Gästeführungen, Touren und Programme

Werbung
Gästeführungen, Touren und Programme
Standardführungen
Preise* Führungen
–– Altstadtführung
empfohlene Dauer: 1,5 oder 2 Stunden
–– Altstadt- und Schlossführung (kombiniert)
empfohlene Dauer: 3 Stunden
–– Stadtrundfahrt mit Schlossführung
empfohlene Dauer: 2 Stunden
–– Schlossführung (inklusive Schlossgarten und Stückgarten)
empfohlene Dauer: 1,5 Stunden
zusätzlich kostenpflichtiger Eintritt: Schlossinnenhof mit
Großem Fass, beinhaltet keine Innenräume!
Stunden
85 Euro
95 Euro
2
95 Euro
105 Euro
3
115 Euro
125 Euro
4
135 Euro
145 Euro
5
155 Euro
165 Euro
6
175 Euro
185 Euro
7
195 Euro
205 Euro
8 bis maximal 10
235 Euro
245 Euro
Verlängerungsstunde einsprachig: 35 Euro
Zuschlag 2-sprachig: 20 Euro pro Stunde
*alle Preise inkl. 19% USt.
Wir bieten Ihnen Themenführungen mit interessanten, spannenden und außergewöhnlichen Themen, wie zum Beispiel
„Heidelberg zur Zeit der Romantik“, „Frauen in Heidelberg“,
„Der Philosophenweg“, oder „Musikleben in Heidelberg“ an.
Alle Themenführungen haben eine Dauer von circa 1,5 bis
2 Stunden. Der Preis beträgt 120 Euro in deutscher Sprache,
130 Euro in einer Fremdsprache.
Weiterhin bieten wir Ihnen Sonderführungen oder Sonderprogramme wie zum Beispiel eine Stadtrallye, Schülerführungen,
geführte Radtouren, Führungen für blinde Gäste und Weinproben oder Bierseminare an.
bis 10 Tage vor Führungsbeginn
* Als Erwachsene gelten Personen ab 15 Jahren,
soweit sie nicht in den Personenkreis der Ermäßigten fallen. Ermäßigt: Kinder ab 6 Jahren, Schüler und Studenten bis 28 Jahre, Behinderte mit
entsprechendem Ausweis. Keine Gruppenermäßigungen möglich.
kostenfrei
50% des Gesamtpreises
danach sowie bei Nichterscheinen der Gruppe
90% des Gesamtpreises
Alle unsere Angebote finden Sie auf unserer Webseite
www.heidelberg-marketing.de und sind auch online buchbar.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, kostenlos unsere Broschüre
„Erlebnisangebote“ für Gruppen anzufordern.
Achtung: Bei den Schlossführungen ist die
Eintrittsgebühr für das Schloss nicht in den
oben genannten Tarifen enthalten.
Der Preis für das Schlossticket (inklusive Eintritt Schlosshof, Fasskeller und Deutsches
Apotheken-Museum sowie Hin- und Rückfahrt mit der Bergbahn Talstation bis Molkenkur inklusive eines Stopps am Schloss) beträgt
für
–– Erwachsene 7 Euro*
–– ermäßigt 4 Euro*
In der HeidelbergCARD ist das Schlossticket
bereits inkludiert.
Stornokosten im Falle eines Rücktritts
bis 5 Tage vor Führungsbeginn
Fremdsprachen
1 bis 1,5
!
Themen- und Sonderführungen
Deutsch
i
Für den Busparkplatz am Schloss ist eine Vorreservierung notwendig. Bitte senden Sie eine E-Mail
mit dem gewünschten Termin/Uhrzeit, Buslänge,
etc. an: [email protected].
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Sales-Team
Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Es gelten die Reisebedingungen der Heidelberg
Marketing GmbH für Gruppenpauschalreisen.
Diese finden Sie auch Online zum Download
unter:
http://www.heidelberg-marketing.de/
fileadmin/Mediendatenbank/PDF/AGB_s/
Reisebedingungen_
Gruppenpauschalreisen_2017.pdf
Seite 1 von 7
Buchungsformular
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden es an:
Ein Gästeführer ist bis zu einer max. Gruppengröße
von 28 Personen buchbar (außer bei Rundfahrten im
Heidelberg Marketing GmbH, Neuenheimer Landstraße 5,
eigenem Bus). Bei größeren Gruppen benötigen Sie
69120 Heidelberg, Fax +49 6221 58-40222,
mehrere Gästeführer.
[email protected],
Telefon für Rückfragen +49 6221 58-40223/-225 (Nur bei dringenden Fragen am Wochenende) +49 6221 58-44444
Hiermit buche ich verbindlich:
Datum und Wochentag* .....................................................................................................................................................................
Anzahl Personen*....................... Anzahl Gästeführer*........................ Sprache*..............................................................................
Führung*
Altstadtführung
Dauer....................... , von ................Uhr bis ..................... Uhr
Altstadt- und Schlossführung (kombiniert)
Dauer....................... , von ................Uhr bis ..................... Uhr
Stadtrundfahrt mit Schlossführung
Dauer....................... , von ................Uhr bis ..................... Uhr
Schlossführung (Garten, Innenhof, Grosses Fass)
Dauer....................... , von ................Uhr bis ..................... Uhr
Themenführung oder Sondertour mit folgendem Thema:
.................................................................................................
Dauer....................... , von ................Uhr bis ..................... Uhr
Kulinarisches Angebot mit folgendem Thema:
.................................................................................................
Treffpunkt*
Universitätsplatz/Löwenbrunnen (empfohlen bei Anreise zu Fuß, mit ÖPNV oder PKW)
Neckarmünzplatz (empfohlen bei Anreise mit eigenem Bus)
Busparkplatz am Schloss (empfohlen bei Schlossführung und Anreise mit eigenem Bus)
Besucherzentrum am Schloss (empfohlen bei Schlossführung und Anreise mit ÖPNV oder zu Fuß)
Sonstiger Wunsch: ............................................................................................................................................................................
Zahlung*
Die Führung und mögliche Eintritte werden bar vor Ort bezahlt.
Die Führung wird per Rechnung** gezahlt, mögliche Eintritte im Rahmen der Tour werden bar vor Ort bezahlt.
Die Führung und mögliche Eintritte werden per Rechnung** bezahlt.
Kontakt*
Name, Vorname, Titel .............................................................................................................................................................................
Firma/Institut, Telefon..............................................................................................................................................................................
Straße/Postleitzahl/Ort ...........................................................................................................................................................................
Fax/E-Mail (für Buchungsbestätigung) ...................................................................................................................................................
Ansprechpartner vor Ort (Name und Mobilnummer) .............................................................................................................................
*Pflichtfelder **Die Rechnung erhalten Sie einige Tage nach der Führung!
Damit sich der Gästeführer auf Ihre Gruppe bestens vorbereiten kann, haben Sie untenstehend die
Möglichkeit noch einige zusätzliche freiwillige Angaben zu machen:
Art der Gruppe .........................................................................................................................................................................................
Durchschnittliches Alter (Konstitution, körperliche Beeinträchtigungen) ...................................................................................................
Handelt es sich um den ersten Aufenthalt der Gäste in Heidelberg?
Ja
Nein
Weitere Programmpunkte in Heidelberg ..................................................................................................................................................
Besondere Wünsche/Interessen/Anforderungen .......................................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................................
Bitte lassen Sie mir den Newsletter der Heidelberg Marketing GmbH per E-Mail zukommen
Ich habe die Reisebedingungen der Heidelberg Marketing GmbH für Gruppenpauschalreisen erhalten und erkenne
diese als verbindlich an.
Datum/Unterschrift/Stempel
Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Seite 2 von 7
Reisebedingungen der Heidelberg Marketing GmbH für Gruppenpauschalreisen
Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Heidelberg
Marketing GmbH – nachstehend „HDM“ abgekürzt - im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und
füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen
vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Abschluss des Reisevertrages, Stellung des
Gruppenauftraggebers und des Gruppenverant­
wortlichen
Gruppenauftraggeber ist die Institution, der rechtsfähige
oder nicht rechtsfähige Verein, das Unternehmen oder
der sonstige privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche
Rechtsträger, der die HDM mit der Durchführung der
Gruppenreise beauftragt.
Gruppenverantwortlicher ist die für den Gruppenauftraggeber handelnde Person, während der Reise insbesondere die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte verantwortliche Leitungsperson.
Bei Reisen geschlossener Gruppen im Sinne dieser Reisebedingungen haben die Reiseteilnehmer die Stellung
eines Reisenden im Sinne der gesetzlichen Vorschriften
mit der Rechtsstellung eines Begünstigten nach den
Bestimmungen eines Vertrages zu Gunsten Dritter.
Die Buchung einer Gruppenreise ist ausschließlich schriftlich möglich.
Bei den „Gruppenreisen“ (mit Übernachtung) übermittelt
die HDM nach Anfrage durch den Gruppenauftraggeber
und Abstimmung der Details ein verbindliches Angebot
auf Abschluss des Reisevertrages an den Gruppenauftraggeber als selbstständigen Vertragspartner und Zahlungspflichtigen. Der Vertrag kommt ausschließlich mit
dem Zugang der schriftlichen Angebotsannahme durch
den Gruppenauftraggeber an die HDM innerhalb der
von der HDM angegebenen Annahmefrist zustande. Eine
Annahmeerklärung mit Änderungen, Einschränkungen
oder Erweiterungen gegenüber dem Angebot der HDM
führt nicht zum Vertragsabschluss. Dem Kunden wird
empfohlen, im Falle von Änderungswünschen ein neues
Angebot anzufordern.
Für die Buchung von „Erlebnisangeboten“ (Führungen,
Touren, Schifffahrten) gilt:
a) Der Gruppenauftraggeber bietet mit der Übermittlung
der Buchung der HDM den Abschluss eines Reisevertrages als selbständiger Vertragspartner und Zahlungspflichtiger verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der
Gruppenauftraggeber 10 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt ausschließlich mit Zugang der
schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung der HDM
beim Gruppenauftraggeber zustande.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt
der Buchung des Gruppenauftraggebers ab oder unterbreitet die HDM ohne Vorliegen einer Buchung dem
Gruppenauftraggeber zunächst ein verbindliches Angebot, kommt der Reisevertrag auf Grundlage der ändernden Buchungsbestätigung bzw. des Angebots der HDM
zustande, soweit der Gruppenauftraggeber innerhalb der
von der HDM hierfür gesetzten Frist – ohne Fristsetzung
innerhalb von 10 Tagen – seine Annahme schriftlich
erklärt.
1.7 Soweit diese Reisebedingungen für „Gruppenreisen“
(mit Übernachtung) einer- sowie für „Erlebnisangebote“
(Führungen, Touren, Schifffahrten) andererseits voneinander abweichende Regelungen enthalten, gelten im Falle
einer Kombination beider Angebotsgruppen ausschließlich diejenigen Bestimmungen für „Gruppenreisen“ (mit
Übernachtung).
1.8 Die HDM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB sowohl bei den
Gruppenreisen, als auch den Erlebnisangeboten kein
Widerrufsrecht besteht, also weder für den Gruppenauftraggeber, noch für die Teilnehmer, sondern lediglich
die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag
über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen (z.B. zu Hause) geschlossen worden ist,
es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,
Fremdprospekte
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht der HDM bestimmt
sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der
Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen der HDM für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Gruppenauftraggeber vorliegen. Soweit die HDM dem
Gruppenauftraggeber gemäß Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6
Buchstabe c ein Angebot unterbreitet hat, sind Grundlage der vertraglichen Leistungspflicht ausschließlich der
Inhalt dieses Angebots und die darin in Bezug genommenen sonstigen Informationen und Angaben zu den
Leistungen der HDM.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
und Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der HDM hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von der HDM herausgegeben werden, sind für die HDM und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gruppenauftraggeber zum
Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht der HDM gemacht wurden.
3. Bezahlung
3.1 Jedwede Verpflichtung zu An-, Rest- oder sonstigen
Zahlungen seitens des Gruppenauftraggebers setzt die
Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB
durch die HDM voraus.
3.2 Die HDM kann dem Gruppenauftraggeber entweder
einen Gesamtsicherungsschein für alle Teilnehmer übergeben oder einen Sicherungsschein für jeden Teilnehmer
mit der Maßgabe, dass der Gruppenauftraggeber nach
Wahl der HDM verpflichtet ist, diese entweder dem
Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Seite 3 von 7
3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 einzelnen Teilnehmer auszuhändigen oder für diesen
treuhänderisch zu verwahren. Der Gruppenauftraggeber
hat sicherzustellen, dass ihm entweder der Gesamtsicherungsschein oder die einzelnen Sicherungsscheine vorliegen, bevor er das Inkasso gegenüber den Teilnehmern
entsprechend Ziff. 3.3 vornimmt.
Dem Gruppenauftraggeber obliegt das Inkasso des
Reisepreises gegenüber seinen Teilnehmern. Der Gruppenauftraggeber hat sicherzustellen, dass, soweit etwas
anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,
die Teilnehmer ihre Zahlungen ausschließlich an den
Gruppenauftraggeber, nicht direkt an die HDM leisten.
Der Gruppenauftraggeber seinerseits hat die Gesamtzahlung in einem Betrag ohne Teilzahlungen an die HDM zu
leisten.
Der Gruppenauftraggeber haftet gegenüber der HDM
für schuldhafte Verletzungen seiner Verpflichtungen zum
Inkasso entsprechend den vorstehenden Bestimmungen, soweit die HDM durch diese Pflichtverletzungen
ursächlich bedingt einen Zahlungsausfall gegenüber
dem Teilnehmer hinnehmen muss. Unabhängig von
einer entsprechenden Pflichtverletzung haftet der Gruppenauftraggeber für die Gesamtzahlung, soweit er eine
entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
Nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen, insbesondere bezüglich des Sicherungsscheins, hat bei „Gruppenreisen“ (mit Übernachtung) der Gruppenauftraggeber eine sofort zahlungsfällige Anzahlung zu leisten. Die
Höhe der Anzahlung beträgt 10 % des Reisepreises.
Soweit die HDM der Pflicht zur Übergabe des Sicherungsscheins gemäß den vorstehenden Bestimmungen
nachgekommen ist, wird die Zahlung bzw. Restzahlung
30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht,
dass die Reise nicht mehr gemäß Ziffer 7 dieser Reisebedingungen wegen Nichterreichen einer vereinbarten
Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei
Buchungen kürzer als 30 Tage für Reisebeginn ist der
gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
Soweit die HDM zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
des Gruppenauftraggebers gegeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch
auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
Werden Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten
geleistet, so ist die HDM berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Gruppenauftraggeber mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer
5 dieser Bedingungen zu belasten.
4.2 Sind mit dem Gruppenauftraggeber Staffelpreise in
dem Sinne vereinbart, dass sich der Preis pro Teilnehmer
bei der Unterschreitung bestimmter Teilnehmerzahlen
erhöht, so schuldet der Gruppenauftraggeber die entsprechenden Zahlungen als selbstständige Vertragsverpflichtungen unabhängig von Zahlungsverpflichtungen
der Teilnehmer selbst.
5. 5.1 5.2 5.3 5.4 4. Zahlungsverpflichtung des Gruppenauftraggebers
bei vereinbarter Mindestteilnehmerzahl,
Staffelpreisen
4.1 Ist mit dem Gruppenauftraggeber eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl als Preisgrundlage vereinbart, so
schuldet der Gruppenauftraggeber den entsprechenden
Reisepreis als selbstständige Zahlungsverpflichtung unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl und unbeschadet des Rechts der HDM, gegebenenfalls entsprechend den Regelungen in Ziffer 7 dieser Bedingungen
vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Gruppenauftraggeber und der Reiseteilnehmer können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber der HDM unter der in diesen
Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem
Gruppenauftraggeber/Reiseteilnehmer wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ist der Gruppenauftraggeber Kaufmann oder juristische Person des privaten
oder öffentlichen Rechts, so hat er Rücktrittserklärungen
ausschließlich schriftlich vorzunehmen.
Treten der Gruppenauftraggeber oder der Teilnehmer vor
Reisebeginn zurück oder treten Teilnehmer die Reise nicht
an, so verliert die HDM den Anspruch auf den Reisepreis.
Hiervon unberührt bleiben jedoch die Zahlungsverpflichtungen des Gruppenauftraggebers gemäß Ziffer 3 dieser
Bedingungen. Die HDM kann, soweit der Rücktritt nicht
von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Gruppenauftraggeber und Teilnehmer
schulden diese Rücktrittskosten als gesamtschuldnerische
Verpflichtung.
Die HDM hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
a) bei „Gruppeneisen“ (mit Übernachtung):
–– bis 31 Tage vor Reiseantritt 10 %,
–– vom 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 25 %,
–– vom 20. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
–– vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %,
–– ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90 %,
b) bei „Erlebnisangeboten“ (Führungen, Touren,
Schifffahrten):
vom 9. Tag bis 5. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 4. Tag und bei Nichtanreise 90 %.
Dem Gruppenauftraggeber und dem Teilnehmer bleibt
es in jedem Fall unbenommen, der HDM nachzuweisen,
dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte
Pauschale.
Die HDM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.
In diesem Fall ist die HDM verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
Seite 4 von 7
5.6 Dem Gruppenauftraggeber wird empfohlen, den Teilnehmern dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit zu empfehlen; den Teilnehmern wird dringend empfohlen, diese
Versicherungen selbst und unabhängig von entsprechenden Maßnahmen und Angeboten des Gruppenauftraggebers, abzuschließen.
5.7 Das Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen
des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das
Recht, Ersatzteilnehmer zu stellen, steht in entsprechender Anwendung der gesetzlichen Vorschrift des § 651b
BGB auch dem Gruppenauftraggeber und dem Gruppenverantwortlichen zu.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen der Gruppenauftraggeber und/oder die Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben
sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die HDM wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt der Heidelberg Marketing GmbH wegen
Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
7.1 Die HDM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Vertrag mit dem Gruppenauftraggeber und den Teilnehmern
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
des Rücktritts durch die HDM müssen in der konkreten
Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen
für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einer
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Die HDM hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben
zu verweisen.
c) Die HDM ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen des Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt der HDM später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn die HDM in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung über die Absage der Reise durch die Heidelberg
Marketing GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
unverzüglich zurück.
ungeachtet einer Abmahnung der HDM nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des
Gruppenauftraggebers und/oder des Gruppenverantwortlichen berechtigt dies die HDM zur Kündigung der
Verträge mit den einzelnen Teilnehmern nur dann und
insoweit, als der HDM die Durchführung der Reisen für
die einzelnen Teilnehmer durch das vertragswidrige Verhalten des Gruppenauftraggebers und/oder Gruppenverantwortlichen objektiv unmöglich oder unzumutbar wird.
8.2 Kündigt die HDM, so behält sie den Anspruch auf den
Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der HDM wie folgt
konkretisiert:
a) Der Teilnehmer selbst ist ungeachtet der entsprechenden selbstständigen Verpflichtungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen verpflichtet,
auftretende Mängel unverzüglich der HDM anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der HDM wird der Teilnehmer spätestens
mit Übergabe der Reiseunterlagen informiert.
c) Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Teilnehmer obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von der HDM nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen
HDM anzuerkennen.9.3 Wird die Reise infolge eines
Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der
Gruppenauftraggeber oder der Teilnehmer den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines
solchen Mangels aus wichtigem, der HDM erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Hinsichtlich dieses Kündigungsrechts gilt:
a) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die HDM oder,
soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur)
eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
b) Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder von der HDM oder ihren
Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
c) Das Kündigungsrecht des Gruppenauftraggebers gilt
nur insoweit und für die Teilnehmer, bei denen die vorgenannten Voraussetzungen einer Kündigung vorliegen,
es sei denn die zur Kündigung führenden Mängel sind
objektiv so schwerwiegend, dass Teilnehmern und/oder
dem Gruppenauftraggeber selbst die Fortsetzung der
Reise nicht zugemutet werden kann.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1 Die HDM kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Gruppenauftraggeber und/oder
der Gruppenverantwortlichen und/oder der Teilnehmer
Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Seite 5 von 7
10. Besondere Bedingungen für Reisen geschlossener
Gruppen
10.1 Die HDM haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile,
gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis der HDM
zusätzlich zu den Leistungen der HDM vom Gruppenauftraggeber/Gruppenverantwortlichen angeboten,
organisiert, durchgeführt und/oder den Teilnehmern zur
Verfügung gestellt werden.
Hierzu zählen insbesondere:
a) vom Auftraggeber organisierte An- und Abreisen zu
und von den mit der HDM vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort.
b) nicht im Leistungsumfang der HDM enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort.
c) von der HDM auf Wunsch des Auftraggebers vermittelte Reiseleiter.
10.2 Die HDM haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, des Gruppenverantwortlichen oder des von der HDM lediglich vermittelten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere
nicht für mit der HDM nicht abgestimmte:
a) Änderungen,
b) Weisungen an örtliche Führer/-innen,
c) Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern,
d) Auskünfte und Zusicherungen gegenüber dem Reiseteilnehmer.
10.3 Soweit für die Haftung der HDM gegenüber dem Reiseteilnehmer an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem Gruppenauftraggeber und
HDM vereinbarte Reisepreis der/des Reiseteilnehmer/s
maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche vom Gruppenauftraggeber gegenüber
den/dem Reiseteilnehmer/n erhoben werden.
10.4 Gruppenauftraggeber und Gruppenverantwortliche
sowie der von der HDM lediglich vermittelte Reiseleiter
sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während
oder nach der Reise Beanstandungen oder Ansprüche
der Reiseteilnehmer namens der HDM anzuerkennen.
10.5 Mängelanzeigen der Reiseteilnehmer, die ausschließlich
gegenüber dem Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen erfolgen, sind nicht ausreichend. Der
Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche ist
jedoch verpflichtet, die von der HDM hierfür eingesetzte
Reiseleitung oder Agentur von solchen Mängelanzeigen
unverzüglich zu unterrichten. Ist eine Reiseleitung oder
Agentur als Ansprechpartner für Mängelrügen nach den
vertraglichen Vereinbarungen nicht geschuldet, so hat die
Anzeige sofort an die Zentrale der HDM zu erfolgen.
10.6 Unabhängig von der Verpflichtung der Reiseteilnehmer
zur Mängelanzeige und von der Verpflichtung des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen, ihnen
mitgeteilte Mängel anzeigen und gem. Ziffer 10.5 sofort
an die HDM weiterzuleiten, besteht eine eigenständige
Verpflichtung des Gruppenauftraggebers/Gruppenverantwortlichen, Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen.
10.7 Ansprüche des Gruppenauftraggebers und der Reiseteilnehmer entfallen nur dann nicht, wenn sie den vorstehenden Verpflichtungen unverschuldet nicht nachkommen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der HDM für Schäden, die nicht
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gruppenauftraggebers/Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die HDM für einen dem Gruppenauftraggeber/
Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Die deliktische Haftung der HDM für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3 Die HDM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der HDM sind.
Die HDM haftet jedoch:
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Gruppenauftraggebers/Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten der HDM ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung der HDM wegen der Verletzung
von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
12. Ansprüche und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise haben der Gruppenauftraggeber bzw. der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
der HDM unter der nachstehend angegebenen Anschrift
erfolgen.
12.3 Nach Ablauf der Frist können der Gruppenauftraggeber/
der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen
beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn
Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d,
651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
geltend zu machen.
12.4 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der HDM oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der HDM beruhen, verjähren in
Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Seite 6 von 7
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HDM oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HDM
beruhen.
12.5 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr.
12.6 Die Verjährung nach Ziffer 12.3 und 12.4 beginnt mit
dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den
vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Ziffer 12.1
Satz 2 gilt entsprechend.
12.7 Schweben zwischen dem Kunden und der HDM Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder die HDM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15.3 Für Klagen der HDM gegen den Gruppenauftraggeber
bzw. dem Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gruppenauftraggeber bzw.
Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz der HDM vereinbart.
15.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU,
dem der Teilnehmer angehört, für den Kunden bzw. den
Gruppenauftraggeber günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Die HDM wird den Gruppenauftraggeber bzw. den Teilnehmer über die für Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird,
geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei
wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in
der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt
nicht, wenn die HDM nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
Wichtige Hinweise:
14. Hinweis zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung
14.1 Die HDM im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser
Reisebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses
Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Die HDM
nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.
14.2 Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die HDM verpflichtend
würde, informiert die HDM den Reisenden hierüber in
geeigneter Form.
14.3 Die HDM weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://
ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten
Rechtsanwälte Stuttgart | München, 2004 – 2017
Sämtliche Angebote in diesem Katalog können auch von
Wiederverkäufern (Reiseveranstaltern, Reisebüros, Event- und
Marketingagenturen) gebucht werden. Beachten Sie bitte,
dass für Buchungen solcher Unternehmen nicht die in diesem
Katalog abgedruckten Reisebedingungen gelten, sondern die
„Geschäftsbedingungen der Heidelberg Marketing GmbH zur
Vermarktung touristischer Leistungen an Wiederverkäufer“.
Entsprechenden Interessenten übermitteln wir die vorgenannten Geschäftsbedingungen mit unserem Angebot.
Für Übernachtungen von Gruppen außerhalb von Pauschalarrangements, d.h. ohne weitere damit in Verbindung stehenden
Reiseleistungen, gelten ebenfalls nicht die hier abgedruckten
Reisebedingungen, sondern ausschließlich die „Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Heidelberg Marketing
GmbH“. Interessenten erhalten diese spätestens zusammen
mit unserer Buchungsbestätigung.
Reiseveranstalter ist:
Heidelberg Marketing GmbH
Geschäftsführer: Mathias Schiemer, Nicole Huber
Neuenheimer Landstraße 5
69120 Heidelberg
Telefon: + 49 (0)6221.5840200
Telefax: + 49 (0)6221.5840222
E-Mail: [email protected]
Handelsregisternummer: HRB 337405
Registergericht: AG Mannheim
USt-IdNr.: DE226325597
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gruppenauftraggeber bzw. dem Teilnehmer und der HDM findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt
auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2 Der Gruppenauftraggeber bzw. der Teilnehmer kann die
HDM nur an deren Sitz verklagen.
Heidelberg Marketing GmbH Neuenheimer Landstraße 5 69120 Heidelberg
Seite 7 von 7
Herunterladen