Abschlußbericht zum Projekt KHV Antikörpernachweis im Zusammenhang mit der aktuellen Seuchensituation und zur Erfolgskontrolle des KHV- Tilgungsprogramms - gefördert aus Mitteln der Fischereiabgabe des Freistaates Sachsen Dr. Grit Bräuer; Dr. Kerstin Böttcher Präambel: Seit 2003 wird in Sachsen die äußerst verlustreich verlaufende Koi- Herpesvirusinfektion (KHV-I) nachgewiesen. Sie wird innerhalb der EU-RL 2006/88/EG in die Liste der nichtexotischen Fischseuchen (Anhang IV) eingeordnet und stellt in Deutschland eine anzeigepflichtige Fischseuche dar. Bis 2008 musste eine stetige Zunahme der Erkrankungsfälle mit Existenz bedrohenden Verlusten verzeichnet werden. Besonders im ostsächsischen Raum gibt es eine Häufung der Erkrankungsfälle durch die besondere Teichstruktur der Oberlausitz, wo Karpfenhaltung in dicht aneinanderliegenden Teichgebieten erfolgt und im Falle von Seuchenausbrüchen eine schnelle Verbreitung des Erregers durch Prädatoren erfolgt. Der Krankheitsnachweis erfolgt beim Vorliegen klinischer Verdachtsfälle oder im Rahmen von Bestandsuntersuchungen gemäß dem „KHV-Programm“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse durch den direkten Erregernachweis mit der PCR Technik. Auch 2010 konnte man trotz erster Sanierungserfolge innerhalb des EU-genehmigten Sächsischen KHV- Tilgungsprogramms (Entscheidung der Kommission 2009/975/EU) auf Grund eines massiven flächenhaften Seuchenausbruchs in der Oberlausitz nicht von einer Entspannung der KHV-Situation im Freistaat Sachsen sprechen. Immerhin gab es bei 63 untersuchten Fischhaltungsbetrieben bzw. – Betriebsteilen 15 Betriebe bzw. Betriebsteile mit amtlichen Feststellungen für das Vorliegen der KHV-I (Tabelle 1). Von insgesamt 395 untersuchten Fischbeständen wurden 67 (16,96%) KHV- positiv befundet. Das entspricht den KHV-I Nachweisen aus dem Jahr 2009, auch wenn die Anzahl der betroffenen Fischhaltungsbetriebe deutlich rückläufig war. Bei 88% der 2010 nachgewiesenen KHV-I Fälle verlief die Erkrankung mit mittel- bis hochgradigen Verlusten. Nur bei 12% der PCR- Nachweise zeigten die untersuchten Fischbestände keine klinischen Anzeichen der Infektion. Von diesen 12% handelte es sich bei einem Großteil um einsömmrige Karpfenbestände. Jahr untersuchte Betriebe/-teile Betriebe/ mit amtl. Betriebsteile Feststellung 2003 2004 53 2005 untersuchte Bestände mit amtl. Bestände Feststellung 3 80 5 1 143 1 6 194 28 2006 49 5 260 18 2007 57 14 324 83 2008 65 26 390 111 2009 60 24 413 68 395 67 63 15 2010 Tabelle 1: KHV Befunde 2003 - 2010 Aus den direkten Erregernachweisen durch PCR und den vorliegenden Untersuchungsergebnissen von KHV-Antikörper-Untersuchungen aus anderen Bundesländern wurde die Atbeitshypothese aufgestellt, dass einerseits auch in Sachsen KHV spezifische AK großflächig verbreitet sein könnten, ohne dass die Erkrankung in solchen Haltungseinheiten bisher in Erscheinung getreten ist oder andererseits die Verbreitung KHVspezifischer AK dem Auftreten der klinisch manifesten KHV-I entspricht. Material und Methoden: Die am Projekt teilnehmenden Betriebe wurden anhand der Teilnehmer aus dem KHVUntersuchungsprogramm des SMS und der TSK ausgewählt. Insgesamt wurden in 54 sächsischen Betrieben Blutproben untersucht. In den Betrieben wurden möglichst nur 10 Blutproben von Fischen eines Fischbestandes entnommen, da die biologische Stichprobengröße mit 10 Proben/Betrieb insgesamt sehr gering war. Nur in Ausnahmefällen wurden Blutproben aus mehreren Beständen herangezogen, so dass insgesamt Blutproben aus 66 Beständen ausgewertet werden können. Vorrangig wurden Blutproben von dreijährigen Karpfen (K3) entnommen, die möglichst drei Jahre im Betrieb aufgezogen wurden. Bei ca. 35% der Betriebe handelte es sich jedoch um Fische, die im Frühjahr als K2Besatz in den Betrieb verbracht wurden. Dieser K2 Frühjahrsbesatz stammte aus Teichanlagen in Ungarn, Tschechien, Thüringen, Bayern sowie zwei WWA in Brandenburg. Von den untersuchten Fischbeständen wurden die Vorberichte erhoben und sofern vorhanden durch Laborergebnisse aus den Unterlagen des FGD ergänzt. Die Verteilung der beprobten Betriebe entspricht Abbildung 1. 7 41 6 Abb. 1: geografische Aufteilung der beprobten Betriebe Die Probenahme erfolgte im Zeitraum von August bis Oktober 2010 bei Wassertemperaturen von 23,6°C im August bis 6°C im Oktober. Zur Serumgewinnung erfolgte die Blutentnahme aus der kaudalen Schwanzvene (Vena cava) (Abb.2). Dazu wurden die Fische mit MS 222 (Tricainmesilat, Hersteller Pharmaq UK) betäubt und unter Verwendung von sterilen Einmalkanülen 0,90 x 40 mm mindestens 2ml Blut in Serumkabevetten mit einer Aufnahmemenge von 4,9ml entnommen. Nach Transport der Serumkabevetten zum Labor erfolgte die Zentrifugation 5 min bei 2000 U/min sowie die anschließende Serumgewinnung aus den Proben. Von Vorteil war die Lagerung der Kabevetten über Nacht bei 4°C, um das Absetzen der zellulären Bestandteile des Blutes zu fördern. Das vorhandene Serum wurde abpipettiert, gedrittelt und in Safe-Lock Reaktionsgefäßen (Fa. Eppendorf, 1,5ml) bei -18°C gefrostet. Nach einem maximalen Aufbewahrungszeitraum von 4 Wochen zum Sammeln der Einzelproben erfolgte der Transport der Proben in gefrostetem Zustand innerhalb von 12h durch TNT Express Service in das Untersuchungslabor nach England. Die Transportzeit sollte nach Empfehlung des Labors 12 h nicht überschreiten, der Versand der Proben war dem Labor anzukündigen. Die Bearbeitung der Proben erfolgte im „Centre for Environment, Fisheries & Aquaculture Science“, CEFAS Suffolk. Es ist gegenwärtig europaweit die einzige Untersuchungseinrichtung, welche einen kommerziellen KHV-AK-ELISA (Enzyme-Linked Immuno- Sorbent- Assay) sowie Untersuchungen damit anbietet. Außerdem sollte durch die Inanspruchnahme dieses ELISAs eine methodische Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse mit anderen Bundesländern, die ähnlich gelagerte Projekte durchgeführt hatten, hergestellt werden. Abb.2: Blutprobenentnahme aus der kaudalen Schwanzvene Der ELISA auf KHV-spezifische AK basiert auf der durch St-Hilaire et al . (2005, 2008) publizierten und von Taylor et al. (2009) optimierten Methode. Das Untersuchungsverfahren wurde bereits im Projektbericht „Vergleich von diagnostischen Methoden zum Nachweis der Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) am Beispiel von Proben aus sächsischen Angelgewässern”(Böttcher & Bräuer 2011) beschrieben. Auszug aus dem Projektbericht: “Gereinigtes KHV wird in die 96 Vertiefungen einer Mikrotestplatte (ELISA-Platte) gegeben und mit Magermilchpulver geblockt. Das zu testende Serum sowie negative und positive Kontrollseren werden in Doppelansätzen für eine Stunde auf den Platten inkubiert. Die an das KHV-Antigen gebundenen spezifischen Karpfenantikörper aus dem Proben-Serum werden mit monoklonalen Anti-Karpfen-IgM-Antikörpern von der Maus in einer 45minütigen Inkubation detektiert. Die so gebundenen monoklonalen Antikörper werden nach einer 45-minütigen Inkubation mit polyklonalen Anti-Maus-IgM-Antikörpern von der Ziege, die mit Peroxidase konjugiert sind, nachgewiesen. Mittels der gebundenen Peroxidase wird enzymatisch Tetramethylbenzidin (TMB) in einer Farbreaktion umgesetzt. Nach Stoppen der Farbreaktion mit Schwefelsäure wird die Extinktion mit einem Spektrophotometer bei 450 nm gemessen.“ Dabei werden die Proben im Doppelansatz untersucht. Positiv bewertet werden die Proben, bei denen der Mittelwert der Doppelbestimmung über einem bestimmten Schwellenwert (SP Ratio) liegt. Dieser Wert wurde beim KHV-AK-ELISA mit größer als 14 (SP ratio ≥ 14) festgelegt. Verdächtig werden Proben mit einer SP ratio über 6,05 bis 14 eingestuft. Negativ sind Proben, die unter der SP ratio von 6,05 liegen. Ergebnisse: Zur Untersuchung gelangten 610 verwertbare Blutproben aus 54 Betrieben. 42 der 54 Betriebe (77%) wiesen mit dem CEFAS AK-ELISA KHV-spezifische AK auf (Abbildung 3). KHV- Genomnachweis 2010 erfolgten bei 25% der untersuchten Betriebe (15 von 60). Allerdings gab es auch nur bei diesen 25% KHV bedingte Seuchenausbrüche. Ergebnisse der ELISA Untersuchungen bei n= 54 Betriebe 17% 6% 77% ohne Ak verdächtig positiv Abb. 3: Ergebnisse der ELISA Untersuchungen bezogen auf die Gesamtzahl der untersuchten Betriebe In 8 der 54 untersuchten Betriebe wurden in 70 bis 90% der Serumproben KHV-spezifische AK nachgewiesen. Bei den untersuchten Fischbeständen aus diesen Betrieben handelte es sich außer in einem Fall um Fischbestände, die entweder 2008 als einsömmrige Karpfen (K1) oder 2009 als zweisömmrige Karpfen (K2) einen KHV-I-spezifischen Seuchenausbruch durchlebt hatten und an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zum Zeitpunkt des Seuchengeschehens positiv mit PCR getestet wurden. Nur einer dieser Fischbestände stammte aus einem bisher KHV-negativ untersuchtem Betrieb, der sich jedoch in unmittelbarem epidemiologischen Zusammenhang zu einem Seuchenherd befindet und als KHV-verdächtig angesehen werden muss. Auf eine erneute PCR-Untersuchung zum Zeitpunkt der Blutprobenentnahme wurde verzichtet. Abbildung 4 zeigt Untersuchungsergebnisse aus einem solchen dreijährigen Karpfenbestand (K3), der als K2-Bestand einen akuten KHV Ausbruch durchlebt hatte. 80% der untersuchten Fische zeigten KHV-spezifische AK. ELISA Ergebnisse 2009 KHV-PCR positiv 120 100 80 SP ratio 60 40 20 0 V1 V2 V3 V4 V5 V6 Probennummer V7 V8 V9 V10 Abb. 4: ELISA Ergebnisse eines 2009 mittels PCR KHV-positiv getesteten Fischbestandes In Abbildung 5 wird die Höhe der KHV-spezifischen AK eines 2008 als K1 KHV-PCR-positiv getesteten Fischbestandes dargestellt. In diesem 2010 als K3 untersuchten Fischbestand wiesen 90% der untersuchten Proben KHV-spezifische AK auf. ELISA Ergebnisse 2008 KHV-PCR positiv 70 60 50 40 SP ratio 30 20 10 0 OZ1 OZ2 OZ3 OZ4 OZ5 OZ6 Probennummer OZ7 OZ8 OZ9 OZ10 Abb. 5: ELISA Ergebnisse eines 2008 mittels PCR KHV-positiv getesteten Fischbestandes Nur bei 11 der insgesamt 54 untersuchten Betriebe erfolgte kein Nachweis KHV-spezifischer AK oder lediglich eine Probe war KHV-verdächtig. Ein eindeutiger regionaler Bezug dieser Betriebe/Bestände zum KHV-I Geschehen in Sachsen 2010 konnte nicht hergestellt werden. D.h. auch in Betrieben/Beständen, die außerhalb des KHV-I Kerngebietes (Ostsächsischer Raum) lagen, wurden KHV-spezifische AK festgestellt. Allerdings wiesen dann weniger als 50% der untersuchten Proben KHV-spezifische AK auf. Auch Betriebe, die aus eigenen Laichfischen Satzfische gewinnen, sich in isolierter Lage befinden, keine Satzfischzukäufe pflegen und bisher nie durch KHV-I Ausbrüche auffällig geworden waren, zeigten bei einem geringen Prozentsatz der untersuchten Proben mit dem hier verwendeten CEFAS ELISA AK auf KHV. ELISA Ergebnisse aus einem KHV unverdächtigen Fischbestand 50 45 40 35 30 25 SP ratio 20 15 10 5 0 -5 K1 K2 K3 K4 K5 K6 Probennummer K7 K8 K9 K10 Abb. 6: ELISA Ergebnisse bei einem Betrieb mit eigenem, KHV-unverdächtigen Laichfischbestand Ein Fischbestand, der aus KHV-I durchseuchten Laichfischen gewonnen wurde, erbrachte mit 2 von 10 positiven Proben das Ergebnis wie in Abbildung 6 dargestellt, d.h. ein Bezug zu den durchseuchten Laichfischen ließ sich nicht herstellen. K3 Bestände, die von Satzfischen aus anderen Bundesländern bzw. EU Mitgliedsstaaten aufgezogen wurden wiesen meist keine oder nur bei wenigen Fischen AK auf. Aus 5 Betrieben, die am KHV Tilgungsprogramm teilgenommen hatten, wurden Serumproben untersucht. Zwei Bestände aus zwei Betrieben wiesen nach Neubesatz mit unverdächtigen Fischen keine AK auf, bei zwei Beständen aus zwei anderen Betrieben hatten 40 bis 50% der Fische AK, in einem weiteren Betrieb sogar 90% der Fische. Bei letzterem deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Fische sich nach dem Besatz infiziert haben, jedoch im Sommer nach der Sanierung nicht erkrankten. Diese Aussage kann dadurch getroffen werden, da ein Teil dieser Fische derselben Herkunft in einen Teich eines anderen Sanierungsgebietes ausgesetzt wurde und diese Fische bei der AK-Untersuchung vollständig negativ blieben. Diskussion: Der Nachweis der KHV-Infektion in sächsischen Fischbeständen sowie deutschlandweit basiert gegenwärtig allein auf dem direkten Erregernachweis durch PCR. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von PCR Methoden entwickelt, die u.a. das Ziel hatten, die Sensivität des PCR zu erhöhen, eine möglichst geringe Nachweisgrenze für das KHV festlegen zu können, um auch bei Vorhandensein weniger Viruskopien positive Ergebnisse zu erzielen und latent infizierte Fischbestände herauszufiltern (S St.-Hilaire et al. 2009). Keine der PCR Methoden scheint bisher jedoch ausreichend in der Lage zu sein, das Virus in der Phase der Latenz bzw. Persistenz nachzuweisen. Die Bestimmung KHV-spezifischer AK kann ein wirksames zusätzliches indirektes Testverfahren zum Nachweis der Infektion sein. Das Projekt hatte zum Ziel, die Verbreitung KHV-spezifischer AK in Sachsen zu untersuchen und bezüglich der aktuellen Seuchenlage bzw. nach vorangegangenen Tilgungsmaßnahmen zu interpretieren. Eindeutige Interpretationen lassen sich ableiten bei Fischbeständen, die zuvor durch einen direkten Erregernachweis in Form des PCR positiv getestet wurden und in der Regel einen Seuchenausbruch durchlebt hatten. In diesen Fischbeständen zeigten 80 bis 90 % der Fische Serokonversion bezüglich KHV und zwar unabhängig davon, ob die Fische als K1 oder K2 den Seuchenausbruch überstanden hatten und unabhängig davon, bei welcher Wassertemperatur die Blutproben zur Serumgewinnung genommen wurden. Anhand der Höhe der AK, die sich zumeist bei einer SP ratio zwischen 20 und 40 einpegelte, liegt die Vermutung nahe, dass in diesen Fischbeständen immer wieder eine leichte Durchseuchung stattfand und die AK Produktion erneut angeregt wurde. Bei einem Fischbestand, der aus einem bisher KHV unverdächtigen Betrieb stammte, sich jedoch mitten im KHV Seuchengebiet befindet, kann geschlussfolgert werden, dass eine KHV-I ohne amtlichen Nachweis vorlag. Der Nachweis von KHV spezifischen AK zwei Jahre nach vorangegangener Infektion bei solch einem hohen Prozentsatz infizierter Fische lag weit über den von Adkison et al. (2005) und Ronen et al. (2003) beschriebenen Nachweiszeiträumen. Selbst geringe Wassertemperaturen zum Zeitpunkt der Probenahme wie z.B. OZ1 – OZ 10, bei 8,5 °C (siehe Anlage 1) schienen eine untergeordnete Bedeutung für das Vorhandensein KHV spezifischer AK zu haben. Keine eindeutige Interpretation kann geliefert werden für Betriebe bzw. Bestände bei denen verdächtige oder wenige AK-Nachweise durch ELISA erhoben wurden. Bei diesen Betrieben müssten weitere serologische Tests durchgeführt werden. Es kann weder ein eindeutiger Bezug zur geografischen Lage der Betriebe, den Produktions- und Zukaufsbedingungen oder der Art und Weise der Reproduktion gezogen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass es sich bei den Nachweisen nicht alleinig um KHV-spezifische AK handeln kann. Beispiel sind die Proben K1 – K 10 (Anlage 1; Abb.6) entnommen aus einem isoliert in Sachsen liegenden Fischereibetrieb mit eigenem Laichfischbestand ohne Fischzukäufe und seit Jahren KHV-I unauffällig. Der AK-Nachweis scheint von der Herkunft der Fische und u.U. vom Alter der zugekauften Fische abzuhängen. So wiesen Fische, die als K2 aus Ungarn, Tschechien, Bayern, Brandenburg oder Thüringen zugekauft wurden entweder keine (Ungarn, Tschechien, BY, 1x Brandenburg) oder und nur 10-20% AK auf. Dies war unabhängig davon, ob die Fische in einem KHV-verdächtigen, sanierten oder unauffälligen Gebiet aufgezogen wurden. Es lässt sich erkennen, dass serologische Ergebnisse nur im konkreten einzelnen Fischbestand und nur unter Einbeziehung eines genauen Vorberichts interpretieren lassen. Aussagen zum Betriebsstatus können mit einer derart geringen biologischen Stichprobengröße nicht gezogen werden. Der AK-ELISA ist als alleiniges diagnostisches Verfahren zur Kontrolle des Sanierungserfolges im Rahmen des KHV-Tilgungsprogrammes nur bedingt geeignet. Auf die Kopplung der Methodik mit der PCR-Diagnostik kann fachlich und rechtlich nicht verzichtet werden. AK-positive Ergebnisse sind als Richtung weisend anzusehen. Bei Neubesatz in Sanierungsgebieten sollte die AK Untersuchung als zusätzliche Untersuchungsmethode einbezogen werden. Um zu belastbaren Aussagen zu gelangen, sind hier weitere AK-Untersuchungen begleitend notwendig. Die Untersuchungsergebnisse des AK-ELISA im Rahmen des Projektes lassen Interpretationen offen, da 1. Der AK-Status des Ausgangsmaterials in diesem Projekt nicht untersucht wurde (keine Zielstellung des Projektes). 2. Eine Stichprobengröße von 10 Proben nur aus einem Fischbestand eines Betriebes das biologische Merkmal KHV-AK zu wenig widerspiegelt. 3. AK-Nachweise in völlig unverdächtigen Betrieben ohne epidemiologischen Zusammenhang zu KHV- Seuchenausbrüchen und bei Betrieben mit eigener Reproduktion den Verdacht auf Kreuzreaktionen zuläßt. 4. Der CEAFAS AK-ELISA eine hohe Serumverdünnung benutzt, um die Spezifität gegenüber KHV zu erhöhen. Diese wiederum führt zu einem Sensitivitätsverlust, so dass bei latent infizierten Fischen falsch negative Ergebnisse auftreten können. Zusammenfassung: Mit dem vorliegenden Projekt konnten erste Aussagen zum Vorhandensein KHV-spezifischer AK in sächsischen Fischhaltungsbetrieben getroffen werden. Um die Ergebnisse in Beziehung zum aktuellen Seuchengeschehen bzw. zu Sanierungserfolgen des KHV Tilgungsprogramms setzen zu können, sind höhere Stichprobenzahlen bei konkreten Vorberichten in einzelnen Betrieben notwendig. Besonders wichtig wäre zu klären, wie sich der AK-Verlauf nach erfolgter KHV- Infektion im Jahresverlauf bzw. über mehrere Jahre hinweg darstellt. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse lassen eine Reaktivierung der Immunantwort vermuten. Diesen Fragestellungen wäre nachzugehen, um zukünftig serologische Untersuchungsergebnisse in die Erkenntnisse um den Verlauf der KHV-I, deren Überwachung und Bekämpfung einbeziehen zu können sowie nachweislich freie Bestände überwachen und schützen zu können. Literatur: Adkison M A, Gilad O, Hedrick R P (2005): An enzyme linked immunosorbent assay (ELISA) for detection of antibodies to the koi herpesvirus (KHV) in the serum of koi. Cyprinus carpio. Fish Pathology 40, 53-62 Feneis B, Scheinert P, Geldhauser F, Wedekind H (2009): KHV-Monitoring in Karpfenteichen Bayerns. Fischer und Teichwirt 11, 414-415 N G H Taylor, P F Dixon, K R Jeffery, E J Peeler, K L Denham and K Way (2009): Koi herpesvirus: : Distribution and prospects for control in England and Wales. Journal of Fish Diseases 33, 221-230 Pfeil-Putzien C, Baath C (2010): Begleitende Untersuchung eines KHV-infizierten Fischzuchtbetriebes. Fischer und Teichwirt 11, 408-409 Ronen A, Perelberg A, Abramowitz J, Hutoran M, Tinman S, Bejerano I, Steinitz M & Kotler M (2003): Efficient vaccine against the virus causing a lethal disease in cultured Cyprinus carpio. Vaccine 4677-4684 S St-Hilaire, N Beevers, C Joiner, R P Hedrick and K Way (2009): Antibody response of two populations of common carp, Cyprinus carpio L., exposed to koi herpesvirus. Journal of Fish Diseases 32, 311-320 Uchii K, Matsui K, Iida T and Kawabata Z (2009): Distribution of the introduced cyprinid herpesvirus 3 in a wild population of common carp, Cyprinus carpio L. Journal of Fish Diseases 32, 857-864 Anlagen: Anlage 1, Brauer samples Nov 2010 Anlage 2, Brauer samples Oct 2010