SCHULKOMPETENZZENTRUM FERLACH: ERWEITERUNG DER HÖHEREN TECHNISCHEN BUNDESLEHR- UND VERSUCHSANSTALT & NEUBAU DER FACHBERUFSSCHULE SCHULHAUSGASSE 10-12 | A – 9170 FERLACH ANONYMISIERTE FRAGEBEANTWORTUNG 0. Vorbemerkung Fragen mehrerer TeilnehmerInnen zu einem Thema werden mit dem Zeichen „ /“ getrennt gelistet und am Ende der Liste beantwortet. I. FRAGEN AUS DEM PROTOKOLL DER ÖRTLICHEN BEGEHUNG UND DES INFORMATIONSGESPRÄCHS VOM 10.12.2015 1. Sind beide Schulen als jeweils eigener Baukörper mit klar ablesbarer Adresse gewünscht, oder ist eine Unterbringung der Funktionen in einem Gebäude vorstellbar? Nachdem es um Synergien der beiden Gebäude geht, können diese auch in einem Gebäude verschmelzen. Die beiden Schulorganisationen sollen zu einem Schulkompetenzzentrum mit einem gemeinsamen Haupteingang zusammengeführt werden. Innerhalb des Gebäudes sollen die Schulen allerdings organisatorisch getrennt bleiben. 2. Können Klassenräume gemeinsam genutzt werden? Im Raum- und Funktionsprogramm der Auslobung sind die gewünschten Raumzusammenhänge definiert. 3. Wem gehört das Grundstück 499/8? Das Grundstück ist im Besitz der Bundesimmobilien GmbH. und nicht wettbewerbsrelevant. 4. Braucht die Galvanik-Werkstätte natürliches Licht? Natürliches Licht in den Klassenräumen und Werkstätten ist notwendig; allerdings müsste an der Südseite gut beschattet werden bzw. wäre wenig direktes Sonnenlicht gut. 5. Wie kann man sich die sogenannten Einbringöffnungen vorstellen? Es handelt sich um Öffnungen in den Außenwänden für die Einbringung von Maschinen und anderen großen Anlageteilen. Wesentlich ist ein befahrbarer Weg/befestigter Untergrund zur Einbringöffnung. Die Einbringöffnung muss aber nicht täglich verfügbar sein, sehr wohl aber muss dies die LKW-Zufahrt. Eine Einbringöffnung könnte theoretisch auch ein großer Lichtschacht mit entsprechendem Querschnitt sein. 6. Wurde vom Auslober in Erwägung gezogen, Grundstück Nr. 499/8 in das Wettbewerbsgebiet mit aufzunehmen? Das wurde im Vorfeld diskutiert. Es wurde aber entschieden, das Grundstück nicht in das Wettbewerbsgebiet aufzunehmen. 7. Welche Anforderungen müssen die Außenanlagen erfüllen [Barrierefreie Zugänge, Grünflächen etc.]? Barrierefreie Zugänge sind notwendig. Grünflächen sind laut Bebauungsplan mit 30% des Baugrundstücks definiert. Dieser Prozentsatz ist nicht zwingend einzuhalten und kann über andere Teile auch nur zu Teilen kompensiert werden [begrünte Flachdächer]. Der endgültige Prozentsatz wird an das Siegerprojekt durch einen Teilbebauungsplan angepasst werden. 1 8. Wie oft erfolgt eine Lieferung per LKW und wie groß sind die LKWs? Anlieferungen können täglich erfolgen; es handelt sich grundsätzlich um 2-3achsige LKWs, keine Sattelschlepper. 9. Ist das Parken im Eingangshof gestattet? Nein, der Eingangsbereich ist eine parkfreie Zone. 10. Soll der Eingangshof dezidiert so bleiben, wie er jetzt ist? Man könnte auch einen anderen zentralen Eingang finden, dieser müsste aber an den Bestand im EG anschließen, andere Eingriffe in den Bestand sind nicht gewünscht. Der Innenhof könnte auch bebaut werden. Die Belichtung für die Bestands - Klassenräume und Werkstätten lt. ÖISS müsste aber gewährleistet sein. 11. Der Gestus des Hofes entspricht nicht der Architektur im Foyer! Die Grundkonfiguration des Bestandes muss erhalten bleiben; es wird auf Pkt. C3 der Auslobung verwiesen. 12. Der Schusskanal ist nicht in den Plänen eingezeichnet. In den Bestandsplänen der BIG [Anmerkung: siehe Beilage D1.4] ist er eingezeichnet. 13. Neu zu schaffende Flächen können vermutlich nur im Norden situiert werden und mit dem Bestands- Stiegenhaus Verbindung schaffen. Stimmt das? Die geforderten Flächen sind prinzipiell im gesamten Wettbewerbsgebiet situierbar; der nördliche Bereich bietet sich nach dem Abbruch der FBS als größte freie Fläche dafür an. Eine Überbauung der im UG 2 befindlichen Flächen im Bereich Schusskanal, Schießstand etc. ist möglich. Sollten die Nutzflächen an dieser Stelle nicht vollständig untergebracht werden können, sind sie an anderen Stellen des Wettbewerbsgebietes zu verorten [Penthouse, Aufstockung, Bebauung Innenhof, Überbauung Innenhof …]. 14. Sind neue Parkplätze zu schaffen? Nein, siehe Pkt. B2.4 und B2.6 der Auslobung. 15. Der Innenhof der HTBLVA hat relativ wenig Aufenthaltsqualität. Halten sich die SchülerInnen dort auf? Der Hof ist prinzipiell kein Aufenthaltsort für sie. Er ist lediglich Durchgangsraum auf dem Weg zum Internat, oder zur Mittagspause im Ort etc. 16. Was hat es mit dem Kunstwerk im Innenhof der HTBLVA auf sich? Das Kunstwerk steht laut Aussage der Schuldirektion symbolisch für die Themen Jagd und Büchsenmacherei. 17. Ist das Kunstwerk zwingend zu erhalten? Grundsätzlich ist die Erhaltung des Kunstwerkes wünschenswert. Sollte der Wettbewerbsbeitrag eine Bebauung des Innenhofes vorsehen, ist im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens eine Veränderung / Verlegung des bestehenden Kunstwerkes in Abstimmung mit der Künstlerin zu erarbeiten. Die Einhaltung des Kostenrahmens ist zu gewährleisten! 18. Inwiefern ist die HTBLVA derzeit barrierefrei erschlossen? Die barrierefreie Erschließung ist über den Lift im nördlichen Bereich des Gebäudes gewährleistet. 19. Braucht man noch einen weiteren Personenlift für den Bestand? Nein. 20. Gibt es zum pädagogischen Konzept der beiden Schulen etwas zu sagen, das in Bezug auf die Klassenräume und Zonen wichtig wäre? Modernen Unterrichtsansätzen [ kompetenzorientiertem und kooperativem Lernen etc. ] entsprechend und intern schulorganisatorisch zu klären ist die gemeinsame Benutzbarkeit von Klassen, die prinzipiell wünschenswert ist; ebenso wie klassenübergreifende Zugänge.Wesentlich sind gemeinsame Zonen für FBS und HTBLVA. Die FBS hat keine Aula/Aufenthaltsbereiche, es ist/sind auch keine gewünscht, weil man eben eine Mischung mit der HTBLVA wünscht. Die Gruppen in der FBS variieren, hier geht es um ca. 150 SchülerInnen in zehn Klassen, betreut von 10 LehrerInnen, aufgeteilt auf drei Turnusse. Die SchülerInnen sind ca. 45 h pro Woche im Haus. Die HTBLVA hat ca. 650 SchülerInnen und ist dauerbeschult. 2 21. Wo finden Veranstaltungen statt? In der HTBLVA befinden sich zwei Räume, die für Veranstaltungen genützt werden können: der Bibliotheksraum im EG mit ca. 60m² und darüber liegend ein gleich großer Raum, der vorwiegend für Prüfungen genützt wird. Für größere Raumanforderungen steht der auf dem Nachbargrundstück befindliche Turnsaal [Dreifachturnhalle] zur Verfügung. 22. Wie lange dauert ein Unterrichtstag? Bis ca. 17:00 Uhr. 23. Sind die Unterrichtszeiten in der FBS wie in einer normalen Schule? Ja. 24. Wird bezüglich Modells eine Grundplatte zur Verfügung gestellt? Nein. Der digitale Plan liegt den Unterlagen bei [Anmerkung: Beilage D.1.6] 25. Sind Schaubilder tatsächlich ausgeschlossen? Ja, das sind sie. Die Bauaufgabe ist am Modell sehr gut ablesbar. 26. Sind axonometrische Darstellungen erlaubt? Nein, dreidimensionale Darstellungen sind nicht erlaubt; falls vorhanden, müssen sie vom Wettbewerbsbüro überklebt werden. Das betrifft auch Skizzen. II. ALLGEMEINE FRAGEN [organisatorische Fragen, allgemeine Fragen zur Auslobung, Fragen zu beiden Schulen] 27. Lt. Ausschreibung und lt. Kolloquium können die Schulen einen Haupteingang haben. Sind zwei Haupteingänge auch vorstellbar? Gewünscht ist ein Haupteingang, siehe dazu auch Frage 1. 28. Die Werkstätten im Keller brauchen natürliches Licht. Sind Oberlichte ausreichend? Werden Kellerfenster oder Böschungen gewünscht? Die Belichtungsflächen sind lt. OIB bzw. ÖISS zu bemessen. 29. Sind weitere Besichtigungstermine, nach der ersten Fragebeantwortung, im Schulzentrum Ferlach denkbar und wäre dann auch eine zweite Fragebeantwortung vorgesehen? Nein. 30. Wir sind als Einzelbüro bereits für den Wettbewerb angemeldet. Können wir dennoch mit einem zweiten Architekturbüro eine ARGE eingehen? Wie ist die korrekte Vorgehensweise für diese Anmeldung? Der Teilnahmeantrag kann auch von einem Einzelbüro heruntergeladen werden, das nach der Anmeldung, aber vor Abgabe des Wettbewerbsprojektes, eine ARGE bildet. In diesem Fall ist im Teilnahmeantrag die ARGE ausdrücklich anzuführen und zu beachten, dass jeder Teilnehmer am Verfahren nur einmal teilnahmeberechtigt ist (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft); siehe dazu Auslobung, Pkt.A3.1. 31. Aus meiner Sicht ist die 0 Ebene der Modellgrundplatte zu hoch (457) – so können Vertiefungen im Gelände schwer bzw. nicht dargestellt werden (Oberkante des Geländes von ca. 458 bis ca. 460) – man sollte die 0 Ebene der Modelleinsatzplatte um 3m1 nach unten setzen, ist dies möglich? Die Modelleinsatzplatte ist nach dem neuen Modelleinsatzplattenplan zu erstellen. Dieser ist ab 14.01.2016 vom Server des Wettbewerbsbüros ( www.baunet.cc ) downloadbar. Anschlusshöhen sind angegeben. Absenkungen können berücksichtigt werden. 3 32. Ist es möglich, die Jurysitzung im Internet als Live Stream zu übertragen? Nein, die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich, siehe Pkt. A 6.4 der Auslobung. 33. Sind zusätzlich zu den Prüfplänen auch Pläne bezüglich der Dichteberechnung abzugeben? Siehe Pkt. B3.2.1.1 der Auslobung: Nachweis der eingehaltenen Geschossflächenzahl [GFZ] und Abstände lt. Plan Wettbewerbsgebiet. 34. Kann davon ausgegangen werden, dass im Bereich des Wettbewerbs-Areals keine neuen Parkplätze zu planen sind? Ja. 35. In der Auslobung wird die Möglichkeit einer „geringfügigen“ Dichteerhöhung in den Raum gestellt – dichterelevante Aussagen wurden in der Niederschrift der Stadt Ferlach vom 13.07.2015 jedoch nicht getroffen – wie groß ist nun der Spielraum in dem die Dichteerhöhung angedacht werden kann? Ob und in welchem Ausmaß eine Dichteerhöhung erfolgen kann, ist entwurfsabhängig und im Vorfeld nicht festzulegen. Sollte das Siegerprojekt eine Dichteüberschreitung aufweisen, wird diese im Rahmen der Jurysitzung diskutiert und vom Preisgericht eine Empfehlung ausgesprochen werden. Prinzipiell ist die Einhaltung der Dichte anzustreben. Vgl. auch Pkt. B2.1 der Auslobung. 36. Könnten Fotos vom Einsatzmodell zur Verfügung gestellt werden bzw. kann man diese beim Modellbauer anfordern? Fotos vom Einsatzmodell werden den WettbewerbsteilnehmerInnen ab 25.02.2016 als Download vom Server des Wettbewerbsbüros ( www.baunet.cc ) zur Verfügung gestellt. 37. Die Modellbauplatte liegt auf 457,00. Kann ein Vermesserplan mit Höhenschichtenlinie je 0,5 Meter Höhe geliefert werden? Nein, ist selbst zu erstellen. Siehe dazu auch Frage Nr. 31. 38. Auf welchem 0,00 = Meereshöhe ist das Foyer situiert? Siehe Pkt. B3.2.1.1 der Auslobung: 0,00 = 461,01 ü.A. 39. Sind die unter C 2.2.6 angegebenen Sanitärflächen pro Geschoß für die FBS und HTL gedacht? Die angegebenen Sanitärflächen gelten pro Geschoß, siehe Pkt. C 2.2.6 der Auslobung. 40. Ist eine bestimmte Mindestgangbreite für die Gänge vorgesehen? Die Gänge sind lt. OIB bzw. ÖISS bzw. Kärntner Bauvorschriften zu planen. 41. Sind die Garderoben für FBS und/oder HTL gedacht und von der Größe ausreichend? Für FBS. Ja. 42. Muss nördlich des Bestandes eine PKW Überquerung des Geländes erhalten bleiben? Nein. 43. In der Auslobung steht, dass die LKW auf ebener Fläche abgestellt werden müssen. Darf die bestehende Anlieferung in der HTBLVA nicht auch für das neue Gebäude benutzt werden? Ein LKW kann hier ja nicht ebenerdig abgestellt werden... Die bestehende Anlieferung kann auch für das neue Gebäude genutzt werden. 44. Ist es möglich im UG bis zum Ende des Wettbewerbsgebiets zu bauen? Vgl. Pkt. B 2.1 der Auslobung: wo lt. Bebauungsplan 4m vorgeschrieben sind, kann unterirdisch auf alle Fälle an die Grundgrenze gebaut werden; in den anderen Bereichen sind die Abstände lt. Kärntner Bauvorschriften einzuhalten. 45. Was soll man als UG betrachten? Das existierende UG ist ja nicht mehr als 50% unterirdisch. Bezogen auf die Geschoßflächenzahl und deren mögliche Überschreitung ist beim Nachweis der Geschossflächenzahl eindeutig erkennbar nachzuweisen, ob das Bestands-UG in der GFZ Berücksichtigung findet, oder nicht. Gefordert sind nur die BGF – Flächen der neu zu projektierenden Flächen. Siehe Pkt. B2.1 der Auslobung. 4 46. Dürfen PKW Abstellplätze außerhalb des Wettbewerbsgebiets positioniert werden? Nördlich des Gebiets würde es möglich sein ohne die öffentliche Erschließung zu stören. Ist nicht erwünscht. Die Parkplätze werden ausschließlich auf dem Grundstück 499/8 untergebracht. 47. Ist es möglich, nähere Angaben bezüglich Raumhöhen zu haben? Nur wenig Räume sind in der Auslobung bzw. Im Raumprogram diesbezüglich gekennzeichnet. Wenn nicht anders angegeben, sind die Raumhöhen lt. OIB, ÖISS und Kärntner Bauvorschriften zu wählen. 48. Die Gebäudeabstände im Süden und im Osten werden nach Kärntner Bauvorschriften festgesetzt. Sind diese verbindlich einzuhalten? Ja. Ist es denkbar diese unter Berücksichtigung des Städtebaulichen Ensembles zu unterschreiten? Nein. 49. Welche Bestandspläne gelten? Die des “Arch. Di. Egger“ oder die der BIG? Aus welchem Grund wurden zwei Versionen zur Verfügung gestellt? Es gelten die Bestandspläne von Arch. DI Egger und im UG 2 ergänzend jene der BIG. 50. Sollen die Parkplätze auf dem Grundstück 55/1 und 560/3 (Lehrerparkplätze) erhalten bleiben? Nicht notwendig. 51. Das Funktionsprogramm ist nach den Farbvorgaben zu kennzeichnen. Welche Farbe soll für die gemeinsam genutzten Flächen verwendet werden? Ist frei wählbar. 52. Haustechnik – keine Flächen ausgewiesen Vorgaben Flächen Haustechnik/Heizung für Erweiterung HTBLVA bzw. für FBS? Keine Vorgaben. Siehe auch Frage 65. 53. Welche Räume dürfen nicht durch (Arbeits)Lärm betroffen werden – reine (Still)Unterrichtsräume? Prinzipiell sind die Klassenräume Unterrichtsräume; sollten Werkstätten neben Klassenräumen liegen, ist für notwendige Schallschutzmaßnahmen zu sorgen. Entwurfsabhängig. III. FRAGEN ZUR HTBLVA: 54. In der Flächenaufstellung gibt es für die HTL eine Kantine mit Speisenausgabe. Soll diese zusätzlich zum bestehenden Buffet errichtet werden? Ja. 55. Soll für zwei Klassenräume jeweils eine Pausenfläche ( Individualisierungslounge ) vorgesehen werden? Nein. 56. Sind die Räume 2.30 – 2.33 als ein getrenntes Objekt wie momentan zu betrachten, oder sollen sie direkt in das Schulzentrum integriert werden? Entwurfsabhängig; beides ist möglich. 57. Ist die Nähe bzw. direkte Verbindung der unter Punkt C2.2.5 (Härtereiwerkstätte usw.) angeführten Werkstätten und Labore zu bestehenden ähnlichen Werkstätten der HTBLVA erforderlich? Nein. 5 58. Aus welchen Gründen hat das Bestandsgebäude unterschiedliche Geschosshöhen? Unterschiedliche Raumhöhen ergaben sich aufgrund unterschiedlicher Funktionen von Werkstätten und Klassenräumen. 59. Müssen alle Ebenen bzw. alle Räume des neuen Gebäudes mit einem Lastenaufzug versorgt werden können? Wenn alle neuen Geschosse mit dem Bestandslift (Lastenlift) erreichbar sind, dann nicht; wenn nicht, sind alle neuen Geschosse mit einem neuen Lift barrierefrei anzubinden. Dieser ist dann als Lastenlift auszubilden, Kabinenlichte: ca.2,0 x 2,8m. 60. Darf der Schießstand verändert werden? Bzw. Gekürzt? Er steht genau dort wo das UG des neuen Gebäudes sein könnte. Veränderung ist möglich, er darf aber nicht gekürzt werden. Hinweis: er befindet sich in UG2. 61. Ist der existierende Aufzug nördlich der HTBLVA nur für Lasten gedacht? Oder auch für Schüler verwendbar? Für Lasten und für den Personenverkehr, allerdings nicht für die SchülerInnen. 62. Ist es denkbar über dem Bestandsgebäude der HTBLVA zu bauen? Gibt es statische Einschränkungen? Siehe Beilage D3.6. und D 3.3 63. Darf man am Vorplatz der HTBLVA bauen? Darf man diesen verändern? Ja. 64. Darf der Schusskanal (Waffenlagerraum, Schießstand) statisch bedingt überbaut werden? Ja. 65. Vorhandene Haustechnik/Heizung für Erweiterung HTBLVA ausreichend? Die Zuleitung ist wahrscheinlich nicht ausreichend, es sind aber keine neuen Räume für die Haustechnik vorzusehen. 66. Ad C2.2.4 Ist für 2.23 ein Stuhllager vorhanden? Soll ein Stuhllager innerhalb der ausgewiesenen Fläche realisiert werden? Oder sind die Flächen zusätzlich zu schaffen? Es sind keine zusätzlichen Flächen zu schaffen. 67. Die Bestandspläne zeigen nur im Bestand ‚ “ Altbau“ HTBLVA eindeutig die Tragkonstruktion. Können entsprechende Informationen auch über den Bestand „ Neubau“ HTBLVA zur Verfügung gestellt werden? Die Bestandsgebäude im jetzigen Zustand weisen durchgehend gleiche statische Konstruktion auf. 68. Ist der Raum 2.24 in der Nähe der bestehenden Kantine (Fahrschüler) zu situieren? Welche Synergien können erwartet werden (Speisenausgabe)? Nein, keine Vorgabe. 69. Sind die Räume 2.25 bis 2.30 Arbeits- und Aufenthaltsräume? Sind Arbeitsräume. IV. FRAGEN ZUR FBS: 70. Ist die ursprüngliche Situation für die Räume 1.12-1.23 als „halbunterirdisches“ Geschoss in der FBS auch im Neubau beizubehalten? Nicht zwingend notwendig; entwurfsabhängig. 71. Soll der Raum 1.12 „Galvanik“ unterteilbar sein, oder wird er als ein Raum genutzt? Nein, soll ein Raum sein. 6 72. Sind Umkleiden sowohl im EG, als auch im UG der FBS erforderlich? Entwurfsabhängig. 73. Soll die Direktion und das Sekretariat der FBS bevorzugt im EG oder OG situiert werden? / Gibt es ein bestimmtes Geschoß, wo die Direktion der FBS untergebracht werden soll? Entwurfsabhängig, keine Vorgabe. 74. Ist die ursprüngliche Anlieferungssituation für die FBS im Groben beizubehalten, oder kann die Zufahrt umgestaltet werden? Kann umgestaltet werden. 75. Was ist BÜ (z.B. Raum Nr. 1.06 lt. Raumprogramm)? Berufsübergreifende Werkstätte. Hier findet für die Oberflächentechniker der Praktikum- bzw. Laborunterricht im Bereich des Gestellbaus statt. Ebenso ist diese Werkstätte die Bankwerkstätte der Büchsenmacher. BÜ kommt ursprünglich von Büchsenmacher. 76. Wie ist der Satz „Dieser Abschnitt wird zusammenhängend ausgeführt“ zu verstehen? Sind verschiedene Bauphasen vorgesehen? Funktionseinheiten sind im räumlichen Verband zu planen. Nur eine Bauphase. 77. Bei welchen Räumen genau sind die Einbringöffnungen 3x3 m zu situieren? / Bei welchen Räumen genau ist 4 Meter Raumhöhe gefragt?/ Ist im Raum – und Funktionsprogramm der Auslobung jeweils unter „Bemerkungen“ definiert. 78. Lt. Raumprogramm müssen die Räume 1.16, 1.25, 1.26 und 1.27 Einbringöffnungen haben. Sind alle diese Öffnungen 3x3m groß? Prinzipiell ja, die Verteilung kann aber auch intern durch Verbindungstüren in die notwendigen Räume gelöst werden. Eine Einbringöffnung muss auf jeden Fall gegeben sein. 79. Reicht es, wenn ein Fassadenelement demontabel ist, oder muss es eine 2flügelige Tür sein? Muss sie bodenbündig mit Terrain sein, oder geht ein großer Lichtschacht, Größe? Ist das Einbringen von oben auch möglich, oder muss es von der Seite sein? Vgl. Frage 5. 80. 1,28, 1,29, 1,30: Müssen diese Räume direkt von außen mit einem LKW erreicht werden? Oder reicht es, wenn die Lasten von Innen angeliefert werden können? Warum werden diese Räume als „Verwaltung“ bezeichnet? Der Begriff „Verwaltung“ bedeutet, dass diese Räume nicht für den Unterricht mit Schülern, sondern für die schulinterne Materialwirtschaft bestimmt sind. Raum 1.28: Lagerraum Material Oberflächentechnik Raum 1.29: Lagerraum Metalle/Büchsenmacher/Zuschnitt Raum 1.30: Lagerraum Instandhaltung Die Räume 1.28 und 1.29 sowie 1.30 müssen durch ein (gemeinsames) Einfahrtstor (z.Bsp.Rolltor) beliefert werden können. Dabei genügt ein Tor, die angelieferten Materialien können intern verteilt werden. Raum 1.20: Säurelagerraum Raum 1.21: Basen-/Laugen Lagerraum Raum 1.22: Giftlagerraum Raum 1.23: Pulverlagerraum Die Säuren und Laugen, div. Chemikalien und Pulver werden mittels LKW angeliefert. Diese Waren könnten über die Räume 1.28 oder 1.29 in das Gebäude eingebracht werden und von dort auf die Räume 1.20, 1.21,1.22 und 1.23 zugeteilt werden. Die Räume 1.20, 1.21, 1.22 und 1.23 wären idealerweise in der Ebene der Oberflächentechnik Werkstätten (vermutlich im UG,- geringe Transportwege der Chemikalien – geringes Unfallrisiko) zu planen. 7 Wenn notwendig, können diese Lagerräume auch im EG neben den Räumen 1.28, 1.29 und 1.30 angesiedelt sein. Ein entsprechender Materiallift müsste in jedem Fall die Versorgung der Oberflächentechnik Werkstätten (Galvanik usw.) durch die Chemikalien ermöglichen, die in den Räumen 1.20, 1.21, 1.22 und 1.23 gelagert werden. 81. Aus welchem Grund müssen Räume wie 1.12-1.23 im UG positioniert werden? Aus Sicherheitsgründen? Wenn ja, soll dieser UG nicht komplett unterirdisch sein? Natürliches Licht? / 1.12 bis 1.25: Müssen diese Räume Blick nach außen haben? Direkten Ausgang nach außen? Oberlicht? Nur 1.12, 1.14 u 1.16 sind im UG zu positionieren (aufgrund der Raumhöhe von 4m!), vgl. Pkt. C2.1.2 der Auslobung. Belichtungen lt. OIB, ÖISS und Kärntner Bauvorschriften. Werkstätten sind wie Klassenräume zu betrachten. 82. Bei Raum 1,18: was versteht man genau unter “angeschlossen”? Angeschlossen heißt in unmittelbarer räumlicher Nähe. 83. Ist eine Liftanlage für den Neubau der FBS erwünscht? Nur dann, wenn über den Bestandslift der HTBLVA nicht alle Geschoße erreicht werden können. Vgl. Pkt. B2.7 der Auslobung. 84. Was bedeutet “PA Unterricht”? Den Unterrichtsgegenstand „ Praktische Arbeit“ nennt man PA Unterricht. 8