Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erlebnispark Nagold GbR
Am Eisberg 72202 Nagold
Alle Teilnehmer, Besucher, Kunden oder Nutzer, als Einzelperson oder in einer Gruppe sind unsere „Gäste“.
Für alle Verträge, die der Erlebnispark Nagold GbR mit seinen Gästen abschließt, liegen diese Geschäftsbedingungen den
Verträgen zugrunde. Sie gelten bei Einzel- sowie für Gruppenveranstaltungen und müssen jedem Gast bekannt sein.
1) Vertragsabschluß
Die Anmeldung für jede Veranstaltung beim Erlebnispark Nagold wird verbindlich mit Zugang der Buchungsbestätigung. Jede
Anmeldung, die durch den Gast erfolgt, auch alle für in der Anmeldung mit aufgeführten und angemeldeten Teilnehmern, für
deren Verantwortung der Gast ebenso wie für seine eigene Verantwortung/Verpflichtung einsteht.
2) Haftung
Der Erlebnispark Nagold haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, dies heißt, wenn uns
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Das Betreten des Geländes sowie das Nutzen der
Anlage, insbesondere der Hochseilelemente, erfolgt auf eigene Gefahr. Hier werden für verlorene Gegenstände oder zerrissene
Kleidung ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Unser Gast erklärt durch seine Unterschrift vor Beginn der Übungen, dass er körperlich gesund ist und keine körperliche und
geistige Verfassung einschränkende Mittel, wie Medikamente, Drogen und Alkohol zu sich genommen hat.
3) Bezahlung
Bei Gruppenbuchungen wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Die
Anzahlung wird auf den Preis der Veranstaltung angerechnet. Vor Beginn der Veranstaltung wird der Restbetrag fällig.
Für Einzelbesucher gilt dies sinngemäß, diese können aber auch vor Ort in bar ihre Bezahlung leisten.
4) Rücktritt
Der Rücktritt ist nur durch eine schriftliche Rücktrittserklärung bei der Erlebnispark Nagold GbR möglich.
Der Erlebnispark Nagold GbR kann eine Entschädigung gem. unten aufgeführter Tabelle verlangen.
30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei
15 bis 29 Tage wird der halbe Eintrittspreis als Stornopreis fällig
bis 14 Tage berechnen wir den vollen Preis.
Für frühzeitige Beendigung der Nutzung des Erlebnisparks Nagold behalten wir uns den Anspruch des gesamten Preises vor.
5) Höhere Gewalt
Witterungsbedingt behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, bei Gewitter Starkregen, Sturm und Hagel etc. den Betrieb
auf der Anlage einzustellen. Hierbei hat der Gast keinen Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
6) Leistungen und Leistungsänderungen
Alle Leistungen umfassen die Beschreibungen der Veranstaltung des Erlebnispark Nagold GbR. Sie beinhalten alle
vertraglichen Leistungen und Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden bedürfen ausschließlich der schriftlichen
Bestätigung.
Treten Gründe zur Leistungsänderung seitens des Erlebnispark Nagold GbR ein, deren Umstände nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt worden sind, wird der Kunde unverzüglich davon mit dem Änderungsgrund in Kenntnis gesetzt.
7) Sicherheit
Unseren Traineranweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, denn die Sicherheit,
- Ihre sowie die anderer Gäste - ist oberstes Gebot. Nach dem Anlegen der Sicherheitsausrüstung und der Einweisung in deren
Handhabung darf an selbiger ohne Hinzuziehen eines Trainer keine Veränderung durchgeführt werden. Jeder Teilnehmer ist
verpflichtet an der Sicherheitseinweisung im Einweisungsparcours teilzunehmen. Die einzelnen Übungen dürfen immer nur von
einer Person überwunden werden, auf den Zwischenpodesten dürfen maximal 3 Personen stehen. Bei Zuwiderhandlung oder
sonstiger nachhaltiger Störung sind wir berechtigt, diesen Gast von den Übungen/Training auszuschließen. Der Erlebnispark
Nagold GbR übernimmt für hierbei entstandene Schäden keine Haftung.
8) Teilnahmevoraussetzungen
Vor der Benutzung des Erlebnispark Nagold muss jeder Teilnehmer diese Teilnahmevoraussetzungen in vollem Umfang zur
Kenntnis nehmen und mit seiner Unterschrift bestätigen. Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten. Das Mindestalter beträgt 7 Jahre. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung eines
Erwachsenen nutzen, ein Erwachsener darf höchstens zwei Kinder unter 14 Jahren beaufsichtigen. Zusätzlich kommt 2.) zum
tragen.
9) Ausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung bestehend aus Sicherheitsgurtzeug, Helm, Selbstsicherung, Karabiner und Petzl-Rolle sind
Eigentum der Erlebnispark Nagold GbR. Diese Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt, der Benutzer trägt die Sorgfaltspflicht.
Für Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen und für den etwaigen Verlust haftet der Benutzer. Die
Nutzungsdauer beträgt 2,5 bzw. 3 Stunden, danach muss die Ausrüstung unverzüglich zurückgegeben werden. Bei zeitlichem
Verzug wird ein Aufpreis von 5.- € für jede angefangenen 15 Minuten fällig.
10) Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Erlebnispark Nagold GbR hat
nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen
zu ersetzen.
Zur Kenntnis genommen
Besucher/Gast
---------------------------------------------------------------------------------------------Datum Unterschrift
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