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Richtlinie
Spitalhygiene
Stich-, Schnittverletzung
Ziel

Verhinderung der Übertragung von Infektionserregern durch Blut und Körperflüssigkeiten
 Bei Stich- und Schnittverletzungen
 Bei direktem Kontakt (Spritzer) auf verletzte Haut / Schleimhaut oder Augenbindehaut

Sofortmassnahmen nach Exposition
Inhalt
1
Allgemeine Informationen ............................................................................................ 2
2
Sofortmassnahmen nach Exposition .......................................................................... 2
2.1
2.2
2.3
Desinfektion......................................................................................................................2
Meldeformulare (Ausdruck)...............................................................................................2
Weitere Massnahmen .......................................................................................................3
Auf folgendem Link sind weitere Informationen und alle nötigen Formulare ebenfalls vorhanden:
https://www.guidelines.ch/
Autoren
Version
1.1
1.2
1.3
genehmigt durch
Spitalhygiene/PAD
Hyko
April 2003
November 2010
2012
Vorgestellt an
Medizinrapport Spital
Linth 19.Juni 2013
Spitalhygiene
Stich-, Schnittverletzungen
1
Allgemeine Informationen
Zahlreiche Krankheiten können durch Blut und andere Körperflüssigkeiten übertragen werden.
Grundsätzlich müssen Blut und Körpersekrete aller Patienten als potentiell infektiös betrachtet
werden. Insbesondere geht es um die Vermeidung von Infektionen durch:
 HBV, HCV (Hepatitis-Viren)
 HIV
Das Einhalten der Standardmassnahmen stellt die wichtigste Präventions-Massnahme dar.
Was
Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Blut oder
anderen Körperflüssigkeiten
Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen mit
Material, das durch Blut oder Körperflüssigkeiten
eines Patienten kontaminiert ist
Kontaminierte Flächen
Impfstatus
2
Massnahmen
 Tragen von Schutzhandschuhen und bei Bedarf
Schürze, Maske, Brille
 Sichereren Umgang mit Kanülen und scharfen
Instrumenten
 Sofortige Entsorgung spitzer Gegenstände in
stichfeste Behälter
 Gezielte Desinfektion von kontaminierten
Gegenständen und Flächen
 Impfung gegen Hepatitis B
Sofortmassnahmen nach Exposition
Nach jeder relevanten Exposition wie:
 Verletzung mit Blut kontaminierten Gegenständen
 intensiven Kontakt der Haut oder Schleimhaut mit Blut oder Körperflüssigkeiten
müssen folgende Sofortmassnahmen (2.1 - 2.5) getroffen werden:
2.1
DESINFEKTION
Was
Stich-, Schnittverletzung ( mit Hohlnadel,
Chirurgische Nadel, Skalpell etc.)
Offene Hautstellen
Exposition von Schleimhaut oder Konjunktiven
Massnahmen
 Gründliches Waschen mit Wasser und Seife
 Entfernung allfälliger Fremdkörper
 Durchführung einer Desinfektion während einiger
Minuten mit Kodan oder Betadine
 Wunde gründlich mit Wasser und Seife waschen
 Desinfektion mit Betadine oder Octenisept
 Spülung mit einer grösseren Menge steriler,
physiologischer Lösung (NaCl 0,9%)
 Evtl. mit Wasser
2.2 MELDEFORMULARE
Aus versicherungsrechtlichen Gründen und zur besseren Erkennung von "Risikosituationen" muss
jede relevante Exposition mit Blut (unabhängig vom Vorliegen einer Infektion bei der Quelle) mittels
Meldeformular gemeldet werden. Sofort ausfüllen und ins Labor mitnehmen!
Spitalhygiene
Stich-, Schnittverletzungen
2.3 WEITERE MASSNAHMEN
Sofortige Meldung an den Dienstarzt Medizin 4951. Auch nachts, samstags und sonntags.
Personalarzt und Konsiliararzt Dr.Carol Strahm, OA Infektiologie ist in der Regel nur alle 14 Tage im
Haus. 071 494 67 62
Weitere Schritte

Das Meldeformular muss an Personalarzt, und Personaldienst ausgefüllt weitergeleitet werden.
Literatur




BAG-Bulletin: Vorgehen nach Exposition gegenüber Blut oder anderen biologischen
Flüssigkeiten (EBF) von Personal im Gesundheitswesen – aktualisierte Empfehlungen 2007
suvaPro; Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen, Mai 2003
suvaPro; Verhütung blutübertragbarer Infektionen beim Umgang mit Patienten; Mai 2003
http://www.infekt.ch/updown/documents/pep/index.html
Auf folgendem Link sind weitere Informationen und alle nötigen Formulare ebenfalls vorhanden:
https://www.guidelines.ch
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