Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft 1. Antragsteller/in Name der juristischen Person Name/Ansprechpartner/in bei jur. Personen Straße Hausnummer Telefon (Angabe freiwillig) Fax (Angabe freiwillig) PLZ Vorname Ort (falls Ausland auch Staat) E-Mail (Angabe freiwillig) 2. Gesuchte Person 2.1 Allgemeines Familienname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum bzw. Alter Geschlecht Vorname □ männlich □ weiblich 3. Verwendung der Daten 3.1 Werden die Daten für gewerbliche Zwecke benötigt? □ nein □ ja □ Adressabgleich □ Adressermittlung und –weitergabe an Person/en-Stelle/n □ Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte □ Bonitätsprüfung □ Aktualisierung eigener Bestandsdaten □ Werbung □ Speicherung und Nutzung zur Adresshistorierung □ Adresshandel □ Forderungsmanagement □ Markt-, Meinungsoder Sozialforschung 3.2 Werden die Daten zum Zwecke der Werbung verwendet? □ nein □ ja wenn ja, liegt Ihnen eine ausdrückliche Einwilligungserklärung des/der Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vor? (Hinweis: Eine etwaige Falschauskunft kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Behörde ist berechtigt, entsprechende Stichproben durchzuführen) □ nein □ ja - des Adresshandels verwendet? □ nein □ ja wenn ja, liegt Ihnen eine ausdrückliche Einwilligungserklärung des/der Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vor? (Hinweis: Eine etwaige Falschauskunft kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Behörde ist berechtigt, entsprechende Stichproben durchzuführen) □ nein □ ja Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Erläuterungen: Zu 1.): Ohne ausreichende Daten zu 1.) wird die Melderegisterauskunft abgelehnt. Zu 3.): Ohne Angaben zu gewerblichen Zwecken werden die Daten nur zu privaten Zwecken freigegeben. Folgefrage 3.1. ist aber abzufragen und muss zu beiden Alternativen angekreuzt worden sein, sonst erfolgt eine Ablehnung der Auskunft, da falsch zu 3.) geantwortet wurde. Zu 3.2.) – mit entsprechenden Angaben unter 3.): Wenn in 3.2. beide Felder angekreuzt sind: Die Melderegisterauskunft erfolgt unter Hinweis auf § 47 BMG und ein Verweis auf die Angaben zu 3.). Wenn eines der Beiden Felder in 3.2. nicht angekreuzt ist: Prüfung: Wenn eine Einwilligungserklärung vorliegt, erfolgt ggf. eine Stichprobe sowie in jedem Fall die Auskunft unter Hinweis auf § 47 BMG und ein Verweis auf die Angaben zu 3.1.) und 3.2.). Wenn eine Einwilligungserklärung nicht vorliegt, erfolgt die Prüfung der entsprechenden Einwilligung bei der Meldebehörde. o Liegt die Einwilligung vor wird die Auskunft unter Hinweis auf § 47 BMG und Verweis auf die Angaben zu 3.1.) und 3.2.) erteilt. o Liegt keine Einwilligung vor, wird die Auskunft abgelehnt. 2/2