Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der Hauptschulen der Neuen Mittelschulen der allgemeinen Sonderschulen der allgemein bildenden höheren Schulen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik der Berufsschulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiter : Frau Dr. Jindrich Tel: 0732 / 7071-9111 Fax: 0732 / 7071-4140 E-Mail: [email protected] http://www.lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen --- --- A9-14/160-2014 vom 25.09.2014 Impfung gegen Humane Papillom Viren Sehr geehrte Damen und Herren! Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet ab dem Wintersemester 2014/15 für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die Möglichkeit einer Impfung gegen Humane Papillom Viren an. Im Wintersemester 2014/15 wird die Impfung im Rahmen von Schulimpfungen in den 4. Klassen der Volksschulen durchgeführt. Alle anderen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres haben ebenso die Möglichkeit, an einer kostenlosen bzw kostengünstigen Impfung gegen Humane Papillom Viren teilzunehmen. Es wird deshalb ersucht, den Eltern und Erziehungsberechtigten der betreffenden Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr diese Information des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterzuleiten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in Oberösterreich Impfungen gegen Humane Papillom Viren nicht von den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt werden, sondern von den Amtsärzten der Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften und Gesundheitsämter der Magistrate und von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Es wird ersucht, diese Informationen auch Ihrer Schulärztin/Ihrem Schularzt zur Kenntnis zu bringen. Die Schulärztinnen und Schulärzte werden ersucht, den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten für Fragen und nähere Informationen zur Impfung zur Verfügung zu stehen. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Sonnberger Anlage DVR.0064351 Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Gesundheit 4021 Linz • Bahnhofplatz 1 Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Impfung gegen Humane Papillom Viren (HPV) _ Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Mit Februar 2014 wurde die Impfung gegen Humane Papillom Viren (HPV) für Kinder (Mädchen UND Buben) vom vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) in das nationale Kinderimpfkonzept aufgenommen. Alle Schulkinder der 4. Schulstufe (4. Klassen Volksschule) haben die Möglichkeit, ab dem Herbst/Wintersemester 2014/2015 die Impfung kostenfrei im Rahmen von Schulimpfungen durch die Amtsärzte und Amtsärztinnen der Bezirksverwaltungsbehörden zu erhalten. Die Information der Bezirksverwaltungsbehörden zu dieser Schulimpfung erfolgt gesondert an die 4. Klassen der Volksschulen. Wir möchten Sie auf diesem Weg informieren, dass auch für alle jene Kinder, die an der Schulimpfung nicht teilnehmen, die HPV-Impfung kostenlos bzw. kostengünstig beim Sanitätsdienst Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Gesundheitsamt Ihres Magistrates durchgeführt werden kann. Durch 2 Teilimpfungen im Mindestabstand von 6 Monaten wird für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) ein vollständiger Impfschutz erreicht (Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation und des Bundesministeriums für Gesundheit). Alle Kinder vom vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (bis zum 12. Geburtstag) erhalten die Impfung kostenlos. Bei Beginn der Impfserie vor dem 12. Geburtstag können beide Teilimpfungen kostenlos in Anspruch genommen werden. Jugendliche vom vollendeten 12. Lebensjahr (ab dem 12. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) erhalten die Impfung zu einem Selbstkostenpreis von 40 Euro pro Teilimpfung. Das Impfhonorar übernimmt das Land Oberösterreich. Bei Beginn der Impfserie vor dem 15. Geburtstag können beide Teilimpfungen zum vergünstigten Preis in Anspruch genommen werden. Welche Erkrankungen können durch die HPV-Impfung verhindert werden? Bei den Humanen Papillom Viren (HPV) handelt es sich um eine große Gruppe von Viren. Die Übertragung von HPV erfolgt vorwiegend durch direkten Schleimhautkontakt, insbesondere durch sexuelle Kontakte. Bestimmte sogenannte „Hochrisiko Typen“ der HPV sind Ursache für die Entwicklung bösartiger Tumore. Dazu zählen ein Großteil der Gebärmutterhals-Karzinome sowie September 2014 andere Tumore sowohl im Genitalbereich als auch im Mund/Rachen-Bereich bei Männern und Frauen. Gebärmutterhalskrebs stellt weltweit die zweithäufigste Krebsform und die dritthäufigste Krebstodesursache bei Frauen dar. Andere HPV-Typen können zu infektiösen, stark wachsenden Hautveränderungen im Genitalbereich (Kondylome/Feigwarzen) führen. Die Behandlung der Feigwarzen ist meist langwierig und unangenehm. Die Impfung schützt vor den häufigsten HPV-bedingten Krebsformen und Genitalwarzen. Wenn Frauen und Männer geimpft werden, erweitert sich die Schutzwirkung, da durch eine hohe Durchimpfungsrate auch die Übertragungswahrscheinlichkeit auf ungeimpfte Personen gesenkt wird. Langfristig kann so ein Rückgang der Erkrankungen bzw. Erkrankungsvorstufen in der Bevölkerung bewirkt werden. Der größte Nutzen der Impfung tritt ein, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem noch kein Kontakt mit HPV stattgefunden hat - also idealerweise vor den ersten sexuellen Kontakten. Die durch die Impfung gebildeten Antikörper können ein Eindringen der Viren in die Körperzellen und somit die Infektion optimal verhindern. Die exakte Schutzdauer der Impfung ist noch nicht bekannt. Die bisherigen Untersuchungen geben Hinweise auf einen langanhaltenden Impfschutz. Die Dauer der Schutzwirkung wird in laufenden Studien international untersucht. Bislang hat sich daraus noch keine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung ergeben. Falls Sie die Impfung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte für die Vereinbarung von Impfterminen an die jeweiligen Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften bzw. an die Gesundheitsämter der Magistrate. Dort erhalten Sie auch Informationen, falls Sie die Impfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Anspruch nehmen wollen. Weitere Informationen zur HPV–Impfung erhalten Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/129779_DEU_HTML.htm Mit freundlichen Grüßen Dr. Georg Palmisano Landessanitätsdirektor Ein gesundes Oberösterreich ist unser Ziel! Die Abteilung Gesundheit Seite 2