An das Amt Bargteheide-Land -EinwohnermeldeamtEckhorst 34 22941 Bargteheide Information zur einfachen Melderegisteranfrage hier: Erläuterung und Fragebogen zur Auskunftserteilung Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, mit diesem Gesetz wird es erstmalig bundesweit einheitliche melderechtliche Regelungen geben. Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes ändern sich für die Ausstellung einer einfachen Melderegisteranfrage im hiesigen Meldeamt die gesetzlichen Voraussetzungen. Neu: Gem. § 44 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 47 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist es nun erforderlich bei einfachen Melderegisterauskünften einen „Gewerblichen Zweck“ (Nummer 44.1.1 der BMGVwV) anzugeben. Die Auskunft wird genutzt für Adressabgleich Adressermittlung und –weitergabe an (eine) im Freitext bestimmte Person(en) oder Stelle(en): Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte Aktualisierung eigener Bestandsdaten Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung Forderungsmanagement Bonitätsrisikoprüfung Werbung Adresshandel Markt- Meinungs- und Sozialforschung Die Gebühr für Auskünfte mit gewerblichem Zweck beträgt 13,00 Euro. Des Weiteren müssen Sie erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen. In diesem Fall wäre eine Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Falls ja, geben Sie bitte an, ob Ihnen eine solche Zustimmung vorliegt. -1- 1. Wird die Auskunft zum Zwecke des Adresshandels genutzt? ja nein 2. Wird die Auskunft zum Zwecke der Werbung genutzt? ja nein 3. Falls ja, liegt Ihnen eine ausdrückliche Einwilligungserklärung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vor? ja nein Die Gebühr für Auskünfte zum Zwecke der Werbung und Adresshandels beträgt 14,00 Euro. Name, Vorname und Adresse der gesuchten Person ist: Ist für die angefragte Person - eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG - ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Abs. 1 BMG vorhanden oder - keine oder keine eindeutige Identifizierung anhand der Angaben der anfragenden Stelle möglich, bekommen Sie eine neutrale Antwort (Negativauskunft). Die Gebühr beträgt nach der Tarifstelle 5.1.2.1 a) = 12,00 Euro. Es kann eine zusätzliche Gebühr durch eine Anhörung nach §§ 51 Absatz 2 oder 52 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) nach Tarifstelle 5.1.3.1 (in Höhe von 25,- €) oder 5.1.3.2 (in Höhe von 15,- €) des Allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. Schl.-Holst. S.383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 368) fällig werden. Der Hinweis auf die zusätzliche Gebühr ergeht auch in den Fällen, in denen keine Auskunftssperre und kein bedingter Sperrvermerk im Melderegister gespeichert ist. Sollten Sie mit der zusätzlichen Gebühr nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte innerhalb einer Woche mit. In diesem Fall ist ihr Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft mit der Erteilung der neutralen Antwort nach Nummer 44.1.3.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) vom 28. Oktober 2015 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30. Oktober 2015) abgeschlossen. Bitte füllen Sie den o.g. Fragebogen aus und schicken ihn an das Einwohnermeldeamt zurück oder Stellen Sie eine erneute Anfrage mit o.g. neuen Voraussetzungen, damit Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeitet werden kann. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Ihr Einwohnermeldeamt des Amtes Bargteheide-Land Sparkasse Holstein in Bargteheide IBAN DE70213522400130270185 BIC NOLADE21HOL Raiffeisenbank Bargteheide IBAN DE25230621240000000205 BIC GENODEF1BAR -2- Postbank Hamburg IBAN DE63200100200005815204 BIC PBNKDEFF