1 Sven Gerich, Vorsitzender der SPD-Stadtverordnetenfraktion Jörg Jordan, Ehrenbürger der Landeshauptstadt Wiesbaden Eckpunkte für die Errichtung des neuen Kongresszentrums „Rhein-MainHallen“ am Standort Friedrich-Ebert-Allee – „Wahrzeichenvariante“ – Stand 17.12.2011 - 6 1. Standort und flexibler Bauprozess Das neue Kongresszentrum „Rhein-Main-Hallen“ entsteht leicht verschoben am Standort der bestehenden Rhein-Main-Halle, zwischen dieser und der HerbertAnlage. Während der Bauzeit soll eine Staubmauer unmittelbar zwischen Baustelle und dem zunächst weiterbetriebenen Alt-Hallenbereich dessen übergangsweise Weiternutzung und Abschirmung gegenüber den Beeinträchtigungen der Bauarbeiten in ggrößtmöglichen Umfang gewährleisten. (Vorbild: Neubau des Kongresszentrums „Rosengarten“, Mannheim). Diese Staubmauer wird unmittelbar an der südlichen Wand der Halle 5 der bestehenden Rhein-Main-Halle errichtet. Die weitere Planung muss sicherstellen, dass die Herbertanlage in ihrer denkmalgeschützten Qualität erhalten bleibt (s. Ziff. 4). Die Möglichkeiten hierzu, wie generell für die bessere Realisierungsmöglichkeit der neuen Rhein-Main-Halle an diesem Standort, ergeben sich aus der an diesem Ort vertretbaren größeren Höhe des neuen Gebäudekomplexes, was auch Grundlage dafür ist, dass mit dem neuen Kongresszentrum ein neues architektonisches Wahrzeichen für Wiesbaden entstehen kann. (Sollte die weitere Durchplanung dieser Alternative ergeben, dass wegen der notwendigen Wahrung des Denkmalschutzes für die Herbertanlage die Einbeziehung der bestehenden Halle 5/10 - Ausstellungshalle der Kongresssponsoren – in die erste Bauphase unumgänglich ist, wird ein temporäres Bauwerk, nach dem Beispiel vorbildlicher Pavillons auf der Weltausstellung Hannover, für diese Aussteller auf dem Parkplatz an der Wilhelmstraße errichtet.) 2. Neues Wahrzeichen der Kongressstadt Wiesbaden Im Zuge der Errichtung des neuen Kongresszentrums wird ein städtebaulich herausragendes Bauwerk mit einem attraktiven Aussichtspunkt mit Blick über die historische Wiesbadener Innenstadt als Gegenpol zum Hauptbahnhof entstehen, das als neues Wahrzeichen für unsere Stadt Identität stiftend wirken kann. Ziel ist es, eine architektonische Attraktivität nicht nur für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen, Kongresse und Ausstellungen in dem neuen Kongresszentrum zu schaffen sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und ihre Gäste (Bilbao-Effekt). Der Standort Friedrich-Ebert-Allee/Rheinstraße erlaubt, anders als der Standort Wilhelmstraße, eine Gebäudehöhe, die eine Rundumsicht über den Stadtbereich des 1 2 Historischen Fünfecks, über die Wilhelmstraße und die Anlagen am Warmen Damm zum Kureck, über die City Ost und den historischen Villenhang östlich der Innenstadt, über die Herbert- + Reisinger-Anlagen zum Hauptbahnhof und über die historische Südliche Innenstadt Richtung Ringkirche und Rheingauviertel möglich macht. Die einmalige Lage des Wiesbadener Kongresszentrums in der innerstädtischen Mitte, der historischen Stadt des 19. Jahrhunderts unmittelbar zugeordnet, lässt diesen Ort besonders geeignet erscheinen, den städtebaulichen Gesamtzusammenhang der „Weltkurstadt Wiesbaden“ des 19. Jahrhunderts anschaulich zu machen, um dessen Aufnahme in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes sich unsere Stadt bemüht. 3. Architektonische Vorbilder: Begehbare Reichstagskuppel u. a. Architektonische Vorbilder dieser „Wahrzeichenvariante“ sind die durch innere Rampen begehbaren Kuppeln des Berliner Reichstages (Architekt Norman Foster) und der Frauenkirche in Dresden. Sie repräsentieren nicht nur Weltarchitektur, sondern sind auch für die jeweilige Stadtbevölkerung mit ihren einmaligen Sichtbeziehungen höchst populäre, Identität stiftende Bauwerke geworden. Es bietet sich an, einen solchen lichtdurchlässigen Architekturschwerpunkt über den Hallenbereichen zu platzieren (Sponsorenpräsentationsbereiche, Foyer), für deren Funktion das von oben einfallende natürliche Licht nicht nur geduldet, sondern zur Attraktionssteigerung genutzte werden kann. Welche Formen ein in dieser Funktion der Reichstagskuppel vergleichbares Bauwerk in Wiesbaden haben kann, sollte in einem Architektenwettbewerb geklärt werden, zu dem auch Norman Foster eingeladen werden sollte. Der Begriff „Kuppelgebäude“ in diesem Text schließt die spätere Verwirklichung einer im Wettbewerb überzeugenden anderen Form dieses Bauwerks nicht aus. Das alte Kur- und Gesellschaftshaus von 1810 des Architekten Christian Zais und das bestehende Kurhaus von 1907 des Architekten Friedrich von Thiersch waren jeweils in ihrer Entstehungszeit herausragende Architekturwerke, im kollektiven gesellschaftlichen Bewusstsein der Stadtbevölkerung breit getragen und weit über Wiesbaden hinaus bekannte Wahrzeichen der Kurstadt. Jetzt besteht eine Gelegenheit, an diese Tradition anzuknüpfen und an zentraler Stelle in der Stadt mit der Errichtung der für das Selbstverständnis der Stadt und ihre wirtschaftliche Zukunft als Kongressstadt unverzichtbaren neuen RheinMain-Hallen ein weiteres Wahrzeichen Wiesbadens für das 21. Jahrhundert zu schaffen. Ein durch populäre Architektur ebenso wie durch attraktive Benutzbarkeit herausragendes neues Kongressbauwerk, attraktiv für die Kongress- und Ausstellungsbesucher wie für die gesamte Bürgerschaft unserer Stadt, das auch dazu dient, die reizvolle, historisch gewachsene Innenstadt Wiesbadens in besonderer Weise in das allgemeine Bewusstsein zu heben, ist hervorragend geeignet, in der Stadtgesellschaft, unter Einschluss der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit Migrationshintergrund, Identität mit dem Stadtganzen zu stiften. 2 3 Ein solches herausragendes neues städtebauliches Wahrzeichen für Wiesbaden kann wegen des vorgegebenen stadtgestalterischen Rahmens mit dem neuen Rhein-MainHallen-Komplex nur an der Friedrich-Ebert-Allee verwirklicht werden, nicht aber an dem für die neuen Rhein-Main-Hallen bislang im Vordergrund der Untersuchung stehenden Standort Wilhelmstraße. 4. Denkmalschutz Auch an dem bisherigen Standort der Rhein-Main-Hallen sind im Verfolg dieses Neubauvorhabens Denkmalschutzvorgaben zu beachten. Die Gestaltung des Übergangs vom Außenbereich des neuen Kongresszentrums in die Herbertanlage ist im Detail als Teilaufgabe im Zuge des Architektenwettbewerbs zu klären. Maßgebliche Vorgabe aus denkmalpflegerischer Sicht sind die Sichtbeziehungen zu der unlängst renovierten Wandelhalle in der Herbertanlage und ihrem als Gartenkunstwerk der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts gestaltetem Umfeld. Dieses Ensemble muss städtebaulich frei gestellt und von den Grünflächen der Reisinger- und der Herbertanlagen her weithin frei sichtbar bleiben. Unter dieser Maßgabe erscheinen auch Veränderungen bei der Abgrenzung der Herbertanlage zum neuen Aussichtskuppelgebäude im Einklang mit den Belangen des Denkmalschutzes möglich und wahrscheinlich auch sinnvoll. Anders als am Standort Wilhelmstraße, schließen denkmalpflegerische Gesichtspunkte die für die Aussichtsfunktion erforderliche Höhenentwicklung eines Kuppelgebäudes am bisherigen Standort der Rhein-Main-Hallen nicht aus. 5. Sicherheitsaspekte Das neue, für jedermann attraktive Aussichtskuppelgebäude wird als neuer städtebaulicher Schwerpunkt an der Grenze zur Grünfläche der Herbertanlage stehen. An der Stelle des jetzigen tristen Zustands mit Ladehof, Bauhof und Behelfsbautenarchitektur wird das neue Gebäude dazu beitragen, auch die benachbarte Grünfläche aufzuwerten und für den Aufenthalt von Bürgerinnen und Bürgern anziehend zu machen. So wird die öffentliche Attraktivität des neuen Gebäudes unmittelbar an der Grünfläche durch die intensivere soziale Kontrolle in Gestalt der Besucherinnen und Besucher des Aussichtskuppelgebäudes, auch abends, auch zur Erhöhung der Sicherheit in den Grünanlagen beitragen. 6. Kosten Die durch die aufwendigere architektonische Gestalt und die Aussichtspunktfunktion der neuen Rhein-Main-Hallen am Standort Friedrich-Ebert-Allee erforderlichen Mehrkosten, sind vermutlich geringer als die Mehrkosten wegen des zusätzlichen Grunderwerbs des Gebäudes der früheren Dresdner Bank am Standort Wilhelmstraße. 3 4 7. Bürgerbeteiligung Eine Einigung der wesentlichen Kräfte der Stadtpolitik mit den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung auf diese „Wahrzeichenvariante“ und die damit verknüpfte Aufgabe der Absicht, das neue Kongresszentrum am Standort Wilhelmstraße zu bauen, verändert den Inhalt der geplanten Bürgerbefragung, weil der Standort der Rhein-Main-Hallen an der Friedrich-Ebert-Allee in der Bürgerschaft seit Jahrzehnten breit akzeptiert ist. Jetzt geht es im Zusammenhang mit einem großen Erneuerungsschub für die Kongressstadt Wiesbaden um ein neues, Identität stiftendes Wahrzeichen unserer Stadt. Die Bürgerbefragung und ihr Vorlauf ist eine große Chance, für diesen bedeutenden Stadtentwicklungsschritt und für ein breites bürgerschaftliches Engagement zur Mitgestaltung der Zukunft unserer Stadt zu werben. 4