Wie modern darf ein Denkmal sein? Das Sanieren

Werbung
Schwerpunktthema
Recht
31
Wie modern darf ein Denkmal sein?
Das Sanieren mit Kompromissen
Der Widerspruch ist bereits in der Aufgabenstellung angelegt: ein Denkmal modernisieren. Wie
modern darf ein Denkmal werden, damit es noch ein Denkmal ist? Welches Material darf verwendet, wie viel Energie kann unter diesen Bedingungen noch eingespart werden? Bei der Sanierung
eines Denkmals sind Kompromisse unumgänglich. Von der Energieeinsparverordnung sind historische Gebäude zwar ausgenommen, ihre Energieeffizienz kann man trotzdem verbessern.
Denkmale sind seit Oktober 2009 von
der Energieeinsparverordnung (EnEV)
ausgenommen. Eigentümer, Bauträger
und Investoren haben somit die Wahl. Sie
können selbst entscheiden, ob sie bei der
Modernisierung von denkmalgeschützten Immobilien auch
energetische Gesichtspunkte berücksichtigen
oder nicht. Wenn sie
sich für eine energetische Modernisierung
entscheiden, stehen
auch ihnen vielfältige
Möglichkeiten offen –
von der Wärmepumpe
bis zur Solaranlage.
ellen Betrachtung. So muss im Einzelfall
genau abgewogen werden, welche baulichen Maßnahmen sich für das jeweilige
Gebäude überhaupt eignen – und welche
den Baukörper gefährden oder das äußere
Erscheinungsbild beeinträchtigen.
Quelle: LUWOGE
durchgangskoeffizienten von 0,24 Watt
je Quadratmeter und Kelvin. In der Regel
versucht man, diesen Wert über eine effiziente Außendämmung zu erreichen
– oft mit fatalen Folgen für das Erscheinungsbild. Denn viele historische Stuckund Klinkerfassaden
verschwinden derzeit
unter Stryroporverkleidungen und Putz, und
selbst der Nachbau der
Fassade kann den ursprünglichen Eindruck
nicht wieder herstellen.
Klinkerimitate wirken
manchmal peinlich und
auch neuerer Stuck ist
oft gewöhnungsbedürfDass Unt ernehmen
tig. Denkmale sind von
selbst entscheiden könsolchen Maßnahmen
nen, ob sie ein Denkgeschützt. Denn eine
mal energetisch sanieAußendämmung wird
ren oder nicht, ist ein
von den zuständigen
wichtiger Schritt in
Denkmalbehörden in
die richtige Richtung.
der Regel nicht genehDenn bezogen auf das
migt, weil sie das äuGesamtvolumen an
ßere Erscheinungsbild
Immobilien bestehen
massiv beeinträchtigt.
Ein Denkmal in der modernen Planung: Die Hohenzollern-Höfe in Ludwigshafen
bei Denkmalen kaum
werden von der LUWOGE saniert.
nennenswerte EinsparDoch welche Alternapotenziale: Denkmalgetiven gibt es und vor
schützte Objekte machen nur etwa drei
Starre Vorgaben zum künftigen noch
allem, welche gelebte Praxis finden wir in
Prozent des gesamten Gebäudebestands in
zulässigen Energieverbrauch sind dabei
der Wohnungswirtschaft vor? Auf den
Deutschland aus. Zudem bedürfen Denkoft hinderlich. Ein Beispiel: Für die Aufolgenden Seiten sind unterschiedliche
male aufgrund ihrer historisch einmaligen
ßenwände von Bestandsimmobilien verLösungsansätze zur Sanierung im DenkGebäudesubstanz immer einer individulangt die aktuelle EnEV einen Wärmemal zu finden.
12/10 – 1/11 • VerbandsMagazin
32
Recht
Schwerpunktthema
Dämmen im Denkmal – von außen und innen
Freilich verhindert die geringere Dicke
nicht, dass die Originalfassade unter den
Platten verschwindet. Die Firmen bilden
deshalb Holzgesimse, Fensterbänke und
Klinker nach. Die Dachkonstruktion wird
um einige Zentimeter verlängert, die gemauerten Steinbänke – „eine wärmeschutztechnische Katastrophe“ (Werner) – werden
ebenso imitiert wie der Klinker am Sockel.
Bei einem Vor-Ort-Termin wurde das
Konzept mit den Denkmalschützern abgestimmt. So konnte der Volks-Bau und
Sparverein auf eine Innendämmung ver-
VerbandsMagazin • 12/10 – 1/11
Die LUWOGE dämmt
das Gebäude zur Straßenseite hin von innen, um die Schmuckfassade zu erhalten.
Hierfür wurde für
verschiedene Innendämmsysteme eine
instationäre Berechnung des Wärme- und
Feuchteverhaltens mit
einer so genannten
thermisch-hygrischen
Bauteilsimulation
der Außenwände
durchgeführt. Das
Verhalten der Wände
Die Fassade zur Hofseite wird mit einem
Wärmedämmverbundsystem aus 20 Zentimetern Neopor® gedämmt. Zudem werden Dach- und Kellerdecke gedämmt. Eine
Lüftungsanlage mit 80-prozentiger Wärmerückgewinnung sorgt für den regelmäßigen Luftaustausch. Die Fenster erhalten
eine Dreifachverglasung mit einem
Uw=0,95 W/m2K. Auch hier wird der historische Charakter aus Holz erhalten. Mit
allen energetischen Maßnahmen wird die
Energiebilanz des Gebäudes von rund 180
kWh/m2 a auf 45 kWh/m2 a nach der EnEV
2007 verbessert.
Bodenaufbau
– 15 mm Bodenbelag (Fertigparkett)
– 10 mm Kleber
– Entkopplungsmatte (Trittschall)
– 50 mm Estrich
– Holzbalken / Schüttung
– Deckenverkleidung
Bauteilanschluss
Abdichtungs-Butylklebeband
5
34
5
Bauteilanschluss
Rollschnur zur Luftdichtigkeit
MS Hybrid-Polymer Dichtstoff
Bauteilanschluss
Dämmung der Fensterleibung
System Dämmputz
Bauteilanschluss
Abdichtungs-Butylklebeband
Außenwand
Holzbalken
Dämmung
So sieht im Modell die Innendämmung der LUWOGE bei den
Hohenzollern-Höfen aus.
Graf ik: LUWOGE
Die Riederwaldsiedlung des Volks-Bau und
Sparvereins Frankfurt erstrahlt in neuem
Glanz.
Die LUWOGE, das Wohnungsunternehmen der BASF in Ludwigshafen, saniert
derzeit die Hohenzollern-Höfe im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim. Die
Hohenzollern-Höfe imponieren durch
ihre Fassadenverzierungen und Giebelaufbauten. Doch die historische Wohnanlage aus dem Jahr 1923 ist in die Jahre
gekommen. Aus den rund 180 Wohneinheiten soll nun ein zukunftsweisendes
Wohnobjekt werden. Die Herausforderung
ist dabei, Denkmalschutz, energetische
Modernisierung und den demografischen
Wandel in Harmonie zu bringen. Die
Wohnanlage soll dabei allen Zielgruppen
durch verschiedene Wohnungszuschnitte,
Balkonanbauten und barrierefreie Zugänge gerecht werden.
Zudem sollen die Bewohner künftig von
erheblich reduzierten
Energiekosten sowie
einem behaglichen
Raumklima und größerem Wohnk omfort profitieren – bei
gleichzeitigem Erhalt des historischen
Charmes des Gebäudes.
1 1 15
Quelle: Volks-Bau und Sparverein
Mehr als sieben Zentimeter dürfen die
Gründerzeithäuser in der Frankfurter Riederwaldsiedlung nicht in die Breite wachsen. Das verlangt der Denkmalschutz. Der
Volks-Bau und Sparverein Frankfurt eG
dämmt die geschützten Gebäude von außen, bringt Hartschaum-Platten an. Doch
verwendet er Resol-Hartschaum-Platten, ein
Material, das mit sieben Zentimetern Dicke
dieselbe Wirkung entfaltet wie andere Stoffe
mit zwölf Zentimetern. Frank Werner, beim
Volks-Bau und Sparverein verantwortlich
für das Riederwald-Projekt, erklärt: „Bei einer zwölf Zentimeter dicken Dämmung
wäre die Fensteroptik zu tief gewesen.“
Die Hohenzollern-Höfe Ludwigshafen
bei Wärme und Feuchte ist wichtig, um
mögliche Schimmelbildungen zu vermeiden. Zudem erfolgten Berechnungen zum
Nachweis des Mindestwärmeschutzes im
Bereich der Wärmebrücken an den Anschlüssen der Innenwände an die innen
gedämmte Außenwand. Bei den Hohenzollernhöfen macht es nichts aus, dass bei
der Innendämmung etwas Innenfläche
verloren geht: In ihrem Urzustand sind
die Wohnungen zu 90 Prozent etwa 100
Quadratmeter groß.
22
Die Riederwald-Siedlung Frankfurt
zichten, welche die Wohnfläche verringert
hätte. „Die Wohnungen in der Riederwaldsiedlung sind ohnehin relativ klein“,
sagt Werner. Außerdem können bei der
Außendämmung 100 Prozent der Mieter
während der Sanierung in ihren Wohnungen bleiben.
4
Die Optik muss erhalten bleiben. Dies ist
eine der zentralen Vorgaben des Denkmalschutzes. Gleichzeitig ist es das Ziel
bei der Sanierung solcher Gebäude, eine
höchstmögliche energetische Eff izienz zu
erreichen. In der Praxis sind hierzu auf die
jeweiligen Gegebenheiten ausgerichtete
Lösungsansätze gefragt. Hierzu zwei aktuelle Beispiele:
Schwerpunktthema
Recht
33
Nicht nur in Ludwigshafen wird ein Denkmal von innen gedämmt. Forschungen
dazu sind auch in Quedlinburg im Gange. Das deutsche Fachwerkzentrum untersucht dort die Auswirkungen verschiedener Innendämmungen auf Raumklima
und Gebäudesubstanz. Denn bei der
Innendämmung stellt sich das Problem
der Wandfeuchtigkeit. Es drohen Feuchtigkeitsschäden – etwa durch Schimmel.
Laut einem Beitrag von Florian Lanz, Vorstandsvorsitzender des Estavis AG, in der
Zeitschrift Immobilienwirtschaft gilt das
insbesondere dann, wenn dampfsperrende Konstruktionen aus Schaumglas oder
Styropor mit einer wasserundurchlässigen
Folie verklebt sind. Die Folgeschäden von
fehlerhaften Innendämmungen seien so-
Quelle: Gröhbühl
Die Innendämmung wird erforscht
mit ein gutes Beispiel für die möglichen
Auswirkungen von allzu ehrgeizigen
Zielen bei der Steigerung der Energieeffizienz. Historische Bausubstanz gehe
unwiderruflich verloren, weil minimale
Einsparungen erzielt werden sollen.
Besonders gut schneiden Lanz zufolge bei
dem Test in Quedlinburg Dämmschalen
aus mineralischen Baustoffen ab. Diese
Systeme seien luftdurchlässig und schlössen die Feuchtigkeit nicht in der Wand
ein, sondern geben sie sukzessive an die
Raumluft ab und schüfen so ein angenehmes Wohnklima. Bauherren sollten
allerdings bedenken, dass es auch bei dieser Art der Innendämmung kaum Erfahrungen mit langfristigen Auswirkungen
auf die Bausubstanz gibt. Das deutsche Fachwerkzentrum in
Quedlinburg
Energetische Aufrüstung einer Kaserne
400 Wohnungen gehören zu der
Münsteraner Kaserne aus dem Jahr
1913, die Hälfte davon steht unter
Denkmalschutz. In ihr sind nach dem
Auszug der Soldaten Miet- und Eigentumswohnungen entstanden. Unter
dem Motto „Energieeffizienz trifft
Denkmalschutz“ stellte Nottenkemper
in der Veranstaltungsreihe „Technik
in der Wohnungswirtschaft“ von VdW
Rheinland Westfalen, VdW südwest
und VdW saar einen Teil der Kaserne
an der Fresnostraße vor, den das Unternehmen 2005 modernisiert hat. Er
sagt: „Wenn die Energieeffizienz bei
denkmalgeschützten Gebäuden auch
nicht so hoch ist, sind zwei Dinge zu
beachten. Erstens sind Denkmäler
kein wesentlicher Teil des Klima-
schutzes, nicht einmal zwei Prozent
des Gebäudebestands sind denkmalgeschützte Wohnungen. Zweitens haben
Denkmäler eine höhere Beständigkeit
als jüngere Gebäude.“
Quelle: Wohn+Stadtbau Münster
Mit Denkmälern kennt sich Klemens
Nottenkemper, Geschäftsführer der
Wohn+Stadtbau Münster, aus. Das
kommunale Unternehmen hat schon
eine Reihe alter Gebäude saniert.
Angesichts der Nachfrage und den
Steuervorteilen sei das für sein Unternehmen ein einträgliches Geschäft, so
Nottenkemper. Vor wenigen Jahren hat
die Wohn+Stadtbau auch die LincolnKaserne energetisch aufgerüstet – und
dabei interessante Erfahrungen gemacht.
Die Lincoln-Kaserne verfügt nun über
Balkone.
In vertrauensvoller Abstimmung mit
den Denkmalschutzbehörden hat die
Wohn+Stadtbau die Kasernengebäude
zu Wohnungen mit Balkonen umgebaut und für Stellplätze in drei Tiefgaragen im Keller der Kasernengebäude
gesorgt. Die Gespräche über Gestaltung und Nutzung von Denkmalgebäuden seien oftmals viel intensiver als die
über Energieeffizienz, so Nottenkemper. Da seien sich der Unternehmer
und die Münsteraner Denkmalschützer
häufig schnell einig.
Die Wohn+Stadtbau verzichtete bei
der Lincoln-Kaserne komplett auf
eine Außendämmung, ließ das bis
zu 56 Zentimeter dicke einschalige
Ziegelmauerwerk im Originalzustand. Das Wohnungsunternehmen
dämmte die Nordfassade von innen,
die Betonkellerdecke und im besonderen Umfang das Dach. „Beim
Dach haben wir zugelangt“, sagt
Nottenkemper. Außerdem wurden
die ursprünglich einfachverglasten
Holzfenster mit einer Zweifachverglasung versehen. Geheizt wird nun
nicht mehr mit Einzelöfen, sondern
per Fernwärme.
Nottenkempers Fazit der energetischen Sanierung: „Es funktioniert.“
Nur bei drei Wohnungen, die am
Übergang der gedämmten Nordfassade zu einer ungedämmten Fassade
liegen, habe es Diffusionsschäden gegeben. Diese habe das Unternehmen
mit einer nachträglichen Innendämmung in den Griff bekommen. Das
Ergebnis: Die Heizkosten lagen 2009
– bei allen 200 denkmalgeschützten
Wohnungen – bei 70 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. „Damit sind
wir zufrieden – gerade bei Raumhöhen von bis zu 3,50 Metern“, sagt
Nottenkemper.
12/10 – 1/11 • VerbandsMagazin
34
Recht
Schwerpunktthema
Denkmalsanierung als Teil der sozialen Stabilisierung
In den 20er-Jahren errichtete Herrmann
Hussong im Auftrag der Bau AG in
Rekordzeit die Gebäude des Königsviertels, um die in den Jahren 1927/1928
herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen. Nach knapp 70
Jahren, im Jahr 1996,
entschied man sich,
dieses Quartier einer
baulichen und sozialen Aufwertung zu
unterziehen. Nicht nur
die Gebäude waren
in einem schlechten
Zustand, auch die
sozialen Strukturen
mussten wiederhergestellt werden.
Im September 1997
fiel der Startschuss
für die Großmodernisierung im Königsviertel, das Fördergebiet im Rahmen
des Bund-Länder-Programms „Soziale
Stadt“ ist. In enger Kooperation mit
der Stadt Kaiserslautern sowie den
ansässigen sozialen Einrichtungen und
nicht zuletzt mit den Bewohnern des
Stadtquartiers, war es Ziel der Bau AG,
eine nachhaltige Verbesserung der ur-
Quelle: Bau AG
banen Lebensbedingungen im Königsviertel zu erreichen. In den 13 Jahren
der Großmodernisierung wurden barrierefreie Wohnungen hergestellt, ein
Neubau (betreutes
Wohnen und Kindertagesstätte unter
einem Dach) errichtet, Einzelmodernisierungen im bestehenden Denkmalschutz durchgeführt,
Objekte unter Erhalt
der historischen Fassaden entkernt, Innenhöfe nach einem
speziellen Konzept
gestaltet, Kommunikationsbereiche
geschaffen und das
Forschungsprojekt
Ein altes Gebäude im Königsviertel
Assisted Living ins
in Kaiserslautern
Leben gerufen.
Der stadtbildprägende Gesamtkomplex
steht heute aufgrund seiner Bedeutung
als Zeugnis der Architektur der so genannten „Neuen Sachlichkeit“ unter
Denkmalschutz. Die Details sind bei
aller symmetrischen Strenge vielfältig:
Es gibt Konsolen, Zwerggiebel, FensterVerdachungsgiebel, Gesimse und un-
terschiedliche Erker. Das oberste Ziel
der Bau AG war, die Detailvielfalt der
Straßenfassaden zu erhalten.
Die Infrastruktur wurde unter dem
Aspekt der Kommunikation ausgebaut.
Mehrere Gebäude haben Laubengänge
erhalten, die als kommunikative Zone
den idealen Übergang zwischen privatem Balkon und halböffentlichem
Innenhöfen bilden. Auch der neugestaltete Marktplatz an der Königstraße
bildet eine wichtige Kommunikationszone.
Die Sanierung und Modernisierung
im Königsviertel hat attraktiven und
stadtnahen Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen. Die
Wohnungsgrundrisse sind den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst
worden und umfassen Wohnungsangebote vor allem für ältere Menschen, Singles und Familien. Vor dem
Hintergrund der sich abzeichnenden
demografischen Entwicklung erhalten Initiativen zur Stabilisierung der
Innenstädte einen besonderen Stellenwert. Die Innenstadt West soll, so war
es das Ziel vor Beginn der Maßnahme,
für alle Bevölkerungsgruppen interessant sein.
Steuervorteile dank Denkmalschutz
Neben öffentlichen sind auch steuerliche
Vergünstigungen wichtig für die Denkmalpf lege. Steuerliche Vorteile sollen mögliche
Belastungen aus der Denkmaleigenschaft
ausgleichen.
minimierung durch Denkmalschutzaufwendungen. Eine Broschüre „Steuertipps
für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer“ hat das NRW-Bauministerium herausgegeben.
Die Behandlung eines Gebäudes als Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSCHG) richtet sich danach,
ob das Gebäude in die Denkmalliste
eingetragen oder vorläufig unter Schutz
gestellt ist. Steuervergünstigungen setzen voraus, dass die Erhaltung des Vermögens im öffentlichen Interesse liegt.
Diese Notwendigkeit erfüllen Denkmäler
aufgrund § 2 Abs. 1 DSchG. Gegenüber
dem Finanzamt gilt der Bescheid über die
Denkmaleigenschaft als Voraussetzung.
Es gibt verschiedene Ansätze zur Steuer-
Erhöhte Absetzung
VerbandsMagazin • 12/10 – 1/11
Bei denkmalgeschützten Gebäuden und
Gebäudeteilen können anstelle der üblichen linearen Abschreibung jährlich in
den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent der für die begünstigen Baumaßnahmen aufgewendeten Kosten und in
den darauf folgenden vier Jahren jeweils
vier Prozent geltend gemacht werden. Die
steuerliche Förderung eines Denkmals ist
sowohl bei einem vermieteten als auch
bei einem selbst genutzten Objekt mög-
lich. Die Abschreibungssätze in § 7 i EStG
(Vermietung) und in § 10 f EStG (Selbstnutzung) sind identisch.
Werden Baumaßnahmen an einem Denkmal von mehreren Personen im Anschluss
an den Erwerb in gemeinsamer Bauträgerschaft (gegebenenfalls unter Einschaltung
eines so genannten Initiators) durchgeführt,
sind die Aufwendungen als Anschaffungskosten anzusehen. Derartige Kosten sind
jedoch nur begünstigt, wenn die Baumaßnahmen nach dem rechtswirksamen Abschluss des obligatorischen Erwerbsvorgangs (Notarvertrag) durchgeführt werden.
Von besonderem Interesse für eine hohe
steuerliche Förderung ist es, den Anteil
der Denkmalschutzaufwendungen im Ver-
Schwerpunktthema
gleich zum Gesamtkaufpreis möglichst
hoch von der Denkmalschutzbehörde bestätigt zu bekommen. Nur dieser Teil ist
mit den höheren Abschreibungssätzen zu
belegen, während der restliche Gebäudebetrag nur mit zwei Prozent beziehungsweise 2,5 Prozent ansetzbar ist.
Eine Ermäßigung bei der Einheitsbewertung des Denkmalobjektes wirkt sich auf
die zu zahlende Grundsteuer aus. Die besonderen wertmindernden Aspekte des
Denkmalschutzes sind Erhaltungspflicht
und das Veränderungsverbot hinsichtlich
der bestehenden Bausubstanz und können
durch einen Abschlag auf den Grundbesitzwert berücksichtigt werden. Als Nachweis beim Feststellungsverfahren für die
Einheitsbewertung, dass der Grundbesitz
unter Denkmalschutz steht, dient der Bescheid der Denkmalbehörde.
Das Grunderwerbsteuerrecht sieht keine
Ausnahmen für die Besteuerung bezüglich des Erwerbs von Grundstücken mit
Baudenkmälern vor.
Denkmalschutzrecht
Wie wird ein Gebäude zum Denkmal?
Die Frage, wie ein Gebäude zum
Denkmal wird, kann nicht bundesweit einheitlich beantwortet werden,
da die Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig sind. So existieren
in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die Kulturdenkmäler (Oberbegriff für alle Arten von Denkmälern)
nach unterschiedlichen Verfahren
handhaben. Jedoch basieren alle
Landesgesetze auf gleichen Grundprinzipien.
Alle Gesetze definieren den Denkmalschutz als ein öffentliches Interesse
und zielen auf den Schutz des Erhalts
von Denkmälern ab. Die Gesetze
regeln die maßgeblichen rechtlichen Definitionen, den Schutz von
Denkmälern und den Umgang mit
unterschiedlichen Denkmalarten. Unterschieden wird zwischen Bau- und
Bodendenkmalen, Immobilien, Gesamtanlagen und Sachgesamtheiten
(Ensembles).
Weist ein Gebäude Denkmaleigenschaften auf, leiten die unteren Denkmalschutzbehörden (in der Regel
Kreise oder kreisfreie Städte) ein Unterschutzstellungsverfahren ein. Die
genauen Abläufe dieses Verfahrens
unterscheiden sich in den Bundesländern ebenso wie die Rechtsakte, mit
denen ein Gebäude zum Denkmal
wird. Es gibt zwei Systeme, nach
denen rechtlich die Denkmalqualität
entsteht.
35
Buchtipp: Bauphysik
und Denkmalpflege
Die „Bauphysik“ hat sich als Disziplin der
technischen Wissenschaften nach dem
Zweiten Weltkrieg etabliert. Von diesen
Entwicklungen im Neubau hatte die Altbausanierung und Denkmalpf lege zunächst wenig Nutzen. Durch den Rückgang
des Neubaus befassen sich Forschung und
Entwicklung heute verstärkt mit den Problemen des Altbaus, ihren
spezif ischen
bauphysikalischen Fragestellungen
und früheren
Sanierungsfehlern.
1. Im konstitutiven System definiert das
jeweilige Denkmalschutzgesetz, welche
Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Objekt durch Verwaltungsakt
der zuständigen Behörde zum Denkmal
erklärt werden kann. Der rechtseigenschaftsbegründende Verwaltungsakt
liegt in der Eintragung eines Objektes
in ein öffentliches Denkmalverzeichnis,
auch Denkmalliste oder Denkmalbuch
genannt. In diesem System erlangt
ein Gebäude Denkmalstatus erst mit
Eintragung. Dieses System gilt zum
Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Hier
wird ein Unterschutzstellungsverfahren
von Amts wegen oder auf Antrag eines
Eigentümers eröffnet.
In der zweiten, erweiterten Auflage werden
neue Begriffe
wie „FeuchteAkkumulation“, „stoff hygroskopisch“
und „salzhygroskopisch“ eingeführt. Dies
berücksichtigt die speziellen hygrothermischen Verhältnisse bei Gebäudemauern
alter Bauart und erklärt vielfach die vermeintlich durch „aufsteigende Feuchte“
verursachten Schäden. Damit trägt das
Buch zur Versachlichung und Klärung von
Problemen bei, die sich häufig im Zusammenhang mit der Erhaltung und Nutzung
von alten Gebäuden ergeben.
2. Im Gegensatz dazu ist beim nachrichtlichen oder deklarativen System
der Denkmalstatus nicht von der Eintragung eines Gebäudes in das Denkmalverzeichnis abhängig. Hier definiert
das jeweilige Denkmalschutzgesetz
abschließend, welche Bedingungen
erfüllt sein müssen, damit ein Gebäude ein Kulturdenkmal ist. Sobald die
Voraussetzungen erfüllt sind, greift der
Denkmalschutz, unabhängig von einem
Verwaltungs- oder Eintragungsakt. In
der Praxis wird eine Klärung des Denkmalstatus häufig durch einen reinen
behördlichen Feststellungsakt erfolgen.
Die Eintragung in das Denkmalverzeichnis wirkt nur rein deklaratorisch.
Dieses System gilt beispielsweise in
Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Mit anschaulichen Erläuterungen der bauphysikalischen Prinzipien und illustriert
mit vielen Praxisbeispielen wird das Buch
zu einer äußerst nützlichen Planungs- und
Entscheidungshilfe für alle, die sich beruflich oder als Eigentümer mit Altbauten
und Denkmälern befassen.
Zielgruppen: Altbau-Sanierungsfirmen,
Denkmalpfleger, Kunsthistoriker, Bauphysiker, Bauingenieure, Energieberater,
Dämmstoff-Hersteller, Wohnungsunternehmen.
Helmut Künzel, Bauphysik und
Denkmalpf lege, 2., erw. Auf l., 2009,
148 S., 127 Abbildungen, gebunden,
Fraunhofer IRB Verlag 2009, ISBN
978-3-8167-8047-2, 39,50 Euro
12/10 – 1/11 • VerbandsMagazin
Herunterladen