Fragen und Antworten zur AMA Hauptauszahlung Umweltprogramm / Direktzahlungen / Bergbauernprogramm (ÖPUL / DIZA / AZ) 25. 4. 2016 Fragen und Antworten zur ÖPUL 2015-Auszahlung Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung für das Antragsjahr 2015 erfolgt mit Fälligkeit 28. April 2016. Wer bekommt eine Auszahlung? Alle ÖPUL 2015-Betriebe, die fristgerecht Maßnahmen im Herbstantrag 2014 beantragt und einen Mehrfachantrag-Flächen 2015 eingereicht haben, wurden berechnet. Maßnahmen, die nach der Herbstantragsfrist von anderen Betrieben mittels „Maßnahmenübernahme“ übernommen und von der AMA genehmigt wurden, gelangen ebenfalls zur Auszahlung. Wieviel wird ausgezahlt? Der österreichweite Auszahlungsbetrag liegt bei rund 383 Mio. Euro, davon wurden ca. 192 Mio. Euro im Jahr 2015 ausbezahlt. Wann erfolgt der Mitteilungsversand? Die ÖPUL 2015-Mitteilungen werden am 17. Mai 2016 (die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 20. Mai 2016 (die restlichen Bundesländer) gemeinsam mit anderen Mitteilungen (Ausgleichszulage 2015) und Bescheiden (Direktzahlungen 2015) versandt. Da hinsichtlich ÖPUL auch die Antragsjahre aus der Vorperiode (ÖPUL 2007) nachgerechnet wurden, können sich mehrere ÖPULMitteilungen in einem Kuvert befinden bzw. mehrere Kuverts an einen Betrieb versendet werden. Eine Unterscheidung der Antragsjahre ist in der Fußzeile der einzelnen ÖPULMitteilungen möglich. Was passiert mit der ÖPUL Teilzahlung (2015)? Der ursprünglich im November 2015 überwiesene Teilbetrag scheint als Rückforderung auf dem AMA-Förderkonto bzw. als Lastschrift auf dem Kontoauszug auf. Im Gegenzug wird der für ÖPUL 2015 errechnete Betrag gutgeschrieben. Es kommt daher automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016. In der Regel macht die ÖPUL 2015-Förderung mehr aus als die Teilzahlung (2015) und es kommt zur Auszahlung der Differenz. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Teilzahlung (2015) zu hoch bemessen wurde und es zu einer Rückforderung kommt. Beispiel: Im Rahmen der Teilzahlung vom November 2015 wurde ein Betrag von 5.000 Euro ausbezahlt. Die jetzige Berechnung ergibt einen Auszahlungsbetrag von 8.000 Euro. Am Kontoauszug scheinen sowohl 5.000 Euro als Lastschrift als auch 8.000 Euro als Gutschrift auf, tatsächlich wird am Bankkonto aber nur mehr die Differenz von 3.000 Euro gutgeschrieben. Wie ist der ÖPUL-Auszahlungsbetrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich? Auf Grund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Auszahlungsinformationen auf den Zahlungsanweisungen (und damit auf dem Kontoauszug) nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Damit die Buchungen zum Auszahlungstermin 28. April 2016 – abgesehen vom Kontoauszug – gut nachvollzogen werden können, werden die Detaildaten in einer sogenannten Zahlungsinformation angedruckt und als Beilage gemeinsam mit der Auszahlungsmitteilung versandt. Was kann auf www.eama.at eingesehen werden? Die Auszahlungsmitteilung ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Der beliebte ÖPULAbrechnungsreport mit den detaillierten Berechnungsergebnissen auf Schlagebene kann erst im Laufe des Jahres 2016 zur Verfügung gestellt werden. Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen? Für Fragen zur ÖPUL-Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 01/331 29 zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, den Erhalt der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen. Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung? Allfällige Einwände gegen die Auszahlungsmitteilung sind innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung bei der AMA einzubringen. Ein Einwand kann postalisch an die AMA per Adresse Dresdnerstraße 70, 1200 Wien oder per Fax an die Fax-Nr. 01-33151295 oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden. Korrekturen zu Anträgen müssen online über www.eama.at eingebracht werden. Kann noch eine Korrektur zum Mehrfachantrag-Flächen 2015 vorgenommen werden? Korrekturen zum Mehrfachantrag-Flächen 2015 können online unter www.eama.at entweder selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorgenommen werden. Die AMA überprüft in weiterer Folge, ob der Korrektur stattgegeben werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Antrags- und Korrekturfrist abgelaufen ist und nach Erhalt der Mitteilung in der Regel nur mehr Rücknahmen von Anträgen akzeptiert werden können. Bei Korrekturen, die auf einen offensichtlichen (im Antrag erkennbaren) Fehler zurückzuführen sind, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Dasselbe trifft auf nachträgliche Korrekturen zum Herbstantrag 2014 zu. Diese sind allerdings schriftlich einzubringen, da dieser Antrag noch nicht im grafischen Antragsverfahren abgewickelt wurde. Es empfiehlt sich daher, die Anträge nochmals umgehend auf Fehlerfreiheit zu überprüfen. Welche Datengrundlage beinhaltet die Auszahlung? In der Auszahlung sind die Ergebnisse von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen zum Antragsjahr 2015 berücksichtigt. In Bezug auf die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ ist der Herbstantrag 2014 für die Auszahlung relevant. Für die übrigen Maßnahmen ist der Mehrfachantrag-Flächen 2015 die Datengrundlage für die Auszahlung. Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste, die Alm-/Weidemeldungen Rinder, die Meldungen an die Rinderdatenbank sowie sämtliche übermittelte Korrekturen, die von der AMA beurteilt und stattgegeben werden konnten, sind in der Auszahlung berücksichtigt. Welche Betriebe erhalten nicht die vollständige Auszahlung? Bei 670 Betrieben konnten die Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen zu Berechnungsbeginn noch nicht berücksichtigt werden. Diese Betriebe erhalten nur 75 % des errechneten Auszahlungsbetrages. Der endgültige ÖPUL-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle wird den betroffenen Betrieben im Dezember mitgeteilt werden. Wann erfolgt die nächste ÖPUL-Auszahlung? Die nächste ÖPUL-Auszahlung ist am 20. Dezember 2016 geplant. Eine frühere Auszahlung von noch ausstehenden Beträgen zum ÖPUL 2015 oder ÖPUL 2007 ist nicht möglich. Warum unterscheidet sich der ÖPUL 2015-Auszahlungsbetrag gegenüber dem ÖPUL 2007? Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 20142020. Dabei kam es gegenüber der Vorperiode zu Umstellungen in der Maßnahmengestaltung. Beispielsweise werden die Maßnahmen der Integrierten Produktion, im Grünland die Steilstufen <50 % Hangneigung oder die Maßnahme Tierschutz-Auslauf nicht mehr angeboten. Bei den weiter angebotenen Maßnahmen kam es zur Änderung der Prämiensätze. Abhängig von der Maßnahmenbeantragung werden daher ÖPUL 2015Teilnehmer in der Regel weniger Prämie erhalten als bisher. Fragen und Antworten zur Auszahlung der Direktzahlungen 2015 Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung für das Antragsjahr 2015 erfolgt mit Fälligkeit 28. April 2016. Wer bekommt eine Auszahlung? Direktzahlungen werden grundsätzlich nur aktiven Betriebsinhabern gewährt, welche die Grundvoraussetzungen für die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen erfüllen, Direktzahlungen im Mehrfachantrag 2015 beantragt haben und mindestens 1,5ha beihilfefähige Fläche bewirtschaften. Wieviel wird ausgezahlt? Der österreichweite Auszahlungsbetrag liegt bei rund 671 Mio. Euro, davon wurden ca. 350 Mio. Euro im Dezember 2015 ausbezahlt. Wann erfolgt der Bescheid-Versand? Die Bescheide werden am 17. Mai 2016 (die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 20. Mai 2016 (die restlichen Bundesländer) gemeinsam mit anderen Mitteilungen (Ausgleichszulage 2015 und ÖPUL) versandt. Was passiert mit der DIZA-Teilzahlung (2015)? Der ursprünglich im Dezember 2015 überwiesene Teilbetrag scheint als Rückforderung auf dem AMA-Förderkonto bzw. als Lastschrift auf dem Kontoauszug auf. Im Gegenzug wird der für die DIZA 2015 errechnete Betrag gutgeschrieben. Es kommt daher automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016. In der Regel macht die DIZA 2015-Zahlung mehr aus als die Teilzahlung (2015) und es kommt zur Auszahlung der Differenz. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Teilzahlung (2015) zu hoch bemessen wurde und es zu einer Rückforderung kommt. Wie ist der DIZA-Auszahlungsbetrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich? Auf Grund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Auszahlungsinformationen auf den Zahlungsanweisungen (und damit auf dem Kontoauszug) nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Damit die Buchungen zum Auszahlungstermin 28. April 2016 – abgesehen vom Kontoauszug – gut nachvollzogen werden können, werden die Detaildaten in einer sogenannten Zahlungsinformation angedruckt und als Beilage gemeinsam mit dem Auszahlungsbescheid versandt. Was kann auf www.eama.at eingesehen werden? Der Auszahlungsbescheid ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen? Für Fragen zur DIZA-Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 01/333 7116 zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, den Erhalt des Bescheides abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen. Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung? Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der AMA eingebracht werden. Beschwerden können postalisch an die AMA an die Adresse Dresdnerstraße 70, 1200 Wien oder per EMail an [email protected] übermittelt bzw. erstmals auch online unter www.eama.at eingereicht werden. Welche Betriebe erhalten nicht die vollständige Auszahlung? Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben jedoch erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2015 gestellt haben, bei der Auszahlung im April 2016 zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe (rund 900) werden von der AMA darüber schriftlich informiert. Wann erfolgt die nächste DIZA-Auszahlung? Die Auszahlung der Direktzahlungen 2015 für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende August 2016. Zu welchen Änderungen kommt es aufgrund der neuen GAP? Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik kommt es bei den Direktzahlungen ab 2015 zu wesentlichen Änderungen. Das in Österreich angewandte "Historische Modell" wird auf ein sogenanntes "Regionalmodell" umgestellt. Die Direktzahlungen sind nun mehr in einzelne Maßnahmen unterteilt. Die Zahlungsansprüche wurden auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche 2015 neu zugewiesen und werden künftig in Form der Basisprämie ausbezahlt. Die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der „Greeningauflagen“ wird mit einer Ökologisierungsprämie, der sogenannten "GreeningZahlung" abgegolten. Weitere Ziele der Direktzahlungen ab 2015 sind die verstärkte Förderung von Junglandwirten sowie eine sogenannte Kleinerzeugerregelung für Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von bis zu EUR 1.250. Für auf Almen aufgetriebene Rinder, Schafe und Ziegen wird eine gekoppelte Stützung gewährt. Fragen und Antworten Ausgleichszulage 2015 zur Auszahlung der Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung für das Antragsjahr 2015 erfolgt mit Fälligkeit 28. April 2016. Wer bekommt eine Auszahlung und wofür? Betriebe mit einer Mindestgröße von 2 ha Fläche in benachteiligten Gebieten. Wieviel wird ausgezahlt? Das Gesamtvolumen der ersten Endberechnung für die AZ beträgt österreichweit rund 253 Mio. €, davon wurden ca. 175 Mio. Euro im Jahr 2015 ausbezahlt. Wann erfolgt der Mitteilungsversand? Die AZ 2015-Mitteilungen werden am 17. Mai 2016 (die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 20. Mai 2016 (die restlichen Bundesländer) gemeinsam mit anderen Mitteilungen (ÖPUL 2015) und Bescheiden (Direktzahlungen 2015) versandt. Was passiert mit der AZ-Teilzahlung (2015)? Der ursprünglich im November 2015 überwiesene Teilbetrag scheint als Rückforderung auf dem AMA-Förderkonto bzw. als Lastschrift auf dem Kontoauszug auf. Im Gegenzug wird der für die AZ 2015 errechnete Betrag gutgeschrieben. Es kommt daher automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016. In der Regel macht die AZ 2015-Zahlung mehr aus als die Teilzahlung (2015) und es kommt zur Auszahlung der Differenz. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Teilzahlung (2015) zu hoch bemessen wurde und es zu einer Rückforderung kommt. Wie ist der AZ-Auszahlungsbetrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich? Auf Grund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Auszahlungsinformationen auf den Zahlungsanweisungen (und damit auf dem Kontoauszug) nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Damit die Buchungen zum Auszahlungstermin 28. April 2016 – abgesehen vom Kontoauszug – gut nachvollzogen werden können, werden die Detaildaten in einer sogenannten Zahlungsinformation angedruckt und als Beilage gemeinsam mit der Auszahlungsmitteilung versandt. Was kann auf www.eama.at eingesehen werden? Die Auszahlungsmitteilung ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen? Für Fragen zur AZ-Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 01/33759 zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, den Erhalt der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen. Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung? Allfällige Einwände gegen die Auszahlungsmitteilung sind innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung bei der AMA einzubringen. Ein Einwand kann postalisch an die AMA per Adresse Dresdnerstraße 70, 1200 Wien oder per Fax an die Fax-Nr. 01-331516607 oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden. Welche Betriebe erhalten nicht die vollständige Auszahlung? Bei 64 Betrieben wird der Heimbetrag bzw. bei 877 Betrieben wird der Almbetrag nur zu 75 % errechnet und ausbezahlt. Hier konnten die Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen zu Berechnungsbeginn noch nicht berücksichtigt werden. Der endgültige AZ-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle wird den betroffenen Betrieben im August mitgeteilt werden. Wann erfolgt die nächste AZ-Auszahlung? Die Auszahlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende August 2016. Zu welchen Änderungen kommt es aufgrund der neuen GAP? Auf Grund der Änderungen wird es bei den meisten Betrieben zu Änderungen bei der Höhe der Ausgleichszulage kommen. Je nach betrieblicher Situation werden diese Änderungen gering oder auch deutlicher ausfallen. Besonders bemerkbar werden dabei folgende Punkte sein: - Heimbetriebe ohne Erschwernispunkte (unter 5 Punkte oder BKZ über 45) erhalten einen Sockelbetrag von 25 €/ha – betroffen davon sind rund 9.500 bis 10.000 Betriebe, geänderte Grenzen für die Prämienabstufung, Änderung der Berechnungsmethode für Almflächen, Einbeziehung der Hutweiden in die Berechnung der Erschwernispunkte, Wegfall der sogenannten „äußeren Verkehrslage“ (z.B. Entfernung Bus, Bahn), Aufwertung der Kriterien „Trennstücke“ und „Hangneigung.