Geschichte und politische Bildung

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Geschichte und politische Bildung (GPB)
Schule: HTBLuVA St. Pölten
Abteilung / Zweig: Elektronik / Technische Informatik
Lehrperson: Mag. Christoph Peham
Jahrgang: 2006 / 07
Klasse: 5AHELI
1 Anmerkung
Die Zusammenfassungen der Themen wurden von Prof. Peham per E-Mail verteilt und hier
zusammengefasst. Einige Kapitel wurden ein erweitert.
2 Inhaltsverzeichnis
1
2
3
Anmerkung......................................................................................................................... 2
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................... 2
Ausgewählte Themen des 20. Jahrhunderts ....................................................................... 4
3.1
Harry S. Truman......................................................................................................... 4
3.2
Dwight D. Eisenhower ............................................................................................... 4
3.3
John F. Kennedy......................................................................................................... 5
3.4
Richard M. Nixon....................................................................................................... 5
3.5
Korea Krieg ................................................................................................................ 6
4
Wahlrechtsentwicklung in Österreich ................................................................................ 6
4.1
Die Reichsratswahlordnung von 1873 ....................................................................... 6
4.2
Die Badenische Wahlreform von 1896 ...................................................................... 7
4.3
Die Beck’sche Wahlreform von 1907........................................................................ 7
4.4
Das Wahlrecht in der Zweiten Republik .................................................................... 8
5
Entwicklung des österreichischen Parlamentarismus ........................................................ 9
5.1
Allgemeines................................................................................................................ 9
5.2
Die Pillersdorfer Verfassung...................................................................................... 9
5.3
Der Kremsierer Entwurf und die Oktroyierte Verfassung ....................................... 10
5.4
Das Silvesterpatent von 1851 und das Oktoberdiplom von 1860 ............................ 10
5.5
Das Februarpatent von 1861 und die Dezemberverfassung von 1867..................... 10
5.6
Die Verfassung von 1920/29.................................................................................... 11
6
Die österreichischen Staatssymbole ................................................................................. 11
6.1
Fahne ........................................................................................................................ 11
6.2
Wappen..................................................................................................................... 12
6.3
Hymne ...................................................................................................................... 12
7
Die Mandatsverteilung im österreichischen Nationalrat.................................................. 12
7.1
Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreise) ................................................. 13
7.2
Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreise) ................................................. 13
7.3
Drittes Ermittlungsverfahren (Bundeswahlkreis)..................................................... 13
8
Verfassungsinhalte der Republik Österreich.................................................................... 14
9
Organe der Gesetzesvollziehung (= Exekutive)............................................................... 15
10
Organe der Gesetzgebung (= Legislative).................................................................... 16
10.1 Bundesversammlung ................................................................................................ 16
10.2 Nationalrat................................................................................................................ 16
10.3 Bundesrat.................................................................................................................. 16
11
Die Gemeinde............................................................................................................... 17
11.1 Fragen....................................................................................................................... 18
12
Die Länder.................................................................................................................... 19
12.1 Fragen....................................................................................................................... 20
13
Entstehung eines Bundesgesetzes ................................................................................ 21
14
Volksabstimmung, -befragung, -begehren ................................................................... 21
14.1 Volksabstimmung..................................................................................................... 21
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14.2
14.3
Volksbefragung ........................................................................................................ 22
Volksbegehren.......................................................................................................... 22
15
Der Erste Weltkrieg...................................................................................................... 23
15.1 Kriegsursachen:........................................................................................................ 23
15.2 Kriegsbeginn: ........................................................................................................... 23
15.3 Kriegsverlauf:........................................................................................................... 23
15.4 Kriegsende:............................................................................................................... 24
15.5 Kriegsschuld:............................................................................................................ 25
15.6 Kriegsfolgen:............................................................................................................ 26
16
ÖSTERREICH 1918 - 1938......................................................................................... 27
16.1 Das Entstehen der Republik ..................................................................................... 27
16.2 Das Jahr 1927 ........................................................................................................... 27
16.3 Der Ständestaat......................................................................................................... 28
16.4 Der Bürgerkrieg........................................................................................................ 28
16.5 Der Juliputsch 1934.................................................................................................. 28
16.6 Die Abkommen mit Deutschland............................................................................. 29
16.7 Der Anschluss .......................................................................................................... 29
17
Adolf Hitler – Biografie ............................................................................................... 29
18
Die Nationalsozialistische Machtergreifung ................................................................ 31
19
Massenvernichtung im Dritten Reich........................................................................... 32
19.1 Die wichtigsten Konzentrationslager ....................................................................... 34
20
Der „Kalte Krieg“ und seine „Heißen Höhepunkte“.................................................... 35
20.1 Allgemeines.............................................................................................................. 35
20.2 Phase der Blockbildung............................................................................................ 35
20.3 Phase der offenen Konfrontation.............................................................................. 36
20.3.1
Der Koreakrieg (1950-1953)............................................................................ 36
20.3.2
Die Berlin-Blockade (1948/49)........................................................................ 38
20.4 Die Berlin-Krise (1961) ........................................................................................... 39
20.4.1
Vorgeschichte:.................................................................................................. 39
20.4.2
Der Mauerbau................................................................................................... 39
20.4.3
Fakten ............................................................................................................... 40
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3 Ausgewählte Themen des 20. Jahrhunderts
3.1 Harry S. Truman
Harry S. Truman (1884-1972) war der 33. Präsident der USA. Seit 1944 Vizepräsident
folgte er nach dem Tod von Franklin D. Roosevelt am 12. April 1945 als Präsident
nach. In der Außenpolitik schlug Truman einen von beiden
Parteien gebilligten Kurs ein, er nahm an der Potsdamer
Konferenz (Juli/August 1945) teil und unterzeichnete 1945
die Gründungsurkunde der Vereinten Nationen. Im Krieg
gegen Japan ließ er die Atombomben auf Hiroshima und
Nagasaki (6./9. August 1945) abwerfen, der erste und bisher
einzige Einsatz von Atomwaffen in einem Krieg. Am 12. März
1947 verkündete er die sog. Truman-Doktrin, die den Kalten
Krieg von westlicher Seite her begründete. Nach ihr sollte es
zum Grundsatz amerikanischer Außenpolitik werden, dass
Staaten, die von anderen Ländern oder innerstaatlichen Minderheiten bedroht
würden, wirtschaftliche und militärische Hilfe der USA zuteil würde (vgl. Türkei 1945
und Griechenland 1946). Die Truman-Doktrin gilt als Ausgangspunkt der
amerikanischen Containment-Politik, die die Ausbreitung des Kommunismus und
Stalinismus zu verhindern bzw. einzudämmen suchte. 1948 wurde Truman
wiedergewählt, und seine Amtseinführung (= Inauguration) erstmals live im
Fernsehen ausgestrahlt, wobei geschätzte 10 Millionen Amerikaner zusahen.
3.2 Dwight D. Eisenhower
Dwight David „Ike“ Eisenhower (1890-1969) war der 34. Präsident
der Vereinigten Staaten von Amerika (1953–1961) und
Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte in Europa während des
Zweiten Weltkriegs. Als solcher leitete er seine wohl wichtigste
Militäraktion, die Landung der alliierten Truppen in der Normandie
(Operation Overlord - 6. Juni 1944 - D-Day). Aus den
amerikanischen Präsidentschaftswahlen 1952 ging er als Sieger
hervor. Die wichtigsten Entscheidungen als Präsident dürften der
Aufbau des Autobahnnetzes und die von ihm initiierte Gründung der
NASA gewesen sein. Auf der anderen Seite wurde er nach Ende
seiner Amtszeit für seine Politik kritisiert. Die nach ihm benannte
Eisenhower-Doktrin modifizierte die Containment-Politik (= Eindämmung) seines
Amtsvorgängers Harry S. Truman insofern als die bislang eher defensiven
Eindämmungspläne gegen etwaige kommunistische Expansionsbestrebungen durch eine
aggressiv-militärische Politik ersetzt werden sollten. 1961 hielt er seine Abschlussrede als
Präsident und warnte dabei eindringlich vor den Gefahren, die ein einflussreicher militärischindustrieller Komplex für die USA in Zukunft mit sich bringen würde.
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3.3 John F. Kennedy
John Fitzgerald Kennedy (1917-1963) war der 35. Präsident der
USA (1961-63). Er studierte Jura an der Harvard-Universität,
zeichnete sich im Krieg als Marineoffizier aus und wandte sich früh
der Politik der Demokratischen Partei zu. Im November 1960
wurde Kennedy als Kandidat der Demokraten gegen den
republikanischen Kandidaten Richard Nixon zum Präsidenten
gewählt. Kennedy war der erste katholische und bisher der jüngste
Präsident der USA. Innenpolitisch bemühte er sich um die
rechtliche Gleichstellung der amerikanischen Neger.
Außenpolitisch fielen in seine Amtszeit einschneidende Ereignisse:
das Scheitern der Invasion Kubas in der Schweinebucht, der
Beginn des US-Engagements im Vietnamkrieg, die Kubakrise um die Stationierung von
sowjetischen Atomraketen in der westlichen Hemisphäre, die Ankündigung der Mondlandung
und der Bau der Berliner Mauer. Am 22. November 1963 wurde Präsident John F. Kennedy
gegen 12.30 Uhr in Dallas, Texas ermordet. Wenige Stunden nach dem Attentat wurde ein
mutmaßlich Verdächtiger namens Lee Harvey Oswald der Öffentlichkeit präsentiert und zwei
Tage später in Polizeigewahrsam von Nachtclubbesitzer Jack Ruby erschossen, noch bevor es
zu einer Anklage kommen konnte. Der Nachfolger Kennedys war sein Vizepräsident Lyndon
B. Johnson, der 1964 wiedergewählt wurde.
3.4 Richard M. Nixon
Richard Milhous Nixon (1919-1994) war der 37. Präsident der Vereinigten Staaten. 1960
unterlag er bei der Präsidentschaftswahl gegen John F. Kennedy, ehe er 1968 siegte. In der
Präsidentschaftswahl 1972 wurde Nixon im Amt bestätigt. Im
August 1974 führte die Watergate-Affäre zum Rücktritt Nixons.
Trotz Watergate konnte Nixon auf außenpolitischem Gebiet
beachtliche Erfolge erzielen. Anzuführen ist hier seine aktive
Entspannungspolitik und Abrüstungsbemühungen in den
Hochzeiten des Kalten Krieges. Nixon war der erste amerikanische
Präsident, der Staatsbesuche nach Moskau und Peking unternahm,
und somit dem feindlichen kommunistischen Lager
Gesprächsbereitschaft signalisierte. In der Nacht des 17. Juni 1972
wurde eine Gruppe von fünf Männern verhaftet, nachdem sie in das
Hauptquartier der demokratischen Partei im Watergate-Hotel in
Washington, D.C. eingebrochen war. Am 8. Januar 1973 wurden die Einbrecher vor Gericht
gestellt und der Verschwörung, des Einbruchs und des Abhörens für schuldig befunden. 1974
begannen die formalen Untersuchungen zur Amtsenthebung des Präsidenten, und am 9.
August trat Nixon zurück. Letztendlich wurde Nixon nicht des Amtes enthoben und niemals
verurteilt, da sein Rücktritt die Angelegenheit nichtig machte. Sein Nachfolger wurde Gerald
Ford.
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3.5 Korea Krieg
Der Koreakrieg war eine kriegerische Auseinandersetzung
zwischen Truppen der Demokratischen Volksrepublik Korea
(Nordkorea) zusammen mit ihren chinesischen Verbündeten
auf der einen Seite und der Republik Korea (Südkorea)
zusammen mit UNO-Truppen (vor allem der USA) auf der
anderen Seite. Nach der Kapitulation Japans 1945 wurde das
am Zweiten Weltkrieg unbeteiligte Korea unter den
Siegermächten geteilt. Das Gebiet nördlich des 38.
Breitengrades wurde unter sowjetische Verwaltung, das
südliche unter US-amerikanische Verwaltung gestellt.
Nachdem die ursprünglichen UNO-Pläne zur Gründung eines
eigenständigen, vereinten Koreas nicht realisiert wurden,
wurde im Süden die Republik Korea, und im Norden die
Demokratische Volksrepublik Korea proklamiert. Die
sowjetischen und amerikanischen Truppen verließen 1949 das
Land. Schwelende Konflikte führten am 25. Juni 1950 zur
Überschreitung der Grenze durch die Nordkoreanischen
Volksarmee. Nach verlustreichen Kämpfen, wechselnden
Erfolgen und zähen Verhandlungen wurde am 27. Juli 1953 in
Panmunjeom (60km nordwestlich Seoul) ein Waffenstillstandsabkommen zwischen der UNO
und Nordkorea abgeschlossen. Der 38. Breitengrad wurde als Grenze bestätigt und eine vier
Kilometer breite entmilitarisierte Zone entlang der Grenze festgelegt, die noch heute
Gültigkeit besitzt.
4 Wahlrechtsentwicklung in Österreich
4.1 Die Reichsratswahlordnung von 1873
Bis 1873 bestimmte der Monarch selbst die Mitglieder des
Herrenhauses, und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses
wurden indirekt über die Landtage bestimmt. Die
Forderungen nach der Direktwahl des Reichsrates durch das
Volk wurden deshalb nach der Verabschiedung der
Dezemberverfassung 1867 immer lauter. Folglich wurde
eine neue Wahlordnung ausgearbeitet und im April 1873
sanktioniert. Die 353 Abgeordneten wurden von vier Kurien
auf sechs Jahre gewählt. Auf die Kurie der
„Großgrundbesitzer“ mit 4.931 Wählern entfielen 85
Mandate, auf die „Handels- und Gewerbekammern“
mit 499 Wählern 21 Mandate, auf die „Städte und
Märkte“ mit 186.323 Wählern 118 Mandate und auf
die „Landgemeinden“ mit 1.062.259 Wählern 129
Mandate. Diese Zahlen verdeutlichen die
unterschiedliche Gewichtung der Stimmen der
diversen Bevölkerungsschichten. So brauchten die
erste Kurie für ein Mandat nur 59 Wähler, während in
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der vierten Kurie auf 8.400 Stimmen erforderlich waren (vgl. Abb. rechts: Stimmzettel der
Reichsratswahlen 1891). Das Mehrheitswahlrecht - nur die Stimmenmehrheit eines
Wahlkreises schickte einen Abgeordneten in den Reichsrat - ließ alle Minderheitenstimmen
unberücksichtigt. Durch strenge Zensusbestimmungen (10 Gulden; ab 1882 5 Gulden) waren
zudem nur etwa 17% der Volljährigen wahlberechtigt. Das waren alle männlichen
Reichsbürger über 24, die eigenberechtigt waren und alle bürgerlichen und politischen Rechte
besaßen. Frauen waren nur in der obersten Klasse stimmberechtigt. Die größte
Bevölkerungsgruppe, die Arbeiterschaft, war durch die Zensusbestimmungen vom Wahlrecht
so gut wie ausgeschlossen. Der Druck der Öffentlichkeit wurde deshalb immer größer.
4.2 Die Badenische Wahlreform von 1896
Im September 1895 war es Ministerpräsident Graf Kasimir Felix
Badeni, der ein neues Wahl-gesetz erarbeitete, das im Juni 1896
Gültigkeit erlangte. Es wurde eine fünfte, allgemeine Wählerkurie
ohne Zensus für alle männlichen Staatsbürger ab dem vollendeten 24.
Lebensjahr eingeführt und die Mandatszahl um 72 erhöht. Die
Stimmgewichtung wurde aber noch ungerechter, denn in der ersten
Kurie brauchte man bei den Wahlen von 1897 für ein Mandat 64
Stimmen, in der Handelskammer 28, in den Städten 3.341, in den
Landge-meinden 11.555 und in der allgemeinen Kurie 69.697
Stimmen. Die Herausbildung sog. Massenparteien und deren
wachsender politischer Einfluss forcierten die Forderungen nach Wahlrechtsreformen,
insbesondere der Abschaffung der Kurien.
4.3 Die Beck’sche Wahlreform von 1907
Den Anträgen zu Wahlrechtsreformen stand die Mehrheit im Parlament bzw. Reichsrat aber
ablehnend gegenüber, weil sie um ihre Macht fürchtete. Erst unter der Regierung von
Ministerpräsident Max Wladimir Freiherr von Beck trat im Jänner 1907 ein neues Wahlgesetz
in Kraft. Die Mandatszahl im Abgeordnetenhaus
wurde auf 516 erhöht. Das gleiche, geheime, direkte
und allgemeine (Männer-)Wahlrecht war endlich
Wirklichkeit geworden. Steuerzensus und Kurien
waren abgeschafft. Wahlberechtigt war jeder
unbescholtene, eigenverantwortliche, männliche
Staatsbürger über 24, der in der Gemeinde, in der er
sein Wahlrecht ausübte, mindestens ein Jahr sesshaft
war. Für das passive Wahlrecht galten die gleichen
Bestimmungen, allerdings mit einer unteren Altersgrenze von 30 Jahren. Zwei gravierende
Ungleichheiten blieben aber weiterhin bestehen: einerseits der Ausschluss der Frauen vom
Wahlrecht, andererseits die ungleiche Stimmenverteilung pro Mandat. Die Kronländer mit der
höheren Steuerleistung erhielten nämlich mehr Mandate pro Kopf zugeteilt als die mit
geringerer Steuerquote. So wählten in Vorarlberg 6.975 Wahlberechtigte einen Abgeordneten,
in Istrien mussten hingegen 14.862 Wahlberechtigte pro Mandat wählen gehen. Die Frage der
Wahlpflicht wurde an die Landesgesetzgebung delegiert. Die Abschaffung der
Sesshaftigkeitsbestimmung und des Wahlausschlusses von Frauen erfolgte schließlich mit den
Wahlen des Jahres 1919 (vgl. Abb. links: amtlicher Stimmzettel der Wahl zur
Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919).
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4.4 Das Wahlrecht in der Zweiten Republik
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Wahlrecht der Ersten Republik wieder übernommen.
Reformen gab es 1971 (z.B. Festlegung der Mandatszahl im Nationalrat auf 183;
Neueinteilung der Wahlkreise – 9 Landes- und 43 Regionalwahlkreise) und 1992 (z.B.
Einführung der 4% Klausel zum Einzug in den Nationalrat; dreistufige Berechnung der
Mandatsverteilung) mit dem Ziel einer verbesserten Umsetzung des Prinzips der
Verhältniswahl.
Heute wird der Nationalrat nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren,
geheimen und persönlichen Wahlrechts gewählt. Spätestens alle vier Jahre müssen
Nationalratswahlen stattfinden. Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die
spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind
wahlberechtigt (= aktives Wahlrecht). Wer sich wählen lassen will, muss mit Ablauf des
Wahltages das 19. Lebensjahr vollendet haben (= passives Wahlrecht). Wer sich zum
Zeitpunkt der Wahl nicht an seinem Wohnsitz aufhält, kann seine Stimme mittels Wahlkarte
abgeben. Wahlpflicht besteht nicht.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das heißt, die Mandate werden
nach dem prozentuellen Stimmenanteil der jeweiligen Parteien vergeben (Mehrheitswahlrecht
= die Partei, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, bekommt alle Mandate). Zur
Mandatsermittlung ist das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise - die Bundesländer unterteilt, welche weiter in 43 Regionalwahlkreise untergliedert sind. Die Zuteilung der
Mandate erfolgt in einem dreistufigen Verfahren - in den Regionalwahlkreisen, den
Landeswahlkreisen sowie in einem abschließenden bundesweiten Ermittlungsverfahren. Die
Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten richtet sich nach den von wahlwerbenden
Gruppen eingereichten Wahllisten. Mittels Vorzugsstimmen können die Wählerinnen und
Wähler die Reihung der Kandidaten einer Partei
ändern und so einem Abgeordneten zu einem
Nationalratssitz verhelfen (vgl. Abb. rechts:
amtlicher Stimmzettel zur Nationalratswahl 2002
mit den wahlwerbenden Parteien, der Zeile zur
Vergabe der Vorzugsstimme im Landeswahlkreis,
und darunter den Namen der Kandidaten im
Regionalwahlkreis).
Vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit kann
man als Folge einer gerichtlichen Verurteilung
ausgeschlossen werden. Die wichtigsten
gesetzlichen Grundlagen für die Wahlen zum Nationalrat sind im Bundes-Verfassungsgesetz
(Art. 26 B-VG) und in der Nationalrats-Wahlordnung fest gehalten.
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5 Entwicklung des österreichischen Parlamentarismus
5.1 Allgemeines
Seit es größere soziale Zusammenschlüsse von Menschen gibt, wählen Menschen ihre
Anführer; ihren Häuptling, Herzog oder König. Sehr unterschiedlich war dabei im Laufe der
Zeit der Anteil der Wahlberechtigten und die Möglichkeit der Mitbestimmung bei jeglichen
Entscheidungsfindungen.
Das Heilige Römische Reich war immer ein Wahlkönigtum, allerdings nur mehr mit sehr
wenigen Wahlberechtigten, den Kurfürsten, die im ersten schriftlichen Wahlgesetz unseres
Raumes, in der „Goldenen Bulle“ von 1356, festgelegt wurden. Hinsichtlich der
Konstituierung von Volksvertretungen war England stets vorbildlich, das schon 1688 mit der
„Glorious Revolution“ und 1689 mit der „Bill of Rights“ die politischen Weichen in Richtung
parlamentarischer Monarchie gestellt hatte. In der Habsburgermonarchie fand erst mit der
Revolution von 1848/49 eine zunächst zaghafte Demokratisierung statt. Allerdings gab es
kein einheitliches Ziel der Revolutionäre. Die Bauern kämpften gegen Leibeigenschaft und
Frondienst, die Arbeiter gegen die Verteuerung von Lebensmitteln und Mieten sowie die
totale Unternehmerwillkür. Kleine Handwerker und Beamte lehnten sich gegen die
zunehmende Verarmung und die Studenten gegen die Bevormundung durch die Universitäten
auf. Das Bürgertum forderte politische Mitsprache und das Ende der Vorrechte des Adels.
Diese divergierenden Interessen erschwerten zum Teil die Erstellung einer Verfassung,
andererseits waren sie stets Triebfeder zur Erlangung einer starken Volksvertretung.
5.2 Die Pillersdorfer Verfassung
Zu den zentralen Forderungen der Revolution von 1848/49 zählten jene
nach einer geschriebenen Verfassung für das Staatswesen und nach der
Wahl eines Parlaments. Kaiser Ferdinand I. kam dieser Forderung nach
und am 25. April 1848 wurde die nach dem damaligen Innenminister
Graf Franz von Pillersdorf benannte erste Verfassung vom Monarchen
sanktioniert. Diese sah einen Reichstag vor, der ursprünglich aus zwei
Kammern bestehen sollte: erstens aus dem Senat mit den Vertretern des
Adels, der Kirche und der Großgrundbesitzer, und zweitens aus der
Kammer der Abgeordneten mit Mitgliedern aus der allgemeinen
Bevölkerung. Es galt allerdings ein sehr strenges Zensuswahlrecht, d.h.
wählen durfte nur, wer eine festgeschriebene Steuerleistung erbrachte.
Nach den Wahlen vom 26. Juni 1848 wurde zwar ein Reichstag gebildet, die
Unzufriedenheiten blieben aber aufgrund des eingeschränkten Wahlrechts bestehen.
Schließlich wurde die vorliegende Verfassung verworfen und eine neue ausgearbeitet.
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5.3 Der Kremsierer Entwurf und die Oktroyierte Verfassung
Im Zuge der militärischen Niederschlagung der Revolution in Wien
wurde der Reichstag, der eine Verfassung und ein Wahlgesetz
ausarbeiten sollte, nach Kremsier in Böhmen verlegt. Inzwischen hatte
Kaiser Franz Joseph I. am 2. Dezember 1848 den Thron bestiegen. Der
Kremsierer Reichstag arbeitete zwar einen Entwurf für eine
Konstitution aus (Abb. links), dieser trat aber eben so wenig in Kraft,
wie die sog. Oktroyierte Verfassung. In diesem Gesetzeswerk fehlten
jegliche Grundrechte der Staatsbürger, gewählt sollte nach
Zensuswahlrecht werden und die Stimmabgabe hatte mündlich und
öffentlich zu erfolgen. Darüber hinaus besaß der Kaiser ein absolutes
Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Reichstages.
5.4 Das Silvesterpatent von 1851 und das Oktoberdiplom von 1860
Das Silvesterpatent sanktionierte die Rückkehr zum verfassungslosen Zustand, dem
Neoabsolutismus. Dabei stützte sich der Monarch auf die hohe Beamtenschaft, den Adel, die
Armee, Teile des gehobenen Bürgertums und die Katholische Kirche. Hilfreich war dabei der
Wunsch der Wirtschaft nach Ruhe und Ordnung. Gegner
dieses Systems waren vor allem die liberalen Teile des
Bürgertums, die Arbeiterschaft und die Nationalisten in
den diversen Kronländern. Die schweren Niederlagen von
Magenta und Solferino 1859 gegen Frankreich und
Sardinien-Piemont zwangen den Kaiser zum Umdenken in
Richtung politischer Mitbestimmung des Volkes. Folglich
erließ Franz Joseph am 20. Oktober 1860 das sog.
Oktoberdiplom (Abb. links). Es sah einen Reichsrat als
beratendes Organ für den Kaiser vor. Angesichts der
geringen Kompetenzen dieses Reichsrates wurde aber offensichtlich, dass die neue
Verfassung großteils vom Kaiser selbst und ohne Mitwirkung des Reichsrates ausgearbeitet
worden war. Franz Joseph hatte sich alle wichtigen Kompetenzen selbst vorbehalten.
5.5 Das Februarpatent von 1861 und die Dezemberverfassung von
1867
Das modifizierte Oktoberdiplom, auch Februarpatent, von Anton von Schmerling fußte auf
einem Zweikammernsystem. Die Mitglieder des Herrenhauses wurden vom Kaiser berufen
und entstammten dem Adel oder der Kirche. Das Abgeordnetenhaus wurde von den
Landtagen beschickt, die wiederum aus in Kurien durchgeführten Wahlen hervorgingen. Ein
Gesetzesbeschluss konnte nur bei Übereinstimmung von Herrenhaus und Abgeordnetenhaus
sowie dem Kaiser zustande kommen. Der Reichsrat war somit nicht beratendes, sondern
beschließendes Organ, und kann als Vorreiter des heutigen Parlaments betrachtet werden. Der
neu gestaltete Reichsrat wurde erstmals für den 29. April 1861 einberufen, er wurde aber von
den ungarischen, tschechischen und venetischen Abgeordneten boykottiert, sodass das
Februarpatent am 20. September 1865 für die Dauer der Verhandlungen mit Ungarn sistiert
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wurde. Diese Verhandlungen dauerten bis 1867 und brachten letztlich infolge der Niederlage
Österreichs gegen Preußen den sog. Ausgleich mit Ungarn und damit eine eigenen
Verfassung für die österreichische Reichshälfte. In dieser Dezemberverfassung wurde der
Reichsrat wie im Februarpatent vorgesehen wieder eingesetzt und außerdem Bürgerrechte
schriftlich festgelegt, die zum Großteil bis heute Gültigkeit besitzen (Staatsgrundgesetz 1867).
5.6 Die Verfassung von 1920/29
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zerfall der Monarchie wurde eine
Provisorische Nationalversammlung unter Karl Renner als politische
Führung Österreichs eingesetzt. Zur Schaffung eines von Grund auf
neuen Verfassungswerkes musste zunächst eine Konstituierende
(Verfassungsgebende) Nationalversammlung gewählt werden, was nach
dem für Österreich neuen Verhältniswahlrecht, welches eine möglichst
exakte Wiedergabe der Stimmenverhältnisse durch die
Mandatsverteilung gewährleisten sollte, geschah. Nach den Wahlen
vom 16. Februar 1919 und dem ersten Zusammentreten der
Konstituierenden Nationalversammlung am 4. März 1919, dauerte es
allerdings noch bis zum 1. Oktober 1920 ehe einstimmig das Bundes-Verfassungsgesetz
beschlossen wurde, das den von Prof. Hans Kelsen geschriebenen Verfassungstext,
wenngleich natürlich im einzelnen abgeändert (z.B. Verfassungsnovelle 1929), bis heute als
rechtlichen Rahmen für die staatliche Willensbildung der Republik Österreich festlegt.
6 Die österreichischen Staatssymbole
6.1 Fahne
Einer Legende nach geht die Entstehung dieser Farbsymbolik auf die Belagerung der Festung
Akkon während des 3. Kreuzzuges Ende des 12. Jahrhunderts zurück. Hiernach soll das weiße
Waffenkleid des österreichischen Babenberger-Herzogs Leopolds V. (1157-1194) nach der
erfolgreichen Schlacht um die strategisch wichtige
Hafenfestung voll Blut gewesen sein; lediglich ein schmaler
weißer Streifen war übrig geblieben, der sichtbar wurde, als
man dem Herzog den Schwertgut abnahm. Entgegen dieser
Legende gehen die Farben Rot-Weiß-Rot vermutlich auf den
letzten Babenberger, Friedrich den Streitbaren (1219–1246),
zurück, der als Zeichen einer stärkeren Unabhängigkeit des
Herzogtums vom Reich einen neuen Wappenschild annahm
(erstmals dargestellt auf einem Amtssiegel aus dem Jahre 1230). Unmittelbar nach Friedrichs
Tod begann das Wappenschild bereits den Charakter eines Territorialwappens anzunehmen.
In weiterer Folge übernahmen auch die Habsburger die Farben Rot-Weiß-Rot, bis sie 1918
auf die Republik Österreich übergingen. Im Zweiten Weltkrieg wurden die Farben Rot-WeißRot zu Farben des Widerstandes und zu einem Symbol für den Kampf gegen den
Nationalsozialismus und für ein freies Österreich. 1945 wurden sie zu den Farben der neu
erstandenen Republik und zu einem zentralen Staatssymbol.
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6.2 Wappen
Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus
einem freischwebenden, einköpfigen Adler. Der Adler trägt auf
seinem Kopf eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen.
Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt
im rechten Fang eine goldene Sichel und im linken Fang einen
goldenen Hammer. Die drei Symbole Mauernkrone, Sichel und
Hammer stehen für das Bürgertum, für den Bauernstand bzw. für
den Arbeiterstand. Die gesprengten Eisenketten - das vierte dem
Adler beigegebene Symbol - wurden 1945 hinzugefügt. Sie stehen für die Befreiung
Österreichs vom Nationalsozialismus.
6.3 Hymne
Während der Monarchie und der Ersten Republik galt die Haydn-Hymne von 1797 als
National- bzw. Volkshymne. Nach dem Zweiten Weltkrieg erschien es als äußerst unpassend,
die auch während des Nationalsozialismus als Hymne
verwendete Haydn-Melodie wieder als österreichische Hymne
zu verwenden. 1946 sollte daher zu einer bereits zuvor
ausgewählten Melodie, welche damals W. A. Mozart
zugeschrieben wurde, der Text für eine neue Bundeshymne
verfasst werden. Aus ca. 1.800 Textvorschlägen wurde der von Paula von Preradović („Land
der Berge, Land am Strome“) ausgewählt und am 25. Februar 1947 per Ministerratsbeschluss
als neue Nationalhymne proklamierte.
Die Melodie stammt nach neueren Erkenntnissen führender Musikwissenschaftler allerdings
nicht von W. A. Mozart allein, sondern sie dürfte unter der Mitautorenschaft von einem seiner
Zeitgenossen, dem Komponisten Johann Holzer, entstanden sein.
7 Die Mandatsverteilung im österreichischen Nationalrat
Das österreichische Wahlsystem ist ein Verhältniswahlsystem, d.h. die Mandate werden nach
dem jeweiligen prozentuellen Stimmenanteil an die einzelnen Parteien vergeben. Zunächst
wird die Wahlzahl (= die Gesamtsumme der im Landeswahlkreis abgegebenen gültigen
Stimmen durch die Anzahl der im Landeswahlkreis zu vergebenden Mandate, wobei die
errechnete Zahl auf die nächstfolgende ganze Zahl aufgerundet wird) ermittelt. Sie gibt an,
wie viele Stimmen für ein Mandat (= Grundmandat) erreicht werden müssen.
Beispiel für Nationalratswahl 2002:
Im Landeswahlkreis 1 (Burgenland) sind 7 Mandate vergeben und 191.294 gültige Stimmen
abgegeben worden. Wahlzahl: 191.294 / 7 = 27.328 (gerundet auf die nächste ganze Zahl).
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7.1 Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreise)
Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in der Zahl an gültigen Stimmen, die
eine Partei im Regionalwahlkreis erreicht hat, enthalten ist (nur ganze Zahlen; der Rest ist
unerheblich).
Beispiel für Nationalratswahl 2002:
Im Regionalwahlkreis 1A (Burgenland Nord) hat die SPÖ 45.270 gültige Stimmen erhalten.
Mandatsermittlung: 45.270 / 27.328 = 1. Die SPÖ erhält in diesem Regionalwahlkreis ein
Mandat.
7.2 Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreise)
Hier werden jene Mandate vergeben, die im ersten Ermittlungsverfahren – durch die
Nichtbeachtung des Stimmensrests bei der Mandatsrechnung – nicht vergeben wurden. Jede
Partei erhält nun so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im
Landeswahlkreis enthalten ist, abzüglich allenfalls im ersten Ermittlungsverfahren erzielter
Mandate (Teilnahmeberechtigt sind nur Parteien mit einem Grundmandat oder mit mindestens
4% der gültigen Stimmen bundesweit).
Beispiel für Nationalratswahl 2002:
In jedem der beiden Regionalwahlkreise im Burgenland haben die SPÖ und die ÖVP im 1.
Ermittlungsverfahren jeweils 1 Mandat erreicht. Alle anderen Parteien konnten kein Mandat
gewinnen. Von den 7 Mandaten des Burgenlandes sind 4 vergeben worden, 3 stehen noch zur
Vergabe. Die FPÖ und Die Grünen haben bundesweit jeweils mehr als 4% der gültigen
Stimmen erhalten und nehmen am 2. Ermittlungsverfahren teil. Die SPÖ hat im
Landeswahlkreis 1 (Burgenland) 87.660 gültige Stimmen erreicht. Mandatsermittlung: 87.660
/ 27.328 = 3 (der Rest wird wieder ignoriert). Weil die SPÖ im 1. Ermittlungsverfahren
bereits 2 Mandate erhalten hat, bekommt sie jetzt nur noch 1 weiteres Mandat dazu. Die ÖVP
hat 81.127 gültige Stimmen erhalten. Mandatsermittlung: 81.127 / 27.328 = 2. Weil die ÖVP
bereits 2 Mandate im 1. Ermittlungsverfahren erreicht hat, bekommt sie kein weiteres Mandat
zugesprochen. Weder FPÖ (12.163 Stimmen) noch Die Grünen (9009 Stimmen) können ein
Mandat erringen. Es bleiben im Burgenland 2 Mandate über.
7.3 Drittes Ermittlungsverfahren (Bundeswahlkreis)
Nun werden die in allen Landeswahlkreisen verbliebenen Mandate aufgeteilt. Auch hier gilt:
Teilnahme nur bei einem Grundmandat oder bundesweit mehr als 4% der gültigen Stimmen.
Die Wahlzahl wird nun nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren ermittelt. Dabei
werden die von den Parteien errungenen Stimmen der Größe nach geordnet in einer Zeile
nebeneinander geschrieben. In einer zweiten Zeile darunter wird jeweils die Hälfte der Zahl,
die in der ersten Zeile steht, geschrieben. In einer dritten Zeile wird das Drittel der Zahl, die in
der ersten Zeile steht, geschrieben usw. Dieses Prozedere wird fortgeführt bis zum
hundertsten Teil. Dann werden alle Zahlen in dieser umfangreichen Tabelle in eine
Reihenfolge gebracht, beginnend mit der größten. Die 183-größte Zahl ist nun die Wahlzahl
im dritten Ermittlungsverfahren. Nun wird die Zahl der bundesweit errungenen Stimmen einer
Partei durch diese Wahlzahl dividiert. Vom Ergebnis werden die in den ersten beiden
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Ermittlungsverfahren bereits errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibende Zahl ergibt
die Mandate, welche die Partei zugesprochen bekommt.
Beispiel für Nationalratswahl 2002:
Bei der Nationalratswahl 2002 waren noch 22 Mandate im dritten Verfahren zu vergeben. Die
Wahlzahl betrug 25.978. Die SPÖ erhielt bundesweit 1.792.499 gültige Stimmen.
Mandatsberechnung: 1.792.499 / 25.978 = 69. In den ersten beiden Ermittlungsverfahren hat
die SPÖ bereits 62 Mandate erhalten. Ihr werden noch 7 Mandate zugesprochen.
8 Verfassungsinhalte der Republik Österreich
Das politische System der Republik Österreich basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Dieses Prinzip geht auf den französischen Philosophen Montesquieu (1689-1755) zurück, der
im absolutistischen Frankreich des 18. Jahrhunderts die Kontrolle der Staatsmacht durch ein
anderes Machtinstrument als unbedingte Voraussetzung für ein vom Volk getragenes
politisches System erkannte. Demnach müssen die Staatsgewalten Gesetzgebung
(Legislative), Gesetzesvollzug (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative) voneinander
unabhängig und gegenseitig kontrollierend sein.
Die österreichischen Bundesverfassung basiert auf wichtigen politischen Prinzipien:
demokratisches Prinzip
rechtsstaatliches Prinzip
republikanisches Prinzip
Prinzip der immer währenden Neutralität
bundesstaatliches Prinzip
ad a) Bezugnehmend auf die Regierungsform:
Demokratie = Volk herrscht durch gewählte Vertreter (direkt und indirekt)
Diktatur =
Einzelner oder Gruppe herrscht (ohne legitim gewählt zu sein)
ad b) Bezugnehmend auf die Staatsform:
Republik =
gewähltes Oberhaupt aus allen Bürgern mit beschränkter Amtszeit
Monarchie = (ererbtes oder elitär gewähltes) Oberhaupt mit unbeschränkter Amtszeit
ad c) Bezugnehmend auf die Organisationsform:
Bundesstaat = Gesetzgebung und Verwaltung zwischen Staat und Ländern aufgeteilt (Föderalismus)
Zentralstaat = zentrale Gesetzgebung und Verwaltung in der Bundeshauptstadt
ad d) Bedeutung:
= Garantie der Grund- und Freiheitsrechte der
Bürger sowie die Bindung der gesamten
staatlichen Tätigkeit an Gesetze
ad e) Bedeutung: Bundesverfassungsgesetz
vom 26. Oktober 1955, Artikel I:
„Zum Zwecke der dauernden Behauptung
seiner Unabhängigkeit nach außen und zum
Zwecke der Unverletzbarkeit seines Gebietes
erklärt Österreich aus freien Stücken seine
immer währende Neutralität.“
Die Bundesverfassung schreibt außerdem die
Organisation des politischen Systems fest.
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9 Organe der Gesetzesvollziehung (= Exekutive)
Bundespräsident
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt als direkte Volkswahl alle 6 Jahre, wobei eine
absolute Mehrheit eines Kandidaten erforderlich ist (ansonsten Stichwahl der
stimmenstärksten Kandidaten). Eine Wiederwahl ist einmal möglich.
Aufgaben:
Staatsoberhaupt
vertritt Ö im Ausland
Oberbefehlshaber des Bundesheeres
verleiht Orden und Ehrentitel
ernennt Richter und höhere Bundesbeamte
gibt den Auftrag zur Regierungsbildung
kann den Nationalrat auflösen
beurkundet Gesetze
Bundespräsidenten der Zweiten Republik:
Karl Renner (1945-1950)
Theodor Körner (1951-1957)
Adolf Schärf (1957-1965)
Franz Jonas (1965-1974)
Rudolf Kirchschläger (1974-1986)
Kurt Waldheim (1986-1992)
Thomas Klestil (1992-2004)
Heinz Fischer (seit 2004)
Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den
Bundesministern zusammen. Sie lenkt die Gesamtpolitik des Staates und wird auch als
Ministerrat bezeichnet. Die Hauptaufgabe der Bundesregierung besteht im Einbringen von
Gesetzesanträgen in den Nationalrat.
An ihrer Spitze steht der Bundskanzler. Er bildet die Regierung und leitet hauptverantwortlich die Politik Österreichs. Bei Verhinderung des Bundespräsident hat er außerdem
dessen Aufgaben für maximal 20 Tage zu übernehmen. Der Vizekanzler ist das
Vertretungsorgan für den Bundeskanzler. Jeder Bundesminister ist in seinem Ressort oberstes
Verwaltungsorgan. Staatssekretäre dienen der Unterstützung bzw. der parlamentarischen
Vertretung der Minister.
Regierungsformen:
Form
Alleinregierung
Beispiel
ÖVP (1966-1970)
SPÖ (1971-1983)
Koalitionsregierung
ÖVP-SPÖ (1947-1966)
SPÖ-FPÖ (1983-1986)
SPÖ-ÖVP (1986-2000)
ÖVP-FPÖ (2000-2006)
Konzentrationsregierung alle Parteien bilden die Regierung
ÖVP-SPÖ-KPÖ (19451947)
Minderheitsregierung
ohne einer absoluten Mehrheit regiert SPÖ (1970/71)
eine Partei
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Erklärung
eine Partei erzielt die absolute
Mehrheit und bildet die Regierung
zwei oder mehr Parteien erreichen
gemeinsam eine absolute Mehrheit
und bilden die Regierung
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10 Organe der Gesetzgebung (= Legislative)
10.1 Bundesversammlung
Die Bundesversammlung setzt sich aus dem Bundesrat und dem Nationalrat zusammen. Sie
ist für die Angelobung des Bundespräsidenten zuständig und kann über einen Kriegseinsatz
entscheiden. Den Vorsitz führen abwechselnd der Nationalratspräsident bzw. der
Bundesratsvorsitzende.
10.2 Nationalrat
Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode von 4 Jahren
vom Volk gewählt werden. Die Parteien sind nach Fraktionen vertreten, wobei eine Fraktion
im Nationalrat als parlamentarischer Klub bezeichnet wird. Mindestens fünf Abgeordnete
sind zur Gründung eines Klubs notwendig. Der Begriff „Klubzwang“ beschreibt die völlige
Bindung eines Abgeordneten an seine Partei. Dem entgegen steht das „Prinzip des freien
Mandats“, d.h. jeder Abgeordnete kann unabhängig vom Wählerauftrag und unabhängig von
der Parteimeinung seine politische Entscheidung treffen.
An der Spitze des Nationalrats steht der 1.
Nationalratspräsident, der die Sitzungen leitet.
Ihm zur Seite stehen der 2. und 3.
Nationalratspräsident. Bei einer mehr als 20tägigen Verhinderung des Bundespräsident
übernimmt der 1. Nationalratspräsident dessen
Aufgaben. Sämtliche Verwaltungsgeschäfte
erledigt die sog. Parlamentsdirektion. Zur
effektiveren Parlamentsarbeit werden im Nationalrat Ausschüsse gebildet (z.B.
Hauptausschuss, Fachausschuss, Unterausschuss). Die Hauptaufgaben des Nationalrates
bestehen in der Genehmigung des Budgets, der Gesetzgebung und der Kontrolle der
Regierung. Letzteres wird durch bestimmte Rechte geregelt, z.B. Misstrauensrecht
(Misstrauensvotum gegen ein Regierungsmitglied), Recht auf parlamentarische Anfragen
(schriftlich oder mündlich) und das Enqueterecht (Bildung von Untersuchungsausschüssen).
Die Auflösung des Nationalrates kann durch Selbstauflösung, durch den Bundespräsidenten
auf Antrag der Bundsregierung oder durch das Ende der Legislaturperiode stattfinden.
10.3 Bundesrat
Primäre Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der Länder in der
Bundesgesetzgebung, weswegen er oft auch als "Länderkammer" bezeichnet wird. Im
Rahmen der Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat ein Einspruchsrecht gegen
Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Den Vorsitz im Bundesrat führt in halbjährlichem
Wechsel immer der Vertreter der stimmenstärksten Partei eines Landes.
Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder
werden von den Landtagen entsandt, und zwar nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im
jeweiligen Landtag. Wie viele Mandatare ein Bundesland entsendet, hängt von der
Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes ab, das größte Land stellt zwölf, das kleinste
wenigstens drei. Wenn sich die Relationen der Bürgerzahlen der Länder untereinander
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verändern, ändert sich auch die Zahl der Mandate im Bundesrat. Eine Neuberechnung der
Mandate erfolgt nach jeder Volkszählung - also alle zehn Jahre.
Es gibt keine festgesetzte Legislaturperiode, sondern eine permanente Sitzung, wobei sich die
Vertretungsdauer der jeweiligen Landesmitglieder nach den Landesgesetzgebungs-perioden
richtet. Änderungen in der Zusammensetzung des Bundesrates sind nach jeder Landtagswahl
möglich.
11 Die Gemeinde
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11.1 Fragen
1) Auf welcher Basis erfolgt die Verwaltung der Gemeinde?
Die Gemeinde ist die kleinste Verwaltungseinheit im österreichischen politischen System. Sie
agiert selbstverwaltend, jedoch nach Vorgaben von Bundes- und Landesgesetzen.
2) Was ist ein Gemeinderat und in welchem zeitlichen Abstand finden Gemeinderatswahlen
statt?
Ist das Beschluss fassende Organ einer Gemeinde.
Zeitlicher Abstand zwischen Wahlen ist verschieden. (Kärnten, OÖ und Tirol 6 Jahre, sonst 5
Jahre).
3) Was ist der Gemeindevorstand und wer wählt ihn?
Art Gemeinderegierung
Gemeinderat
4) Wie wird der Gemeindevorstand noch genannt?
Stadtrat, Stadtsenat
5) Welche Aufgaben hat der Bürgermeister?
Vollzugsorgan der Gemeinde
Gemeindeamt ist ihm unterstellt
6) Wer unterstützt den Bürgermeister bei der Durchführung seiner Aufgaben?
Gemeindeamt
7) Nenne drei Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde!
örtliche Sicherheitspolizei
Verwaltung von Verkehrsflächen
örtliche Raumplanung
8) Nenne drei Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde!
Durchführung von Wahlen
Standesamt
Meldewesen
9) Wer hat das Aufsichtsrecht über den eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde?
Bezirkshauptmannschaft
10) Welcher Bezirkshauptmannschaft sind Staturstädte untergeordnet?
Gemeinde- und Bezirksverwaltung fallen zusammen
11) Nenne drei Gemeindesteuern!
Grundsteuer
Getränkesteuer
Lustbarkeitsabgabe
Ortstaxe
12) Nenne drei Bundessteuern!
Mehrwertssteuer
Lohnsteuer
Kapitalertragssteuer
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12 Die Länder
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12.1 Fragen
1) Was ist der Landtag und wie viele Lantagsmitglieder gibt es in Österreich?
Parlament auf Länderebene, Anzahl richtet sich nach Einwohnerzahl (NÖ: 56)
2) In welchem zeitlichen Abstand finden Landtagswahlen statt?
5 Jahre normal, in OÖ 6 Jahre
3) Nenne drei Aufgaben des Landtages!
Wählen der Landesregierung
Landesgesetzgebung
Landesbudget
4) Nenne drei Möglichkeiten der Auflösung des Landtages!
Ablauf der Amtsperiode
Antrag des Bundesrates
Selbstauflösung
durch den Bundespräsidenten
5) Was ist die Landesregierung und wer bildet sie?
oberstes Verwaltungsorgan eines Bundeslandes
wird gewählt
besteht aus: Landeshauptmann und 2-6 Landesräten
6) Wer wählt die Landesregierung?
Landtag
7) Nenne zwei Aufgaben des Landeshauptmannes!
Vorsitzender der Landesregierung
Träger der mittelbaren Bundesverwaltung
8) Wie wird der Leiter des Amtes der Landesregierung genannt?
Landesamtsdirektor
9) Was sind Bezirksverwaltungsbehörden und wie können sie noch heißen?
führen die Landesverwaltung und mittelbare Bundesverwaltung
auch Bezirkshauptmannschaft & Magistrate (Städte mit Statut)
10) Wer ist Bezirkshauptmann in einer Staturstadt?
der Bürgermeister
11) Nenne vier Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden!
Ausstellung von Pässen, Personalausweisen und Führerscheinen
Veterinärpolizei (Amtstierarzt)
Forstwesen (Bezirksforsttechniker)
wasserrechtliche Vorschriften
12) Nenne drei Sonderbehörden in den Bundesländern!
Grundverkehrskommission
Agrarbezirksbehörde
Bezirksschulrat
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13 Entstehung eines Bundesgesetzes
Anträge
• Bundesregierung
• 8 Abgeordnete
des Nationalrates
• Bundesrat
• Volksbegehren
1. Lesung
Plenum
Gegenzeichnung
des
Bundeskanzlers
Bundesgesetzblatt
2. Lesung
3. Lesung
Diskussion in
General- und
Spezialdebatte
Bundespräsident
beurkundet das
rechtmäßige
Zustandekommen
Abstimmung
einf. Gesetz: ½
Verf. Gesetz: 2/3
Fachausschuss
•
•
Begutachtungsverfahren
durch die
Interessensvertregung
Bundesrat
kein Einspruch
Einspruch
zurück an Nationalrat
o Abänderung des Gesetzes
o oder Beharrungsbeschluss
14 Volksabstimmung, -befragung, -begehren
14.1 Volksabstimmung
Vorraussetzung:
• Nationalratsbeschluss
• Gesamtänderung der Verfassung
• Änderungen von Verfassungsgesetzen bei 1/3 Mehrheit im National- bzw. bundesrat
• Absetzung des Bundespräsidenten (auf Antrag der Bundesversammlung)
Das Ergebnis ist bindend (ja oder nein).
Beispiel:
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1978 Zwentendorf (49,5% ja / 50,5% nein)
1994 Eu-Beitritt (66,6% ja / 33,4% nein)
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14.2 Volksbefragung
Vorraussetzung:
• Nationalratsbeschluss
• Landtagsbeschluss
• Gemeinderatsbeschluss
Das Ergebnis ist informativ (ja oder nein)
Beispiel:
1991 Donaukraftwerk Freudenau (73% ja / 27% nein)
1991 Abhaltung der EXPO 1995 in Wien (35% ja / 65% nein)
14.3 Volksbegehren
Vorraussetzung: Gesetzesantrag unterstützt von
• mindestens einem Promille der Gesamtbevölkerung
• acht Nationalratsabgeordnete
• jeweils vier Landtagsabgeordnete dreier Länder
Ergebnis:
bei mehr als 100.000 Unterschriften muss sich der Nationalrat mit dem
Gesetzesantrag beschäftigen (nicht bindend)
Beispiele:
32 Volksbegehren in der Zweiten Republik
• Motorrad-Volksbegehren 1995 (einziges, das nicht 100.000 Unterschriften erreichte)
• Konferenzzentrum-Einsparung 1982 (mit 1.361.562 Unterschriften das
unterschriftenstärkste Volksbegehren)
• Rundfunk-Volksbegehren von 1964 (einziges, das eine Gesetzesänderung
(Rundfunkreform 1967) erzwang)
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15 Der Erste Weltkrieg
15.1 Kriegsursachen:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Machtpolitische Gegensätze im Europa
Nationalitätenkonflikte in Österreich-Ungarn
überstürzte Ultimaten und Mobilmachungen
Rüstungswettlauf
der
europäischen
Großmächte
ƒ Bündnissysteme
des
19.
Jahrhunderts
(Entente, Dreibund)
15.2 Kriegsbeginn:
Nach der Ermordung des österreichischen
Thronfolgers Franz Ferdinand und dessen Gattin
Sophie am 28. Juni 1914 in Sarajewo durch den
serbischen Nationalisten Gavrilo Princip, stellte
Österreich ein Ultimatum an Serbien (23.7.), in
dem die Verfolgung der anti-österreichischen
Kräfte in Serbien unter Beteiligung Österreichs
gefordert wurde. Serbien erhob Einwände wegen
seiner
Souveränitätsansprüche,
woraufhin
Österreich die diplomatischen Beziehungen
abbrach. Am 28. Juli 1914 erging die
österreichische Kriegserklärung an Serbien, der,
ähnlich einem Dominoeffekt, die Kriegserklärungen aller in den politischen Bündnissen der
Zeit vereinigten Staaten gegeneinander folgten.
Die strategische Planung der deutschen Heeresleitung sah einen raschen Sieg im Westen
gegen Frankreich und England vor, der in kurzer Zeit ausreichende Truppen frei machen
sollte, um auch im Osten gegen Russland siegreich zu bleiben (vgl. Abb. rechts „SchlieffenPlan“).
15.3 Kriegsverlauf:
1914
Westen: Der deutsche Vormarsch auf Paris über die neutralen Staaten Belgien und
Luxemburg bleibt in den Kämpfen an der Marne stecken.
Osten: Russische Einbrüche im Norden der Ostfront, die von den Deutschen bei
Tannenberg (Triumph für die deutschen Generäle Hindenburg und Ludendorff)
gestoppt werden. Kämpfe um Galizien, wo die österreichischen Truppen
Gebietsverluste hinnehmen müssen, die erst in den Winterkämpfen in den
Karpaten bis April 1915 wieder ausgeglichen werden können.
1915/16 Sowohl im Westen als auch im Osten wird der Bewegungskrieg zum Stellungskrieg
in dem sich die Soldaten regelrecht niedermetzeln (vgl. Somme, Ypern und
Verdun im Westen; die drei erfolglosen russischen Brussilow-Offensiven im
Osten); neue Militärtechniken, wie Tanks, Flugzeuge, U-Boote und Giftgas, tragen
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1917
1918
dazu bei.
Italien tritt auf Seiten der Entente in den Krieg ein (23.5.1915). In 9 Schlachten am
Isonzo fahren sich die Fronten in einem zermürbenden Gebirgskrieg fest.
Bei Gallipoli scheitert eine alliierte Landung auf den Dardanellen.
Im Skagerrak endet eine gewaltige Seeschlacht (250 Schiffe) unentschieden, die
britische Seeblockade in der Nordsee kann aber aufrecht erhalten werden.
Westen: Kriegseintritt der USA (Gründe: deutscher Seekrieg - vgl. Versenkung der
„Lusitania“, 7.5.1915 - gegen Handelsschiffe; Mexiko soll für Mittelmächte in
Krieg eintreten - „Zimmermann-Depesche“, 7.1.1915.).
Osten: Kriegsaustritt Russlands infolge der Revolutionswirren im Februar und
Oktober 1917 (Friede von Brest Litowsk - 3.3.1918).
An der österreichisch-italienischen Front gewinnen die Italiener in der 10. und 11.
Isonzo-Schlacht leichte Vorteile. Im Oktober 1917 aber gelingt den Österreichern
ein entscheidender Schlag, der die Italiener 300km bis an die Piave zurückwirft.
Nach anfänglichen Erfolgen im Frühling, Niederlage der Mittelmächte („Schwarzer
Tag des deutschen Heeres“ - 8.8.1918) und Waffenstillstand im November.
15.4 Kriegsende:
28.6.1919 - Friede von Versailles mit dem Deutschen Reich >
Rheinland wurde entmilitarisiert; Elsass-Lothringen an Frankreich;
Eupen-Malmedy an Belgien; Memelgebiet an Litauen; Posen,
Westpreußen und Oberschlesien an Polen; Danzig wurde „Freie
Stadt“ unter Völkerbundverwaltung.
10.9.1919 - Friede von St. Germain mit Österreich > Zerfall des
Vielvölkerstaates; Verbot des Namens „Deutsch-Österreich“; Triest,
Trient und Südtirol an Italien. Deutschwestungarn kam an Österreich
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und das Burgenland entstand, wobei das Gebiet um Ödenburg infolge einer dubiosen
Volksabstimmung (14.12.1921) unter Kontrolle Italiens einen Entscheid für Ungarn brachte.
In Kärnten, das in eine südliche Zone A und eine nördliche Zone B geteilt wurde, fand auch
eine Abstimmung (10.10.1920) statt, die in Zone A deutlich zugunsten Österreichs ausfiel,
und deshalb eine weitere Abstimmung in der Zone B entfiel.
Gemeinsam war beiden Verträgen, dass den Besiegten die Kriegsschuld und damit sowohl
eine enorme moralische als auch finanzielle Bürde (z.B.:
deutsche Reparationen 269 Milliarden Goldmark!) auferlegt
wurde. Wirtschaftliche Konkurrenzunfähigkeit und die
Unzufriedenheit der unterlegenen Völker waren die Konsequenz,
die bald von national-konservativen Kreisen als Politikum und
Mittel zur Machtergreifung genutzt werden sollte. Darüber
hinaus gab es Friedensverträge mit Bulgarien in Neuilly, Ungarn
in Trianon und der Türkei in Sèvres („Pariser Vororteverträge“).
Einen wesentlichen Beitrag zu den Friedensschlüssen stellte das
14 Punkte-Programm des amerikanischen Präsidenten
Woodrow Wilson dar (Auszug): Keine Geheimdiplomatie;
Freiheit der Weltwirtschaft; Rüstungsbeschränkung; Autonomie
der Völker Österreich-Ungarns; Gründung eines Völkerbundes.
Die Aufgabe und der Zweck dieses Völkerbundes bestanden in
der Sicherung des Weltfriedens und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Ab
1919 entschied der Völkerbundsrat (2-5 ständige und 4-11 nicht ständige Mitglieder) in sog.
Völkerbundsversammlungen über zwischenstaatliche Streitfragen. Positiv wirkte der
Völkerbund in der wirtschaftlichen und technischen Kooperation der Staaten. Negativ war
jedoch die Nichtmitgliedschaft der USA und das Scheitern bei Friedensbemühungen (vgl.
Überfall Japans auf China 1931; Überfall Italiens auf Abessinien 1935). 1946 wurde der
Völkerbund, der trotz seiner Ineffizienz als Vorreiter der UNO zu betrachten ist, offiziell
aufgelöst.
15.5 Kriegsschuld:
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ƒ
Österreich-Ungarn räumte den Nationalitäten keine Rechte ein und hielt an der
übernationalen Kaiseridee fest;
Serbien versuchte kompromisslos, seine nationale Staatsidee zu verwirklichen;
Russland sah sich mit schweren innenpolitischen Problemen konfrontiert und suchte die
Lösung in der Wende nach außen;
Großbritannien war in seiner Rolle als Bewahrer des Mächtegleichgewichts in Europa
zu zaghaft und konnte sich innenpolitisch nicht auf Neutralität bzw. Parteinahme einigen;
Frankreich sah nach seiner Demütigung und der folgenden europäischen Isolation durch
den deutsch-französischen Krieg von 1870/71 seine Chance zur Revanche;
das Deutsche Reich hielt in seiner „Nibelungentreue“ zu Österreich und besonders die
deutsche Generalität sah in einem raschen Kriegsausbruch die Möglichkeit, den Erzfeind
Frankreich vorzeitig und endgültig zu besiegen.
Machthaber:
Wilson
Lloyd-George
Clemencean
Orlando
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Amerikaner Präsident
Britischer Premier
Französischer Premier
Italiener Premier
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15.6 Kriegsfolgen:
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ƒ
Durch die Ungerechtigkeit der Friedensverträge wurde das Nationalgefühl gestärkt. Da
Minderheitenfragen und Grenzstreitigkeiten oft ungelöst blieben, gewannen demagogische
Kräfte an Einfluss;
Revisionswünsche der Verlierer standen im Gegensatz zur Festigung der Verhältnisse
durch die Sieger. Besonders Frankreich versuchte, durch Bündnisse die neue Ordnung zu
bewahren;
Kriegsschulden und Reparationen verzögerten die Gesundung der Wirtschaft und
schufen so schwerwiegende soziale Probleme;
Mangelndes politisches Verständnis der Völker machten es der Demokratie schwer, sich
zu etablieren. Propaganda und Populismus waren stetige Gefahren;
Soziale Veränderungen prägten die Gesellschaft und die Politik: Frauen nahmen mehr
Platz in der Gesellschaft ein, die Arbeiterschaft spielte eine größere politische Rolle;
Europa verlor die Vormachtstellung in der Weltpolitik an die USA. Egoistisches
Streben nach politischer Geltung und Rivalitäten beschleunigten den Zerfall Europas.
„Das ist kein Frieden, das ist maximal ein Waffenstillstand für 20 Jahre“.
(Ferdinand Foch – französischer General nach der Unterzeichnung der Verträge von
Versailles)
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16 ÖSTERREICH 1918 - 1938
16.1 Das Entstehen der Republik
Mit dem Waffenstillstand vom 11.11.1918 verzichtete Kaiser Karl I. auf die Regierungsgeschäfte in Österreich. In Wien bildete sich eine „Provisorische Nationalversammlung“, die
am 12.11. die Republik „Deutsch-Österreich“ ausrief. Die Parteienlandschaft dieser „Ersten
Republik“ war geprägt von den beiden Großparteien, den „Christlichsozialen“ und den
„Sozialdemokraten“, und zahlreichen kleinen Gruppierungen, deren
politische Gesinnung von ganz rechts („Großdeutsche Volkspartei“)
bis ganz links („Kommunistische Partei Österreichs“) reichte. Die
ersten Wahlen fanden am 16.2.1919 statt, woraufhin eine
„Konstituierende Nationalversammlung“ unter der Führung des
Sozialdemokraten Karl Renner gebildet wurde. Diese beschloss die
von Hans Kelsen geschriebene Verfassung als rechtliche Grundlage
der Republik. Aus kulturellen, sprachlichen und wirtschaftlichen
Gründen wurde ein Anschluss an Deutschland nicht nur von der
Politik sondern auch von der Bevölkerung (vgl. positive
Volksbefragungen in Tirol und Salzburg) in Betracht gezogen. Der
Friedensvertrag von St. Germain verbot allerdings sowohl die
Bezeichnung „Deutsch-Österreich“ als auch den Anschluss an
Deutschland, wodurch Österreich nur 12% seines Staatsgebietes vor dem Ersten Weltkrieg
blieben. Der kaum lebensfähige Staat geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sich auch
auf die Politik auswirkten. Es folgten 1920 Wahlen, die eine absolute Mehrheit für die
Christlichsozialen brachten, an deren Spitze der programmatische Prälat Ignaz Seipel stand.
Durch ausländische Investitionen (Völkerbundanleihe 1922 - „Genfer Protokolle“),
umfassende Bauprojekte (Wohnbau) und einer Währungsreform (Schilling statt Krone ab
1924) konsolidierte sich die österreichische Wirtschaft in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre.
16.2 Das Jahr 1927
Die politischen Gegensätze zwischen den beiden großen Parteien
verschärften sich aber zusehends. Es kam zur Bildung parteinaher
paramilitärischer Verbände: der christlichsozialen „Heimwehr“ und
des sozialdemokratischen „Republikanischen Schutzbundes“.
Politische Demonstrationen waren stets begleitet von gewalttätigen
Auseinandersetzungen. Als am 30.1.1927 bei einem Zusammenstoß
in Schattendorf bei Mattersburg zwei Menschen getötet und die
Täter beim Prozess im Juli freigesprochen wurden, kam es zu
Krawallen in Wien und der Justizpalast wurde in Brand gesteckt.
Die Straßenschlacht mit der Polizei forderte 89 Tote und 1.500
Verletzte. Mit der Weltwirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre, die
auch die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft in vollem
Umfang traf, nahmen die Konflikte noch zu.
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16.3 Der Ständestaat
1932 wurde Engelbert Dollfuß Bundeskanzler. Er nutzte eine
Nationalratsabstimmung am 4.3.1933 zur Ausschaltung desselben und zur
Errichtung des sog. „Ständestaates“. Die „Maiverfassung“ von 1934
legitimierte die „Vaterländische Front“ als ständisch gegliederte, politische
Organisation im autoritären Einparteienstaat Österreich. Dollfuß versuchte
außerdem, seine Position sowohl nach innen - gegen die Sozialdemokratie als auch nach außen - gegen den nationalsozialistischen Einfluss aus
Deutschland - durch eine Annäherung an das faschistische Italien Benito
Mussolinis zu stärken. In den „Römischen Protokollen“ vom März 1934
garantierte Mussolini die Unterstützung der Wirtschaft und der politischen
Eigenstaatlichkeit Österreichs.
16.4 Der Bürgerkrieg
Am 12.2.1934 löste die Durchsuchung eines
Schutzbundheimes in Linz den Bürgerkrieg in
Österreich aus. Dem von den Sozialdemokraten
ausgerufenen Generalstreik begegneten Bundesheer,
Exekutive und Heimwehr mit Waffengewalt. Nach
dreitägigen Kämpfen unterlagen die Sozialdemokraten,
deren Partei jetzt verboten wurde. Der Bürgerkrieg
forderte etwa 300 Tote. Die Kampfgebiete lagen
hauptsächlich in der Obersteiermark, in Linz, Steyr und
in den Wiener Arbeiterbezirken.
16.5 Der Juliputsch 1934
Durch die Kämpfe hatte sich die politische Lage in Österreich aber
keineswegs stabilisiert. Nun betraten die Nationalsozialisten die
politische Bühne Österreichs. Mit Propaganda und Terror feierten sie
rasch regionale Wahlerfolge. Als im März 1934 deutsche NS-Politiker
zu Propagandazwecken nach Österreich reisten, ließ sie Dollfuß des
Landes verweisen, was Hitler zur Einführung der „1000 Mark Sperre“
veranlasste, die den österreichischen Tourismus empfindlich traf. Am 25.7.1934 folgte ein
Putschversuch der Nationalsozialisten. Das Bundeskanzleramt wurde besetzt, Bundeskanzler
Dollfuß wurde angeschossen und verblutete. Bundespräsident Wilhelm Miklas ließ die
Exekutive aufmarschieren, woraufhin die Putschisten aufgaben. Der Putschversuch hatte 270
Menschen das Leben gekostet. 13 der Putschisten, darunter der Dollfuß-Mörder, Otto
Planetta, wurden hingerichtet.
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16.6 Die Abkommen mit Deutschland
Neuer Bundeskanzler wurde der Tiroler Kurt Schuschnigg. Er
steuerte einen neuen außenpolitischen Kurs: Schuschnigg suchte
die Annäherung an Deutschland, nachdem es zur politischen
Kooperation von Hitler und Mussolini („Achse Berlin-Rom“)
gekommen war. Im „Juliabkommen“ von 1936 wurde eine enge
wirtschaftliche Zusammenarbeit, die deutsche Garantie der
österreichischen Souveränität und die Amnestie in Österreich
inhaftierter Nationalsozialisten beschlossen. De facto geriet
Österreich mit diesem Abkommen in völlige deutsche
Abhängigkeit und galt 1938 als politischer, militärischer und
wirtschaftlicher
Satellitenstaat
Deutschlands.
Das
„Berchtesgadener Abkommen“ vom 12.2.1938 zwischen Schuschnigg und Hitler, das die
Einsetzung von Nationalsozialisten in den österreichischen Staatsapparat (Arthur SeyßInquart als Innenminister) regelte, manifestierte eine Art „nationalsozialistischer
Doppelherrschaft“. Die NSDAP wurde praktisch legalisiert.
16.7 Der Anschluss
Schuschnigg kündigte daraufhin für den 13.3. eine
Volksabstimmung
über
die
Unabhängigkeitspolitik an. Hitler betrachtete dies
als einen Bruch der Vereinbarungen und erzwang
die Absage der Abstimmung. Schuschnigg trat
zurück, Seyß-Inquart wurde Bundeskanzler. Am
Morgen des 12.3.1938 begann der Einmarsch
deutscher Truppen. Weite Teile der Bevölkerung begrüßten den „Führer“
begeistert, militärischen Widerstand gab es nicht. Die Großmächte nahmen den Anschluss
Österreichs zur Kenntnis. Am 10.4. ergab eine von den Nationalsozialisten entsprechend in
Szene gesetzte Volksabstimmung ein nahezu einstimmiges Ergebnis für den Anschluss
(99,73% - über 4,4 Mio. Jastimmen gegenüber 11.000 Neinstimmen).
17 Adolf Hitler – Biografie
20.04.1889 in Braunau am Inn geboren (Vater: Alois Hitler, österr. Zollbeamter, gest.
1903; Mutter: Klara Hitler, geb. Pölzl, gest. 1907); Besuch der Oberrealschule
in Steyr a. d. Enns (Abbruch 1905).
1907
Bewerbung an der Wiener Kunstakademie => fällt durch; nach Tod der Mutter
zweiter vergeblicher Versuch => lebt ohne Ausbildung in Wien von Erbschaft
und Waisenrente.
1908-1913 steigendes pol. Interesse durch Wiener Zeit: Entwicklung der Idee der
Wiedervereinigung Österreichs mit Deutschland, Antimarxismus,
Antiparlamentarismus und Antisemitismus; prägend waren Eindrücke der
Wiener Parlamentsarbeit und Schriften von Georg von Schönerer, Karl Lueger
und Guido von List.
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1913
1914
1914-1918
1919
Juli 1921
8./9.11.
1923
1925
Herbst
1929
Sept. 1930
Feb. 1932
März 1932
30.01.
1933
27.02.1933
23.03.1933
1934
Aug. 1934
1935
12.03.1938
29.09.1938
9./10.11.38
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Umzug nach München, um österreichischen Militärbehörden zu entgehen; wird
dennoch entdeckt => Nachmusterung in Salzburg und Bescheinigung der
Untauglichkeit.
Kriegsausbruch => meldet sich zur bayrisch-deutschen Armee.
Meldegänger beim Infanterieregiment 16; Beförderung zum Gefreiten;
Auszeichnung mit dem Eisernen Kreuz II, gutes Zeugnis für Tapferkeit; nach
Gasvergiftung im Lazarett in Pasewalk/Pommern (kurzfristige Erblindung).
Hier erlebt er die Kapitulation => Entschluss, Politiker zu werden.
Beitritt zur Deutschen Arbeiterpartei (DAP, ab Februar 1920 NSDAP) mit der
Mitgliedsnummer 555.
reißt die Parteiführung an sich; Beginn des Führerkults; Ausbreitung der
NSDAP in ganz Deutschland.
Putschversuch in München scheitert; nachfolgender Prozess wegen
Hochverrats mit Selbstdarstellung Hitlers; 5 Jahre Festungshaft (Landsberg).
Hitler diktiert seinem Sekretär Rudolf Heß „Mein Kampf“ => beinhaltet Hitlers
Zukunftsprogramm und Weltanschauung.
nach 9 Monaten freigelassen; Neugründung der NSDAP; gewinnt Joseph
Goebbels als Parteigänger.
Weltwirtschaftskrise: Aufschwungphase für NSDAP; Hitler will legal an die
Macht kommen.
aus den Reichstagswahlen geht die NSDAP als zweitstärkste Partei nach der
SPD hervor.
Hitler erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Hitler kandidiert für das Amt des Reichspräsidenten, unterliegt jedoch dem
Amtsinhaber Paul von Hindenburg. Nach den Wahlen vom Juli wird die
NSDAP stärkste Reichstagsfraktion => die Republik wird unregierbar; 6
Millionen Arbeitslose (jeder Dritte).
Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler. Hitler sichert sich das
Innenressort (Polizei).
Reichstagsbrand => Reichstagsbrandverordnung: wesentliche Grundrechte
werden außer Kraft gesetzt (z. B. pers. Freiheit, Meinungsfreiheit,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Todesstrafe für Hochverrat und
Brandstiftung); außerdem: Ausschaltung der KPD.
Ermächtigungsgesetz: Hitler erhält alle Macht im Staat und es kommt zur
Parlamentsausschaltung; sofort setzt der Prozess der „Gleichschaltung“ aller
Lebensbereiche im Sinne des Nationalsozialismus ein: Politik, Wirtschaft,
Gesellschaft, Sport und Kultur - teils mit Gewalt durch SA. NS-Strukturen und
Organisationen: Jugend (HJ, BDM), Volkstum (DAF, KdF), Einheitspartei
(NSDAP), Ordnungskräfte (SA, SS, SD, GESTAPO) basierend auf
„Führerprinzip“. Bis 1938 existiert der alles durchdringende NS-Staat.
SA wird nach „Röhm-Affäre“ entmachtet; SS erhält Schlüsselrolle.
nach Hindenburgs Tod wird Hitler als "Führer und Reichkanzler" auch
Reichspräsident.
Aufrüstung und Einführung der Wehrpflicht (Verstoß gegen Vertrag von
Versailles); Entrechtung und Ausgrenzung der Juden durch die „Nürnberger
Gesetze“.
Hitler erzwingt den Anschluss Österreichs.
Münchner Abkommen: Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche Reich.
Die Judenverfolgung erreicht in der Reichskristallnacht einen ersten
Höhepunkt.
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1939
Nach der Annexion der Resttschechei („Protektorat Böhmen und Mähren“) und
der vereinbarten Aufteilung Polens („Generalgouvernement“) im
Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion vom 23.8.1939 („Hitler-Stalin-Pakt“),
beginnt am 1.9.1939 der Krieg.
1940
Deutsche Truppen besetzen Norwegen, Dänemark, die Niederlande und
Belgien und zwingen im Juni 1940 Frankreich zur Kapitulation. Der Krieg mit
England findet keine Entscheidung.
22. Juni 41 Hitler befiehlt den dt. Angriff auf die Sowjetunion. Mit dem Kriegseintritt der
USA (11.12.) wird der Krieg zu einem weltweiten Konflikt.
1942-1945 Hitler setzt die bereits Anfang 1939 angekündigte "Vernichtung der jüdischen
Rasse in Europa" praktisch um („Wannsee-Konferenz“, 20.1.1942).
1943
Nach der Niederlage bei Stalingrad beginnt sich die deutsche Niederlage
abzuzeichnen.
1944
Attentat des militärischen Widerstands unter Graf Schenk von Stauffenberg im
Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ bei Rastenburg (Ostpreußen) am 20. Juli.
April 1945 die Sowjets erreichen Berlin; Hitler schreibt sein politisches Testament (Karl
Dönitz als Nachfolger) und heiratet Eva Braun, mit der er sich am 30. April im
Führerbunker der Reichskanzlei das Leben nimmt.
18 Die Nationalsozialistische Machtergreifung
Die linken und rechten Parteien waren beide so stark, dass sie jede Gesetzgebung verhindert
haben. Abhilfe:
Präsidialkabinett…Die Regierung kann Gesetz auf Beschluss des Reichspräsidenten
durchbringen.
Kurt von Schleicher (parteilos) löste Franz von Papen (Mitte) an.
30. Jänner 1933: Hitler wird zu Reichskanzler ernannt. Papen wollte einen schwachen
Kanzler aufstellen und dann selbst wieder Kanzler werden. H. Göring ohne Ressort, W. Frick
Innenminister.
27. Februar 1933: Reichtagsbrand, die KPD wurde verboten, Ausschaltung der Pressefreiheit,
Versammlungsverbot und zusätzliche Verhaftungen (Reichtagsbrandverordnung)
23. März 1933: Ermächtigungsgesetz gibt Legislative und Exekutive den Nationalsozialisten
– KPD verboten, SPD Mitglieder verhaftet. SPD stimmt dagegen, Zentrumsparteien werden
durch Rhetorik und SA, SS überzeugt.
Viele Gesetze:
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
NAZIS in den Länderparlamenten
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Juden und Gegner weg
Ausschaltung der Gewerkschaften Æ Deutsche Arbeiterfront DAF
Gesetz gegen die Neubildung von Parteien
Gesetz über den Neuaufbau des Reiches
Länderparlamente aufgelöst
Röhm-Putsch
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19 Massenvernichtung im Dritten Reich
Begriffserklärung:
Holocaust:
Shoah:
Genozid:
eigentlich „Brandopfer“; jetzt gebräuchlich für die Vernichtung der Juden
durch das Dritte Reich;
gleiche Bedeutung wie Holocaust, aber Verwendung hauptsächlich bei Juden;
Völkervernichtung; Völkermord
Begründung:
Rassenideologie: Verherrlichung des „Ariers“ und Verdammung des Juden als
Untermenschen und Verkörperung des Bösen und Schlechten (Antisemitismus).
Systematik des Vernichtungsprozesses:
Prolog
- antijüdische Aktionen (z.B. Gesetzgebung: „Berufsbeamtengesetz“
zur Entrechtung jüdischer Beamter („Arierparagraph“); Boykott-Tag
jüdischer Geschäfte am 1.4.1933; Bücherverbrennungen)
Definition
- „Nürnberger-Gesetze“ (15.9.1935): Entzug des Bürgerrechtes =
„Reichsbürgergesetz“, Verbot von Mischehen = „Gesetz zum Schutze
des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“
Enteignung
- „Arisierung“: deutsche Übernahme jüdischer Betriebe,
Lizenzentzug von Rechtsanwälten und Ärzten, Hinzufügen der
Vornamen „Sara“ bzw. „Israel“, Kennzeichnung der Reisepässe mit
einem „J“
Konzentration
- „Ghettoisierung“ und „Emigration“: Zusammenfassung in
abgegrenzten Wohngebieten („Ghettos“) bzw. Zwangsaussiedlung
unter Verlust des Vermögens („Reichsfluchtsteuer“)
In der Konzentrationsphase kam es zur Eskalation infolge der Ermordung des deutschen
Diplomaten Ernst vom Rath durch den Juden Herschel Grynszpan in Paris. In der sog.
„Reichskristallnacht“ (November-pogrome, 9./10.11.1938) wurden Tausende Synagogen in
Brand gesteckt und gewaltsam gegen Juden vorgegangen (ca. 400 Tote und 30.000
Verhaftete). Die Versicherungszahlungen für die verursachten Schäden wurden von den Juden
selbst eingetrieben („Sühneleistung“ 1 Milliarde RM).
Deportation
Liquidation durch mobile Tötungseinheiten
Im Russlandfeldzug seit Juni 1941 wurden den Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd die
Einsatzgruppen A, B, C und D zugeteilt, die wiederum in 4-5 Sonderkommandos mit
insgesamt ca. 3.000 Mann unterteilt waren. Der Wehrmacht folgend liquidierten die
Einsatzgruppen die vorwiegend jüdische Zivilbevölkerung durch Massenerschießungen bzw.
durch Gaswagen, die mit Motorabgasen, später mit verschiedenen Chemikalien arbeiteten.
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Liquidation in Konzentrations- bzw. Vernichtungslagern
In über 20 Konzentrationslagern mit ca. 1.000 Nebenlagern erfolgte die sog. „Vernichtung
durch Arbeit“. Die industriell geplante Beseitigung wurde in den Vernichtungslagern (vgl
Karte) Auschwitz, Belzec, Chelmno, Majdanek, Sobibor und Treblinka umgesetzt, wo über 3
Mio. Menschen ermordet wurden. Zur Tötung wurde Zyklon B verwendet und die Leichen
anschließend in Krematorien verbrannt und eingeäschert.
Schon 1942 (20.1.1942) hatte die sog. Wannsee-Konferenz stattgefunden, eine Unterredung
zur praktischen Umsetzung der Vernichtung der Juden („Endlösung der Judenfrage“). Die
Protagonisten dieser „Endlösung“ waren:
a)
b)
c)
d)
a) Heinrich Himmler > Reichsführer SS und damit Befehlshaber der Einsatzgruppen im
Osten; nahm sich 1945 das Leben mittels Zyankali.
> Chef des RSHA (= Reichssicherheitshauptamt) und als solcher
b) Reinhard
hauptverantwortlich für den Holocaust; im Mai 1942 ermordet.
Heydrich
> Nachfolger Heydrichs im RSHA; bei den Kriegsverbrecherprozessen
c) Ernst
Kaltenbrunner
in Nürnberg verurteilt und 1946 hingerichtet. Österreicher
> Begriff des „Schreibtischtäters“, d.h. Erfassung, Deportation und
Vernichtung von Juden auf bürokratischem Weg; lebte bis 1961 in
d) Adolf Eichmann
Argentinien, dann nach Israel entführt und 1962 hingerichtet.
Liquidation durch Euthanasie
Das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14.7.1933) führte zu Ermordungen
bzw. Menschenversuchen zahlreicher missgebildeter Kinder (z.B. Spiegelgrund/Wien). Den
Höhepunkt erreichte die Euthanasie 1939 im Rahmen der „Aktion T4“, die zur Tötung geistig
Behinderter mittels Gas in speziellen Anstalten ermächtigte (z.B. Schloss Hartheim bei Linz).
Insgesamt wurden dadurch über 70.000 Menschen umgebracht.
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19.1 Die wichtigsten Konzentrationslager
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20 Der „Kalte Krieg“ und seine „Heißen Höhepunkte“
20.1 Allgemeines
Zum Kalten Krieg kam es nach dem Zerfall der Anti-Hitler-Koalition
im Zuge der Teilung Europas in einen von der Sowjetunion
dominierten östlichen Teil und das von den westlichen Alliierten
befreite übrige Europa. Der Gegensatz zwischen dem System der
parlamentarischen Demokratie und dem kommunistischen System,
zwischen Marktwirtschaft und Planwirtschaft, zwischen persönlicher
Freiheit und staatsgelenktem Volkstum prägte die gegensätzlichen
Macht- und Sicherheits-interessen.
Der Interessenskonflikt drohte mehrmals militärisch zu eskalieren: in
den Berlin-Krisen 1948/49 und 1961, während des Korea-Kriegs 1950
und in der Kuba-Krise 1962. Nach der Kubakrise wurde der Konflikt
auf bilateraler Ebene reguliert, schwelte aber in vielen
Stellvertreterkriegen weiter, so in Vietnam, in Afghanistan, in
zahlreichen afrikanischen und süd- und mittelamerikanischen Ländern
sowie im Nahen Osten.
Zum Symbol und Mahnmal des Ost-West-Konflikts wurden die
Grenzsperren in Berlin (Berliner Mauer, 1961) und zwischen Nordund Südkorea entlang des 38. Breitengrades (1953).
20.2 Phase der Blockbildung
In der Konferenz von Jalta
(Februar 1945) hatten sich
Roosevelt, Churchill und Stalin
auf den Aufbau demokratischer
Strukturen in allen befreiten
Ländern geeinigt. Unmittelbar
nach Kriegsende aber kam es
zur Errichtung von
Volksdemokratien in den von
den Sowjets befreiten Staaten.
Der zu befürchtenden
sowjetischen Expansion setzten
die USA die Politik der
Eindämmung (Containment)
entgegen. Die befreiten Länder Europas sollten Wirtschaftshilfe
erhalten und so dem sowjetischen Einfluss widerstehen können. USPräsident Harry S. Truman verlieh dieser außenpolitischen Prämisse
1947 Nachdruck, indem er angesichts der kommunistischen
Bedrohung den Mittelmeerstaaten Griechenland und Türkei die
wirtschaftliche Unterstützung der USA zusagte (Truman-Doktrin).
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Den Begriff „cold
war“ (Kalter Krieg)
prägte der
amerikanische
Journalist Walter
Lippmann 1947.
„Von Stettin an der
Ostsee bis Triest an
der Adria ist ein
eiserner Vorhang
quer durch den
Kontinent niedergegangen“, Winston
Churchill am 5. März
1946
Volksdemokratien
(auch
Volksrepubliken) =
Staaten mit
sozialistischer bzw.
kommunistischer
Herrschaftsform
„Es muss die Politik
der Vereinigten
Staaten sein, freien
Völkern beizustehen,
die sich der
Unterwerfung durch
bewaffnete Minderheiten oder durch
Druck von außen
widersetzen“, Harry
S. Truman am 12.
März 1947
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Künftig sollten alle europäischen Staaten Teil des amerikanischen
Wiederaufbauprogramms ERP werden.
Auf Druck der Sowjetunion mussten allerdings die osteuropäischen
Staaten auf die Hilfe der USA verzichten und wurden politisch,
ideologisch und ökonomisch eng an die Sowjetunion gebunden. Zu
diesem Zweck rief die Sowjetunion ihrerseits ein
Wirtschaftshilfsprogramm (RGW) ins Leben.
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde bald durch eine
militärische ergänzt, so dass auf westlicher Seite die NATO (= North
Atlantic Treaty Organisation, 1949) und die SEATO (= South East
Asia Treaty Organisation, 1955-1977), und auf östlicher Seite der
Warschauer Pakt (1955-1991) gegründet wurden.
Damit war die Blockbildung in Ost und West und eine bipolare
Weltordnung für die kommenden Jahrzehnte festgelegt.
ERP (= European
Recovery Program)
oder Marshallplan
RGW (= Rat für
gegenseitige
Wirtschaftshilfe)
oder COMECON
20.3 Phase der offenen Konfrontation
20.3.1
Der Koreakrieg (1950-1953)
Vorgeschichte:
Korea wurde 1910 von Japan annektiert und war seither ein Teil des japanischen
Kaiserreiches. Im August 1945 rückten amerikanische Truppen von Süden, und sowjetische
Verbände von Norden auf koreanisches Gebiet vor und teilten es in zwei Besatzungszonen
entlang des 38. Breitengrades. Um das Land nach über drei Jahrzehnten der Fremdherrschaft
und Ausbeutung politisch und wirtschaftlich wieder zu stabilisieren, blieb der Süden vorerst
unter amerikanischer Verwaltung, der Norden unter sowjetischer. Nachdem man sich bis
1947 über die Strukturen eines künftig vereinigten Koreas nicht verständigen konnte, riefen
die USA die Vereinten Nationen an. Die diesbezügliche UNO-Resolution wurde von der
Sowjetunion nicht anerkannt; so dass schließlich Syngman Rhee im demokratischen Süden
und Kim Il-sung im kommunistischen Norden die Regierungsgeschäfte führten. Beide
Regierungen sahen sich rechtmäßig in ihr Amt eingesetzt und wollten diesen Anspruch auch
militärisch durchsetzen. 1949 verließen die Besatzungstruppen Korea.
1. Phase (Kriegsbeginn)
Am 25. Juni 1950 überschritt die Nordkoreanische Volksarmee die Grenze und eröffneten den
Krieg. Nur vier Tage später fiel die südkoreanische Hauptstadt Seoul. Im September hielten
die südkoreanischen Truppen nur noch ein kleines Gebiet im Südosten des Landes rund um
die Stadt Pusan. Die UNO reagierte rasch und entschloss sich zu einer Militäraktion unter der
Führung der USA.
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2. Phase (Vormarsch der UNO-Truppen)
Am 15. September 1950 landeten US-Einheiten
westlich von Seoul bei Inchon. Schon am 25.
September wurde Seoul genommen, wodurch
für die Nordkoreaner die Gefahr bestand,
abgeschnitten zu werden. Diese zogen sich eilig
nach Norden zurück, woraufhin die UNOTruppen nachstießen und Anfang November die
chinesische Grenze erreichten.
3. Phase (Eingreifen Chinas)
Nun begann eine großangelegte Offensive
Nordkoreas mit Unterstützung chinesischer
Truppen. Anfang Jänner 1951 musste Seoul
geräumt werden und konnte erst im März
wieder erobert werden. Nach harten Gefechten
stabilisierte sich die Front knapp nördlich des
38. Breitengrades.
4. Phase (Waffenstillstandsverhandlungen)
Im Juli 1951 wurden
Waffenstillstandsverhandlungen aufgenommen.
Die verlustreichen Gefechte gingen unterdessen
– mit Parallelen zu den Grabenkämpfen des
Ersten Weltkrieges – weiter. Erst am 27. Juli
1953 konnte in Panmunjon eine Einigung erzielt
und ein Waffenstillstand ausgehandelt werden.
Einen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht.
Folgen:
Im Norden konnte die kommunistische Führung ihre Macht behaupten. Obwohl dieser Teil
des Landes weniger verwüstet war als der Süden, ist er heute ein Entwicklungsland. Die
Wirtschaft ist völlig auf das Militär ausgerichtet; Nordkorea hat – gemessen am
Bruttoinlandsprodukt – international die höchsten Militärausgaben.
Südkorea erwies sich nach dem Krieg als politisch instabil. Permanent wechselnde
Regierungen bedeuteten politischen Stillstand. 1990 wurde die Verfassung schließlich
zugunsten einer Demokratie geändert. Heute ist Südkorea ein nach westlichen Maßstäben
demokratisches Land, welches 2005 das zehntgrößte Bruttoinlandsprodukt weltweit
erwirtschaftete.
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20.3.2
Die Berlin-Blockade (1948/49)
Vorgeschichte:
Deutschland wurde nach der Kapitulation in vier Besatzungszonen
aufgeteilt (vgl. Abbildung rechts), wobei Berlin von allen vier
Siegermächten verwaltet wurde. Der sog. „Alliierte Kontrollrat“,
dem alle vier Besatzungsmächte angehörten, sollte Entscheidungen
für Gesamtdeutschland treffen. Die Differenzen zwischen den
Westmächten und der Sowjetunion nahmen indes stetig zu.
Politisch stand die Idee eines föderalistischen, demokratischen
Regierungssystems in Deutschland, einem zentralistischen,
kommunistischen gegenüber. Wirtschaftlich musste nach Meinung
der Westmächte Deutschland Bestandteil eines gesamteuropäischen
Wiederaufbaues sein, während die Sowjets ihre
Reparationsforderungen durch die Demontage der deutschen
Industrien befriedigten. Die Alltagssituation in Deutschland,
geprägt von Nahrungsmittelknappheit, Armut, Obdachlosigkeit und Trümmerlandschaft,
machte ein entschiedenes Handeln notwendig.
Die Währungsreform:
Am 20. Juni 1948 wurde in den Westzonen eine Währungsreform durchgeführt, die zwar von
allen Besatzungsmächten schon lange als notwendig erachtet worden war, über die man sich
aber im Detail bisher nicht einigen hatte können. Ohne Absprache mit der Sowjetunion wurde
die alte, wertlose Reichsmark von der Deutschen Mark abgelöst. Als die Sowjets am 23. Juni
ihrerseits die DM-Ost einführten und diese Währung auch als Berliner Währung verstanden
wissen wollten, führten die Westmächte die Deutsche Mark auch in ihren Zonen in WestBerlin ein. Daraufhin schnitten die Sowjets ab dem 24. Juni 1948 Westberlin von jeglicher
Versorgung ab.
Die Luftbrücke:
Auf westlicher Seite wurden unterschiedliche Reaktionen diskutiert, die von der Aufgabe und
dem Rückzug aus Berlin bis zu einem militärischen Vorgehen reichten. Schließlich kam es ab
dem 26. Juni zur Errichtung einer Luftbrücke. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnten
Ende Juli schon über 2.000 Tonnen Fracht nach Berlin gebracht
werden. Am 15./16. April 1949 wurde mit 12.849 Tonnen und 1.398
Flügen in 24 Stunden der Rekord aufgestellt. Neben
Nahrungsmitteln wie Trockenmilch, Trockenkartoffeln und Mehl
wurden hauptsächlich Kohle und Benzin, aber auch Medikamente
und alle anderen in Berlin benötigten Dinge eingeflogen. Berühmt
wurde die Bezeichnung „Rosinenbomber“ (vgl. Abb. li.) für die im
Minutentakt in Berlin einschwebenden Transportflugzeuge. Der
Name nimmt Bezug auf die freiwilligen Hilfspakete bestehend aus
Schokolade und Süßigkeiten, die die amerikanischen
Flugzeugbesatzungen vor der Landung an kleinen selbstgebastelten
Fallschirmen aus dem Flugzeug warfen, um den wartenden Kindern
eine Freude zu machen. Diese Idee wird dem Piloten Gail Halvorsen zugerechnet. Insgesamt
sind von Juni 1948 bis Mai 1949 rund 2,3 Millionen Tonnen Fracht, davon 1,44 Millionen
Tonnen Kohle, 490.000 Tonnen Nahrungsmittel und 160.000 Tonnen Baustoffe zum Ausbau
der Flughäfen, in ca. 280.000 Flügen nach Berlin geschafft worden.
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Das Ende der Blockade:
Im Zuge der weiteren weltpolitischen Entwicklung und angesichts des mit der Luftbrücke
eindrucksvoll demonstrierten Willens, West-Berlin vor einer sowjetischen Annexion zu
bewahren, sah sich die Sowjetunion schließlich veranlasst, die Versorgung Berlins auf Landund Wasserwegen wieder zuzulassen, so dass sie am 12. Mai 1949 um 0.01 Uhr alle Sperren
wieder aufhob. Schon am 23. Mai 1949 wurde die Bundsrepublik Deutschland (BRD)
gegründet, und am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Die
kommenden Jahre westlich-demokratischer bzw. kommunistischer Regierungsform ließen
politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich zwei völlig unterschiedliche Staaten bei gleichen
Wurzeln entstehen.
20.4 Die Berlin-Krise (1961)
20.4.1
Vorgeschichte:
Während in Westdeutschland mit Hilfe des ERP die Wirtschaft florierte, kam es in
Ostdeutschland infolge der Abhängigkeit von der sowjetischen Planwirtschaft zu einer
Mangelwirtschaft. Zusätzlich ließen der politische Druck aus Moskau und die
„Vereinheitlichung“ der Gesellschaft in der Zeit nach der Gründung der beiden deutschen
Staaten 1949 bis zum Jahre 1961 ca. 3,1 Millionen Menschen die sowjetische Zone und OstBerlin verlassen. Die DDR stand kurz vor dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Zusammenbruch.
20.4.2
Der Mauerbau
Im Frühjahr 1961 stieg in WestBerlin die Befürchtung, die DDR
könne eine befestigte Grenze entlang
der Besatzungssektoren aufbauen.
Noch Anfang Juni verhandelten USPräsident John F. Kennedy und
Sowjetstaatschef Nikita
Chruschtschow bei ihrem
Gipfeltreffen in Wien über ein
neutrales, entmilitarisiertes Berlin.
„Niemand hat die Absicht eine
Mauer zu errichten“, erklärte das
DDR-Staatsoberhaupt Walter
Ulbricht am 15. Juni 1961. Aber
weniger als zwei Monate später, am
13. August 1961, wurden an den
Sektorengrenzen zwischen Ost- und West-Berlin provisorische Absperrungen errichtet, an
deren Stelle in den folgenden Tagen eine feste Mauer gebaut wurde. Von einem Tag auf den
anderen wurden Straßen, Plätze und Häuser voneinander getrennt, die Straßen- und U-BahnVerbindungen unterbrochen. In der Folgezeit wurden die Sperranlagen weiter ausgebaut und
das Kontrollsystem an der Grenze perfektioniert. Nur an wenigen Übergängen war der
Personenverkehr zwischen Ost und West möglich.
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20.4.3
Fakten
Die innerstädtische Mauer, die Ost- von West-Berlin trennte, hatte eine Länge von 43 km. Der Teil der
Sperranlagen, der die übrige DDR an der Grenze zu West-Berlin abriegelte, war 112 km lang. Über 300
Postentürme und 40 Bunkeranlagen sowie Panzersperren, Selbstschussanlagen und zum Teil Minenfelder sollten
eine Flucht verhindern. Über 100.000 Bürger der DDR versuchten trotzdem zwischen 1961 und dem Fall der
Mauer am 9. November 1989 über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer zu fliehen. 239
Menschen starben bei diesen Fluchtversuchen.
Darstellung des sog. „Todesstreifens“:
1 Betonplattenwand mit oder ohne Rohr
2 Metallgitterzaun
3 Kontrollstreifen (KS)
4 Beleuchtungsanlage
5 Kfz-Graben
6 Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens
7 Kolonnenweg
8 Führungsdraht der Hundelaufleine
9 Signalgerät
10 Beobachtungsturm
11 Kontaktzaun
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