Eckpunkte für die Errichtung des neuen

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Sven Gerich, Vorsitzender der SPD-Stadtverordnetenfraktion
Jörg Jordan, Ehrenbürger der Landeshauptstadt Wiesbaden
Eckpunkte für die Errichtung des neuen Kongresszentrums „Rhein-MainHallen“ am Standort Friedrich-Ebert-Allee – „Wahrzeichenvariante“ –
Stand 17.12.2011 - 6
1. Standort und flexibler Bauprozess
Das neue Kongresszentrum „Rhein-Main-Hallen“ entsteht leicht verschoben am
Standort der bestehenden Rhein-Main-Halle, zwischen dieser und der HerbertAnlage. Während der Bauzeit soll eine Staubmauer unmittelbar zwischen Baustelle und
dem zunächst weiterbetriebenen
Alt-Hallenbereich
dessen übergangsweise
Weiternutzung und Abschirmung gegenüber den Beeinträchtigungen der Bauarbeiten in
ggrößtmöglichen Umfang gewährleisten. (Vorbild: Neubau des Kongresszentrums
„Rosengarten“, Mannheim). Diese Staubmauer wird unmittelbar an der südlichen Wand
der Halle 5 der bestehenden Rhein-Main-Halle errichtet.
Die weitere Planung muss sicherstellen, dass die Herbertanlage in ihrer
denkmalgeschützten Qualität erhalten bleibt (s. Ziff. 4). Die Möglichkeiten hierzu,
wie generell für die bessere Realisierungsmöglichkeit der neuen Rhein-Main-Halle an
diesem Standort, ergeben sich aus der an diesem Ort vertretbaren größeren Höhe des
neuen Gebäudekomplexes, was auch Grundlage dafür ist, dass mit dem neuen
Kongresszentrum ein neues architektonisches Wahrzeichen für Wiesbaden entstehen
kann.
(Sollte die weitere Durchplanung dieser Alternative ergeben, dass wegen der
notwendigen Wahrung des Denkmalschutzes für die Herbertanlage die Einbeziehung
der bestehenden Halle 5/10 - Ausstellungshalle der Kongresssponsoren – in die erste
Bauphase unumgänglich ist, wird ein temporäres Bauwerk, nach dem Beispiel
vorbildlicher Pavillons auf der Weltausstellung Hannover, für diese Aussteller auf dem
Parkplatz an der Wilhelmstraße errichtet.)
2. Neues Wahrzeichen der Kongressstadt Wiesbaden
Im Zuge der Errichtung des neuen Kongresszentrums wird ein städtebaulich
herausragendes Bauwerk mit einem attraktiven Aussichtspunkt mit Blick über die
historische Wiesbadener Innenstadt als Gegenpol zum Hauptbahnhof entstehen,
das als neues Wahrzeichen für unsere Stadt Identität stiftend wirken kann. Ziel ist
es, eine architektonische Attraktivität nicht nur für die Besucherinnen und
Besucher der Veranstaltungen, Kongresse und Ausstellungen in dem neuen
Kongresszentrum zu schaffen sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger
unserer Stadt und ihre Gäste (Bilbao-Effekt).
Der Standort Friedrich-Ebert-Allee/Rheinstraße erlaubt, anders als der Standort
Wilhelmstraße, eine Gebäudehöhe, die eine Rundumsicht über den Stadtbereich des
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Historischen Fünfecks, über die Wilhelmstraße und die Anlagen am Warmen Damm
zum Kureck, über die City Ost und den historischen Villenhang östlich der Innenstadt,
über die Herbert- + Reisinger-Anlagen zum Hauptbahnhof und über die historische
Südliche Innenstadt Richtung Ringkirche und Rheingauviertel möglich macht. Die
einmalige Lage des Wiesbadener Kongresszentrums in der innerstädtischen
Mitte, der historischen Stadt des 19. Jahrhunderts unmittelbar zugeordnet, lässt
diesen
Ort
besonders
geeignet
erscheinen,
den
städtebaulichen
Gesamtzusammenhang der „Weltkurstadt Wiesbaden“ des 19. Jahrhunderts
anschaulich zu machen, um dessen Aufnahme in die UNESCO-Liste des
Weltkulturerbes sich unsere Stadt bemüht.
3. Architektonische Vorbilder: Begehbare Reichstagskuppel u. a.
Architektonische Vorbilder dieser „Wahrzeichenvariante“ sind die durch innere
Rampen begehbaren Kuppeln des Berliner Reichstages (Architekt Norman Foster)
und der Frauenkirche in Dresden. Sie repräsentieren nicht nur Weltarchitektur,
sondern sind auch für die jeweilige Stadtbevölkerung mit ihren
einmaligen
Sichtbeziehungen höchst populäre, Identität stiftende Bauwerke geworden.
Es bietet sich an, einen solchen lichtdurchlässigen Architekturschwerpunkt über den
Hallenbereichen zu platzieren (Sponsorenpräsentationsbereiche, Foyer), für deren
Funktion das von oben einfallende natürliche Licht nicht nur geduldet, sondern zur
Attraktionssteigerung genutzte werden kann.
Welche Formen ein in dieser Funktion der Reichstagskuppel vergleichbares Bauwerk in
Wiesbaden haben kann, sollte in einem Architektenwettbewerb geklärt werden, zu dem
auch Norman Foster eingeladen werden sollte. Der Begriff „Kuppelgebäude“ in diesem
Text schließt die spätere Verwirklichung einer im Wettbewerb überzeugenden anderen
Form dieses Bauwerks nicht aus.
Das alte Kur- und Gesellschaftshaus von 1810 des Architekten Christian Zais und das
bestehende Kurhaus von 1907 des Architekten Friedrich von Thiersch waren jeweils in
ihrer Entstehungszeit herausragende Architekturwerke, im kollektiven gesellschaftlichen
Bewusstsein der Stadtbevölkerung breit getragen und weit über Wiesbaden hinaus
bekannte Wahrzeichen der Kurstadt.
Jetzt besteht eine Gelegenheit, an diese Tradition anzuknüpfen und an zentraler
Stelle in der Stadt mit der Errichtung der für das Selbstverständnis der Stadt und
ihre wirtschaftliche Zukunft als Kongressstadt unverzichtbaren neuen RheinMain-Hallen ein weiteres Wahrzeichen Wiesbadens für das 21. Jahrhundert zu
schaffen.
Ein durch populäre Architektur ebenso wie durch attraktive Benutzbarkeit
herausragendes neues
Kongressbauwerk, attraktiv für die Kongress- und
Ausstellungsbesucher wie für die gesamte Bürgerschaft unserer Stadt, das auch
dazu dient, die reizvolle, historisch gewachsene Innenstadt Wiesbadens in
besonderer Weise in das allgemeine Bewusstsein zu heben, ist hervorragend
geeignet, in der Stadtgesellschaft, unter Einschluss der Bürgerinnen und Bürger
unserer Stadt mit Migrationshintergrund, Identität mit dem Stadtganzen zu stiften.
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Ein solches herausragendes neues städtebauliches Wahrzeichen für Wiesbaden kann
wegen des vorgegebenen stadtgestalterischen Rahmens mit dem neuen Rhein-MainHallen-Komplex nur an der Friedrich-Ebert-Allee verwirklicht werden, nicht aber an dem
für die neuen Rhein-Main-Hallen bislang im Vordergrund der Untersuchung stehenden
Standort Wilhelmstraße.
4. Denkmalschutz
Auch an dem bisherigen Standort der Rhein-Main-Hallen sind im Verfolg dieses
Neubauvorhabens Denkmalschutzvorgaben zu
beachten. Die Gestaltung des
Übergangs vom Außenbereich des neuen Kongresszentrums in die Herbertanlage
ist im Detail als Teilaufgabe im Zuge des Architektenwettbewerbs zu klären.
Maßgebliche Vorgabe aus denkmalpflegerischer Sicht sind die Sichtbeziehungen
zu der unlängst renovierten Wandelhalle in der Herbertanlage und ihrem als
Gartenkunstwerk der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts gestaltetem Umfeld.
Dieses Ensemble muss städtebaulich frei gestellt und von den Grünflächen der
Reisinger- und der Herbertanlagen her weithin frei sichtbar bleiben.
Unter dieser Maßgabe erscheinen auch Veränderungen bei der Abgrenzung der
Herbertanlage zum neuen Aussichtskuppelgebäude im Einklang mit den Belangen des
Denkmalschutzes möglich und wahrscheinlich auch sinnvoll.
Anders als am Standort Wilhelmstraße, schließen denkmalpflegerische
Gesichtspunkte die für die Aussichtsfunktion erforderliche Höhenentwicklung
eines Kuppelgebäudes am bisherigen Standort der Rhein-Main-Hallen nicht aus.
5. Sicherheitsaspekte
Das neue, für jedermann attraktive Aussichtskuppelgebäude wird als neuer
städtebaulicher Schwerpunkt an der Grenze zur Grünfläche der Herbertanlage stehen.
An der Stelle des jetzigen tristen Zustands mit Ladehof, Bauhof und
Behelfsbautenarchitektur wird das neue Gebäude dazu beitragen, auch die benachbarte
Grünfläche aufzuwerten und für den Aufenthalt von Bürgerinnen und Bürgern anziehend
zu machen. So wird die öffentliche Attraktivität des neuen Gebäudes unmittelbar
an der Grünfläche durch die intensivere soziale Kontrolle in Gestalt der
Besucherinnen und Besucher des Aussichtskuppelgebäudes, auch abends, auch
zur Erhöhung der Sicherheit in den Grünanlagen beitragen.
6. Kosten
Die durch die aufwendigere architektonische Gestalt und die Aussichtspunktfunktion der
neuen Rhein-Main-Hallen am Standort Friedrich-Ebert-Allee erforderlichen Mehrkosten,
sind vermutlich geringer als die Mehrkosten wegen des zusätzlichen Grunderwerbs des
Gebäudes der früheren Dresdner Bank am Standort Wilhelmstraße.
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7. Bürgerbeteiligung
Eine Einigung der wesentlichen Kräfte der Stadtpolitik mit den Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung auf diese „Wahrzeichenvariante“ und die damit
verknüpfte Aufgabe der Absicht, das neue Kongresszentrum am Standort Wilhelmstraße
zu bauen, verändert den Inhalt der geplanten Bürgerbefragung, weil der Standort
der Rhein-Main-Hallen an der Friedrich-Ebert-Allee in der Bürgerschaft seit Jahrzehnten
breit akzeptiert ist. Jetzt geht es im Zusammenhang mit einem großen
Erneuerungsschub für die Kongressstadt Wiesbaden um ein neues, Identität
stiftendes Wahrzeichen unserer Stadt. Die Bürgerbefragung und ihr Vorlauf ist
eine große Chance, für diesen bedeutenden Stadtentwicklungsschritt und für ein
breites bürgerschaftliches Engagement zur Mitgestaltung der Zukunft unserer
Stadt zu werben.
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