GERMAN MITTELSTAND IN RUSSLAND 2016 Ein Leitfaden zum Geschäftserfolg 60 LOKALISIERUNG UND IMPORTABLÖSUNG DR. TATIANA VUKOLOVA Juristin, Senior Associate, Rödl & Partner, Moskau DER SPEZIELLE INVESTITIONSVERTRAG Ein neues Instrument der russischen Lokalisierungspolitik Bereits seit 2012 steuert die russische Regierung die inländische Wirtschafts- und Industriepolitik in Richtung der Lokalisierung und Importsubstitution. Unternehmen, die in Russland produzieren oder eine Produktion planen, sollen gegenüber reinen Handelsunternehmen bevorzugt werden. Um der neuen innerpolitischen Marschroute eine gesetzliche Grundlage zu geben, ist am 31. Dezember 2014 das Föderale Gesetz »Über die Industriepolitik in der Russischen Föderation« (Nr. 488-FZ; im Folgenden: »Industriegesetz«) und mit ihm auch die Regelung in Artikel 16 dieses Gesetzes über die sogenannten »speziellen Investitionsverträge« in Kraft getreten. Der spezielle Investitionsvertrag wird zwischen einem Investor (einer natürlichen oder juristischen Person) und der Russischen Föderation, einem Subjekt der Russischen Föderation oder einer Kommune geschlossen. Dabei verpflichtet sich der Investor, auf dem Gebiet, dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation eine Produktionsstätte industrieller Art zu errichten, zu modernisieren und oder zu erwerben. Die Besonderheit des speziellen Investitionsvertrages – was auch diese Figur von anderen Fördermechanismen wie zum Beispiel einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft unterscheidet – ist, dass die staatliche Vertragspartei im Gegenzug keine Investitionen von Finanzmitteln verspricht oder Eigentum an dem Objekt erwirbt, sondern den Investor durch Steuer- und Zollermäßigungen und andere Vorzugsrechte privilegiert. Darüber hinaus sollen nach dem Abschluss des Vertrages nachträglich eingeführte gesetzliche Einschränkungen und Verbote nicht auf den Investor anwendbar sein. Seit der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 708 »Über die speziellen Investitionsverträge in gesonderten Industriebranchen« vom 16. Juli 2015 ist nunmehr auch klar, welche Handlungen seitens des Investors für den Abschluss des speziellen Investitionsvertrages unternommen werden müssen. Um das Verhandlungsprozedere zwischen den Parteien zu erleichtern, hat die Regierung neben der Regierungsverordnung ein Musterformular eines speziellen Investitionsvertrages herausgegeben, der den groben Rahmen von möglichen Vertragsbedingungen festlegt und von den Parteien bezüglich einzelner Verpflichtungen mit Inhalt gefüllt werden muss (im Nachfolgenden: Musterformular). ANTRAGSTELLUNG Der spezielle Investitionsvertrag wird für die Dauer des jeweiligen Investitionsprojektes für maximal zehn Jahre geschlossen, wobei das Investitionsvolumen des Investors 750.000.000 Rubel nicht unterschreiten darf. ABLAUF DES VERFAHRENS Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrages des Investors auf den Abschluss eines speziellen Investitionsvertrages, dem eine Reihe von Dokumenten beigelegt werden müssen: die Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Stimulierung der Produktionstätigkeit im Industriebereich; Übersicht mit den geplanten Verpflichtungen des Investors; die Beschreibung des Industrieprojekts und der Nachweis der Investition; ein Nachweis über Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Anmietung von Grundstücken für die Errichtung von neuen Produktionsstätten (es sei denn, der Investor ist bereits Eigentümer eines für das Projekt vorgesehenen Grundstücks); eine Ausarbeitung der Projektdokumentation; Nachweise über Erwerb, Errichtung, Anlieferung oder Entkonservierung des Zubehörs (die Kosten für den Erwerb des Zubehörs dürfen nicht 25 Prozent der Kosten des zu modernisierenden oder entkonservierenden Zubehörs unterschreiten); Ausgaben für den Bau oder die Renovierung von Betriebsgebäuden für die Realisierung des Investitionsprojekts; ein Businessplan; Belege über die geplanten Maßnahmen zum Zwecke des Umweltschutzes. PRÜFUNGSAUSSCHUSS ENTSCHEIDET Nach einer ersten Durchsicht und vorläufigen Bewertung der eingereichten Unterlagen werden diese an einen Prüfungsausschuss für spezielle Investitionsverträge übergeben und dort einer dann endgültigen Prüfung unterzogen. Der Beschluss der Kommission wird an den Investor weitergeleitet, woraufhin sich dieser im Fall einer positiven Rückmel- LOKALISIERUNG UND IMPORTABLÖSUNG 61 dung innerhalb von zehn Werktagen überlegen kann, ob er die ihm vorgeschlagenen Bedingungen akzeptiert oder ein Differenzprotokoll an die Behörden adressiert. Gelangen die Parteien zu einem Konsens bezüglich der Vertragsbedingungen, so wird das Musterformular des speziellen Investitionsvertrages von beiden Seiten ausgefüllt, unterschrieben und ausgetauscht. VERTRAGSPFLICHTEN FÜR BEIDE SEITEN Zur Bestimmung des Vertragsgegenstandes darf der Investor nach dem Musterformular zwischen der Errichtung oder Modernisierung einer Produktion industrieller Art (Variante 1), der Einführung von sogenannten »besten verfügbaren Techniken« (Variante 2) oder dem Aufbau einer Produktion, die in der Russischen Föderation keine Analogien aufweist (Variante 3) wählen. Gleichzeitig verpflichtet er sich, einen noch näher zu bestimmenden Betrag in das Projekt zu investieren und alle zur Projektrealisierung von den Parteien festgelegten Handlungen zu unternehmen. Im Laufe der Vertragsdauer muss er zudem bestimmte Ergebnisse erzielen, auf die sich die Parteien beim Abschluss des Investitionsvertrages einigen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um ein Industrieunternehmen, so gehört es zu dessen Vertragspflichten, die Produktion nach dem vereinbarten Umfang und in Übereinstimmung mit der vereinbarten Produktpalette auszurichten (Vertragsgegenstand nach der Variante 1 und 3) beziehungsweise entsprechendes technologisches Zubehör zu erwerben und in die Arbeitsprozesse des Unternehmens zu implementieren (Vertragsgegenstand nach der Variante 2). Um die Einhaltung der vereinbarten Pflichten sicherzustellen, unterliegt der Investor einer regelmäßigen Berichterstattung über die Ergebnisse seines Unternehmens und muss alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die eine Prüfung der ausgewiesenen Ergebnisse belegen. Die staatliche Vertragspartei verpflichtet sich im Gegenzug, günstige Bedingungen für das Unternehmen zu schaffen und diese während der Laufzeit des Vertrages nicht zu verändern. Dabei sind die einzelnen Förderungsmaßnahmen nicht in dem Musterformular aufgeführt, sondern müssen seitens der Parteien individuell ausgehandelt werden. HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN Neben den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien eines speziellen Investitionsvertrages legt das Musterformular auch die Handlungsmöglichkeiten fest, die im Falle einer etwaigen Vertragspflichtverletzung ergriffen werden können. Bei einer Vertragspflichtverletzung seitens des Investors beziehungsweise des Industrieunternehmens darf die andere Seite im Wege eines Auflösungsvertrages oder eines Gerichtsurteils vom Vertrag zurücktreten. Wird von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, so ist die staatliche Partei berechtigt, die vertraglich vereinbarte Förderung einzustellen und die Rückerstattung der im Rahmen der Vertragserfüllung gewährten Vorteile (Eigentum, Geldmittel oder Ermäßigungen von öffentlichen Abgaben) zu verlangen. Außer bei vertraglichen Pflichtverletzungen steht der staatlichen Partei ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt oder wenn nach dem Abschluss des speziellen Investitionsvertrages Rechtsakte zur Erfüllung von völkerrechtlichen Abkommen erlassen werden, die der Realisierung des Inves- titionsprojekts entgegenstehen. Hält der staatliche Gegenspieler seine Pflichten nicht ein, so kann der Investor zwischen einer Vertragsanpassung und dem Rücktrittsrecht wählen. Im zweiten Fall kann der Investor den Ersatz von Verlusten und Vertragsstrafen fordern. Die Höhe der Strafen ist dabei auf die konkreten Ausgaben des Investors beschränkt. Darüber hinaus ist der Investor unter Umständen verpflichtet, bei Ausübung des Rücktrittsrechts die ihm im Rahmen des speziellen Investitionsvertrages gewährte Förderung zu erstatten. SCHLUSSBEMERKUNG Die aktuelle Lokalisierungspolitik soll der Stärkung und Förderung der russischen Wirtschaft dienen. Ob sich der spezielle Investitionsvertrag als Teil dieser politischen Marschroute zu etablieren vermag, wird die künftige Praxis zeigen.