte er für Dezember an.
Die Kommission schlägt unter anderem die Einführung eines Berufsausweises vor, um Berufstätigen
den Nachweis ihrer Qualifikationen gegenüber Behörden und Arbeitgebern in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern. Angeregt wird auch, die Mindestanforderungen an bestimmte Berufsausbildungen etwa im Gesundheitswesen zu überarbeiten, beispielsweise mit Blick auf erforderliche
Sprachkenntnisse.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2011/professional_qualifications_directive_en.htm
Quelle: EU Nachrichten 19/11
¾
Euro-Münzen-Wettbewerb Ö Gewinner benannt (EAG)
Europas Bürger haben entschieden: der Gewinner des Euro-Münzwettbewerbs steht nach einer
Online-Abstimmung fest.
Das Design des Österreichers Helmut Andexlinger erhielt die
meisten Stimmen und wird ab Januar 2012 zum zehnjährigen
Jubiläum der Euro-Einführung auf Zwei-Euro-Münzen in ganz
Europa ausgegeben. Die Gewinner-Münze symbolisiert die
globale Bedeutung des Euros im Alltag der Menschen und in den
Bereichen Handel, Industrie und Energie.
Die Europäer wurden vorher aufgefordert, Designvorschläge für eine Gedenkmünze zum zehnjährigen Jubiläum der Euro-Münzen und -Scheine einzureichen. Eine Jury wählte fünf aus den mehr als
800 eingereichten Vorschlägen aus. Die Gedenkmünze wird Anfang nächsten Jahres von allen Euroländern ausgegeben. Es wird geschätzt, dass circa 90 Millionen Exemplare in Umlauf kommen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier
Informationen über Euro-Münzen sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/euro/index_de.htm
¾
Europäischer Freiwilligenkorps Ö Gestartet (EAG)
Der Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe hat
im Juni seine Arbeit aufgenommen.
Seine praktische Umsetzung ist das Ergebnis verschiedener
europäischer Freiwilligensysteme, die zusammengeführt
wurden. Ziel ist es, den EU-Katastrophenschutz durch
ehrenamtliche Helfer gezielt zu unterstützen und somit
bestehende Hilfsprogramme sinnvoll zu ergänzen.
Die für Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständige Kommissarin Kristalina Georgieva sagte
dazu: "Es werden 100 Freiwillige für vorerst drei Projekte rekrutiert und ausgebildet , so dass sie die
erforderlichen Qualifikationen erhalten. Der Europäische Freiwilligenkorps ist eine wirksame Plattform, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und eigene berufliche Erfahrungen auszubauen."
In der Pilotphase wird das erste Team der europäischen Freiwilligen umfassend geschult. Anschließend werden die Freiwilligen im Rahmen von drei Pilotprojekten in Drittländern ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Rechtsgrundlage für die Errichtung des Europäischen
Freiwilligenkorps geschaffen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/echo/index_en.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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Gewährleistungsrecht Ö Händler für defekte Ware verantwortlich
(EAG)
Ein Unternehmen, das einem Kunden mangelhafte Ware geliefert hat, muss diese notfalls
auf eigene Kosten wieder aus- und Ersatzware einbauen, wenn sich der Mangel nicht
anders beheben lässt. Dieses Recht hätten die Verbraucher aufgrund der EU-Richtlinie
über den Verkauf von Verbrauchsgütern, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Nur wenn die
Kosten des Aus- und Einbaus im Vergleich zum Wert des Produkts absolut unverhältnismäßig wären, könne der Händler ersatzweise eine Entschädigung oder einen Preisnachlass anbieten.
Mit dem Urteil werden die Gewährleistungsansprüche deutscher Verbraucher deutlich gestärkt.
Denn die mit den zugrunde liegenden zwei Fällen befassten deutschen Gerichte hatten betont, dass
nach deutschem Recht ein Verkäufer den Aus- und Einbau defekter Ware normalerweise nicht bezahlen müsse.
Im ersten Streitfall hatte eine Kundin im Internet eine Spülmaschine bestellt und „bis vor die Haustür“
liefern lassen. Die Frau ließ die Spülmaschine von einem Monteur einbauen; erst danach stellte sich
heraus, dass sie kaputt und nicht zu reparieren war. Der Internethändler bot eine neue Maschine an,
lehnte es aber ab, diese auch einzubauen und die kaputte Maschine mitzunehmen.
Im zweiten Fall hatte der Kunde für 1.380 Euro Bodenfliesen gekauft und auf eigene Kosten verlegen lassen. Wie sich nach zwei Dritteln der Montage herausstellte, waren die Fliesen fehlerhaft; ein
Austausch sollte 5.830 Euro kosten (Aktenzeichen: C-65/09 und C-87/09).
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de
Quelle: EU Nachrichten 19/11
¾
Jump-Schultour 2011 Ö Gewinner aus Coswig (EAG)
Bon Voyage - die Klasse 8.1. vom Gymnasium in Coswig ist Gewinnerin
der Schultour von Europäischer Kommission und JUMP Radio und geht
auf Klassenfahrt durch Europa.
Mit ihrem selbst erstellten Reiseplan rund um innovative Umweltprojekte
in Deutschland und seinen Nachbarländern überzeugten die 21
Schülerinnen und Schüler die Jury. Sie können sich jetzt zum Beispiel darauf freuen, in Hamburg,
der
Europäischen
Umwelthauptstadt,
ein
Algenkraftwerk
zu
bestaunen, in Brüssel den europäischen Umweltpolitikern auf die
Finger zu schauen oder ganz CO2-arm durch Paris zu radeln. Die
Schultour von Europäischer Kommission und JUMP Radio hat in
den letzten Wochen in über 50 Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen halt gemacht und unter dem Motto "Wieviel CO2
verträgt
gute
Musik?"
bewiesen,
dass
Spaß
und
Umweltbewusstsein keine Gegensätze sind.
Informationen zur Jump Schultour finden Sie hier:
http://www.jumpradio.de/static/event/inhalt/schultour_europa.shtml
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Verbraucher Ö Roaming-Gebühren erneut gesunken (EAG)
Die Verbraucher und vor allem die Urlauber können sich freuen: Pünktlich zu Ferienbeginn wird
Telefonieren im europäischen Ausland billiger. Zum 1. Juli sanken die Roaming-Gebühren weiter,
auf maximal 35 Cent für ausgehende und 11 Cent für eingehende Anrufe. Der Empfang von Voicemail-Nachrichten kostet nichts. Das schreiben die von der EUKommission geänderten Regeln vor. Neelie Kroes, die für die Digitale
Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte hierzu:
„Dank dieser neuen Preisobergrenzen werden die Endkundenpreise für
in anderen EU-Ländern getätigte oder angenommene Sprachanrufe im
kommenden Jahr vorübergehend sinken. Wir müssen die Roamingprobleme aber mit einem dauerhaften strukturellen Lösungsansatz an der Wurzel packen."
Dies ist die letzte einer ganzen Serie von Preissenkungen entsprechend der derzeit geltenden EURoamingverordnung, die im Juni 2012 ausläuft. Nun müssen die nationalen Telekom-Regulierer
dafür sorgen, dass die Mobiltelefonanbieter die neuen Vorschriften über das Datenroaming und die
Preissenkungen für Sprachanrufe einhalten. Bei Problemen oder Fragen in Bezug auf die neuen
Höchstpreise können sich die Verbraucher an die nationale Regulierungsbehörde des Mitgliedstaats
wenden, in dem ihr Mobilfunkbetreiber niedergelassen ist.
Einem Kommissionsbericht aus letztem Jahr zufolge führen die Regeln nur für den vorgeschriebenen Zeitraum zu niedrigeren Roamingpreisen, das Grundproblem des mangelnden Wettbewerbs auf
den Roamingmärkten sei aber nicht behoben. Deshalb wird die Kommission neue Vorschläge für
langfristige Regeln vorlegen.
Mehr Informationen dazu gibt es in der vollständigen Pressemitteilung
Weitere Informationen finden Sie auf den Roaming-Webseiten der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/index_en.htmTable
¾
Unterhalt Ö EU erleichtert Regeln (EAG)
Seit Juni ist es leichter, Unterhaltsansprüche auch im Ausland durchzusetzen. Dank jetzt in Kraft
getretener EU-Regeln werden Unterhaltsentscheidungen, die in einem EU-Land ergehen, in einem
anderen ohne besonderes Verfahren vollstreckbar sein. Kinder können bei einer Trennung ihrer
Eltern so schneller zu ihrem Recht kommen, und für die Eltern verringert sich der finanzielle Aufwand und psychische Stress, der derzeit oft mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
einhergeht.
"An erster Stelle muss stets das Interesse des Kindes stehen. So wird die
neue Regelung gewährleisten, dass Kinder auch dann eine finanzielle
Unterstützung erhalten, wenn ein Elternteil getrennt von ihnen in einem
anderen EU-Land lebt“, so Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding,
zuständig für Justiz.
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In der EU leben schätzungsweise 16 Millionen Paare mit internationalem Hintergrund, und jährlich
gibt es etwa eine Million Scheidungen. Derzeit sehen sich Europäer oft Schwierigkeiten gegenüber,
wenn sie Unterhaltsansprüche von Kindern und andere Formen von Unterhalt gegenüber einer Person in einem anderen EU-Land geltend machen wollen. Darüber hinaus muss oftmals der Staat für
das Fehlverhalten der Schuldner finanziell einstehen. Die EU-Kommission wird die Anwendung der
neuen Regeln in den einzelnen EU-Staaten überwachen.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier
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Was - Wann - Wo
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„Einar, warum schreibst Du nicht“ Ö eine musikalische Lesung am
30.Juni in der LV Brüssel (SL)
Am Donnerstag vergangener Woche fand eine Kulturveranstaltung der besonderen Art statt. Im
Mittelpunkt des Abends stand der deutsche Regisseur, Schriftsteller, Maler und Universalkünstler
Einar Schleef. Das Kultusministerium Sachsen-Anhalt, des GoetheInstitut Brüssel, das Thalia Theater Halle unterstützten diesen
Abend.
In einer zweisprachigen Performance skizzierten zwei großartige
Schauspielerinnen das schmerzlich-ironische Verhältnis zwischen
Einar Schleef und seiner Mutter Gertrud: wieder und wieder aufgenommene dramatisch-komische Dialogversuche, ebenso zerrissen
wie das Land in dem sie beide leben – an zwei verschiedenen Seiten der Mauer. „Eine Mauergeschichte“ nannte die große deutsche Schauspielerin Jutta Hoffmann, die den deutschen Part las,
diesen Text. Die belgische Schauspielerin Marie-Luce Bonfanti las die Texte auf Französisch, während der Cellist Guillaume Martigné den Abend musikalisch begleitete.
In ihrem Grußwort ging die Vize-Präsidentin der Region Centre
Karine Gloanec-Maurin auf die vielfältigen bilateralen Projekte
zwischen den Partnerregionen Sachsen-Anhalt und Centre ein und
hob hervor, welchen besonderen Stellenwert dabei die kulturelle
Zusammenarbeit einnimmt. Dass sich diese Partnerschaft seit
Jahren verstetigt hat und dass daran weiterhin professionell und mit
Herzblut gearbeitet wird, unterstrich der Beauftragte für französisch-sachsen-anhaltische Kulturangelegenheiten Christophe De Winter in seinen begrüßenden Worten. Anschließend erläuterte die
Projektleiterin des Thalia Theates Halle und Regisseurin des Abends, Crista Mittelsteiner, Idee und
das Konzept der Lesung.
Das Publikum des Abends würde
anschließend
anrührenden
Zeuge
und
vorgetragenen
einer
meisterhaft
deutsch-
französischen Lesung aus der
Kurzgeschichte
"Der
Tod
des
Lehrers" von Einar Schleef und
genossen die Kunst eines jungen und mit zahlreichen Preisen ausgezeichneten Cellisten, dessen
letztes Stück das Volkslied „An der Saale hellem Strande“ bildete. Einige Zuhörer erkannten es,
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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folgten zwar nicht der spontanen Aufforderung von Jutta Hoffman einzustimmen, summten aber
leise mit.
Diese Veranstaltung wurde im Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Thalia-Festival "nouveaux auteurs # 8" organisiert, das im Mai des Jahres in Halle stattgefunden hat – eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Moritzburg als Auftakt zum 10.Todestag von Einar Schleef.
¾
TEN-T Ö Info Day (SVK)
Am 29.06.2011 fand im Centre Conference Albert Borschette in Brüssel der TEN-T Info Day statt.
Veranstalter war die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA). Die TENT EA ist für die technische und finanzielle Durchführung und Verwaltung des Programms für das
transeuropäische Verkehrsnetz zuständig.
Neben TEN-T EA – Direktor Dirk Beckers waren unter anderem auch Gäste wie Jean-Eric Paquet
(Direktor GD Move, Europäische Kommission) und Anna Panagopoulou (Leiterin Technische und
Finanzielle Planung, TEN-T EA) geladen.
Wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung waren die Aussagen bezüglich der Ausschreibungen
zum folgenden Programmen: European Rail Traffic Management System (ERTMS), River Information System (RIS) und Motorways of the Sea (MoS).
Für allen Programmen wurde die Ausschreibung am 28.06.2011 veröffentlicht. Bewerbungsschluss
aller Programme ist der 23.09.2011. Die Förderfähigkeitsprüfung wird durch die TEN-T EA voraussichtlich anfangs Oktober durchgeführt werden, die externe Evaluierung Ende Oktober. Die interne
Evaluierung und nähere Auswahl in Zusammenarbeit mit der GD MOVE wird Mitte November erfolgen. Im März 2012 werden die finanziellen Festlegungen zu den Projekten angenommen.
Das European Rail Traffic Management System (ERTMS) ist das zukünftige System für Management und Steuerung des Eisenbahnverkehrs auf den Strecken der Transeuropäischen Netze. Die
Funktionalitäten beziehen sich beispielsweise auf Dienstleistungen wie Fahrgastinformationen in
den Wagons, Onboard-Fahrkartenkauf, Übertragung von Reservierungsdaten oder Frachtverfolgung. Für das ERTMS wird ein Budget von 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Das River Information System (RIS) ist ein Telematik-System zum Verkehrsmanagement auf Binnengewässern, insbesondere Wasserstraßen wie Flüssen und Kanälen. Durch ein RIS soll eine
optimale Ausnutzung der Transportkapazitäten gewährleistet werden und gleichzeitig Informationen
zu Transportvorgängen auf dem Gewässer in bereitgestellt werden. Das bereitgestellte Budget beträgt 10 Mio. Euro.
Motorways of the Sea (MoS) fokussiert Gütertransport auf international-wichtigen, maritimen Handelsstraßen mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. Es handelt sich dabei meist um internationalen
Schifffahrtshandel. Das Budget beträgt 70 Mio. Euro.
Nähere Informationen:
http://tentea.ec.europa.eu/en/apply_for_funding/follow_the_funding_process/calls_for_proposals_2011.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Biologische Vielfalt Ö Informationstour (EAG)
„Aktion
Europa“,
die
Verwaltungspartnerschaft
zur
Europakommunikation der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments und der Bundesregierung, führt im
Juli
und
August
2011
in
allen
Bundesländern
eine
Informationstour zum Thema Biodiversität durch.
Die Ausstellung soll den weltweiten Stopp des Rückgangs der
Artenvielfalt unterstützen und beinhaltet ein Multimediacenter,
Infotafeln, einen Pavillon für Gruppenveranstaltungen sowie spezielle Aktionen für Jugendliche und
Familien mit Kindern. In den einzelnen Bundesländern hält die Tour an den Naturkundemuseen der
besuchten Städte oder an anderen Einrichtungen, die sich thematisch mit Umwelt- und Artenschutz
befassen. Der aktuelle Tourplan kann hier herunter geladen werden:
http://ec.europa.eu/deutschland/termine/20110701_biologische_vielfalt_de.htm
Quelle: EU Nachrichten 19/11
In Sachsen-Anhalt wird die Ausstellung am 11. +12.07. in Dessau / Tierpark zu sehen sein.
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Ausschreibungen
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Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese
Dokumente sind unter folgender Webseite nachzulesen:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm
Gegenstand: Europäisches Parlament
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen IX-2012/01 — „Finanzhilfen an die politischen
Parteien auf europäischer Ebene“
Laut Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union tragen politische Parteien auf
europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei. In Artikel 224 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es ferner, dass das Europäische Parlament und der Rat
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Regelungen für die
politischen Parteien auf europäischer Ebene nach Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung festlegen.
Auf dieser Grundlage ergeht eine Aufforderung des Parlaments zur Einreichung von Vorschlägen für
Finanzhilfen an die politischen Parteien auf europäischer Ebene.
Laut Artikel 2 des Beschlusses des Präsidiums „veröffentlicht (das Europäische Parlament) jährlich
vor Ablauf des ersten Halbjahres eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf
die Gewährung von Finanzhilfen zur Finanzierung der Parteien und Stiftungen. In der Veröffentlichung werden die Kriterien für die Zuschussfähigkeit, die Modalitäten einer Gemeinschaftsfinanzierung und die für das Zuteilungsverfahren vorgesehenen Termine genannt.“
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr 2012 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar
2012 und dem 31. Dezember 2012. Die Finanzhilfen sollen das jährliche Arbeitsprogramm des
Empfängers unterstützen.
Berücksichtigt werden nur die schriftlichen Anträge, die gemäß dem in Anlage 1 des oben erwähnten Beschlusses des Präsidiums enthaltenen Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe abgefasst
und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments vor Fristablauf übermittelt werden.
Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss eine politische Partei auf europäischer
Ebene die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 genannten Voraussetzungen erfüllen; sie
muss:
•
in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, über Rechtspersönlichkeit verfügen;
•
in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch Mitglieder des Europäischen Parlaments
oder in den nationalen oder regionalen Parlamenten oder in den Regionalversammlungen vertreten sein oder in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mindestens 3 % der abgegebenen Stimmen in jedem dieser Mitgliedstaaten
erreicht haben;
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
•
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sie beachtet insbesondere in ihrem Programm und bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen
die Europäische Union beruht, d. h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;
•
an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilgenommen oder die Absicht bekundet haben,
dies zu tun.
Die Antragsteller müssen darüber hinaus nachweisen, dass sie sich nicht in einer der Situationen
befinden, die in Artikel 93 Absatz 1 und Artikel 94 der Haushaltsordnung genannt sind.
Die Bewerber müssen den Nachweis erbringen, dass sie über die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen verfügen, die für die Umsetzung des im Antrag auf Finanzhilfe beschriebenen Arbeitsprogramms erforderlich sind, und die für die Umsetzung des zu subventionierenden Arbeitsprogramms erforderlichen technischen und administrativen Kapazitäten besitzen.
Für die Bewertung der oben genannten Kriterien müssen die Bewerber unbedingt die folgenden
Belege einreichen:
a) das Original des Begleitschreibens mit Angabe des als Finanzhilfe beantragten Betrags;
b) das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular (einschließlich der ehrenwörtlichen Erklärung), das in Anlage 1 des Beschlusses des Präsidiums enthalten ist;
c) die Satzung der politischen Partei;
d) die amtliche Registrierungsbescheinigung;
e) einen aktuellen Nachweis des Bestehens der politischen Partei;
f) die Liste der Vorsitzenden/Mitglieder des Vorstandes (Namen und Vornamen, Titel oder Funktionen in der antragstellenden politischen Partei);
g) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller die Bedingungen von Artikel 3 Absatz 1
Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 erfüllt ( 1 );
h) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller die Bedingungen von Artikel 3 Absatz 1
Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 erfüllt;
i) das Programm der politischen Partei;
j) den Jahresabschluss für 2010, beglaubigt von einer externen Rechnungsprüfungsstelle ( 2 );
k) den Voranschlag des Verwaltungshaushaltsplans für den Förderungszeitraum (vom 1. Januar
2012 bis 31. Dezember 2012) unter Angabe der Kosten, die für eine Finanzierung zu Lasten des
Gemeinschaftshaushalts in Frage kommen.
In Bezug auf die Punkte c, d, f, h und i können die Bewerber eine ehrenwörtliche Erklärung darüber
vorlegen, dass die bei einem vorangegangenen Bewerbungsschritt vorgelegten Informationen weiterhin zutreffen.
Die Mittel für das Haushaltsjahr 2012 laut Artikel 402 des EU-Haushalts „Zuschüsse an europäische
Parteien“ werden, vorbehaltlich der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt 18 900 000
EUR veranschlagt.
Der Höchstbetrag der vom Europäischen Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Parteien auf europäischer Ebene nicht
überschreiten. Die Beweislast liegt bei der betreffenden politischen Partei.
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Die Finanzierung erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses, wie er in der Haushaltsordnung
und den Durchführungsbestimmungen der Haushaltsordnung vorgesehen ist. Die Modalitäten für die
Auszahlung der Finanzhilfe und die Auflagen für ihre Verwendung werden in dem Beschluss über
die Gewährung der Finanzhilfe festgelegt, von dem ein Muster dem Beschluss des Präsidiums als
Anhang 2a beigefügt ist.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 8
vom 12.1.2001, S. 1. ) dürfen personenbezogene Daten der potenziellen Begünstigten zum Schutz
der finanziellen Interessen der Gemeinschaften nur im Bedarfsfall den internen Prüfdiensten, dem
Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übermittelt werden.
Fundstelle: Abl. C 190 vom 30.06.11
Bewerbungsfrist: Die Frist für die Einreichung der Anträge wird auf den 30. September 2011 festgesetzt. Die nach Ablauf dieser Frist eingehenden Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Anträge müssen:
a) auf dem Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe abgefasst werden (Anhang 1 des Beschlusses des Präsidiums);
b) unbedingt vom Antragsteller oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter unterschrieben werden;
c) im doppelten Umschlag übermittelt werden. Die beiden Umschläge werden verschlossen. Der
innere Umschlag muss neben der Angabe der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
genannten Empfängerdienststelle den folgenden Vermerk tragen:
„AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — FINANZHILFEN 2012 AN DIE
POLITISCHEN PARTEIEN AUF EUROPÄISCHER EBENE
NICHT VON DER POSTSTELLE ODER ANDEREN NICHT BEFUGTEN PERSONEN ZU ÖFFNEN“
Werden selbstklebende Umschläge verwendet, so sind sie mit Klebestreifen zu verschließen. Quer
über den Klebestreifen hat der Absender seinen Namenszug anzubringen. Als Unterschrift des Absenders gilt nicht nur seine Handschrift, sondern auch der Stempel seiner Organisation;
Der äußere Umschlag ist mit der Adresse des Absenders versehen und trägt die folgende Anschrift:
Europäisches Parlament
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
2929 Luxemburg
LUXEMBOURG
Der innere Umschlag wird mit der folgenden Anschrift versehen:
An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z. Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
2929 Luxemburg
LUXEMBOURG
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d) bis spätestens zu dem in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Termin
eingehen, und zwar als Einschreiben (maßgebend ist das Datum des Poststempels) oder per Kurierdienst (maßgebend ist das Datum der Ablieferungsbestätigung).
Antragsunterlagen: Alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen im Hinblick auf die Gewährung einer Finanzhilfe sind per E-Mail, unter Angabe der
betreffenden Veröffentlichung, an die folgende Anschrift zu richten: [email protected]
Folgende Texte können auf der Website des Europäischen Parlaments unter der nachstehenden
Adresse abgerufen werden: http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm
a) Verordnung (EG) Nr. 2004/2003;
b) Beschluss des Präsidiums;
c) Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe (Anhang 1 des Beschlusses des Präsidiums).
Gegenstand: Europäisches Parlament
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen IX-2012/02 — „Finanzhilfen an die politischen
Stiftungen auf europäischer Ebene“
Laut Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union tragen politische Parteien auf
europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei. In Artikel 224 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es ferner, dass das Europäische Parlament und der Rat
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Regelungen für die
politischen Parteien auf europäischer Ebene nach Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung festlegen.
In der geänderten Verordnung wird die Rolle der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene anerkannt, die als Einrichtungen einer politischen Partei auf europäischer Ebene angeschlossen sind
und „durch ihre Arbeit die Ziele der politischen Parteien auf europäischer Ebene unterstützen können, vor allem indem sie einen Beitrag zur Diskussion über Themen der europäischen Politik und die
europäische Integration leisten, indem sie als Katalysator für neue Ideen, Analysen und politische
Optionen tätig sind“. Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an diejenigen politischen Stiftungen vor,
die einen entsprechenden Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen
erfüllen.
Auf dieser Grundlage ergeht eine Aufforderung des Parlaments zur Einreichung von Vorschlägen für
Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene.
Laut Artikel 2 des Beschlusses des Präsidiums „veröffentlicht (das Europäische Parlament) jährlich
vor Ablauf des ersten Halbjahres eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf
die Gewährung von Finanzhilfen zur Finanzierung der Parteien und Stiftungen. In der Veröffentlichung werden die Kriterien für die Zuschussfähigkeit, die Modalitäten einer Gemeinschaftsfinanzierung und die für das Zuteilungsverfahren vorgesehenen Termine genannt.“
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen
für das Haushaltsjahr 2012 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31.
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Dezember 2012. Die Finanzhilfen sollen das jährliche Arbeitsprogramm des Empfängers unterstützen.
Berücksichtigt werden nur die schriftlichen Anträge, die gemäß dem in Anlage 1 des oben erwähnten Beschlusses des Präsidiums enthaltenen Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe abgefasst
und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments vor Fristablauf übermittelt werden.
Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss eine politische Stiftung auf europäischer Ebene die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 genannten Voraussetzungen erfüllen:
•
sie muss einer anerkannten politischen Partei auf europäischer Ebene im Sinne von Absatz 1
angeschlossen sein, was von dieser Partei zu bestätigen ist;
•
sie muss in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, über Rechtspersönlichkeit verfügen.
Diese Rechtspersönlichkeit muss von derjenigen der politischen Partei auf europäischer Ebene,
der die politische Stiftung angeschlossen ist, getrennt sein;
•
sie beachtet insbesondere in ihrem Programm und bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen
die Europäische Union beruht, d.h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;
•
sie darf keine Gewinnerzielungsabsicht haben;
•
sie muss ein leitendes Gremium mit geografisch ausgewogener Zusammensetzung haben.
•
Ferner muss sie auch die in Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 vorgesehenen Bedingungen erfüllen: „Im Rahmen dieser Verordnung obliegt es den einzelnen politischen
Parteien und Stiftungen auf europäischer Ebene, die besonderen Modalitäten ihres Verhältnisses zueinander entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften festzulegen. Hierzu gehört unter anderem eine angemessene Trennung zwischen der täglichen Verwaltung und den Leitungsstrukturen der politischen Stiftung auf europäischer Ebene einerseits und der politischen
Partei, der sie angeschlossen ist, andererseits.“
Die Antragsteller müssen darüber hinaus nachweisen, dass sie sich nicht in einer der Situationen
befinden, die in Artikel 93 und 94 der Haushaltsordnung genannt sind.
Die Bewerber müssen den Nachweis erbringen, dass sie über die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen verfügen, die für die Umsetzung des im Antrag auf Finanzhilfe beschriebenen Arbeitsprogramms erforderlich sind, und die für die Umsetzung des zu subventionierenden Arbeitsprogramms erforderlichen technischen und administrativen Kapazitäten besitzen.
Für die Bewertung der oben genannten Kriterien müssen die Bewerber unbedingt die folgenden
Belege einreichen:
a) das Original des Begleitschreibens mit Angabe des als Finanzhilfe beantragten Betrags;
b) das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular (einschließlich der ehrenwörtlichen Erklärung), das in Anlage 1 des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 enthalten ist;
c) die Satzung des Antragstellers;
d) die amtliche Registrierungsbescheinigung;
e) einen aktuellen Nachweis des Bestehens des Antragstellers;
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f) die Liste der Vorsitzenden/Mitglieder des Vorstandes (Namen und Vornamen, Staatangehörigkeit,
Titel oder Funktion innerhalb des Antragstellers);
g) das Programm des Antragstellers;
h) den Jahresabschluss für 2010, beglaubigt von einer externen Rechnungsprüfungsstelle;
i) den Voranschlag des Verwaltungshaushaltsplans für den Förderungszeitraum (von 1. Januar 2012
bis 31. Dezember 2012) unter Angabe der Kosten, die für eine Finanzierung zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts in Frage kommen;
j) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller die Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3
der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 erfüllt.
In Bezug auf die Punkte c, d, f und g können die Bewerber eine ehrenwörtliche Erklärung darüber
vorlegen, dass die bei einem vorangegangenen Bewerbungsschritt vorgelegten Informationen weiterhin zutreffen.
Die Mittel für das Haushaltsjahr 2012 laut Artikel 403 des EU-Haushalts „Zuschüsse an europäische
politische Stiftungen“ werden, vorbehaltlich der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt
12 150 000 EUR veranschlagt.
Der Höchstbetrag der vom Europäischen Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene nicht
überschreiten. Die Beweislast liegt bei der betreffenden politischen Stiftung.
Die Finanzierung erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses, wie er in der Haushaltsordnung
und den Durchführungsbestimmungen der Haushaltsordnung vorgesehen ist. Die Modalitäten für die
Auszahlung der Finanzhilfe und die Auflagen für ihre Verwendung werden in dem Beschluss über
die Gewährung der Finanzhilfe festgelegt, von dem ein Muster dem Beschluss des Präsidiums als
Anhang 2B beigefügt ist.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 8
vom 12.1.2001, S. 1 ) dürfen personenbezogene Daten der potenziellen Begünstigten zum Schutz
der finanziellen Interessen der Gemeinschaften nur im Bedarfsfall den internen Prüfdiensten, dem
Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übermittelt werden.
Fundstelle: Abl. C 190 vom 30.06.11
Bewerbungsfrist: Die Frist für die Einreichung der Anträge wird auf den 30. September 2011 festgesetzt. Die nach Ablauf dieser Frist eingehenden Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Anträge müssen:
a) auf dem Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe abgefasst werden (Anhang 1 des Beschlusses des Präsidiums);DE 30.6.2011 Amtsblatt der Europäischen Union C 190/33
b) unbedingt vom Antragsteller oder seinem ordnungsgemäß Bevollmächtigten unterschrieben werden;
c) im doppelten Umschlag übermittelt werden. Die beiden Umschläge werden verschlossen. Der
innere Umschlag muss neben der Angabe der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
genannten Empfängerdienststelle den folgenden Vermerk tragen:
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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„AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — FINANZHILFEN 2012 AN DIE
POLITISCHEN STIFTUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE
NICHT VON DER POSTSTELLE ODER ANDEREN NICHT BEFUGTEN PERSONEN ZU
ÖFFNEN“
Werden selbstklebende Umschläge verwendet, so sind sie mit Klebestreifen zu verschließen. Quer
über den Klebestreifen hat der Absender seinen Namenszug anzubringen. Als Unterschrift des Absenders gilt nicht nur seine Handschrift, sondern auch der Stempel seiner Organisation;
Der äußere Umschlag ist mit der Adresse des Absenders versehen und trägt die folgende Anschrift:
Europäisches Parlament
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
2929 Luxembourg
LUXEMBOURG
Der innere Umschlag wird mit der folgenden Anschrift versehen:
An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z. Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
2929 Luxembourg
LUXEMBOURG
d) spätestens mit dem in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Fristablauf
eingehen, und zwar als Einschreiben (maßgebend ist das Datum des Poststempels) oder per Kurierdienst (maßgebend ist das Datum der Ablieferungsbestätigung).
Antragsunterlagen: Alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen im Hinblick auf die Gewährung einer Finanzhilfe sind per E-Mail, unter Angabe der
betreffenden Veröffentlichung, an die folgende Anschrift zu richten: [email protected]
Folgende Texte können auf der Website des Europäischen Parlaments unter der nachstehenden
Adresse abgerufen werden: http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm
a) Verordnung (EG) Nr. 2004/2003;
b) Beschluss des Präsidiums;
c) Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe (Anhang 1 des Beschlusses des Präsidiums).
Gegenstand: Europäische Kommission
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Programm ESPON 2013
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms ESPON 2013 beginnt am 24. August 2011.
Am 13. September 2011 findet in Brüssel ein Informationstag mit Partnercafé für potenziell
Begünstigte statt. Bitte besuchen Sie regelmäßig die Website http://www.espon.eu , auf der Sie weitere
Informationen finden.
Fundstelle: Abl. C 190 vom 30.06.11
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Gegenstand: Europäische Kommission
MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/19/11
Unterstützung der Digitalisierung europäischer Kinos
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss Nr.
1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Die allgemeinen Ziele des Programms sind:
•
die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das europäische kinematografische und audiovisuelle
Erbe zu wahren und zu stärken, der Öffentlichkeit den Zugang zu diesem Erbe zu gewährleisten
und den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern;
•
die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke und die Zahl ihrer Zuschauer innerhalb und
außerhalb der Europäischen Union zu erhöhen, unter anderem durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den Akteuren;
•
die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Branche im Rahmen eines offenen,
wettbewerbsfähigen und beschäftigungsfördernden europäischen Markts zu stärken, unter anderem durch die Förderung von Verbindungen zwischen Fachleuten des audiovisuellen Bereichs.
Das Ziel der Fördermaßnahme zur „Digitalisierung von Kinos“ besteht darin, Kinos, die zu einem
erheblichen Prozentsatz nicht-nationale europäische Werke zeigen, zu ermutigen, die Möglichkeiten
der Digitaltechnik zu nutzen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll Kinos, die europäische Filme zeigen, den
Umstieg auf die Digitaltechnik erleichtern, indem indirekte Kosten, die beim Erwerb eines Digitalprojektors anfallen, bezuschusst werden.
Diese Aufforderung richtet sich an unabhängige europäische Kinobetreiber, deren Haupttätigkeit in
der Vorführung von Filmen besteht.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
•
den 27 Ländern der Europäischen Union;
•
den EWR-Ländern, der Schweiz und Kroatien.
Antragstellende Einrichtungen müssen:
•
Erstaufführungskinos sein (Kinos, die europäische Filme innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten nach ihrer nationalen Kinopremiere in Erstaufführung zeigen);
•
seit mindestens drei Jahren für die Öffentlichkeit geöffnet sein;
•
mit einem System für den Eintrittskartenverkauf und die Einnahmenerklärung ausgestattet sein;
•
über mindestens eine Leinwand und 70 Kinositzplätze verfügen;
•
520 Aufführungen pro Jahr durchführen, sofern es sich um ständige Kinos handelt (d. h., Kinos
die mindestens sechs Monate im Jahr geöffnet sind), 300 Aufführungen pro Jahr durchführen,
sofern es sich um Kinos mit nur einer Leinwand handelt (30 Aufführungen pro Monat) und min-
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destens 30 Aufführungen pro Monat durchführen, sofern es sich um Sommer- bzw. Freiluftkinos
handelt (Kinos, die weniger als sechs Monate im Jahr geöffnet sind);
•
in den letzten zwölf Monaten mindestens 20 000 Zuschauern hatten oder 20 000 Eintrittskarten
hatten, für die tatsächlich der reguläre Ticketpreis bezahlt wurde.
Antragsteller, denen auf der Grundlage einer VPF-Vereinbarung von einer dritten, zwischengeschalteten Stelle (einem Integrator) ein Projektor zur Verfügung gestellt worden ist oder werden wird, sind
nicht förderfähig.
Als förderfähig gelten ausschließlich Kinos, die
im Jahr 2010 mindestens 50 % europäische
Filme gezeigt haben, von denen mindestens 30
% nicht-nationale, europäische Filme sein müssen.
Ein Film gilt als europäisch, wenn er der Definition des MEDIA-Programms für solche Filme im Rahmen der Maßnahme „Selektive Verleihförderung“ und „Automatische Verleihförderung“ entspricht.
Filme, die diesbezüglich bereits klassifiziert wurden, werden in der „European Movie Database“ aufgeführt: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/distrib/filmbase/index_en.htm
Ein Film gilt als europäisch, wenn er der folgenden Definition entspricht:
Jeder neuere Spielfilm (einschließlich Animationsfilme) oder Dokumentarfilm von mindestens 60
Minuten Länge, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
•
Der Film wurde überwiegend von einem oder mehreren Produzenten mit Sitz in einem der am
MEDIA- Programm teilnehmenden Länder produziert. Um als tatsächliche Produzenten zu gelten, müssen die Produktionsfirmen als solche anerkannt sein. Andere Aspekte wie die kreative
Leitung, das Eigentum an Nutzungs- und Verwertungsrechten und die Höhe der Gewinnbeteiligung können ebenfalls herangezogen werden, um den tatsächlichen Produzenten zu bestimmen; und
•
der Film muss in bedeutendem Umfang unter Beteiligung von Fachkräften produziert worden
sein, die Staatsbürger der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder sind bzw. dort ihren
Wohnsitz haben. Unter „bedeutendem Umfang“ ist zu verstehen, dass mehr als 50 % der in der
unten stehenden Tabelle aufgeführten Punkte erreicht werden (z. B. 10 oder mehr Punkte im
Falle eines Spielfilms, oder die Mehrheit der Punkte, wenn die Gesamtzahl der zu vergebenden
Punkte unter 19 liegt, was normalerweise bei Dokumentar- oder Animationsfilmen der Fall ist,
wo in der Regel nicht alle Punktekategorien von Belang sind): Aufgaben
Zuschüsse zu den indirekten Kosten, die beim Erwerb von Digitalprojektoren anfallen, welche den
von der Digital Cinema Initiative (DCI) festgelegten technischen und urheberrechtsrelevanten Anforderungen (content security requirements) entsprechen, zur Installation in einem Kino, das alle Förderkriterien erfüllt
Zuschüsse können nur für einen Projektor pro Leinwand und für maximal drei Leinwände pro Kino
beantragt werden.
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Der Projektor muss zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und dem 30. Juni
2013 erworben werden.
Das Jahresbudget für die Kofinanzierung von Projekten wird auf 2 000 000 EUR geschätzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt und als Pauschalbetrag in Höhe von maximal 20 000 EUR pro Leinwand ausgezahlt.
Der Zuschuss deckt Kosten ab, die in Zusammenhang mit dem Umstieg europäischer Filmtheater
auf die Digitaltechnik entstehen; davon ausgenommen sind die Kosten für den Digitalprojektor und
den Server.
Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Fundstelle: Abl. C 191 vom 01.07.11
Bewerbungsfrist: Die Vorschläge sind bis zum 15. September 2011 (Datum des Poststempels)
einzureichen. Die Vorschläge sind an die folgende Adresse zu senden:
Education, Audiovisual and culture Executive Agency (EACEA)
Constantin DASKALAKIS
BOUR 3/66
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht
werden und von dem bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Einrichung ordnungsgemäß
unterzeichnet sind. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:
MEDIA programme — Distribution EACEA/19/11 — Digitisation of cinemas
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Antragsunterlagen: Die Richtlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse
abrufbar: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/distrib/schemes/auto/index_en.htm
Die Anträge müssen auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden und alle geforderten Informationen und Anlagen enthalten.
Gegenstand: Europäische Kommission
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/16/11
Im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (LLP)
Förderung der Eingliederung von Roma in das und durch das Bildungssystem
Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
•
Unterstützung von länderübergreifenden Kooperationsprojekten bei der Ausarbeitung und Umsetzung kohärenter und umfassender abgestimmter Bildungs- und anderer politischer Maßnahmen, um die Beteiligung und den Bildungsgrad von Roma-Schülern in der allgemeinen Bildung
und in der Berufsbildung zu verbessern;
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Unterstützung von Netzwerkaktivitäten zur Sensibilisierung für die erfolgreichsten Verfahrensweisen, mit denen Bildungs- und andere politische Maßnahmen für die soziale Integration von
Roma-Kindern und -Schülern abgestimmt werden.
Diese Ausschreibung basiert auf dem Beschluss über das Programm für lebenslanges Lernen (LLP)
für den Zeitraum 2007 bis 2013. Die speziellen Ziele des LLP werden in Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses genannt (Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens ).
Als Empfänger kommen in Betracht: Nichtregierungsorganisationen, die sich mit der Eingliederung
von Roma befassen, sonstige öffentliche Einrichtungen und Organisationen von Interessengruppen,
für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständige nationale Ministerien, Schulen
sowie andere Ausbildungseinrichtungen, die in den Mitgliedstaaten tätig sind.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
•
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
•
EWR-/EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz;
•
Kandidatenländer: Kroatien, Türkei.
Förderfähige Aktivitäten und Projektlaufzeit
•
Weiterbildung von Lehrkräften und gemeinschaftlichen Ombudsleuten;
•
Kooperationsprojekte für den Aufbau von Kapazitäten;
•
Kooperationsprojekte (z. B. wechselseitiges Lernen und Peer-Learning, Ausweitung, Verstärkung oder Verallgemeinerung der besten pädagogischen, abhelfenden und betreuenden Praktiken);
•
Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen, die auch die Themen Chancengleichheit und
Erziehung zum Bürgersinn umfassen können;
•
Vernetzung.
Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate. Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar
2012 und dem 31. März 2012 beginnen.
Die Haushaltsmittel, die für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehen sind,
werden auf 584 000 EUR geschätzt, wobei der maximale Zuschuss pro Projekt 150 000 EUR beträgt.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Fundstelle: Abl. C 193 vom 02.07.11
Bewerbungsfrist: Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 16. September 2011 (als Nachweis gilt das Datum des Poststempels).
Antragsunterlagen: Der vollständige Text der Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen und die Antragsunterlagen stehen auf der folgenden Website zur Verfügung:
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2011/call_roma_2011_de.php
Die Anträge müssen auf den zur Verfügung gestellten Formularen eingereicht werden und die erforderlichen Anhänge und Informationen enthalten, die in den ausführlichen Leitlinien festgelegt sind.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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Wettbewerb für Journalisten Ö Gemeinsam gegen Diskriminierung
(EAG)
Herausragende Artikel in Zeitungen oder im Internet, die den Lesern den Wert der Vielfalt menschlicher Lebensformen und die Bedeutung des
Kampfes
gegen Diskriminierung nahe bringen, will
die EU-Kommission mit bis zu 5.000 Euro
auszeichnen.
Mit dieser Summe ist der erste Preis des
Wettbewerbs „Gemeinsam gegen Diskriminierung“ dotiert, für den Beiträge eingereicht werden
können, die seit dem 18. September 2010 in EU- Print- und Onlinemedien erschienen sind. Für den
zweiten und den dritten Platz gibt es 3.500 bzw. 2.500 Euro. Im vergangenen Jahr gewann die Finnin Jeanette Björkvist den Wettbewerb mit einem Beitrag über die Erfahrungen osteuropäischer
Roma in Finnland.
Einsendeschluss für dieses Jahr ist der 10. November.
Alle Beiträge müssen online eingereicht werden.
http://ja.stop-discrimination.info/?lang=de
Quelle: EU Nachrichten 19/11
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Kontaktbörse
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Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuellen Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte
vor.
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Erasmus Ö Partnersuche in Zypern (EAG)
Unter dem Titel „Cyprus’ EYEs are open – Erasmus for young Entrepreneurs Programme“ werden in
Zypern Partner gesucht. Junge Unternehmer sollen mit erfahrenen Kollegen für einen Zeitraum von
1 bis 6 Monaten zusammenarbeiten und gute Praktiken austauschen. Die Internationalisierung von
KMU, das Schaffen von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
Kontakt und Details:
European Office of Cyprus
Tel. +357 22 89 4294
Fax. +357 22 89 4472
[email protected]
www.cyeyes.eu
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FP7 Ö Partnergesuch aus Spanien (EAG)
Für eine Ausschreibung im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms: - FP7-HEALTH-2012INNOVATION-1 – werden Projektpartner in Andalusien gesucht. Hier geht es um den Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe um der Übertragung von HIV vorzubeugen. Das Forschungsprojekt wird eine
Zeitdauer von 3 Jahren umfassen.
Kontakt und Details:
Leonor Camacho Cascajo /CITAndalucía
[email protected]
Ebenfalls in Andalusien werden Partner für ein Projekt zur öffentlichen Bereitstellung innovativer
Lösungsansätze und deren Finanzierung gesucht. Es soll ein Netzwerk kreiert werden.
Kontakt und Details
Roberto Rodríguez Díaz - Technical Consultant
European Programmes and International Cooperation Directorate
AGENCY OF INNOVATION AND DEVELOPMENT OF ANDALUSIA
Centro de Empresas - Pabellón de Italia - Isla de la Cartuja
Avda. Isaac Newton, 4 - 7ª Plta.
41092 Sevilla
Email: [email protected]
Tel.:+34 955 039 629 Fax: +34 955 039 846
www.agenciaidea.es
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Leonardo da Vinci Ö Partnersuche in Frankreich (EAG)
2 Berufsbildende Schulen aus der Region Pays de la Loire in Frankreich suchen Partner für ein Mobilitätsprojekt im Rahmen der Ausschreibung zum Lebenslangen Lernen.
http://ec.europa.eu/education/llp/doc/call11/fiches/ldv3_en.pdf
Kontakt und Details:
Schule 1
“Haute-Follis”
Unterstützung der transnationalen Mobilität von 15 Auszubildenden im Bereich Sekretariatsarbeiten
For external relations:
M. Jean Christophe DAMBREVILLE
English teacher
E-mail: [email protected]
Tel: + 33 (0)2 43 26 17 17
For technical and educational matters:
M. Joël HUARD
Deputy Headmaster
E-mail : [email protected]
Tel: + 33 (0)2 43 26 17 17
http://www.lyceehautefollis.asso.fr/
Schule 2
“Le Tertre”
Unterstützung der transnationalen Mobilität von 20 Auszubildenden im Bereich Landwirtschaft / Lebensmittelvermarktung
For external relations:
Mrs EMERY Christine
English teacher
E-mail: [email protected]
Tel: + 33 (0)2 43 93 04 31
Mobile: +33 (0)6 73 10 74 65
For technical and educational matters:
Mrs GOUGEON Marie-Claire
Headmaster
E-mail : [email protected]
Tel: + 33 (0)2 43 93 04 31
http://www.lyceeprolafertebernard.com/
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EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Leben und Umwelt Ö Partnergesuch aus Spanien (EAG)
Mit nachhaltigem Management von Apotheken befasst sich die Region Valencia und ist für dieses
Projekt auf Partnersuche. Hier ist Eile geboten, denn die Ausschreibung endet am 15.07.11.
Kontakt und Details:
Óscar Ruiz Huertas
Unidad de Promoción de I+D+i
Tlf. y Fax. Directo/direct phone (+34) 96 182 00 23
Teléfono Móvil/Cell Phone (+34) 672 25 25 77
Teléfono: (+34) 96 182 00 00
Email: [email protected]
www.itene.com
http://www.portalfarma.com/Home.nsf/Home?OpenForm
http://www.redfarmaceutica.com/micof
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Leonardo da Vinci Ö Partnersuche in Schweden (EAG)
Die Abteilung für soziale Dienste der Stadt Vänersborg in Schweden sucht Partner für ein zweijähriges Leonardo da Vinci-Projekt, das 2012 starten soll. Es geht um die Erhöhung der Lebensqualität
älterer Mitbürger, ihre Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben in ihrer Gemeinde.
Für November / Dezember ist ein vorbereitendes Meeting in Schweden vorgesehen.
Kontakt und Details:
Sture Johansson - Head of Social Services Department (N/A July 18- August 15)
Tel.+46- (0)521-72 14 71 e-mail: [email protected]
Per Ekman – Planning and investigations secretary (N/A July 4-August 8)
Tel. +46-(0)521-72 17 56 e-mail: [email protected]
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EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Büro intern - TIPP
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Tipp Ö Europe Direct (EAG)
Haben Sie Fragen zu Europa? „Europe Direct“
http://europa.eu/europedirect/index_de.htm
hilft Ihnen. Wuss-
ten Sie, dass die EU über einen kostenlosen, zentralen Informationsdienst namens Europe Direct
verfügt, der Fragen der Bürger beantwortet? Zu den angebotenen Leistungen gehören die Beantwortung allgemeiner und spezifischer Fragen zur EU, das Verschaffen von Informationen zu Rechten und Möglichkeiten von EU-Bürgern, das Nennen von Informations- und Beratungsstellen sowie
das kostenlose Zusenden von Informationsmaterial per Post. Die Fragen können per E-Mail oder
telefonisch in allen Amtssprachen der EU gestellt werden.
Ich ziehe in ein anderes europäisches Land – wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung?
Welche Regeln gelten für Roaming-Gebühren? Mein Flug wurde annulliert, welche Rechte habe
ich? Welche EU-Finanzhilfen kann meine Organisation beantragen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie beim zentralen Informationsdienst Europe Direct.
Europe Direct ist telefonisch kostenlos von jedem Ort innerhalb der EU unter der Nummer 00800 6 7
8 9 10 11 zu erreichen.
Unter dem Link:
http://europa.eu/europedirect/write_to_us/mailbox/index_de.htm
können Sie Fragen per Mail
stellen. Quelle: Nachbar Belgien Nr.3 2011
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Besuchergruppen Ö ijgd in Brüssel (EAG / CK)
In dieser Woche hat eine Gruppe von Jugendlichen aus SachsenAnhalt die Landesvertretung besucht. Die Studienreise wurde in
Kooperation
von
ijgd
–
Internationale
Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen-Anhalt e.V.
– und der Vertretung vor Ort organisiert. Die jungen Erwachsenen
absolvieren zurzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr im politischen
Leben von Sachsen-Anhalt. Sie engagieren sich in den Fraktionen
des Landtages, politischen Stiftungen, dem Kinder –und Jugendring und „Go Europe“.
Mittlerweile vertraut mit dem politischen Geschäft, hatten die Jugendlichen viele Fragen über die
Arbeitsweise der Landesvertretung und der Institutionen mit nach Brüssel gebracht.
30 Jugendliche im Alter von 18-25 Jahren haben die Europäische
Kommission, den Ausschuss der Regionen und die Landesvertretung
besucht. Auch ein Besuch des Europäischen Parlaments stand auf
dem Programm. Neben der europäisch orientierten Weiterbildung
haben sich die jungen Leute aber auch für Sehenswertes in Brüssel
interessiert, so z. B. für die ausgeprägte Comic-Szene.
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EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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So erreichen Sie uns
Vertretung des Landes
Sachsen-Anhalt bei der EU
Boulevard Saint Michel 80
B-1040 Brüssel
Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31
Fax ++32.2.741.09.39
www.lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de
[email protected]
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Ansprechpartner Inhalt
Leiter des Büros
Thomas Wobben (Wo)
Grundsatzangelegenheiten der EU
...30
E-Mail
Dr. Gábor Spuller (GS)
Landwirtschaft, Umwelt
...12
E-Mail
Christine Bormann (CBn)
Finanzen,
Landesentwicklung, Verkehr
...38
E-Mail
Stellvertretender Leiter
Peter Schwägele (PS)
Presse ÖA,
Info-Gesellschaft, Medien
...33
E-Mail
Susanne Lüders (SL)
Bildung und Kultur,
...19
E-Mail
Elke Andrea Große (EAG)
Redaktion Wochenspiegel,
Besucherbetreuung, Tourismus
...32
E-Mail
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EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
Thomas Rieke (TR)
Wissenschaft und Wirtschaft
...10
E-Mail
Seite 30 von 31
André Lange (AL)
Justiz, Innen u. AdR
...18
E-Mail
Christine Kuhn (CK)
Gesundheit, Soziales
und Arbeit
...16
E-Mail
Hospitant
Falk Ehrenhardt (FE)
Hospitant
Steffen Eimeke (SEi)
Finanzen
Justiz, Innen u. AdR
...23
E-Mail
...34
E-Mail
Céline Liessem (CL))
Assistenz Leiter und Sekretariat
...31
E-Mail
Praktikantin
Sophie Ehrenberg (SE)
...14
E-Mail
Praktikantin
Christin Friedrichs (CF)
...22
E-Mail
Doris Bergner (DB)
Verwaltung
...36
E-Mail
Praktikantin
Madeleine Buchmann (MB)
...21
E-Mail
Praktikant
Sven von Koslowski (SVK)
...22
E-Mail
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EU-Wochenspiegel Nr. /11 2011
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Impressum
Herausgeber:
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
Boulevard Saint Michel 80
1040 Brüssel
Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große
Fotos: Elke Andrea Große, Thomas Große, Kevin Lüdemann, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen)
Layout: Wibke Pörschke
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Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden, die
als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.
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