Rechtliche Voraussetzungen des Einsatzes von Therapie

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So sichern Sie den Einsatz in Bezug auf Gesetz und Hygiene ab
>>KURZ & KNAPP
Immer mehr Pflegeeinrichtungen gestatten Pflegebedürftigen das Mitbringen eigener Tiere. Manche schaffen einrichtungseigene Tiere an. Doch nicht
nur hinsichtlich des Therapie-Einsatzes, sondern auch wegen der zu beachtenden Rechtsvorschriften sind intensive Vorbereitungen nötig. Im Folgenden
lesen Sie, welche rechtlichen und hygienischen Aspekte von Bedeutung sind.
satzes in Ihrer Einrichtung vorzunehmen.
Die Nutzenanlyse ist auch Grundlage für
die Risikobewertung, die Sie vor der
Anschaffung oder Zulassung von Tieren in
Ihrer Einrichtung erstellen müssen (siehe
unten). Mit Hilfe von Risikobewertung
und Nutzenanlyse lässt sich der Einsatz
von Tieren ohne weiteren Aufwand in ihr
Qualitätssicherungssystem einflechten.
Folgendes Muster könen Sie für ihre Nutzenanalyse verwenden:
Die wissenschaftlichen Forschungen
stecken zwar noch in den Kinderschuhen, doch die bislang nachgewiesenen
Wirkungen von Tieren auf Pflegebedürftige beeindrucken. Schon ein einfaches
Aquarium im Speiseraum eines Pflegeheimes offenbart erstaunliches, wie
unlängst eine US-amerikanische Studie
nachgewiesen hat: Die Senioren mit
Aquarium hielten sich länger im Speiseraum auf, aßen mehr und nahmen
gegenüber den Vergleichsgruppen ohne
Aquarium im Durchschnitt sogar 1,5 Kilo
Körpergewicht zu.
MUSTER
>>Was bedeutet das für Sie?
Der Einsatz von Tieren birgt zahlreiche
Vorteile:
1. Vor allem im Bereich der aktivierenden
Pflege können Sie mit Tieren erhebliche Pflegeerleichterungen erreichen.
Der Phantasie sind in Punkto Tier-Einsatz kaum Grenzen gesetzt, zumal fast
jedes Tier im Prinzip geeignet ist, vorausgesetzt es ist nicht "nur" sozialverträglich, sondern zeigt auch aktives
Interesse am Kontakt mit Menschen.
2. wirken sich vielfach positiv auf das
Arbeitsklima, die Motivation und
Belastbarkeit der Pflegekräfte aus.
3. Tiere fördern und unterstützen die
körpereigene Abwehr von Pflegebedürftigen, sie steigern das allgemeine
Wohlbefinden und
4. Tiere sind in Bezug auf die Qualitätsprüfungen durch den MDK nach §§
112, 114 Sozialgesetzbuch (SGB) XI
wertvoll. So prüft der MDK unter anderem, ob "geeignete Methoden im
Umgang mit gerontopsychiatrisch
beeinträchtigten Bewohnern" angewendet werden. Unter den ausdrücklich
genannten Voraussetzungen, die die
Antwort "Ja" rechtfertigen, finden sich
auch "ein gut funktionierender Tierbesuchsdienst" (durch extern wie in Ihrer
Einrichtung gehaltene Tiere) und die
Möglichkeit "des Mitbringens von Tieren zukünftiger Bewohner".
>>Was ist zu tun?
Insbesondere im Hinblick auf Punkt 4 ist
es sinnvoll, zunächst eine Nutzenanalyse
in Bezug auf einen möglichen Tier-Ein-
Nutzen-Analyse des Tier-Einsatzes
(Vorteile für die Einrichtung)
- Reduktion von Schmerz- und
Beruhigungsmitteln
- Ablenkung, geringerer Pflegeauf
wand
- Beschleunigung der Heilung
- geringerer Materialaufwand
- in Krankenstation: kürzere
Liegedauer
- Verbesserung des individuellen
Befindens
- Unterstützung der körpereigenen
Abwehr
- verbesserte Motorik, Zugewinn
mentaler Fähigkeiten
- Marketingwirksamkeit
(Öffentlichkeit nimmt Einrichtung
fortschrittlich und positiv wahr)
Folgende Anleitung zeigt Ihnen, welche
Pflichten Sie erfüllen müssenn, wenn Sie
in Ihrer Einrichtung Tiere halten oder Bewohnern das Halten eigener Tiere gestatten wollen:
ANLEITUNG
1. Sie müssen eine Risikobewertung
vornehmen und schriftlich fixieren.
2. Sie müssen die Tierhaltung in Ihren
Hygieneplan integrieren.
3. Die Tiere müssen ihren Bedürfnissen
entsprechend gehalten und behandelt werden. Tipp: Bestimmen Sie
einen geeigneten Mitarbeiter, der
die alleinige Verantwortung für die
Tiere und ihren Einsatz bei den Pflegebedürftigen trägt. Dafür müssen
Sie beim Amtstierarzt eine Erlaubnis
zum Halten von Tieren nach § 11 des
Tierschutzgesetzes beantragen. Der
Amtstierarzt prüft sowohl Sachkunde als auch die Haltungs- und Einsatzbedingungen Ihrer Tiere. Kosten
für die Erlaubnis: 30 Euro.
>>Gesetzliche Vorschriften
Folgende Vorschriften sind beim Einsatz von
Tieren in Einrichtungen von Bedeutung:
n das Infektionsschutzgesetz
n die Krankenhausgesetze der Bundesländer
n die Empfehlungen des Robert-KochInstituts
n die Biostoffverordnung TRBA 500 und
TRBA/BGR 250
n die Qualitätsanforderungen des SGB V
n die Vorgaben des örtlich zuständigen
Gesundheits- und Veterinäramts
n die Lebensmittelrichtlinie EG 852/2004
n das Tierschutzgesetz
n das Medizinprodukterecht
Wichtig: Keine dieser Vorschriften untersagt Besuch, Einsatz oder Haltung von
Tieren in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Quintessenz aus allen relevanten Vorschriften der genannten Gesetze: Tiere dürfen sich fast überall aufhalten, wenn die hygienischen Voraussetzungen beachtet werden. Tiere in Ihren
Hygieneplan zu integrieren, verursacht
dabei weder zusätzlichen Aufwand noch
extra Kosten (Checkliste siehe unten).
>>Haftung
Alle Schäden, die durch Tiere verursacht
werden können, sind über Haftpflichtversicherungen abzudecken. Hunde brauchen
dabei eine eigene Haftpflichtversicherung. Alle anderen Tiere können über die
normale Haftpflichtversicherung des Halters oder über die Ihrer Einrichtung versichert werden. Wichtig: Lassen Sie sich
schriftlich von der Versicherung zusagen,
dass auch der therapeutische Einsatz der
Tiere von der Versicherung abgedeckt
wird. Verlangen Sie eine solche schriftliche Zusage auch von Ihren externen Tierbesuchsdienstlern. Manche Versicherungen bestätigen auf bloße telefonische
Nachfrage den Versicherungsschutz, ohne
zu prüfen, ob dieser in ihren Verträgen
überhaupt vorgesehen ist.
>>Risikobewertung und Hygieneplan
Neben der Beachtung der tierschutzrechtlichen Aspekte schreibt der Gesetzgeber
gemäß Biostoffverordnung zwingend eine
schriftlich fixierte Risikoanalyse hinsichtlich des Einsatzes von Tieren in Pflege- und
anderen Einrichtungen vor. Die folgende
Checkliste bezieht sich exemplarisch auf
die wichtigsten Risiken. Weitere Informationen zur Risikobewertung erhalten Sie
beim Robert-Koch-Institut, im Internet
unter www.rki.de. Diese hat eine Broschüre "Heimtierhaltung - Chancen und Risiken
für die Gesundheit" (Heft 19, 2003) herausgegeben, die sie kostenlos im Internet
herunterladen können. Ob in Ihrer Einrichtung die Hygienevorschriften eingehalten
werden und ob Sie eine Risikobewertung
vorweisen können, wenn Sie Tiere halten,
prüfen insbesondere die Gesundheits- und
Veterinärämter und auch der MDK.
Pflege & Urteil praktisch / 7_2006 / 7
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CHECKLISTE
1. Mögliche Risiken bei Annäherung an das Tier ... (z.B. Hund, Katze) sind gegeben durch
- Streicheln, Belecken (Übertragung von Bakterien und Pilzen, Würmern, Eitererregern, Flöhen)
- Verletzungen (z.B. durch Bisse, Kratzer)
- Unfälle (z.B. Sturz)
- allergische Reaktionen (bei entsprechender Disposition)
2. Übertragungswege (Zoonosen)
- Tier 1 ➝ Tier 2 ➝ Mensch (durch Streicheln, Belecken - z.B. Vogelgrippe)
- Futter ➝ Tier ➝ Mensch (enteral - z.B. Dosenfutter mit Salmonellen)
- Tier ➝ Vektor ➝ Mensch (durch Biss, Stich - z.B. Zecke, FSME, Borreliose)
- Tier ➝ Lebensmittel ➝ Mensch (enteral - z.B. Hund wälzt sich in Kot, wird gestreichelt)
- Tier ➝ Luft ➝ Mensch (Staub, Atemwege - z.B. durch Volieren: Papageienkrankheit)
- Tier ➝ Wasser ➝ Mensch (enteral, Wunden)
- Mensch ➝ Tier ➝ Mensch (Streicheln, Belecken - z.B. multiresistente Erreger)
3. Folgende Risikoerreger können durch Tiere übertragen werden:
Risikoerreger
Infektion beim Tier
Häufigkeit der Übertragung Übertragungsrisiko
Darmbakterien
bei Hunden 50 - 75 %
selten durch Tiere, häufiger gering
(Campylobakter)
Katzen 45 %
durch Lebensmittel
Salmonellen
bei Hund, Katze 1 - 2 %
selten durch Tiere, häufiger gering bei Hund, Katze;
Schildkröten 60 %
durch Lebensmittel
bei Schildröten hoch
EHEC-Infektion
bei Hunden 6 %
selten durch Tiere, häufiger bisher kein Fall der
(Durchfallerreger)
durch Lebensmittel
Übertragung bekannt
Alveoläre Echinokokkose
Hund, Katze 25 - 40 %
selten, Ausschluss durch
gering
(Fuchsbandwurm)
Entwurmung
Tollwut
Hund, Katze, andere
selten, Ausschluss durch
gering
(Lyssa-Viren)
1-5%
Impfung
4. Risiken für das Tier
- Tabletten
- Keime auf dem Fußboden, an Händen, multiresistente Erreger
- Stress / Überforderung
- Unfälle
- Desinfektionsmitteleinsatz
5. Risiken der Pflegebedürftigen durch
- reduzierte Abwehr
- Barrierestörungen (z.B. Wunden ohne Verband, Neurodermitis)
- atypische Zugänge zum Körper (Katheder, Sonden, Drainagen)
- Zusatzrisiken (Kortison, Diabetes, Asthma)
6. Gegenanzeigen
- symptomatische Allergien, Asthma (ausweichen auf Tierart möglich, die keine Reaktionen hervorruft)
- schwere Formen von Neurodermitis
- immunsupprimierende Erkrankungen
- Akuterkrankungen (z.B. Lungenentzündung)
- Zytostatikatherapie
- Malignome und andere konsumierende Erkrankungen
- Multimorbidität (Diabetes + Asthma + ...)
- Besiedelung mit multiresistenten Erregern
8. Tiere im Hygieneplan
Sämtliche durch Tiere möglichen Risiken sind durch gewöhnliche Hygienemaßnahmen zu minimieren:
- Betreuung durch den Tierarzt
- Erfüllung der veterinärmedizinischen Anforderungen (Nachweis regelmäßiger Impfungen, Entwurmungen, Erkrankungen)
- Erfüllung der Reinigungsanforderungen
- ärztliche Untersuchung sämtlicher Verletzungen, die durch ein Tier oder während seiner Anwesenheit geschehen
- Festlegung räumlicher Zugangsbeschränkungen: Tiere dürfen nicht in Räume gelangen, wo
n Nahrungsmittel gelagert oder zubereitet werden (Küche, Lagerraum; wo Speisen verzehrt werden sind Tiere erlaubt),
n sich Pflegebedürftige befinden,
- deren Immunsystem außer Kraft gesetzt ist,
- die an symptomatischen Allergien leiden,
- intensivmedizinischer Behandlung bedürfen,
- Träger multiresistenter Erreger oder
- mit einem Tierbesuch nicht einverstanden sind.
- Maßnahmen bei Krankheit des Tieres
- Dokumentation des Tier-Einsatzes (Erreichung bestimmter Therapie-Ziele in Zusammenarbeit mit Therapeuten)
- Bei Erkrankungen Pflegebedürftiger den (Haus-)Arzt auf Zoonosen hinweisen
(Humanmediziner sind keine Veterinäre: Viele können entsprechende Symptome nicht oder nur schwer zuordnen)
>>Weitere Informationen
www.therapie-tiere.de, www.mit-hunden-therapieren.de, www.lernen-mit-tieren.de
Pflege & Urteil praktisch / 7_2006 / 8
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