_ Impfung gegen Humane Papillom Viren Sehr geehrte Damen und

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Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Direktionen
der Hauptschulen
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der allgemein bildenden höheren Schulen
der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
der Berufsschulen
in O b e r ö s t e r r e i c h
Bearbeiter :
Frau Dr. Jindrich
Tel: 0732 / 7071-9111
Fax: 0732 / 7071-4140
E-Mail: [email protected]
http://www.lsr-ooe.gv.at
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A9-14/160-2014
vom
25.09.2014
Impfung gegen Humane Papillom Viren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet ab dem Wintersemester 2014/15 für Kinder und
Jugendliche vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die Möglichkeit einer
Impfung gegen Humane Papillom Viren an. Im Wintersemester 2014/15 wird die Impfung
im Rahmen von Schulimpfungen in den 4. Klassen der Volksschulen durchgeführt. Alle
anderen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres haben ebenso
die Möglichkeit, an einer kostenlosen bzw kostengünstigen Impfung gegen Humane
Papillom Viren teilzunehmen.
Es wird deshalb ersucht, den Eltern und Erziehungsberechtigten der betreffenden Kinder
bis
zum
vollendeten
15.
Lebensjahr
diese
Information
des
Öffentlichen
Gesundheitsdienstes weiterzuleiten.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in Oberösterreich Impfungen gegen Humane
Papillom Viren nicht von den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt werden,
sondern von den Amtsärzten der Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften und
Gesundheitsämter der Magistrate und von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
Es wird ersucht, diese Informationen
auch Ihrer Schulärztin/Ihrem Schularzt zur
Kenntnis zu bringen. Die Schulärztinnen und Schulärzte werden ersucht, den
Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten
für Fragen und nähere
Informationen zur Impfung zur Verfügung zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
Dr. Sonnberger
Anlage
DVR.0064351
Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Information
des öffentlichen Gesundheitsdienstes
zur Impfung gegen Humane Papillom Viren (HPV)
_
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Mit Februar 2014 wurde die Impfung gegen Humane Papillom Viren (HPV) für Kinder (Mädchen
UND Buben) vom vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 15.
Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) in das nationale Kinderimpfkonzept aufgenommen.
Alle Schulkinder der 4. Schulstufe (4. Klassen Volksschule) haben die Möglichkeit, ab dem
Herbst/Wintersemester 2014/2015 die Impfung kostenfrei im Rahmen von Schulimpfungen
durch die Amtsärzte und Amtsärztinnen der Bezirksverwaltungsbehörden zu erhalten. Die
Information der Bezirksverwaltungsbehörden zu dieser Schulimpfung erfolgt gesondert an die 4.
Klassen der Volksschulen.
Wir möchten Sie auf diesem Weg informieren, dass auch für alle jene Kinder, die an der
Schulimpfung nicht teilnehmen, die HPV-Impfung kostenlos bzw. kostengünstig beim
Sanitätsdienst Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Gesundheitsamt Ihres
Magistrates durchgeführt werden kann.
Durch 2 Teilimpfungen im Mindestabstand von 6 Monaten wird für Kinder und Jugendliche vom
vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15.
Geburtstag) ein vollständiger Impfschutz erreicht (Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation
und des Bundesministeriums für Gesundheit).

Alle Kinder vom vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten
12. Lebensjahr (bis zum 12. Geburtstag) erhalten die Impfung kostenlos. Bei Beginn der
Impfserie vor dem 12. Geburtstag können beide Teilimpfungen kostenlos in Anspruch
genommen werden.

Jugendliche vom vollendeten 12. Lebensjahr (ab dem 12. Geburtstag) bis zum
vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) erhalten die Impfung zu einem
Selbstkostenpreis von 40 Euro pro Teilimpfung. Das Impfhonorar übernimmt das Land
Oberösterreich. Bei Beginn der Impfserie vor dem 15. Geburtstag können beide
Teilimpfungen zum vergünstigten Preis in Anspruch genommen werden.
Welche Erkrankungen können durch die HPV-Impfung verhindert werden?
Bei den Humanen Papillom Viren (HPV) handelt es sich um eine große Gruppe von Viren. Die
Übertragung von HPV erfolgt vorwiegend durch direkten Schleimhautkontakt, insbesondere durch
sexuelle Kontakte. Bestimmte sogenannte „Hochrisiko Typen“ der HPV sind Ursache für die
Entwicklung bösartiger Tumore. Dazu zählen ein Großteil der Gebärmutterhals-Karzinome sowie
September 2014
andere Tumore sowohl im Genitalbereich als auch im Mund/Rachen-Bereich bei Männern und
Frauen.
Gebärmutterhalskrebs stellt weltweit die zweithäufigste Krebsform und die dritthäufigste
Krebstodesursache bei Frauen dar.
Andere HPV-Typen können zu infektiösen, stark wachsenden Hautveränderungen im
Genitalbereich (Kondylome/Feigwarzen) führen. Die Behandlung der Feigwarzen ist meist
langwierig und unangenehm.
Die Impfung schützt vor den häufigsten HPV-bedingten Krebsformen und Genitalwarzen. Wenn
Frauen und Männer geimpft werden, erweitert sich die Schutzwirkung, da durch eine hohe
Durchimpfungsrate auch die Übertragungswahrscheinlichkeit auf ungeimpfte Personen gesenkt
wird. Langfristig kann so ein Rückgang der Erkrankungen bzw. Erkrankungsvorstufen in der
Bevölkerung bewirkt werden.
Der größte Nutzen der Impfung tritt ein, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem noch kein
Kontakt mit HPV stattgefunden hat - also idealerweise vor den ersten sexuellen Kontakten. Die
durch die Impfung gebildeten Antikörper können ein Eindringen der Viren in die Körperzellen und
somit die Infektion optimal verhindern.
Die exakte Schutzdauer der Impfung ist noch nicht bekannt. Die bisherigen Untersuchungen geben
Hinweise auf einen langanhaltenden Impfschutz. Die Dauer der Schutzwirkung wird in laufenden
Studien international untersucht. Bislang hat sich daraus noch keine Empfehlung für eine
Auffrischungsimpfung ergeben.
Falls Sie die Impfung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte für die
Vereinbarung
von
Impfterminen
an
die
jeweiligen
Sanitätsdienste
der
Bezirkshauptmannschaften bzw. an die Gesundheitsämter der Magistrate. Dort erhalten Sie
auch Informationen, falls Sie die Impfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in
Anspruch nehmen wollen.
Weitere Informationen zur HPV–Impfung erhalten Sie auf der Homepage des Landes
Oberösterreich:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/129779_DEU_HTML.htm
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Palmisano
Landessanitätsdirektor
Ein gesundes Oberösterreich ist unser Ziel!
Die Abteilung Gesundheit
Seite 2
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