Argument für Verkleinerung Stadtrat

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Kantons-/Gemeinderat
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Winterthur, 02.04.2007
Stellungsnahme der SVP-Fraktion betreffend die Überprüfung der Organisation der
Stadtverwaltung auf die Frage "5 statt 7 Stadtratsmitglieder“
Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin, geschätzte Damen und Herren Stadträte, verehrte
Kolleginnen und Kollegen
Die SVP-Fraktion dankt dem Stadtrat für den sehr ausführlichen und umfangreichen Bericht.
Es ist sicher legitim, wenn Parteien - die in den Regierungen vertreten sind, sich eher negativ
gegen eine Verkleinerung einer Exekutivbehörde aussprechen. Im selben Masse ist es aber
auch sicher legitim, wenn es berechtigte Stimmen aus der Bevölkerungen und von politischen
Strömungen gibt, die das heutige System mit 7 Exekutivmitgliedern hinterfragen.
Als erstes Argument gegen eine Reduktion der Zahl der Regierungsmitglieder wird meist eine
höhere Effizienz und die Wichtigkeit des Lobbyierens angeführt. Dieses Argument ist nicht
stichhaltig: Es gibt bis heute keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass ein
Gremium von 7 oder mehr Personen besser und effizienter in der Sache arbeitet, als ein solches
von 5 Personen. Im Bereich zwischen fünf und neun Personen sind für gute Ergebnisse der
Teamarbeit nicht die Gruppengrösse massgebend, sondern exzellente Führungsarbeit, die
gründliche Vorbereitungen von Geschäften sowie zeitgemässe Verfahren und Methoden der
Entscheidungsfindung.
Ebenfalls nicht stichhaltig ist das Kostenargument: Die Arbeitsleistung, die heute durch sieben
Regierungsmitglieder erbracht wird, muss bei einer Reduktion nicht grundsätzlich höher
ausfallen. Regierungen bzw. Exekutivbehörden, die Aufgrund von Volksabstimmungen
verkleinert worden sind, haben bis heute eigentlich diese These bestätigt. Auch mussten nicht
merklich mehr Amtsleitende Personen eingestellt werden.
Natürlich kann man sagen, dass eine Kantonsregierung nicht sie selbe Intensität erfahren muss,
wie das in einer Stadtregierung oftmals der Fall ist. Auch die gängigsten Argumente der
vehementesten Gegnerinnen und Gegner zur Verkleinerung von Exekutiven halten einer
vertieften Prüfung nicht Stand: Als Gegenargument wird häufig angeführt, in einer Regierung
sollen möglichst breite Bevölkerungsschichten vertreten sein. Die Aufgaben einer Regierung
sind aber primär die Führung und Leitung des Gemeinwesens sowie der Vollzug der
Gesetzgebung. Die Regierung soll führen, nicht verwalten; dies fordert heute meist auch das
Verfassungsrecht auf vielen Kantons- und Gemeindeebenen.
Die Aufgabe der Staatsleitung und Verwaltungsführung erfordert in der Exekutive möglichst viel
Führungskraft. Auch in einem Konkordanzsystem kann es somit nicht darum gehen, dass in der
Exekutive ein möglichst breites politisches Spektrum vertreten ist. Das schweizerische System
der Staatsführung setzt vielmehr voraus, dass team- und entschlussfreudige Persönlichkeiten in
die Regierung gewählt werden. Auch eine kleine Exekutive kann ein Sensorium für
Minderheitsmeinungen entwickeln; sie muss dies angesichts unserer Referendumsdemokratie
auch tun. Die politische Plattform für ein möglichst breites Meinungsspektrum ist in den
Kantonen und in grösseren Gemeinden ja bekanntlich das Parlament.
Sachlich richtig ist, dass kantonale oder städtische Regierungen, die in den letzten Jahren
verkleinert worden sind, nach wie vor sehr gut funktionieren. Zudem sind bis heute weder
gesellschaftlich noch wirtschaftlich nachteilige Entwicklungen festgestellt worden. Als Massstab
bzw. Vergleichsparameter für meine aufgeführte Feststellung habe ich den Regierungsrat des
Kantons Thurgau sowie die Exekutivbehörde unserer Bundesstadt Bern genommen.
Die Hauptursache der zum Teil übermässigen Belastung von Regierungsmitgliedern hat oft
nichts mit der Grösse des Gremiums zu tun, sondern mit dem Departementalprinzip. Das heisst,
die Koppelung der Mitgliedschaft in einer Exekutive mit der Funktion als politische und
administrative Spitze eines Departements oder Ressorts. Exekutivmitglieder müssen dadurch
mindestens drei Rollen gleichzeitig wahrnehmen: Sie sind zuerst einmal Mitglied in einer
Kollegialbehörde, dann Departementsvorsteherin bzw. -vorsteher und zu guter letzt noch
Parteipolitikerin bzw. -politiker.
Der dadurch entstehende Rollenkonflikt verhindert eine gesamtheitliche, nachhaltige
Regierungspolitik und führt oftmals zu Blockierungen. Weil sich unsere Exekutiven oftmals nicht
als Kollektiv, sondern als Versammlung von Departementschefs wahrnehmen, herrscht in
diesen Kollegialbehörden ein Vorrang der sektorialen Politik. Die Diskussionen um "5 statt 7"
zielen – so wie sie derzeit geführt werden – somit mehrheitlich am Reformbedarf vorbei. Aber
gerade diese Reform-Diskussionen müsste eigentlich zuerst in Angriff genommen werden.
Reformen und Änderungen der Verwaltungsstrukturen sind zwangsläufig ein Muss, sollen
sowohl finanz- wie auch personalpolitisch grundlegende Änderungen an einem vorhandenen
System vorgenommen werden.
Aus genannten Gründen nimmt die SVP Fraktion den vorliegenden Bericht im negativen Sinne
zur Kenntnis.
Für die SVP-Fraktion
Gemeinderat René Isler
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