Information, Erläuterung und Fragebogen zur einfachen

Werbung
An das
Amt Bargteheide-Land
-EinwohnermeldeamtEckhorst 34
22941 Bargteheide
Information zur einfachen Melderegisteranfrage
hier: Erläuterung und Fragebogen zur Auskunftserteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten,
mit diesem Gesetz wird es erstmalig bundesweit einheitliche melderechtliche Regelungen
geben.
Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes ändern sich für die Ausstellung einer
einfachen Melderegisteranfrage im hiesigen Meldeamt die gesetzlichen
Voraussetzungen.
Neu:
Gem. § 44 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 47 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist es nun
erforderlich bei einfachen Melderegisterauskünften einen „Gewerblichen Zweck“
(Nummer 44.1.1 der BMGVwV) anzugeben.
Die Auskunft wird genutzt für
Adressabgleich
Adressermittlung und –weitergabe an (eine) im Freitext bestimmte Person(en)
oder Stelle(en):
Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte
Aktualisierung eigener Bestandsdaten
Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung
Forderungsmanagement
Bonitätsrisikoprüfung
Werbung
Adresshandel
Markt- Meinungs- und Sozialforschung
Die Gebühr für Auskünfte mit gewerblichem Zweck beträgt 13,00 Euro.
Des Weiteren müssen Sie erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des
Adresshandels verwendet werden sollen. In diesem Fall wäre eine Zustimmung der
betroffenen Person notwendig. Falls ja, geben Sie bitte an, ob Ihnen eine solche
Zustimmung vorliegt.
-1-
1. Wird die Auskunft zum Zwecke des Adresshandels genutzt?
ja
nein
2. Wird die Auskunft zum Zwecke der Werbung genutzt?
ja
nein
3. Falls ja, liegt Ihnen eine ausdrückliche Einwilligungserklärung im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben vor?
ja
nein
Die Gebühr für Auskünfte zum Zwecke der Werbung und Adresshandels beträgt
14,00 Euro.
Name, Vorname und Adresse der gesuchten Person ist:
Ist für die angefragte Person
- eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG
- ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Abs. 1 BMG vorhanden oder
- keine oder keine eindeutige Identifizierung anhand der Angaben der anfragenden Stelle
möglich, bekommen Sie eine neutrale Antwort (Negativauskunft).
Die Gebühr beträgt nach der Tarifstelle 5.1.2.1 a) = 12,00 Euro.
Es kann eine zusätzliche Gebühr durch eine Anhörung nach §§ 51 Absatz 2 oder 52
Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) nach Tarifstelle
5.1.3.1 (in Höhe von 25,- €) oder 5.1.3.2 (in Höhe von 15,- €) des Allgemeinen
Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008
(GVOBl. Schl.-Holst. S.383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Oktober 2015
(GVOBl. Schl.-Holst. S. 368) fällig werden.
Der Hinweis auf die zusätzliche Gebühr ergeht auch in den Fällen, in denen keine
Auskunftssperre und kein bedingter Sperrvermerk im Melderegister gespeichert ist.
Sollten Sie mit der zusätzlichen Gebühr nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte
innerhalb einer Woche mit.
In diesem Fall ist ihr Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft mit der
Erteilung der neutralen Antwort nach Nummer 44.1.3.3 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) vom 28.
Oktober 2015 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30. Oktober 2015)
abgeschlossen.
Bitte füllen Sie den o.g. Fragebogen aus und schicken ihn an das
Einwohnermeldeamt zurück oder Stellen Sie eine erneute Anfrage mit o.g.
neuen Voraussetzungen, damit Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeitet
werden kann.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt
des Amtes Bargteheide-Land
Sparkasse Holstein in Bargteheide
IBAN DE70213522400130270185
BIC NOLADE21HOL
Raiffeisenbank Bargteheide
IBAN DE25230621240000000205
BIC GENODEF1BAR
-2-
Postbank Hamburg
IBAN DE63200100200005815204
BIC PBNKDEFF
Herunterladen