Städtebauliche Rahmenbedingungen/Modellvarianten Büro Trojan,Trojan,Wendt BAUVORHABEN WILHELMSTRASSE / KARLSPLATZ Vom Büro pgm (Herrn Architekt Michel) wurden dem Büro Trojan, Trojan, Wendt erste Entwurfskonzepte (11.01.2008) auf Grundlage des gestellten Raumprogramms zur Verfügung gestellt. 1. Analyse der bisher vorliegen Angaben und Aussagen zum Neubau des Geschäfts- und Bürogebäudes an der Wilhelmstraße bzw. Karlsstraße (Flächendisposition und Programm). 2. Überprüfung der städtebaulichen und raumkompositorischen Potentiale anhand einer städtebaulichen Matrix sowie Konzepte und Modellskizzen in verschiedenen Varianten (Maßstab 1:500 / 1:200) ENTWURF BÜRO PGM (Planungsgruppe Michel Ulm) Modell Baumasse von der Karlstraße Modell Baumasse von der Bollwerkstr., Metzgerstr. Es wurden folgende Aussagen erarbeitet: A: STAND DER PLANUNG / RAHMENBEDINGUNGEN Stand der Grundstücksverhandlung ist, dass der Geschäftsbau Wilhelmstraße 3 als eigenständiges Geschäfts- und Bürohaus erhalten bleibt, sodass bestehende Mietverhältnisse weiterlaufen können. Für das angrenzende Grundstück Bollwerkstraße 3 wurden Verkaufsverhandlungen geführt, die jedoch zurzeit zum Stillstand gekommen sind. Für die Baumaßnahme stehen zurzeit nur die Grundstücke 1761 und 1762 zur Verfügung. Für die Gebäudezeile zwischen Karlstraße und Rukulenstraße hat die Stadt Verkaufsverhandlungen eingeleitet. Ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Auf absehbare Zeit ist mit dem Weiterbestand der Bebauungszeile zwischen Karlstraße und Rukulenstraße zu rechnen. Mittelfristig ist es jedoch die Absicht der Stadt, diese Bauzeile zu erwerben und abzureißen, um eine zusammenhängende Platzfläche als Foyer und Eingangsbereich zur Altstadt zu gestalten. Entsprechend besteht die Schwierigkeit, dass Anordnung, Maßstab und Architektur des Bauvorhabens zunächst auf beide städtebauliche Situationen reagieren müssen, d.h. kurzfristig oder mittelfristig auch auf den Maßstab der noch vorhandenen Bauzeile und auf die Schmale Gasse. Möglicherweise wird der Neubau erst langfristig mit seiner zur Rukulenstraße orientierten Fassade zum platzbegrenzenden Raumelement werden. Unter Berücksichtigung der benachbarten Bebauung an der Rukulenstraße und der Bollwerkstraße, ist das Grundstück nicht zu 100 % überbaubar. Für die bauliche Nutzung steht nur ein Baufenster von ca. 500 m² zur Verfügung. Die derzeit geplante Geschäftshausüberbauung bleibt zwar innerhalb der Grundstücksfläche, geht aber deutlich über die bisher beanspruchte Baufläche hinaus und wird daher auch die Bauzeile an der Rukulenstraße bedrängen. Während Nutzungen von EG und 1. OG als Verkaufsraum dem Nutzungsstandard der Reutlinger Altstadt entsprechen, muss die Unterbringung von Lagerflächen in den weiteren Obergeschossen hinterfragt werden. Ebenso ist anzumerken, dass Andienung und Erschließung des Parksafes über die Metzgerstraße erfolgen sollen und dort mit der vorhandenen Bushaltestelle kollidieren. B: ANFORDERUNGEN AN DAS BAUVORHABEN Das geplante Geschäftsgebäude grenzt mit 3 Hauptfassaden an den öffentlichen Raum. Alle 3 Hauptfassaden stellen gewissermaßen eine Eingangssituation dar. Entsprechend sind Nebennutzungen auf die Innenseite zu legen. Ferner ist die Haltestelle an der Metzgerstraße zu berücksichtigen (Andienung und Erschließung). Das neue viergeschossige Gebäude muss zwischen einer teils hohen, teils niedrigen Umfeldbebauung vermitteln. Die Einzelhandelsflächen sollten in den Basisgeschossen untergebracht werden, sich in der Fassadenausbildung jedoch nicht hermetisch verschließen. Die Obergeschosse sollten nutzungsflexibel gestaltet werden, d.h. für eine noch nicht absehbare Nutzung, z.B. Büro, Dienste und auch Wohnen geeignet sein. In den Untergeschossen sollten Nebenräume, Technik und ggf. Anliegerparken untergebracht werden. Ggf. ist im Untergeschoss ein mit dem Erdgeschoss kombinierbarer Einzelhandel (Basement) möglich. C: STELLPLÄTZE Aufgrund der relativ geringen Grundstückstiefe und der Haltestelle in der Metzgerstraße sind Stellplatzkontingent und Anfahrbarkeit des Grundstücks auch bei einem mechanischen Parkierungssystem nur bedingt lösbar. Es ist zu klären, ob in Übereinstimmung mit der Stadt Stellplätze abgelöst werden können. In diesem Fall sind mögliche Standorte zwischen Bauwerber und der Stadt zu verhandeln. Auf Grundlage einer städtebaulichen Matrix wurden die grundsätzlichen Neuordnungsmöglichkeiten mit und ohne Bauzeile an der Rukulenstraße sowie räumlichfunktionale Aspekte anhand von Modellvarianten untersucht und vergleichend dargestellt. Gemeinsam ist allen Modellen der Erhalt des turmartigen Gebäudes Wilhelmstraße 3, dem zur Rukulenstraße orientiert ein Geschäfts- und Bürogebäude vorgelagert werden soll. Alternativ wurde auch Erhalt und Disposition des Anwesens Bollwerkstraße 3 in den Varianten untersucht. Nicht zuletzt ist die Neuordnung von der Verfügbarkeit von Grundstück und Erhalt der Bebauung Bollwerkstraße Nr. 3 abhängig. MODELLVARIANTEN Unter diesen Gesichtspunkten (Platzlösung oder verbleibende Bauzeile) wurden folgende grundsätzliche Konzeptvarianten untersucht und besprochen: MODELL A (Gebäude Wilhelmstraße 3 sowie Bollwerkstraße 3 bleiben erhalten) o Ausbildung eines langgestreckten skulptural gegliederten Gebäuderiegels mit 4 Hauptgeschossen. o Betonung der Eingangssituation an der Wilhelmstraße durch leichten Versatz und Visierbruch der Gebäudeflucht. o Erdgeschoss und Obergeschoss werden als zusammenhängender Sockelbereich für Ladennutzungen ausgebildet. o 2. und 3. Obergeschoss erhalten eine eigenständige Zonierung. o Hier können großflächige Büronutzungen (Lofts) mit integriertem, sich nach außen abzeichnenden Einschnitten für Dachgärten und Dachterrassen entstehen. - Alternativ können sich die Obergeschosseinheiten auch als kleinteiligere Module darstellen, siehe Modellvariante A 2: MODELL B (das Modell geht von einer Verfügbarkeit von Grundstück und Gebäude Bollwerkstraße Nr. 3 aus) o An der Ecke Metzgerstraße/Bollwerkstraße schließt das Bauvorhaben mit einem leicht zurückgesetzten Neubau ab. o Der zwischen dem Gebäude Wilhelmstraße 3 und Neubau liegende Hof gewährleistet eine rückwärtige Erschließung und Belichtung des Hauptgebäudes. o Dadurch ist in den Obergeschossen auch eine Wohnnutzung möglich. o Die Erschließung sollte von der Metzgerstraße bzw. über den rückwärtigen Hof erfolgen. MODELL C (neben Erhalt Wilhelmstraße 3 ebenfalls Erhalt des Anwesens Bollwerkstraße 3) o In diesem Modell schließt die Gebäudeanlage mit dem Grundstück Bollwerkstraße 3 ab. o Wilhelmstraße 3 und Bollwerkstraße 3 werden durch einen kürzeren Gebäudeflügel zu einem kompakten Ensemble ergänzt. o Dadurch reduzieren sich die erdgeschossigen BGF-Flächen auf ca. 400 m². o Vorteil dieser Lösung ist, dass an der Metzgerstraße eine räumliche Aufweitung entsteht, die als komfortabler Raum für die Bushaltestelle und gegebenenfalls auch für eine Andienung des Anwesens genutzt werden kann. o Im Falle eines Abbruchs der Gebäudezeile an der Karlstraße könnte die Metzgerstraße durch ein größeres pavillonartiges Gebäude gefasst werden, das die oben beschriebene räumliche Aufweitung einrahmt. o Der Karlsplatz selbst würde nicht mehr als langgestreckter Platzraum erscheinen, der den Zugang zu Metzgerstraße und Wilhelmstraße stadträumlich gleichwertig behandelt, sondern in erster Linie den Stadteingang zur Wilhelmstraße betont.