Geschichte und politische Bildung (GPB) Schule: HTBLuVA St. Pölten Abteilung / Zweig: Elektronik / Technische Informatik Lehrperson: Mag. Christoph Peham Jahrgang: 2006 / 07 Klasse: 5AHELI 1 Anmerkung Die Zusammenfassungen der Themen wurden von Prof. Peham per E-Mail verteilt und hier zusammengefasst. Einige Kapitel wurden ein erweitert. 2 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 Anmerkung......................................................................................................................... 2 Inhaltsverzeichnis............................................................................................................... 2 Ausgewählte Themen des 20. Jahrhunderts ....................................................................... 4 3.1 Harry S. Truman......................................................................................................... 4 3.2 Dwight D. Eisenhower ............................................................................................... 4 3.3 John F. Kennedy......................................................................................................... 5 3.4 Richard M. Nixon....................................................................................................... 5 3.5 Korea Krieg ................................................................................................................ 6 4 Wahlrechtsentwicklung in Österreich ................................................................................ 6 4.1 Die Reichsratswahlordnung von 1873 ....................................................................... 6 4.2 Die Badenische Wahlreform von 1896 ...................................................................... 7 4.3 Die Beck’sche Wahlreform von 1907........................................................................ 7 4.4 Das Wahlrecht in der Zweiten Republik .................................................................... 8 5 Entwicklung des österreichischen Parlamentarismus ........................................................ 9 5.1 Allgemeines................................................................................................................ 9 5.2 Die Pillersdorfer Verfassung...................................................................................... 9 5.3 Der Kremsierer Entwurf und die Oktroyierte Verfassung ....................................... 10 5.4 Das Silvesterpatent von 1851 und das Oktoberdiplom von 1860 ............................ 10 5.5 Das Februarpatent von 1861 und die Dezemberverfassung von 1867..................... 10 5.6 Die Verfassung von 1920/29.................................................................................... 11 6 Die österreichischen Staatssymbole ................................................................................. 11 6.1 Fahne ........................................................................................................................ 11 6.2 Wappen..................................................................................................................... 12 6.3 Hymne ...................................................................................................................... 12 7 Die Mandatsverteilung im österreichischen Nationalrat.................................................. 12 7.1 Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreise) ................................................. 13 7.2 Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreise) ................................................. 13 7.3 Drittes Ermittlungsverfahren (Bundeswahlkreis)..................................................... 13 8 Verfassungsinhalte der Republik Österreich.................................................................... 14 9 Organe der Gesetzesvollziehung (= Exekutive)............................................................... 15 10 Organe der Gesetzgebung (= Legislative).................................................................... 16 10.1 Bundesversammlung ................................................................................................ 16 10.2 Nationalrat................................................................................................................ 16 10.3 Bundesrat.................................................................................................................. 16 11 Die Gemeinde............................................................................................................... 17 11.1 Fragen....................................................................................................................... 18 12 Die Länder.................................................................................................................... 19 12.1 Fragen....................................................................................................................... 20 13 Entstehung eines Bundesgesetzes ................................................................................ 21 14 Volksabstimmung, -befragung, -begehren ................................................................... 21 14.1 Volksabstimmung..................................................................................................... 21 HTL / GPB 5AHELI Seite 2 / 40 14.2 14.3 Volksbefragung ........................................................................................................ 22 Volksbegehren.......................................................................................................... 22 15 Der Erste Weltkrieg...................................................................................................... 23 15.1 Kriegsursachen:........................................................................................................ 23 15.2 Kriegsbeginn: ........................................................................................................... 23 15.3 Kriegsverlauf:........................................................................................................... 23 15.4 Kriegsende:............................................................................................................... 24 15.5 Kriegsschuld:............................................................................................................ 25 15.6 Kriegsfolgen:............................................................................................................ 26 16 ÖSTERREICH 1918 - 1938......................................................................................... 27 16.1 Das Entstehen der Republik ..................................................................................... 27 16.2 Das Jahr 1927 ........................................................................................................... 27 16.3 Der Ständestaat......................................................................................................... 28 16.4 Der Bürgerkrieg........................................................................................................ 28 16.5 Der Juliputsch 1934.................................................................................................. 28 16.6 Die Abkommen mit Deutschland............................................................................. 29 16.7 Der Anschluss .......................................................................................................... 29 17 Adolf Hitler – Biografie ............................................................................................... 29 18 Die Nationalsozialistische Machtergreifung ................................................................ 31 19 Massenvernichtung im Dritten Reich........................................................................... 32 19.1 Die wichtigsten Konzentrationslager ....................................................................... 34 20 Der „Kalte Krieg“ und seine „Heißen Höhepunkte“.................................................... 35 20.1 Allgemeines.............................................................................................................. 35 20.2 Phase der Blockbildung............................................................................................ 35 20.3 Phase der offenen Konfrontation.............................................................................. 36 20.3.1 Der Koreakrieg (1950-1953)............................................................................ 36 20.3.2 Die Berlin-Blockade (1948/49)........................................................................ 38 20.4 Die Berlin-Krise (1961) ........................................................................................... 39 20.4.1 Vorgeschichte:.................................................................................................. 39 20.4.2 Der Mauerbau................................................................................................... 39 20.4.3 Fakten ............................................................................................................... 40 HTL / GPB 5AHELI Seite 3 / 40 3 Ausgewählte Themen des 20. Jahrhunderts 3.1 Harry S. Truman Harry S. Truman (1884-1972) war der 33. Präsident der USA. Seit 1944 Vizepräsident folgte er nach dem Tod von Franklin D. Roosevelt am 12. April 1945 als Präsident nach. In der Außenpolitik schlug Truman einen von beiden Parteien gebilligten Kurs ein, er nahm an der Potsdamer Konferenz (Juli/August 1945) teil und unterzeichnete 1945 die Gründungsurkunde der Vereinten Nationen. Im Krieg gegen Japan ließ er die Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki (6./9. August 1945) abwerfen, der erste und bisher einzige Einsatz von Atomwaffen in einem Krieg. Am 12. März 1947 verkündete er die sog. Truman-Doktrin, die den Kalten Krieg von westlicher Seite her begründete. Nach ihr sollte es zum Grundsatz amerikanischer Außenpolitik werden, dass Staaten, die von anderen Ländern oder innerstaatlichen Minderheiten bedroht würden, wirtschaftliche und militärische Hilfe der USA zuteil würde (vgl. Türkei 1945 und Griechenland 1946). Die Truman-Doktrin gilt als Ausgangspunkt der amerikanischen Containment-Politik, die die Ausbreitung des Kommunismus und Stalinismus zu verhindern bzw. einzudämmen suchte. 1948 wurde Truman wiedergewählt, und seine Amtseinführung (= Inauguration) erstmals live im Fernsehen ausgestrahlt, wobei geschätzte 10 Millionen Amerikaner zusahen. 3.2 Dwight D. Eisenhower Dwight David „Ike“ Eisenhower (1890-1969) war der 34. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (1953–1961) und Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte in Europa während des Zweiten Weltkriegs. Als solcher leitete er seine wohl wichtigste Militäraktion, die Landung der alliierten Truppen in der Normandie (Operation Overlord - 6. Juni 1944 - D-Day). Aus den amerikanischen Präsidentschaftswahlen 1952 ging er als Sieger hervor. Die wichtigsten Entscheidungen als Präsident dürften der Aufbau des Autobahnnetzes und die von ihm initiierte Gründung der NASA gewesen sein. Auf der anderen Seite wurde er nach Ende seiner Amtszeit für seine Politik kritisiert. Die nach ihm benannte Eisenhower-Doktrin modifizierte die Containment-Politik (= Eindämmung) seines Amtsvorgängers Harry S. Truman insofern als die bislang eher defensiven Eindämmungspläne gegen etwaige kommunistische Expansionsbestrebungen durch eine aggressiv-militärische Politik ersetzt werden sollten. 1961 hielt er seine Abschlussrede als Präsident und warnte dabei eindringlich vor den Gefahren, die ein einflussreicher militärischindustrieller Komplex für die USA in Zukunft mit sich bringen würde. HTL / GPB 5AHELI Seite 4 / 40 3.3 John F. Kennedy John Fitzgerald Kennedy (1917-1963) war der 35. Präsident der USA (1961-63). Er studierte Jura an der Harvard-Universität, zeichnete sich im Krieg als Marineoffizier aus und wandte sich früh der Politik der Demokratischen Partei zu. Im November 1960 wurde Kennedy als Kandidat der Demokraten gegen den republikanischen Kandidaten Richard Nixon zum Präsidenten gewählt. Kennedy war der erste katholische und bisher der jüngste Präsident der USA. Innenpolitisch bemühte er sich um die rechtliche Gleichstellung der amerikanischen Neger. Außenpolitisch fielen in seine Amtszeit einschneidende Ereignisse: das Scheitern der Invasion Kubas in der Schweinebucht, der Beginn des US-Engagements im Vietnamkrieg, die Kubakrise um die Stationierung von sowjetischen Atomraketen in der westlichen Hemisphäre, die Ankündigung der Mondlandung und der Bau der Berliner Mauer. Am 22. November 1963 wurde Präsident John F. Kennedy gegen 12.30 Uhr in Dallas, Texas ermordet. Wenige Stunden nach dem Attentat wurde ein mutmaßlich Verdächtiger namens Lee Harvey Oswald der Öffentlichkeit präsentiert und zwei Tage später in Polizeigewahrsam von Nachtclubbesitzer Jack Ruby erschossen, noch bevor es zu einer Anklage kommen konnte. Der Nachfolger Kennedys war sein Vizepräsident Lyndon B. Johnson, der 1964 wiedergewählt wurde. 3.4 Richard M. Nixon Richard Milhous Nixon (1919-1994) war der 37. Präsident der Vereinigten Staaten. 1960 unterlag er bei der Präsidentschaftswahl gegen John F. Kennedy, ehe er 1968 siegte. In der Präsidentschaftswahl 1972 wurde Nixon im Amt bestätigt. Im August 1974 führte die Watergate-Affäre zum Rücktritt Nixons. Trotz Watergate konnte Nixon auf außenpolitischem Gebiet beachtliche Erfolge erzielen. Anzuführen ist hier seine aktive Entspannungspolitik und Abrüstungsbemühungen in den Hochzeiten des Kalten Krieges. Nixon war der erste amerikanische Präsident, der Staatsbesuche nach Moskau und Peking unternahm, und somit dem feindlichen kommunistischen Lager Gesprächsbereitschaft signalisierte. In der Nacht des 17. Juni 1972 wurde eine Gruppe von fünf Männern verhaftet, nachdem sie in das Hauptquartier der demokratischen Partei im Watergate-Hotel in Washington, D.C. eingebrochen war. Am 8. Januar 1973 wurden die Einbrecher vor Gericht gestellt und der Verschwörung, des Einbruchs und des Abhörens für schuldig befunden. 1974 begannen die formalen Untersuchungen zur Amtsenthebung des Präsidenten, und am 9. August trat Nixon zurück. Letztendlich wurde Nixon nicht des Amtes enthoben und niemals verurteilt, da sein Rücktritt die Angelegenheit nichtig machte. Sein Nachfolger wurde Gerald Ford. HTL / GPB 5AHELI Seite 5 / 40 3.5 Korea Krieg Der Koreakrieg war eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Truppen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) zusammen mit ihren chinesischen Verbündeten auf der einen Seite und der Republik Korea (Südkorea) zusammen mit UNO-Truppen (vor allem der USA) auf der anderen Seite. Nach der Kapitulation Japans 1945 wurde das am Zweiten Weltkrieg unbeteiligte Korea unter den Siegermächten geteilt. Das Gebiet nördlich des 38. Breitengrades wurde unter sowjetische Verwaltung, das südliche unter US-amerikanische Verwaltung gestellt. Nachdem die ursprünglichen UNO-Pläne zur Gründung eines eigenständigen, vereinten Koreas nicht realisiert wurden, wurde im Süden die Republik Korea, und im Norden die Demokratische Volksrepublik Korea proklamiert. Die sowjetischen und amerikanischen Truppen verließen 1949 das Land. Schwelende Konflikte führten am 25. Juni 1950 zur Überschreitung der Grenze durch die Nordkoreanischen Volksarmee. Nach verlustreichen Kämpfen, wechselnden Erfolgen und zähen Verhandlungen wurde am 27. Juli 1953 in Panmunjeom (60km nordwestlich Seoul) ein Waffenstillstandsabkommen zwischen der UNO und Nordkorea abgeschlossen. Der 38. Breitengrad wurde als Grenze bestätigt und eine vier Kilometer breite entmilitarisierte Zone entlang der Grenze festgelegt, die noch heute Gültigkeit besitzt. 4 Wahlrechtsentwicklung in Österreich 4.1 Die Reichsratswahlordnung von 1873 Bis 1873 bestimmte der Monarch selbst die Mitglieder des Herrenhauses, und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden indirekt über die Landtage bestimmt. Die Forderungen nach der Direktwahl des Reichsrates durch das Volk wurden deshalb nach der Verabschiedung der Dezemberverfassung 1867 immer lauter. Folglich wurde eine neue Wahlordnung ausgearbeitet und im April 1873 sanktioniert. Die 353 Abgeordneten wurden von vier Kurien auf sechs Jahre gewählt. Auf die Kurie der „Großgrundbesitzer“ mit 4.931 Wählern entfielen 85 Mandate, auf die „Handels- und Gewerbekammern“ mit 499 Wählern 21 Mandate, auf die „Städte und Märkte“ mit 186.323 Wählern 118 Mandate und auf die „Landgemeinden“ mit 1.062.259 Wählern 129 Mandate. Diese Zahlen verdeutlichen die unterschiedliche Gewichtung der Stimmen der diversen Bevölkerungsschichten. So brauchten die erste Kurie für ein Mandat nur 59 Wähler, während in HTL / GPB 5AHELI Seite 6 / 40 der vierten Kurie auf 8.400 Stimmen erforderlich waren (vgl. Abb. rechts: Stimmzettel der Reichsratswahlen 1891). Das Mehrheitswahlrecht - nur die Stimmenmehrheit eines Wahlkreises schickte einen Abgeordneten in den Reichsrat - ließ alle Minderheitenstimmen unberücksichtigt. Durch strenge Zensusbestimmungen (10 Gulden; ab 1882 5 Gulden) waren zudem nur etwa 17% der Volljährigen wahlberechtigt. Das waren alle männlichen Reichsbürger über 24, die eigenberechtigt waren und alle bürgerlichen und politischen Rechte besaßen. Frauen waren nur in der obersten Klasse stimmberechtigt. Die größte Bevölkerungsgruppe, die Arbeiterschaft, war durch die Zensusbestimmungen vom Wahlrecht so gut wie ausgeschlossen. Der Druck der Öffentlichkeit wurde deshalb immer größer. 4.2 Die Badenische Wahlreform von 1896 Im September 1895 war es Ministerpräsident Graf Kasimir Felix Badeni, der ein neues Wahl-gesetz erarbeitete, das im Juni 1896 Gültigkeit erlangte. Es wurde eine fünfte, allgemeine Wählerkurie ohne Zensus für alle männlichen Staatsbürger ab dem vollendeten 24. Lebensjahr eingeführt und die Mandatszahl um 72 erhöht. Die Stimmgewichtung wurde aber noch ungerechter, denn in der ersten Kurie brauchte man bei den Wahlen von 1897 für ein Mandat 64 Stimmen, in der Handelskammer 28, in den Städten 3.341, in den Landge-meinden 11.555 und in der allgemeinen Kurie 69.697 Stimmen. Die Herausbildung sog. Massenparteien und deren wachsender politischer Einfluss forcierten die Forderungen nach Wahlrechtsreformen, insbesondere der Abschaffung der Kurien. 4.3 Die Beck’sche Wahlreform von 1907 Den Anträgen zu Wahlrechtsreformen stand die Mehrheit im Parlament bzw. Reichsrat aber ablehnend gegenüber, weil sie um ihre Macht fürchtete. Erst unter der Regierung von Ministerpräsident Max Wladimir Freiherr von Beck trat im Jänner 1907 ein neues Wahlgesetz in Kraft. Die Mandatszahl im Abgeordnetenhaus wurde auf 516 erhöht. Das gleiche, geheime, direkte und allgemeine (Männer-)Wahlrecht war endlich Wirklichkeit geworden. Steuerzensus und Kurien waren abgeschafft. Wahlberechtigt war jeder unbescholtene, eigenverantwortliche, männliche Staatsbürger über 24, der in der Gemeinde, in der er sein Wahlrecht ausübte, mindestens ein Jahr sesshaft war. Für das passive Wahlrecht galten die gleichen Bestimmungen, allerdings mit einer unteren Altersgrenze von 30 Jahren. Zwei gravierende Ungleichheiten blieben aber weiterhin bestehen: einerseits der Ausschluss der Frauen vom Wahlrecht, andererseits die ungleiche Stimmenverteilung pro Mandat. Die Kronländer mit der höheren Steuerleistung erhielten nämlich mehr Mandate pro Kopf zugeteilt als die mit geringerer Steuerquote. So wählten in Vorarlberg 6.975 Wahlberechtigte einen Abgeordneten, in Istrien mussten hingegen 14.862 Wahlberechtigte pro Mandat wählen gehen. Die Frage der Wahlpflicht wurde an die Landesgesetzgebung delegiert. Die Abschaffung der Sesshaftigkeitsbestimmung und des Wahlausschlusses von Frauen erfolgte schließlich mit den Wahlen des Jahres 1919 (vgl. Abb. links: amtlicher Stimmzettel der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919). HTL / GPB 5AHELI Seite 7 / 40 4.4 Das Wahlrecht in der Zweiten Republik Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Wahlrecht der Ersten Republik wieder übernommen. Reformen gab es 1971 (z.B. Festlegung der Mandatszahl im Nationalrat auf 183; Neueinteilung der Wahlkreise – 9 Landes- und 43 Regionalwahlkreise) und 1992 (z.B. Einführung der 4% Klausel zum Einzug in den Nationalrat; dreistufige Berechnung der Mandatsverteilung) mit dem Ziel einer verbesserten Umsetzung des Prinzips der Verhältniswahl. Heute wird der Nationalrat nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts gewählt. Spätestens alle vier Jahre müssen Nationalratswahlen stattfinden. Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt (= aktives Wahlrecht). Wer sich wählen lassen will, muss mit Ablauf des Wahltages das 19. Lebensjahr vollendet haben (= passives Wahlrecht). Wer sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht an seinem Wohnsitz aufhält, kann seine Stimme mittels Wahlkarte abgeben. Wahlpflicht besteht nicht. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das heißt, die Mandate werden nach dem prozentuellen Stimmenanteil der jeweiligen Parteien vergeben (Mehrheitswahlrecht = die Partei, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, bekommt alle Mandate). Zur Mandatsermittlung ist das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise - die Bundesländer unterteilt, welche weiter in 43 Regionalwahlkreise untergliedert sind. Die Zuteilung der Mandate erfolgt in einem dreistufigen Verfahren - in den Regionalwahlkreisen, den Landeswahlkreisen sowie in einem abschließenden bundesweiten Ermittlungsverfahren. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten richtet sich nach den von wahlwerbenden Gruppen eingereichten Wahllisten. Mittels Vorzugsstimmen können die Wählerinnen und Wähler die Reihung der Kandidaten einer Partei ändern und so einem Abgeordneten zu einem Nationalratssitz verhelfen (vgl. Abb. rechts: amtlicher Stimmzettel zur Nationalratswahl 2002 mit den wahlwerbenden Parteien, der Zeile zur Vergabe der Vorzugsstimme im Landeswahlkreis, und darunter den Namen der Kandidaten im Regionalwahlkreis). Vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit kann man als Folge einer gerichtlichen Verurteilung ausgeschlossen werden. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Wahlen zum Nationalrat sind im Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 26 B-VG) und in der Nationalrats-Wahlordnung fest gehalten. HTL / GPB 5AHELI Seite 8 / 40 5 Entwicklung des österreichischen Parlamentarismus 5.1 Allgemeines Seit es größere soziale Zusammenschlüsse von Menschen gibt, wählen Menschen ihre Anführer; ihren Häuptling, Herzog oder König. Sehr unterschiedlich war dabei im Laufe der Zeit der Anteil der Wahlberechtigten und die Möglichkeit der Mitbestimmung bei jeglichen Entscheidungsfindungen. Das Heilige Römische Reich war immer ein Wahlkönigtum, allerdings nur mehr mit sehr wenigen Wahlberechtigten, den Kurfürsten, die im ersten schriftlichen Wahlgesetz unseres Raumes, in der „Goldenen Bulle“ von 1356, festgelegt wurden. Hinsichtlich der Konstituierung von Volksvertretungen war England stets vorbildlich, das schon 1688 mit der „Glorious Revolution“ und 1689 mit der „Bill of Rights“ die politischen Weichen in Richtung parlamentarischer Monarchie gestellt hatte. In der Habsburgermonarchie fand erst mit der Revolution von 1848/49 eine zunächst zaghafte Demokratisierung statt. Allerdings gab es kein einheitliches Ziel der Revolutionäre. Die Bauern kämpften gegen Leibeigenschaft und Frondienst, die Arbeiter gegen die Verteuerung von Lebensmitteln und Mieten sowie die totale Unternehmerwillkür. Kleine Handwerker und Beamte lehnten sich gegen die zunehmende Verarmung und die Studenten gegen die Bevormundung durch die Universitäten auf. Das Bürgertum forderte politische Mitsprache und das Ende der Vorrechte des Adels. Diese divergierenden Interessen erschwerten zum Teil die Erstellung einer Verfassung, andererseits waren sie stets Triebfeder zur Erlangung einer starken Volksvertretung. 5.2 Die Pillersdorfer Verfassung Zu den zentralen Forderungen der Revolution von 1848/49 zählten jene nach einer geschriebenen Verfassung für das Staatswesen und nach der Wahl eines Parlaments. Kaiser Ferdinand I. kam dieser Forderung nach und am 25. April 1848 wurde die nach dem damaligen Innenminister Graf Franz von Pillersdorf benannte erste Verfassung vom Monarchen sanktioniert. Diese sah einen Reichstag vor, der ursprünglich aus zwei Kammern bestehen sollte: erstens aus dem Senat mit den Vertretern des Adels, der Kirche und der Großgrundbesitzer, und zweitens aus der Kammer der Abgeordneten mit Mitgliedern aus der allgemeinen Bevölkerung. Es galt allerdings ein sehr strenges Zensuswahlrecht, d.h. wählen durfte nur, wer eine festgeschriebene Steuerleistung erbrachte. Nach den Wahlen vom 26. Juni 1848 wurde zwar ein Reichstag gebildet, die Unzufriedenheiten blieben aber aufgrund des eingeschränkten Wahlrechts bestehen. Schließlich wurde die vorliegende Verfassung verworfen und eine neue ausgearbeitet. HTL / GPB 5AHELI Seite 9 / 40 5.3 Der Kremsierer Entwurf und die Oktroyierte Verfassung Im Zuge der militärischen Niederschlagung der Revolution in Wien wurde der Reichstag, der eine Verfassung und ein Wahlgesetz ausarbeiten sollte, nach Kremsier in Böhmen verlegt. Inzwischen hatte Kaiser Franz Joseph I. am 2. Dezember 1848 den Thron bestiegen. Der Kremsierer Reichstag arbeitete zwar einen Entwurf für eine Konstitution aus (Abb. links), dieser trat aber eben so wenig in Kraft, wie die sog. Oktroyierte Verfassung. In diesem Gesetzeswerk fehlten jegliche Grundrechte der Staatsbürger, gewählt sollte nach Zensuswahlrecht werden und die Stimmabgabe hatte mündlich und öffentlich zu erfolgen. Darüber hinaus besaß der Kaiser ein absolutes Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Reichstages. 5.4 Das Silvesterpatent von 1851 und das Oktoberdiplom von 1860 Das Silvesterpatent sanktionierte die Rückkehr zum verfassungslosen Zustand, dem Neoabsolutismus. Dabei stützte sich der Monarch auf die hohe Beamtenschaft, den Adel, die Armee, Teile des gehobenen Bürgertums und die Katholische Kirche. Hilfreich war dabei der Wunsch der Wirtschaft nach Ruhe und Ordnung. Gegner dieses Systems waren vor allem die liberalen Teile des Bürgertums, die Arbeiterschaft und die Nationalisten in den diversen Kronländern. Die schweren Niederlagen von Magenta und Solferino 1859 gegen Frankreich und Sardinien-Piemont zwangen den Kaiser zum Umdenken in Richtung politischer Mitbestimmung des Volkes. Folglich erließ Franz Joseph am 20. Oktober 1860 das sog. Oktoberdiplom (Abb. links). Es sah einen Reichsrat als beratendes Organ für den Kaiser vor. Angesichts der geringen Kompetenzen dieses Reichsrates wurde aber offensichtlich, dass die neue Verfassung großteils vom Kaiser selbst und ohne Mitwirkung des Reichsrates ausgearbeitet worden war. Franz Joseph hatte sich alle wichtigen Kompetenzen selbst vorbehalten. 5.5 Das Februarpatent von 1861 und die Dezemberverfassung von 1867 Das modifizierte Oktoberdiplom, auch Februarpatent, von Anton von Schmerling fußte auf einem Zweikammernsystem. Die Mitglieder des Herrenhauses wurden vom Kaiser berufen und entstammten dem Adel oder der Kirche. Das Abgeordnetenhaus wurde von den Landtagen beschickt, die wiederum aus in Kurien durchgeführten Wahlen hervorgingen. Ein Gesetzesbeschluss konnte nur bei Übereinstimmung von Herrenhaus und Abgeordnetenhaus sowie dem Kaiser zustande kommen. Der Reichsrat war somit nicht beratendes, sondern beschließendes Organ, und kann als Vorreiter des heutigen Parlaments betrachtet werden. Der neu gestaltete Reichsrat wurde erstmals für den 29. April 1861 einberufen, er wurde aber von den ungarischen, tschechischen und venetischen Abgeordneten boykottiert, sodass das Februarpatent am 20. September 1865 für die Dauer der Verhandlungen mit Ungarn sistiert HTL / GPB 5AHELI Seite 10 / 40 wurde. Diese Verhandlungen dauerten bis 1867 und brachten letztlich infolge der Niederlage Österreichs gegen Preußen den sog. Ausgleich mit Ungarn und damit eine eigenen Verfassung für die österreichische Reichshälfte. In dieser Dezemberverfassung wurde der Reichsrat wie im Februarpatent vorgesehen wieder eingesetzt und außerdem Bürgerrechte schriftlich festgelegt, die zum Großteil bis heute Gültigkeit besitzen (Staatsgrundgesetz 1867). 5.6 Die Verfassung von 1920/29 Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zerfall der Monarchie wurde eine Provisorische Nationalversammlung unter Karl Renner als politische Führung Österreichs eingesetzt. Zur Schaffung eines von Grund auf neuen Verfassungswerkes musste zunächst eine Konstituierende (Verfassungsgebende) Nationalversammlung gewählt werden, was nach dem für Österreich neuen Verhältniswahlrecht, welches eine möglichst exakte Wiedergabe der Stimmenverhältnisse durch die Mandatsverteilung gewährleisten sollte, geschah. Nach den Wahlen vom 16. Februar 1919 und dem ersten Zusammentreten der Konstituierenden Nationalversammlung am 4. März 1919, dauerte es allerdings noch bis zum 1. Oktober 1920 ehe einstimmig das Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen wurde, das den von Prof. Hans Kelsen geschriebenen Verfassungstext, wenngleich natürlich im einzelnen abgeändert (z.B. Verfassungsnovelle 1929), bis heute als rechtlichen Rahmen für die staatliche Willensbildung der Republik Österreich festlegt. 6 Die österreichischen Staatssymbole 6.1 Fahne Einer Legende nach geht die Entstehung dieser Farbsymbolik auf die Belagerung der Festung Akkon während des 3. Kreuzzuges Ende des 12. Jahrhunderts zurück. Hiernach soll das weiße Waffenkleid des österreichischen Babenberger-Herzogs Leopolds V. (1157-1194) nach der erfolgreichen Schlacht um die strategisch wichtige Hafenfestung voll Blut gewesen sein; lediglich ein schmaler weißer Streifen war übrig geblieben, der sichtbar wurde, als man dem Herzog den Schwertgut abnahm. Entgegen dieser Legende gehen die Farben Rot-Weiß-Rot vermutlich auf den letzten Babenberger, Friedrich den Streitbaren (1219–1246), zurück, der als Zeichen einer stärkeren Unabhängigkeit des Herzogtums vom Reich einen neuen Wappenschild annahm (erstmals dargestellt auf einem Amtssiegel aus dem Jahre 1230). Unmittelbar nach Friedrichs Tod begann das Wappenschild bereits den Charakter eines Territorialwappens anzunehmen. In weiterer Folge übernahmen auch die Habsburger die Farben Rot-Weiß-Rot, bis sie 1918 auf die Republik Österreich übergingen. Im Zweiten Weltkrieg wurden die Farben Rot-WeißRot zu Farben des Widerstandes und zu einem Symbol für den Kampf gegen den Nationalsozialismus und für ein freies Österreich. 1945 wurden sie zu den Farben der neu erstandenen Republik und zu einem zentralen Staatssymbol. HTL / GPB 5AHELI Seite 11 / 40 6.2 Wappen Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen Adler. Der Adler trägt auf seinem Kopf eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel und im linken Fang einen goldenen Hammer. Die drei Symbole Mauernkrone, Sichel und Hammer stehen für das Bürgertum, für den Bauernstand bzw. für den Arbeiterstand. Die gesprengten Eisenketten - das vierte dem Adler beigegebene Symbol - wurden 1945 hinzugefügt. Sie stehen für die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus. 6.3 Hymne Während der Monarchie und der Ersten Republik galt die Haydn-Hymne von 1797 als National- bzw. Volkshymne. Nach dem Zweiten Weltkrieg erschien es als äußerst unpassend, die auch während des Nationalsozialismus als Hymne verwendete Haydn-Melodie wieder als österreichische Hymne zu verwenden. 1946 sollte daher zu einer bereits zuvor ausgewählten Melodie, welche damals W. A. Mozart zugeschrieben wurde, der Text für eine neue Bundeshymne verfasst werden. Aus ca. 1.800 Textvorschlägen wurde der von Paula von Preradović („Land der Berge, Land am Strome“) ausgewählt und am 25. Februar 1947 per Ministerratsbeschluss als neue Nationalhymne proklamierte. Die Melodie stammt nach neueren Erkenntnissen führender Musikwissenschaftler allerdings nicht von W. A. Mozart allein, sondern sie dürfte unter der Mitautorenschaft von einem seiner Zeitgenossen, dem Komponisten Johann Holzer, entstanden sein. 7 Die Mandatsverteilung im österreichischen Nationalrat Das österreichische Wahlsystem ist ein Verhältniswahlsystem, d.h. die Mandate werden nach dem jeweiligen prozentuellen Stimmenanteil an die einzelnen Parteien vergeben. Zunächst wird die Wahlzahl (= die Gesamtsumme der im Landeswahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der im Landeswahlkreis zu vergebenden Mandate, wobei die errechnete Zahl auf die nächstfolgende ganze Zahl aufgerundet wird) ermittelt. Sie gibt an, wie viele Stimmen für ein Mandat (= Grundmandat) erreicht werden müssen. Beispiel für Nationalratswahl 2002: Im Landeswahlkreis 1 (Burgenland) sind 7 Mandate vergeben und 191.294 gültige Stimmen abgegeben worden. Wahlzahl: 191.294 / 7 = 27.328 (gerundet auf die nächste ganze Zahl). HTL / GPB 5AHELI Seite 12 / 40 7.1 Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreise) Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in der Zahl an gültigen Stimmen, die eine Partei im Regionalwahlkreis erreicht hat, enthalten ist (nur ganze Zahlen; der Rest ist unerheblich). Beispiel für Nationalratswahl 2002: Im Regionalwahlkreis 1A (Burgenland Nord) hat die SPÖ 45.270 gültige Stimmen erhalten. Mandatsermittlung: 45.270 / 27.328 = 1. Die SPÖ erhält in diesem Regionalwahlkreis ein Mandat. 7.2 Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreise) Hier werden jene Mandate vergeben, die im ersten Ermittlungsverfahren – durch die Nichtbeachtung des Stimmensrests bei der Mandatsrechnung – nicht vergeben wurden. Jede Partei erhält nun so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist, abzüglich allenfalls im ersten Ermittlungsverfahren erzielter Mandate (Teilnahmeberechtigt sind nur Parteien mit einem Grundmandat oder mit mindestens 4% der gültigen Stimmen bundesweit). Beispiel für Nationalratswahl 2002: In jedem der beiden Regionalwahlkreise im Burgenland haben die SPÖ und die ÖVP im 1. Ermittlungsverfahren jeweils 1 Mandat erreicht. Alle anderen Parteien konnten kein Mandat gewinnen. Von den 7 Mandaten des Burgenlandes sind 4 vergeben worden, 3 stehen noch zur Vergabe. Die FPÖ und Die Grünen haben bundesweit jeweils mehr als 4% der gültigen Stimmen erhalten und nehmen am 2. Ermittlungsverfahren teil. Die SPÖ hat im Landeswahlkreis 1 (Burgenland) 87.660 gültige Stimmen erreicht. Mandatsermittlung: 87.660 / 27.328 = 3 (der Rest wird wieder ignoriert). Weil die SPÖ im 1. Ermittlungsverfahren bereits 2 Mandate erhalten hat, bekommt sie jetzt nur noch 1 weiteres Mandat dazu. Die ÖVP hat 81.127 gültige Stimmen erhalten. Mandatsermittlung: 81.127 / 27.328 = 2. Weil die ÖVP bereits 2 Mandate im 1. Ermittlungsverfahren erreicht hat, bekommt sie kein weiteres Mandat zugesprochen. Weder FPÖ (12.163 Stimmen) noch Die Grünen (9009 Stimmen) können ein Mandat erringen. Es bleiben im Burgenland 2 Mandate über. 7.3 Drittes Ermittlungsverfahren (Bundeswahlkreis) Nun werden die in allen Landeswahlkreisen verbliebenen Mandate aufgeteilt. Auch hier gilt: Teilnahme nur bei einem Grundmandat oder bundesweit mehr als 4% der gültigen Stimmen. Die Wahlzahl wird nun nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren ermittelt. Dabei werden die von den Parteien errungenen Stimmen der Größe nach geordnet in einer Zeile nebeneinander geschrieben. In einer zweiten Zeile darunter wird jeweils die Hälfte der Zahl, die in der ersten Zeile steht, geschrieben. In einer dritten Zeile wird das Drittel der Zahl, die in der ersten Zeile steht, geschrieben usw. Dieses Prozedere wird fortgeführt bis zum hundertsten Teil. Dann werden alle Zahlen in dieser umfangreichen Tabelle in eine Reihenfolge gebracht, beginnend mit der größten. Die 183-größte Zahl ist nun die Wahlzahl im dritten Ermittlungsverfahren. Nun wird die Zahl der bundesweit errungenen Stimmen einer Partei durch diese Wahlzahl dividiert. Vom Ergebnis werden die in den ersten beiden HTL / GPB 5AHELI Seite 13 / 40 Ermittlungsverfahren bereits errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibende Zahl ergibt die Mandate, welche die Partei zugesprochen bekommt. Beispiel für Nationalratswahl 2002: Bei der Nationalratswahl 2002 waren noch 22 Mandate im dritten Verfahren zu vergeben. Die Wahlzahl betrug 25.978. Die SPÖ erhielt bundesweit 1.792.499 gültige Stimmen. Mandatsberechnung: 1.792.499 / 25.978 = 69. In den ersten beiden Ermittlungsverfahren hat die SPÖ bereits 62 Mandate erhalten. Ihr werden noch 7 Mandate zugesprochen. 8 Verfassungsinhalte der Republik Österreich Das politische System der Republik Österreich basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Dieses Prinzip geht auf den französischen Philosophen Montesquieu (1689-1755) zurück, der im absolutistischen Frankreich des 18. Jahrhunderts die Kontrolle der Staatsmacht durch ein anderes Machtinstrument als unbedingte Voraussetzung für ein vom Volk getragenes politisches System erkannte. Demnach müssen die Staatsgewalten Gesetzgebung (Legislative), Gesetzesvollzug (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative) voneinander unabhängig und gegenseitig kontrollierend sein. Die österreichischen Bundesverfassung basiert auf wichtigen politischen Prinzipien: demokratisches Prinzip rechtsstaatliches Prinzip republikanisches Prinzip Prinzip der immer währenden Neutralität bundesstaatliches Prinzip ad a) Bezugnehmend auf die Regierungsform: Demokratie = Volk herrscht durch gewählte Vertreter (direkt und indirekt) Diktatur = Einzelner oder Gruppe herrscht (ohne legitim gewählt zu sein) ad b) Bezugnehmend auf die Staatsform: Republik = gewähltes Oberhaupt aus allen Bürgern mit beschränkter Amtszeit Monarchie = (ererbtes oder elitär gewähltes) Oberhaupt mit unbeschränkter Amtszeit ad c) Bezugnehmend auf die Organisationsform: Bundesstaat = Gesetzgebung und Verwaltung zwischen Staat und Ländern aufgeteilt (Föderalismus) Zentralstaat = zentrale Gesetzgebung und Verwaltung in der Bundeshauptstadt ad d) Bedeutung: = Garantie der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger sowie die Bindung der gesamten staatlichen Tätigkeit an Gesetze ad e) Bedeutung: Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955, Artikel I: „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzbarkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immer währende Neutralität.“ Die Bundesverfassung schreibt außerdem die Organisation des politischen Systems fest. HTL / GPB 5AHELI Seite 14 / 40 9 Organe der Gesetzesvollziehung (= Exekutive) Bundespräsident Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt als direkte Volkswahl alle 6 Jahre, wobei eine absolute Mehrheit eines Kandidaten erforderlich ist (ansonsten Stichwahl der stimmenstärksten Kandidaten). Eine Wiederwahl ist einmal möglich. Aufgaben: Staatsoberhaupt vertritt Ö im Ausland Oberbefehlshaber des Bundesheeres verleiht Orden und Ehrentitel ernennt Richter und höhere Bundesbeamte gibt den Auftrag zur Regierungsbildung kann den Nationalrat auflösen beurkundet Gesetze Bundespräsidenten der Zweiten Republik: Karl Renner (1945-1950) Theodor Körner (1951-1957) Adolf Schärf (1957-1965) Franz Jonas (1965-1974) Rudolf Kirchschläger (1974-1986) Kurt Waldheim (1986-1992) Thomas Klestil (1992-2004) Heinz Fischer (seit 2004) Bundesregierung Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern zusammen. Sie lenkt die Gesamtpolitik des Staates und wird auch als Ministerrat bezeichnet. Die Hauptaufgabe der Bundesregierung besteht im Einbringen von Gesetzesanträgen in den Nationalrat. An ihrer Spitze steht der Bundskanzler. Er bildet die Regierung und leitet hauptverantwortlich die Politik Österreichs. Bei Verhinderung des Bundespräsident hat er außerdem dessen Aufgaben für maximal 20 Tage zu übernehmen. Der Vizekanzler ist das Vertretungsorgan für den Bundeskanzler. Jeder Bundesminister ist in seinem Ressort oberstes Verwaltungsorgan. Staatssekretäre dienen der Unterstützung bzw. der parlamentarischen Vertretung der Minister. Regierungsformen: Form Alleinregierung Beispiel ÖVP (1966-1970) SPÖ (1971-1983) Koalitionsregierung ÖVP-SPÖ (1947-1966) SPÖ-FPÖ (1983-1986) SPÖ-ÖVP (1986-2000) ÖVP-FPÖ (2000-2006) Konzentrationsregierung alle Parteien bilden die Regierung ÖVP-SPÖ-KPÖ (19451947) Minderheitsregierung ohne einer absoluten Mehrheit regiert SPÖ (1970/71) eine Partei HTL / GPB Erklärung eine Partei erzielt die absolute Mehrheit und bildet die Regierung zwei oder mehr Parteien erreichen gemeinsam eine absolute Mehrheit und bilden die Regierung 5AHELI Seite 15 / 40 10 Organe der Gesetzgebung (= Legislative) 10.1 Bundesversammlung Die Bundesversammlung setzt sich aus dem Bundesrat und dem Nationalrat zusammen. Sie ist für die Angelobung des Bundespräsidenten zuständig und kann über einen Kriegseinsatz entscheiden. Den Vorsitz führen abwechselnd der Nationalratspräsident bzw. der Bundesratsvorsitzende. 10.2 Nationalrat Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode von 4 Jahren vom Volk gewählt werden. Die Parteien sind nach Fraktionen vertreten, wobei eine Fraktion im Nationalrat als parlamentarischer Klub bezeichnet wird. Mindestens fünf Abgeordnete sind zur Gründung eines Klubs notwendig. Der Begriff „Klubzwang“ beschreibt die völlige Bindung eines Abgeordneten an seine Partei. Dem entgegen steht das „Prinzip des freien Mandats“, d.h. jeder Abgeordnete kann unabhängig vom Wählerauftrag und unabhängig von der Parteimeinung seine politische Entscheidung treffen. An der Spitze des Nationalrats steht der 1. Nationalratspräsident, der die Sitzungen leitet. Ihm zur Seite stehen der 2. und 3. Nationalratspräsident. Bei einer mehr als 20tägigen Verhinderung des Bundespräsident übernimmt der 1. Nationalratspräsident dessen Aufgaben. Sämtliche Verwaltungsgeschäfte erledigt die sog. Parlamentsdirektion. Zur effektiveren Parlamentsarbeit werden im Nationalrat Ausschüsse gebildet (z.B. Hauptausschuss, Fachausschuss, Unterausschuss). Die Hauptaufgaben des Nationalrates bestehen in der Genehmigung des Budgets, der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Letzteres wird durch bestimmte Rechte geregelt, z.B. Misstrauensrecht (Misstrauensvotum gegen ein Regierungsmitglied), Recht auf parlamentarische Anfragen (schriftlich oder mündlich) und das Enqueterecht (Bildung von Untersuchungsausschüssen). Die Auflösung des Nationalrates kann durch Selbstauflösung, durch den Bundespräsidenten auf Antrag der Bundsregierung oder durch das Ende der Legislaturperiode stattfinden. 10.3 Bundesrat Primäre Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der Länder in der Bundesgesetzgebung, weswegen er oft auch als "Länderkammer" bezeichnet wird. Im Rahmen der Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Den Vorsitz im Bundesrat führt in halbjährlichem Wechsel immer der Vertreter der stimmenstärksten Partei eines Landes. Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsandt, und zwar nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Wie viele Mandatare ein Bundesland entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes ab, das größte Land stellt zwölf, das kleinste wenigstens drei. Wenn sich die Relationen der Bürgerzahlen der Länder untereinander HTL / GPB 5AHELI Seite 16 / 40 verändern, ändert sich auch die Zahl der Mandate im Bundesrat. Eine Neuberechnung der Mandate erfolgt nach jeder Volkszählung - also alle zehn Jahre. Es gibt keine festgesetzte Legislaturperiode, sondern eine permanente Sitzung, wobei sich die Vertretungsdauer der jeweiligen Landesmitglieder nach den Landesgesetzgebungs-perioden richtet. Änderungen in der Zusammensetzung des Bundesrates sind nach jeder Landtagswahl möglich. 11 Die Gemeinde HTL / GPB 5AHELI Seite 17 / 40 11.1 Fragen 1) Auf welcher Basis erfolgt die Verwaltung der Gemeinde? Die Gemeinde ist die kleinste Verwaltungseinheit im österreichischen politischen System. Sie agiert selbstverwaltend, jedoch nach Vorgaben von Bundes- und Landesgesetzen. 2) Was ist ein Gemeinderat und in welchem zeitlichen Abstand finden Gemeinderatswahlen statt? Ist das Beschluss fassende Organ einer Gemeinde. Zeitlicher Abstand zwischen Wahlen ist verschieden. (Kärnten, OÖ und Tirol 6 Jahre, sonst 5 Jahre). 3) Was ist der Gemeindevorstand und wer wählt ihn? Art Gemeinderegierung Gemeinderat 4) Wie wird der Gemeindevorstand noch genannt? Stadtrat, Stadtsenat 5) Welche Aufgaben hat der Bürgermeister? Vollzugsorgan der Gemeinde Gemeindeamt ist ihm unterstellt 6) Wer unterstützt den Bürgermeister bei der Durchführung seiner Aufgaben? Gemeindeamt 7) Nenne drei Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde! örtliche Sicherheitspolizei Verwaltung von Verkehrsflächen örtliche Raumplanung 8) Nenne drei Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde! Durchführung von Wahlen Standesamt Meldewesen 9) Wer hat das Aufsichtsrecht über den eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde? Bezirkshauptmannschaft 10) Welcher Bezirkshauptmannschaft sind Staturstädte untergeordnet? Gemeinde- und Bezirksverwaltung fallen zusammen 11) Nenne drei Gemeindesteuern! Grundsteuer Getränkesteuer Lustbarkeitsabgabe Ortstaxe 12) Nenne drei Bundessteuern! Mehrwertssteuer Lohnsteuer Kapitalertragssteuer HTL / GPB 5AHELI Seite 18 / 40 12 Die Länder HTL / GPB 5AHELI Seite 19 / 40 12.1 Fragen 1) Was ist der Landtag und wie viele Lantagsmitglieder gibt es in Österreich? Parlament auf Länderebene, Anzahl richtet sich nach Einwohnerzahl (NÖ: 56) 2) In welchem zeitlichen Abstand finden Landtagswahlen statt? 5 Jahre normal, in OÖ 6 Jahre 3) Nenne drei Aufgaben des Landtages! Wählen der Landesregierung Landesgesetzgebung Landesbudget 4) Nenne drei Möglichkeiten der Auflösung des Landtages! Ablauf der Amtsperiode Antrag des Bundesrates Selbstauflösung durch den Bundespräsidenten 5) Was ist die Landesregierung und wer bildet sie? oberstes Verwaltungsorgan eines Bundeslandes wird gewählt besteht aus: Landeshauptmann und 2-6 Landesräten 6) Wer wählt die Landesregierung? Landtag 7) Nenne zwei Aufgaben des Landeshauptmannes! Vorsitzender der Landesregierung Träger der mittelbaren Bundesverwaltung 8) Wie wird der Leiter des Amtes der Landesregierung genannt? Landesamtsdirektor 9) Was sind Bezirksverwaltungsbehörden und wie können sie noch heißen? führen die Landesverwaltung und mittelbare Bundesverwaltung auch Bezirkshauptmannschaft & Magistrate (Städte mit Statut) 10) Wer ist Bezirkshauptmann in einer Staturstadt? der Bürgermeister 11) Nenne vier Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden! Ausstellung von Pässen, Personalausweisen und Führerscheinen Veterinärpolizei (Amtstierarzt) Forstwesen (Bezirksforsttechniker) wasserrechtliche Vorschriften 12) Nenne drei Sonderbehörden in den Bundesländern! Grundverkehrskommission Agrarbezirksbehörde Bezirksschulrat HTL / GPB 5AHELI Seite 20 / 40 13 Entstehung eines Bundesgesetzes Anträge • Bundesregierung • 8 Abgeordnete des Nationalrates • Bundesrat • Volksbegehren 1. Lesung Plenum Gegenzeichnung des Bundeskanzlers Bundesgesetzblatt 2. Lesung 3. Lesung Diskussion in General- und Spezialdebatte Bundespräsident beurkundet das rechtmäßige Zustandekommen Abstimmung einf. Gesetz: ½ Verf. Gesetz: 2/3 Fachausschuss • • Begutachtungsverfahren durch die Interessensvertregung Bundesrat kein Einspruch Einspruch zurück an Nationalrat o Abänderung des Gesetzes o oder Beharrungsbeschluss 14 Volksabstimmung, -befragung, -begehren 14.1 Volksabstimmung Vorraussetzung: • Nationalratsbeschluss • Gesamtänderung der Verfassung • Änderungen von Verfassungsgesetzen bei 1/3 Mehrheit im National- bzw. bundesrat • Absetzung des Bundespräsidenten (auf Antrag der Bundesversammlung) Das Ergebnis ist bindend (ja oder nein). Beispiel: HTL / GPB 1978 Zwentendorf (49,5% ja / 50,5% nein) 1994 Eu-Beitritt (66,6% ja / 33,4% nein) 5AHELI Seite 21 / 40 14.2 Volksbefragung Vorraussetzung: • Nationalratsbeschluss • Landtagsbeschluss • Gemeinderatsbeschluss Das Ergebnis ist informativ (ja oder nein) Beispiel: 1991 Donaukraftwerk Freudenau (73% ja / 27% nein) 1991 Abhaltung der EXPO 1995 in Wien (35% ja / 65% nein) 14.3 Volksbegehren Vorraussetzung: Gesetzesantrag unterstützt von • mindestens einem Promille der Gesamtbevölkerung • acht Nationalratsabgeordnete • jeweils vier Landtagsabgeordnete dreier Länder Ergebnis: bei mehr als 100.000 Unterschriften muss sich der Nationalrat mit dem Gesetzesantrag beschäftigen (nicht bindend) Beispiele: 32 Volksbegehren in der Zweiten Republik • Motorrad-Volksbegehren 1995 (einziges, das nicht 100.000 Unterschriften erreichte) • Konferenzzentrum-Einsparung 1982 (mit 1.361.562 Unterschriften das unterschriftenstärkste Volksbegehren) • Rundfunk-Volksbegehren von 1964 (einziges, das eine Gesetzesänderung (Rundfunkreform 1967) erzwang) HTL / GPB 5AHELI Seite 22 / 40 15 Der Erste Weltkrieg 15.1 Kriegsursachen: Machtpolitische Gegensätze im Europa Nationalitätenkonflikte in Österreich-Ungarn überstürzte Ultimaten und Mobilmachungen Rüstungswettlauf der europäischen Großmächte Bündnissysteme des 19. Jahrhunderts (Entente, Dreibund) 15.2 Kriegsbeginn: Nach der Ermordung des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand und dessen Gattin Sophie am 28. Juni 1914 in Sarajewo durch den serbischen Nationalisten Gavrilo Princip, stellte Österreich ein Ultimatum an Serbien (23.7.), in dem die Verfolgung der anti-österreichischen Kräfte in Serbien unter Beteiligung Österreichs gefordert wurde. Serbien erhob Einwände wegen seiner Souveränitätsansprüche, woraufhin Österreich die diplomatischen Beziehungen abbrach. Am 28. Juli 1914 erging die österreichische Kriegserklärung an Serbien, der, ähnlich einem Dominoeffekt, die Kriegserklärungen aller in den politischen Bündnissen der Zeit vereinigten Staaten gegeneinander folgten. Die strategische Planung der deutschen Heeresleitung sah einen raschen Sieg im Westen gegen Frankreich und England vor, der in kurzer Zeit ausreichende Truppen frei machen sollte, um auch im Osten gegen Russland siegreich zu bleiben (vgl. Abb. rechts „SchlieffenPlan“). 15.3 Kriegsverlauf: 1914 Westen: Der deutsche Vormarsch auf Paris über die neutralen Staaten Belgien und Luxemburg bleibt in den Kämpfen an der Marne stecken. Osten: Russische Einbrüche im Norden der Ostfront, die von den Deutschen bei Tannenberg (Triumph für die deutschen Generäle Hindenburg und Ludendorff) gestoppt werden. Kämpfe um Galizien, wo die österreichischen Truppen Gebietsverluste hinnehmen müssen, die erst in den Winterkämpfen in den Karpaten bis April 1915 wieder ausgeglichen werden können. 1915/16 Sowohl im Westen als auch im Osten wird der Bewegungskrieg zum Stellungskrieg in dem sich die Soldaten regelrecht niedermetzeln (vgl. Somme, Ypern und Verdun im Westen; die drei erfolglosen russischen Brussilow-Offensiven im Osten); neue Militärtechniken, wie Tanks, Flugzeuge, U-Boote und Giftgas, tragen HTL / GPB 5AHELI Seite 23 / 40 1917 1918 dazu bei. Italien tritt auf Seiten der Entente in den Krieg ein (23.5.1915). In 9 Schlachten am Isonzo fahren sich die Fronten in einem zermürbenden Gebirgskrieg fest. Bei Gallipoli scheitert eine alliierte Landung auf den Dardanellen. Im Skagerrak endet eine gewaltige Seeschlacht (250 Schiffe) unentschieden, die britische Seeblockade in der Nordsee kann aber aufrecht erhalten werden. Westen: Kriegseintritt der USA (Gründe: deutscher Seekrieg - vgl. Versenkung der „Lusitania“, 7.5.1915 - gegen Handelsschiffe; Mexiko soll für Mittelmächte in Krieg eintreten - „Zimmermann-Depesche“, 7.1.1915.). Osten: Kriegsaustritt Russlands infolge der Revolutionswirren im Februar und Oktober 1917 (Friede von Brest Litowsk - 3.3.1918). An der österreichisch-italienischen Front gewinnen die Italiener in der 10. und 11. Isonzo-Schlacht leichte Vorteile. Im Oktober 1917 aber gelingt den Österreichern ein entscheidender Schlag, der die Italiener 300km bis an die Piave zurückwirft. Nach anfänglichen Erfolgen im Frühling, Niederlage der Mittelmächte („Schwarzer Tag des deutschen Heeres“ - 8.8.1918) und Waffenstillstand im November. 15.4 Kriegsende: 28.6.1919 - Friede von Versailles mit dem Deutschen Reich > Rheinland wurde entmilitarisiert; Elsass-Lothringen an Frankreich; Eupen-Malmedy an Belgien; Memelgebiet an Litauen; Posen, Westpreußen und Oberschlesien an Polen; Danzig wurde „Freie Stadt“ unter Völkerbundverwaltung. 10.9.1919 - Friede von St. Germain mit Österreich > Zerfall des Vielvölkerstaates; Verbot des Namens „Deutsch-Österreich“; Triest, Trient und Südtirol an Italien. Deutschwestungarn kam an Österreich HTL / GPB 5AHELI Seite 24 / 40 und das Burgenland entstand, wobei das Gebiet um Ödenburg infolge einer dubiosen Volksabstimmung (14.12.1921) unter Kontrolle Italiens einen Entscheid für Ungarn brachte. In Kärnten, das in eine südliche Zone A und eine nördliche Zone B geteilt wurde, fand auch eine Abstimmung (10.10.1920) statt, die in Zone A deutlich zugunsten Österreichs ausfiel, und deshalb eine weitere Abstimmung in der Zone B entfiel. Gemeinsam war beiden Verträgen, dass den Besiegten die Kriegsschuld und damit sowohl eine enorme moralische als auch finanzielle Bürde (z.B.: deutsche Reparationen 269 Milliarden Goldmark!) auferlegt wurde. Wirtschaftliche Konkurrenzunfähigkeit und die Unzufriedenheit der unterlegenen Völker waren die Konsequenz, die bald von national-konservativen Kreisen als Politikum und Mittel zur Machtergreifung genutzt werden sollte. Darüber hinaus gab es Friedensverträge mit Bulgarien in Neuilly, Ungarn in Trianon und der Türkei in Sèvres („Pariser Vororteverträge“). Einen wesentlichen Beitrag zu den Friedensschlüssen stellte das 14 Punkte-Programm des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson dar (Auszug): Keine Geheimdiplomatie; Freiheit der Weltwirtschaft; Rüstungsbeschränkung; Autonomie der Völker Österreich-Ungarns; Gründung eines Völkerbundes. Die Aufgabe und der Zweck dieses Völkerbundes bestanden in der Sicherung des Weltfriedens und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Ab 1919 entschied der Völkerbundsrat (2-5 ständige und 4-11 nicht ständige Mitglieder) in sog. Völkerbundsversammlungen über zwischenstaatliche Streitfragen. Positiv wirkte der Völkerbund in der wirtschaftlichen und technischen Kooperation der Staaten. Negativ war jedoch die Nichtmitgliedschaft der USA und das Scheitern bei Friedensbemühungen (vgl. Überfall Japans auf China 1931; Überfall Italiens auf Abessinien 1935). 1946 wurde der Völkerbund, der trotz seiner Ineffizienz als Vorreiter der UNO zu betrachten ist, offiziell aufgelöst. 15.5 Kriegsschuld: Österreich-Ungarn räumte den Nationalitäten keine Rechte ein und hielt an der übernationalen Kaiseridee fest; Serbien versuchte kompromisslos, seine nationale Staatsidee zu verwirklichen; Russland sah sich mit schweren innenpolitischen Problemen konfrontiert und suchte die Lösung in der Wende nach außen; Großbritannien war in seiner Rolle als Bewahrer des Mächtegleichgewichts in Europa zu zaghaft und konnte sich innenpolitisch nicht auf Neutralität bzw. Parteinahme einigen; Frankreich sah nach seiner Demütigung und der folgenden europäischen Isolation durch den deutsch-französischen Krieg von 1870/71 seine Chance zur Revanche; das Deutsche Reich hielt in seiner „Nibelungentreue“ zu Österreich und besonders die deutsche Generalität sah in einem raschen Kriegsausbruch die Möglichkeit, den Erzfeind Frankreich vorzeitig und endgültig zu besiegen. Machthaber: Wilson Lloyd-George Clemencean Orlando HTL / GPB Amerikaner Präsident Britischer Premier Französischer Premier Italiener Premier 5AHELI Seite 25 / 40 15.6 Kriegsfolgen: Durch die Ungerechtigkeit der Friedensverträge wurde das Nationalgefühl gestärkt. Da Minderheitenfragen und Grenzstreitigkeiten oft ungelöst blieben, gewannen demagogische Kräfte an Einfluss; Revisionswünsche der Verlierer standen im Gegensatz zur Festigung der Verhältnisse durch die Sieger. Besonders Frankreich versuchte, durch Bündnisse die neue Ordnung zu bewahren; Kriegsschulden und Reparationen verzögerten die Gesundung der Wirtschaft und schufen so schwerwiegende soziale Probleme; Mangelndes politisches Verständnis der Völker machten es der Demokratie schwer, sich zu etablieren. Propaganda und Populismus waren stetige Gefahren; Soziale Veränderungen prägten die Gesellschaft und die Politik: Frauen nahmen mehr Platz in der Gesellschaft ein, die Arbeiterschaft spielte eine größere politische Rolle; Europa verlor die Vormachtstellung in der Weltpolitik an die USA. Egoistisches Streben nach politischer Geltung und Rivalitäten beschleunigten den Zerfall Europas. „Das ist kein Frieden, das ist maximal ein Waffenstillstand für 20 Jahre“. (Ferdinand Foch – französischer General nach der Unterzeichnung der Verträge von Versailles) HTL / GPB 5AHELI Seite 26 / 40 16 ÖSTERREICH 1918 - 1938 16.1 Das Entstehen der Republik Mit dem Waffenstillstand vom 11.11.1918 verzichtete Kaiser Karl I. auf die Regierungsgeschäfte in Österreich. In Wien bildete sich eine „Provisorische Nationalversammlung“, die am 12.11. die Republik „Deutsch-Österreich“ ausrief. Die Parteienlandschaft dieser „Ersten Republik“ war geprägt von den beiden Großparteien, den „Christlichsozialen“ und den „Sozialdemokraten“, und zahlreichen kleinen Gruppierungen, deren politische Gesinnung von ganz rechts („Großdeutsche Volkspartei“) bis ganz links („Kommunistische Partei Österreichs“) reichte. Die ersten Wahlen fanden am 16.2.1919 statt, woraufhin eine „Konstituierende Nationalversammlung“ unter der Führung des Sozialdemokraten Karl Renner gebildet wurde. Diese beschloss die von Hans Kelsen geschriebene Verfassung als rechtliche Grundlage der Republik. Aus kulturellen, sprachlichen und wirtschaftlichen Gründen wurde ein Anschluss an Deutschland nicht nur von der Politik sondern auch von der Bevölkerung (vgl. positive Volksbefragungen in Tirol und Salzburg) in Betracht gezogen. Der Friedensvertrag von St. Germain verbot allerdings sowohl die Bezeichnung „Deutsch-Österreich“ als auch den Anschluss an Deutschland, wodurch Österreich nur 12% seines Staatsgebietes vor dem Ersten Weltkrieg blieben. Der kaum lebensfähige Staat geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sich auch auf die Politik auswirkten. Es folgten 1920 Wahlen, die eine absolute Mehrheit für die Christlichsozialen brachten, an deren Spitze der programmatische Prälat Ignaz Seipel stand. Durch ausländische Investitionen (Völkerbundanleihe 1922 - „Genfer Protokolle“), umfassende Bauprojekte (Wohnbau) und einer Währungsreform (Schilling statt Krone ab 1924) konsolidierte sich die österreichische Wirtschaft in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre. 16.2 Das Jahr 1927 Die politischen Gegensätze zwischen den beiden großen Parteien verschärften sich aber zusehends. Es kam zur Bildung parteinaher paramilitärischer Verbände: der christlichsozialen „Heimwehr“ und des sozialdemokratischen „Republikanischen Schutzbundes“. Politische Demonstrationen waren stets begleitet von gewalttätigen Auseinandersetzungen. Als am 30.1.1927 bei einem Zusammenstoß in Schattendorf bei Mattersburg zwei Menschen getötet und die Täter beim Prozess im Juli freigesprochen wurden, kam es zu Krawallen in Wien und der Justizpalast wurde in Brand gesteckt. Die Straßenschlacht mit der Polizei forderte 89 Tote und 1.500 Verletzte. Mit der Weltwirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre, die auch die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft in vollem Umfang traf, nahmen die Konflikte noch zu. HTL / GPB 5AHELI Seite 27 / 40 16.3 Der Ständestaat 1932 wurde Engelbert Dollfuß Bundeskanzler. Er nutzte eine Nationalratsabstimmung am 4.3.1933 zur Ausschaltung desselben und zur Errichtung des sog. „Ständestaates“. Die „Maiverfassung“ von 1934 legitimierte die „Vaterländische Front“ als ständisch gegliederte, politische Organisation im autoritären Einparteienstaat Österreich. Dollfuß versuchte außerdem, seine Position sowohl nach innen - gegen die Sozialdemokratie als auch nach außen - gegen den nationalsozialistischen Einfluss aus Deutschland - durch eine Annäherung an das faschistische Italien Benito Mussolinis zu stärken. In den „Römischen Protokollen“ vom März 1934 garantierte Mussolini die Unterstützung der Wirtschaft und der politischen Eigenstaatlichkeit Österreichs. 16.4 Der Bürgerkrieg Am 12.2.1934 löste die Durchsuchung eines Schutzbundheimes in Linz den Bürgerkrieg in Österreich aus. Dem von den Sozialdemokraten ausgerufenen Generalstreik begegneten Bundesheer, Exekutive und Heimwehr mit Waffengewalt. Nach dreitägigen Kämpfen unterlagen die Sozialdemokraten, deren Partei jetzt verboten wurde. Der Bürgerkrieg forderte etwa 300 Tote. Die Kampfgebiete lagen hauptsächlich in der Obersteiermark, in Linz, Steyr und in den Wiener Arbeiterbezirken. 16.5 Der Juliputsch 1934 Durch die Kämpfe hatte sich die politische Lage in Österreich aber keineswegs stabilisiert. Nun betraten die Nationalsozialisten die politische Bühne Österreichs. Mit Propaganda und Terror feierten sie rasch regionale Wahlerfolge. Als im März 1934 deutsche NS-Politiker zu Propagandazwecken nach Österreich reisten, ließ sie Dollfuß des Landes verweisen, was Hitler zur Einführung der „1000 Mark Sperre“ veranlasste, die den österreichischen Tourismus empfindlich traf. Am 25.7.1934 folgte ein Putschversuch der Nationalsozialisten. Das Bundeskanzleramt wurde besetzt, Bundeskanzler Dollfuß wurde angeschossen und verblutete. Bundespräsident Wilhelm Miklas ließ die Exekutive aufmarschieren, woraufhin die Putschisten aufgaben. Der Putschversuch hatte 270 Menschen das Leben gekostet. 13 der Putschisten, darunter der Dollfuß-Mörder, Otto Planetta, wurden hingerichtet. HTL / GPB 5AHELI Seite 28 / 40 16.6 Die Abkommen mit Deutschland Neuer Bundeskanzler wurde der Tiroler Kurt Schuschnigg. Er steuerte einen neuen außenpolitischen Kurs: Schuschnigg suchte die Annäherung an Deutschland, nachdem es zur politischen Kooperation von Hitler und Mussolini („Achse Berlin-Rom“) gekommen war. Im „Juliabkommen“ von 1936 wurde eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit, die deutsche Garantie der österreichischen Souveränität und die Amnestie in Österreich inhaftierter Nationalsozialisten beschlossen. De facto geriet Österreich mit diesem Abkommen in völlige deutsche Abhängigkeit und galt 1938 als politischer, militärischer und wirtschaftlicher Satellitenstaat Deutschlands. Das „Berchtesgadener Abkommen“ vom 12.2.1938 zwischen Schuschnigg und Hitler, das die Einsetzung von Nationalsozialisten in den österreichischen Staatsapparat (Arthur SeyßInquart als Innenminister) regelte, manifestierte eine Art „nationalsozialistischer Doppelherrschaft“. Die NSDAP wurde praktisch legalisiert. 16.7 Der Anschluss Schuschnigg kündigte daraufhin für den 13.3. eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeitspolitik an. Hitler betrachtete dies als einen Bruch der Vereinbarungen und erzwang die Absage der Abstimmung. Schuschnigg trat zurück, Seyß-Inquart wurde Bundeskanzler. Am Morgen des 12.3.1938 begann der Einmarsch deutscher Truppen. Weite Teile der Bevölkerung begrüßten den „Führer“ begeistert, militärischen Widerstand gab es nicht. Die Großmächte nahmen den Anschluss Österreichs zur Kenntnis. Am 10.4. ergab eine von den Nationalsozialisten entsprechend in Szene gesetzte Volksabstimmung ein nahezu einstimmiges Ergebnis für den Anschluss (99,73% - über 4,4 Mio. Jastimmen gegenüber 11.000 Neinstimmen). 17 Adolf Hitler – Biografie 20.04.1889 in Braunau am Inn geboren (Vater: Alois Hitler, österr. Zollbeamter, gest. 1903; Mutter: Klara Hitler, geb. Pölzl, gest. 1907); Besuch der Oberrealschule in Steyr a. d. Enns (Abbruch 1905). 1907 Bewerbung an der Wiener Kunstakademie => fällt durch; nach Tod der Mutter zweiter vergeblicher Versuch => lebt ohne Ausbildung in Wien von Erbschaft und Waisenrente. 1908-1913 steigendes pol. Interesse durch Wiener Zeit: Entwicklung der Idee der Wiedervereinigung Österreichs mit Deutschland, Antimarxismus, Antiparlamentarismus und Antisemitismus; prägend waren Eindrücke der Wiener Parlamentsarbeit und Schriften von Georg von Schönerer, Karl Lueger und Guido von List. HTL / GPB 5AHELI Seite 29 / 40 1913 1914 1914-1918 1919 Juli 1921 8./9.11. 1923 1925 Herbst 1929 Sept. 1930 Feb. 1932 März 1932 30.01. 1933 27.02.1933 23.03.1933 1934 Aug. 1934 1935 12.03.1938 29.09.1938 9./10.11.38 HTL / GPB Umzug nach München, um österreichischen Militärbehörden zu entgehen; wird dennoch entdeckt => Nachmusterung in Salzburg und Bescheinigung der Untauglichkeit. Kriegsausbruch => meldet sich zur bayrisch-deutschen Armee. Meldegänger beim Infanterieregiment 16; Beförderung zum Gefreiten; Auszeichnung mit dem Eisernen Kreuz II, gutes Zeugnis für Tapferkeit; nach Gasvergiftung im Lazarett in Pasewalk/Pommern (kurzfristige Erblindung). Hier erlebt er die Kapitulation => Entschluss, Politiker zu werden. Beitritt zur Deutschen Arbeiterpartei (DAP, ab Februar 1920 NSDAP) mit der Mitgliedsnummer 555. reißt die Parteiführung an sich; Beginn des Führerkults; Ausbreitung der NSDAP in ganz Deutschland. Putschversuch in München scheitert; nachfolgender Prozess wegen Hochverrats mit Selbstdarstellung Hitlers; 5 Jahre Festungshaft (Landsberg). Hitler diktiert seinem Sekretär Rudolf Heß „Mein Kampf“ => beinhaltet Hitlers Zukunftsprogramm und Weltanschauung. nach 9 Monaten freigelassen; Neugründung der NSDAP; gewinnt Joseph Goebbels als Parteigänger. Weltwirtschaftskrise: Aufschwungphase für NSDAP; Hitler will legal an die Macht kommen. aus den Reichstagswahlen geht die NSDAP als zweitstärkste Partei nach der SPD hervor. Hitler erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft. Hitler kandidiert für das Amt des Reichspräsidenten, unterliegt jedoch dem Amtsinhaber Paul von Hindenburg. Nach den Wahlen vom Juli wird die NSDAP stärkste Reichstagsfraktion => die Republik wird unregierbar; 6 Millionen Arbeitslose (jeder Dritte). Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler. Hitler sichert sich das Innenressort (Polizei). Reichstagsbrand => Reichstagsbrandverordnung: wesentliche Grundrechte werden außer Kraft gesetzt (z. B. pers. Freiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Todesstrafe für Hochverrat und Brandstiftung); außerdem: Ausschaltung der KPD. Ermächtigungsgesetz: Hitler erhält alle Macht im Staat und es kommt zur Parlamentsausschaltung; sofort setzt der Prozess der „Gleichschaltung“ aller Lebensbereiche im Sinne des Nationalsozialismus ein: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Sport und Kultur - teils mit Gewalt durch SA. NS-Strukturen und Organisationen: Jugend (HJ, BDM), Volkstum (DAF, KdF), Einheitspartei (NSDAP), Ordnungskräfte (SA, SS, SD, GESTAPO) basierend auf „Führerprinzip“. Bis 1938 existiert der alles durchdringende NS-Staat. SA wird nach „Röhm-Affäre“ entmachtet; SS erhält Schlüsselrolle. nach Hindenburgs Tod wird Hitler als "Führer und Reichkanzler" auch Reichspräsident. Aufrüstung und Einführung der Wehrpflicht (Verstoß gegen Vertrag von Versailles); Entrechtung und Ausgrenzung der Juden durch die „Nürnberger Gesetze“. Hitler erzwingt den Anschluss Österreichs. Münchner Abkommen: Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche Reich. Die Judenverfolgung erreicht in der Reichskristallnacht einen ersten Höhepunkt. 5AHELI Seite 30 / 40 1939 Nach der Annexion der Resttschechei („Protektorat Böhmen und Mähren“) und der vereinbarten Aufteilung Polens („Generalgouvernement“) im Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion vom 23.8.1939 („Hitler-Stalin-Pakt“), beginnt am 1.9.1939 der Krieg. 1940 Deutsche Truppen besetzen Norwegen, Dänemark, die Niederlande und Belgien und zwingen im Juni 1940 Frankreich zur Kapitulation. Der Krieg mit England findet keine Entscheidung. 22. Juni 41 Hitler befiehlt den dt. Angriff auf die Sowjetunion. Mit dem Kriegseintritt der USA (11.12.) wird der Krieg zu einem weltweiten Konflikt. 1942-1945 Hitler setzt die bereits Anfang 1939 angekündigte "Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa" praktisch um („Wannsee-Konferenz“, 20.1.1942). 1943 Nach der Niederlage bei Stalingrad beginnt sich die deutsche Niederlage abzuzeichnen. 1944 Attentat des militärischen Widerstands unter Graf Schenk von Stauffenberg im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ bei Rastenburg (Ostpreußen) am 20. Juli. April 1945 die Sowjets erreichen Berlin; Hitler schreibt sein politisches Testament (Karl Dönitz als Nachfolger) und heiratet Eva Braun, mit der er sich am 30. April im Führerbunker der Reichskanzlei das Leben nimmt. 18 Die Nationalsozialistische Machtergreifung Die linken und rechten Parteien waren beide so stark, dass sie jede Gesetzgebung verhindert haben. Abhilfe: Präsidialkabinett…Die Regierung kann Gesetz auf Beschluss des Reichspräsidenten durchbringen. Kurt von Schleicher (parteilos) löste Franz von Papen (Mitte) an. 30. Jänner 1933: Hitler wird zu Reichskanzler ernannt. Papen wollte einen schwachen Kanzler aufstellen und dann selbst wieder Kanzler werden. H. Göring ohne Ressort, W. Frick Innenminister. 27. Februar 1933: Reichtagsbrand, die KPD wurde verboten, Ausschaltung der Pressefreiheit, Versammlungsverbot und zusätzliche Verhaftungen (Reichtagsbrandverordnung) 23. März 1933: Ermächtigungsgesetz gibt Legislative und Exekutive den Nationalsozialisten – KPD verboten, SPD Mitglieder verhaftet. SPD stimmt dagegen, Zentrumsparteien werden durch Rhetorik und SA, SS überzeugt. Viele Gesetze: Gleichschaltung der Länder mit dem Reich NAZIS in den Länderparlamenten Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums Juden und Gegner weg Ausschaltung der Gewerkschaften Æ Deutsche Arbeiterfront DAF Gesetz gegen die Neubildung von Parteien Gesetz über den Neuaufbau des Reiches Länderparlamente aufgelöst Röhm-Putsch HTL / GPB 5AHELI Seite 31 / 40 19 Massenvernichtung im Dritten Reich Begriffserklärung: Holocaust: Shoah: Genozid: eigentlich „Brandopfer“; jetzt gebräuchlich für die Vernichtung der Juden durch das Dritte Reich; gleiche Bedeutung wie Holocaust, aber Verwendung hauptsächlich bei Juden; Völkervernichtung; Völkermord Begründung: Rassenideologie: Verherrlichung des „Ariers“ und Verdammung des Juden als Untermenschen und Verkörperung des Bösen und Schlechten (Antisemitismus). Systematik des Vernichtungsprozesses: Prolog - antijüdische Aktionen (z.B. Gesetzgebung: „Berufsbeamtengesetz“ zur Entrechtung jüdischer Beamter („Arierparagraph“); Boykott-Tag jüdischer Geschäfte am 1.4.1933; Bücherverbrennungen) Definition - „Nürnberger-Gesetze“ (15.9.1935): Entzug des Bürgerrechtes = „Reichsbürgergesetz“, Verbot von Mischehen = „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ Enteignung - „Arisierung“: deutsche Übernahme jüdischer Betriebe, Lizenzentzug von Rechtsanwälten und Ärzten, Hinzufügen der Vornamen „Sara“ bzw. „Israel“, Kennzeichnung der Reisepässe mit einem „J“ Konzentration - „Ghettoisierung“ und „Emigration“: Zusammenfassung in abgegrenzten Wohngebieten („Ghettos“) bzw. Zwangsaussiedlung unter Verlust des Vermögens („Reichsfluchtsteuer“) In der Konzentrationsphase kam es zur Eskalation infolge der Ermordung des deutschen Diplomaten Ernst vom Rath durch den Juden Herschel Grynszpan in Paris. In der sog. „Reichskristallnacht“ (November-pogrome, 9./10.11.1938) wurden Tausende Synagogen in Brand gesteckt und gewaltsam gegen Juden vorgegangen (ca. 400 Tote und 30.000 Verhaftete). Die Versicherungszahlungen für die verursachten Schäden wurden von den Juden selbst eingetrieben („Sühneleistung“ 1 Milliarde RM). Deportation Liquidation durch mobile Tötungseinheiten Im Russlandfeldzug seit Juni 1941 wurden den Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd die Einsatzgruppen A, B, C und D zugeteilt, die wiederum in 4-5 Sonderkommandos mit insgesamt ca. 3.000 Mann unterteilt waren. Der Wehrmacht folgend liquidierten die Einsatzgruppen die vorwiegend jüdische Zivilbevölkerung durch Massenerschießungen bzw. durch Gaswagen, die mit Motorabgasen, später mit verschiedenen Chemikalien arbeiteten. HTL / GPB 5AHELI Seite 32 / 40 Liquidation in Konzentrations- bzw. Vernichtungslagern In über 20 Konzentrationslagern mit ca. 1.000 Nebenlagern erfolgte die sog. „Vernichtung durch Arbeit“. Die industriell geplante Beseitigung wurde in den Vernichtungslagern (vgl Karte) Auschwitz, Belzec, Chelmno, Majdanek, Sobibor und Treblinka umgesetzt, wo über 3 Mio. Menschen ermordet wurden. Zur Tötung wurde Zyklon B verwendet und die Leichen anschließend in Krematorien verbrannt und eingeäschert. Schon 1942 (20.1.1942) hatte die sog. Wannsee-Konferenz stattgefunden, eine Unterredung zur praktischen Umsetzung der Vernichtung der Juden („Endlösung der Judenfrage“). Die Protagonisten dieser „Endlösung“ waren: a) b) c) d) a) Heinrich Himmler > Reichsführer SS und damit Befehlshaber der Einsatzgruppen im Osten; nahm sich 1945 das Leben mittels Zyankali. > Chef des RSHA (= Reichssicherheitshauptamt) und als solcher b) Reinhard hauptverantwortlich für den Holocaust; im Mai 1942 ermordet. Heydrich > Nachfolger Heydrichs im RSHA; bei den Kriegsverbrecherprozessen c) Ernst Kaltenbrunner in Nürnberg verurteilt und 1946 hingerichtet. Österreicher > Begriff des „Schreibtischtäters“, d.h. Erfassung, Deportation und Vernichtung von Juden auf bürokratischem Weg; lebte bis 1961 in d) Adolf Eichmann Argentinien, dann nach Israel entführt und 1962 hingerichtet. Liquidation durch Euthanasie Das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14.7.1933) führte zu Ermordungen bzw. Menschenversuchen zahlreicher missgebildeter Kinder (z.B. Spiegelgrund/Wien). Den Höhepunkt erreichte die Euthanasie 1939 im Rahmen der „Aktion T4“, die zur Tötung geistig Behinderter mittels Gas in speziellen Anstalten ermächtigte (z.B. Schloss Hartheim bei Linz). Insgesamt wurden dadurch über 70.000 Menschen umgebracht. HTL / GPB 5AHELI Seite 33 / 40 19.1 Die wichtigsten Konzentrationslager HTL / GPB 5AHELI Seite 34 / 40 20 Der „Kalte Krieg“ und seine „Heißen Höhepunkte“ 20.1 Allgemeines Zum Kalten Krieg kam es nach dem Zerfall der Anti-Hitler-Koalition im Zuge der Teilung Europas in einen von der Sowjetunion dominierten östlichen Teil und das von den westlichen Alliierten befreite übrige Europa. Der Gegensatz zwischen dem System der parlamentarischen Demokratie und dem kommunistischen System, zwischen Marktwirtschaft und Planwirtschaft, zwischen persönlicher Freiheit und staatsgelenktem Volkstum prägte die gegensätzlichen Macht- und Sicherheits-interessen. Der Interessenskonflikt drohte mehrmals militärisch zu eskalieren: in den Berlin-Krisen 1948/49 und 1961, während des Korea-Kriegs 1950 und in der Kuba-Krise 1962. Nach der Kubakrise wurde der Konflikt auf bilateraler Ebene reguliert, schwelte aber in vielen Stellvertreterkriegen weiter, so in Vietnam, in Afghanistan, in zahlreichen afrikanischen und süd- und mittelamerikanischen Ländern sowie im Nahen Osten. Zum Symbol und Mahnmal des Ost-West-Konflikts wurden die Grenzsperren in Berlin (Berliner Mauer, 1961) und zwischen Nordund Südkorea entlang des 38. Breitengrades (1953). 20.2 Phase der Blockbildung In der Konferenz von Jalta (Februar 1945) hatten sich Roosevelt, Churchill und Stalin auf den Aufbau demokratischer Strukturen in allen befreiten Ländern geeinigt. Unmittelbar nach Kriegsende aber kam es zur Errichtung von Volksdemokratien in den von den Sowjets befreiten Staaten. Der zu befürchtenden sowjetischen Expansion setzten die USA die Politik der Eindämmung (Containment) entgegen. Die befreiten Länder Europas sollten Wirtschaftshilfe erhalten und so dem sowjetischen Einfluss widerstehen können. USPräsident Harry S. Truman verlieh dieser außenpolitischen Prämisse 1947 Nachdruck, indem er angesichts der kommunistischen Bedrohung den Mittelmeerstaaten Griechenland und Türkei die wirtschaftliche Unterstützung der USA zusagte (Truman-Doktrin). HTL / GPB 5AHELI Den Begriff „cold war“ (Kalter Krieg) prägte der amerikanische Journalist Walter Lippmann 1947. „Von Stettin an der Ostsee bis Triest an der Adria ist ein eiserner Vorhang quer durch den Kontinent niedergegangen“, Winston Churchill am 5. März 1946 Volksdemokratien (auch Volksrepubliken) = Staaten mit sozialistischer bzw. kommunistischer Herrschaftsform „Es muss die Politik der Vereinigten Staaten sein, freien Völkern beizustehen, die sich der Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder durch Druck von außen widersetzen“, Harry S. Truman am 12. März 1947 Seite 35 / 40 Künftig sollten alle europäischen Staaten Teil des amerikanischen Wiederaufbauprogramms ERP werden. Auf Druck der Sowjetunion mussten allerdings die osteuropäischen Staaten auf die Hilfe der USA verzichten und wurden politisch, ideologisch und ökonomisch eng an die Sowjetunion gebunden. Zu diesem Zweck rief die Sowjetunion ihrerseits ein Wirtschaftshilfsprogramm (RGW) ins Leben. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde bald durch eine militärische ergänzt, so dass auf westlicher Seite die NATO (= North Atlantic Treaty Organisation, 1949) und die SEATO (= South East Asia Treaty Organisation, 1955-1977), und auf östlicher Seite der Warschauer Pakt (1955-1991) gegründet wurden. Damit war die Blockbildung in Ost und West und eine bipolare Weltordnung für die kommenden Jahrzehnte festgelegt. ERP (= European Recovery Program) oder Marshallplan RGW (= Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) oder COMECON 20.3 Phase der offenen Konfrontation 20.3.1 Der Koreakrieg (1950-1953) Vorgeschichte: Korea wurde 1910 von Japan annektiert und war seither ein Teil des japanischen Kaiserreiches. Im August 1945 rückten amerikanische Truppen von Süden, und sowjetische Verbände von Norden auf koreanisches Gebiet vor und teilten es in zwei Besatzungszonen entlang des 38. Breitengrades. Um das Land nach über drei Jahrzehnten der Fremdherrschaft und Ausbeutung politisch und wirtschaftlich wieder zu stabilisieren, blieb der Süden vorerst unter amerikanischer Verwaltung, der Norden unter sowjetischer. Nachdem man sich bis 1947 über die Strukturen eines künftig vereinigten Koreas nicht verständigen konnte, riefen die USA die Vereinten Nationen an. Die diesbezügliche UNO-Resolution wurde von der Sowjetunion nicht anerkannt; so dass schließlich Syngman Rhee im demokratischen Süden und Kim Il-sung im kommunistischen Norden die Regierungsgeschäfte führten. Beide Regierungen sahen sich rechtmäßig in ihr Amt eingesetzt und wollten diesen Anspruch auch militärisch durchsetzen. 1949 verließen die Besatzungstruppen Korea. 1. Phase (Kriegsbeginn) Am 25. Juni 1950 überschritt die Nordkoreanische Volksarmee die Grenze und eröffneten den Krieg. Nur vier Tage später fiel die südkoreanische Hauptstadt Seoul. Im September hielten die südkoreanischen Truppen nur noch ein kleines Gebiet im Südosten des Landes rund um die Stadt Pusan. Die UNO reagierte rasch und entschloss sich zu einer Militäraktion unter der Führung der USA. HTL / GPB 5AHELI Seite 36 / 40 2. Phase (Vormarsch der UNO-Truppen) Am 15. September 1950 landeten US-Einheiten westlich von Seoul bei Inchon. Schon am 25. September wurde Seoul genommen, wodurch für die Nordkoreaner die Gefahr bestand, abgeschnitten zu werden. Diese zogen sich eilig nach Norden zurück, woraufhin die UNOTruppen nachstießen und Anfang November die chinesische Grenze erreichten. 3. Phase (Eingreifen Chinas) Nun begann eine großangelegte Offensive Nordkoreas mit Unterstützung chinesischer Truppen. Anfang Jänner 1951 musste Seoul geräumt werden und konnte erst im März wieder erobert werden. Nach harten Gefechten stabilisierte sich die Front knapp nördlich des 38. Breitengrades. 4. Phase (Waffenstillstandsverhandlungen) Im Juli 1951 wurden Waffenstillstandsverhandlungen aufgenommen. Die verlustreichen Gefechte gingen unterdessen – mit Parallelen zu den Grabenkämpfen des Ersten Weltkrieges – weiter. Erst am 27. Juli 1953 konnte in Panmunjon eine Einigung erzielt und ein Waffenstillstand ausgehandelt werden. Einen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht. Folgen: Im Norden konnte die kommunistische Führung ihre Macht behaupten. Obwohl dieser Teil des Landes weniger verwüstet war als der Süden, ist er heute ein Entwicklungsland. Die Wirtschaft ist völlig auf das Militär ausgerichtet; Nordkorea hat – gemessen am Bruttoinlandsprodukt – international die höchsten Militärausgaben. Südkorea erwies sich nach dem Krieg als politisch instabil. Permanent wechselnde Regierungen bedeuteten politischen Stillstand. 1990 wurde die Verfassung schließlich zugunsten einer Demokratie geändert. Heute ist Südkorea ein nach westlichen Maßstäben demokratisches Land, welches 2005 das zehntgrößte Bruttoinlandsprodukt weltweit erwirtschaftete. HTL / GPB 5AHELI Seite 37 / 40 20.3.2 Die Berlin-Blockade (1948/49) Vorgeschichte: Deutschland wurde nach der Kapitulation in vier Besatzungszonen aufgeteilt (vgl. Abbildung rechts), wobei Berlin von allen vier Siegermächten verwaltet wurde. Der sog. „Alliierte Kontrollrat“, dem alle vier Besatzungsmächte angehörten, sollte Entscheidungen für Gesamtdeutschland treffen. Die Differenzen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion nahmen indes stetig zu. Politisch stand die Idee eines föderalistischen, demokratischen Regierungssystems in Deutschland, einem zentralistischen, kommunistischen gegenüber. Wirtschaftlich musste nach Meinung der Westmächte Deutschland Bestandteil eines gesamteuropäischen Wiederaufbaues sein, während die Sowjets ihre Reparationsforderungen durch die Demontage der deutschen Industrien befriedigten. Die Alltagssituation in Deutschland, geprägt von Nahrungsmittelknappheit, Armut, Obdachlosigkeit und Trümmerlandschaft, machte ein entschiedenes Handeln notwendig. Die Währungsreform: Am 20. Juni 1948 wurde in den Westzonen eine Währungsreform durchgeführt, die zwar von allen Besatzungsmächten schon lange als notwendig erachtet worden war, über die man sich aber im Detail bisher nicht einigen hatte können. Ohne Absprache mit der Sowjetunion wurde die alte, wertlose Reichsmark von der Deutschen Mark abgelöst. Als die Sowjets am 23. Juni ihrerseits die DM-Ost einführten und diese Währung auch als Berliner Währung verstanden wissen wollten, führten die Westmächte die Deutsche Mark auch in ihren Zonen in WestBerlin ein. Daraufhin schnitten die Sowjets ab dem 24. Juni 1948 Westberlin von jeglicher Versorgung ab. Die Luftbrücke: Auf westlicher Seite wurden unterschiedliche Reaktionen diskutiert, die von der Aufgabe und dem Rückzug aus Berlin bis zu einem militärischen Vorgehen reichten. Schließlich kam es ab dem 26. Juni zur Errichtung einer Luftbrücke. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnten Ende Juli schon über 2.000 Tonnen Fracht nach Berlin gebracht werden. Am 15./16. April 1949 wurde mit 12.849 Tonnen und 1.398 Flügen in 24 Stunden der Rekord aufgestellt. Neben Nahrungsmitteln wie Trockenmilch, Trockenkartoffeln und Mehl wurden hauptsächlich Kohle und Benzin, aber auch Medikamente und alle anderen in Berlin benötigten Dinge eingeflogen. Berühmt wurde die Bezeichnung „Rosinenbomber“ (vgl. Abb. li.) für die im Minutentakt in Berlin einschwebenden Transportflugzeuge. Der Name nimmt Bezug auf die freiwilligen Hilfspakete bestehend aus Schokolade und Süßigkeiten, die die amerikanischen Flugzeugbesatzungen vor der Landung an kleinen selbstgebastelten Fallschirmen aus dem Flugzeug warfen, um den wartenden Kindern eine Freude zu machen. Diese Idee wird dem Piloten Gail Halvorsen zugerechnet. Insgesamt sind von Juni 1948 bis Mai 1949 rund 2,3 Millionen Tonnen Fracht, davon 1,44 Millionen Tonnen Kohle, 490.000 Tonnen Nahrungsmittel und 160.000 Tonnen Baustoffe zum Ausbau der Flughäfen, in ca. 280.000 Flügen nach Berlin geschafft worden. HTL / GPB 5AHELI Seite 38 / 40 Das Ende der Blockade: Im Zuge der weiteren weltpolitischen Entwicklung und angesichts des mit der Luftbrücke eindrucksvoll demonstrierten Willens, West-Berlin vor einer sowjetischen Annexion zu bewahren, sah sich die Sowjetunion schließlich veranlasst, die Versorgung Berlins auf Landund Wasserwegen wieder zuzulassen, so dass sie am 12. Mai 1949 um 0.01 Uhr alle Sperren wieder aufhob. Schon am 23. Mai 1949 wurde die Bundsrepublik Deutschland (BRD) gegründet, und am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Die kommenden Jahre westlich-demokratischer bzw. kommunistischer Regierungsform ließen politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich zwei völlig unterschiedliche Staaten bei gleichen Wurzeln entstehen. 20.4 Die Berlin-Krise (1961) 20.4.1 Vorgeschichte: Während in Westdeutschland mit Hilfe des ERP die Wirtschaft florierte, kam es in Ostdeutschland infolge der Abhängigkeit von der sowjetischen Planwirtschaft zu einer Mangelwirtschaft. Zusätzlich ließen der politische Druck aus Moskau und die „Vereinheitlichung“ der Gesellschaft in der Zeit nach der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 bis zum Jahre 1961 ca. 3,1 Millionen Menschen die sowjetische Zone und OstBerlin verlassen. Die DDR stand kurz vor dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenbruch. 20.4.2 Der Mauerbau Im Frühjahr 1961 stieg in WestBerlin die Befürchtung, die DDR könne eine befestigte Grenze entlang der Besatzungssektoren aufbauen. Noch Anfang Juni verhandelten USPräsident John F. Kennedy und Sowjetstaatschef Nikita Chruschtschow bei ihrem Gipfeltreffen in Wien über ein neutrales, entmilitarisiertes Berlin. „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“, erklärte das DDR-Staatsoberhaupt Walter Ulbricht am 15. Juni 1961. Aber weniger als zwei Monate später, am 13. August 1961, wurden an den Sektorengrenzen zwischen Ost- und West-Berlin provisorische Absperrungen errichtet, an deren Stelle in den folgenden Tagen eine feste Mauer gebaut wurde. Von einem Tag auf den anderen wurden Straßen, Plätze und Häuser voneinander getrennt, die Straßen- und U-BahnVerbindungen unterbrochen. In der Folgezeit wurden die Sperranlagen weiter ausgebaut und das Kontrollsystem an der Grenze perfektioniert. Nur an wenigen Übergängen war der Personenverkehr zwischen Ost und West möglich. HTL / GPB 5AHELI Seite 39 / 40 20.4.3 Fakten Die innerstädtische Mauer, die Ost- von West-Berlin trennte, hatte eine Länge von 43 km. Der Teil der Sperranlagen, der die übrige DDR an der Grenze zu West-Berlin abriegelte, war 112 km lang. Über 300 Postentürme und 40 Bunkeranlagen sowie Panzersperren, Selbstschussanlagen und zum Teil Minenfelder sollten eine Flucht verhindern. Über 100.000 Bürger der DDR versuchten trotzdem zwischen 1961 und dem Fall der Mauer am 9. November 1989 über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer zu fliehen. 239 Menschen starben bei diesen Fluchtversuchen. Darstellung des sog. „Todesstreifens“: 1 Betonplattenwand mit oder ohne Rohr 2 Metallgitterzaun 3 Kontrollstreifen (KS) 4 Beleuchtungsanlage 5 Kfz-Graben 6 Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens 7 Kolonnenweg 8 Führungsdraht der Hundelaufleine 9 Signalgerät 10 Beobachtungsturm 11 Kontaktzaun HTL / GPB 5AHELI Seite 40 / 40