Rundschreiben vom 07.10.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, das dritte Quartal 2016 ist beendet. Damit steht erneut die Auswertung der einfachen Melderegisterauskünfte und die Eintragung im sogenannten Evaluierungsbogen nach § 58 BMG an. Sie finden den Evaluierungsbogen im emeld21-Infoportal unter folgendem Link: https://emeld21portal.intern.ekom21.de/bereiche/infoportal/Handbuecher/Evaluierungsbogen%2058B MG.pdf Die in emeld21 durchgeführten Melderegisterauskünfte wurden für Sie im ADT-Portal hinterlegt. (Dies gilt nur, wenn Sie einfache Melderegisterauskünfte über das emeld21-Auskunftsmodul durchgeführt haben) Der Evaluierungsbogen kann mit folgende Werten aus der Datei befüllt werden: P1_2 P2 = P3_1 P3_2 P3_3 P4_1 P4_2 P4_3 P5 = = = = = = = = 1.2: davon Auskünfte nach § 44 Abs. 1 BMG im nicht-automatisierten Verfahren 2: Erklärungen gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BMG 3.1: davon nur für Werbung 3.2: davon nur für Adresshandel 3.3: davon für Werbung und Adresshandel 4.1: davon nur für Werbung 4.2: davon nur für Adresshandel 4.3: davon für Werbung und Adresshandel 5: Fälle gemäß § 44 Abs. 3 Satz 3 BMG Zusätzlich zu den in emeld21 durchgeführten einfachen Melderegisterauskünften sind noch die Auskünfte im sogenannten „automatisierten Verfahren“ anzugeben. Hierzu muss „ZEMA“ verwendet werden. Bitte ermitteln Sie über die Funktion „Evaluierung nach § 58 BMG“ (zu finden auf der ZEMA Startseite) die Zahl für die im automatisierten Verfahren ausgeführten Melderegisterauskünfte. Neben dieser Zahl ist auch die Zahl der Abfragen der sog. „Großabfrager Hessen“ relevant. Wichtige neue Information: Die Zahl der Großabfragen haben wir zu diesem Lauf erstmalig für Sie auf dem ADT Portal hinterlegt. Sie finden die Summe für das Quartal in der Datei : Evaluierung 3. Quartal 2016.RISERMRA.xlsx Diese Datei wird nur im ADT-Portal bereitgestellt, wenn es tatsächlich Abfragen durch RISER („Großabfrager“) gegeben hat. Bitte sowohl die Zahl der Großabrechner und die in ZEMA ermittelten Werte addieren und im Evaluierungsbogen eintragen unter: 1.1 : davon Auskünfte nach § 44 Abs. 1 BMG im automatisierten Verfahren nach § 49 BMG. Aus den beiden Werten für 1.1 und 1.2 ergibt sich dann die Gesamtzahl der Auskünfte (Nr.1) Beispiel: In ZEMA durchgeführte Abfragen: Großabfrager lt. ADT-Datei Summe (einzutragen in 1.1) Zuzüglich emeld21 Auskünfte (1.2): Summe aus 1.1 und 1.2 = 33 22 55 11 66 Stand: 10/2016 Eine ausführliche Anleitung zur Ermittlung der Zahlen in ZEMA finden Sie im emeld21-Infoportal unter: https://emeld21portal.intern.ekom21.de/bereiche/infoportal/Handbuecher/Ermittlung%20der%20Zahl en%20Evaluierung.pdf Bitte antworten Sie nicht direkt auf diese Email, sondern verwenden Sie bei Fragen wie gewohnt [email protected] Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr emeld21-Team ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum in Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Carlo-Mierendorff-Straße 11, 35398 Gießen E-Mail: [email protected] Tel.: 0561.204-3737 // 06151.704-3737 // 0641.9830-3737 Stand: 10/2016 Ermittlung der Zahlen für die „Evaluierung nach §58 BMG“ ZEMA - Startseite Rechts unten Funktion „Evaluierung…“ aufrufen Anschließend den gewünschten Zeitraum eingrenzen. Z.B. 01.11.2015 bis 31.12.2015 Stand: 10/2016