Zwölftafeln - Rechtswissenschaftliches Institut

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Rechtswissenschaftliches Institut
Römische Rechtsgeschichte
1. Okt. 2012
Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung
Prof. Dr. iur. Ulrike Babusiaux
§ 3 Die Zwölftafeln
- Historizität umstritten
- Verhältnis zum sog. „Ständekampf“ umstritten
- Fluchtpunkt der gesamten späteren Entwicklung, bis hin zu
Justinian
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Quellentext 5 = D. 1.2.2.3-4 Pomp. l. sing. ench.
(1)Inskription
(2) Paraphrase
(3) Interpretation
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(1) Inskription
- Fragment aus Schrift des Sextus Pomponius (hochklass.
Jurist; Lebenszeit unter Hadrians bis zu divi fratres)
- Schrift: enchiridion = „Handbüchlein“ = eine hist. Einführung in
die römische Rechtswissenschaft
- Aufbau des enchiridion:
§§ 1-12 = Entstehung des Rechts und Entwicklung der
Rechtsquellen.
§§ 13-34 = Geschichte der Magistratur, vorrangig die
rechtsprechende Gewalt.
§§ 35-53 = an Juristenpersönlichkeiten orientierte Geschichte der
Rechtswissenschaft und Rechtsschulen.
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(2) Paraphrase
Um neues Recht zu setzen und die Rechtsunsicherheit zu
beenden, die seit der Vertreibung der Könige herrscht, werden
zehn Männer (decem viri) mit bes. Macht (auctoritas publica)
ausgestattet.
Die Dezemvirn wenden sich an die griech. Städte, um Gesetze
zu erbitten.
Die erbetenen Gesetze werden auf dem Forum auf Tafeln
ausgestellt.
Den Dezemvirn wird auch die Macht verliehen, die Gesetze
auszulegen und zu korrigieren, ohne dass die provocatio ad
populum zulässig ist.
Sie ergänzen die ursprüngl. zehn Tafeln um zwei, die Fehlendes
regeln.
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(3) Interpretation: Fragen
a. Was sind die XII-Tafeln?
b. Unter welchen Bedingungen wurden sie nach Pomponius‘
Schilderung geschaffen?
c. Welchen Zweck verfolgt Pomponius mit seiner Darstellung?
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(3) Interpretation: Antworten
a. Gesetzeswerk der Dezemvirn nach dem Ende der Königszeit
auf zwölf öffentlich aufgestellten Tafeln (Königszeit: 753-510;
sog. leges regiae = Gesetze und sakralrechtliche Vorschriften;
494 angebliche secessio plebis in montem sacrum, 451-449
Dezemvirat = lex duodecim tabularum)
b. fehlende Rechtssatzung führt zu Verleihung ausserordentl.
Gewalt (keine provocatio) an die Dezemvirn; Vorbild sollen
griech. Gesetze sein (in Griechenland: Gesetze Solons in Athen,
594/3 v. Chr.; griech. Kolonisation in Süditalien und Sizilien);
Verbesserungen (um 2 Tafeln) nach Erfahrungszeit
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c. Zweck des Pomponius?
- historisches Bewusstsein in Rom, v.a. Gaius und Pomponius =
Einführung zu didaktischen Zwecken
- Aufklärung über Herkunft und Nachbarschaft von römischem
und griechischen Recht (stimmt z.B. für Nachbarrecht,
Begräbnisvorschriften und Gesellschaftsrecht)
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Quellentext 6: Bestimmungen der XII- Tafeln
- Inhalt vgl. Übersicht 2
- Rekonstruktion nach verschiedenen lit. und jurist. Quellen,
keine direkte Überlieferung
- Streit um Existenz der XII-Tafeln: klare Bezugnahmen der
späteren Juristen, grosse Übereinstimmung in den Zitaten
sprechen für Existenz eines derartigen Gesetzeswerkes;
unsicher dagegen der Ablauf der Gesetzgebung
- einzelfallbezogene Struktur der einzelnen Anordnungen
- altertümliche Sprache und archaische Rechtsauffassungen
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Tab. I, 1: In ius vocatio
- in ius vocatio = Ladung des Beklagten vor Gericht
(Verfahrenseinleitung).
- hier: Legisaktionenverfahren = früheste Form des römischen
Prozesses (stark formalisiert).
- „em capito“ = Kläger kann den Beklagten ergreifen =
Ermächtigung zur Eigenmacht (vgl. auch „manum endo iacito“).
- Kläger muss dem gebrechlichen Beklagten ein Gespann
stellen, damit er zur Gerichtsstätte gelangen kann.
-im klassischen Recht (Formularverfahren) lebt die in ius vocatio
fort; die Eigenmacht des Klägers ist durch Zwangsmittel des
Prätors weitgehend ersetzt.
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Tab. IV, 2 Verkaufsrecht des Vaters
- unklar, was „Verkauf“ durch den Vater bedeutet: Verdingung
des Sohnes? Prostitution? Ausdruck der Hausgewalt (potestas)
des Vaters.
- Sohn muss dreimal, alle anderen Hauskinder nur einmal
verkauft werden, um von der Gewalt des Vaters frei zu werden
(Privilegierung des Sohnes; besondere Hürde für den Vater), vgl.
Q 11.
- im klassischen Recht: emancipatio = dreimaliger Verkauf des
Sohnes an einen Treuhänder mit wiederholter Freilassung und
zweimaligem Rückfall in die Gewalt des Vaters; nach dritter
Freilassung = Freiheit des Sohnes von der väterlichen Gewalt.
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Tab. V, 3: Verfügung von Todes wegen
- Gegenstand: pecunia tutelave suae rei = „Vermögen und die
Obhut über seine Sachen“; unklar, ob dies tautologisch
verwendet wird oder ob verschiedene Bestandteile des
Vermögens bezeichnet werden, etwa „Tauschvermögen“ und
„Stammvermögen“.
- Legatentestament = Möglichkeit, neben den Hauserben (sui
heredes) einzelne Gegenstände anderen Personen zuzuwenden,
also Vermächtnisse auszusetzen, nicht aber als Erben
einzusetzen (erst durch testamentum per aes et libram, vgl. Q
35).
- dennoch: ita ius esto = (beschränkte) Testierfähigkeit.
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Tab. VI, 1 nexum und nuncupatio
- nexum: wahrscheinlich (str.) eine Art „Selbstverpfändung“ bei
Darlehenshingabe: durch mancipatio erwirbt der Darlehensgeber
ein Zugriffsrecht auf die Person des Schuldners, wenn
Rückzahlungsfrist ungenutzt verstrichen ist; im klassischen
Recht nicht mehr nachweisbar.
- nuncupatio = Äusserungen des Verkäufers (!) im Rahmen der
mancipatio (vgl. Privatrecht I): förmlicher Verkaufsakt mit
Waagehalter und Münze vor Zeugen, römischen Bürgern
vorbehalten; sie betreffen das Schicksal der verkauften Sache
oder Person (z.B. Vorbehalt des Niessbrauchs oder Verbot des
Weiterverkaufs).
- nuncupationes sind Vorläufer der späteren Nebenbestimmungen (pacta); noch das klassische Recht macht sich die
Tatsache, dass der Verkäufer bei der Veräusserung einer Sache
verbindliche Anordnungen zur Sache treffen kann, zunutze
(testamentum per aes et libram, vgl. Q 35).
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Tab. VIII, 2: Talionsprinzip
- Talionsprinzip: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“; die Verletzung
einer (freien) Person kann nur durch die gleichartige Verletzung
des Schädigers vergolten sein (= Verbesserung gegenüber
familiärer Rache)
- weiter besteht die Möglichkeit, bei Verstümmelung eines
Gliedes, durch Sühnevergleich (pactum) die Vergeltung
abzuwehren; Sühnevergleich bedeutet meist Verpflichtung, eine
bestimmte Summe zur Busse zu zahlen.
- im klassischen Recht: lex Aquilia als Regelung, die (im Laufe
der Entwicklung) zu (echtem) Schadenersatz verpflichtet.
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Zusammenfassung:
- legendärer Ursprung der XII-Tafeln
- Grundlegung wesentlicher Rechtsinstitute in verschiedenen
Rechtsbereichen (hier: Prozessrecht, Familienrecht, Erbrecht,
Deliktsrecht)
- Grundlage des ius civile, das heisst, des den römischen
Bürgern vorbehaltenen Sonderrechts
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